Berliner Sozialgericht befindet Elektronische Gesundheitskarte für verfassungskonform

Elektronische Gesundheitskarte Versicherte sind verpflichtet, ihren Versicherungsschutz ab dem 1. Januar 2014 mit der von den gesetzlichen Krankenkassen ausgegebenen elektronischen Gesundheitskarte (eGK) nachzuweisen. Es besteht kein Anspruch gegen die Krankenkassen, einen anderweitigen Versicherungsnachweis ausgestellt zu bekommen. Dies entschied das Berliner Sozialgericht in einem Urteil, das noch vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden kann…“ Artikel von Detlef Borchers vom 18.11.2013 bei heise news externer Link. Siehe dazu:

  • Sozialgericht Berlin hält elektronische Gesundheitskarte für verfassungsgemäß – wir sagen weiter NEIN! zur eGk
    Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz informiert in einer Pressemitteilung vom 15.11.2013 über ein erstinstanzliches Urteil des Sozialgericht Berlin vom 07.11.2013 in einem Eilverfahren (Aktenzeichen: S 81 KR 2176/13 ER). Apodiktisch wird die Meldung unter die Überschrift gestellt: „Elektronische Gesundheitskarte ist verfassungsgemäß – Photo ist Pflicht“. Das ist zwar die rechtliche Bewertung der 81. Kammer des Sozialgerichts Berlin, dahinter müssen aber einige dicke Fragezeichen gemacht werden…“ Meldung der Datenschützer Rhein-Main vom 18. November 2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=48498
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