Wem gehören die Patientendaten? Eine Auseinandersetzung mit den Thesen von Dr. Stefan Etgeton von der Bertelsmann Stiftung

„Die BertelsmanStiftung hat ein neues Blog „Der digitale Patient“ gestartet. (…) Es ist also zu befürchten, dass das neue Blog nicht unabhängig von Bertelsmann-Geschäftinteressen ist. (…) Vordergründig liest sich Etgetons Artikel sehr patientenfreundlich: „Hinsichtlich der Schutz- und Zugriffsrechte des Patienten sollten in der digitalen Welt annähernd gleiche Bedingungen gelten wie in der analogen. So muss es dem Patienten erlaubt und möglich sein, Informationen gezielt zu steuern oder – wie in analogen Zeiten – auch vorzuenthalten.“ schreibt er etwa. Unmittelbar darauf beschwört er aber die schlimmen Konsequenzen: „Das Recht auf Verschweigen ist unveräußerlich, auch wenn dessen Folgen nicht zuletzt der Patient selbst zu tragen hätte.“ Aha. Hier wird schon deutlich, dass jemand auf Samtpfoten daherkommt, aber letztlich doch irgendwie am Recht auf informationelle Selbstbestimmung sägen will. (…) „Die Balance zwischen Datenschutz und Informationsfreiheit ist das Signum eines datensouveränen Gemeinwesens„. Etgeton versucht, diese Balance zugunsten der Wirtschaft zu verschieben, indem er Patientenrechte schwächt oder abschafft. Ich plädiere dafür, diese Balance zu Gunsten des Patienten zu verschieben, indem bereits abgebaute Patientenrechte wiederhergestellt und bestehende Rechte gestärkt werden!“ Beitrag von adinfinitumfr vom 29. Juli 2016 bei „die Datenschützer Rhein Main“ externer Link, die Kritik bezieht sich auf den Beitrag von Dr. Stefan Etgeton vom 27. Juli 2016 im neuen Blog der Bertelsmann Stiftung externer Link

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=102123
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