„BND-Reform“: Koalition will das Internet im NSA-Stil überwachen (Telefoniemetadaten)

Dossier

Bündnis-Protest und Petitionsübergabe gegen neues BND-Gesetz im Oktober 2016Der BND soll künftig auch im Inland Daten aus ganzen „internationalen Telekommunikationsnetzen“ abschnorcheln und Passwörter abfragen dürfen, geht aus einem Gesetzentwurf hervor. Umstrittene Praktiken würden so legalisiert. Die Bundesregierung und die große Koalition wollen dem Bundesnachrichtendienst (BND) einen weitgehend freien Zugriff auf Netzknoten im Inland erlauben und so eine heftig umstrittene Praxis des Auslandsgeheimdienstes legalisieren. Der BND dürfte das Internet so im NSA-Stil überwachen, also die aus „internationalen Telekommunikationsnetzen“ abgefischten Datenbestände mit Selektoren durchsuchen, Verbindungs- und Standortdaten auf Vorrat speichern, Passwörter abfragen und Informationen mit ausländischen Geheimdiensten wie der NSA austauschen…Beitrag von Volker Briegleb bei heise online vom 06.06.2016 externer Link. Siehe dazu:

  • Gesetzesentwurf zur BND-Reform nach breiter Kritik vorläufig gestoppt New
    Die Ampel-Regierung wollte ihre Geheimdienste besser kontrollieren lassen, versprach sie im Koalitionsvertrag. Zwei Jahre später haben SPD, Grüne und FDP ein neues Gesetz für den Bundesnachrichtendienst (BND) vorgeschlagen. Allerdings nicht aus freien Stücken, sondern nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2022. Schon der Vorlauf zeigt, dass Vorschläge zur besseren Kontrolle gar nicht gewünscht sind: Für eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf gab das Bundeskanzleramt den einschlägigen Verbänden 24 Stunden Zeit, um das 88-seitige Papier zu lesen und zu kommentieren. Das ist selbst für Geheimdienstexperten unmöglich. Nun zieht dasselbe Kanzleramt den Gesetzentwurf zurück, offenbar wegen Dissens über den Unabhängigen Kontrollrat. Der soll dem BND als oberste Bundesbehörde auf die Finger schauen. Von den Geheimdienstkontrolleuren des Bundestags wollen sich die Richter indes nicht in die Karten schauen lassen. Mit dem neuen Unabhängigen Kontrollrat ist also eine neue Black Box entstanden, die ebenfalls schwer kontrollierbar ist. Die Geheimdienste abzuschaffen wäre auch hierfür eine Lösung.“ Kommentar von Matthias Monroy vom 28.08.2023 in ND online externer Link („Neue Black Box für den BND“)
  • BND-Gesetz: Bundeskanzleramt simuliert Verbändebeteiligung mit 24-Stunden-Frist 
    Gerade mal einen Tag hat das Bundeskanzleramt Verbänden eingeräumt, um zum neuen BND-Gesetz Stellung zu nehmen. Reporter ohne Grenzen und die Gesellschaft für Freiheitsrechte sind empört. Sie werfen dem Bundeskanzleramt Geheimniskrämerei vor – und veröffentlichen den Referentenentwurf.
    Das Bundeskanzleramt hat Verbänden eine Frist von gerade einmal gut 24 Stunden gesetzt, um zum 88-seitigen Referentenentwurf des neuen BND-Gesetzes Stellung zu nehmen. Die Nichtregierungsorganisation Reporter ohne Grenzen veröffentlicht das Dokument externer Link und kritisiert gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) das Vorgehen der zuständigen Behörden als unzureichende Verbändebeteiligung und mangelnde Einbindung der Öffentlichkeit.
    Das Bundeskanzleramt arbeitet derzeit an einer weiteren Reform des BND-Gesetzes (BNDG), das die rechtliche Grundlage für die Arbeit des deutschen Auslandsgeheimdienstes BND legt. Es ist die dritte Änderung des Gesetzes seit den Snowden-Enthüllungen vor rund zehn Jahren. Laut Reporter ohne Grenzen fördere bereits eine erste Prüfung der geplanten Änderungen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Regelungen. „Der Gesetzgeber verpasst erneut die Chance auf eine längst überfällige und ganzheitliche Reform des BNDG, das auf den festen Boden der Verfassung gehört“, so Reporter ohne Grenzen (ROG) in einer Pressemitteilung…“ Beitrag von Markus Reuter  vom 23.08.2023 in Netzpolitik externer Link, siehe auch dju:

    • ver.di kritisiert Kanzleramt wegen 24-Stunden-Frist zur Kommentierung des BND-Gesetzes: Eine irrwitzige Frist
      ver.di-Bundesvorstandsmitglied Christoph Schmitz: „Die Einhaltung von Pressefreiheit und Grundrechten scheint zur Nebensache degradiert“
      Zur Kommentierung des gestern veröffentlichten Referentenentwurfs für die Überarbeitung des BND-Gesetzes hat das Kanzleramt betroffenen Verbänden lediglich 24 Stunden Zeit eingeräumt. Auch die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di wurde zur Stellungnahme eingeladen. Christoph Schmitz, für Medien zuständiges Mitglied im ver.di-Bundesvorstand, kommentiert die kurze Frist: „Beim BND-Gesetz werden die besonderen demokratischen Rechte von Journalistinnen und Journalisten nicht ausreichend geschützt. Daher wurde das Gesetz in der Vergangenheit wiederholt vom Bundesverfassungsgericht als mangelhaft zurückgewiesen und dem Gesetzgeber Nachbesserungen zum Schutz der Grundrechte aufgetragen. Ganz offensichtlich handelt es sich beim Gesetz über den BND also um eine komplexe Materie. Nachdem sich das Bundeskanzleramt für seine Überarbeitung des Gesetzes zwölf Monate Zeit ließ, werden den Betroffenen und ihren Verbänden nun 24 Stunden zur Stellungnahme eingeräumt – eine irrwitzige Frist…“ dju-Pressemitteilung vom 22.08.2023 externer Link
  • Neue Verfassungsbeschwerde gegen BND-Gesetz von Reporter ohne Grenzen (RSF) und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) 
    „Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) haben erneut Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe eingereicht. Mit Journalistinnen und Menschenrechtsaktivisten wehren sie sich gegen die globale Überwachung des deutschen Auslandsgeheimdienstes. Nach der ersten Beschwerde beider Organisationen erklärte das Gericht im Mai 2020 in einem wegweisenden Urteil weite Teile der Auslandsüberwachung des BND für grundrechtswidrig. Jedoch wird auch das reformierte BND-Gesetz den Anforderungen aus Karlsruhe nicht gerecht. Zudem hat der Gesetzgeber neue verfassungswidrige Regelungen in das Gesetz aufgenommen. „Seit den ersten Enthüllungen, die das Ausmaß der weltweiten Überwachung durch Geheimdienste offenlegten, sind bald zehn Jahre vergangen. An der Überwachungspraxis änderte sich wenig. Wir kämpfen noch immer um ein Minimum an Schutz für Journalistinnen und Journalisten vor unrechtmäßigen Abhöraktionen – auch bei deutschen Behörden wie dem BND“, sagte Helene Hahn, Referentin für Internetfreiheit bei RSF. „Der Massenüberwachung und schrankenlosen Ausweitung der Befugnisse der Nachrichtendienste muss ein Ende gesetzt werden. Das wurde durch den Gesetzgeber bislang verfehlt.“
    Journalistinnen und Journalisten sind nach wie vor nicht ausreichend vor Überwachung durch den BND geschützt. Das betrifft vor allem die vertrauliche Kommunikation mit ihren Quellen. Auch sind journalistische Recherche-Ergebnisse für den BND nicht eindeutig tabu. Während deutsche Medienschaffende einen höheren Schutz genießen, sind Journalistinnen und Journalisten aus der EU und dem Nicht-EU-Ausland umso einfachere Überwachungsziele für den BND. (…)
    Urteil aus Karlsruhe bei der Reform des BND-Gesetzes missachtet
    Das im Mai 2020 verkündete Urteil des Bundesverfassungsgerichts externer Link klärte eine für den internationalen Menschenrechtsschutz bedeutende Grundsatzfrage: Die Bindung der Bundesregierung an das Grundgesetz sei „nicht auf das deutsche Staatsgebiet begrenzt.“ Grundrechte wie das Telekommunikationsgeheimnis (Artikel 10 GG) und die Pressefreiheit (Artikel 5 GG) sind von deutschen Behörden auch im Ausland zu achten. Demnach sollte es verboten sein, ausländische Medienschaffende nach Belieben zu überwachen, und auch die Weitergabe von Recherche-Ergebnissen an ausländische Geheimdienste sollte an strenge Voraussetzungen geknüpft werden. Die vertrauliche Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten sollte gesetzlich geschützt werden. RSF bezeichnete das damalige Urteil als einen Meilenstein zum Schutz der Pressefreiheit externer Link. Bei der anschließenden Reform des BND-Gesetzes setzte sich der Gesetzgeber der ehemals Großen Koalition jedoch über die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts hinweg. (…) Unzureichend ist zum einen der Schutz von Daten, die im Rahmen von journalistischen Vertraulichkeitsbeziehungen und bei der Kommunikation mit Kontaktpersonen entstehen. Nach dem BND-Gesetz darf die Kommunikation von Journalistinnen und Journalisten mit einer Quelle nicht überwacht werden, wohl aber die Kommunikation über diese Quelle. Damit würden Inhalte beispielsweise von E-Mails nicht erfasst, Verkehrsdaten – die Erkenntnisse darüber geben, wer mit wem wann wie und wie lange kommuniziert – sind jedoch nicht geschützt. Gerade die Menge und Verknüpfung solcher Metadaten gibt tiefe Einblicke in die Tätigkeiten und Vorlieben einer Person. Besorgniserregend ist zudem, dass sich der Schutz der Vertraulichkeitsbeziehung lediglich auf den eigentlichen Kommunikationsvorgang erstreckt. Recherche-Ergebnisse sind damit nicht geschützt und könnten dem BND Einsicht in Publikationsabsichten geben…“ Meldung vom 26.01.2023 bei Reporter ohne Grenzen externer Link
  • BND-Gesetz: Bundesnachrichtendienst erhält so viele Überwachungsbefugnisse wie noch nie 
    Der Bundesnachrichtendienst darf jetzt Internet-Anbieter hacken und fast unbegrenzt abhören. Bundestag und Bundesrat haben das neue BND-Gesetz beschlossen. Vor ein paar Jahren waren solche Geheimdienst-Befugnisse ein Skandal. Nichtregierungsorganisation kündigen rechtliche Schritte an. Unvorstellbar große Datenmengen ausleiten und verarbeiten. Internet-Anbieter wie Google oder Facebook hacken. Milliarden Menschen überwachen, auch Inländer. All das war ein Skandal, als Edward Snowden vor acht Jahren die globale Überwachung westlicher Geheimdienste enthüllte. All das darf der deutsche Geheimdienst BND jetzt ganz legal. Gestern Abend hat der Bundestag das neue BND-Gesetz beschlossen. Die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD stimmten dafür, die gesamte Opposition stimmte dagegen. Heute hat der Bundesrat zugestimmt. Als nächstes unterzeichnet der Bundespräsident das Gesetz, dann tritt es in Kraft. (…) Das neue Gesetz externer Link , das vom Bundestag nur minimal verändert wurde externer Link , gibt dem BND erneut immense Überwachungs-Befugnisse. Der BND darf jetzt riesige Datenmassen abhören, bis zu „30 Prozent der Übertragungskapazität aller global bestehenden Telekommunikationsnetze“. Diese Fantasiegrenze ist weit mehr, als der BND je erreichen kann. Klaus Landefeld, Betreiber des Internet-Knotens DE-CIX, sagt: „Das kann man sich auch schenken und überhaupt keine Grenze reinschreiben.“ Der BND darf jetzt Kommunikations-Anbieter hacken, „auch ohne deren Wissen“. Das betrifft sämtliche Dienste im Ausland, im Internet-Zeitalter also so ziemlich alles, inklusive Google, Apple, Facebook, Amazon und Microsoft. Damit legitimiert Deutschland, dass alle 192 anderen Staaten ebenfalls hacken.Der BND darf jetzt auch Deutsche abhören. Das Gesetz schützt „nur individuelle Kommunikationen von natürlichen Personen“, alles andere wird als Kommunikation mit Maschinen definiert. Damit bekommt der Auslandsgeheimdienst umfassenden Zugriff auf Bestands-, Verkehrs- und Inhaltsdaten auch von Deutschen. Eine vermeintliche Anonymisierung durch Hash-Werte externer Link bezeichnet Landefeld als wirkungslos und „lächerlich“. Das Fazit des neuen Gesetzes lautet erneut: Ausspähen unter Freunden wird legalisiert und ausgeweitet. Experten kritisieren die Regelungen mit deutlichen Worten. Im Innenausschuss warnten mehrere Sachverständige, das Gesetz dürfte wieder vor dem Bundesverfassungsgericht landen…“ Beitrag von Andre Meister vom 26.03.2021 bei Netzpolitik externer Link
  • Reporter ohne Grenzen: Kritik am BND-Gesetz – #NotYourSource-Kampagne 
    „Mit der aktuellen Kampagne #NotYourSource fordert RSF ein Ende der Überwachung ausländischer Journalistinnen und Journalisten. Der Deutsche Bundestag hat jetzt die Möglichkeit, entsprechende Änderungen am neuen BND-Gesetzentwurf vorzunehmen und international ein Zeichen für die Menschenrechte zu setzen. Unser Aufruf an die Abgeordneten bei Twitter, Facebook und Instagram. Unterstützerinnen und Unterstützer sind eingeladen, den Aufruf zu teilen oder sich per E-Mail an Ihre Abgeordneten zu wenden. (…) Die Kernforderungen von RSF: Das BND-Gesetz muss Vertraulichkeitsbeziehungen beispielsweise zwischen Medienschaffenden und ihren Quellen umfassend vor Überwachung schützen. Dieser Schutz muss sämtliche mit der journalistischen Arbeit verbundenen Informationen und Daten einschließen. Dazu gehören personenbezogene Daten (Namen, Telefonnummern, IP-Adresse, etc.) ebenso wie Recherchematerial und Verkehrsdaten, wie zum Beispiel Mailadressen oder Betreffzeilen von E-Mails der Beteiligten. Die anlasslose Massenüberwachung muss eingeschränkt werden. Der verdachtsunabhängige Zugriff auf Hunderte Millionen von E-Mails aus dem weltweiten Internetverkehr pro Jahr ist mit Pressefreiheit und Bürgerrechten nicht vereinbar. Sowohl die Zahl der angezapften Kommunikationsnetze als auch die Suchbegriffe, mit denen der BND diese durchkämmt, müssen enger begrenzt und auf ihre Zweckmäßigkeit kontrolliert werden. Nur spezifische Anhaltspunkte für den Verdacht staatsgefährdender Bedrohungen können die Verletzung von Vertraulichkeitsbeziehungen rechtfertigen. Die Aufsicht über die deutschen Geheimdienste muss gestärkt und mit angemessenen Befugnissen ausgestattet werden, um die Mechanismen zum Grundrechtsschutz überprüfen und missbräuchliche Überwachung aufdecken zu können. (…) Der Regierungsentwurf sieht zwar Vorgaben zum Schutz von Vertraulichkeitsbeziehungen vor, will konkret aber nur einige ausgewählte Daten schützen. Demnach wären beispielsweise journalistische Rechercheergebnisse für BND-Mitarbeitende nicht eindeutig tabu. Ebenso wenig sieht der Entwurf vor, Verkehrsdaten zu schützen, die zum Beispiel Aufschluss darüber geben, wer wann und wie lange mit wem gesprochen hat. Diese Daten machen jedoch den Großteil der gesammelten Informationen aus. Seit den Enthüllungen des NSA-Whistleblowers Edward Snowden ist bekannt, welch hohe Bedeutung sie für die Arbeit der Geheimdienste haben. Würden solche Daten ungefiltert an andere Geheimdienste weitergegeben, könnte dies Medienschaffende in vielen Staaten in Gefahr bringen…“ Protestaufruf der Reporter ohne Grenzen vom Februar 2021 externer Link
  • BND-Gesetz: Bundesregierung beschließt Geheimdienst-Überwachung wie zu Snowden-Zeiten
    „Der Bundesnachrichtendienst soll Mobilfunk- und Internetanbieter hacken und die Kommunikation aller Kunden überwachen. Die Bundesregierung hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Der Geheimdienst wächst weiter und bekommt nächstes Jahr erstmals über eine Milliarde Euro. (…) Wir hatten den ersten Entwurf im September und den zweiten Entwurf im November veröffentlicht. Expert:innen kritisierten die Entwürfe: Think Tanks, Journalisten, Pressefreiheits-NGOs, Internet-Verbände und der Bundesdatenschutzbeauftragte. Trotz Gelegenheit zur Stellungnahme hat die Regierung nicht mehr viel geändert. (…) Der Auslands-Geheimdienst darf in Zukunft ganz legal hacken, nicht nur einzelne Personen und Geräte, sondern gleich Server und Dienste-Anbieter bis hin zu vollständigen Mobilfunk- und Internet-Providern. (…)Die deutschen Spione dürfen massenhaft Daten sammeln und auswerten. Weil das Bundesverfassungsgericht eine Beschränkung gefordert hat, soll der BND nicht mehr als 30 Prozent aller weltweit existierenden Telekommunikationsnetze abhören. Diese Fantasiegrenze liegt viele Größenordungen über den tatsächlichen Fähigkeiten des BND. Ähnliche Beschränkungen hat der Geheimdienst in der Vergangenheit sogar absichtlich umgangen. Neben Kommunikationsinhalten sammelt der Geheimdienst riesige Mengen an Bestands- und Verkehrsdaten und rastert daraus Verbindungsnetzwerke. Eigentlich darf der Auslandsgeheimdienst keine Deutschen überwachen, doch das neue Gesetz erlaubt weitreichende Ausnahmen für „Maschine-zu-Maschine-Kommunikation“ oder auch rudimentär „unkenntlich“ gemachte Daten wie Hashes von Telefonnummern. Als Edward Snowden nachwies, dass Geheimdienste so handeln, war das ein weltweiter Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung dieses Treiben. Und weitet es aus: Im Snowden-Jahr 2013 bekam der BND noch 531 Millionen Euro Steuergelder, nächstes Jahr bekommt er erstmals mehr als eine Milliarde Euro. (…) Die Aufsicht über den BND ist schon heute zersplittert. In Zukunft kommt eine neue Behörde dazu, der „Unabhängige Kontrollrat“. Viele Experten und auch der Bundesdatenschutzbeauftragte hatten gefordert, diese Aufgabe an die oberste Datenschutzbehörde zu geben. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken hatte es zur Bedingung gemacht, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte diese Funktion übernimmt: „Das ist eine ganz, ganz wichtige Bedingung. […] Das gehört auf jeden Fall zu den Dingen, die wir einfordern werden.“ Das ist nicht passiert. Die SPD-Ministerien haben das nicht durchgesetzt und heute trotzdem zugestimmt. Jetzt kommt der Gesetzentwurf in den Bundestag. Da sich die Große Koalition jetzt auf die groben Linien geeinigt hat, sind dort keine großartigen Änderungen mehr zu erwarten.“ Beitrag von Andre Meister vom 16. Dezember 2020 externer Link
  • BND-Gesetz: Ausspähen unter Freunden wird legalisiert und ausgeweitet 
    „Der Bundesnachrichtendienst soll in seiner Vorratsdatenspeicherung auch die Verbindungsdaten von Deutschen speichern dürfen, wenn er einige Daten unkenntlich macht. Das steht im neuen Entwurf zum BND-Gesetz, den wir veröffentlichen. Um diese Daten zu sammeln, soll der Geheimdienst auch Mobilfunk- und Internetanbieter hacken. Die Bundesregierung arbeitet weiter an einem neuen BND-Gesetz. Im Mai kippte das Bundesverfassungsgericht externer Link das erst vier Jahre alte Gesetz für den deutschen Auslandsgeheimdienst. Vor zwei Monaten verschickte das Kanzleramt einen ersten Entwurf für eine Neufassung externer Link an die Ministerien. Jetzt hat das Kanzleramt eine neue Version an Interessenverbände versendet, die wir wieder in Volltext veröffentlichen externer Link. Die Referent:innen in der Regierungszentrale haben Einiges überarbeitet, aber die Stoßrichtung bleibt: Alles, was der BND macht, wird legalisiert und ausgeweitet externer Link. Der Geheimdienst soll spionieren und abhören: mit „strategischer“ Massenüberwachung, Abschnorcheln von Internet-Leitungen und Hacken von Telekommunikations-Anbietern. (…) In Deutschland kann der BND Kommunikations-Anbieter verpflichten, mit dem Geheimdienst zusammenzuarbeiten. So müssen zum Beispiel Deutsche Telekom und der Internet-Knoten DE-CIX riesige Datenmengen an den BND leiten. In anderen Ländern kann der deutsche Geheimdienst Anbieter nicht zur Zusammenarbeit verpflichten, freiwillig tun das aber nur wenige. Also überwacht der Geheimdienst Kommunikations-Anbieter auch gegen deren Willen. In Zukunft soll der BND solche Anbieter einfach hacken und die Daten heimlich ausleiten. (…) Als Edward Snowden nachwies, dass die Geheimdienste von USA und Großbritannien genau das tun, war das noch ein Skandal. Heute legalisiert die Bundesregierung so etwas einfach. (…) Eigentlich darf der BND die Verkehrsdaten von Deutschen nicht speichern und verarbeiten. Dieses Verbot gilt aber nicht für „Maschine-zu-Maschine-Kommunikation“, wie Geräte im „Internet-der-Dinge“ oder wenn ein Handy mit einem Mobilfunknetz kommuniziert. Der BND darf auch Metadaten Deutscher speichern, wenn er personenbezogene Daten „unkenntlich“ macht, also „verhasht“. Der Geheimdienst kann die Verkehrsdaten ganzer Mobilfunk- und Internetanbieter vollständig auf Vorrat speichern, wenn er deutsche Telefon- und Gerätenummern als Hashwert statt Klartext speichert. Diese Regeln folgen einem weiteren höchstrichterlichen Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte 2017 festgestellt, dass es keine „Rechtsgrundlagen zur Verarbeitung von Verkehrsdaten von deutschen Staatsangehörigen“ gibt. Statt das Treiben des BND zu verbieten, wird das Gesetz an die Praxis der Geheimdienste angepasst. (…) Das neue Gesetz ist sehr umfassend, der Entwurf ist 139 Seiten lang. Das alte BND-Gesetz von 2016 war in vielen und grundlegenden Punkten verfassungswidrig, deshalb werden große Teile des Gesetzes vollständig neu geschrieben. (…) Einen großen Teil nimmt die Aufsicht über den BND ein, die Rechtskontrolle soll ein neuer „Unabhängiger Kontrollrat“ übernehmen. Auch dieser Vorschlag wurde bereits wiederholt kritisiert. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden relevante Akteur:innen Positionen und Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Substantielle Änderungen sind jedoch unwahrscheinlich. Die Bundesregierung hat sich in den grundlegenden Punkten bereits geeinigt. Noch im Dezember will das Bundeskabinett den Gesetzentwurf verabschieden und auf den Weg bringen.“ Beitrag von Andre Meister vom 30. November 2020 bei Netzpolitik mit dem Gesetzesentwurf in Volltext externer Link
  • BND-Reform: Zugeständnisse, die keine sind 
    „Der BND darf ausländische Medienschaffende nicht massenhaft überwachen. Doch statt die Schutzrechte der Berufsgeheimnisträger zu stärken, verschafft das Kanzleramt dem Nachrichtendienst neue Befugnisse und größtmögliche Ermessensspielräume. Die aserbaidschanische Investigativjournalistin Khadija Ismajilowa ist ihrem Heimatland wegen ihrer Recherchen zu Korruption immer wieder staatlicher Überwachung und Einschüchterungsversuchen ausgesetzt. Dass auch demokratische Staaten wie Deutschland ihre Rechte missachten könnten, wollte sie nicht hinnehmen. Daher klagten sie und weitere Medienschaffende mit Unterstützung von Reporter ohne Grenzen gemeinsam gegen das BND-Gesetz externer Link. Sie sah die Vertraulichkeit ihrer Arbeit und der Kommunikation mit Quellen durch die strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung des BND gefährdet, das Bundesverfassungsgericht gab ihr im Mai Recht externer Link. (…) Doch mit Blick auf den nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Neufassung des BND-Gesetzes externer Link zeichnet sich ab: Die Journalistin wird auch weiterhin damit rechnen müssen, dass ihre Mails und Telefonverbindungen vom deutschen Auslandnachrichtendienst ausgeforscht werden könnten. Denn der Gesetzentwurf gesteht dem BND künftig weite Ermessensspielräume dabei zu, wem er Schutzrechte einräumt. Es geht dabei um die Frage, wer für den BND ein „echter“ Journalist ist und wer nicht. Zugleich sieht der Vorschlag des Bundeskanzleramts weitreichende Befugnisse vor, um Informationen gemeinsam mit anderen Nachrichtendiensten zu gewinnen und zu teilen. Das würde den Quellenschutz massiv gefährden. (…) Umso problematischer scheint daher die Ausführung in der Gesetzesbegründung, wonach unter anderem Personen explizit vom Schutz ausgenommen sind, die „unter dem Deckmantel des Journalismus bewusst fake news produzieren, um auf diese Weise im Auftrag einer ausländischen Macht auf die inländische Bevölkerung einzuwirken“. Kaum ein Begriff unserer Zeit ist so politisch umkämpft und variabel auslegbar wie der der „Fake News“. Kaum einer hat der Pressefreiheit über die letzten Jahre in ähnlichem Maße in vermeintlich gefestigten Demokratien wie den USA geschadet. Nun wird dem BND aber eingeräumt, über die politische Legitimität journalistischer Inhalte zu richten und abseits der Nachrichtendienstkontrolle zu bewerten, wann diese in unerwünschter Weise auf deutsche Bürgerinnen und Bürger einwirken…“ Gastbeitrag von Lisa Dittmer vom 21. Oktober 2020 bei Netzpolitik externer Link (Lisa Dittmer ist Referentin für Internetfreiheit bei Reporter ohne Grenzen)
  • BND-Gesetz: Sechs Vorschläge für eine bessere Geheimdienstkontrolle 
    Die Überwachungskontrolle müsste mit einem neuen BND-Gesetz umfassend reformiert werden. Doch im aktuellen Entwurf des Kanzleramts sieht es noch nicht nach dem großen Wurf aus. Unser Autor macht sechs Vorschläge, wie es besser laufen kann. (…) Zu wenig Ressourcen, lückenhafte Kontrollmandate und ein unzureichender Zugang zu den Datenbanken und IT-Systemen der Spione: Bei der unabhängigen Kontrolle der Nachrichtendienste ist die Bundesrepublik im internationalen Vergleich abgehängt. Auch das Bundesverfassungsgericht fordert, dass sich bei der Kontrolle vieles ändern muss. Im Mai erklärte das Karlsruher Gericht Teile des BND-Gesetzes für verfassungswidrig externer Link. Das Urteil externer Link macht deutlich, dass die Reichweite und Intensität von Überwachung eine völlig neue Dimension angenommen haben, da große Teile der heutigen Kommunikation digitalisiert sind. Die Überwachungskontrolle konnte mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten, daher hat sich die Kontrolldichte in den vergangenen 20 Jahren massiv verringert. (…) Der kürzlich bekannt gewordene Referentenentwurf zur Reform des BND-Gesetzes externer Link lässt jedoch zentrale und lang bekannte Kontrolldefizite ungelöst. Stattdessen beinhaltet er neue, sehr weitreichende Überwachungsbefugnisse. (…) Das Kanzleramt hat eine Minimallösung vorgelegt, die die Grenzen der verfassungsrechtlichen Vorgaben ausreizt und sie teilweise sogar ignoriert. Wo bleibt da der Anspruch der Bundesregierung, selbst gute Standards für Rechtsstaatlichkeit und Grundrechtsschutz zu setzen? Die Reform bietet die Gelegenheit, Regeln mit internationaler Signalwirkung zu schaffen. Nur dort halbherzig und im Schnelldurchlauf nachzujustieren, wo Richter:innen rote Linien ziehen, wäre eine gesetzgeberische Bankrotterklärung. Bisher lässt der Entwurf viele Kontrolllücken offen und schafft es nicht, das Kontroll-Wirrwarr rund um den BND klar zu regeln…“ Beitrag von Kilian Vieth vom 16.10.2020 bei Netzpolitik externer Link – er arbeitet bei der Stiftung Neue Verantwortung im Themenbereich Grundrechte, Überwachung und Demokratie. Er untersucht dort Reformansätze für eine demokratischere und effizientere Sicherheitspolitik in Deutschland und Europa. Die umfangreich begründeten Vorschläge sind:

    1. Einheitliche, effiziente Strukturen schaffen
    2. Einblick in alle Suchbegriffe garantieren
    3. Genehmigungen für Datenanalysen vorsehen
    4. Kontrollierbare Grenzen setzen
    5. Daten-Schlupflöcher schließen
    6. Wirksame Sanktionen ermöglichen
  • BND-Gesetz: Eine neue Lizenz zum Hacken
    „Der Bundesnachrichtendienst soll künftig ganz legal Mobilfunk- und Internetanbieter hacken dürfen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetzentwurf hervor, den wir veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht hatte das alte Gesetz als verfassungswidrig eingestuft und gekippt. (…) Bis Ende 2021 muss der Gesetzgeber daher beim BND-Gesetz nachbessern. Das Bundeskanzleramt hat einen Referentenentwurf erarbeitet und am Freitag an die anderen Ministerien verschickt. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf in Volltext. Als Dienstherrin des Geheimdiensts versucht das Bundeskanzleramt mit dem neuen Gesetz, einerseits den Vorgaben des Gerichts zu entsprechen und andererseits den BND so wenig wie möglich einzuschränken. Das zeigt sich unter anderem an den offensiven Hacking-Befugnissen. (…) Seit vielen Jahren unterhält der BND eine eigene Hacker-Einheit im bayerischen Pullach. Schon 2006 hackten sie die Rechner des afghanischen Handelsministers und überwachten dessen Kommunikation. Bekannt wurde der Fall, weil der deutsche Geheimdienst dabei auch die E-Mails einer deutschen Journalistin mitlas. Dabei ist die Kommunikation von Journalisten als Berufsgeheimnisträger geschützt, ebenso darf der BND in der Regel keine Deutschen überwachen. Eine spezielle Rechtsgrundlage zum Hacken hat der BND jedoch bis heute nicht. Auch das verfassungswidrige Gesetz von 2016 erwähnte solche Befugnisse nur indirekt. Im neuen Gesetzentwurf definiert erstmals ein Paragraf explizit, wie der BND heimlich in IT-Systeme von Ausländern im Ausland eingreifen darf. Eine Befugniserweiterung sieht das Kanzleramt darin nicht, heißt es in den Erläuterungen, denn eine solche Praxis gebe es bereits. Zugleich mache es das Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig, die bisherige Rechtspraxis „zu hinterfragen“. Als Ausweg aus der Klemme soll nun die „Schaffung einer spezifischen Befugnisnorm“ dienen. Das Gesetz wird also an die Praxis angepasst. (…) Wenn der BND sich gleich in ganze Mobilfunk- und Internetanbieter hackt, bringt das Probleme mit sich. Wie sortiert er Informationen über Deutsche aus, die er nicht überwachen darf? Wie zuverlässig funktionieren seine Filter? Wo liegen die Grenzen? Dem Bundesverfassungsgericht zufolge ist „eine globale und pauschale Überwachung“ jedenfalls nicht zulässig. Das Bundeskanzleramt nimmt daher eine Einschränkung vor: Maximal 50 Prozent aller bestehenden weltweiten Kommunikationsnetze dürfe der BND überwachen. Diese Begrenzung dürfte den BND kaum treffen. Schon frühere Begrenzungen, etwa auf 20 Prozent eines Datenstroms, stellten sich als unwirksam heraus. (…) So enthält der mehr als 100 Seiten lange Gesetzentwurf auch Vorschläge für ein neues Kontrollgremium, den „Unabhängigen Kontrollrat“. Er soll das bisherige „Unabhängige Gremium“ ersetzen, das im Rahmen der letzten BND-Reform nach Snowden neu geschaffen wurde. Außerdem stellt das Bundeskanzleramt klar, dass die Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern wie Anwälten oder Journalistinnen vor Überwachung besser geschützt werden soll. (…) Ob die Änderungen den Auflagen des Gerichts genügen, wird im Laufe des Gesetzgebungsprozesses noch zu vielen Diskussionen führen. An denen mangelt es nicht, auch über andere geplante Novellen von Geheimdienst-Gesetzen streitet sich die Bundesregierung seit Monaten und Jahren…“ Beitrag von Andre Meister und Anna Biselli vom 29. September 2020 bei Netzpolitik.org externer Link mit dem Gesetzentwurf im Volltext
  • [Bundesverfassungsgericht] Massenüberwachung im BND-Gesetz ist verfassungswidrig 
    „Das BND-Gesetz verstößt gegen Grundrechte und ist grundrechtswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Grundrechte gelten nicht nur in Deutschland, deutsche Behörden müssen sich auch im Ausland daran halten. Das Gesetz muss überarbeitet werden. Nach den Enthüllungen von Edward Snowden und dem Bundestags-Untersuchungsausschuss über die Massenüberwachung von Geheimdiensten hat der Bundestag ein neues BND-Gesetz verabschiedet. Wir haben es damals so bewertet: „Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.“ Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Gesetz soeben für verfassungswidrig erklärt (…) Laut Chaos Computer Club verlangt das Bundesverfassungsgericht einen Ausbau der Geheimdienstkontrolle: „Leider hat sich das Gericht nicht dazu durchringen können, die globale Überwachungspraxis des BND grundsätzlich zu beenden. Es versucht nur, sie in einen konkreteren rechtlichen Rahmen zu pressen“, fasste Frank Rieger zusammen. „Dass Grundrechte prinzipiell für alle Menschen weltweit gelten, ist eine wichtige Entscheidung. Leider wird sie im Urteil durch diverse mögliche Gründe für Grundrechtseinschränkungen deutlich relativiert.“ (…) BND-Präsident Bruno Kahl kommentiert gegenüber netzpolitik.org: „Niemand hat ein größeres Interesse daran, auf rechtlich sicherem Grunde zu handeln, als der BND selbst. Diese rechtlichen Grundlagen hat das Bundesverfassungsgericht mit dem heute verkündeten Urteil neu vermessen. Es hat dabei die strategische Fernmeldeaufklärung des BND nicht nur im Grundsatz mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt, sondern ihre große Bedeutung für die außenpolitische Handlungsfähigkeit und für die Sicherheit der Bundesrepublik unterstrichen. Neu ist die vom Gericht erstmals festgestellte Auslandsgeltung der Grundrechte. Deshalb wird der BND zusammen mit der Bundesregierung das Urteil des ersten Senats genau auswerten. Er wird Regierung und Parlament bei der erforderlichen Anpassung von Gesetzen nach Kräften unterstützen. Der Schutz von Grundrechten ist dabei ebenso zu beachten wie die Erfüllung des Auftrags des BND für die Sicherheit Deutschlands.“…“ Artikel von Andre Meister vom 19. Mai 2020 bei Netzpolitik.org externer Link mit Wiedergabe der BVerfG-Pressemitteilung Nr. 37/2020 vom 19. Mai 2020 externer Link zum Urteil 1 BvR 2835/17 vom 19. Mai 2020. Siehe dazu:

    • Kritik der Humanistischen Union: BND darf weiterhin flächendeckend und ohne Anlass ausländische Telekommunikation überwachen 
      „… „Es war klar, dass Art. 10 GG kein ‚Deutschengrundrecht‘ ist und auch keine räumliche Beschränkung des Schutzbereiches auf Deutschland besteht, wenn deutsche Staatsorgane dieses Grundrecht im Ausland beschränken“, erklärte Mikey Kleinert vom Bundesvorstand der Humanistischen Union. (…) Der Sache nach handelt es sich um einen ähnlichen Eingriff wie bei der Vorratsdatenspeicherung; auch dort wird anlasslos und flächendeckend auf Daten zugegriffen. (…) Dabei arbeitet der BND mit ausländischen Diensten wie der NSA schon bei der Überwachung zusammen und er tauscht selbst erhobene Daten mit anderen Nachrichtendiensten aus. Bei dieser Zusammenarbeit mangelte es an der nötigen Kontrolle. Mikey Kleinert dazu: „Es müssen jetzt Regelungen gefunden werden, die eine wirksame Kontrolle des BND, gerade bei der Zusammenarbeit mit anderen Nachrichtendiensten, ermöglicht. Insbesondere die Festellung des Bundesverfassungsgerichts, dass die Third-Party-Rule nicht die Kontrolle behindern darf, ist wertvoll“. (…) Zugleich stellt aber das Urteil des BVerfG fest, dass bei einer verhältnismäßigen Ausgestaltung das Instrument der strategischen Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung mit den Grundrechten des Grundgesetzes vereinbar sei. „Wie aber kann den zentralen Anforderungen der Grundrechte – insbesondere von Art 10 GG – bei der Überwachung nachgekommen werden, wenn der BND den Charakter seiner Überwachung als flächendeckende, anlasslose Vorratsdatenspeicherung weiterbetreiben darf?“ fragt Prof. Dr. Rosemarie Will, Vorstandsmitglied der Humanistischen Union. Das erschließe sich auch anhand der umfangreichen Vorgaben, die das Urteil für den Gesetzgeber macht, nicht wirklich. Der jahrelange Streit über die Vorratsdatenspeicherung sei ja keineswegs zu Ende geführt. Anders als das Bundesverfassungsgericht hält der Europäische Gerichtshof (EUGH) die Vorratsdatenspeicherung, wenn sie anlasslos und flächendeckend erfolgt, mit der europäischen Grundrechtscharta für unvereinbar. „Die jetzt vom BVerfG geforderte, auf hinreichend bestimmte Zwecke begrenzte und einer verbesserten Kontrolle unterworfene Auslandsüberwachung kann nicht gelingen, ohne ihren grundsätzlichen Charakter als anlasslose Speicherung zu verändern. Alles andere erscheint als eine Quadratur des Kreises“, meint Will.“ Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 20. Mai 2020 externer Link , verfasst von R. Will und W. Koep-Kerstin

      • Anm.: Übrigens kommen wir nach Studium des Urteils, zu einer ähnlichen Kritik. Überhaupt erinnert dieses Urteil etwas an das BVerfG-Sanktionsurteil. In beiden Fällen wird erst groß das Grundsätzliche – eigentlich Selbstverständliche – betont. Ein genauer Blick auf die Ausführungsdetails wirkt dann allerdings eher ernüchternd. Ich befürchte sogar, dass sich letztlich nicht viel ändert (außer – wie schon andiskutiert – eines letztlich geheim agierenden Kontrolleurs). Eine linke Kritik sollte zumindest an einer umfassenden demokratischen Kontrolle des BND ansetzen; besser noch: an dessen Auflösung analog des VS!
    • Grundrechte gelten für alle
      „… Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass unsere Geheimdienste einfach nicht alles machen dürfen, was sie wollen und was die Bundesregierung gerne hätte. Weil man eben auch auf unser Grundgesetz vereidigt wurde und dessen Werte selbstverständlich verteidigen sollte. Es ist gut, wenn das Urteil eine bessere Geheimdienstkontrolle verlangt. Im Vergleich zu anderen westlichen Staaten ist unsere Geheimdienstkontrolle eher ein Witz und extra so aufgebaut, dass sie nicht effektiv sein kann. Es ist schade, dass das Bundesverfassungsgericht die Praxis der anlasslosen Massenüberwachung durch die „strategische Ausland-Ausland-Telekommunikationsüberwachung“ nicht für verfassungswidrig erklärt hat. Und wieder haben wir ein Überwachungsgesetz einer Großen Koalition, das vom Bundesverfassungsgericht zurecht gestutzt werden musste. Es liegen noch einige Verfahren aus der letzten Legislaturperiode in der Warteschlange, darunter die Vorratsdatenspeicherung. Und es zeigt sich, dass strategische Prozessführung funktionieren kann. Dieses Urteil ist vor allem der Verdienst der Gesellschaft für Freiheitsrechte und Reporter ohne Grenzen, die sich zur Klärung dieser Frage verbündet haben. Und deren Strategie und Argumentation vor Gericht Erfolg gehabt hat. Chapeau und gerne mehr!“ Kommentar von Markus Beckedahl vom 19. Mai 2020 bei Netzpolitik.org externer Link
    • Zu beachten ist auch der Kontrollaspekt der Geheimdienste zu dem es im Urteil 1 BvR 2835/17 vom 19. Mai 2020 externer Link unter Punkt 8 heißt: „Die Befugnisse zur strategischen Überwachung, zur Übermittlung der mit ihr gewonnenen Erkenntnisse und zur diesbezüglichen Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten sind mit den Anforderungen der Verhältnismäßigkeit nur vereinbar, wenn sie durch eine unabhängige objektivrechtliche Kontrolle flankiert sind. Sie ist als kontinuierliche Rechtskontrolle auszugestalten, die einen umfassenden Kontrollzugriff ermöglicht. Hierfür ist einerseits eine mit abschließenden Entscheidungsbefugnissen verbundene gerichtsähnliche Kontrolle sicherzustellen, der die wesentlichen Verfahrensschritte der strategischen Überwachung unterliegen, sowie anderseits eine administrative Kontrolle, die eigeninitiativ stichprobenmäßig den gesamten Prozess der Überwachung auf seine Rechtmäßigkeit prüfen kann. Zu gewährleisten ist eine Kontrolle in institutioneller Eigenständigkeit. Hierzu gehören ein eigenes Budget, eine eigene Personalhoheit sowie Verfahrensautonomie. Die Kontrollorgane sind personell wie sächlich so auszustatten, dass sie ihre Aufgaben wirksam wahrnehmen können. Sie müssen gegenüber dem Bundesnachrichtendienst alle für eine effektive Kontrolle erforderlichen Befugnisse haben. Dabei ist auch dafür Sorge zu tragen, dass die Kontrolle nicht durch die „Third Party Rule“ behindert wird…“
  • BVerfG verhandelt ab 14.1.20 über BND-Gesetz – Regierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor Schwächung des BND

    • BVerfG befasst sich mit Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes – So überwacht der BND das Internet 
      „Nach Informationen von BR und „Spiegel“ kann der BND offenbar auf mehr als eine Billion Internetverbindungen täglich zugreifen. Nächste Woche wird in Karlsruhe entschieden, ob die Überwachung rechtens ist. (…) Wie weit der BND bei der Kommunikationsüberwachung im Ausland gehen darf, darüber wird das Bundesverfassungsgericht in der kommenden Woche entscheiden. Die Bürgerrechtsorganisationen „Reporter ohne Grenzen“ und „Gesellschaft für Freiheitsrechte“ haben mit sieben ausländischen Investigativ-Journalisten eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. In einer mündlichen Anhörung wurden die Dienstvorschriften thematisiert. Mit Blick auf die bevorstehende Entscheidung in Karlsruhe wollte sich der BND auf Anfrage von BR und „Spiegel“ nicht öffentlich äußern. (…) Die Auswertung der Dokumente, die BR und „Spiegel“ vorliegen, zeigt, welche Anstrengungen eine der mächtigsten Behörden Deutschlands unternimmt, um die schier unüberschaubaren Datenmengen zu filtern, zu löschen, vor allem aber zu bewerten und die Erkenntnisse der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen. Die Auswertung zeigt aber auch, wo das Filtersystem an seine Grenzen stößt. (…) Die Bundesregierung weiß, dass Fehler passieren. Keine Filterung könne „jemals 100 Prozent Schutz bieten“, heißt es in den Dokumenten. (…) Problematisch wird das, wenn Daten an ausländische Nachrichtendienste übergeben werden, mit denen der BND kooperiert, bevor die Fehler auffallen. Laut Konstantin von Notz, Grünen-Politiker und Mitglied des Parlamentarischen Gremiums, das die Arbeit des Dienstes kontrolliert (PKGr), gibt es keine fehlerfreien Systeme: „Gerade deswegen müssen wir alles tun, um die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen“, sagt er, und weiter: „Wir müssen den Anspruch haben, immer wieder zu prüfen, ob die Rechtsgrundlagen tatsächlich passen und wie die Kontrolle weiter verbessert werden kann.“ (…) In welchem Ausmaß der BND über Jahre Telekommunikationsdaten abgegriffen und an den US-Geheimdienst NSA wenetzitergeleitet hat, wurde durch die Enthüllungen des Whistleblowers Edward Snowden im Juni 2013 und im daraufhin vom Deutschen Bundestag eingesetzten NSA-Untersuchungsausschusses deutlich. (…) In Berlin rechnet man aber damit, dass in Karlsruhe der Beschwerde zumindest in Teilen stattgeben wird.“ Beitrag von Arne Meyer-Fünffinger, Hakan Tanriverdi und Maximilian Zierer vom 15. Mai 2020 bei tagesschau.de externer Link, siehe ebd. das Video des Beitrags vom 15.05.2020 externer Link : BVerfG befasst sich mit Befugnissen des Bundesnachrichtendienstes
    • Gerichtsverfahren: Bundesregierung verteidigt Auslandsspionage des BND – CCC widerspricht BND
      „Die Bundesregierung hält die Auslandsspionage des BND für unverzichtbar. Doch nach Ansicht des Chaos Computer Clubs ist der Schutz deutscher Bürger vor Überwachung dabei schwer zu gewährleisten. (…) BND-Präsident Bruno Kahl versicherte vor Verhandlungsbeginn vor Journalisten, die Grundrechte der deutschen Bürger und auch der Ausländer würden hinreichend geschützt. Die strategische Fernmeldeaufklärung im Ausland sei ein unverzichtbarer Bestandteil der BND-Beiträge zum Lagebild der Bundesregierung. Der BND vertraue auf die Weisheit des Gerichts, das auch zu erkennen. Der Chaos Computer Club (CCC) verwies jedoch in einer 14-seitigen Stellungnahme auf die Schwierigkeiten, im Internetverkehr die einzelnen Datenpakete einem bestimmten Nutzer zuweisen zu können: „Wirksame technische Filter, die im Rahmen der Ausland-Ausland-Aufklärung eine Überwachung der Telekommunikation deutscher Bürger oder besonders geschützter Berufsgeheimnisträger vollständig und zuverlässig automatisiert verhindern können, sind nicht vorstellbar.“ Filter-Methoden wie Deep Packet Inspection (DPI) funktionierten ohnehin nur, wenn die Daten nicht verschlüsselt seien. (…) Schon im Gesetzgebungsprozess hatte der IT-Verband Eco darauf verwiesen, dass die verwendeten Filter nicht hundertprozentig zuverlässig seien, was täglich zu mehreren Millionen falsch zugewiesener Verbindungen führen könne. ROG-Geschäftsführer Christian Mihr sagte, spätestens seit einem Bericht des Spiegel von 2017 sei bekannt, dass der BND im Ausland auch Medien überwache. Das habe „eine enorm einschüchternde Wirkung“. Journalisten seien auf gute Quellen angewiesen. Aber so müssten Informanten befürchten, dass ihre Kommunikation in Datenbanken lande, auf die Nachrichtendienste weltweit jahrelang zugreifen könnten…“ Beitrag von Friedhelm Greis vom 14. Januar 2020 bei golem.de externer Link und die 14-seitige CCC-Stellungnahme externer Link
    • BND-Gesetz: Die Angst des Geheimdiensts vor dem Gericht
      Bei der Verhandlung in Karlsruhe gab sich der Bundesnachrichtendienst längst nicht so selbstbewusst wie sonst. Im Vergleich zum NSA-Untersuchungsausschuss wirkte der Geheimdienst vor dem Bundesverfassungsgericht geradezu handzahm. Der Bundesnachrichtendienst ist verunsichert. Dieser Eindruck drängt sich nach zwei Tagen intensiver Verhandlung externer Link vor dem Bundesverfassungsgericht auf. Im Mittelpunkt standen die Befugnisse des deutschen Geheimdienstes in der strategischen Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung. Hinter dem sperrigen Begriff steht ein gefährlich einfacher Gedanke: Nicht-Deutsche im Ausland sind für den Geheimdienst zum Abhören freigegeben. Mehrere Kläger:innen hatten gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen gegen solche Regelungen im BND-Gesetz Verfassungsbeschwerde eingereicht externer Link, unterstützt von weiteren Organisationen. Sie rückten vor allem die Gefahren für die Pressefreiheit in den Fokus. Schon im Vorfeld der Verhandlung meldete sich der ehemalige BND-Präsident Gerhard Schindler zu Wort externer Link, warnte vor fatalen Auswirkungen, schutzlosen Soldat:innen und sich im Grabe drehenden Grundgesetzvätern. (…) Vor Gericht gab es nur wenige Momente, in denen eine Aussage verwehrt wurde. Erstaunlich offen erklärten die Staatsdiener:innen, wie die Ausfilterung von deutscher Kommunikation aus abgefangenen Datenverkehren passiert. Eine solche konsistente Erklärung zu bekommen, hätte im Ausschuss wohl mehrere Wochen gedauert. Kein Aus-der-Nase-Ziehen um herauszufinden, was der pubertäre Teenager angestellt hat. Kein Machtspiel, ob nicht die kleinste Information noch zum Staatsgeheimnis erklärt werden könnte – egal, ob sie schon mehrmals in der Presse stand. Der BND und die Regierung befürchten wohl, dass die Befugnisse des BND beschnitten werden könnten. (…) Ob das reicht? Die Fragen der Richterinnen und Richter waren gründlich, detailliert, kritisch und sachkundig. Vor allem am ersten Tag bewegten sich die Regierungsverteter:innen auf schwierigem Gelände. Es ging lange um die Frage, ob sich ein Ausländer im Ausland auf deutsche Grundrechte berufen könne. Deutschland gewährleiste Grundrechte in Deutschland für das deutsche Volk, argumentierte der Bevollmächtigte der Bundesregierung Joachim Wieland immer wieder. Nicht-Deutsche könnten sich nicht einfach auf jeden Grundgesetz-Artikel berufen. „Ist es vorstellbar, dass die Menschenwürde für die Auslandstätigkeit des BND nicht anwendbar ist?“, fragte Richter Andreas Paulus daraufhin. Eine Ohrfeige in Wortform, der es der Regierung nicht so recht auszuweichen gelang…“ Kommentar von Anna Biselli vom 16.01.2020 bei Netzpolitik externer Link
    • [BVerfG-Verhandlung über das BND-Gesetz] Überwachung rechtsstaatlich einhegen
      „Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am 14. und 15. Januar 2020 unsere Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz. Im Raum standen sehr große Fragen. Wenige Stunden nach Beginn des zweiten Verhandlungstages merkte Bundesverfassungsrichterin Baer verärgert an, dass sie den Bundesnachrichtendienst (BND) nicht ohne Grund seit zwei Tagen mit Detailfragen löchere. Anlass war, dass der BND dem Gericht ein wesentliches Dokument nicht vorab zur Verfügung gestellt hatte. Nun, so Baer, müsste sie ins Blaue hinein fragen. Die Verhandlung unserer Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz hat uns allen noch einmal verdeutlicht, wie schwierig es ist, einen Geheimdienst rechtsstaatlich einzuhegen – und wie wichtig es ist, dass wir genau das versuchen. (…) Schon am ersten Verhandlungstag ging es vor dem Gericht ums Ganze, nämlich darum, wo überall und für wen die im Grundgesetz verbrieften Grundrechte gelten. Die Bundesregierung beharrte auf dem Standpunkt, dass der BND als deutsche Behörde zwar an das Grundgesetz gebunden sei, aber nicht gegenüber Nicht-Deutschen im Ausland. Das Gericht zeigte sich wenig überzeugt von dieser Argumentation, und eine Frage von Richter Paulus hallte noch länger im Saal nach: „Ist es vorstellbar, dass die Menschenwürde für die Auslandstätigkeiten des BND nicht gilt?“ (…) Vor allem haben wir vor Ort erlebt, wie unsere Verfassungsbeschwerde den BND in Bedrängnis bringt: Der notorisch undurchsichtige Geheimdienst musste sich den Fragen und Bedenken des höchsten deutschen Gerichts stellen. Er musste interne Prozesse erklären wie selten zuvor. Und er musste auf die vielen guten Nachfragen und Argumente von unseren Verfahrensbevollmächtigten Prof. Dr. Matthias Bäcker und Dr. Bijan Moini reagieren. Das gewährte unschätzbare Einblicke in einen Geheimdienst, der offenbar auch selbst Lücken im BND-Gesetz erkannt und in der Praxis – allerdings unzulänglich – zu schließen versucht hatte. Das Bundesverfassungsgericht wiederum hat uns alle mit seinen genauen, geradezu akribischen Fragen beeindruckt. Die Richter*innen wollten bis ins kleinste technische Detail verstehen, wie die Erhebung, Auswertung und Übermittlung von Daten aus der strategischen Fernmeldeaufklärung funktioniert und wie genau diese Tätigkeit kontrolliert wird. Zu diesen Themen bat es viele Sachverständige um Stellungnahmen, darunter Constanze Kurz vom Chaos Computer Club. Wir sind uns nun noch sicherer als zuvor, dass das Gericht ein Grundsatzurteil sprechen wird…“ Bericht von Daniela Turß vom 15. Januar 2020 bei der Gesellschaft für Freiheitsrecht externer Link
    • BVerfG verhandelt über BND-Gesetz
      Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) verhandelt ab dem kommenden Dienstag (14.01.) zwei Tage lang darüber, ob die Überwachung des weltweiten Internetverkehrs durch den Bundesnachrichtendienst (BND) verfassungsmäßig ist. Anlass für die mündliche Verhandlung ist die Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und fünf Medienorganisationen, darunter Reporter ohne Grenzen. Das erwartete Grundsatzurteil wird das erste zur BND-Überwachung seit über 20 Jahren sein und könnte den internationalen Menschenrechtsschutz beim Telekommunikationsgeheimnis sowie die Pressefreiheit deutlich stärken. „Die Digitalisierung ermöglicht Geheimdiensten zahlreiche neue Formen der Überwachung, aber die Grundrechte bleiben dabei völlig auf der Strecke“, sagte Ulf Buermeyer, Vorsitzender der GFF. „De facto gilt das Telekommunikationsgeheimnis für den BND nicht mehr. Wir brauchen dringend einen zeitgemäßen Schutz davor, dass ein Geheimdienst den weltweiten Internet-Verkehr ohne jeden konkreten Verdacht und ohne richterliche Anordnung mitlesen kann.“ Die vom BVerfG veröffentlichte Gliederung der mündlichen Verhandlung deutet darauf hin, dass die Bundesregierung viele Fragen wird beantworten müssen, insbesondere dazu, wie die Internet-Überwachung durch den BND konkret aussieht. Dass das Gericht so viele Fragen hat, zeigt bereits, wie viel der Gesetzgeber im Unklaren gelassen hat. Auch die völlig unzureichende Kontrolle der Auslandsüberwachung wollen die Richterinnen und Richter des Ersten Senats diskutieren. Der Fall wirft zudem die Grundsatzfrage auf, ob deutsche Behörden im Ausland die Grundrechte des Grundgesetzes beachten müssen. Die Bundesregierung verneint das. (…) Gegen das BND-Gesetz klagen unter anderem die Trägerin des Alternativen Nobelpreises, Khadija Ismayilova und die internationale Menschenrechtsorganisation Reporters sans Frontières. Verfahrensbevollmächtigter ist der renommierte Mainzer Verfassungsrechtler Prof. Dr. Matthias Bäcker. Die Klage koordiniert die Gesellschaft für Freiheitsrechte gemeinsam mit Reporter ohne Grenzen Deutschland, dem Deutschen Journalisten-Verband, der Deutschen Journalistinnen und Journalisten Union dju in ver.di, dem Recherchenetzwerk n-ost sowie dem netzwerk recherche.“ Pressemitteilung vom 07.01.2020 von und bei Reporter ohne Grenzen externer Link – siehe den Liveblog von Netzpolitik externer Link
    • Regierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor Schwächung des BND
      „… Die Bundesregierung warnt das Bundesverfassungsgericht vor einer Einschränkung der Überwachungsbefugnisse des Bundesnachrichtendienstes (BND). Vor allem die für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Ressorts seien auf zutreffende und aktuelle Informationen zur Lagebeurteilung angewiesen, heißt es in einer Stellungnahme für das Karlsruher Gericht, die der Nachrichtenagentur dpa vorliegt. Eine Reduzierung dieser Informationen würde demnach „die Handlungsfähigkeit der Bundesregierung gerade in Krisensituationen und bei der Bewältigung übergreifender Gefahrenphänomene deutlich verschlechtern“, heißt es darin. Hintergrund ist eine Klage von Reporter ohne Grenzen sowie mehrerer Journalisten, die sich gegen das neue BND-Gesetz richtet. Darin sind die Befugnisse des BND bei der sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung zum ersten Mal ausdrücklich geregelt. Nächste Woche stehen zwei Verhandlungstage an. Die Kläger beanstanden, der BND dürfe auf dieser Grundlage quasi jede E-Mail, SMS und jedes Telefonat von Nicht-Deutschen im Ausland erfassen. Die Kommunikation von Deutschen verlässlich auszusortieren sei kaum möglich. Das verletze die Pressefreiheit sowie das Fernmeldegeheimnis aller Menschen. Die Bundesregierung verteidigt in ihrem Schriftsatz die Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung als „unverzichtbares Instrument zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrages des BND“…“ Agentur-Meldung vom 10. Januar 2020 bei der Zeit online externer Link
    • Siehe auch: Der Auslandsgeheimdienst sieht seine Existenz gefährdet
      Bislang darf der Bundesnachrichtendienst im Ausland fast nach Belieben überwachen. Eine aktuelle Klage könnte das bald ändern – die Bundesregierung ist in großer Sorge. Und ein Ex-BND-Chef warnt vor den Folgen für deutsche Soldaten im Ausland…“ Artikel von Ibrahim Naber, Manuel Bewarder vom 12.01.2020 bei der Welt online externer Link
  • Verfassungsbeschwerde: BND-Überwachung bedroht Journalisten 
    Wo Geheimdienste mithören, kann es keine Pressefreiheit geben. Überwachung bedroht Journalisten und ihre Quellen gleichermaßen, und das deutsche BND-Gesetz trägt dazu bei. Daher hat ein breites Bündnis Verfassungsbeschwerde erhoben und hofft, dem Datenabgreifen des BND einen Riegel vorzuschieben. Journalisten sind interessante Ziele für Geheimdienste aus der ganzen Welt: Sie haben geheime Informationen, sprechen mit Informanten – manchmal aus den Reihen der Spione – und veröffentlichen mitunter Dinge, die für Regierungen unangenehm werden können. Doch die Rechercheure, die befürchten müssen, überwacht zu werden, können nicht arbeiten: Ihre Quellen versiegen, da Kommunikation zu riskant wäre. Und in autoritären Staaten müssen sie zudem Verfolgung fürchten, Haft und Folter. Das neue deutsche BND-Gesetz trägt dazu bei, investigativen Journalismus zu erschweren. Daher stellt sich nun ein breites Bündnis dagegen und hat beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingereicht. In einer Pressekonferenz haben die Journalistenorganisationen dju, DJV und Reporter ohne Grenzen, das Netzwerk für Osteuropa-Berichterstattung n-ost, netzwerk recherche sowie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) die Beschwerde und die zugehörige Kampagne „No Trust, No News.“ vorgestellt…“ Artikel von Anna Biselli vom 30.01.2018 bei Netzpolitik externer Link

    • Die Verfassungsbeschwerde im Wortlaut externer Link
    • Weitere Informationen zur Novelle des BND-Gesetzes und zur Verfassungsbeschwerde finden Sie auf der Website http://notrustnonews.org/ externer Link  und bei Reporter ohne Grenzen externer Link
    • Verfassungsbeschwerde gegen das BND-Gesetz: dju in ver.di unterstützt Verfassungsbeschwerde gegen neues BND-Gesetz 
      Die Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di unterstützt eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ermächtigung des Bundesnachrichtendienstes (BND) zur sogenannten Ausland-Ausland-Überwachung. „Das neue Gesetz ermöglicht dem BND die Überwachung von Journalistinnen und Journalisten im Ausland sowie ihrer Quellen ohne konkreten Anlass oder Verdacht. Das ist ein schwer wiegender Eingriff in die Pressefreiheit“, sagte die Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di, Cornelia Haß. Die ungestörte vertrauliche Kommunikation sei eine Grundbedingung für die Ausübung journalistischer Tätigkeit. Ohne sie könnten der Quellenschutz und das Redaktionsgeheimnis als Garanten von Presse- und Rundfunkfreiheit nicht sichergestellt werden…“ Pressemitteilung vom 30.01.2018 externer Link
    • Ausländische Reporter klagen gegen BND-Gesetz
      Ausländische Investigativreporter ziehen wegen der Überwachungsbefugnisse im BND-Gesetz vor das Verfassungsgericht. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Pressefreiheit…“ Beitrag vom 30. Januar 2018 bei der Zeit online externer Link
  • BVerwG hält Speicherung von Telefoniemetadaten für rechtswidrig: Jeder ist betroffen
    „Die Sammlung von Telefoniemetadaten deutscher Bürger durch den BND ist rechtswidrig. Zu diesem Schluss kommt das BVerwG in einem u. a. von Reporter ohne Grenzen angestrengten Verfahren. (…) Der BND, so die Erkenntnisse des Gerichts, beschränkte die Verwendung der Daten jedoch nicht auf die gesetzlich normierte Analyse anhand von festgelegten Suchbegriffen. Alles, was darüber hinausgehe (so auch die Speicherung der Daten), sei aber nicht mehr von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt und somit rechtswidrig, urteilte das BVerwG. Auch die gesetzlichen Regelungen der Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und der Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten enthielten keine einschlägige Rechtsgrundlage. Aus diesem Grund sah man in Leipzig einen öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch als gegeben an. In Teilen wurden die Klagen dagegen abgewiesen. Dies gilt, soweit sie sich gegen die Speicherung von Metadaten aus Internet- und E-Mail-Verkehren richteten. Eine solche, so das BVerwG, erfolge durch VerAS nämlich nicht…“ Beitrag von Maximilian Amos vom 14. Dezember 2017 bei Legal Tribune Online externer Link, siehe dazu auch Reporter ohne Grenzen:

    • Reporter ohne Grenzen: Wegweisendes Urteil gegen den BND
      „Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf ab sofort keine Verbindungsdaten aus Telefongesprächen von Reporter ohne Grenzen in seinem Metadaten-Analysesystem „VerAS“ speichern. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gab am Mittwoch (13.12.) einer Klage der Organisation statt. Mit dem Urteil werden dem BND zum ersten Mal seit Jahrzehnten bei der Metadatensammlung Schranken gesetzt. „Das Urteil zeigt, dass es sich lohnt, wenn sich Menschenrechtsorganisationen über Gerichte gegen die massenhafte Speicherung von Daten durch den BND zu Wehr setzen. Durch das Urteil könnten nun auch andere Personen und Organisationen mit demselben Anliegen an den BND herantreten,“ sagte ROG-Geschäftsführer Christian Mihr. „Das Urteil ist ein historischer Erfolg für Reporter ohne Grenzen, weil es uns gelungen ist, dem BND Grenzen aufzuzeigen. Gleichzeitig stärkt es unsere Arbeit, denn verfolgte Journalisten aus autoritären Staaten wie Usbekistan oder China müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Kommunikation mit uns vertraulich bleibt…“ Pressemitteilung von und bei Reporter ohne Grenze vom 14. Dezember 2017 externer Link
  • Behörde Nimmersatt: Geheimdienste ausbauen, ohne dass es jemand merkt
    „Es gibt viele Wege, Geheimdienste glücklich zu machen. Nicht immer ist das so offensichtlich wie beim BND-Gesetz. Denn wer würde schon denken, dass im Bundesarchivgesetz ein Freischein für Vertuschung steckt? Das Beste: (Fast) niemand bemerkt es. (…) Ein gutes Beispiel ist die Änderung des Bundesarchivgesetzes im Januar. Beim Bundesarchivgesetz werden die Wenigsten zuerst an einen Vorteil für Geheimdienste denken. Doch das Gesetz enthält eine Passage, die Geheimdiensten weitreichende Ausnahmen gestattet. Sie müssen dem Bundesarchiv nun nur noch dann ältere Unterlagen zur Verfügung stellen, wenn es keine Bedenken gibt, dass „Quellen- und Methodenschutz“ sowie der „Schutz der Identität“ von Geheimdienstmitarbeitern dagegen sprechen. Nun ist es so, dass Geheimdienste überaus kreativ sind, wenn es darum geht, die eigenen Fehler zu vertuschen. Argumente, warum Unterlagen ihre Quellen oder Methoden gefährden könnten, sind schnell konstruiert. Das Praktische: Es wird niemand öffentlich überprüfen können. Ist ja geheim. Und später geschreddert. Geheimdienste entscheiden dann selbst, was aufgeklärt werden darf und was nicht. Als wäre die Kontrolle von Geheimdiensten nicht schon schwer genug besitzen sie damit einen Freifahrtschein, ihre Arbeit auf immer und ewig geheim zu halten und sich der politischen und gesellschaftlichen Verantwortung zu entziehen…“ Kommentar von Anna Biselli vom 19. Mai 2017 bei Netzpolitik.org externer Link
  • Irreführende Beschwichtigung zu BND-Gesetz an UN: „Verhältnismäßigkeit unabhängig von der Nationalität“
    Das BND-Gesetz unterscheidet Deutsche, EU-Bürger und Ausländer. Die Grundrechte der drei Gruppen werden in unterschiedlichem Maß geschützt, das kritisierten unter anderem drei UN-Sonderberichterstatter. Diese Kritik wurde irreführend abwiegelt, wie die hier veröffentlichte deutsche Antwort an die UN zeigt…Beitrag von Anna Biselli bei netzpolitik.org vom 11. Januar 2017 externer Link. Aus dem Text:

    • … Das BND-Gesetz beinhaltet jedoch nicht nur einen unterschiedlichen Schutz von Deutschen und Ausländern. EU-Bürger werden anders behandelt als sonstige Nicht-Deutsche. Damit ergibt sich eine Dreiteilung. Alle, die in die letzte Kategorie fallen, sind in der Praxis des BND vogelfrei und können ohne Einschränkung abgehört werden. Der Umgang mit EU-Bürgern wird anders gehandhabt. Der BND darf sie zunächst aus den selben Gründen überwachen wie Deutsche: um Terror, Krieg, Proliferation, Drogen, Geldfälschung, Geldwäsche, Schleusung und sogenannte Cyber-Gefahren aufzuklären. Den EU-Ausländer unterscheidet vom Deutschen, dass er auch bei Gefahren für die innere oder äußere Sicherheit, um die Handlungsfähigkeit der BRD zu erhalten und bei sonstigen Erkenntnissen von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung überwacht werden darf. Diese sonstigen Erkenntnisse lassen einen großen Interpretationsspielraum. Ungeachtet dessen institutionalisiert das BND-Gesetz ein Drei-Klassen-System für die Geltung von Grundrechten…
  • BND-Lizenz zur Netzüberwachung im NSA-Stil ist in Kraft
    … Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist seit Silvester mit umfangreichen neuen Überwachungsbefugnissen ausgerüstet. Das Gesetz zur sogenannten Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung war zwischen den Jahren im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Die große Koalition hatte das Gesetz, mit dem der Auslandsgeheimdienst nun offiziell Netzknoten wie den Frankfurter De-Cix ausspähen darf, im Herbst im Eiltempo durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Der BND kann nun auch „vom Inland aus mit technischen Mitteln Informationen einschließlich personenbezogener Daten aus Telekommunikationsnetzen erheben und verarbeiten“. Voraussetzung ist, dass über die Kabel „Telekommunikation von Ausländern im Ausland erfolgt“. Eine nennenswerte Hürde ist das nicht, da sich im Internet mit IP-Verkehren zwischen in- und ausländischen Inhalten kaum unterscheiden lässt…Beitrag von Andreas Wilkens bei heise online vom 02.01.2017 externer Link
  • Eilverfahren: Bundesrat winkt BND-Netzüberwachung im NSA-Stil durch
    Mit einem Eilbeschluss hat der Bundesrat das Gesetzespaket befürwortet, mit dem der BND künftig Daten aus ganzen Telekommunikationsnetzen mit Auslandsverkehren auch im Inland komplett abschnorcheln darf. (…) Von seiner Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag einzuberufen, machte der Bundesrat keinen Gebrauch. Die zwei Gesetzentwürfe können so nach der Unterschrift des Bundespräsidenten bald im Bundesgesetzblatt verkündet werden und noch dieses Jahr in Kraft treten…Beitrag von Kristina Beer bei heise online vom 04.11.2016 externer Link
  • BND darf jetzt noch mehr – Wir fordern in Berlin seine Abschaffung
    „Drinnen im Bundestag wurde das BND-Gesetz diskutiert und beschlossen; draußen forderten hunderte Menschen aus ganz Deutschland die Abschaffung der Geheimdienste. Zugegeben: Sie waren nicht alle persönlich anwesend. Doch sie hatten in der letzten Woche Fotos und Slogans für unsere Aktion „Gesicht zeigen. Abschaffung von Geheimdiensten fordern!“ hochgeladen. Wir haben daraus mehr als 1000 kleine Protestfiguren hergestellt und am Tag der Abstimmung über das BND-Gesetz vor dem Bundestag platziert. Vielen Dank an alle Mutigen, die mitgemacht haben! (…) Zu dieser Aktion haben wir gemeinsam mit der Internationalen Liga für Menschenrechte e.V. aufgerufen. Denn so langsam platzt uns der Kragen: Geheimdienste sind nutzlos und sie lassen sich nicht kontrollieren. Darum fordern wir die Abschaffung der Geheimdienste (…) Drei Jahre nach den Enthüllungen von Edward Snowden, nach unzähligen Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses im Deutschen Bundestag, aber auch nach allen anderen Fehlleistungen der Geheimdienste in Deutschland und anderswo ist klar: Geheimdienste geben uns keine Sicherheit. Im Gegenteil – Geheimdienste entwickeln ein demokratiefeindliches Eigenleben. Eine demokratische Kontrolle der bestehenden Geheimdienste hat sich als schlichtweg unmöglich herausgestellt. Deshalb müssen sie abgeschafft und eine transparent arbeitende Abwehr muss aufgebaut werden, die sich bewusst ist, dass sie im Auftrag der Bevölkerung tätig ist…“ Bericht mit Fotos von der digitalcourage-Aktion „Gesicht zeigen. Abschaffung von Geheimdiensten fordern!“ am 21. Oktober 2016 bei digitalcourage externer Link
  • Neue Geheimdienst-Regeln: Ein bisschen Ausspähen unter Freunden
    „Weniger Spionage gegen europäische Ziele, aber Zugriff auf mehr Daten: Der Bundestag hat neue Regeln für den Auslandsgeheimdienst beschlossen. Die Opposition stimmte geschlossen dagegen. Sie fürchtet einen Verfassungsbruch. (…) „Das Gesetz zur BND-„Reform“ legalisiert die bekannt gewordenen Rechtsbrüche des BND. Statt Reue, Umsteuern oder Zur-Rechenschaft-Ziehen der Verantwortlichen, bekommt der BND einen Freibrief für Massenüberwachung“, so Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, zu tagesschau.de. „Der BND war bislang der kleine Bruder der NSA, jetzt wird er zum Zwilling.“ Auch den Grünen gehen die geplanten Änderungen im Gesetz nicht weit genug. Die Große Koalition legalisiere die anlasslose Massenüberwachung der Dienste, sagt etwa Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionschef der Grünen im Bundestag und Obmann seiner Fraktion im NSA-Untersuchungsausschuss, zu tagesschau.de. (…) Es werde weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch vor dem Europäischen Gerichtshof Bestand haben, ist der Grüne sicher. Tatsächlich übten bei einer Anhörung des Innenausschusses des Bundestags mehrere geladene Experten Kritik an der Neufassung des BND-Gesetzes. (…) Auch mehrere Verbände meldeten sich zu Wort. Reporter ohne Grenzen etwa nannte den Entwurf einen „Verfassungsbruch mit Ansage“ und sammelte gemeinsam mit anderen Verbänden rund 20000 Unterschriften gegen die Reform. Der Verein beklagt, dass etwa Journalisten aus Nicht-EU-Staaten künftig „praktisch schrankenlos“ überwacht werden dürften…“ Beitrag von Julian Heißler vom 21. Oktober 2016 bei tagesschau.de externer Link
  • Überwachungspraktiken des BND: Selbst legalisiert verstoßen sie gegen die Verfassung
    Verglichen mit den Erkenntnissen aus dem NSA-Untersuchungsausschuss fällt beim geplanten BND-Gesetz auf: Bislang illegale Aktivitäten und fragwürdige Rechtsauffassungen des BND sollen legalisiert werden – als wären Untersuchungsausschuss und verfassungsrechtliche Bedenken nie gewesen…“ Artikel von Anna Biselli vom 20. Oktober 2016 bei Netzpolitik externer Link
  • BND-Gesetz wird Freitag verabschiedet: Donnerstag und Freitag Demonstrationen in Berlin
    … Am Mittwoch steht das Gesetzespaket ein letztes Mal auf der Agenda des Innenausschusses, ein Eingehen auf die Kritik oder andere Änderungen sind in Anbetracht der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag jedoch wohl nicht zu erwarten. Am Freitag sollen die Gesetze dann verabschiedet werden. Für den Tag davor hat ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis zum Protest am Brandenburger Tor aufgerufen: Am Donnerstag um 17 Uhr wollen der Digitale Gesellschaft e. V., Amnesty International, Reporter ohne Grenzen, der Deutsche Journalisten-Verband sowie der Deutsche Anwaltverein gegen die Massenüberwachung mobilisieren. Im Anschluss an die Demo sollen die immer noch laufenden Petitionen gegen das Gesetz mit über 20.000 Unterschriften dem Bundestag überbracht werden. Am Freitagmorgen will der Verein Digitalcourage jenen den Protest ermöglichen, die selbst nicht in Berlin leben und trotzdem ein Zeichen gegen Überwachung setzen wollen. Für alle, die bis Mittwoch ein Foto und einen Demospruch einsenden, sollen Figuren vor dem Reichstagsgebäude aufgestellt werden. Darüber hinaus ermöglicht der Digitale Gesellschaft e. V. mit seinem kostenlosen Anruf-Tool nach wie vor den direkten Draht zu Bundestagsabgeordneten…Beitrag von Ingo Dachwitz bei netzpolitik.org vom 17. Oktober 2016 externer Link. Siehe dazu Proteste:

    • Eilt: Geheimdienste lassen sich nicht kontrollieren. Fordern Sie mit uns deren Abschaffung!
      … der Bundesnachrichtendienst BND schnüffelt zusammen mit dem US-Geheimdienst NSA grenzenlos in all unseren privaten Daten. Auch Redaktionen, Parlamente und Unternehmen werden massenweise überwacht. Der BND beteiligt sich am Drohnenkrieg in dem Menschen ohne Prozess ermordet werden. Das war und ist illegal! Geheimdienste sind eine gewaltige Gefahr für Recht und Demokratie, da sie nicht angemessen kontrolliert werden können. In den letzten drei Jahren haben wir erlebt, dass Kontrolle entweder nicht möglich ist oder nicht gewollt ist. Darum fordern wir zusammen mit der Internationalen Liga für Menschenrechte: Geheimdienste abschaffen! Viele Menschen sind bereits bei unserer Aktion „Sei mutig! Zeig Gesicht!“ dabei – Machen auch Sie mit! …Infomail von Digitalcourage vom 18. Oktober 2016 externer Link. Dazu die Aktionsseite – online mitmachen externer Link bis Mittwoch, 19. Oktober, 12 Uhr)

      • Mutig sein! Gesicht zeigen! Geheimdienste abschaffen. Demo in Berlin am 21. Oktober und bundesweite Mitmachaktion
        Mehr als drei Jahre haben wir Geduld gehabt, haben Aufklärung von den involvierten Behörden gefordert, zermürbende Sitzungen des NSA-Untersuchungsausschusses verfolgt und haben auf Aufklärung und demokratische Kontrolle der Geheimdienste gehofft. Doch die Pläne für das neue BND-Gesetz haben diese Hoffnung endgültig zunichte gemacht. (…) Jetzt reicht’s! Wir fordern die Abschaffung des Bundesnachrichtendienstes und aller anderen Geheimdienste. (…) Wir werden am Freitag, dem 21. Oktober frühmorgens vor dem Bundestag stehen und demonstrieren. Sie wohnen nicht in Berlin? Macht nichts! Sie können auch aus der Ferne mitmachen. Dafür laden Sie ein Foto von sich auf unsere Website, senden uns einen Demospruch oder malen ein Demoschild, das Sie ebenfalls hochladen können. Wir drucken für alle, die mitmachen, eine hübsche Figur mit dem Demoschild in der Hand und stellen sie auf der Wiese vor dem Bundestag auf. Wir wollen, dass es tausende werden! Aber es eilt. Bis Mittwoch, 19. Oktober, 12 Uhr haben Sie Zeit, mitzumachen…Beitrag von und bei Digitalcourage vom 13. Oktober 2016 externer Link
    • Mitmachen: Bündnis-Protest und Petitionsübergabe gegen neues BND-Gesetz
      Wir demonstrieren gegen die geplante BND-Reform! WANN: Donnerstag, 20. Oktober 2016 17:00 Uhr WO: Protest: Am Brandenburger Tor Pariser Platz, 10117 Berlin…Info und Aufruf bei der Digitalen Gesellschaft vom 17. Oktober 2016 externer Link

      • BND-Gesetz: Mahnwache in Berlin am 20. Oktober
        Der Deutsche Journalisten-Verband ruft dazu auf, an der Mahnwache gegen die Verabschiedung des BND-Gesetzes am Donnerstag, 20. Oktober um 17 Uhr am Brandenburger Tor in Berlin teilzunehmen. Mit dieser von mehreren Journalisten- und Bürgerrechtsorganisationen geplanten Protestaktion soll auf die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfs durch den Bundestag aufmerksam gemacht werden, die für den 21. Oktober auf der Tagesordnung des Parlaments steht…Pressemitteilung des DJV vom 14. Oktober 2016 externer Link
  • Neues BND-Gesetz: Weltpolizist BRD im rechtlosen Raum
    Am 21. Oktober Abstimmung im Bundestag – Illegales Handeln soll nun legalisiert werden: Die gute Nachricht zuerst: Der parlamentarische Untersuchungsausschuss über den US-amerikanischen Nachrichtendienst NSA hat illegale Praktiken des bundesdeutschen Nachrichtendienstes BND enthüllt und eine Debatte darüber erzwungen. Nun die schlechte: Der Auslandsgeheimdienst lässt sich sein Handeln in Zukunft mit einem Gesetz legalisieren – wieder einmal…Beitrag von Thomas Moser bei telepolis vom 15.10.2016 externer Link
  • Wirkstoff: Terrorangst. Digitalcourage verteilt Placebo-Pillen BNDal forte an Parlamentarier*innen
    Wirkstoff: Terrorangst. Digitalcourage verteilt Placebo-Pillen BNDal forte an Parlamentarier*innenMit dem BND-Gesetz soll drei Jahre nach den Enthüllungen von Snowden anlasslose Massenüberwachung legal werden. Die Große Koalition will dem Bundesnachrichtendienst per Gesetz erlauben komplette Netze abzuhören, Daten automatisch mit anderen Geheimdiensten zu teilen und Anwält.innen & Journalist.innen zu überwachen. „Obwohl uns nicht zum Lachen zumute ist, weisen wir mit dieser Aktion humorvoll auf das BND-Gesetz hin. Dieses Placebo-Gesetz gefährdet den Rechtsstaat und hilft genau gar nicht gegen Terrorismus.“ (padeluun, Gründungsvorstand von Digitalcourage) Digitalcourage verteilt an alle Parlamentarier eine Dose mit Placebo-Pillen und Beipackzettel…Beitrag von und bei Digitalcourage vom 26. September 2016 externer Link. Siehe dazu den Beipackzettel zu den BND-Placebos externer Link
  • [Berlin, 26. September] Demo gegen die BND-Reform
    Als späte Reaktion auf den NSA-Skandal sowie die zahlreichen zwischenzeitlich bekannt gewordenen Rechtsverstöße des Bundesnachrichtendienstes (BND) will die Bundesregierung die Befugnisse des deutschen Auslandsgeheimdienstes völlig neu regeln. Die geplante Reform läuft auf eine großzügige Legalisierung und Ausweitung der bislang rechtswidrigen Spähexzesse des BND und seiner Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten hinaus. Gleichzeitig soll die parlamentarische Kontrolle deutlich geschwächt werden. Wie so häufig bei Gesetzen, welche die Sicherheitsbehörden betreffen, soll es nun sehr schnell gehen. Schon vor der parlamentarischen Sommerpause brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Hilfe der Fraktionen der Großen Koalition in den Bundestag ein. Für den 26. September ist eine Anhörung im Innenausschuss geplant, schon am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit, um gegen die Reform zu protestieren…Demo-Aufruf bei der Digitalen Gesellschaft vom 22. September 2016 für Montag, 26. September um 12:30 Uhr in Berlin externer Link: Platz vor dem Eingang zum Reichstagsgebäude
  • Warum alle gegen das BND-Gesetz sind – außer der Bundesregierung
    Die Opposition im Bundestag, namhafte Juristen, nationale und internationale Journalistenverbände, ARD und ZDF, zahlreiche Menschenrechtsorganisationen, die OSZE und sogar drei Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen kritisieren das geplante BND-Gesetz der Bundesregierung. Dieser Artikel gibt einen Überblick, warum das so ist…Überblicksbeitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 23. September 2016 externer Link, wo es auch heißt: „… Es gibt mittlerweile drei Petitionen gegen das BND-Gesetz. Die von Medienrechtsorganisationen wie Reporter ohne Grenzen initiierte Petition externer Link stellt vor allem auf die Bedrohung der Pressefreiheit ab. Die Petition von Amnesty International externer Link richtet sich vor allem gegen die Gummiparagrafen im Gesetzestext und fordert eine bessere Kontrolle des geheimdienstlichen Datenaustausches. Eine weitere Petition von Einzelpersonen und Bürgerrechtsorganisationen externer Link fordert, die neuen Überwachungsbefugnisse für den BND abzulehnen. Insgesamt haben schon mehr als 15.000 Personen die Petitionen unterschrieben…
  • Kritik wächst: ARD, ZDF und Medienverbände bemängeln fehlenden Quellenschutz im BND-Gesetz
    … Immer mehr Medienunternehmen und Medienverbände wehren sich gegen das BND-Gesetz. So haben heute DJV, dju, BDZV, VDZ, Deutscher Presserat, VPRT, ARD und ZDF den Gesetzgeber aufgefordert, dem Bundesnachrichtendienst (BND) die Datenerhebung bei denjenigen Personen zu untersagen, die zur Zeugnisverweigerung berechtigt sind. In der gemeinsamen Stellungnahme zur Neufassung des BND-Gesetzes betonen die acht Organisationen, dass „das Zeugnisverweigerungsrecht von Journalistinnen und Journalisten über Informanten und selbstrecherchiertes Material sowie das Redaktionsgeheimnis essentielle Voraussetzungen für die journalistische Tätigkeit“ seien…Beitrag von Markus Reuter bei netzpolitik.org vom 14. September 2016 externer Link. Siehe dazu:
  • BND-Reform verhindern: Telefonaktion gegen Massenüberwachung
    … Wie so häufig, wenn es um Gesetze geht, welche die Sicherheitsbehörden betreffen, soll es nun sehr schnell gehen. Schon vor der parlamentarischen Sommerpause brachte die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf mit Hilfe der Fraktionen der Großen Koalition in den Bundestag ein. Für den 26. September ist eine Anhörung im Innenausschuss geplant, schon am 1. Januar 2017 soll das Gesetz in Kraft treten. Es bleibt daher nicht mehr viel Zeit, um gegen die Reform zu protestieren. Ihr könnt zum Beispiel unser Anruf-Tool nutzen, um Euch kostenlos an die Mitglieder des Bundestags zu wenden. Das funktioniert ganz einfach:
    1. Sucht die/den Abgeordnete/n Eurer Wahl heraus, indem Ihr auf „jemand anderen anrufen“ klickt.
    2. Seid Ihr fündig geworden, gebt Eure Telefonnummer in das Freifeld ein.
    3. Klickt auf „Anrufen!“. Ihr erhaltet daraufhin einen Anruf. Wenn Ihr diesen annehmt, werdet Ihr automatisch mit der/dem Abgeordneten verbunden…
    Aktionsaufruf mit praktischer Unterstützung bei der Digitalen Gesellschaft vom 15. September 2016 externer Link
  • Netzpolitik.org veröffentlicht den Gesetzentwurf zur BND-Reform: Große Koalition will Geheimdienst-Überwachung legalisieren
    Die illegalen Überwachungsmethoden des Bundesnachrichtendiensts sollen einfach legalisiert werden. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur BND-Reform hervor, den wir veröffentlichen. In einigen Bereichen droht sogar eine erhebliche Ausweitung der Überwachung… Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 06. Juni 2016 externer Link
  • Siehe auch: Das neue BND-Gesetz: Alles, was der BND macht, wird einfach legalisiert. Und sogar noch ausgeweitet.
    Der Bundesnachrichtendienst kann seine Internet-Überwachung demnächst massiv ausbauen. Das geht aus dem neuen BND-Gesetz hervor, auf das sich Bundesregierung und Koalitionsfraktionen geeinigt haben. Alles, was durch Snowden und Untersuchungsausschuss als illegal enttarnt wurde, wird jetzt einfach als legal erklärt… Beitrag von Andre Meister bei netzpolitik.org vom 30. Juni 2016 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=99576
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