Verdächtigungen: CCC hält Antiterrordatei für „kafkaesken Alptraumroman“

Quelle:  Artikel von Manfred Hack und Nils Neumann vom 03.09.2012 bei Legal Tribune ONLINE externer Link

Der Chaos Computer Club meint, die Antiterrordatei basiere auf einem unklaren Gesetz und sei riskant. Falsche Daten über sich ändern zu lassen, sei de facto unmöglich.
Vor Kurzem hat das Bundesverfassungsgericht über die Antiterrordatei verhandelt. Zu den Sachverständigen dabei gehörten auch Mitglieder des Chaos Computer Clubs. Sie haben nun ihre ausführliche Kritik an der Datei, in der Daten für Polizeien und Geheimdienste gesammelt werden, in einem PDF veröffentlicht. Die Meinung des Clubs ist eindeutig, die Antiterrordatei (ATD) berge die Gefahr der „Gesinnungsstrafbarkeit“ – also die Gefahr, dass jemand von einer Polizeibehörde überwacht wird, nur weil ein Geheimdienst einen vagen Verdacht hat und den Namen in die Datei einträgt. Die „notwendige rechtsstaatliche Grenze zwischen Polizeiaufgaben und den Befugnissen der Geheimdienste“ werde damit verwischt, heißt es in der Stellungnahme des Clubs
…“ Artikel von Kai Biermann in Zeit online vom 27.11.2012 externer Link in Betracht…“  Siehe auch die Stellungnahme des CCC vom 6.11.2012 externer Link

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