Arbeitsrechte? Die Blindstelle im Grundgesetz. Deutschland ist in Bezug auf Arbeitsrechte weithin unterbelichtet. Dies ist im Grundgesetz von 1949 angelegt

ChefIn keinem anderen Rechtsbereich herrscht in Deutschland ein solches Vollzugsdefizit wie im Arbeitsrecht und der Mitbestimmung: Unternehmer zahlen millionenfach nicht den gesetzlichen Mindestlohn, bezahlen pro Jahr etwa eine Milliarde Überstunden nicht – Lohndiebstahl bleibt straflos. Unternehmer verletzen millionenfach routinemäßig das Teilzeit- und Befristungsgesetz sowie das Arbeitszeitgesetz – straflos. Die Mehrheit der Unternehmen, die dem Mitbestimmungs-Gesetz unterliegen, halten sich nicht daran – straflos. Die Behinderung von Betriebsräten, die Verhinderung der Wahl neuer Betriebsräte ist nach § 119 des Betriebsverfassungs-Gesetzes eine Straftat, die auch mit Gefängnis bestraft werden kann – doch diese Straftat steht ganz knapp hinter dem sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche an der Spitze der justiziellen Nicht-Verfolgung. Die Regierungen und viele Staatsorgane sind Komplizen und Exekuteure des Arbeits-Unrechts. Entwürdigung, Verarmung, Entrechtung – die wichtigste Quelle des Rechtsradikalismus. Dies ist im Grundgesetz der 1949 gegründeten Bundesrepublik Deutschland angelegt. Auch der Einigungsvertrag von 1990 zwischen den beiden Teilstaaten BRD und DDR ist hinsichtlich der Arbeitsrechte immer noch nicht vollzogen. Deutschland hat immer noch keine gültige Verfassung, genauso wie die EU. In dieser verfassungsrechtlichen und justiziellen Grauzone dominieren die Rechte der kapitalistischen Privateigentümer – zulasten der abhängig Beschäftigten…“ Beitrag von von Werner Rügemer vom 23.5.2019 bei Arbeitsunrecht externer Link

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