Kennzeichnungspflicht für Polizisten

Dossier

Kampagne für Kennzeichnungspflicht für Polizisten von Amnesty Polizei„Nordrhein-Westfalen will die Kennzeichnungen für Polizisten wieder abschaffen. Doch weder Befürworter noch Gegner der Zahlencodes können ihre Argumente mit Daten belegen. (…) Wasserwerfer gegen Schaulustige, Schläge und Pfefferspray gegen Demonstranten: An dem Vorgehen der Polizei beim G20-Gipfel in Hamburg gibt es viel Kritik. aut Hamburger Innensenat liegen derzeit 49 Anzeigen gegen Polizisten vor, 41 davon wegen Körperverletzung. Ob die Ermittlungen zu einem Urteil führen, hängt auch davon ab, ob die Angezeigten identifiziert werden können. Um das zu erleichtern, haben in den vergangenen Jahren neun Bundesländer eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten eingeführt: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Die neue schwarz-gelbe Regierung in Nordrhein-Westfalen will nun die Kennzeichnung wieder abschaffen. Der Landtag stimmte mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD dafür, dass Polizisten ihres Bundeslands nicht mehr mit einer individuellen Nummer erkennbar sein sollen. (…) Die allermeisten Polizisten wollen keine Kennzeichnung tragen, sagen die Gewerkschaften. Von den Bürgern sprechen sich dagegen laut dem Umfrageinstitut YouGov 78 Prozent für Namens- oder Nummernschilder aus. Da es zu den Argumenten beider Seiten keine aussagekräftigen Zahlen gibt, stehen Politiker vor einer ideologischen Entscheidung: Wem schenken sie Gehör? Was glauben sie? CDU, FDP und AfD im nordrhein-westfälischen Landtag haben sich entschieden.“ Artikel von Sören Götz vom 27. Juli 2017 in der Zeit online externer Link: „Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Nullnummern“. Siehe dazu:

  • Baden-Württemberg zieht nach: Kennzeichnungspflicht für Polizei kommt 2022 New
    In anderen Bundesländern gibt es sie schon, nun kommt die Kennzeichnungspflicht für Polizisten auch in Baden-Württemberg. Die CDU hatte sich bis vor einiger Zeit vehement dagegen gewehrt. Baden-Württemberg will 2022 nach dem Vorbild anderer Bundesländer eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten bei Großeinsätzen einführen. Mit 135.000 Euro werden die notwendige Software und die rund 2.500 Schilder für die vor allem betroffenen Einsatzhundertschaften bei den Präsidien Mannheim/Karlsruhe und Stuttgart beschafft, wie ein Sprecher der Grünen-Fraktion sagte. Zuvor hatte das „Badische Tagblatt“ berichtet. Ein entsprechender Antrag der Regierungsfraktionen Grüne und CDU wurde im Finanzausschuss des Landtags beschlossen…“ dpa-Meldung vom 19.11.2021 in Badische Neueste Nachrichten online externer Link
  • Zum Stand der Kennzeichnungspflichten in polizeilichen Informationssystemen 
    Kommentar von Abbe vom 8. April 2021 bei Police IT externer Link
  • Kennzeichnungspflicht im neuen Koalitionsvertrag für Sachsen 
    „Wie sich aus dem neuen Koalitionsvertrag für Sachsen ergbit, den CDU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen ausgehandelt haben, soll bei den geschlossenen Einheiten der Polizei Sachsen eine wechselnde, anonymisierte Kennzeichnung eingeführt werden. Amnesty International fordert eine solche Kennzeichnung bereits seit Jahren. Viele Bundesländer haben eine Kennzeichnung für ihre Polizeien bereits eingeführt, darunter Länder wie Berlin, Brandenburg oder Rheinland-Pfalz. Hintergrund ist, dass die Strafverfolgung von Polizeibeamt_innen häufig an ihrer Anonymität in unübersichtlichen Einsatzlagen, wie beispielsweise Demonstrationen, scheitert. In Hamburg wurden zum Beispiel bereits 107 von 168 Strafverfahren gegen Polizeibeamt_innen im Zusammenhang mit dem G20-Gipfel von 2017 eingestellt. Nicht selten, weil sich Täter_innen nicht identifizieren liessen. Außerdem sieht der Koalitionsvertrag vor, dass künftig Kontrollquittungen bei anlasslosen Kontrollen durch die Polizei ausgestellt werden sollen. Darüber hinaus soll es eine Einschaltpflicht bei der BodyCam geben, sobald Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs absehbar werden.“ Meldung vom 1. Dezember 2019 von und bei Amnesty International externer Link – siehe auch Stoppt das neue Polizeigesetz in Sachsen!
  • Bundesverwaltungsgericht: Kennzeichnungspflicht für Polizisten ist zulässig
    Eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten wie in Brandenburg ist zulässig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden externer Link – und damit die Revision zweier Polizisten zurückgewiesen. In Brandenburg gilt die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte seit dem 1. Januar 2013. Sie ist im Polizeigesetz des Landes verankert. Vollzugsbedienstete müssen demnach ein Namensschild tragen, Kräfte in sogenannten geschlossenen Einheiten wie der Bereitschaftspolizei eine Nummer, anhand derer sie eindeutig identifiziert werden können. (…) Ein Polizeihauptmeister und eine Polizeiobermeisterin aus Brandenburg hatten beim Polizeipräsidium erfolglos beantragt, von der Verpflichtung zum Tragen des Namensschilds und des Kennzeichens befreit zu werden. Sie sehen ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Das Tragen eines Namensschilds oder einer Nummer erhöhe die Gefahr von Angriffen auf die Polizisten. Es sei so leichter möglich, dass die Beamten und ihre Familien auch privat ausgespäht werden oder ihnen nachgestellt werden könne. Der Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist in Brandenburg allerdings kein solcher Fall bekannt…“ Meldung vom 26.09.2019 beim Spiegel online externer Link
  • Kennzeichnungspflicht für Polizisten: Hamburg zieht Lehre aus G20 
    „… Die Kennzeichnungspflicht für Hamburgs Polizisten kommt. Vergangene Woche brachte der Hamburger Senat fast unbemerkt von der Öffentlichkeit den entsprechenden Verordnungsentwurf auf den Weg. Die Regelung soll in §111 des Hamburger Beamtengesetzes verankert werden. Die vom Senat jetzt beschlossene Regelung sieht vor, dass auf den Polizeiuniformen sowohl auf der Vorder- wie auf der Rückseite eine sechsstellige Ziffernfolge und die Kennung „HH“ aufgebracht wird. Der Identifizierungscode soll allerdings, so heißt es in einer Erläuterung zu der Verordnung, „nur bei öffentlichen Einsätzen aus Anlass von Versammlungen, öffentlichen Veranstaltungen oder Ansammlungen“ getragen werden. Dass der Senat seinen Beschluss nicht offensiv kommuniziert hat, liegt daran, dass die Kennzeichnungspflicht noch durch die „Verbändeanhörung“ muss, in der die betroffenen Gewerkschaften und Berufsverbände noch acht Wochen Zeit haben, Kritik und Änderungsvorschläge einzubringen. (…) Nach der Verbändeanhörung wird sich der Senat vermutlich unmittelbar vor der Sommerpause mit den Reaktionen befassen und den Entwurf gegebenenfalls ändern. Allerdings ist mit großen Korrekturen nicht zu rechnen – auf die Grundlinie hat sich die rot-grüne Koalition festgelegt. Die Bürgerschaft und ihre Fachausschüsse werden sich erst nach der Sommerpause mit dem Gesetz befassen. Eine rot-grüne Mehrheit im Landesparlament gilt als sicher. Im fortgeschrittenen Herbst, spätestens aber zum Jahreswechsel, wird die Kennzeichnungspflicht dann in Kraft treten. Die Regelung ist zunächst – bis zum 31.12.2021 – befristet…“ Artikel von Marco Carini vom 23. April 2019 bei der taz online externer Link – siehe zum Hintergrund unser Dossier zu G20 in Hamburg
  • [Mecklenburg-Vorpommern] Polizeibeamtinnen ignorieren offenbar Kennzeichnungspflicht 
    Laut einem Bericht des NDR verweigern Polizeibeamt*innen aus Mecklenburg-Vorpommern das Tragen einer vorgeschriebenen Kennzeichnung. Seit dem 01.01.18 gilt eine Dienstvorschrift, die Polizeibeamt*innen aus geschlossenen Einheiten dazu verpflichtet, eine individuelle Kennzeichnung zu tragen, um diese bei Vorwürfen identifizieren zu können. Amnesty International kämpft seit Jahren für eine flächendeckende Einführung einer solchen Kennzeichnung. Wie der NDR nun berichtet, haben viele Polizeibeamt*innen die vorgeschriebene Kennzeichnung bei drei verschiedenen Anlässen nicht getragen. Dazu gehört eine Demonstration, sowie zwei verschiedene Fußball-Spiele. Dies berichteten Zeug*innen, und ließ sich auch auf Photos erkennen. Die Beamt*innen, die die Kennzeichnung trugen, verdeckten diese wiederum durch Funkgeräte, Sonnenbrillen und Schlagstöcke. Darauf angesprochen, sollen Polizeibeamt*innen gereizt reagiert, und mitgeteilt haben, diese Pflicht würde grundsätzlich nicht für sie gelten, bzw. dies würde „die Beobachter nichts angehe[n].“...“ Meldung vom 13. Februar 2018 von und bei Amnesty International Polizei externer Link
  • Mecklenburg-Vorpommern: Polizisten-Kennzeichnung kommt zu Jahresbeginn
    „Mecklenburg-Vorpommern führt zu Jahresbeginn die sogenannte Kennzeichnungspflicht bei Polizisten ein. Beamte tragen dann vor allem bei Demonstrations- oder Sicherungseinsätzen eine persönliche Nummernkombination an der Uniform, mit der ihr Name festgestellt werden kann. (…) Die fünfstellige Nummernfolge soll bei Beschwerden und Anzeigen von Demonstrationsteilnehmern eine nachträgliche Namensfeststellung und – bei Rechtsverstößen – eine Strafverfolgung ermöglichen. Laut Innenministerium würden die Namen aber nur bei berechtigten Interessen an die Staatsanwaltschaft herausgegeben…“ Agenturmeldung vom 19. Dezember 2017 beim NDR externer Link
  • EGMR rügt Überprüfung von Einsatz nach Fußballspiel: Deutsche Polizei am europäischen Pranger 
    „… Zweifel an den Ermittlungen waren auch deshalb aufgekommen, weil sie von der gleichen Polizeibehörde durchgeführt wurden, der auch der Einsatztrupp angehörte, gegen dessen Beamte ermittelt werden sollte. Zudem existierten Videoaufnahmen des Einsatzes. Zu Zwecken der Beweissicherung werden bei Einsätzen wie dem im Grünwalder Fußballstadion von der Polizei oft mit Videokameras ausgerüstete  Beamte mitgeschickt, die das Vorgehen dokumentieren. Damit sollte die Aufklärung ein Leichtes sein, könnte man denken. Allerdings bekamen die ermittelnden Beamten nur Ausschnitte der gefertigten Aufnahmen zur Verfügung gestellt. Warum die Sequenzen lückenhaft waren, wer Teile davon aus welchen Gründen gelöscht haben könnte – Antworten darauf blieben die bayrische Polizei und die Landesregierung schuldig. (…) Sie kritisierte das lückenhafte Videomaterial und dass für das Fehlen einiger – möglicherweise entscheidender – Sequenzen keine vernünftige Erklärung vorgebracht worden sei. Gerade weil es an einer für die Betroffenen des Einsatzes erkennbaren Kennzeichnung der Beamten gefehlt habe, sei es aber wichtig, so die Kammer, dass andere Maßnahmen zur Identitätsfeststellung und Sachverhaltsaufklärung ergriffen würden…“ Artikel von Maximilian Amos vom 09.11.2017 bei LTO externer Link, siehe dazu:

    • Amnesty begrüßt Rüge des EGMR zur fehlenden Kennzeichnung von Polizeibeamten
      „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) rügt in der teilweise erfolgreichen Klage gegen die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens, ausdrücklich eine fehlende individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten, welche in diesem Fall möglicherweise eine erfolgreiche Strafverfolgung vereitelt hat…“ Übersetztes Zitat EGMR: “Das Gericht wiederholt, dass dort, wo die zuständigen nationalen Behörden vermummte Polizeibeamte einsetzt, um Recht und Gesetz aufrecht zu erhalten, oder Ingewahrsamnahmen durchzuführen, diese Beamte ein bestimmtes, sichtbares Unterscheidungsmerkmal tragen sollten, wie beispielsweise eine Kennzeichnungsnummer. (…) Die resultierende Unvermögen von Augenzeugen und Opfern, der Misshandlung verdächtige Polizeibeamte zu identifizieren, kann zu einer praktischen Straflosigkeit für eine bestimmte Sorte von Polizeibeamten führen“…“ Stellungsnahme vom 9. November 2017 von und bei Amnesty International externer Link mit Link zur englischen EGMR-Entscheidung
  • NRW-Landtag schafft Kennzeichnungspflicht für Polizisten ab 
    CDU und FDP haben am Mittwoch (11.10.2017) eines ihrer Wahlversprechen erfüllt. Die individuelle Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte wird abgeschafft. Das haben die Fraktionen von CDU und FDP sowie der AfD beschlossen. SPD und Grüne stimmten im Landtag dagegen…“ Meldung von Rainer Kellers vom 11.10.2017 beim WDR externer Link – allen Protesten zum Trotz
  • Keine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW! 
    „Amnesty International bedauert die geplante Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in NRW, durch das gestern im Regierungskabinett beschlossene Gesetz. Insbesondere entbehren die Ausführungen, wonach eine Kennzeichnungspflicht „sachlich nicht vernünftig zu begründen“ sei, und die Polizei „unter Generalverdacht“ stellen würde, jeder Grundlage. Immer wieder geraten Polizeibeamt*Innen unter den Verdacht, bei Ausübung ihres Dienstes übermäßige, unrechtmäßige Gewalt anzuwenden. Dies gilt gerade im Zusammenhang mit dem Einsatz von geschlossenen Einheiten, z. B. im Rahmen von Einsätzen bei Fußball-Spielen oder Demonstrationen, wo das Geschehen häufig unübersichtlich ist, und es zu Gewalttätigkeiten kommt. Häufig sind in solchen Situationen aber die Taten nicht einzelnen Polizeibeamt*Innen zuzuordnen, da sie nicht individuell gekennzeichnet sind. (…) Wir hoffen daher inständig, dass die Landesregierung ihre Position überdenkt, und den beschlossenen Entwurf wieder zurücknimmt.“ Stellungnahme vom 30. August 2017 von und bei Amnesty Polizei externer Link
  • Kennzeichnungspflicht für die Polizei in NRW: Eine Regelung mit Ablaufdatum 
    „Die Kennzeichnungspflicht für die Polizei in NRW soll abgeschafft werden, sie sei Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Beamten. Jens Puschke hält das für eine rückwärtsgewandte Auffassung von der Rolle der Polizei in einer Demokratie. (…) Die Kennzeichnungspflicht als Misstrauensbeweis aufzufassen, unterstellt der Mehrheit der deutschen Bevölkerung und den politisch Verantwortlichen in vielen Bundesländern und in der EU eine feindselige Haltung gegenüber der Polizei. Wenn dieser Vorwurf mit angeblich steigender Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber Polizisten verbunden wird, weist dies der Polizei eine strukturelle Opferrolle zu: Sowohl bei der täglichen Arbeit für die Sicherheit der Menschen als auch in der öffentlichen Debatte sei sie permanent unberechtigten Angriffen ausgesetzt. Diese Opferrolle, die nicht zuletzt auch durch die Verschärfung der Strafvorschriften des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte gefestigt wurde, entspricht jedoch nicht der wehrhaften, selbstständigen und einflussreichen Stellung der Polizei als Institution und wird ihrem Wert für das demokratische Gemeinwesen nicht gerecht. (…) Das Gleiche gilt in der öffentlichen Debatte. Nur eine Polizei, die sich nicht gegen Kritik abschottet, sondern berechtigte Einwände aufnimmt und umsetzt und unberechtigte gut begründet zurückweist, kann ihrem bedeutsamen Auftrag als Teil der Gesellschaft umfassend gerecht werden und der Umsetzung des demokratischen Willens dienen. Vieles spricht dafür, die Kennzeichnungspflicht beizubehalten. Für ihre Abschaffung hingegen nichts.“ Beitrag von Jens Puschke vom 21. August 2017 bei Legal Tribune Online externer Link (der Autor, Professor Dr. Jens Puschke, LL.M., ist Inhaber einer Professur für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Philipps-Universität Marburg)
  • Deutsche wollen Polizisten nummerieren. Umfrage zeigt mehrheitliche Unterstützung für Kennzeichnungspflicht und Body Cams bei der Polizei
    Kampagne für Kennzeichnungspflicht für Polizisten von St. Pauli„… Laut einer Umfrage der Meinungsforscher von YouGov, die dem »nd« vorliegt, sprechen sich 45 Prozent für die bisher in vielen Ländern praktizierte Kennzeichnung von Polizisten mit einem Nummerncode aus. 29 Prozent fordern gar eine namentliche Kenntlichmachung einzelner Beamter, und nur 17 Prozent finden, eine Kennzeichnung sollte es nicht geben. (…) Für Professor Tobias Singelnstein zeigt die Umfrage, dass eine »große Mehrheit der Bevölkerung für eine rechtstaatliche Kontrolle der Polizei ist«. Der Kriminologe forscht an der Ruhr-Universität Bochum zu sozialer Kontrolle und der Polizei. Für Singelnstein ist es »eine Selbstverständlichkeit, dass Beamte dem Bürger nicht anonym gegenübertreten«. Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Nordrhein-Westfalen hingegen steht die allgemeine Kennzeichnungspflicht für einen »Generalverdacht« gegenüber Polizisten. Nach dem G20-Gipfel hatte die schwarz-gelbe Koalition in Düsseldorf erklärt, die Kennzeichnungspflicht wieder abschaffen zu wollen. Diese sei ein Ausdruck von Misstrauen gegenüber der Polizei, doch die brauche »Rückhalt« statt »Stigmatisierung«. Anfang Juli hatte der Düsseldorfer Landtag mit den Stimmen von CDU, FDP und AfD eine Resolution der schwarz-gelben Koalition gebilligt, die eine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht ankündigt…“ Beitrag von Moritz Wichmann bei neues Deutschland vom 3. August 2017 externer Link
  • Keine Abschaffung der Kennzeichnungspflicht!
    Die Themenkoordinationsgruppe Polizei und Menschenrechte wendet sich entschieden gegen die geplante Abschaffung der Kennzeichnungspflicht in Nordrhein-Westfalen. Die individuelle Kennzeichnung von Polizeibeamten wurde erst kürzlich in NRW eingeführt. Damit folgte das Land dem bundesweiten Trend, nach dem immer mehr Bundesländer ihre Polizeibeamten individuell kennzeichnen, um bei möglichen Vorwürfen einen verantwortlichen Beamten identifizieren zu können. Dies ist auch und gerade beim Einsatz von geschlossenen Einheiten bei Großeinsätzen, mit häufig unübersichtlichem Geschehen, von Bedeutung. Wenn von verschiedenen Seiten erhoben wird, es handele sich bei der Kennezeichnung von Polizeibeamten um einen „Generalverdacht“, so muss dem entgegengehalten werden, dass es in einem demokratischen Rechtsstaat jedem Menschen frei steht, mit einer staatlichen Maßnahme nicht einverstanden zu sein, und gegen diese gegebenenfalls gerichtlich vorzugehen…“ Pressemitteilung vom 9. Juni 2017 von und bei Amnesty International externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=119481
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