Fulda: Polizei erschießt jungen Afghanen, der gleichzeitig floh, Polizisten schlug und eine Bäckerei überfiel

Dossier

Stoppt Polizeigewalt»Gerechtigkeit für Matiullah!« »Der Polizist muss bestraft werden!« »Ein Unschuldiger wurde getötet!« So lauteten in den letzten Tagen die Rufe von Geflüchteten, die durch die Innenstadt von Fulda gezogen sind. Damit protestierten sie gegen einen Vorfall, der in der Stadt für große Aufregung gesorgt hat. Am Freitagmorgen wurde der junge afghanische Flüchtling Matiullah von der Polizei erschossen. Zuvor soll er in einer Bäckerei randaliert und dabei Angestellte und einen Auslieferungsfahrer verletzt haben.(…) Während sich in den ersten Tagen nach dem Vorfall in der Bäckerei auch die Lokalmedien an der Hetze gegen den toten Schutzsuchenden beteiligten, beginnt man nun damit, sich auf die Menschen einzuschießen, die sich nicht martialisch über Asylbewerber äußern wollen. Angegriffen wurden etwa die Geflüchteten, welche die Geschehnisse teilweise als AugenzeugInnen verfolgten und die Polizei kritisiert haben. Schließlich befindet sich der Tatort in unmittelbarer Nähe der Flüchtlingsunterkunft…“ – aus dem Artikel „Ein Toter und viele offene Fragen“ von Peter Nowak am 18. April 2018 in neues deutschland online externer Link, worin auch auf das erstaunliche Multitasking-Talent des Opfers hingewiesen wird. Siehe dazu #WasGeschahMitMatiullah und hier u.a. weitere Beiträge zu Protesten und über Medien, die gerne Polizei-Pressestelle wären:

  • Freispruch im Verfahren wegen Verdachts der üblen Nachrede nach kritischer Berichterstattung über Tod von Matiullah Jabarkhel – „löst aber das Problem nicht“ New
    Nach den tödlichen Schüssen durch einen Polizeibeamten auf Matiullah Jabarkhel in Fulda am 13.04.2018 und die insoweit eingestellten Ermittlungen gegen den Beamten hatte das Amtsgericht (AG) Fulda am gestrigen 22.08.2022 über ein Folgeverfahren zu verhandeln (Az.: 22 Ds – 110 Js 13534/19 u.a.). Angeklagt waren zwei Journalist*innen und ein wissenschaftlicher Mitarbeiter der Fachhochschule Fulda, die einen kritischen Bericht über die Ermittlungen und Fragen des Tathergangs in einer Online-Zeitung publiziert bzw. diesen Artikel beworben hatten. Den Angeklagten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine üble Nachrede begangen zu haben, in dem sie in einem Bericht formulierten, Matiullah Jabarkhel sei mit zwölf Schüssen aus einer Polizeiwaffe getötet worden. Ein rechtsmedizinisches Gutachten hatte festgestellt, dass von den auf Matiullah Jabarkhel abgegebenen Schüssen vier den Körper getroffen haben und zwei tödlich gewesen seien.
    Das Verfahren endete auch auf Antrag der Staatsanwaltschaft mit einem Freispruch, nachdem die Verteidigung sowohl ein semantisches Sachverständigengutachten als auch die Vernehmung des die Schüsse abgebenden Polizeibeamten beantragt hatte. Das Amtsgericht stellte in der mündlichen Urteilsbegründung in Einklang mit allen Beteiligten fest, dass auch eine unscharfe Formulierung von der Meinungs- und Pressefreiheit geschützt ist und die sachliche weitere Auseinandersetzung in dem Artikel mitberücksichtigt werden muss. (…)
    Einer der Angeklagten, der Journalist und Politikwissenschaftler Darius Reinhardt, stellt fest: „Statt einer notwendigen Auseinandersetzung mit institutionellem Rassismus und das erforderliche Gedenken an Matiullah Jabarkhel zu fördern sollte hier kritische Berichterstattung offensichtlich verhindert und strafrechtlich verfolgt werden. Der Freispruch freut mich – löst aber das Problem nicht.“Pressemitteilung der Kanzlei Sven Adam vom 23.8.2022 externer Link, siehe auch:

    • Von der Meinungsfreiheit gedeckt: Linke Journalisten waren wegen eines Textes zu tödlichen Polizeischüssen in Fulda angeklagt. Nun wurden sie freigesprochen
      Am Montagnachmittag wurden die antifaschistischen Journalist*innen Darius Reinhardt, Leila Robel und der Sozialwissenschaftler Philipp Weidemann freigesprochen. Sie waren vor dem Fuldaer Amtsgericht wegen übler Nachrede angeklagt. Der Vorwurf bezog sich auf einen Artikel von Robel und Reinhardt, den sie im Jahr 2019 auf dem antifaschistischen Portal »Belltower News« der Amadeu Antonio Stiftung veröffentlicht hatten. Sie hatten sich am 13. April 2019 mit einer Gedenkdemonstration für Matiullah J. befasst, der von der Polizei erschossen worden war. Der junge Afghane hatte ein Jahr zuvor, am 13. April 2018, in der Nähe seiner Fuldaer Unterkunft vor einer Bäckerei randaliert. Deswegen wurde die Polizei gerufen. Im Laufe der bis heute nicht vollständig geklärten Auseinandersetzung schoss ein Polizist zwölf Mal auf den Mann. Vier Schüsse trafen ihn, zwei waren tödlich. Politiker der Fuldaer CDU und der AfD warnten vor einer Vorverurteilung des Polizisten. Es wurde keine Anklage erhoben. Die Justiz ging von Notwehr aus und hatte das Verfahren eingestellt. (…) Am Montag standen nun Robel und Reinhardt wegen ihres kritischen Artikels auf »Belltower News« vor Gericht. Darin beschäftigten sie sich mit der Reaktion der Fuldaer Stadtgesellschaft auf den Tod von Matiullah. In der Unterüberschrift war von »zwölf tödlichen Schüssen« die Rede. (…) Der Staatsanwalt schloss sich in Teilen den Ausführungen der Verteidigung an und beantragte Freispruch. Es sei um eine freie Meinungsäußerung gegangen, die vom Grundrecht gedeckt sei, so seine Begründung. Dem schloss sich die Richterin in ihrem Urteil an. Sie sprach allerdings von einem juristischen Grenzbereich. Ganz anders sah das Rechtsanwalt Sven Adam, einer der Verteidiger in dem Verfahren. »Der Freispruch ist die einzige richtige Konsequenz, doch es hätte nie zu dem Verfahren kommen dürfen«, so sein erster Kommentar gegenüber »nd« zu dem Urteil. Er wies darauf hin, dass die Anklage niemals zugelassen worden wäre, wenn es sich nicht um Kritik an einer Polizeimaßnahme gehandelt hätte. Dabei seien schon während der Ermittlungen Grundrechte verletzt worden, meinte er. Die Anzeige wegen übler Nachrede gegen Robel und Reinhardt hatte auch zur Folge, dass es im osthessischen Bad Hersfeld zu einer Hausdurchsuchung bei dem Journalisten Timo Schadt kam. Er war als Verantwortlicher einer lokalen Facebook-Gruppe eingetragen, über die der inkriminierte Artikel der »Belltower News« geteilt wurde. Um die Person zu ermitteln, die den Artikel über den Facebook-Account der Gruppe geteilt hatte, durchsuchte die Polizei auch die Redaktionsräume des Magazins, das von Timo Schadt herausgegeben wird. Schadt loggte sich schließlich in den Facebook-Account ein und übergab seinen Laptop an einen Beamten. Dieser löschte den Beitrag und konnte einsehen, wer den Beitrag geteilt hatte. Das führte zur Anklage gegen den Fuldaer Wissenschaftler Philipp Weidemann, den dritten Angeklagten im Verfahren vor dem Fuldaer Amtsgericht. Auch er wurde auf Kosten der Staatskasse freigesprochen.“ Artikel von Peter Nowak vom 22. August 2022 in neues Deutschland online externer Link
  • Polizei geht gegen Belltower-Autor*innen vor – Anzeige wegen übler Nachrede nach Hausdurchsuchung nun am 22. August 2022 in Fulda vor Gericht 
    Ein Polizist schoss 2018 auf den afghanischen Flüchtling Matiullah J. in Fulda, der daraufhin stirbt. Zwei Gastautor*innen schreiben für Belltower.News einen Text zu dem Fall. Am Montag stehen sie vor Gericht, weil die Polizei sie wegen jenes Artikels angezeigt hat.
    Am Montag, dem 22. August 2022, stehen drei Personen wegen des Verfassens bzw. der Verbreitung eines Belltower.News-Artikels rund um den Tod von Matiullah J. durch Polizeischüsse vor dem Amtsgericht Fulda vor Gericht. Vorgeworfen wird den beiden Autor*innen, sie hätten das Tatgeschehen als Hinrichtung erscheinen lassen, weil sie schrieben, Matiullah sei 2018 mit zwölf Schüssen getötet worden. Tatsächlich feuerte der Polizist zwölf Schüsse ab, allerdings hätten nur vier Matiullah getroffen und nur zwei seien tödlich gewesen.
    Die Anzeige wegen übler Nachrede gegen die beiden Autor*innen hatte auch zur Folge, dass es im Fuldaer Umland zu einer Hausdurchsuchung bei Timo Schadt kam, der als Verantwortlicher einer lokalen Facebook-Gruppe eingetragen war, über die der fragliche Artikel geteilt wurde. Um die verantwortliche Person zu ermitteln, die den Artikel über den Facebook-Account der Gruppe geteilt hatte, durchsuchte die Polizei auch die Redaktionsräume des Magazins, das von Timo Schadt herausgegeben wird. Herr Schadt loggte sich schließlich in den Facebook-Account ein und übergab seinen Laptop an einen Beamten, dieser löschte den Beitrag schließlich und konnte einsehen, wer den Beitrag geteilt hatte.
    Die Anzeigen und die Hausdurchsuchung zeigen die Unverhältnismäßigkeit, mit der die Polizei in Fulda gegen Kritiker*innen vorgeht. Es drängt sich die Vermutung auf, dass mit den Anzeigen gegen die Kritik vorgegangen werden soll, auf die inhaltlich nie wirklich reagiert wurde. (…) Anstatt sich den unangenehmen Fragen zu stellen, sowie effektive Untersuchungs- und Sanktionsstellen im Umgang mit polizeilichem Fehlverhalten einzurichten, hat die Polizei Fulda, unterstützt von der dortigen Justiz entschieden, jene anzugreifen, die konstruktive Kritik äußern und unangenehme Fragen stellen.
    Bis heute sind auch im Fall Matiullah viele Fragen offen und Polizei und Staatsanwalt haben nur nach Druck aus Frankfurt bzw. durch die Familie des Verstorbenen nochmals nachermittelt. Es bleiben jedoch Widersprüche in den Darstellungen zum Tatgeschehen, zwischen den Polizist*innen und auch die Frage, ob Matiullah nicht hätte anders überwältigt bzw. zur Ruhe gebracht werden können…“ Pressemitteilung Von Redaktion Belltower.News, Darius Reinhardt und Leila Robel| vom 20. August 2022 externer Link („Belltower.News-Gastautoren in Fulda vor Gericht“), siehe „Polizei geht gegen Belltower-Autor*innen vor“ hier weiter unten
  • Nachforschungen zu Fall in Fulda: Erneut Ermittlungen nach tödlichen Polizei-Schüssen auf Flüchtling 
    „Die Justiz beschäftigt sich abermals mit den tödlichen Schüssen auf einen afghanischen Asylbewerber im April 2018 in Fulda. Eine Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens war erfolgreich. (…) Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten wieder aufgenommen, wie die Behörde am Montag mitteilte. Der Bruder des 19 Jahre alten Toten hatte gegen die Einstellung der Untersuchungen Beschwerde eingelegt. Mittlerweile wurde die Beschwerde begründet und von der Generalsstaatsanwaltschaft geprüft. „Einzelheiten zu den noch durchzuführenden Ermittlungen können derzeit nicht mitgeteilt werden, um diese nicht zu gefährden“, hieß es in einer Mitteilung.(…) Das „Afghan Refugee Movement“, ein Zusammenschluss afghanischer Flüchtlinge in Deutschland, fand sich nicht widerspruchslos mit der Einstellung des Verfahrens ab. Doch die Demo [am 13. April 2019] hatte Folgen für einige Teilnehmer. Sechs Strafanzeigen wurden gestellt. Die Tatvorwürfe lauten: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Betroffene Demonstranten fühlten sich danach zu unrecht von der Polizei verfolgt.“ Meldung vom 10. August 2020 bei hessenschau kompakt externer Link – auch diese Strafanzeigen anlässlich der Demo müssten jetzt anders bewertet werden, nachdem die Ermittlungen wegen möglicherweise rechtswidrigem Polizeihandel wieder aufgenommen wurden und die für die Polizei negative Einschätzung nicht mehr als „Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung“ bestraft werden kann.
  • 2 Jahre nachdem die Polizei in Fulda Todesschüsse abfeuerte, wird gehandelt: Vorgehen gegen jegliche Kritik 
    Die diversen Rechtfertigungen, die vor zwei Jahren aus Anlass der polizeilichen Todesschüsse von Fulda der Öffentlichkeit präsentiert wurden, gehören zu den abenteuerlichsten dieser Sorte in der Geschichte von Todesopfern von Polizeiaktionen in der BRD. Das Opfer, angeblich ein unglaublich talentiertes Multi-Tasking-Talent, der mindestens drei Sachen gleichzeitig erledigen konnte, so der Tenor dieser Geschichten in „UFO gesichtet“ Qualität. Was die an die polizeilichen Subunternehmen „Medien“ nicht daran hinderte, sie zunächst hemmungslos zu verbreiten und erst im Laufe der Zeit etwas vorsichtiger zu werden (womit dann wieder einmal die Rechtsradikalen die letzten Getreuen ihrer uniformierten Gesinnungsfreunde waren). Die Kritik hörte in diesen zwei Jahren nicht auf – und sie hat, wie am ersten Jahrestag des Todes von Matiullah Jabarkhil auch an diesem Jahrestag wieder einen neuen Höhepunkt erreicht – der nun auch zum Handeln führt. Der Polizei gegen ihre Kritiker. Dazu einige aktuelle Beiträge zur polizeilichen Offensive gegen Kritik (die unterschiedliche politische Unterstützung findet) – und zu den dennoch fortgesetzten Protesten, die ebenfalls Unterstützung finden…

    • „Was geschah mit Matiullah?“ von Elisa Nowak am 13. April 2020 im Blog des Freitag externer Link fasst die aktuelle Situation so zusammen: „… Zwei Jahre nach dem Mord an Jabarkhil bleiben zentrale Fragen offen. Weshalb wurde nicht auf Verstärkung gesetzt? Wieso wurden auf Bauch- und Brustbereich gezielt? Was erklären die zwölf Schüsse bei einem unbewaffneten und unter Stress leidenden Menschen? Das Verschleppen respektive Ignorieren der Aufarbeitung muss als Signal gewertet werden, dass es sich hierbei um einen weiteren Fall der Polizei handelt, welcher sich im institutionellen Rassismus kulminiert. (…)  Das polizeiliche Bild, worin Jabarkhil aggressiv und mit einem Schlagstock auf die Beamt*innen losging, festigte sich im Weltbild und rezipiert das Vorurteil der gewaltbereiten Flüchtlinge. Die Polizei als ausführende Gewalt scheint über jeden Fehler erhaben. Dabei ist der Mord an Jabkarkhil freilich kein Einzelfall, sondern reiht sich ein in eine tief gehende Verstrickung von Polizeigewalt und migrantischen und flüchtenden Menschen. Die stets postulierte Neutralität der im Dienste des Staates handelnden Menschen ist hierbei eine illusorische und in letzter Konsequenz auch nicht lapidar als Querschnitt der Gesellschaft zu werten. In ihrer Position birgt sich eine Machtfülle, die der der Normalbürger*innen hinausgeht und geschuldet von kooperativem Verhalten innerhalb der Strukturen auch selten Konsequenzen nach sich ziehen…“
    • „Polizei geht gegen Belltower-Autor*innen vor“ von Kira Ayyadi am 14. April 2020 bei den Belltower News externer Link berichtet von den polizeilichen Konsequenzen aus der anhaltenden Kritik: „… Für den Schützen, der die zwölf Schüsse abgegeben haben soll, hatte der ganze Vorfall keine Folgen, er kehrte bereits eine Woche nach Matiullahs Tod wieder in den Polizeidienst zurück. Im Februar 2019 wurde ein eingeleitetes Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Ermittlungen hätten ergeben, dass der Polizist in Notwehr gehandelt habe. Kurzzeitig werden die Ermittlungen im April 2019 noch einmal aufgenommen, nachdem ein Handyvideo auftaucht, das Teile des Geschehens vor den tödlichen Schüssen zeigt. Doch auch nach dessen Sichtung kommen die Ermittler zu dem Schluss, dass kein strafbares Verhalten seitens der Polizei vorläge. Als sich Matiullahs Tod zum ersten Mal jährte, gedachten am 14. April 2019 rund 50 Menschen in Fulda dem Verstorbenen und erneuerten ihre Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Polizeieinsatzes. Bereits während des Gedenkzuges kam es wiederholt zu Anfeindungen und zur Relativierung des Holocausts durch Passant*innen. Auch während einer Schweigeminute an dem Todesort provozierte ein Anwohner die Trauernden lautstark. Über die Schüsse auf Matiullah und das anschließende Gedenken schrieben die beiden Gastautoren Darius Reinhardt und Leila Robel Ende April 2019 einen Text bei Belltower.News. Wenige Wochen nach der Veröffentlichung wurde den Beiden mitgeteilt, dass gegen sie wegen Verdachts der Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde –  wegen jenes Textes auf Belltower.News. In der Anzeige vom 14. Mai 2019 heißt es: „Tatbegehungsweise: Artikel verfassen. Tatmittel: Internet“. Gestellt wurde sie vom Fuldaer Polizeipräsidenten Günther Voss. Das Vergehen der beiden Autor*innen war eine ungenaue Formulierung, denn im ursprünglichen Text schrieben sie von „zwölf tödlichen Schüssen“. Von den insgesamt zwölf abgegebenen Schüssen trafen allerdings nur vier den Körper von Matiullah und zwei waren tödlich. (…) Ähnlich ergeht es auch Philipp Weidemann. Eine Woche nach der Demonstration zum ersten Todestag wird ihm eine Vorladung ausgehändigt. Er soll als Beschuldigter vernommen werden. Der Tatvorwurf: Verleumdung. Laut einer Zeugenaussage soll er einem Minderjährigen ein Flugblatt in die Hand gedrückt und dabei gesagt haben: „Hier, damit Du weißt, um was es geht. Ein Polizist hat einen Menschen ermordet, und er war unschuldig.“ Weidemann gibt an, niemals davon gesprochen zu haben, dass die Polizei jemanden „ermordet“ habe, berichtet die Hessenschau. Sein Anliegen sei es gewesen, die Forderung nach einer unabhängigen Untersuchung des Todes Matiullahs zu unterstützen. „Der Eindruck, der sich bei uns einstellt, ist der, dass es darum geht, diese Kritik zu verhindern.“ Seit November steht Weidemann deshalb in Fulda vor Gericht, ebenso wie Darius Reinhardt und Leila Robel. Wegen der Coronavirus-Pandemie wurden die Verhandlungstermine jedoch verschoben…“
    • „Tödliche Schüsse“ von Henrike Koch am 13. April 2020 in der taz online externer Link über die Aktivitäten der „polizeiskeptischen“ Aktiven und dem (koordinierten?) Vorgehen von Polizei, Faschisten und Konservativen gegen sie unter anderem: „… Die Gruppe Afghan Refugees Movement zweifelt an der Darstellung der Staatsanwaltschaft. „Wir fordern eine unabhängige Aufklärung“, sagt Sprecherin Sarmina Stuman. „Matiullah hatte weder Schusswaffe noch Messer. Er war nur 1,70m groß. In den frühen Morgenstunden war niemand anderes gefährdet. Warum hat man nicht Verstärkung gerufen?“ Stuman ist in Kontakt mit Jabarkhils Angehörigen in Afghanistan, deren Anwältin Beschwerde gegen die Verfahrenseinstellung eingereicht hat. Dass der beschuldigte Polizeibeamte nach acht Tagen, also noch vor Abschluss der Ermittlungen, wieder im Dienst war, zeugt für Stuman von institutionellem Rassismus. Warum konnten die vier bis fünf anwesenden Polizeibeamten den jungen Mann nicht lebend festnehmen? Diese Frage lässt auch Abdulkerim Demir, den Vorsitzenden des Ausländerbeirats in Fulda, nicht los. Der Polizeieinsatz sei unangemessen eskaliert, hatte er bereits kurz nach dem Vorfall kritisiert und dafür massiven Gegenwind erfahren. Und das nicht nur von AfD und den Identitären, sondern auch von der CDU: Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld und Landrat Bernd Woide (beide CDU) wandten sich an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf), um Demirs Tätigkeit als Leiter von Integrationskursen überprüfen zu lassen. Die beiden Politiker zweifelten öffentlich an Demirs Bekenntnis zu Rechtsstaat und Grundgesetz. Man erwarte, dass dieser „Vertrauen in unsere Institutionen fördert – im Besonderen auch in die Polizei und die Justiz“, heißt es in einer Stellungnahme. Der Vorsitzende des Ausländerbeirats hält dennoch an seiner Kritik fest: „Hätte ich kein Vertrauen in das Grundgesetz, dann hätte ich den Mund gehalten“, sagt er auf taz-Anfrage. „Aber zum Glück herrscht in Deutschland Demokratie. Und das Grundgesetz gibt mir das Recht, den Staat zu kritisieren.“ Über 250 Hassnachrichten habe er seit seiner öffentlichen Kritik am Polizeieinsatz erhalten, sagt Demir, darunter zahlreiche Morddrohungen. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen jedoch immer wieder eingestellt. Nach der Gedenkveranstaltung für Matiullah Jabarkhil vor einem Jahr hat die Polizei Fulda vier Teilnehmer:innen wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede angezeigt, darunter auch Stuman als Anmelderin der Demonstration. „Es wird uns auf jeden Fall so schwer wie möglich gemacht“, sagt Stuman. „Ich habe das Gefühl, dass der Rechtsstaat gegen uns verwendet wird, um alles zu unterdrücken.“...“
    • „Polizei verfolgt Kritiker nach tödlichen Schüssen auf Flüchtling“ am 17. April 2020 bei der hessenschau online externer Link meldet zum Gesamtüberblick polizeilicher Anstrengungen: „… Weidemann ist nicht der Einzige, der im Nachgang der Demonstration, bei der eigentlich „alles glatt gelaufen“ sein soll, ein Strafverfahren am Hals hat. Das Polizeipräsidium Osthessen bestätigt auf hr-Anfrage, dass im Zusammenhang mit der Demonstration sechs Strafanzeigen gestellt wurden. Die Tatvorwürfe lauten: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Betroffen ist unter anderem die Anmelderin, weil sie den Sprechchor, „Bullen morden und der Staat schiebt ab, alles ein Rassistenpack“, nicht unterbunden haben soll. (…) Doch Timo Schadt ist Administrator der Facebook-Präsenz des „Netzwerk Fulda aktiv gegen Rassismus“. Auf eben dieser Facebook-Seite hat jemand Reinhardts Artikel geteilt – und das will das Polizeipräsidium Osthessen nicht so ohne Weiteres hinnehmen. „Für mich kam das vollkommen unerwartet. Weil ich da auch schon längere Zeit nicht mehr aktiv war“, sagt Schadt. Der Durchsuchungsbeschluss hingegen geht davon aus, dass der Beschuldigte den falschen Bericht bewusst auf der Facebook-Seite veröffentlichte, um den Eindruck einer Hinrichtung zu erwecken. Wie das Gericht zu dieser Überzeugung gekommen ist, wird nicht erläutert – aus Sicht des Strafrechtsexperten Andreas Hüttl eine von mehreren rechtlichen Unzulänglichkeiten des Durchsuchungsbeschlusses. Insgesamt bestehen aus Hüttls Sicht erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Hausdurchsuchung bei Schadt. Zumal das Wohnhaus von Schadt zugleich auch Redaktionssitz ist. Schadt ist Journalist und Verleger. Von Haunetal aus verlegt er das regionale Veranstaltungsmagazin „Printzip“. Bei Durchsuchungen von Redaktionsräumen ist der Anspruch an die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme besonders hoch. Die Polizisten drohen derweil damit, sämtliche Computer zu beschlagnahmen...“
    • „#WasGeschahMitMati“ am 14. Aril 2020 beim Afghan Refugees Movement externer Link (Facebook) ist ein Video zum Polizeieinsatz und von der Protestaktion zum zweiten Jahrestag des Todes von Matiullah, inklusive der Rede der Gruppierung dazu.
    • „Zwölf Schüsse in Fulda“ von Kristian Stemmler am 09. April 2020 in der jungen welt externer Link berichtete von den Protesten zum zweiten Jahrestag des Todes unter anderem: „… Eigentlich sollte am Samstag eine Kundgebung in Fulda stattfinden. Weil auch in Hessen wegen der Coronakrise derzeit keine Demonstrationen erlaubt werden, rufen das »Afghan Refugees Movement« und die Gruppe »No Border Frankfurt« zu einem dezentralen Gedenken auf. Dazu könne man Fotos mit dem Hashtag »WasGeschahMitMatiullah« versehen und die Bilder auf Twitter und Facebook posten. Mit der Aktion soll auch die Familie von Matiullah J. in Afghanistan unterstützt werden, die sich gegen einen Abschluss der Untersuchungen des Falles wehrt. Für den Todestag am Ostermontag ist die Veröffentlichung geplanter Redebeiträge bei Twitter geplant. Wie es zu den tödlichen Schüssen kam, ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Nach Darstellung lokaler Medien hatte eine Auseinandersetzung zwischen dem Afghanen und dem Angestellten einer Bäckerei zu dem Polizeieinsatz geführt. Die Gruppe »Afghan Refugees Movement« stellte in ihrer Pressemitteilung die Version der Polizei, der Polizist habe aus Notwehr geschossen, in Frage. Es falle schwer, sich vorzustellen, »wie ein einzelner schmächtiger Mensch« für fünf Polizisten »eine tödliche Gefahr darstellen kann«. Diese Frage stelle sich auch der Vater von Matiullah J., der in Afghanistan selbst Polizist war. (…) Bereits kurz nach den Schüssen hatten Landsleute von Matiullah J. in Fulda demonstriert. Am ersten Todestag im April 2019 versammelten sich rund 50 Menschen in Fulda zum Gedenken. Dafür wurden sie öffentlich gerügt und angezählt, so vom Fuldaer Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU), der die Demonstration als Attacke »gegen unsere Polizei« bezeichnete. Bemerkenswert ist auch, dass die Polizei Fulda vier Demonstranten, die bei der Kundgebung Kritik an deren Vorgehen geübt hatten, wegen Beleidigung, Verleumdung und übler Nachrede an. Anstatt für Transparenz zu sorgen, hätten die örtlichen Behörden mit »zunehmend harter Repression reagiert«, erklärte die Gruppe »Afghan Refugees Movement«...“
  • Fuldaer Polizisten haben geschossen, Matiullah ist tot. Jetzt werden sie in die Ecke gestellt: Die Kritiker natürlich
    Als Reaktion auf die Tat hatte die geschockte afghanische Community in Fulda bereits 2018 spontan gegen die unverhältnismäßige Polizeigewalt demonstriert. Der Anmelder dieser Demo, Abdulkerim Demir, Vorsitzender des Ausländerbeirats Fulda, und die Demonstrant*innen wurden schon damals von der Öffentlichkeit und insbesondere dem Fuldaer Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) scharf angegriffen. Unterstützt wurde Wingenfeld daraufhin auch durch eine AfD-Demo am 30. April 2018 zu der auch die rechtsradikale „Identitäre Bewegung“ (IB) mobilisierte. Dieses Klima löste eine Flut an Hassmails aus – bis heute erhielt Abdulkerim Demir über 200 solcher Nachrichten. Demir erstattete daraufhin gegen eine Reihe der Verfasser Anzeige. Die Staatsanwaltschaft stellte die Verfahren jedoch nach wenigen Wochen ohne Erfolge wieder ein, weil die Beschuldigten nicht ermittelt werden konnten. Recherchen des Hessischen Rundfunks zeigen die Versäumnisse der Behörde auf, indem sie mit einer E-Mail und einer kurzen Internetrecherche Klarnamen und Wohnort eines Beschuldigten feststellten. Am 14.April 2019 gedachten nun abermals rund 50 Menschen in Fulda dem Verstorbenen und erneuerten ihre Forderung nach einer lückenlosen Aufklärung des Polizeieinsatzes. Bereits während des Gedenkzuges kam es wiederholt zu Anfeindungen und zur Relativierung des Holocausts durch Passant*innen. Auch während einer Schweigeminute an dem Todesort provozierte ein Anwohner die Trauernden lautstark. Die Reaktionen in Presse und Politik ließen nicht lange auf sich warten…“ – aus dem Beitrag „Polizei erschießt Geflüchteten – Demonstranten fordern Aufklärung und werden diffamiert von Darius Reinhardt und Leila Robel am 29. April 2019 in den Belltower News externer Link zur orchestrierten Kampagne der Rechten – aller Schattierungen
  • Flüchtling erschossen: Verfahren gegen Polizisten eingestellt 
    Zehn Monate nach den tödlichen Schüssen auf einen afghanischen Flüchtling in Fulda ist das Ermittlungsverfahren gegen einen Polizisten eingestellt worden. Der Beamte habe in Notwehr gehandelt. (…) Aus seiner Dienstwaffe waren zwölf Schüsse abgegeben worden. Vier Kugeln hatten den Asylbewerber getroffen. Zwei Schüsse gingen in den Bauch- und Brustbereich und führten zu den tödlichen Verletzungen, wie die Obduktion des Opfers ergeben hatte. „Die Anzahl der in der Eisenhowerstraße in schneller Folge abgegebenen Schüsse ist ein Indiz dafür, dass der Beschuldigte in begründeter Angst und höchster Bedrängnis schoss“, erklärte die Staatsanwaltschaft. (…) Ob die Eltern des Getöteten, die von einer Frankfurter Anwältin vertreten werden, rechtlich gegen die Einstellung des Verfahrens vorgehen werden, ist noch unklar. Der Polizeieinsatz war in Fulda unter anderem vom Ausländerbeirat als unverhältnismäßig kritisiert worden, Flüchtlinge demonstrierten gegen aus ihrer Sicht überzogene Polizeigewalt…“ Meldung von Tobias Lübben vom 5. Februar 2019 bei der Hessenschau online externer Link
  • Todesschütze von Fulda erfährt begeisterte Solidarität – von AfD und CDU
    Unter dem Motto »Gerechtigkeit für Matiullah!« demonstrierten Mitbewohner des Getöteten später in der Fuldaer Innenstadt. Dass sie bei den Protesten eine afghanische Flagge bei sich trugen, wurde ihnen von CDU-Politikern als besonderer Akt der Illoyalität gegenüber Deutschland angekreidet. Es sei den eingesetzten Beamten in solch einem Fall nicht immer möglich, nur Arme oder Beine zu treffen, zitiert die Welt den Sprecher des hessischen Landeskriminalamts (LKA). »Die Beamten lernen, so lange zu zielen, bis die Gefahr gebannt ist.« Die Frage, welche Gefahr der Mann zum Zeitpunkt der Schüsse darstellte, stellte öffentlich nur Abdulkerim Demir vom Fuldaer Ausländerrat. »Die afghanische Gemeinschaft in Fulda und ich fordern Konsequenzen nach den tödlichen Schüssen«, sagte er. »Wenn dieser Fall nicht aufgeklärt wird, dann wird die Polizei das nächste Mal den nächsten Mann erschießen«, so Demir. Seitdem ist er ­einer Kampagne ausgesetzt, an der sich auch Fuldas Oberbürgermeister Heiko Wingenfeld (CDU) beteiligte. Dieser sprach von einer Vorverurteilung der Polizei und forderte Demir auf, sich von seinen Äußerungen zu distan­zieren. Bei so viel Parteinahme für die Polizei und derartiger Abwehr eines Kritikers musste sich die AfD offenbar bemühen, noch eigene Akzente zu setzen. »Merkels Zuwanderungspolitik endet tödlich – auch in Fulda«, schrieb sie in einer Pressemitteilung. Den Polizisten sei »für ihre Entschlossenheit zu danken. Diese Entschlossenheit sollte als Signal dafür verstanden werden, dass bei uns nicht jeder machen kann, was er will.« Mit der Kundgebung Anfang dieser Woche setzte die AfD ihre Hetzkampagne fort“ – aus dem Beitrag „Die Polizei schießt, Fulda streitet“ von Peter Nowak am 09. Mai 2018 in der jungle world externer Link über jene, die sich freuen, wenn geschossen wird
  • „Polizisten erschießen Randalierer in Fulda“ am 13. April 2018 in der hessenschau externer Link weiß bereits Erstaunliches zu berichten: „Ein Notruf hatte die Polizei gegen 4.20 Uhr alarmiert. Der Mann bewarf auch die eintreffenden Polizisten sofort mit Steinen und attackierte sie vermutlich mit einem Schlagstock. Die Beamten zogen daraufhin ihre Schusswaffen und verletzten den Angreifer tödlich. Die Bäckerei hatte zu diesem Zeitpunkt noch nicht geöffnet, die Tat soll vor dem Laden stattgefunden haben, sagte eine Polizeisprecherin. (…)Die Mitarbeiter verständigten die Polizei. Das Polizeipräsidium befindet sich in der Nähe der Bäckerei. Wahrscheinlich flüchtete der Angreifer, als die Beamten eintrafen. Dafür sprechen Spuren am Tatort. Denn erst rund 150 Meter entfernt fielen mehrere Schüsse“. Tja. Journalistische Sauberkeit eben, was spielen da schon 150 Meter für eine Rolle…
  • „12 Polizeischüsse, zwei Kugeln tödlich – Obduktionsergebnis des 19-Jährigen“ am 17. April 2018 bei den Osthessen News externer Link  zum Obduktionsbericht: „Neue Erkenntnisse gibt es im Fall des am Freitag erschossenen afghanischen Flüchtlings in der Fuldaer Flemingstraße. Ein 19-Jähriger hatte dort mehrere Personen angegriffen und teilweise schwer verletzt. (…)Wie Staatsanwalt Harry Wilke nun gegenüber unserer Redaktion erklärte, seien insgesamt zwölf Schüsse gefallen. „Viermal wurde der Angreifer getroffen, einmal in den rechten Oberschenkel, dreimal im Thorax-Bereich.“ Zwei Schüsse seien laut Obduktion am Freitagabend tödlich gewesen. „Wie viele von den insgesamt zwölf Schüssen Warnschüsse gewesen sind, steht bisher noch nicht fest“. Worin – immerhin – dann anschließend weiter berichtet wird unter der Zwischenüberschrift „Der Tatablauf aus Sicht der Ermittlungsbehörden“, dass der Staatsanwalt auch findet, dass der Protest des Ausländerbeirats aber ganz und gar nicht zutreffend sei.
  • „Flüchtlinge demonstrieren gegen tödliche Polizeischüsse“ am 15. April 2018 bei der hessenschau externer Link über die Protestdemonstration: „Flüchtlinge haben in Fulda gegen einen Polizeieinsatz demonstriert, bei dem am Freitag ein afghanischer Flüchtling erschossen wurde. Sie werfen der Polizei Unverhältnismäßigkeit vor. Auch der Ausländerbeirat ist auf ihrer Seite. Etwa 70 Demonstranten, viele aus dem Flüchtlingsheim, gingen am Sonntag auf die Straße, sie schwenkten die afghanische Flagge und riefen „Wir wollen Gerechtigkeit“ und „Ein Unschuldiger wurde getötet“, wie Osthessen-News berichtete. Ein Mann hielt eine Rose und ein Bild des Verstorbenen hoch. Der Mann – ein 19 Jahre alter Flüchtling aus Afghanistan – war am Freitag in Fulda von der Polizei erschossen worden. Zuvor soll er Polizeiangaben zufolge vor einer Bäckerei randaliert haben und einen Angestellten der Bäckerei und einen Lieferfahrer angegriffen und verletzt haben. Die eintreffenden Polizisten habe er dann mit Steinen und einem Schlagstock angegriffen. Kurz später schoss einer der Beamten und verletzte den 19-Jährigen tödlich. Der Mann lebte in einer Flüchtlingsunterkunft in der Nähe der Bäckerei. (…) Auch der Vorsitzende des Fuldaer Ausländerbeirats, Abdulkerim Demir, schloss sich dem Demonstrationszug an und erhob gegenüber Osthessen-News schwere Vorwürfe: „Wir heißen das Verhalten des jungen Mannes keineswegs für gut, doch war er nicht bewaffnet. Als er vor der Polizei weggerannt ist, wurde er erschossen. Dieses aggressive Verhalten der Polizei war gänzlich falsch“, sagte er. (…) Nach Darstellung von Ausländerbeirat Demir hätten Zeugen berichtet, dass der Flüchtling nur ein Brötchen kaufen wollte und in Streit mit einer Verkäuferin geriet, weil der Laden noch nicht geöffnet hatte. Daraufhin habe er einen Stein gegen die Fensterscheibe geworfen. Bilder vom Tatort zeigen eine gesplitterte Ladenfront. Laut Demir sei der junge Mann vor der Polizei geflüchtet und dabei erschossen worden – auch die Deutsche Presseagentur hatte am Freitag gemeldet, dass die Schüsse offenbar erst in 150 Metern Entfernung vom Tatort fielen“.
  • „“Wir wollen Gerechtigkeit“ – Demo und Protestzug gegen tödliche Polizeischüsse“ am 16. April 2018 bei den Osthessen News externer Link ist ein Bericht über die zweite Protestdemonstration in Fulda, worin es unter anderem heißt: „Etwa 50 Demonstranten aus dem Flüchtlingsheim, in dem Afghane wohnte, haben sich am Sonntagnachmittag gegen 14:00 Uhr zusammengeschlossen, um zu protestieren. Sie kritisieren das Handeln des Polizisten, weil die tödlichen Schüsse aus der Dienstwaffe des Beamten nicht gerechtfertigt gewesen seien. Fakt ist zum jetzigen Zeitpunkt: die Ermittlungen laufen noch und es gibt noch kein offizielles Statement von LKA und Staatsanwaltschaft zum genauen Hergang am Tatort. Also alles Spekulationen? „Wir haben mit zwei Zeugen gesprochen, einer von ihnen hat den Tathergang genau beobachten können“, sagt Abdulkerim Demir, Vorsitzender des Ausländerbeirats der Stadt Fulda. „Der Verstorbene wollte ausschließlich zwei Brötchen kaufen, geriet mit einer Verkäuferin jedoch in Streit, weil die Bäckerei noch geschlossen war.“ Daraufhin habe er laut Demir die Steine gegen die Fensterscheibe geworfen. „Wir heißen das Verhalten des jungen Mannes keineswegs für gut, doch war er nicht bewaffnet. Als er vor der Polizei weggerannt ist, wurde er erschossen. Dieses aggressive Verhalten der Polizei war gänzlich falsch, es ist untragbar, dass ein junger Mensch in Deutschland, der zwei Brötchen kaufen will, erschossen wird.““.
  • „Erschossener Randalierer in Fulda“ am 15. April 2018 bei der AG Kritische Polizisten externer Link ist eine Mitteilung zu diesem Vorfall, in der unter anderem unterstrichen wird: „In Fulda haben Polizisten einen 19-jährigen erschossen. Er randalierte offensichtlich vor einer Bäckerei und verletzte dabei leider wohl auch Menschen. Dennoch werfen die Todesschüsse Fragen auf. In einer Stellungnahme gegenüber der „Hessenschau“ sagte unser Bundessprecher Thomas Wüppesahl: „Alles sieht danach aus, dass unverhältnismäßig gearbeitet worden ist. Der Flüchtling warf mit Steinen und griff mit einem Schlagstock an. Viele Polizeibeamte, jedenfalls eine große Überzahl an Beamten, waren vor Ort.“ Insofern habe es „verschiedene taktische Möglichkeiten“ gegeben – der Gebrauch einer Schusswaffe seitens der Polizei sei aber die allerletzte Option“.
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130743
nach oben