NRW-Polizeigesetz weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus

Dossier

NRW-Polizeigesetz weitet Befugnisse der Polizei und des Verfassungsschutzes gewaltig aus„… Elektronische Fußfesseln, zusätzliche Videobeobachtung in den Städten, Ausweitung vorsorglicher Gefängnisaufenthalte – die schwarz-gelbe NRW-Regierung will künftig härter gegen Terror und Alltagskriminalität vorgehen. (…) Geprägt ist das erste „Sicherheitspaket“ der Landesregierung von Anti-Terror-Vorschriften; sie sollen Fahndern die Arbeit erleichtern. Die Befugnisse der Polizei werden beim Zugriff auf verschlüsselte E-Mails und bei der Überwachung von Messengerdiensten großzügig gelockert. (…) Die geplante Neufassung des Polizeigesetzes soll den Sicherheitsbehörden außerdem die Möglichkeit schaffen, sogenannte Gefährder länger vorsorglich einzusperren. So wird der Unterbindungsgewahrsam von derzeit 48 Stunden auf bis zu einen Monat ausgedehnt…“ Artikel von Florian Pfitzner vom 18.02.2018 bei der NOZ online externer Link, siehe dazu das Bündnis „Polizeigesetz NRW Stoppen!“ externer Link und das Bündnis NoPolGNRW externer Link sowie das Portal zum Gesetz beim Landtag NRW externer Link und hier dazu:

  • Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen: Fünf weitere Jahre Staatstrojaner New
    „… Seit 2018 hat Nordrhein-Westfalen ein neues Polizeigesetz. Es erweiterte die Befugnisse der Polizeibehörden im Land maßgeblich. Zwei neue Regelungen des Gesetzes stellen besonders starke Eingriffe in Grundrechte dar, sie wurden deshalb vorerst bis Ende 2023 befristet und sollten evaluiert werden. Nun will die Landesregierung sie um weitere fünf Jahre verlängern. (…) Bei den auslaufenden Befugnissen geht es um die Paragrafen 20c und 34c des Gesetzes. Ersterer befugt die Polizei dazu, Staatstrojaner zur Überwachung laufender verschlüsselter Kommunikation – sogenannte Quellen-TKÜ – zu verwenden. Der zweite regelt die Überwachung des Aufenthaltsorts von Personen mithilfe von elektronischen Fußfesseln. Die damaligen Proteste gegen das Gesetz richteten sich insbesondere gegen diese beiden Punkte. Wegen der Quellen-TKÜ legte die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage auch eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz ein. (…) Neben dem massiven Privatsphäre-Eingriff ist einer der Kritikpunkte an der Quellen-TKÜ, dass für die verwendeten Staatstrojaner in der Regel Sicherheitslücken in IT-Geräten ausgenutzt werden, um die Software auf die Geräte schleusen zu können. Dadurch entsteht ein Interessenskonflikt: Staatliche Stellen haben eine Motivation, Sicherheitslücken offen zu halten, anstatt sich für deren Schließung einzusetzen. (…) Die innenpolitische Sprecherin der Grünen, Julia Höller, bezeichnet die Verlängerung gegenüber netzpolitik.org als „Kompromiss“. Die Alternative sei „eine unbefristete Anwendung der Maßnahmen gewesen“. CDU und Grüne einigten sich im Koalitionsvertrag letztes Jahr zumindest darauf, keine Sicherheitslücken für die Einspielung von Staatstrojanern einsetzen zu wollen. (…) Das Bündnis „Versammlungsgesetz NRW stoppen – Grundrechte erhalten“ bemängelt in einer Stellungnahme die Methodik der Evaluation, da fast ausschließlich polizeiliche Sichtweisen darin berücksichtigt werden.“ Beitrag von Johannes Gille vom 28. Juni 2023 bei Netzpolitik.org externer Link
  • VG Gelsenkirchen zu Klimaprotest vor Datteln 4: NRW-Polizei legte neues Polizeigesetz rechtswidrig aus 
    „Es ist das erste Urteil zum sogenannten Präventivgewahrsam aus dem neuen Polizeigesetz NRW, das die schwarz-gelbe Landesregierung einführte und an dem die schwarz-grüne Landesregierung festhält. In dem konkreten Fall nahmen NRW-Polizeibeamte drei Personen im Umfeld von Klimaprotesten vor dem Kraftwerk Datteln IV in Präventivgewahrsam und dies war rechtswidrig. Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen kann Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen eingelegt werden. (…) Es ist der 1. Februar 2020. Gegen 23 Uhr hielten sich drei Mitarbeiter*innen des Münsteraner Instituts für Theologie und Politik (ITP) in der Nähe des Kraftwerk Datteln 4 auf. Das Gericht spricht von unmittelbarer Nähe. Polizeibeamte kontrollierten die drei Personen. Sie nahmen die drei Personen in Gewahrsam auf Grundlage des § 35 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen, dem sogenannten Präventivgewahrsam. Die Kläger:innen sprechen von einer Verkehrskontrolle und dass die Beamten des Polizeipräsidiums Recklinghausen ihnen keinen Tatvorwurf machen konnten. Sie schildern das Gewahrsam als erniedrigend, denn sie wurden von den Beamten „entkleidet“ im Präventivgewahrsam festgehalten. (…) Die drei Kläger:innen hatten gegenüber den Beamt:innen erklärt, die Protestaktion lediglich beobachten zu wollen. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen erklärt in einer Mitteilung an die Öffentlichkeit: „Die von der Polizei zum Anlass für die Maßnahme herangezogenen Tatsachen (u.a. Kleidung, Mitführen von Verpflegung, Schlafsäcken und einer Stirnlampe, Nähe zur Gruppierung „Ende Gelände“) sind nicht ausreichend für die Annahme, dass die Begehung von Straftaten durch die nicht vorbestraften Kläger mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unmittelbar bevorgestanden hat. Die Freiheitsentziehung ist auch nicht unerlässlich gewesen, weil die Kläger sich kooperativ verhalten und keine Schritte unternommen haben, die darauf hindeuteten, dass sie vorhatten Straftaten zu begehen.“ (…) Das VG Gelsenkirchen stellt nun in dieser Vorgehensweise einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest, lesen die Kläger:innen aus dem Urteil und kündigen an: „Sobald das Urteil rechtskräftig ist, werden die beteiligten Mitarbeiter*innen des ITP an das Polizeipräsidium Recklinghausen eine Schadensersatzforderung stellen.“…“ Beitrag von Andi Goral vom 11. August 2022 bei der Internetzeitung Köln zu VG Gelsenkirchen Az. 17 K 4838/20 externer Link
  • Nach erfolgreichem Test: Polizei in Nordrhein-Westfalen erhält ab 2021 mehr als 100 Drohnen 
    Mehr als 100 Drohnen sollen die nordrhein-westfälische Polizei künftig aus der Luft unterstützen. Für die Steuerung sollen rund 270 Beamte geschult werden. (…) Zunächst erhalten ab 2021 die 16 kriminaltechnischen Untersuchungsstellen, die Tatortvermessungsgruppe des Landeskriminalamts und die Bereitschaftspolizei insgesamt 76 Drohnen. In einem zweiten Schritt werden dann die Verkehrsunfallaufnahmeteams der Kreispolizeibehörden mit 30 Drohnen ausgestattet.“ Meldung vom 12.10.2020 beim Spiegel online externer Link, siehe auch:

    • Überwachung von oben: NRW-Polizei setzt über 100 Drohnen ein
      Bei der Kriminalitätsbekämpfung geht die NRW-Polizei ab 2021 nicht nur mit Hubschraubern in die Luft. Künftig sollen auch vermehrt Drohnen eingesetzt werden. Der Bund der Kriminalbeamten warnt vor allgemeiner Überwachung. 106 Drohnen sollen ab 2021 bei der nordrhein-westfälischen Polizei eingesetzt werden. Knapp eine Million Euro werde für die technische Ausstattung ausgegeben, teilte die Landesregierung am Montag in Düsseldorf mit. Es soll aber nicht flächendeckend jeder Streifenwagen mit dem fliegenden Überwachungsgerät ausgerüstet werden. (…) Zuvor waren die Drohnen in Pilotprojekten in Düsseldorf und Dortmund getestet worden, auch während der Coronakrise. Dabei war überwacht worden, ob sich entgegen den Coronna-Vorschriften größere Gruppen von Menschen versammelten. Dieser Einsatz stieß auf Kritik. Man müsse das neue Instrument der Bevölkerung erklären, sagte Sebastian Fiedler vom Bund deutscher Kriminalbeamter (BDK). „Damit die Leute nicht glauben, dass jetzt jeden Tag über ganz Nordrhein-Westfalen nur noch Drohnen der Polizei unterwegs sind.“ Vielmehr gehe es um konkrete Einsatzsituationen, bei denen auch bisher schon Hubschrauber eingesetzt worden seien. Er habe sich bei den „Corona-Überwachungsmaßnahmen“ in Düsseldorf und Dortmund „unwohl“ gefühlt, sagte Fiedler. Die Polizei solle nicht die Aufgabe von Ordnungsämtern übernehmen, sondern bei ihren ureigensten Aufgaben bleiben…“ Beitrag vom 12.10.2020 beim WDR externer Link
  • Ein Jahr neues Polizeigesetz in NRW: Klima-Aktivistinnen präventiv eingesperrt 
    Nordrhein-westfälische Polizisten dürfen Personen, die auf Nachfrage ihren Namen nicht nennen, bis zu sieben Tage festhalten. Die Regelung gilt seit einem Jahr, bisher sind vier Aktivist:innen bei Klimaprotesten von ihr betroffen. Vor einem Jahr trat in NRW ein neues Polizeigesetz in Kraft. Seither darf die Polizei im größten Bundesland Personen für bis zu sieben Tage festhalten, um ihren Fingerabdruck zu nehmen. So eine Regelung gibt es sonst nirgendwo in Deutschland, weswegen sie mit Bezug zu den Protesten im Hambacher Forst auch „Lex Hambi“ externer Link genannt wird. Wenn die Polizei eine Straftat befürchtet, kann sie Personen sogar bis zu einem Monat festhalten – vor Änderung des Polizeigesetzes waren es nur 48 Stunden gewesen. Seit gestern gibt es nun Zahlen der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Anwendung des neuen Polizeigesetzes externer Link. (…) In 15 weiteren Fällen wurden Personen von der Polizei verdächtigt, gegenüber ihren Partner:innen oder anderen Familienmitgliedern gewalttätig zu werden und deshalb zwischen zwei und zehn Tage in den Gewahrsam genommen. Was mit Personen nach ihrer Entlassung aus dem Gewahrsam passiert, wenn die Polizei sie weiter für gefährlich hält, dazu sagt Innenminister Herbert Reul bisher nichts. In der Pressemitteilung des Innenministeriums steht auch nicht, wie oft die Polizei in NRW Trojaner-Software einsetzte, um beispielsweise Chat-Verläufe oder E-Mails auszulesen. Erst auf Nachfrage im Innenausschuss sagte Innenminister Herbert Reul gestern, es sei entsprechende Trojaner-Software von einem Unternehmen eingekauft worden, jedoch nicht eingesetzt worden…“ Artikel von Marie Bröckling vom 13.12.2019 bei Netzpolitik externer Link
  • Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW wird am 30. Oktober 2019 eingereicht! 
    Digitalcourage e.V. reicht am Mittwoch, 30. Oktober 2019 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue Polizeigesetz in Nordrhein-Westfalen ein. Digitalcourage ist überzeugt, dass mehrere Grundrechte durch die Verschärfungen des Polizeigesetzes unverhältnismäßig eingeschränkt werden. (…) Die Verfassungsbeschwerde greift die Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Einsatz von Staatstrojanern und die klassische Telekommunikationsüberwachung an, sowie die Verlagerung der Polizeiarbeit in ein unklares Vorfeld einer konkreten Gefahr…“ Mitteilung vom 17.10.19 – die Verfassungsbeschwerde kann immer noch unterstützt werden externer Link (Mag Wompel hat bereits)(Siehe die Akündigung weiter unten). Siehe dazu:

    • Einreichung Verfassungsbeschwerde gegen Polizeigesetz NRW – Mitarbeiterin des Grundrechtekomitees eine der Beschwerdeführer*innen 
      Am Mittwoch, den 30. Oktober reicht der Verein Digitalcourage Verfassungsbeschwerde gegen die Ende 2018 in Kraft getretene Fassung des Polizeigesetzes in Nordrhein-Westfalen ein. Michèle Winkler, Referentin der Geschäftsstelle des Komitees für Grundrechte und Demokratie e.V., ist eine der Beschwerdeführer*innen. Diese rügen die Verletzung der Intimsphäre und damit der Menschenwürde, des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme, sowie des Fernmeldegeheimnisses. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die beiden neu eingeführten Überwachungsinstrumente der Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) und Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Q-TKÜ). Zudem greift sie die mit den Überwachungsmaßnahmen verknüpfte Vorverlagerung der polizeilichen Eingriffsschwelle und damit den unbestimmten Rechtsbegriff der „Drohenden Gefahr“ an. Anders als es das Wort suggeriert, werden bei der Telekommunikationsüberwachung nicht nur Telefonate abgehört. Sie umfasst jegliche technisch vermittelte Kommunikation, sowie sämtliche Online-Aktivitäten. „Jeder Klick, jede Suchanfrage, jedes aufgerufene Video, ja selbst jeder Sprachbefehl: alles, was online passiert, kann die Polizei mitschneiden und auswerten. Sie kann somit mehr über uns erfahren als unsere engsten Bezugspersonen.“ beschreibt Winkler den Sachverhalt. Der einzige verbleibende Schutz der privaten Kommunikation, die Verschlüsselung, fällt durch das Instrument der Quellen-TKÜ auch weg. (…) Die Verfassungsbeschwerde richtet sich im Besonderen gegen die deutlich zu weit gefassten und schwer nachvollziehbaren Eingriffsvoraussetzungen für die Überwachungsmaßnahmen…“ Pressemitteilung des Grundrechtekomitees vom 29. Oktober 2019 externer Link, siehe dazu:
    • Polizeigesetz NRW: Verfassungsbeschwerde gegen Staatstrojaner und „Lex Hambi“ 
      Bürgerrechtler von Digitalcourage ziehen gegen das neue NRW-Polizeigesetz und die massiv erweiterten Überwachungsbefugnisse vor das Bundesverfassungsgericht. Vertreter der Bürgerrechtsvereinigung Digitalcourage planen eine Verfassungsbeschwerde gegen eine Novelle des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes, die Ermittlern weitreichenden Zugriff auf Daten aus einer Telekommunikationsüberwachung erlaubt. Rena Tangens, Kerstin Demuth und Padeluun wollen ihre Beschwerde am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen. Die Beschwerde richtet sich gegen neue Bestimmungen im § 20c des Polizeigesetzes NRW externer Link. Demnach muss ein Telekommunikationsanbieter bei einer richterlich genehmigten Telekommunikationsüberwachung der Polizei den Rohdatenstrom als „Überwachungskopie“ zur Verfügung stellen. Das betrifft alle Daten, die über den Anschluss übertragen werden – Telefonie und Internet…“ Beitrag von Christiane Schulzki-Haddouti vom 29.10.2019 bei Heise news externer Link
  • Gefahr im Verzug: Verschärftes Polizeigesetz in NRW vorgelegt. Erweiterter Einsatz von Bodycams, Regierungsbeamte sollen Festgenommene bewachen 
    „… Nun stehen weitere Verschärfungen an, die noch in diesem Jahr beschlossen werden sollen. Im wesentlichen wird an einer gesetzlichen Grundlage für nicht nur kurzzeitige Fixierungen im Polizeigewahrsam gearbeitet. Zudem soll die bisher provisorische Regelung zum Einsatz sogenannter Bodycams durch die Polizei entfristet werden und auf Dauer gelten. Wie Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) anlässlich der Innenausschusssitzung Mitte September mitteilte, habe sich das »deeskalative Wirkpotential von Bodycams in polizeilichen Einsatzsituationen« bestätigt. Deshalb will Reul »die Einführung der Bodycam für den Wachdienst mit höchster Priorität« fortführen – angeblich um »alle Möglichkeiten zu nutzen, die Sicherheit der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten zu verbessern«. Bis zum Jahr 2020 sollen mehr als 9.000 dieser Kameras zur Verfügung stehen. Bereits im vergangenen Jahr habe das Land 3.964 Stück durch das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste (LZPD) beschafft, im Juli dieses Jahres startete die »anteilmäßige Verteilung auf die Kreispolizeibehörden«, so der Minister. (…) Eine weitere gewichtige Änderung steht im bevölkerungsreichsten Bundesland bevor: Angeblich müsse der Einsatz von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten »aufgrund der großen Bandbreite und Menge der polizeilichen Aufgaben« sowie der »gestiegenen aktuellen Herausforderungen etwa durch die terroristische Gefährdungslage« auf Aufgaben, »deren Wahrnehmung die in der polizeilichen Ausbildung erworbenen spezifischen Fähigkeiten und Kenntnisse erfordert«, konzentriert werden. So sollen die im Außendienst tätigen Polizeikräfte künftig im Gewahrsamsdienst entlastet werden, »indem nun auch Bedienstete (Regierungsbeschäftigte)« zur Unterstützung »hier eingesetzt werden können«, wie es im am 14. September vorgelegten »Entwurf eines 7. Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen« heißt. Unterdessen hat das am 12. Dezember 2018 beschlossene Polizeigesetz erste Folgen. So wurden allein im vergangenen Jahr 1.600 Telefone in NRW von den Behörden abgehört. Bemerkenswert daran ist vor allem, dass es in sechs Fällen zu einer präventiven Überwachung der Telekommunikation kam, obwohl derlei erst mit Inkrafttreten des Gesetzes Ende Dezember 2018 gesetzlich erlaubt war…“ Artikel von Markus Bernhardt in der jungen Welt vom 01.10.2019 externer Link

    • Synopse zur geplanten 7. Änderung des Polizeigesetz NRW externer Link (RefE, Gesetzentwurf, ÄndAntr CDU/FDP) (Stand 9.10.2019)
    • 2. Teil des Threads von Basso Continuo vom 12.10. bei Twitter externer Link zur 7. Änderung des Polizeigesetzes von NRW und was seit der Vorlage des Gesetzentwurfes am 4.10. und bis zur Einbringung im Parlament am 9.10. geschah
    • Polizei in NRW will Bodycams und Taser zusammen einsetzen
      Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heute von Innenminister Herbert Reul (CDU) offiziell gestartete flächendeckende Ausrüstung der Polizei mit einer Bodycam. „In anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei, bei der die Kameras schon länger im Einsatz sind, ist die Zahl der Angriffe auf Polizisten zurückgegangen. Das erhoffen wir uns auch für NRW“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Kommt es trotz der Kamera zu einem Angriff auf die Beamten, können die Angriffe festgehalten und die Täter leichter überführt werden. Auch davon erwarten wir uns langfristig eine abschreckende Wirkung“, ergänzte Mertens. Im Unterschied zu anderen Bundesländern, darf die Bodycam in NRW auch bei Einsätzen in Privatwohnungen genutzt werden, zum Beispiel bei Fällen von häuslicher Gewalt. Damit es dabei nicht zur Verletzung der Privatsphäre kommt, steht die Auswertung der Aufnahmen unter einem Richtervorbehalt. (…)Positiv bewertet die GdP auch, dass die jetzt in NRW angeschaffte Bodycam über eine Schnittstelle zum Taser verfügt. Falls NRW zu einem späteren Zeitpunkt auch den Taser einführt, kann die Aufzeichnungsfunktion der Bodycam bereits durch das Ziehen des Tasers in Gang gesetzt werden. „Deshalb ist es eine kluge, vorausschauende Entscheidung, dass NRW sich bei der Bodycam für ein Modell entschieden hat, das über eine technische Schnittstelle zum Taser verfügt. Die Kombination aus beiden Einsatzmitteln, Bodycam und Taser, würde die abschreckende Wirkung noch einmal erhöhen“, sagte der GdP-Vorsitzende.“ Pressemitteilung der GdP NRW vom 25. September 2019 externer Link: „Bodycam darf auch in Wohnungen eingesetzt werden“ Siehe dazu:

  • Smartphones für nordrhein-westfälische Polizei 
    „Die nordrhein-westfälische Polizei wird flächendeckend mit Smartphones ausgestattet. Insgesamt werden landesweit 20.000 Geräte ausgeliefert. Vorinstalliert sind zunächst drei polizeispezifische Programme. Dabei handelt es sich um einen Messengerdienst, eine Auskunfts-Applikation, die einen Abgleich mit dem polizeilichen Datenbestand ermöglicht, sowie einen Dokumenten-Scanner. Dieser nutzt Künstliche Intelligenz (KI) im Rahmen des Einlesens von Personalausweisen, Führerscheinen oder Autokennzeichen. Darüber hinaus können die Polizeibeamten auf die Warn-Applikation NINA zugreifen. Künftig soll die vollständige, digitale Aufnahme leichter Verkehrsunfälle sowie die Personenidentifizierung per Fingerabdruck möglich werden. Bis zum Frühjahr 2020 sollen alle Polizeibehörden mit den Smartphones ausgerüstet sein. In diesem Jahr investiert die Landesregierung zehn Millionen Euro in den Betrieb der Infrastruktur, die Datenverträge sowie die Wartung der Smartphones. In jedem Folgejahr ab 2020 sind es dann 13 Millionen Euro…“ Meldung von Marco Feldmann vom 10. September 2019 beim Behörden-Spiegel externer Link
  • Ein halbes Jahr mit neuem Polizeigesetz NRW: Wie wird es angewendet? 
    Seit Dezember 2018 gilt das neue Polizeigesetz in NRW. Wir halten es für grundrechtswidrig und bereiten eine Verfassungsbeschwerde vor. Erste Anwendungsfälle stützen unsere Ansicht. CDU-Innenminister Reul rechtfertigte die Polizeigesetzverschärfung in NRW mit Gefahren durch vor allem „islamistischem“ Terrorismus. Wir haben im Vorfeld vor Missbrauch des Gesetzes gegen die Zivilgesellschaft gewarnt. Jetzt gibt es erste Anwendungsfälle, die zeigen, wie die Verschärfung des Polizeigesetzes verwendet wird…“ Zwischenbilanz von und bei Digitalcourage externer Link
  • Digitalcourage plant Verfassungsbeschwerde gegen PolGNRW – bitte unterstützen! 
    Seit die Verschärfung in Kraft getreten ist, darf die Landespolizei in NRW Menschen mit Staatstrojanern und elektronischen Fußfesseln überwachen oder Kontaktverbote und Aufenthaltsvorgaben aussprechen. Begründet haben CDU und FDP das Gesetz mit Terrorismus – doch die Verschärfungen betreffen uns alle. Mit dem Gesetz werden Grundsätze des Rechtsstaats angegriffen: Die Polizei darf bereits handeln, bevor von einer Person eine konkrete Gefahr ausgeht. Das rückt die Arbeit der Polizei näher an die eines Geheimdienstes und kratzt an der Unschuldsvermutung. Alle Änderungen haben wir hier erklärt: https://digitalcourage.de/blog/2018/polizeigesetz-nrw-entschaerfung-findet-nicht-statt externer Link
    Besonders gefährdet sind durch das Gesetz Aktivist.innen: Wenn „Tatsachen die Annahme begründen, dass die Identitätsfeststellung […] vorsätzlich verhindert worden ist“, darf eine Person mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tage in Gewahrsam genommen werden. Genau das ist bereits passiert: Im Februar saßen Umweltschützer.innen fünf Tage in Haft, bis sie ihre Fingerabdrücke abgegeben hatten. Einen guten Grund dafür gab es nicht, denn der Vorwurf des Hausfriedensbruchs wurde danach fallen gelassen. Wir wollen keine Gesetze, die Protest kriminalisieren. Wir wollen keine Polizeibefugnisse, die gegen Terror nutzlos sind, aber Grundrechte aushöhlen. Deshalb bereiten wir eine Verfassungsbeschwerde vor. Hier kannst Du unterschreiben und unsere Verfassungsbeschwerde unterstützen: https://aktion.digitalcourage.de/polg-nrw
    externer Link “ Newsletter von Digitalcourage vom 12.03.2019 – wir haben bereits unterschrieben!
  • Polizeigesetz: Staatstrojaner nun auch in NRW beschlossene Sache 
    Man sei „weit von Bayern entfernt“, betonten gleich mehrere Politiker der schwarz-gelben Koalition in Nordrhein-Westfalen, als sie heute im Landtag nach einer parlamentarischen Debatte für das neue Polizeigesetz stimmten. Die oppositionelle SPD war mit im Boot, als die Mehrheit der Abgeordneten nun auch in NRW den Staatstrojaner ins Gesetz hievte. In Nordrhein-Westfalen fiel heute im Landtag die Entscheidung über das viele Monate lang umstrittene neue Polizeigesetz: Gemeinsam mit der schwarz-gelben Landesregierung stimmte auch die SPD dem Polizeigesetz zu externer Link, In der parlamentarischen Debatte vor der Abstimmung zeigten sich die Regierungsfraktionen erfreut über das Votum der SPD, die dem „Sicherheitspaket 1“ ihre oppositionellen Stimmen gab. Die CDU betonte, man habe nun ein Wahlversprechen eingelöst. Eine farbliche Übersicht der aktuellen Änderungen externer Link vor der Abstimmung ist auf der Protestseite gegen das NRW-Polizeigesetz zu finden, das die 40.000 Polizeibeamten künftig binden wird. Auf einer Informationsseite zum neuen Polizeigesetz externer Link stellt außerdem die Landesregierung ihr „Sicherheitspaket 1“ vor. Darin findet sich auch ein Abschnitt zur Einführung des umstrittenen Staatstrojaners. Im Rahmen des neuen Gesetzes soll der Polizei in NRW erstmals die sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung („Quellen-TKÜ“) erlaubt werden, bei der ein informationstechnisches Gerät gehackt werden darf, um darauf laufende Kommunikation abzuhören…“ Beitrag von Constanze Kurz vom 12.12.2018 bei Netzpolitik externer Link
  • „Polizeigesetz NRW stoppen!“ – Bündnis fordert vollständige Verhinderung statt kosmetischer Veränderung des Gesetzes – Landesweite Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf 
    Weiterhin breiter Widerstand gegen geplante Verschärfung des Polizeigesetzes NRW +++ Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ ruft auf zu Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018, 13 Uhr in Düsseldorf +++ Bündnissprecherin Michèle Winkler fordert, das Gesetz vollständig zu stoppen, statt kosmetische Änderungen vorzunehmen
    Die Fraktionen von CDU und FDP des Landtags NRW haben am 9. Oktober einen  Änderungsantrag zur umstrittenen Verschärfung des Polizeigesetzes vorgestellt. Das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ bemängelt, dass die öffentliche Kritik und die Stellungnahmen zahlreicher Expert*innen nicht ernst genommen wurden und fordert, die geplanten Verschärfungen zu kippen. Das Bündnis ruft zum landesweiten Protest auf, mit lokal organisierten Aktionswochen und einer landesweiten Demonstration am 8.12.2018 in Düsseldorf
    …“ Pressemitteilung vom 21.11.2018 von und beim Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen!“ externer Link und Infos zur Demo externer Link (Düsseldorf, Friedrich-Ebert-Str. 34 (vor dem DGB Haus) am 8.12.2018 ab 12:00 Uhr) sowie Mobi-Material externer Link. Auch der ver.di-Landesbezirk Nordrhein-Westfalen ruft zur Demonstration gegen das Polizeigesetz NRW am Samstag, 08. Dezember in Düsseldorf auf.

    • [Demo am 8.12.] Innenminister Reul stellt die Bevölkerung unter Generalverdacht um den Überwachungsstaat und die Polizeigesetze zu rechtfertigen! 
      Wenige Tage vor der geplanten Verabschiedung der Polizeigesetze im Landtag von NRW lässt der Innenminister Reul die Katze aus dem Sack, wofür die Polizeigesetze und der Verfassungsschutz m.E. tatsächlich gedacht sind. Wurde bisher das neue Polizeigesetz und damit ein umfassender Abbau von demokratischen Rechten *, allgemein mit der Gefahr des Terrorismus und der angeblich gestiegenen Kriminalität (die tatsächlich 2017 die niedrigste Rate seit 25 Jahren hat) begründet, geht Reul weiter. In einem Interview mit der „Süddeutschen Zeitung“ vom 28.11.18 führt er aus:  „Ich will keinen Verfassungsschutz der Schlapphüte, der nur Terroristen jagt. Sondern ich will die ganze Bandbreite… Für mich gibt es kein entweder – Oder. Terroristen sind das Ergebnis einer Entwicklung die viel früher (wann?) beginnt…“  Als Beispiele  führt Reul nicht etwa den islamistischen Terrorismus an, die faschistische Terrorgruppe des NSU oder wie zuletzt das rechte terroristische Netzwerk in der Bundeswehr. Reuls Zielgruppe liegt eher links bei den Demos im Hambacher Wald („Demonstranten für einen antikapitalistischen Kampf“) oder die Linksjugend („ Auch die will unseren Staat abschaffen“). Reul fordert damit auch die Überwachung von allen ernsthaften Kritikern an dem jetzigen politischen System.
      Es ist Auslegungssache, wann eine vorbeugende Überwachung zur Erkennung eines vermeintlichen Terroristen erforderlich ist. Eine Autobahnblockade durch Streikende (Gefährdung der öffentlichen Ordnung), Protestierende sanktionierte Hartz-IV Bezieher, Demonstranten gegen Gipfeltreffen der Nationen und und  – alle können Terroristen sein. Damit wird die ganze Bevölkerung, insbesondere alle die protestieren und Widerstand leisten, unter einen Generalverdacht gestellt. Damit ist auch der Zusammenhang zum neuen Polizeigesetz klar. Dieses geht nicht mehr von der Unschuldsvermutung des Beklagten, sondern von einer „Vermutung einer Gefahr“ aus, zu einem Zeitpunkt wo noch keine konkrete Gefahr droht. Deshalb rufen wir zum Widerstand gegen das geplante Polizeigesetz auf. Beteiligt euch an der Demonstration „Nein zum neuen Polizeigesetz“ am 8.12.18  ab 12.00 Uhr, Friedrich-Ebert- Straße (Aufstellung vor dem DGB Haus)“
      Zweite Pressemitteilung vom 5.12.2018 zur Demonstration am 8.12.18 in Düsseldorf gegen das Polizeiaufgabengesetz
    • Protestaktion im symbolischen Gefängnis gegen das neue Polizeigesetz in NRW in Düsseldorf am 6.12. zur Mobilisierung zur landesweiten Demo am 08.12.2018 
      Am Donnerstag, 06.12.18, macht das Bündnis „Polizeigesetz NRW stoppen“  im Rahmen der Aktionswochen zur landesweiten Demo am 08.12.2018 mit einer drastischen Aktion an der Schadowstraße (Höhe Peek & Cloppenburg) zwischen 16.30h und 17.30h auf die möglichen Folgen der geplanten Verschärfung des Polizeigesetzes aufmerksam: In einem symbolischen Gefängnis werden u.a. Mona Neubaur, Landessprecherin der Grünen NRW, das Kulturzentrum zakk, attac Düsseldorf, die iL Düsseldorf [see red!] sowie die SDAJ die massiven Eingriffe in die Grundrechte aller thematisieren. Zudem werden Texte zum Thema gelesen. Hugo Boris begleitet in seinem Roman „Die Polizisten“ vier vermeintliche Gesetzeshüter am Ende eines heißen Sommertags bei einem Sondereinsatz, in dessen Verlauf sie in einen Gewissenskonflikt geraten: Gehorsam leisten oder den eigenen moralischen Instinkten folgen?...“ Aus der Pressemitteilung vom 04.12.2018 zur Protestaktion „Polizeigesetz NRW stoppen!“ am Donnerstag, 06.12.2018, Schadowstraße (Höhe Peek & Cloppenburg) 16.30h – 17.30h
  • Reuls Taschenspielertricks: NRW-Innenminister versucht Öffentlichkeit zu täuschen. Weitere Proteste gegen Polizeigesetze in Münster und Köln 
    „Die nordrhein-westfälische Landesregierung von CDU und FDP rudert bezüglich der ursprünglich geplanten Verschärfungen des Polizeigesetzes – zumindest offiziell – ein wenig zurück. (…) Am Dienstag fand im Innenausschuss des Düsseldorfer Landtags erneut eine Anhörung zu besagter Novellierung statt. Zuvor hatten die Regierungsfraktionen einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Landesregierung, der den Titel »Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen – Sechstes Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen« trägt, vorgelegt. Wie bereits andernorts – etwa in Niedersachsen – geschehen, sorgt auch im bevölkerungsreichsten Bundesland der juristisch undefinierbare Begriff der »drohenden Gefahr«, den Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) ursprünglich hatte einführen wollen, für Verwerfungen. (…) Vor allen Dingen wurde Reul selbst wohl mehr und mehr bewusst, dass die Einführung des Begriffs der »drohenden Gefahr« dazu führen könnte, dass das Bundesverfassungsgericht seinen Horrorkatalog als rechtswidrig kassiert. Schließlich hatten unter anderem Burkhard Hirsch und Gerhart Baum, die Bürgerrechtsgranden der in NRW mitregierenden FDP, angekündigt, sie wollten das Gesetz vom Bundesverfassungsgericht überprüfen lassen. (…) Unterdessen rufen linke Organisationen zu weiteren Protesten gegen das neue NRW-Polizeigesetz auf, welches noch vor der parlamentarischen Weihnachtspause im Düsseldorfer Landtag beschlossen werden soll. Unter anderem wird am Freitag in Münster und am 24. November in Köln demonstriert…“ Beitrag von Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 14. November 2018 externer Link , siehe dazu auch:

    • Polizeigesetz bleibt rechtlich fragwürdig: Neuer Entwurf der Landesregierung findet nun aber die Zustimmung der SPD Nordrhein-Westfalens
      „… Dass eine Expertenanhörung im Gesetzgebungsverfahren für gravierende Änderungen sorgt, kommt äußerst selten vor. Der Rechtswissenschaftler Professor Dr. Clemens Arzt von der Berliner Hochschule für Wirtschaft und Recht äußerte sich dankbar, »diese Erfahrung« noch einmal gemacht zu haben, »bevor ich in Rente gehe«. (…) Er sieht keinen ausreichenden »Ausgleich« zwischen den Interessen der Polizei und Freiheitsrechten der Bürger. Präventive Maßnahmen würden zu stark ausgeweitet. Auch mit dem neuen Gesetz soll es bei einer drohenden »terroristischen Gefahr« möglich sein, Menschen für 14 Tage einzusperren, bevor sie eine Tat begehen. Arzt erläutert, die »strafrechtliche Bewertung« stehe eigentlich am Ende eines Gerichtsprozesses. Wenn die Polizei präventiv in Gewahrsam nehmen kann, nehme sie diese Bewertung noch vor einem Anfangsverdacht vor. Bei einem solchen aber könne sie heute schon tätig werden. Außerdem sei die Spannbreite der möglichen Straftaten, die eine 14 tätige Präventivhaft möglich macht, zu groß. Marie Bröckling, die als Vertreterin von »netzpolitik.org« zur Anhörung geladen war, äußerte sich vor allem zu den neuen Möglichkeiten technischer Überwachung, die das Polizeigesetz vorsieht. Nordrhein-Westfalen möchte einen eigenen »Staatstrojaner«, der verschlüsselte Messenger überwachen können soll. Diese »Quellen-TKÜ« sei ein Problem unter anderem deshalb, weil der Staat dadurch ein Interesse an unsicherer Software bekunde. Damit würden »öffentliche Sicherheit und IT-Sicherheit gegeneinander ausgespielt«. Auch sei nicht klar, wie mit dem Berufsgeheimnis bestimmter geschützter Personengruppen umgegangen werden soll. Viele Anwälte, Journalisten oder auch Seelsorger nutzten ihre Smartphones beruflich wie privat. Es sei nicht geregelt, wann der Staatstrojaner ausgeschaltet wird…“ Beitrag von Sebastian Weiermann bei neues Deutschland vom 14. November 2018 externer Link
  • Polizeigesetz NRW: So will die Laschet-Regierung kämpfende Arbeiter als „Terroristen“ kriminalisieren 
    „Nach den bundesweit wachsenden Massenprotesten gegen die Rechtsentwicklung von Regierungen und bürgerlichen Parteien haben sich die Regierungsparteien in Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit der SPD auf Änderungen beim geplanten neuen Polizeigesetz geeinigt. (…) Rote Fahne News sprach darüber mit dem Gelsenkirchener Rechtsanwalt und Experten für Polizei- und Ausländerrecht, Frank Jasenski. (…) Zur Rücknahme der umstrittenen Begriffe erläutert Frank Jasenski: „Stattdessen soll ein neuer Absatz 4 eingesetzt werden, der einen umfangreichen Katalog von ‚Straftaten‘ enthält, die zu ‚terroristischen Straftaten‘ erklärt werden, wenn sie begangen werden, um ‚die Bevölkerung auf erhebliche Weise einzuschüchtern, eine Behörde oder eine internationale Organisation rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt zu nötigen oder die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beseitigen oder erheblich zu beeinträchtigen, und sie durch die Art ihrer Begehung oder ihrer Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen können‘. (…) Durch diesen Kunstgriff werden auch Straftaten wie Computersabotage, Zerstörung von Bauwerken, sogenannte ‚gefährliche Eingriffe‘ in den Bahn-, Schiffs- oder Luftverkehr und die ‚Störung öffentlicher Betriebe‘ zu ‚terroristischen Straftaten‘ erklärt. Der Verdacht einer solchen Straftat lässt sich selbstverständlich im Zusammenhang mit Streiks, Demonstrationen oder Protestaktionen relativ problemlos konstruieren, um damit entsprechende Protestaktionen zu ‚terroristischen Aktionen‘ zu erklären. Damit wird der in der bürgerlichen Justiz verwendete Terrorismusbegriff weit über die üblicherweise in diesem Zusammenhang gefassten Straftaten wie Mord, Totschlag, terroristische Vereinigung, Geiselnahme oder Sprengstoffdelikte hinaus ausgeweitet.“…“ Beitrag vom 21. Oktober 2018 von und bei Rote Fahne News externer Link
  • Polizeigesetz kaum entschärft – NRW weiter auf Überwachungskurs 
    „Die Fraktionen von CDU und FDP des Landtags NRW haben am 9. Oktober einen Änderungsantrag zur umstrittenen Verschärfung des Polizeigesetzes vorgestellt. Digitalcourage kritisiert, dass die öffentliche Kritik und die Stellungnahmen zahlreicher Expert.innen nicht ernst genommen wurden und fordert, die geplanten Verschärfungen abzubrechen. (…) Presseberichten zufolge sollen alle Überwachungs- und Repressionsmaßnahmen des Entwurfs auch nach dem Änderungsantrag erhalten bleiben, darunter elektronische Fußfesseln und Schleierfahndung. Ebenso soll die Videoüberwachung ausgeweitet werden, obwohl sie Studien zufolge gegen Gewalt und Terror wirkungslos ist. Auch Staatstrojaner zur Quellen-TKÜ und die hochinvasiven Onlinedurchsuchung sind weiterhin vorgesehen. Kritiker.innen warnen vor dem Einsatz von Staatstrojanern. Denn Staatstrojaner sind Schadsoftware, die über Sicherheitslücken in Geräte eingeschleust wird. Die IT-Sicherheitslücken können auch von Geheimdiensten und Kriminellen ausgenutzt werden. Digitalcourage hat im August Verfassungsbeschwerde gegen den Staatstrojaner eingereicht. Einzig der Unterbindungsgewahrsam soll von aktuell zwei Tagen nun auf zwei Wochen verlängert werden – im Gesetzentwurf waren noch vier vorgesehen. Die FDP-Fraktion erklärt in einer Pressemitteilung, der Begriff der „drohenden Gefahr“ würde gestrichen. Stattdessen sieht der Änderungsantrag aber andere Formulierungen vor, die der Polizei ein Eingreifen erlauben, weit bevor eine konkrete Gefahr oder Straftat vorliegt. (…) Aus Sicht der Grundrechteorganisation Digitalcourage ist der aktuelle Kurs der Reform gekennzeichnet durch ein Defizit an sachlicher Auseinandersetzung mit dem Thema Sicherheit und einer Euphorie für Überwachungsmaßnahmen und repressive Innenpolitik…“ Pressemitteilung von digitalcourage vom 10. Oktober 2018 externer Link
  • Großdemo in Düsseldorf: Tausende demonstrieren gegen Verschärfung des Polizeigesetzes und stehen auf für Freiheit und Grundrechte [Knapp 20.000] 
    Trotz massiver Einschränkungen durch polizeiliche Auflagen gingen Tausende auf die Straßen gegen die Verschärfung des Polizeigesetz. Heute Mittag haben sich in Düsseldorf nach ersten Schätzungen an die 10.000 Menschen versammelt, um gegen die geplante Verschärfung des Polizeigesetzes NRW zu demonstrieren. Es werden immer noch weitere Züge mit Demonstrierenden erwartet. Mit buntem und lautstarken Protest ziehen sie zur Zeit vom DGB-Haus durch die Innenstadt bis vor den Landtag. Nachdem es dem Bündnis aufgrund der breiten Unterstützung bereits gelungen ist, die Verabschiedung des Gesetzes zu verzögern, machen die vielen Besucher*innen der Demonstration nochmal deutlich, dass auch die von Innenminister Reul angekündigten Änderungen keineswegs ausreichen, sondern das Gesetz als Ganzes gekippt werden muss. Besonders auffallend ist die gesellschaftliche Breite des Protests: Fußballfans und Datenschützer*innen, Politiker*innen und Umweltaktivist*innen, Antifaschist*innen und Migrant*innen, Gewerkschafter*innen, Feminist*innen, Jurist*innen und viele mehr gehen gemeinsam auf die Straße, um ihre bürgerlichen Freiheiten zu verteidigen…“ Pressemitteilung vom 07. Juli 2018 vom und beim Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ externer Link, siehe auch:

  • Umfassender juristischer Erfolg für das Bündnis gegen das neue Polizeigesetz NRW. Oberverwaltungsgericht NRW erteilt der versammlungsfeindlichen Linie der Polizei deutliche Absage 
    Das Oberverwaltungsgericht NRW gab dem Eilantrag des Bündnisses gegen das neue Polizeigesetz NRW am heutigen Abend statt. Der polizeilichen Auflage, dass nicht mehr als zwei Lautsprecherwagen zur Großdemonstration am morgigen Tage in Düsseldorf zugelassen seien, wurde damit in zweiter Instanz eine sehr deutliche Absage erteilt. Die geplanten sechs Lautsprecherwagen dürfen fahren. In der Urteilsbegründung weist das Gericht die polizeiliche Gefahrenprognose als  haltlos zurück. Für das von der Polizei aufgebaute Szenario eines unfriedlichen Verlaufs gebe es, so das Gericht wörtlich, „nichts Belastbares“. Vorhergehende Versammlungen des Bündnisses seien friedlich abgelaufen, und die Zusammensetzung des Bündnisses lasse für die morgige Großdemonstration auf einen friedlichen Verlauf schließen…“ Pressemitteilung vom 06. Juli 2018 vom und beim Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ externer Link
  • Polizeiliche Auflagen gegenüber Großdemonstration unter scharfer Kritik / Bündnis reicht Klage gegen unverhältnismäßige Beschränkungen des Versammlungsrechts ein 
    Für den kommenden Samstag (07. Juli 2018) erwartet das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ tausende Demonstrierende in Düsseldorf, die sich gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen wenden. Die Polizei behindert die Demonstration allerdings durch ausufernde und unverhältnismäßige Auflagen. Im gesamten Demonstrationszug sind lediglich zwei Lautsprecherwagen zugelassen, die am Anfang und am Ende des Zuges fahren sollen. Zudem gibt es die Auflage, dass erkennbar alkoholisierte Menschen von der Versammlungsleitung aus der Demonstration zu entfernen sind. „Die Polizei verbietet uns Lautsprecherwagen innerhalb der Demonstration, damit ihr ein schnelles Eingreifen in den Zug möglich sei. Diese Begründung ist für uns skandalös. Warum geht die Polizei davon aus, das sei nötig? Dies ist ein Musterbeispiel für die Polizei-gemachte Vorab-Krimininalisierung von grundrechtlich geschütztem Verhalten, gegen die wir am Samstag auf die Straße gehen.“ sagt Michèle Winkler, Sprecherin des Bündnisses. Doch das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ setzt sich juristisch gegen diese Auflagen zur Wehr und hat ein Eilverfahren beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingeleitet…“ Pressemitteilung vom 04. Juli 2018 von und beim Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ externer Link

    • Kritik an Polizei eine Gefahr für die öffentliche Ordnung? Veranstalter einer Demonstration gegen das neue Polizeigesetz in NRW gehen gegen Auflagen für ihre Veranstaltung vor Gericht
      „»Ihre Versammlung bringt eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung mit sich, da diese als Proteste gegen die vermeintliche Polizeigewalt bzw. Polizeihoheit genutzt werden könnte.« Das erklärt die Polizei Düsseldorf in ihrem Auflagenbescheid für eine Demonstration des Bündnisses »Nein zum neuen Polizeigesetz in NRW«. Skandalös sei diese Begründung, finden die Veranstalter – ein Bündnis aus linken und zivilgesellschaftlichen Gruppen. »Ich frage mich, was damit ausgedrückt werden soll. Wenn man es so nimmt, wie es da steht, dann sieht die Polizei grundgesetzlich geschütztes Verhalten – nämlich Meinungsäußerung und Demonstrieren – als Gefahr an«, sagt Bündnisanwalt Jasper Prigge dem »nd«. Er hat einen Eilantrag gegen die Auflagen der Polizei vor dem Verwaltungsgericht eingelegt. Eine Entscheidung erwartet Prigge für Freitagvormittag, wenn nötig werde man auch vor das Oberverwaltungsgericht gehen. (…) Die Düsseldorfer Polizei setzt damit ihre harte Linie gegenüber den Polizeikritiker*innen des Bündnisses fort. Schon im Kooperationsgespräch habe eine aggressive Stimmung geherrscht. »Wir wurden wie Feinde behandelt«, schreibt Mitorganisator und Blogger Sebastian Wiedemeier auf Twitter. Die Polizei habe im Gespräch zu verstehen gegeben, eine Massendemonstration gegen das Polizeigesetz wie in München werde man »hier nicht laufen lassen«, erzählt Eberhardt-Köster gegenüber »nd«. Ein Dorn im Auge sind der Düsseldorfer Polizei demnach etwa Überkopf-Transparente. (…) Die Veranstalter empören sich aber auch über die Auflagen selbst…“ Artikel von Moritz Wichmann vom 04.07.2018 beim ND online externer Link
  • 7.7.: Tausende zur Großdemonstration gegen geplante Gesetzesverschärfungen durch Polizeigesetz erwartet 
    Für den kommenden Samstag (07. Juli 2018) erwartet das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ tausende Demonstrierende in Düsseldorf, die sich gegen die geplanten Gesetzesverschärfungen wenden. Konkret werden massive Einschränkungen von Freiheits- und Grundrechten befürchtet, wodurch – ähnlich wie in Bayern – nicht regierungs- oder gesellschaftlich konformes Verhalten schärfstens sanktioniert werden kann. Ein breites Bündnis aus Politik, Gesellschaft, Daten- und Umweltschutz- sowie sozialen Bewegungen, Fußballfanclubs und vielen engagierten Einzelpersonen wird deshalb seine Kritik mit einer Großdemonstration zum Ausdruck bringen. Die durch Innenminister Reul angekündigten kosmetischen Änderungen am Gesetzesentwurf sind für die über 200 unterstützenden Organisationen kein Anlass zur Ruhepause. (…) Der Protest hat bundesweite Relevanz: Seit dem Jahr 2017 wurden in fast allen Bundesländern ähnliche Gesetzesverschärfungen beschlossen oder sind aktuell in Planung. Das Bündnis sieht darin eine Entwicklung zum autoritären Sicherheitsstaat. Auf der Großdemonstration am 07. Juli 2018 in Düsseldorf will das Bündnis durch vielfältige Redebeiträge auf diese Gefahr aufmerksam machen und die Kritik zu Tausenden auf die Straße tragen…“ Pressemitteilung des des Bündnisses vom 2.7.2018 externer Link, siehe nun auch Demoroute und -programm externer Link sowie Aktionskonsens externer Link
  • Anwaltsverein fordert Schutz beruflicher Geheimnisträger
    „… Der DAV fordert eine Verankerung des anwaltlichen Berufsgeheimnisträgerschutzes im Polizeigesetz nach dem Vorbild von § 62 BKAG. Auch auf Landesebene sind Anwälte, Strafverteidiger und Kammerrechtsbeistände vor sämtlichen polizeilichen Maßnahmen bereits auf Erhebungsebene absolut zu schützen. Die umfangreichen Änderungen am Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sollten zum Anlass genommen werden, um bestehende Lücken beim Schutz des Berufsgeheimnisses zu schließen. (…) Der Schutz des Berufsgeheimnisses im Gefahrenabwehrrecht darf aber nicht hinter dem strafprozessualen Schutzniveau zurückbleiben, ansonsten droht er ausgehöhlt zu werden. Mit Sorge sieht der DAV insgesamt die fortschreitende Beschränkung von Bürger- und Freiheitsrechten durch neue Sicherheitsgesetze auf europäischer Ebene sowie auf Bundes- und Landesebene. Das gilt auch für die geplanten Änderungen des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW). (…) Der Entwurf lässt leider völlig außen vor, inwiefern die bisherigen Gefahrenkategorien nicht mehr ausreichen sollen. Dass eine niedrigere Eingriffsschwelle und ein Mehr an polizeilichen Befugnissen erstrebenswert und nötig ist, scheint einfach a priori vorausgesetzt zu werden – ohne dies mit empirischen Untersuchungen oder irgendeiner Form von Evaluation zu belegen. Dabei wären u. a. die Erkenntnisse über die terroristischen Straftaten in den letzten Jahren einzubeziehen. Deren Verhinderung scheiterte nicht daran, dass die Polizei nicht über ausreichende Befugnisse verfügte. Die Anschläge des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sowie der Terroranschlag am Berliner Breitscheidplatz sind Belege dafür.“
    – aus der DAV-Stellungnahme vom 20. Juni 2018 externer Link zum verschärften Polizeigesetz NRW
  • Polizeigesetz NRW vorerst gestoppt 
    Das nordrhein-westfälische Innenministerium hat den Gesetzesentwurf für das neue Polizeigesetz vorerst gestoppt. Zuvor war es bei einer Sachverständigenanhörung zu umfangreicher Kritik von verschiedenen Seiten an dem Entwurf gekommen. Auch Dr. Maria Scharlau von Amnesty International kritisierte den Entwurf in der Anhörung. Nach Medienberichten soll bei dem Gesetzentwurf vor allem in den Bereichen nachgebessert werden, in denen er möglicherweise verfassungswidrig ist. Die FDP-Politiker Gerhart Baum und Burkhard Hirsch hatten bereits angekündigt, gegen das Gesetz zu klagen. NRW-Innenminister Herbert Reul möchte, dass das „Gesetz bei möglichen Prozessen“ keinen Schaden nimmt. Eine Verabschiedung des Gesetzes durch den Landtag soll statt wie vorgesehen vor der Sommerpause, erst danach stattfinden…“ Meldung vom 19. Juni 2018 von und bei Amnesty International Polizei externer Link
  • Gegen das neue Polizeigesetz und seine Welt – ein Aufruf, aktiv zu werden! 
    „… Das neue Polizeigesetz soll solcher staatliche Repression erweiterte Möglichkeiten verschaffen. Davon sind wir alle betroffen. Egal ob Fußballultras, Anarchist*innen, Umweltaktivist*innen, radikale Feminist*innen, Hacker*innen oder Graffiti-Zeichner*innen – dieses Gesetz richtet sich letztlich gegen alle, deren Freiheitsbegriffe und Handlungsformen nicht in denen von Lohnsklav*innen aufgehen, die fleißig und angepasst zur Steigerung des Bruttosozialprodukts beitragen. Umgekehrt bietet dieses Gesetzesvorhaben aber auch einen guten Anlass, dass all diese Milieus sehr unterschiedlicher Menschen endlich einmal die Grenzen ihrer jeweiligen Szenen überwinden, miteinander in Kontakt treten, sich vernetzen und sich zu einem gemeinsamen Widerstand gegen diesen staatlichen Angriff zusammenzufinden, den eine Gruppe von Betroffenen allein sicher nicht wird abwehren können. (…) Die bisher geplanten Infoveranstaltungen, lokalen Kundgebungen und die Großdemo in der Landeshauptstadt werden das neue Polizeigesetz wohl kaum stoppen. (…) Auch uns kann es nicht allein darum gehen, das aktuell geplante Polizeigesetz zu verhindern. Wir wollen nicht den liberalen Rechtsstaat gegen autoritäre Entwicklungen verteidigen, die er aufgrund seiner eigenen Widersprüche hervorbringt. Auch unter liberalen Bedingungen gehört es zu den selbstverständlichen Aufgaben der Polizei, Leute aus ihren Wohnungen zu werfen, wenn sie die Miete nicht bezahlen können, die Besitzlosen daran zu hindern, sich aus den prall gefüllten Warenhäusern die Dinge zu nehmen, die sie zum Leben brauchen oder haben wollen und Menschen in Elend abzuschieben, wenn sie den Aufenthaltsbestimmungen der Obrigkeit nicht entsprechen. Letztendlich besteht die Aufgabe der Polizei einfach darin, die bestehenden Eigentumsverhältnisse und Hierarchien aufrecht zu erhalten. Noch die liberalste Polizei wird ungemütlich, wenn Menschen die kapitalistischen Verhältnisse oder Aspekte derselben bewusst in Frage stellen. (…) Wir halten dennoch an der Hypothese fest, dass eine Gesellschaft ohne Zwang und Ausbeutung möglich und wünschenswert ist. Kämpfen wir dafür, die Wahrheit dieser Hypothese praktisch zu beweisen! Nehmen wir die Protest gegen das neue Polizeigesetz zum Anlass, uns zum Kampf gegen die Welt zu organisieren, die dieses Gesetz hervorgebracht hat und braucht, um ihren verheerenden Lauf auch in Zukunft fortsetzen zu können! Hinein in den antiautoritären und anarchistischen Block auf der Großdemonstration gegen das Polizeigesetz NRW in Düsseldorf am 7.7.!…“ Aufruf von und bei Anarchistische Gruppe Dortmund im Juni 2018 externer Link
  • Aufruf der ver.di-Linke NRW, Flyer und Spendenaufruf zur landesweiten Demonstration am 07.07. 
    • Nein zum neuen NRW-Polizeigesetz! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte
      Aufruf der ver.di-Linke NRW  zur landesweiten Demonstration am 07.07.2018 in Düsseldorf
    • Flyer zur Demo externer Link
    • Spendenaufruf für die Kosten des Bündnisses für Material, Bühne usw.: Digital Courage e.V., IBAN: DE90370205005459545930, Betreff: NoPolGNRW
  • Weder Sicherheit noch Freiheit. Das neue Polizeigesetz des Landes NRW
    Trojaner, Taser, Terroristen: Nicht nur in Bayern sorgen Änderungen des Polizeigesetzes derzeit für Aufsehen. Auch in NRW stößt das geplante Gesetzesvorhaben auf wachsenden Widerstand. Und in nahezu allen anderen Bundesländern sind derzeit Novellierungen der Polizeigesetze geplant – oder vor kurzem umgesetzt worden. Schon seit geraumer Zeit reiht sich bundesweit Reform an Reform, wobei die Parameter stets dieselben sind: Vorverlagerung des Zugriffs, Ausbau von Befugnissen und Abbau externer Kontrollen…“ Beitrag von Benjamin Derin, Rechtsanwalt und Kriminologe, vom 16. Juni 2018 im Lotta Magazin online externer Link
  • Breites Bündnis übt heftige Kritik am Polizeigesetzentwurf der NRW-Landesregierung 
    Breites Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ übt heftige Kritik am Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung. Stetig wachsender Unterstützer*innenkreis von bereits über 100 Organisationen und Einzelpersonen
    Heftige Kritik an der geplanten Neufassung des Polizeigesetzes in NRW übten Vertreter*innen des Bündnisses “Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ heute auf einer Pressekonferenz. Sie stellten dort klar, dass das sogenannte „Sicherheitspaket I“ eine Gefahr für die Demokratie und nur die erste Stufe der Verschärfungen darstellt. Weitere Änderungen sollen noch in dieser Legislaturperiode folgen. Die Verschärfungen greifen die Grund- und Freiheitsrechte aller Menschen in Nordrhein-Westfalen umfassend an und wirken sich auf verschiedenste Lebensbereiche aus. Vertreter*innen des Bündnisses zeigten auf der Pressekonferenz auf, dass das neue Gesetz massive negative Auswirkungen auf die Freiheit der Person, die Bewegungsfreiheit, die informationelle Selbstbestimmung sowie auf von Rassismus betroffene Personen haben wird
    …“ Pressemitteilung vom 06.06.2018 von und beim Grundrechtekomitee externer Link – LabourNet Germany gehört selbstverständlich zu den Unterstützern!
  • »Merkmale autoritärer Polizeistaaten« – Komitee für Grundrechte warnt vor Ignoranz gegenüber gefährlicher Entwicklung 
    Michèle Winkler vom Komitee für Grundrechte lehnt im Gespräch mit Markus Bernhardt bei der jungen Welt vom 1. Juni 2018 externer Link den Entwurf für ein neues Polizeigesetz mit der Begründung ab: „… Kern des Entwurfs ist die Vorverlagerung der Eingriffsschwelle der Polizei auf die sogenannte drohende Gefahr – und damit letztlich in den Bereich von Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten. Auf dieser Grundlage kann die Polizei in Zukunft deutlich weitreichendere Maßnahmen treffen als bisher. (…) Das heißt, die Polizei kann künftig Menschen auf der Basis einer Gefahrenprognose einsperren, ohne dass eine Straftat begangen wurde und ohne dass die Person sich in einem Gerichtsverfahren verteidigen konnte. (…) Mit dem neuen Gesetz wird nicht nur die Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten aufgeweicht, sondern auch die zwischen Exekutive und Judikative. Es suggeriert der Polizei, dass sie willkürlich gegen jede Person vorgehen kann und nahezu keiner Kontrolle mehr unterliegt. Das sind Merkmale autoritärer Polizeistaaten. Zudem wird mit der Angst der Menschen vor Unsicherheit und Verlusten gespielt und ihnen vorgegaukelt, eine allmächtige Polizei könne ihnen diese Ängste nehmen. (…) Klar ist, dass es für die Polizei deutlich einfacher würde, unliebsame Demonstrationsteilnehmerinnen und -teilnehmer durch Einstufung als »Gefährder« zu kriminalisieren und von einer Demoteilnahme abzuhalten – zum Beispiel durch Hausarrest, der mittels Fußfessel überwacht werden könnte. Der Verstoß dagegen wäre strafbar, selbst wenn die Maßnahme im Nachhinein von einem Gericht als rechtswidrig eingestuft würde. Auch die strategische Fahndung kann zur Einschüchterung und Überprüfung von Demonstrantinnen und Demonstranten genutzt werden, da die Polizei Gebiete festlegen darf, in denen sie jede Person ohne Angabe von Gründen kontrollieren kann…“
  • Nein zum neuen Polizeigesetz NRW! Kein Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte! Aufruf zur Großdemo am 7. Juli in Düsseldorf und zu weiteren Aktivitäten 
    Die NRW-Landesregierung plant eine massive Verschärfung des Polizeigesetzes. Noch vor der parlamentarischen Sommerpause soll diese verabschiedet werden. Diese Verschärfung hebelt grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien wie die Unschuldsvermutung und Gewaltenteilung aus. Betroffen von diesen Eingriffen in Grundrechte sind potentiell alle Menschen. (…) Wir sagen deshalb – wie in vielen anderen Bundesländern auch – NEIN zum neuen Polizeigesetz in NRW; NEIN zum massiven Eingriff in die Grundrechte von Millionen von Menschen und NEIN zu massenhafter Überwachung unter dem Deckmäntelchen von Sicherheit und Ordnung! Wir sind das Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“. Wir sind Menschen aus verschiedenen Gruppen aus Zivilgesellschaft und außerparlamentarischem Aktivismus; wir sind Einzelpersonen aus Verbänden und politischen Parteien. Auch wenn wir in einzelnen Positionen unserer alltäglichen Praxis nicht übereinstimmen, so kommen wir doch zusammen, um gegen das neue Polizeigesetz zu protestieren, weil es uns alle betrifft – im Alltag, auf der Straße, in Schule, Uni und Betrieb…“ Aufruf zum Mitzeichnen beim Bündnis „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ externer Link – wir haben bereits unsere Unterstützung zugesichert!

    • Am Sonntag, 3. Juni von 11 – 16 Uhr in Düsseldorf im ZAKK, Fichtenstraße 40, 40233 Düsseldorf  findet ein Vorbereitungstreffen statt
    • 7. Juni 2018: Öffentliche Anhörung zum Gesetz im Landtag NRW
    • 7. Juli 2018: Demo gegen das neue Polizeigesetz in Düsseldorf
  • [Petition] Grundrechte schützen – Neues Polizeigesetz in NRW verhindern! 
    Sehr geehrter Herr Laschet, sehr geehrter Herr Reul, Sie wollen in NRW eines der härtesten Polizeigesetze in Deutschland verabschieden. Tritt das Gesetz in Kraft, würden nicht nur die Überwachungs- und Kontrollbefugnisse der Polizei extrem ausgeweitet. Auch unsere Grundrechte als Bürgerinnen und Bürger würden dadurch massiv eingeschränkt. Damit sind wir nicht einverstanden. Deshalb fordern wir: Stoppen Sie unverzüglich dieses Polizeigesetz!...“ Petition an Ministerpräsident Armin Laschet (CDU), Innenminister Herbert Reul (CDU) bei Campact externer Link
  • Neues Polizeigesetz in NRW: „An der Grenze zum Unrechtsstaat“ 
    Mit einem überarbeiteten Polizeigesetz will die NRW-Landesregierung den Ordnungshütern neue Rechte verschaffen. Das stößt auf heftige Kritik von Opposition, Datenschützern – und Fußballfans. Die NRW-Regierung will im Wettbewerb der Bundesländer an der Spitze mitmischen – allem voran beim Thema Sicherheit. Im Wahlkampf hatte die CDU dem Thema Priorität eingeräumt, nun versucht sich das Innenministerium unter Herbert Reul (CDU) an einem Polizeigesetz, mit dem NRW eines der härtesten Sicherheitsgesetze in Deutschland hätte. Mehr Befugnisse hätten Polizisten dann vielleicht noch in Bayern, wo die CSU ebenfalls ein neues Polizeigesetz durchsetzen will. Reul setzt dabei vor allem auf Gefahrenabwehr. In einem überarbeiteten Gesetzesentwurf sollen die Bezeichnungen „drohende Gefahr“ und „drohende terroristische Gefahr“ eingeführt werden. Diese neuen Begriffe bilden zum Teil die Grundlage für weiterreichende Kontroll- und Überwachungsbefugnisse für Polizeibeamte in NRW. (…) Sollte der Begriff „drohende Gefahr“ weiter Bestand haben, droht Ganzke mit einer Verfassungsklage. Zuvor will die SPD jedoch eine große Anhörung am 7. Juni abwarten. Für die Sitzung hat die Fraktion drei Sachverständige eingeladen, die Juristen sollen die Verfassungskonformität des Gesetzes bewerten. Der AfD indes geht der Entwurf nicht weit genug…“ Artikel von Clemens Boisserée vom 10.5.2018 bei der Rheinischen Post online externer Link
  • [26.4.18 in Düsseldorf] Kundgebung: Polizeigesetz NRW stoppen! 
    In NRW wird aktuell, wie in Bayern und vielen anderen Bundesländern, das Polizeigesetz verschärft. Die neuen Gesetzentwürfe bedeuten Überwachung, Kontrolle und schränken die Freiheit aller massiv ein. Sie dürfen nicht Gesetz werden! Am kommenden Donnerstag findet im Düsseldorfer Landtag die erste Lesung des Gesetzentwurfs statt. Wir, das Netzwerk ‚Nein zum neuen Polizeigesetz NRW‘ lehnen die Gesetzesverschärfung scharf ab und rufen deshalb zum Gegenprotest auf. Die Kundgebung vor dem Landtag wird die erste von zahlreichen kreativen Aktionen gegen das neue Polizeigesetz NRW sein. Wir rufen dazu auf, den Prozess zu begleiten und zu intervenieren, wo es möglich ist, um die Durchsetzung des Gesetzes zu stoppen. Kommt zur Kundgebung und tragt mit uns euren Protest auf die Straße und in den Landtag!“ Aufruf des Netzwerks „Nein zum neuen Polizeigesetz NRW“ zur Kundgebung am 26.4. um 8.30 Uhr! vor dem Landtag NRW, Platz des Landtags, 40221 Düsseldorf.

  • Neues Polizeigesetz: Bis an die Grenze des Rechtsstaats
    Wie umgehen mit Gefährdern? Diese Frage treibt das NRW Innenministerium spätestens seit dem Fall Anis Amri um. Der Vorwurf damals: das Land habe nicht alle Möglichkeiten genutzt, den späteren Attentäter vom Berliner Weihnachtsmarkt aus dem Verkehr zu ziehen. Die neue Landesregierung hat deshalb eine Nulltoleranzstrategie ausgerufen. Sichtbar wird die auch im neuen Polizeigesetz, das jetzt in den Landtag eingebracht wird. Darin enthalten: die Fußfessel für Gefährder und die Möglichkeit, Gefährder vorsorglich bis zu einem Monat in Haft zu nehmen. Und dies schon bei „drohender Gefahr“ statt wie bisher bei „konkreter Gefahr.“ Kritiker warnen: Damit dehne NRW nach bayrischem Vorbild die Grenze des Rechtsstaats gefährlich aus.“ Video der Westpol-Sendung vom 22.04.2018 beim WDR externer Link (Verfügbar bis 22.04.2019)
  • Bayerische Verhältnisse im Westen. In NRW werden die Befugnisse von Polizei und Geheimdienst ausgebaut
    „… Mittlerweile wird klar, auch im Bereich der inneren Sicherheit ist Bayern das Vorbild für Nordrhein-Westfalen und Law-and-Order-Politik ist auf dem Vormarsch. Am Mittwoch wurden die Befugnisse des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes im Landtag ausgeweitet. Bisherige Regelungen, etwa zur Telekommunikationsüberwachung, die bisher nur befristet waren, wurden in das Verfassungsschutzgesetz des Bundeslandes aufgenommen.(…) Künftig soll die nordrhein-westfälische Polizei einen eigenen Trojaner einsetzen dürfen, um verschlüsselte Chats zu überwachen. Zusätzlich soll die Videoüberwachung ausgedehnt werden. Auch will NRW künftig »Gefährder« bis zu einem Monat in präventive Haft nehmen können. Außerdem werden in dem Gesetzesentwurf Aufenthalts- und Kontaktverbote geregelt. Zur Abwehr von Gefahren soll es Menschen verboten werden, sich bestimmten Orten zu nähern oder sich mit speziellen Gruppen zu treffen. Dies alles soll der Terrorabwehr dienen. Allerdings zeigten Gesetzesverschärfungen in der Vergangenheit immer wieder, dass wenn die Gesetze da sind, sie auch genutzt werden…“ Artikel von Sebastian Weiermann vom 01.03.2018 beim ND online externer Link
  • Polizei in NRW soll gewalttätiger werden. Einsatzrichtlinie wird überarbeitet und besondere Festnahmeeinheiten bei den Einsatzhundertschaften gebildet
    Laut einem Bericht der Rheinischen Post arbeiten Experten und Spitzenbeamte des Innenministeriums zur Zeit an einer neuen Einsatzrichtlinie für die 42.000 Polizisten in NRW. Der Redaktion liegt nach eigenen Angaben ein bisher geheim gehaltenes 27-seitiges Papier vor, welches die neue Richtlinie für das Verhalten der Polizisten im Einsatz bilden soll (Link). Grund für diese Diskussion soll eine zunehmende Gewaltbereitschaft gegen Einsatzkräfte sein. Die bisherige Leitlinie für die Polizei in NRW stammt aus den 80er Jahren und beruhte auf dem „bürgernahen“ Einsatz der Polizei. „Polizeibeamte (…) haben das Wort als wesentliches taktisches Einsatzmittel zu begreifen“, heißt es zumindest theoretisch in der bislang gültigen Leitlinie. Dies soll sich nun ändern. „Polizeibeamte müssen durchsetzungsfähig und -stark und damit letztlich gewaltfähig, aber nicht gewaltaffin werden“, heißt es in dem Papier. Die „körperliche Robustheit, Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit“ der Beamten müsse gestärkt werden. So zitiert die Rheinische Post aus dem geheimen Papier…Insgesamt sechs Einheiten werden in drei Hundertschaften an den Standorten Bochum, Wuppertal und Köln aufgestellt. Bereits am 1. September soll die erste Einheit in Bochum einsatzbereit sein. Die BFE-Einheiten sollen vor allem bei Demonstrationen, Razzien und Ausschreitungen am Rande von Fußballspielen eingesetzt werden. Neben diesen Veränderungen im Polizeiapparat in NRW, wird zur Zeit die Vorlage eines neuen Polizeigesetzes im Landtag diskutiert. Dabei sollen die Befugnisse der Polizei massiv ausgeweitet werden…“ Beitrag vom 28. Februar 2018 bei Perspektive-online externer Link
  • „Überwachungsfantasien“: Neues Polizeigesetz in NRW. Massive Eingriffe in Grundrechte werden vorbereitet
    Heute wurde ein neues Polizeigesetz in der NRW-Landesregierung aus CDU und FDP eingebracht. Es umfasst einen der massivsten Eingriffe in die Grundrechte der Menschen in NRW seit Langem: zusätzliche Videobeobachtung in den Städten, WhatsApp-Überwachung, Elektronische Fußfesseln und vorbeugende Haft für „Gefährder“. (…) Das neue Polizeigesetz soll verschiedene Eingriffe in die demokratischen Grundrechte beinalten: Die Videoüberwachung in Städten soll massiv ausgedehnt werden. Wahrscheinlich werden auch in NRW durch die dazugehörige Technologie zur Gesichtserkennung Menschen überall durch den Staat verfolgbar sein. (…) Die Polizei bekommt Möglichkeiten, die bisher nur dem Geheimdienst oblagen, wie zum Beispiel Überwachungsmöglichkeiten von verschlüsselten E-Mails oder Messenger-Diensten wie WhatsApp…“ Beitrag vom 20.2.2018 bei Perspektive-online externer Link

Grundinfos:

Siehe auch unser  Dossier: Neue Polizeigesetze, überall – eine Bestandsaufnahme

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=128746
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