„Obergrenzen“ setzen Menschenrechte außer Kraft

Abschiebungen stoppen – Dublin II kippen

PRO ASYL warnt vor einer sich verselbständigenden Debatte über Obergrenzen. Die diffuse Forderung danach verschleiert die Tatsache, dass dafür die Grenzen geschlossen und Schutzsuchende abgewiesen werden müssten. Damit würde de facto die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) außer Kraft gesetzt. Wer Deutschlands Grenze erreicht, hat das Recht auf Prüfung seines Schutzbegehrens und Schutz vor Zurückweisung. Dies garantiert Artikel 33 der GFK und Artikel 3 der EMRK. Die Debatte zielt auch darauf ab, auch die in anderen europäischen Ländern bereits stattfindenden Menschenrechtsverletzungen durch Grenzschließungen und Abweisung von Schutzsuchenden hoffähig zu machen…Presseerklärung von und bei Pro Asyl vom 23.11.2015 externer Link. Weiter heißt es dort:

  • … Die politisch diskutierte Aufnahme von Flüchtlingen im Rahmen eines Kontingents ist eine durchaus sinnvolle Ergänzung des individuellen Asylverfahrens. Wenn Europa syrische Flüchtlinge im Rahmen eines Kontingentes aufnimmt, dann müssen die Betroffenen keine illegalen Wege gehen und nicht die lebensgefährliche Route über die Ägäis auf sich nehmen. Aufnahmeaktionen im Rahmen eines Kontingents ersetzen nicht das individuelle Asylrecht. Ein derartiges Kontingent kann deshalb nicht die einzige Strategie der europäischen Flüchtlingspolitik sein. Das Recht eines Einzelnen auf eine faire Prüfung seines Asylbegehrens ist weiterhin zu gewährleisten…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=89758
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