Geheimdienst-Affäre: Amerika darf Deutsche abhören

Nach Recherchen der F.A.S. sind die amerikanischen Geheimdienste dazu berechtigt, Ausspähaktionen in Deutschland durchzuführen. Alte Rechte sind weiterhin in Kraft. Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung überhaupt im Bilde ist? Artikel von Thomas Gutschker, Marie Katharina Wagner und Markus Wehner in der FAS vom 06.07.2013 externer Link Aus dem Text: “(…) Nach Angaben der Bundesregierung sind sie weiter in Kraft, wurden jedoch seit 1990 nicht mehr in Anspruch genommen. Wie die F.A.S. erfuhr, wird die Zusammenarbeit zwischen den amerikanischen Geheimdiensten und dem BND durch mehrere Absichtserklärungen geregelt, die weiterhin als streng geheim eingestuft sind. Darüber hinaus haben frühere Bundesregierungen den Amerikanern das Recht zugesichert, sie dürften „im Fall einer unmittelbaren Bedrohung“ ihrer Streitkräfte „angemessene Schutzmaßnahmen“ ergreifen. Das schließt gemäß dem Truppenvertrag von 1952 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut von 1962 das Recht ein, eigene Nachrichten in Deutschland zu sammeln…”

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=39984
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