[“Ankerzentren”] Seehofers „Masterplan für Abschiebungen“: Rückführungszentren für Flüchtlinge

Dossier

Plakat noZAB MünsterDer von Innenminister Horst Seehofer angekündigte „Masterplan für Abschiebungen“ soll im Herbst Wirklichkeit werden: Die Bundesregierung will bis Herbst das erste Rückführungszentrum für Flüchtlinge starten. Es werde „in Verantwortung der Bundespolizei“ betrieben. Die Einrichtung soll als Modell für die sogenannten Ankerzentren dienen, in denen nach dem Willen von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) das gesamte Asylverfahren abgewickelt und beschleunigt werden soll. (…) Das Ziel der Bundesregierung müsse es zudem sein, „die Zahl der Abschiebehaftplätze erheblich zu erhöhen“, sagte Mayer. 400 Abschiebehaftplätze in ganz Deutschland seien „deutlich zu wenig“. Der Bund werde künftig mehr Verantwortung übernehmen. Aber auch die Länder müssten sich stärker einbringen, sagte der Innenstaatssekretär…“ Artikel vom 29.03.2018 in der FR online externer Link. Siehe dazu exemplarisch unser  Dossier: Das unwürdige Elend der Aufnahme- und Abschiebelager (und der Proteste) am Beispiel Bamberg und hier allgemein zu Ankerzentren:

  • Bayern: Security in Ankerzentren sehr teuer, obwohl höchst umstritten – sowohl die Ankerzentren als auch der Einsatz von Security-Unternehmen New
    Die Ankerzentren sollten Asylverfahren beschleunigen, haben dieses Ziel jedoch weit verfehlt. Jetzt kommt heraus, dass sie den Steuerzahler viel Geld kosten: Jährlich mehr als 110 Millionen Euro verschlingt ein höchst umstrittenes Sicherheitskonzept.
    Trotz starker Kritik wurden die ersten Ankerzentren 2018 errichtet. Der damalige Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) versprach sich von den Zentren schnellere Abschiebungen und Asylverfahren. Inzwischen weiß man: Das Ziel wurde verfehlt. Wie jetzt bekannt wurde, kosten die Ankerzentren den Steuerzahler zudem viel Geld. So gibt Bayern pro Jahr mehr als 100 Millionen Euro allein für Sicherheitsmitarbeiter in seinen Ankerzentren aus. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den sieben Bezirksregierungen des Freistaats. Demnach lagen die Kosten für Security im Jahr 2022 bei rund 111 Millionen Euro. Für das laufende Jahr rechnen die Bezirksregierungen mit einem Anstieg auf rund 128 Millionen Euro – unter anderem wegen der Eröffnung weiterer Unterkünfte für eine steigende Zahl von Geflüchteten. (…)
    Viele Unterkünfte voll oder überfülltViele der Anker-Unterkünfte sind seit einiger Zeit entweder am Rande ihrer Kapazitäten oder deutlich überbelegt. So waren im Ankerzentrum in Unterfranken Anfang November 1.794 Menschen untergebracht – fast 300 mehr als die reguläre Kapazität erlaubt. In Niederbayern lebten fast 100 Menschen mehr in der Ankereinrichtung als vorgesehen. In Oberfranken war das Ankerzentrum nach Angaben der Bezirksregierung voll ausgelastet, Oberbayern meldete eine Auslastung von 97 Prozent. Obwohl die Gebäude teils so voll sind, dass zusätzlich Zelte aufgestellt werden müssen, haben die Regierungsbezirke nur wenige körperliche Auseinandersetzungen zwischen Sicherheitsmitarbeitern und Bewohnern erfasst. (…)
    Umstrittener Einsatz von Security-Unternehmen
    Das Sicherheitspersonal in sämtlichen Ankerzentren wird nach Angaben der Bezirksregierungen von Behörden auf seine Zuverlässigkeit überprüft. In mehreren Regierungsbezirken würden die Mitarbeiter zudem zu speziellen Themen wie Deeskalation, interkulturelle Kompetenz und Umgang mit Drogenmissbrauch geschult – entweder in Regie der beauftragten Firmen oder durch die Ankereinrichtungen selbst. Erforderlich wurden diese Maßnahmen nachdem Kritik laut wurde. Aufgrund mehrerer Fälle von Übergriffen von Sicherheitspersonal auf Geflüchtete steht die Auslagerung der Sicherheit in Anker-Zentren inzwischen unter besonderer Beobachtung. Wie die MDR-Doku „Rechts und gewalttätig? Security ohne Kontrolle“ externer Link zeigt sind aggressives Verhalten und Rassismus in der Branche weit verbreitet. Besorgniserregend ist, dass Security-Unternehmen bei Bekanntwerden von rassistischen Ausfällen kaum oder gar nicht reagieren. Insider berichten sogar von einer indirekten Finanzierung rechtsextremer Strukturen – insbesondere in östlichen Bundesländern…“ Beitrag vom 12.11.2023 im Migazin externer Link („Bayern: Security in Ankerzentren kostet mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr“) – wir erinnern an unser Dossier: “Kennen wir nur aus Guantanamo”: Sicherheitsdienst misshandelt Asylbewerber
  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Kein Zutritt für Beratungsprojekte zu den AnkER-Zentren – Münchner Flüchtlingsrat ist alarmiert über Entrechtung Geflüchteter 
    Der Münchner Flüchtlingsrat ist besorgt, dass Landesregierungen auf Grundlage des Urteils die kürzlich im Bund beschlossene unabhängige Asylverfahrensberatung behindern können. Ein Zugang nur auf Anfrage, wie es das Gericht vorsieht, verkennt die Realität und führt in der Praxis zu massiver Entrechtung Geflüchteter.
    Am gestrigen Dienstag, 28.03., hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Münchner Flüchtlingsrats auf regelmäßigen Zugang unseres Beratungsprojekts „Infobus für Flüchtlinge“ abgewiesen. Das Gericht sehe keine Gesetzesgrundlage, wonach unabhängige Beratung einen Anspruch auf Zugang zu Geflüchtetenunterkünften hat. Die Bewohner*innen in Erstaufnahmeeinrichtungen sind in der Regel erst seit kurzem in Deutschland und kennen nicht die örtlichen Gegebenheiten und sprechen kein Deutsch. Deshalb möchte der Infobus eine aufsuchende, muttersprachliche Beratung in den Unterkünften anbieten, um insbesondere vulnerable Gruppen niedrigschwellig über ihre Rechte zu informieren. Bereits seit 2019 müssen einzelne Bewohner*innen ein Beratungsgespräch explizit anfragen, damit Mitarbeiter*innen Zutritt erhalten. Diese Regelung verunmöglicht ein etabliertes und niedrigschwelliges Informationsangebot und stellt für viele Personen eine enorme Hürde dar. Im Ergebnis führt sie dazu, dass die Beratung des Münchner Flüchtlingsrats auf Parkplätzen oder Straßen vor den Unterkünften angeboten werden muss. „Unsere Praxiserfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass eine explizite Anfrage zu einzelnen Beratungsgesprächen praktisch kaum umsetzbar ist, die Regierung von Oberbayern oft nicht kooperiert und so viele Personen vom Angebot ausgeschlossen werden. Gerade die Isolation in den AnkER-Zentren erfordert, dass eine aufsuchende Beratung vor Ort angeboten wird.“ so Robin Esterer vom Münchner Flüchtlingsrat. Besonders alarmierend ist die bundesweite Bedeutung des Urteils. Erst kürzlich hat die Bundesregierung in §12a AsylG eine unabhängige Asylverfahrensberatung gesetzlich verankert und die entsprechende Förderung beschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht darin aber kein Recht auf Zugang zu den Unterkünften zur Durchführung von Beratungssprechstunden…“ Pressemitteilung vom 29.03.2023 beim Münchner Flüchtlingsrat externer Link, siehe auch:

    • die BVerwG-Pressemitteilung Nr.25/2023 vom 28. März 2023 externer Link
    • Zugang für Flüchtlingshelfer zu Asylunterkünften nur bei Hilfeanfrage
      „Der „Infobus für Flüchtlinge“ des Münchner Flüchtlingsrates darf nicht generell Asylunterkünfte ansteuern und dort Beratungen anbieten. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied am Dienstag, dass sich weder aus deutschem noch aus europäischem Recht ein Anspruch auf einen anlasslosen Zugang zum Gelände von Flüchtlingsunterkünften ergebe. Es wies damit eine Klage des Flüchtlingsrates ab. (Az.: BVerwG 1 C 40.21) Der Flüchtlingsrat und Amnesty International boten in der mobilen Anlaufstelle Beratungen zu Asylverfahren an. 2018 verbot die Regierung von Oberbayern allerdings die Zufahrt des Infobusses zum Gelände der Unterkünfte. Begründet wurde dies mit dem Ruhebedürfnis der Bewohnerinnen und Bewohner und Sicherheitserwägungen. Schon in der Vorinstanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hatte der Flüchtlingsrat keinen Erfolg mit seiner Klage gehabt. (…) Die Organisation hatte sich unter anderem auf das Asylgesetz berufen, das eine staatlich geförderte, behördenunabhängige Beratung vorsieht. Laut Bundesverwaltungsgericht lasse sich daraus aber nicht ableiten, dass Helfer ohne einen vorherigen Auftrag Zugang bekommen müssen. Das gleiche gelte für die EU-Aufnahmerichtlinie. Asylunterkünfte seien eben keine generell öffentlich zugänglichen Einrichtungen. Wenn die Flüchtlinge konkret nach Hilfe fragen, sollen die Helfer allerdings Zugang bekommen. Der Vertreter des Freistaates Bayern betonte in der mündlichen Verhandlung in Leipzig, dass dies auch gewährleistet werde. (…) Die Geschäftsführerin des Flüchtlingsrates, Loulou Kinski, regierte enttäuscht auf das Urteil. „Wir finden, das ist sehr fern von der Realität“, sagte sie. Für Geflüchtete seien die Hürden hoch, überhaupt nach Hilfe zu fragen. „Geflüchtete haben eine ganz andere Ausgangslage. Sie sprechen die Sprache nicht und kennen sich nicht aus mit dem Rechtssystem und brauchen eine unabhängige Beratung, die vor Ort ist.“ Der „Infobus für Flüchtlinge“ solle dennoch weiterhin unterwegs sein. Die Beratungen würden dann auf öffentlichen Parkplätzen und am Straßenrand angeboten.“ Meldung vom 29. März 2023 im MiGAZIN externer Link
    • Kommentar dazu von Armin Kammrad vom 30. März 2023
      Die Entscheidung ist rechtstaatlich nicht haltbar. Sie basiert gerade nicht auf einer gesetzlichen Regelung, sondern auf eine politisch nicht haltbare Interpretation des Asylrechts, speziell der Regelung von § 12a AsylG, die – wie auch das BVerwG weiß – „nunmehr eine behörnunabhängige, staatlich gefördert Asylverfahrensberatung“ voraussetzt. Statt sich an den Gesetzestext zu halten, nimmt das BVerwG eine ihm passende politische (ausländerfeindliche?) Interpretation zum Ausgangspunkt der Bewertung, wenn es sich auf eine Politik des Gesetzgebers beruft, die „nach Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte der Norm den zuvor durch einen bestimmten Asylsuchenden geäußerten Beratungswunsch“ voraussetzt. Dadurch wird nämlich nicht nur die „effektive Wahrnehmung der Beratungsmöglichkeit (…) unangemessen erschwert“, sondern auch gesetzwidrig gehandelt. Denn diese Voraussetzung steht weder im Gesetz (§ 12a AsylG) noch wird sie in jenem EU-Recht festgelegt, was das Gericht erwähnt. Sie ist eine gesetzeswidrige Erfindung des BVerwG. „Erfindung“ auch deshalb, weil sie nicht nur keine Gesetzesrelevanz hat, sondern den Gesetzeszweck einer unabhängigen Beratung manifest behindert. Anders wäre es nur, wenn die verantwortliche, die Asylsuchenden vom gewöhnlichen Kontakt abschirmende Exekutive die Betroffenen von ihrer gesetzlich garantierten Möglichkeit informieren, und die Möglichkeit eines unabhängigen Mandats ermöglichen würden. Aber das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Exekutive jedoch dabei zu unterstützen, dass die vom Gesetz zu ihrem Vorteil Betroffenen ihre Rechte nicht kennen, ist bestenfalls rechtswidrig – wenn nicht gar Schlimmeres befürchtet werden muss.
  • Bayern will entgegen Ampel-Ansage an Ankerzentren festhalten 
    Die Ampel-Koalition im Bund will das Konzept der Ankerzentren für Geflüchtete aufgeben – die bayerische Staatsregierung will die Einrichtungen aber weiter betreiben. «Die Unterbringung der Asylbewerber ist letztlich Aufgabe der Länder, weshalb wir auch an der Weiterführung festhalten wollen», sagte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. In den sieben bayerischen Einrichtungen leben derzeit rund 9000 Menschen. Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP im Bund heißt es: «Das Konzept der AnkER-Zentren wird von der Bundesregierung nicht weiterverfolgt.» Zu Nachfragen, wie genau es für die vorhandenen Ankerzentren und die dort untergebrachten Geflüchteten weitergehen soll, äußerte sich das Bundesinnenministerium nicht. «Wie sich die neue Bundesregierung die Unterbringung in der Praxis künftig vorstellt, bleibt unklar», sagte Bayerns Innenminister Herrmann. «Fest steht jedenfalls, dass die Behördenbündelung – der eigentliche Kern des Anker-Konzepts – sich aus bayerischer Sicht bewährt hat.» Man wolle daher an der Weiterführung festhalten. «Wie diese Einrichtungen heißen, ist letztlich zweitrangig», sagte Herrmann…“ dpa-Meldung vom 30. Dezember 2021 in der Zeit online externer Link
  • AnkER-Zentren: Kein Ort für Kinder – kein Ort für Niemanden! Aktionstag am 20.9.21 
    Aufnahmeeinrichtungen und AnkER-Zentren sind kein Ort für Kinder und kein Ort für Erwachsene. Die neue Bundesregierung muss den Aufenthalt für geflüchtete Kinder, Familien und Erwachsene auf maximal vier Wochen begrenzen. AnkER- und funktionsgleiche Einrichtungen sind Orte der Perspektivlosigkeit und der Angst – sie gehören abgeschafft. Statt Isolation und Entrechtung brauchen wir faire Asylverfahren und gleiche Rechte für alle Kinder, die in Deutschland leben. Während ihres Asylverfahrens müssen Asylsuchende mittlerweile regelmäßig bis zu 18 Monate in Erstaufnahmeeinrichtungen, wie AnkER-Zentren und ähnlichen Einrichtungen, bleiben. Familien müssen bis zu sechs Monate dort leben. In diesen großen und oft abgelegenen Einrichtungen sind sie vom Rest der Gesellschaft isoliert und unterliegen Restriktionen wie Arbeitsverboten und Residenzpflicht. Kinder können meist weder die Regelschule noch reguläre Kitas besuchen und haben innerhalb der Einrichtungen kaum Platz zum Spielen und Lernen. Gleichzeitig erleben sie strukturelle Gewalt in ihrem direkten Wohnumfeld und müssen Abschiebungen und Polizeieinsätze miterleben. Was gegessen wird, bestimmt der Speiseplan in der Kantine. Selbstbestimmung? Fehlanzeige. Weil die Einrichtungen oft abgelegen sind und der Zugang restriktiv gehandhabt wird, ist es für unabhängige Organisationen nahezu unmöglich, die Asylsuchenden zu unterstützen…“ Aufruf vieler Organisationen und Initiativen auf der Aktionsseite externer Link – kurz vor der Bundestagswahl sollen anlässlich des Weltkindertages (20.9.2021) Aktionen in verschiedenen Städten durchgeführt werden

  • Streit und Gewalt hallen über den ganzen Hof – AnkER-Zentren: Kein Ort für Kinder, kein Ort für Niemanden!
    „In AnkER-Zentren werden Schutzsuchende isoliert, entrechtet, entmündigt und zermürbt. Diese Kritik reißt seit Eröffnung der ersten Zentren 2018 nicht ab. Nun bekräftigen terre des hommes, PRO ASYL und 100 weitere Organisationen sie – mit Blick auf Kinder und Familien unter dem Motto: AnkER-Zentren: Kein Ort für Kinder, kein Ort für Niemanden! »Alle Bewohner*innen hier sind sich einig, dass die Politik uns nicht in die Gesellschaft integrieren will, deswegen haben sie uns in der Unterkunft vom Rest der Gesellschaft isoliert, das ist zumindest unser Gefühl.« Dieses Zitat eines Jugendlichen aus einer Unterkunft, veröffentlicht auf der Homepage zum Aufruf, fasst einen der Kritikpunkte zusammen: »Familien müssen bis zu sechs Monate dort leben. In diesen großen und oft abgelegenen Einrichtungen sind sie vom Rest der Gesellschaft isoliert und unterliegen Restriktionen wie Arbeitsverboten und Residenzpflicht«, heißt es in dem Aufruf, den PRO ASYL, terre des hommes, Jugendliche ohne Grenzen, die Landesflüchtlingsräte sowie rund 100 weitere Organisationen unterzeichnet und zwei Wochen vor der Bundestagswahl veröffentlicht haben. Die Forderungen unter dem Motto: AnkER-Zentren: Kein Ort für Kinder, kein Ort für Niemanden! lauten: AnkER-Zentren müssen abgeschafft, der Aufenthalt in Aufnahmeeinrichtungen auf maximal vier Wochen verkürzt und die Geflüchteten schnellstmöglich in Wohnungen untergebracht werden. (…) Denn in den großen und oft abgelegenen Einrichtungen sind die Asylsuchenden von der Gesellschaft analog und digital isoliert: kaum Busse oder Bahnen, selten Internet oder WLAN, Besuchsbeschränkungen und kein regulärer Schulbesuch. Dennoch müssen Familien bis zu sechs Monaten in den Zentren bleiben, andere Asylsuchende regelmäßig sogar bis zu 18 Monaten. So werden Frauen, Männer und Kinder daran gehindert, sich früh in Deutschland zu integrieren. (…) Die Einrichtungen sind nicht nur oft abgelegen, auch der Zugang wird restriktiv gehandhabt, so dass es »für unabhängige Organisationen nahezu unmöglich ist, die Asylsuchenden zu unterstützen«, heißt es im Aufruf weiter. Damit wird die Art der Unterbringung auch entscheidend für die Fairness des Asylverfahrens insgesamt. Denn unabhängige rechtliche Unterstützung sowie Asylverfahrensberatung sind essentiell für ein faires Asylverfahren. (…) Auch Privatsphäre gibt es kaum in den Sammelunterkünften, worunter besonders Frauen und Mädchen leiden: So können sie Gewalt, die sie in ihrer Heimat oder auf der Flucht erlitten haben, schlechter verarbeiten. Und sie haben Angst vor Übergriffen durch männliche Bewohner, Security-Personal oder sonstige Angestellte – zumal sie in vielen Unterkünften weder die Duschen noch ihr Zimmer abschließen können. »Das ist sehr großes Problem: Dort hast du keinen Schlüssel. Nachts habe ich den Schrank vor die Tür gestellt, weil ich Angst hatte«, berichtet eine Asylsuchende aus einer Unterkunft in einer von PRO ASYL herausgegeben Studie der Universität Kiel…“ Beitrag vom 16. September 2021 von und bei Pro Asyl externer Link
  • anker-watch.de: Kritisches Monitoring der bayrischen ANKER-Zentren
    Trotz der isolierten Lage der ANKER-Zentren möchten wir mehr Einblick in die Lebenssituation der Menschen bekommen, ihnen eine Stimme geben und dies auch der Öffentlichkeit bekannt machen. Deshalb haben der Bayerische und der Münchner Flüchtlingsrat mit einem breiten Netz an unterstützenden Organisationen und Einzelpersonen „ANKER-watch“ gegründet. So wird zum einen durch eine Umfrage erhoben, wie die Zustände in den Einrichtungen sind. Und zum anderen wird eine Plattform für Experten- und Betroffenenberichte zu dem Thema geboten. Ziel ist es, die Isolation zu durchbrechen und die Problematik der Öffentlichkeit transparenter zu machen. Die Einführung der ANKER-Zentren hat für alle, die haupt- oder ehrenamtlich im Flüchtlingsbereich aktiv sind, einen großen Wandel gebracht. Der Zugang zu Geflüchteten und der Austausch mit ihnen ist sehr viel schwieriger geworden, denn die Lager befinden sich häufig an abgelegenen und unzugänglichen Orten. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an Unterstützung wegen der schwierigen Umstände in den ANKER-Einrichtungen zu. (…) Wir erfassen kontinuierlich diverse Vorfälle in den ANKER-Einrichtungen und sammeln Erfahrungsberichte. In der Watch-List externer Link wird dies alles dokumentiert: ein kritisches Monitoring der bayerischen ANKER-Zentren…“ Aus der Selbstdarstellung von anker-watch.de externer Link – siehe auch diese auf Twitter externer Link
  • Aus Dank ins ANKER-Zentrum: Ortskräfte aus Afghanistan und ihre Angehörigen werden in Bayern erst mal ins ANKER-Zentrum gesteckt 
    „Die sogenannten Ortskräfte haben während des Afghanistan-Einsatzes der Bundeswehr und Entwicklungsorganisationen den Kopf hingehalten und sind durch die Machtübernahme der Taliban nun hochgefährdet. Einige dieser Ortskräfte sind jetzt auch in Bayern angekommen, sofern das Wort ‚ankommen‘ überhaupt verwendet werden kann. Zunächst einmal wurden sie nämlich ins ANKER-Zentrum nach Bamberg gebracht. ANKER-Zentren sind die großen geschlossenen Lager, die eingerichtet wurden, um jede Form der Integration zu verhindern, solange nicht klar ist, ob eine Person bleiben darf oder wieder gehen muss. In Bayern werden seit August 2018 alle neu ankommenden Geflüchteten einem ANKER-Zentrum zugewiesen. ANKER-Zentren, gerade die Einrichtung in Bamberg, sind Orte der Gewalt und der systematischen Übergriffigkeit von Security, der sehr reduzierten medizinischen Versorgung, der Ausgrenzung durch Kontrollen, Zäune, Stahltore sowie Orte der Abschreckung ehrenamtlichen Engagements. Hilfsbereitschaft soll an den Stacheldrahtzäunen der ANKER-Zentren Halt machen. Innen- und Integrationsminister Joachim Herrmann scheint zu denken, ANKER-Zentren seien der richtige Ort, um die aus Afghanistan ausgeflogenen Ortskräfte an die ‚bayerische Art‘ zu gewöhnen. Denn: nicht alle haben eine Aufnahmezusage erhalten. Einige müssen ins Asylverfahren. Und alle dürfen sich wohl schon mal daran gewöhnen, dass sie von diesem Lager dann in andere Lager kommen. Dass dies nach den schrecklichen Ereignissen der letzten Wochen nicht zur Erholung, sondern eher zur weiteren Traumatisierung der Menschen führt, ist hier leider zu erwarten…“ Pressemitteilung des Bayerischen Flüchtlingsrates vom 31. August 2021 externer Link – siehe zum Hintergrund unser Dossier: Abzug aus Afghanistan: Die NATO beendet ihren 20-jährigen Krieg am Hindukusch und lässt ihr Einsatzgebiet in katastrophalem Zustand zurück
  • Zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: AnkER-Zentren abschaffen 
    Drei Jahre nach Öffnung der ersten AnkER-Zentren fällt die Bilanz düster aus. Das Konzept ist gescheitert, die Asylverfahren wurden nicht beschleunigt, die Menschen sind oft isoliert, entrechtet und ausgegrenzt. Ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis, darunter PRO ASYL, Diakonie Deutschland, Deutscher Caritasverband, Paritätischer Gesamtverband, AWO Bundesverband und Amnesty International, fordern die Schließung der Zentren und faire Asylverfahren. PRO ASYL fordert zusammen mit rund 65 bundes- und landesweiten Wohlfahrtsverbänden, Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen, die AnkER-Zentren und vergleichbare Einrichtungen in Deutschland abzuschaffen, die Verweildauer der Geflüchteten in Erstaufnahmeeinrichtungen deutlich zu begrenzen und eine zukunftsweisende Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland zu organisieren. In einem am 29. Juli veröffentlichten Aufruf externer Link heißt es: „Wir fordern die Abschaffung von AnkER-Zentren und ähnlich konzipierten Einrichtungen sowie die gesetzliche Begrenzung der Zeit in einer Erstaufnahmeeinrichtung auf wenige Wochen, maximal drei Monate.“…“  Pressemitteilung vom 29.07.2021 bei Pro Asyl externer Link zu „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen: Aufruf für eine zukunftsorientierte Erstaufnahme von Asylsuchenden in Deutschland“
  • Ziel verfehlt: Asylverfahren in Anker-Zentren nicht wesentlich schneller 
    „… Mit den ab 2018 eingerichteten sogenannten Anker-Zentren für Flüchtlinge sind die Asylverfahren laut einem Evaluationsbericht des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf) nicht wesentlich schneller geworden. Erstanträge von neu angekommenen Flüchtlingen würden dort fünf Tage schneller bearbeitet – in 77 statt 82 Tagen, heißt es in dem Bericht. Bei Folgeanträgen beträgt der Zeitgewinn demnach neun Tage. Dublin-Verfahren, bei denen geprüft wird, ob ein anderer EU-Staat für das Verfahren zuständig ist, dauern dem Bericht zufolge in Anker-Zentren genauso lang wie an anderen Standorten des Bundesamts. (…) Flüchtlingsorganisationen kritisierten wiederholt das Festhalten der Menschen über längere Zeiträume in diesen Einrichtungen. Die ersten Anker-Zentren wurden 2018 in Bayern eingerichtet. Für den Evaluationsbericht untersuchte das Bamf 14 dieser Zentren. (…) Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) wertet die Zentren als „Riesenerfolg“. Bund, Länder und Gemeinden arbeiteten unter einem Dach. „Schnelle Verfahren, frühe Beratung und zügig Klarheit über Schutzberechtigung oder Rückführung, davon profitieren alle“, erklärte er. (…) In der Opposition im Bundestag fällt das Urteil ganz anders aus. Die Linkenpolitikerin Ulla Jelpke sagte, vieles von dem, was Seehofer sich von den Zentren versprochen habe – schnellere Verfahren und schnellere Abschiebungen – sei nicht erreicht worden. „Erreicht wurde hingegen eine Entmündigung und Entrechtung von Menschen, die auf engstem Raum in Lager gezwungen und von unabhängigen Beratungsstrukturen und der Zivilgesellschaft abgeschnitten wurden“, sagte die Bundestagsabgeordnete. Sie fordert eine Evaluation der Anker-Zentren durch unabhängige Wissenschaftler. „Dabei müssten auch menschen- und flüchtlingsrechtliche Aspekte und der menschenwürdige Umgang mit Schutzsuchenden eine zentrale Rolle spielen“, erklärt die Linke-Politikerin. Es sei „nicht besonders glaubwürdig, wenn sich eine Behörde selbst evaluiert, und das noch unter ihrem Präsidenten Sommer, der zuvor im bayerischen Innenministerium für den Aufbau eines Landesamts für Abschiebungen zuständig war.“…“ Meldung vom 25. Februar 2021 von und bei MiGAZIN externer Link
  • „Desaströse Bilanz“: Asylverfahren in Ankerzentren länger als der Durchschnitt
    „… Als Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) 2018 für die umstrittenen „Ankerzentren“ warb, versprach er unter anderem kürzere Asylverfahren. Wie sein Ministerium jetzt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken-Abgeordneten Ulla Jelpke mitteilt, dauern Asylverfahren in „Ankerzentren“ derzeit länger als im Durchschnitt. Zwischen Antragstellung und Entscheidung der Behörde in einem Ankerzentrum lagen demnach zwischen Januar und November 2020 durchschnittlich 8,5 Monate. Die durchschnittliche Dauer aller Asylverfahren in diesem Zeitraum lag bei 8,3 Monaten. Die „Ankerzentren“ sind eines der zentralen Projekte Seehofers in der Asylpolitik. Zur zur einjährigen Bilanz der Anker-Zentren im August 2019 hatte der Minister noch erklärt, dass sich die „enge Zusammenarbeit der Behörden unter einem Dach bewährt“ und „zu deutlich kürzeren Bearbeitungszeiten“ geführt habe. (…) Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Jelpke, bezeichnete die überdurchschnittlich lange Verfahrensdauer in den Ankerzentren als eine „desaströse Bilanz“ für Innenminister Seehofer. „Angeblich sollten Asylverfahren in sogenannten Ankerzentren erheblich schneller sein. Doch das Gegenteil ist richtig, wie sich jetzt zeigt“, sagte sie. Die wahre Funktion der Lager sei Abschreckung, kritisierte sie: „Asylsuchende werden auf engstem Raum zusammengepfercht, sie sollen von unabhängigen Beratungsstrukturen und der unterstützenden Zivilgesellschaft abgeschnitten werden.“ Meldung vom 11. Januar 2021 bei MiGAZIN externer Link
  • „Tätliche Auseinandersetzungen“ in der LEA Ellwangen? 
    Wieder ist die LEA Ellwangen in den Medien – durch einen Polizeieinsatz, in dessen Verlauf ein Mann mitgenommen wurde. Was war geschehen? Die Informationen, die wir von Bewohnern erhalten haben, werfen ein ganz anderes Licht auf die „tätlichen Auseinandersetzungen“, von denen berichtet wurde: Es ging wohl um einen Mann aus Algerien – schon älter, kein Jugendlicher mehr – der schon jahrelang (von neun Jahren war die Rede!) von Aufnahmeeinrichtung zu Aufnahmeeinrichtung „weitergereicht“ wurde. Das ist zermürbend, und er war müde, lebensmüde – doch seine Ankündigung, er wolle sich jetzt das Leben nehmen, ließen die anderen Bewohner nicht einfach auf sich beruhen, sondern versuchten, ihn davon abzuhalten. Dies eskalierte dann wohl – doch anstatt die Suizidalität zu erkennen und dem Mann die notwendige psychiatrische Behandlung zu geben, wurde von der Polizei offenbar sogar Tränengas eingesetzt…“ Meldung von Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI am 09.10.2020 per e-mail
  • Psychosoziale Folgen des Lebens in Sammelunterkünften. BAfF-Recherche identifiziert Risiko- und Schutzfaktoren für geflüchtete Kinder und Jugendliche 
    „Sammelunterkünfte stellen keine sicheren Orte für Geflüchtete dar: Gerade Kinder und Jugendliche können besonders stark unter den eingeschränkten Lebensbedingungen leiden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Expertise der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer (BAfF e.V.) über die „Psychosozialen Folgen des Lebens in Sammelunterkünften für geflüchtete Kinder“. Die derzeitigen Beschränkungen durch die Corona-Pandemie verstärken die Effekte: Kinder und Jugendliche dürfen nicht auf Spielplätze, es gibt kaum Rückzugsräume und psychische Symptomatiken können sich durch den zusätzlichen Stress verstärken. (…) Die Expertise der BAfF zu den psychosozialen Folgen des Lebens in Sammelunterkünften stellt deutlich heraus, dass gerade auch für Kinder und Jugendliche in Massenunterkünften meist schlechte räumliche Bedingungen bestehen: Sie leben mit vielen Personen auf engstem Raum mit einem dauerhaft erhöhten Lärmpegel, wodurch es schnell zu Konflikten kommen kann. Es gibt oft keine kindgerechte Tagesstruktur, keinen Raum zum Lernen und Spielen. Eine psychische Stabilisierung ist unter diesen Umständen nur schwer möglich, auch die Bildungschancen und damit ihre Zukunftsperspektiven werden durch diese Form der Unterbringung beeinträchtigt. (… ) Die BAfF stellt in der Recherche Forderungen auf, die den Rahmen für eine kind- und jugendgerechte Unterbringung ermöglichen. Zu diesen zählt, die maximale Aufenthaltsdauer in Sammelunterkünften auf ein Minimum zu reduzieren und die Empfehlung einer dezentralen Unterbringung. Besonders Schutzbedürftige müssen frühzeitig als solche identifiziert werden und es bedarf einer grundlegenden Gesundheitsversorgung für alle Geflüchtete. Gerade traumatisierte Flüchtlinge brauchen eine niedrigschwellige, psychosoziale Beratung, die fest im Angebot in der Einrichtung verankert sein muss. Für Kinder und Jugendliche muss es kindgerechte Rückzugsräume sowohl zum Spielen, als auch zum Lernen geben. Nur unter diesen Umständen wäre es für sie möglich, kindgerecht aufzuwachsen und traumatische Erlebnisse zu verarbeiten….“ BAfF-Pressemitteilung vom Juni 2020 externer Link mit Link zur 60-seitigen BAfF-Recherche „Living in a box – Psychosoziale Folgen des Lebens in Sammelunterkünften für geflüchtete Kinder“
  • Zum Weltflüchtlingstag am 20. Juni: AnkER-Zentren sind kein Ort für Kinder – terre des hommes-Recherche zur Situation für Kinder und Jugendliche in AnkER-Zentren und Aufnahmeeinrichtungen
    „Die Aufenthaltsbedingungen in AnkER-Zentren ignorieren die Bedürfnisse von Kindern und schaden ihrer Integration. Dies ist das Ergebnis einer von terre des hommes beauftragten Recherche in AnkER-Zentren in Baden-Württemberg, Brandenburg und Sachsen. »Das Ergebnis ist eindeutig: Aufnahmeeinrichtungen und AnkER-Zentren sind kein Ort für Kinder. Räumliche Enge, das Miterleben von Gewalt und Abschiebungen und der Mangel an Privatsphäre und Bildungsmöglichkeiten widersprechen den in der UN-Kinderrechtskonvention niedergelegten Kinderrechten. Zudem schaden sie der Integration von Kindern. Wer junge Menschen integrieren will, muss ihnen schnellstmöglich den Zugang zu regulären Kitas, Schulen und Wohnverhältnissen ermöglichen«, erklärte Birte Kötter, Vorstandssprecherin von terre des hommes. Gut 70.000 Asylanträge wurden im Jahr 2019 von Minderjährigen gestellt. Viele von ihnen müssen bis zu sechs Monate in AnkER-Zentren und anderen Aufnahmeeinrichtungen leben. Die Corona-Pandemie verschärft die ohnehin prekäre Situation zusätzlich: An Orten ohne ausreichenden Platz und Raum sind Abstandhalten und erforderliche Hygienemaßnahmen kaum möglich. »Als Ergebnis unserer Recherche fordern wir eine Verkürzung der Wohnpflicht in den Erstaufnahmeeinrichtungen auf maximal vier Wochen. Diese kürzere Frist würde Kindern und Jugendlichen den Zugang zu den Regelsystemen wie Schule und Kita ermöglichen und damit die Integration der gesamten Familie spürbar erleichtern. Der Gesetzgeber ist daher gefordert, bundesweite Regelungen zu schaffen, so dass geflüchtete Kinder und Jugendliche nicht länger als dringend nötig in Aufnahmeeinrichtungen verbleiben müssen«, so Birte Kötter. »Solange es keine bundeseinheitliche Regelung gibt, sollten die Länder ihren Handlungsspielraum nutzen und Regelungen erlassen, die den Aufenthalt von Kindern verkürzen«…“ Pressemitteilung von terre des hommes vom 19. Juni 2020 mit Link zur kompletten 92-seitigen Recherche externer Link
  • Landessozialgericht stoppt Shuttle-Bus für Bamberger ANKER-Zentrum: Finanzierung des Shuttle-Busses aus Sozialleistungen der Flüchtlinge im ANKER-Zentrum verfassungswidrig
    „… Am heutigen Mittwoch, den 16.10.2019, hat das Bayerische Landessozialgericht im Rahmen eines Berufungsverfahrens mitgeteilt, dass die Kürzung des menschenwürdigen Existenzminimums für Geflüchtete im Bamberger ANKER-Zentrum zur Finanzierung eines Shuttle-Busses rechtswidrig ist. Die Stadt Bamberg hat nun einen Monat Zeit, Abhilfe zu schaffen, ansonsten wird ein Urteil dazu ergehen. Bewohner*innen des ANKER-Zentrums in Bamberg hatten 2017 vor dem Sozialgericht Bayreuth geklagt, weil ihnen die Bedarfe für Verkehr in Höhe von 20 € gekürzt wurden, was bis heute der Fall ist. Die Stadt Bamberg hatte in Absprache mit der bayerischen Staatsregierung die Sozialleistungen einbehalten, im Gegenzug wurde ein Shuttle-Bus eingerichtet. Dieser bedient jedoch nur vier verschiedene Haltestellen in Bamberg, verkehrt in einem deutlich eingeschränkten zeitlichen Umfang im Vergleich zu den normalen Linienbussen und fällt regelmäßig ersatzlos aus. Mit Urteil vom 13. September 2018 gab das Sozialgericht Bayreuth den Kläger*innen vollumfänglich Recht. Der Mobilitätsbedarf der im ANKER-Zentrum lebenden Personen sei durch den Shuttle-Bus nicht gedeckt. Zudem sieht das Sozialgericht in dieser Sozialleistungskürzung einen verfassungswidrigen Eingriff in den Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Es ordnete an, dass das Sozialamt der Stadt Bamberg die einbehaltenen 20 € nachträglich auszahlen muss. Gegen dieses Urteil ging die Stadt Bamberg in Berufung. In seiner heutigen Verhandlung teilte das Landessozialgericht der Stadt Bamberg mit, dass nach derzeitigem Sachstand keine Erfolgsaussichten für die Berufung der Stadt Bamberg bestehen. (…) Der Bayerische Flüchtlingsrat fordert die Stadt Bamberg auf, sofort zu Geldleistungen für die Nutzung des regulären ÖPNV zurückzukehren und allen Betroffenen die jahrelang einbehaltenen Leistungen in Höhe eines sechsstelligen Betrages nachzuzahlen. Darauf haben die betroffenen Flüchtlinge einen Rechtsanspruch! Zudem fordert der Bayerische Flüchtlingsrat von der bayerischen Staatsregierung, jetzt endlich alle Versuche zu stoppen, Flüchtlingen die ihnen in bar zustehenden Sozialleistungen durch ominöse Sachleistungen zu ersetzen…“ Meldung vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat vom 16. Oktober 2019 externer Link
  • [26.9.19 in München] Landtagsanhörung zu ANKER-Zentren: Bayerischer Flüchtlingsrat fordert sofortige Schließung aller ANKER-Zentren
    Am heutigen Donnerstag, den 26.09.2019 fand die Sachverständigenanhörung des Bayerischen Landtags zu ANKER-Zentren in Bayern statt. Verschiedene Expert*innen nahmen zur Situation in den ANKER-Zentren Stellung. Alle Sachverständigen, die in direktem Kontakt zu Flüchtlingen aus den ANKER-Zentren stehen, kamen zu dem Schluss, dass die großen Sammellager systematisch krank machen. So erklärte Dr. med. Daniel Drexler, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und –psychotherapie, dass die Lebensbedingungen in ANKER-Zentren keinesfalls kindgerecht seien: „Hier liegt eine strukturelle Kindeswohlgefährdung vor!“ Diese Art der Unterbringung sei menschenunwürdig und müsse schnellstmöglich beendet werden. Obwohl damit das Gesamtkonzept der ANKER-Zentren in Frage steht, verloren sich die Vertreter*innen der Behörden, besonders BAMF-Präsident Hans-Eckhard Sommer, im verwaltungsrechtlichen Kleinklein und administrativen Details. Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat kritisiert: „Wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, ob abgelehnte Flüchtlinge ‚ausreisepflichtige Ausländer‘ genannt werden sollen. In ANKER-Zentren werden elementare Menschenrechte verletzt und mit Füßen getreten. Alle benannten Problematiken sind systemimmanent, ANKER-Zentren sind menschenfeindliche Lager, die sofort geschlossen werden müssen!“ Bereits am Vorabend der Anhörung hatte der Bayerische Flüchtlingsrat gemeinsam mit Karawane München, Refugee Struggle for freedom und anker-watch.de zu einem alternativen Expert*innenhearing im Bellevue di Monaco eingeladen. Dort kamen diejenigen Menschen zu Wort, die in diesen Lagern leben müssen und sich mit den alltäglichen Problemen der ANKER-Zentren konfrontiert sehen. Die Redner*innen berichteten übereinstimmend, dass es keine Schlüssel für die Zimmer und damit keinerlei Privatsphäre gibt. So beklagt sich eine Bewohnerin: „In Ingolstadt kommen die Securities einfach in die Zimmer. Egal, ob du nackt bist – es interessiert sie nicht wirklich.“ Zeitgleich zur heutigen Anhörung protestierten Flüchtlinge und ihre Unterstützer*innen vor dem Bayerischen Landtag gegen die ANKER-Zentren. Unter dem Motto „Break isolation – Lager abschaffen“ rannten sie eine symbolisch für die Lager stehende Wand aus Kartons ein. Bilder und Videos gibt es auf Facebook externer Link.Pressemitteilung vom 26.09.2019 vom und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link, siehe auch einen Bericht bei der taz online externer Link

    • [25./26.9.19 in München] Alternatives Expert*innenhearing zu den ANKER-Zentren in Bayern und „Break Isolation! Lager Abschaffen!“ Perfomance vor dem Landtag
      Am 26. September 2019 findet im Bayerischen Landtag eine „Expertenanhörung“ (sic!) zu den sogenannten ANKER-Einrichtungen in Bayern statt. Hier berichten u.a. der BAMF-Chef Dr. Sommer und andere, die ja bekanntlich selbst einige Zeit in diesen Lagern leben mussten, über ihre Erfahrungen –  NICHT. Die tatsächlichen Expert*innen – die Menschen, die in Lagern in Bayern leben – finden mal wieder kein Gehör. Für ihre Expertise ist in der bayerischen Politik kein Platz. Denn würde man Menschen zuhören, die tagtäglich im Lagersystem Deutschland leben müssen, müsste man sich mit der rassistischen und menschenverachtenden Politik auseinandersetzen, die mensch selbst zu verantworten hat. Wir werden dies so nicht akzeptieren!…“ Aufruf beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
    • Alternatives Expert*innenhearing | Mi, 25.09. | 18:30 | Bellevue di Monaco
    • Break Isolation! Lager Abschaffen | Do, 26.09. | 11.30 |  vor der Maximiliansbrücke
  • Ein Jahr Ankerzentren: Wo der Wachmann nicht mal klopft 
    „… Seit genau einem Jahr müssen alle neu ankommenden Flüchtlinge bis zu einer Entscheidung über ihren Asylantrag in einem der sieben bayerischen Ankerzentren leben. Und ein Jahr gibt es das „Landesamt für Asyl und Rückführungen“, dessen Aufgabe es ist, Abläufe zu straffen und Abgewiesene möglichst schnell wieder außer Landes zu schaffen. Ein Anlass zum Jubel? Söder preist bei einer Pressekonferenz am Dienstag in einem Kellerraum auf dem Manchinger Gelände, wo sowohl Asylbewerber einquartiert sind als auch die Behörde ihre Zentrale hat, immer wieder die bayerische Flüchtlingspolitik an als „gelungene Balance zwischen Humanität und Ordnung“. Schneller, konsequenter und härter als im Rest der Republik will man im Freistaat vorgehen. Ein paar Tage zuvor sitzt eine 24 Jahre alte Frau aus Nigeria im Münchner Flüchtlingszentrum „Bellevue di Monaco“. Ein Jahr und sieben Monate musste sie mit ihrem kleinen Kind in Manching leben, bis sie einen Aufenthaltsstatus bekam. „Man kann dort nicht sein, ohne depressiv zu werden“, meint sie. In Manching teilen sich mehrere Frauen und Kinder einen Raum, man darf nicht selbst kochen und ist auf die Gemeinschaftsverpflegung angewiesen. Besucher sind nicht gestattet. Die Türen der Zimmer und der Dusch- sowie WC-Räume ließen sich nicht abschließen, berichtet die Frau. Nachts hätten sie den Raum mit Stühlen und Tischen verbarrikadiert. Die Sicherheitsleute würden ohne Anklopfen in die Zimmer und Duschen kommen. Nigerianerinnen, so habe sie es erlebt, seien von Landsleuten vergewaltigt worden. (…) Im Kellerraum des Landesamts spricht der Präsident Hampel davon, dass die Behörde „bundesweit einzigartig aufgestellt“ ist. Er erläutert, wie schnell man nun die Identitätsklärung und die Passersatzbeschaffung bewältigt. Herrmann erzählt von dem im September 2018 eingerichteten Abschiebegefängnis am Münchner Flughafen, 139 Abschiebungen sind seitdem von dort erfolgt. Und Söder lobt: „Die ganzen Instrumente spielen in dem Orchester zusammen.“ Ins Münchner „Bellevue“ ist auch Amir gekommen, ein Asylbewerber aus dem Iran. 38 Jahre ist der frühere Englischlehrer alt, seit 14 Monaten im Ankerzentrum Bamberg untergebracht. Dort arbeitet er als Dolmetscher für die Ärzte. „1.800 Menschen sind in Bamberg“, sagt er. „Es ist sehr laut, alle sind dort zusammen: Familien mit Kindern, Alleinstehende, Dealer, Abhängige.“ Seit Amir dort ist, sagt er, habe er von 20 Suiziden gehört. Auf einer neuen Website informieren Flüchtlingshilfsorganisationen kritisch über die Ankerzentren, Vorfälle können dort gemeldet werden: www.anker-watch.de externer Link Beitrag von Patrick Guyton vom 31. Juli 2019 in der taz online externer Link
  • Ärzte der Welt fordert Ende des Pilotprojekts „Ankerzentren“ 
    „Die Lebensbedingungen in sogenannten Ankerzentren verstoßen gegen Mindeststandards zur Unterbringung von Asylsuchenden und schaden massiv der psychischen Gesundheit der Bewohner*innen. Ärzte der Welt fordert deshalb, das Pilotprojekt „Ankerzentren“ in seiner jetzigen Form noch vor 2020 zu beenden. „Die Zustände in Ankerzentren und Massenunterkünften machen psychisch gesunde Menschen krank und psychisch Kranke noch kränker“, sagte die Ärzte der Welt-Mitarbeiterin Stephanie Hinum auf einer Pressekonferenz am Dienstag in München. Der Bayerische Flüchtlingsrat hatte die Veranstaltung anlässlich des Jahrestags der Einführung des „Anker“-Konzepts im August 2018 organisiert. Hinum ist Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie und bietet seit rund einem halben Jahr im Rahmen einer Kooperation von Ärzte der Welt und Refugio München eine offene Sprechstunde in der Ankereinrichtung Manching/Ingolstadt an. (…) Aber auch Patient*innen, die vor ihrer Ankunft in der Sammelunterkunft psychisch stabil waren, sind durch die Umstände einem großen Risiko ausgesetzt, psychische Störungen zu entwickeln. Besonders negativ wirken sich der fehlende Schutz vor Übergriffen und die mangelnde Privatsphäre aus. (…) „Die Verschärfung der Asylgesetzgebung in den letzten Jahren höhlt das Recht auf Gesundheit zunehmend aus, um Menschen davon abzuschrecken, nach Deutschland zu kommen. Dieses Mittel der Abschreckung ist ebenso wirkungslos wie inakzeptabel“, sagt François De Keersmaeker, Direktor von Ärzte der Welt. „Wir fordern eine dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden sowie die Einhaltung nationaler und internationaler Mindeststandards. Die Lebensbedingungen der Menschen in den Unterkünften müssen umgehend verbessert werden.“ Presseinfo vom 22. Juli 2019 von und bei Ärzte der Welt externer Link mit Live Stream der Pressekonferenz
  • Kritische Bilanz nach einem Jahr ANKER-Zentren: Alle Beteiligten fordern die sofortige Schließung der bayerischen ANKER-Zentren! 
    Der Bayerische Flüchtlingsrat, Ärzte der Welt, unserVeto Bayern, Solwodi und Bewohner*innen aus bayerischen ANKER-Zentren ziehen nach einem Jahr ihres Bestehens kritisch Bilanz. Ihr Schluss: ANKER-Zentren sind rechtsfreie Räume, machen Gesunde krank und Kranke kränker und sind Orte struktureller und persönlicher Gewalt, an denen die Sicherheit der Bewohner*innen nicht gewährleistet werden kann. Die Asylverfahren werden in Schnellverfahren durchgeführt, in denen die Qualität der Verfahren auf der Strecke bleibt. Wem es gelingt, gegen die Ablehnung durch das BAMF zu klagen, wartet viele Monate und Jahre auf den Ausgang des Gerichtsverfahrens. Unterbringungsdauern über 18 Monaten sind an der Tagesordnung.“ Meldung des Bayerischen Flüchtlingsrats, siehe auch https://www.anker-watch.de/ externer Link und einen Bericht beim ND online externer Link
  • Landesregierung Schleswig-Holstein wortbrüchig? Flüchtlingsrat protestiert gegen die heute beschlossene Umwandlung der Landesunterkunft Neumünster in ein AnkER-Zentrum 
    Mit der Vereinbarung zwischen dem Bund und der Landesregierung Schleswig-Holstein scheint die bis dato kritische Bewertung des Kieler Innenministeriums zu den in Bayern schon seit Jahren berüchtigten Lagern nicht mehr zu gelten. Noch am Dienstag beimOpens external link in new window Runden Tisch von Nichtregierungsorganisationen mit der Innenministerkonferenz (IMK) hatte des Ministers Namensvetterin Katharina Grote vom Bayerischen Flüchtlingsrat dem Vorsitzenden der IMK, Minister Hans Joachim Grote, die Bayerische Wirklichkeit geschildert: „Die Asylsuchenden werden uninformiert und unvorbereitet in die komplexen und für sie kaum durchschaubaren Asylverfahren getrieben.“ „Damit, ausgerechnet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge künftig auch in Neumünster mit der Asylverfahrensberatung zu beauftragen, macht die Landesregierung den Bock zum Gärtner“, beschwert sich Martin Link, Geschäftsführer beim Flüchtlingsrat SH…“ Pressemitteilung vom 13.06.2019 beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein externer Link
  • Krawall mit Ansage in Stephansposching: Rädelsführer ist Innenminister Herrmann. Bayerischer Flüchtlingsrat: Wer Menschen in ANKER-Zentren sperrt, kalkuliert mit dem Konflikt 
    „Nur allzu erwartbar war der Ablauf der Ereignisse im Außenlager Stephansposching des ANKER-Zentrums Deggendorf. Die Polizei kommt, die Geflüchteten, die sich aus welchem Grund auch immer vorher gestritten hatten, stehen zusammen. Als die Polizei versucht, eine Person aus ihrer Mitte zu verhaften, eskaliert die Situation. Polizisten und Geflüchtete gehen aufeinander los, eine Hundertschaft wird gerufen, es gibt ein paar Festnahmen, der Innenminister droht Rädelsführern die schnelle Abschiebung an. So oder ähnlich sind in den letzten vier Jahren, seit der Einrichtung der Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen, die dann Transit-, jetzt ANKER-Zentren heißen, zahllose Einsätze verlaufen. (…) „Diese Situation in Stephansposching ist vom Innenministerium und den Bezirksregierungen bewusst inszeniert worden. Es ist keine gewagte These, dass diese Lebensbedingungen einen Konfliktherd produzieren, auf den die Polizei mit dem immer gleichen Eskalationsschema reagiert. Erst zu wenig Beamte für eine Maßnahme, dann zu viele, und ganz am Ende denkt jemand daran, vielleicht einen Dolmetscher aufzutreiben und mal mit den Geflüchteten zu reden. Das ist eine armselige Strategie, und wenn für diese Konflikte ein Rädelsführer ausgemacht werden kann, dann heißt er als der Verantwortliche Joachim Herrmann“, stellt Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats, fest. „Diese Konflikte gehen nicht von Geflüchteten aus, sondern von der Situation, in die sie gezwungen werden. Anschließend wird versucht, den Konflikt durch Eskalation zu unterdrücken. Die Polizei ist hier der Prügelknabe einer verfehlten und menschenverachtenden Politik. Mit allen guten Gründen hat sich die Gewerkschaft der Polizei schon frühzeitig gegen die Einrichtung solcher Lager ausgesprochen.“ Stellungnahme des Bayerischen Flüchtlingsrat vom 4. Juni 2019 externer Link, siehe dazu:

    • Ausschreitungen: Enthemmung durch fehlende Perspektive?
      „Nach den erneuten Gewaltattacken in Stephansposching ist offen, ob die Ankerzentrum-Außenstelle eine Sonderrolle hat. Einig sind sich die Experten aber, dass so etwas jederzeit wieder passieren kann. Die Stephansposchinger Außenstelle des Ankerzentrums Deggendorf liegt in einem Gewerbegebiet. Entsprechend wenig einladend sieht das Industriegebäude von außen aus. Der im Amtsdeutsch „Dependance“ genannte Zweckbau bietet theoretisch Platz für 350 Flüchtlinge. Untergebracht sind derzeit dort 108 Menschen – der überwiegende Teil aus Schwarzafrika (Subsahara-Afrika). Diese haben in der Regel wenig Chancen auf einen erfolgreichen Bescheid ihres Asylantrags. Seit dem Wochenende ist Stephansposching erneut in den nationalen Schlagzeilen bis hoch zur BILD-Zeitung; die einschlägigen Kommentare in den sozialen Medien kochen hoch. Bei heftigen Ausschreitungen bei einem Einsatz sind fünf Polizisten verletzt worden. Die drei Rädelsführer der Attacken – drei Nigerianer im Alter von 23 bis 38 Jahren – sollen möglichst schnell abgeschoben werden, hat Innenminister Joachim Herrmann (CSU) noch am Wochenende angekündigt: „Wer sich so aufführt, hat in unserem Land nichts zu suchen“…“ Meldung vom Ralf Lipp und Thomas Hobelsberger vom 4. Juni 2019 bei idowa online externer Link
    • Ausschreitungen im Ankerzentrum: Herrmann fordert harte Strafen
      „… Nach den Ausschreitungen im Ankerzentrum in Stephansposching (Lkr. Deggendorf) fordert Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) harte Strafen und eine rasche Abschiebung der drei festgenommenen Asylbewerber. „Wer sich so aufführt, hat in unserem Land nichts zu suchen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Innenministeriums. (…) Weiter heißt es laut Mitteilung, dass bei zwei der Inhaftierten bereits für Juli Abschiebungen geplant seien. Diese sollen nun nach der eventuell noch zu verbüßenden Haftstrafe unmittelbar vollzogen werden. Beim dritten Tatverdächtigen läuft das Verfahren noch, er hatte erst im März dieses Jahres einen Asylantrag gestellt. Auch er dürfe nach einer Bestrafung nicht mit einem weiteren Aufenthalt in Deutschland rechnen, erklärte Herrmann in der Mitteilung. „Die drei Gewalttäter, gegen die Haftbefehl erlassen wurde, haben mit ihrem Verhalten gezeigt, dass sie keinen Schutz in unserer Gesellschaft suchen. Die Täter dürfen hier nicht mit Nachsicht rechnen, sondern nur mit der vollen Härte des Rechtsstaats. Jemand, der hier um Asyl ersucht, aber sich dermaßen aufführt, hat bei uns nichts mehr verloren.“ Joachim Herrmann…“ Meldung vom 3. Juni 2019 bei BR24 externer Link
    • Dazu Kommentar von Armin Kammrad vom 4. Juni 2019
      Die Aussagen von Joachim Herrmann verdeutlich anschaulich, wie die Fakten verdreht werden. Denn für zumindest zwei der Nigerianer stand die Abschiebung für Juli bereits fest, beim Dritten war sie sehr wahrscheinlich. Deshalb hatte deren Verhalten auch keinen Einfluss mehr darauf, ob man sie nun hier haben will oder nicht. Man will sie auf jeden Fall abschieben. Deren Gewalt bewies somit nicht, wie Herrmann behauptet, „dass sie keinen Schutz in unserer Gesellschaft suchen“, sondern ist wohl eher Ausdruck davon, dass „unsere Gesellschaft“ ihnen diesen nicht gewähren will. Dass ferner das Verhalten der Polizei die Situation eskalieren musste, kann nicht überraschen, wenn man berücksichtigt, dass Abschiebungen die Betroffenen völlig unvorbereitet und sogar unter Verletzung minimaler Grundrechte treffen. Würde sich Herrmann an die Kritik und Empfehlungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher und erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) externer Link halten, käme es auch nicht – bzw. zumindest deutlich weniger – zu solchen Vorfällen. Und die Entrechtung von Asylsuchenden soll noch weitergehen, weshalb es naheliegend ist, solche Gewalt vor allem als Ausdruck einer fortschreitenden Entrechtung zu betrachten. Denn auch in den Lagern bekommen die Menschen mit, wie sie immer weiter entrechtet und auch diskriminiert werden
  • Flüchtlingsskandal Burbach weitet sich aus: Email-Verkehr belastet European Homecare, Linke fordern Stopp der Zusammenarbeit, Land sieht keinen Handlungsbedarf 
    Der ehemalige Betreiber der Flüchtlingsunterkunft in Burbach, European Homecare (EHC), soll frühzeitig gewusst haben, dass es dort ein so genanntes „Problemzimmer“ gab. Dort sollen Wachleute und Sozialbetreuer Flüchtlinge eingesperrt und misshandelt haben. Interne Dokumente lassen vermuten, dass EHC das Einsperren von Flüchtlingen damals beendet, aber keine Anzeige erstattet hat. Flüchtlinge „wurden ins Problemzimmer verlegt“ heißt es in einer Email. Oder: „Problemzimmer ist recht voll“. So tauschen sich der damalige Einrichtungsleiter in Burbach und Mitarbeiter der EHC-Zentrale laut Ermittlungsakte über den Raum aus, in dem Flüchtlinge 2014 eingesperrt wurden. Der Wochenzeitung Siegerlandkurier und dem WDR wurde die Ermittlungsakte zum Misshandlungsskandal von Burbach zugespielt. Darin: mehr als ein Dutzend solcher Mails…“ Beitrag von Fritz Sprengart vom 04.06.2019 beim WDR externer Link
  • Anker-Zentren: UN-Ausschuss gegen Folter kritisiert Deutschland 
    „Die sogenannten Anker-Zentren stehen auch zunehmend international in der Kritik. Jetzt hat der UN-Ausschuss gegen Folter unter anderem die lange Haftzeit in den Anker-Zentren bemängelt. (…) Die Freiheit der dort für lange Zeit untergebrachten Asylbewerber sei eingeschränkt, bemängelte der Ausschuss in einer Stellungnahme am Freitag in Genf. Abschiebungen würden nach Berichten unter Zwang vollzogen. Die Experten des UN-Gremiums wiesen auch auf die räumliche Abgeschiedenheit von Zentren hin. Zudem könnten Asylbewerber außerhalb der Zentren keine medizinische und soziale Hilfe erhalten. (…) Der UN-Ausschuss überwacht die Einhaltung der Internationalen Antifolterkonvention in den Vertragsländern wie Deutschland.“ Meldung vom 21. Mai 2019 bei MiGAZIN externer Link
  • Tumulte nach Tod: Dreifache Mutter im Ankerzentrum Regensburg tot aufgefunden 
    Im Regensburger Ankerzentrum ist eine 31-jährige Mutter gestorben. Der Polizei zufolge ist die Todesursache unklar. In der Unterkunft kam es zwischen Asylbewerbern und der Polizei zu tumultartigen Szenen. Eine Gruppe von mehreren Asylbewerbern verschanzte sich in dem sogenannten Ankerzentrum, wie die Polizei mitteilte. Grund für die „hohe Emotionalisierung“ sei wohl der Tod der jungen Frau gewesen, sagte ein Polizeisprecher dem „Evangelischen Pressdienst“. Die Polizei befand sich mit einem Großaufgebot vor Ort. Der Tod der jungen Frau sei der Polizei am Morgen mitgeteilt worden. In der Folge habe sich die Stimmung so aufgeheizt, dass ein Bergen der Leiche zunächst nicht möglich gewesen sei. Die Polizisten seien mit Steinen und anderen Gegenständen beworfen worden. (…) Gegen Mittag sei der Leichnam der Frau schließlich aus dem Gebäude gebracht und an ein Bestattungsunternehmen übergeben worden. Die Lage habe sich inzwischen beruhigt. Bei dem Einsatz wurde nach Angaben der Polizei niemand verletzt. Die Kriminalpolizei Regensburg hat die Ermittlungen über die Todesursache der jungen Frau aufgenommen. Der Polizei zufolge gibt es bislang keine Anhaltspunkte für Gewalteinwirkung. Auch ein Suizid sei ausgeschlossen worden…“ Beitrag vom 13.5.2019 beim Migazin externer Link, siehe zuvor:

    • Tumult im Ankerzentrum Regensburg nach Leichenfund am Morgen
      „Nach dem Tod einer 31-jährigen Frau aus Nigeria kommt es im Ankerzentrum Regensburg zu tumultartigen Szenen. Eine Gruppe von etwa 40 Asylbewerbern hat sich vor dem Gebäude verschanzt. Momentan sind etwa 20 Streifenwagen und 50 Polizisten vor Ort. Aus den Fenstern fliegen Flaschen und andere Gegenstände, wie ein Polizeisprecher vor Ort dem BR mitteilte. Es herrscht eine „sehr emotionale Stimmung, die Situation hat sich aufgeschaukelt und eskaliert gerade“, so der Sprecher. (…) Angefangen hatte der Tumult mit dem Tod einer 31-jährigen Nigerianerin. Die Kripo kam am Morgen zum Ankerzentrum, um diesen zu untersuchen. Bis zum Vormittag schaukelte sich die Situation hoch. Die Gründe sind unklar. Aktuell versuchen die Beamten, die Tote aus dem Gebäude zu bergen, können aber aufgrund der Eskalation nicht hinein. Zusätzliche Streifen aus der nördlichen Oberpfalz wurden angefordert. Momentan sind 20 Fahrzeuge der Polizei vor Ort. Erst vor knapp zwei Wochen hatte es einen Großeinsatz in dem Asylbewerberheim gegeben, als sich ein Mann seiner Abschiebung widersetzte.“ Meldung vom 11. Mai 2019 bei BR24 externer Link
  • Auf der Suche nach Ankerzentren. Bundesinnenministerium will die auf Bayern konzentrierten Einrichtungen bundesweit etablieren 
    Das Bundesinnenministerium lobt die sogenannten Ankerzentren, weil diese der Beschleunigung der Asylverfahren dienten. Alle beteiligten Behörden seien hier konzentriert, die betroffenen Flüchtlinge seien ständig verfügbar und könnten sogleich abgeschoben werden, wenn ihr Antrag abgelehnt sei. Das Urteil von Flüchtlingsräten oder Anwälten ist ein gegenteiliges. (…) Wie die Nachrichtenagentur dpa am Montag meldete, sucht das Bundesinnenministerium dennoch weitere Verbündete bei der Einrichtung solcher Lager. Bisher existieren neben den sieben Ankerzentren in Bayern je eines in Sachsen und im Saarland, kürzlich erklärte sich auch Mecklenburg-Vorpommern bereit, eine Aufnahmeeinrichtung zum Ankerzentrum umzuwidmen. Den Namen Ankerzentrum – An(kunft), k(ommunale Verteilung), E(ntscheidung) und R(ückführung) – solle es dennoch nicht tragen, hieß es. Laut dpa steht das Bundesinnenministerium im Gespräch mit weiteren Bundesländern. »Mit Sachsen sind wir im Gespräch, zwei weitere Zentren zu errichten, nämlich in Chemnitz und Leipzig«, wird Staatssekretär Helmut Teichmann zitiert. Wahrscheinlich sollten zudem noch bis Ende Juni Vereinbarungen mit zwei weiteren Ländern über jeweils eine Einrichtung folgen. »Und weitere Bundesländer haben sich bei uns gemeldet und Interesse an einer Zusammenarbeit bekundet.«…“ Artikel von Uwe Kalbe vom 16.04.2019 beim ND online externer Link
  • Ein Besuch bei Geflüchteten in sogenannten Ankerzentren in Bayern: Gestrandet in Bayern 
    „Seit August werden Asylsuchende in Bayern in sogenannten Ankerzentren isoliert. Immer wieder kommt es zu Protesten gegen die Unterbringungsbedingungen, aber auch zu Übergriffen des Sicherheitspersonals gegen Geflüchtete. (…) Die Umwandlung der Erstaufnahmeeinrichtungen isoliert deren Bewohnerinnen und Bewohner. Die Massenunterkünfte finden sich zum Teil weit abgelegen von Dörfern oder Städten auf ehemaligem Kasernengelände. Per Residenzpflicht wird Geflüchteten untersagt, den jeweiligen Landkreis zu verlassen. So werden sie zum Verbleib in den Ankerzentren gezwungen. Ende Dezember demonstrierten Flüchtlinge in Deggendorf gegen die mangelnde Hygiene und Verpflegung sowie die zu lange Unterbringung im Zentrum. Immer wieder dringen auch Geschichten über physische Gewalt in den Unterkünften nach außen. Bereits mehrere Male kam es zu martialischen Polizeieinsätzen in Ankerzentren, die darauf folgenden Durchsuchungen blieben meist ergebnislos. Ende Januar wurde über soziale Medien ein gewalttätiger Übergriff des Sicherheitspersonales gegen Geflüchtete in Deggendorf bekannt. (…) Yenni Kellermann, die Geflüchtete in Deggendorf unterstützt, beschreibt die Zustände im lokalen Ankerzentrum so: »Wenn ich Geflüchtete zu Terminen begleite, bekomme ich mit, dass vor Ort oft die Sicherheitsleute ein Problem sind.« Der Ton, in dem mit den Geflüchteten kommuniziert werde, sei »total herablassend, sexistisch und aggressiv«. Es werde »nicht normal oder wie mit Menschen gesprochen«, so Kellermann. (…) Ein Teil des Ankerzentrums Deggendorf ist im Gegensatz zu den meisten anderen Ankerzentren direkt im Innenstadtbereich gelegen. Kellermann zufolge findet ein Austausch mit der Bevölkerung trotzdem nicht statt: »Es ist äußerst problematisch. So etwas wie Paten für Geflüchtete oder anderes Engagement, das gibt es hier nur sehr bedingt. Deggendorf hat nicht erst seit 2015 oder dem Aufstieg der AfD ein Problem mit Rassismus.«…“ Reportage von Michael Trammer vom 14. März 2019 aus der Jungle World 2019/11 externer Link
  • „Warum wollen die Länder keine „Ankerzentren“?“ Weil sie sie anders nennen… 
    Bayern und Sachsen waren die Vorreiter: Am 1. August 2018 gingen dort die sogenannten Ankerzentren an den Start. Kurz darauf zog das Saarland nach, und dann – niemand mehr. Für Bundesinnenminister Seehofer ist das aber kein Problem. „Wir haben das in Bayern erfolgreich umgesetzt“, sagt der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) nicht ohne Stolz. Es geht um die umstrittenen Ankerzentren. Lediglich Bayern und Sachsen haben sie anfangs umgesetzt, das Saarland hat nachgezogen. „In manchen anderen Ländern läuft das zum Teil unter einem anderen Überbegriff“, erklärt Herrmann, „aber letztendlich mit der gleichen Zielrichtung. Leider nicht in allen Bundesländern“. Damit trifft er einen wunden Punkt seines Parteifreundes, Bundesinnenminister Horst Seehofer. Dem sind die Einrichtungen ein wichtiges Anliegen: Im Koalitionsvertrag und in seinem sogenannten Masterplan Migration sind die Ankerzentren erwähnt und definiert: „In den AnKER-Einrichtungen sollen Ankunft, Entscheidung, kommunale Verteilung bzw. Rückführung (AnKER) stattfinden“, so steht es im Koalitionsvertrag. (…) Hinter vorgehaltener Hand ist aus manchem Bundesland zu hören, man teile ja den Gedanken der Ankerzentren, sie dürften aber auf keinen Fall so heißen. Es gebe Widerstand aus den Kommunen, weil „Ankerzentrum“ mit „Abschiebezentrum“ verbunden sei; es gehe vielen aber vor allem um die Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden…“ Beitrag von Janina Lückoff vom 1. Februar 2019 bei BR24 externer Link
  • „Damit sie sehen, was sie den Schwarzen Menschen im Deggendorf-Camp antun“ 
    Am 22.01.2019 kommt es mittags in der Deggendorfer Kantine des Ankerzentrums, in der alle essen müssen, da kochen nicht erlaubt ist, zu einem Streit wegen einer Hausausweiskontrolle. Der beteiligte Securitymitarbeiter wird handgreiflich gegenüber einer Bewohnerin und drückt sie gegen die Wand. Ein Bewohner fragt, was los ist. Mehrere Securitys kommen hinzu, dem Bewohner wird ins Gesicht geschlagen, er trägt eine Weichteilverletzung und Hämatom der Mundschleimhaut und Lippe davon (s. Foto), die Bewohnerin wird eine Treppe hinuntergeschubst und auf sie eingetreten (s. Foto). Währenddessen ist sie, wie auch der andere Bewohner, bereits fixiert worden. Die Polizei wird hinzugerufen. Daraufhin ermittelt sie unglaublicherweise gegen die Opfer der Gewalt, die beiden Bewohner*innen, wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Menschen im Camp versammeln und beratschlagen sich, was zu tun sei angesichts dieser Gewalt. Sie protestieren ob der Situation und dass ihnen niemand zuhört, auch dass die Betroffenen nicht unterstützt werden. Ein Brandmelder wird ausgelöst. Schließlich ein Krankenwagen für die Verletzten gerufen. Im Arztbrief der Bewohnerin wird später die Diagnose Muskelzerrung an Halswirbelsäule und Prellung der Brustwirbelsäule vermerkt werden. Trotz starker Schmerzen wird sie mit Ibuprofen-Schmerztabletten aus dem Klinikum Deggendorf entlassen, wie es häufig bei Bewohner*innen des Ankerzentrums der Fall ist. Laut Presse soll sogar wegen Missbrauch des Notrufs ermittelt werden. Am nächsten Tag beleidigt der Security, der am Vortag den gewalttätigen Konflikt auslöste, eine Gruppe von Geflüchteten, daraufhin eskaliert die Situation erneut, wieder kommt die Polizei (ca. 50 Beamt*innen), befragt und schüchtert ein. Es bleibt wieder einmal zu konstatieren: Deggendorf, du mieses Stück Deutschland!...“ Bericht mit Bildern vom 24.1.2019 bei nodeportation externer Link, dort die ersten Berichte
  • Großrazzia in der AnkER-Dependance Fürstenfeldbruck: Freiheitsentzug, Verletzung des Rechts auf Eigentum und Traumatisierung der Kinder 
    „Am vergangenen Dienstag, den 13.11.2018, fand ein weiterer Großeinsatz der Polizei in der AnkER-Dependance Fürstenfeldbruck statt. Die Polizei rückte in den frühen Morgenstunden zwischen 5:00 und 6:00 Uhr an. Insgesamt konnten vor Ort circa 85 Polizeieinsatzwägen gezählt werden. Darunter Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei, der Hundestaffel, sowie weiterer Dienststellen aus ganz Bayern. Die Polizei, massiv ausgerüstet mit Helmen, Schlagstöcken und Schildern, durchsuchte die Zimmer der Bewohner*innen. Ein Zeuge berichtet: „Looks like they are going to war”. Die Bewohner*innen gaben an, dass es sich um eine Großkontrolle handelt. Die Polizeieinsatzkräfte hielten die Personen stundenlang während den Durchsuchungen auf ihren Zimmern fest. Die Polizei verwehrte den Betroffenen den Zugang zu den Toiletten. Anschließend wurden die kontrollierten Bewohner*innen mit gelben Bändchen markiert. Mit den Durchsuchungen setzten Beamte die Hausordnung hinsichtlich der Brandschutzverordnung durch. Dabei beschlagnahmten sie persönliche elektronische Geräte, darunter Wasserkocher und CD-Player. Die Polizei stellten keinen schriftlichen Nachweis der Konfiszierungen aus. Es wurde ein vollbeladener Containerwagen beobachtet, der die Unterkunft mit Polizeieskorte verließ. Durch die Beschlagnahmung von Wasserkochern entstehen besonders für die Säuglinge verheerende Folgen. Müttern wird die Möglichkeit entzogen, selbstständig lebensnotwendige warme Babynahrung zuzubereiten. Der Münchner Flüchtlingsrat ist zutiefst besorgt über die psychische Belastung der schutzbedürftigen Kinder. Der Einsatz traumatisierte die Bewohner*innen enorm. Kurz nach Ende des Polizeieinsatzes kam es nach Angaben eines Bewohners zu einem Suizidversuch…“ Pressemitteilung des Münchner Flüchtlingsrats vom 14. November 2018 externer Link
  • Ankerzentrum in Augsburg eröffnet – virtuell auf dem Rathausplatz und faktisch in Inningen 
    „In diesem Artikel wollen wir zunächst die Erklärung des Augsburger Flüchtlingsrats bringen zu seiner Protestperformance zur Eröffnung des 1. Anker-Zentrums am Rathausplatz am 8. September. Dann wollen wir auf das tatsächliche Ankerzentrum in Inningen eingehen, das schon seit August in Betrieb ist. Das Inninger Lager ist eine Dependance des Ankerzentrums Donauwörth, das von den Flüchtlingen dieses und vergangenes Jahr teilweise heftig bekämpft wurde. Thema sollte auch sein das Agieren der Augsburger Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit der Regierung von Schwaben als Träger. Immerhin gehört Inningen zu Augsburg und Augsburg ist damit Standort des Ankerzentrums. Ferner geht es um die Frage, mit welcher politischen Unterstützung der Widerstand gegen ein Ankerzentrum in Augsburg rechnen kann. (…) Erfreulich deutlich distanziert sich auch die Bundespolizei von den Plänen Seehofers: „Negativ über den Plan äußerte sich Jörg Radek, der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in der Bundespolizei. Seiner Meinung nach handelt es sich um ‚Lager‘, in denen Schutzsuchende kaserniert und von der Bevölkerung isoliert werden würden. Die Betroffenen sollten sich anscheinend nicht wohlfühlen, obwohl sie monatelang dort verbleiben müssten. Das bewirke Aggressivität. Radek zufolge solle man auch nicht die Bundespolizei mit den Ankerzentren beauftragen, da die Unterbringung von Asylsuchenden keine Sache des Bundes sei.“ Das ist sehr treffend formuliert. In den „Lagern“ würden Schutzsuchende kaserniert, von der Bevölkerung isoliert und systematisch zermürbt…“ Beitrag von Peter Feininger mit umfangreicher Materialsammlung vom 5. Oktober 2018 beim Forum friedliches und solidarisches Augsburg externer Link
  • Demonstration in Würzburg gegen die Eröffnung von sogenannten „AnkER – Zentren“ am 01.08.2018 in allen bayerischen Regierungsbezirken 
    Am Mittwoch den 01.08.2018 sollen die Massenunterkünfte für Geflüchtete Menschen in Manching, Bamberg, Deggendorf, Regensburg, Donauwörth, Zirndorf und Schweinfurt in „AnkER-Zentren“ (Ankunfts-, Entscheidungs- & Rückführungszentren) umbenannt werden. Dagegen werden am Mittwoch den 01.08.2018 Menschen in Würzburg bei einer Demonstration durch Würzburg protestieren. (…) Die Schaffung von „AnkER-Zentren“ manifestieren die so wie so schon schlechten Lebensbedingungen von Geflüchteten Menschen in Bayern. Alle in Bayern lebenden Geflüchteten werden dazu gezwungen auf engstem Raum in Mehrbettzimmern in Massenunterkünften zu wohnen. In den „AnkER-Zentren“ verschärfen sich diese menschenunwürdigen Lebensbedingungen nochmal…“ Aus der Pressemitteilung der Initiative Bleiberecht Würzburg, Mehr als 16a und dem Würzburger Flüchtlingsrat bezüglich der Demonstration gegen die Eröffnung sogenannter ‚AnkER – Zentren‘, die am Mittwoch, den 01.08., um 18:00 Uhr
  • Flüchtlinge in Baden-Württemberg: Im Südwesten wird es keine Ankerzentren geben
    Der Vorstoß aus Bayern für Ankerzentren für Flüchtlinge ist beim Nachbarn Baden-Württemberg nicht gut angekommen: Solche Zentren wird es zwischen Main und Bodensee nicht geben. Baden-Württemberg wird Flüchtlinge nicht wie Bayern von diesem Mittwoch an in Ankerzentren aufnehmen. „Es ist nicht beabsichtigt, dass man aus dem Ankunftszentrum in Heidelberg ein Ankerzentrum macht“, sagte ein Sprecher von Innenminister Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Bayern ist das bundesweit einzige Bundesland, das vom 1. August an „Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren“ (Ankerzentren) in Betrieb nimmt…“ Agenturmeldung vom 31. Juli 2018 bei der Stuttgarter Zeitung online externer Link
  • Umbenennung in ANKER-Zentren ist reine Symbolpolitik. Bayerische Staatsregierung gibt die Hardlinerin / Wahlwerbung auf Kosten von Flüchtlingen 
    Am morgigen Mittwoch, den 01.08.2018 werden die Transitzentren in Manching, Bamberg, Deggendorf und Regensburg, sowie die Erstaufnahmeeinrichtungen in Donauwörth, Zirndorf und Schweinfurt mit allen jeweils zugehörigen Dependancen in ANKER-Zentren umbenannt. Das ist kaum mehr als Symbolpolitik, denn die ANKER-Zentren, die auf Bundesebene vereinbart wurden, basieren auf dem bayerischen Modell. In Bayern wurden im Sommer 2015 zunächst Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen für Balkan-Flüchtlinge geschaffen. Formal waren sie Erstaufnahmeeinrichtungen, das Ziel: Balkan-Flüchtlinge schnell ablehnen und abschieben. Die Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen wurden im Laufe des Jahres 2017 in Transitzentren umbenannt und weitere solcher Aufnahmelager eröffnet. Seitdem werden dort Flüchtlinge aus vielen anderen Ländern, darunter Afghanistan, Nigeria und der Ukraine eingewiesen. Auch sie bleiben dort bis zur Entscheidung des BAMF und bei Ablehnung bis zur Ausreise oder Abschiebung. Dieses Modell wurde in der Folge auf alle Erstaufnahmeeinrichtungen in Bayern übertragen. Es zeichnet sich vor allem dadurch aus, Flüchtlinge ohne zeitliche Obergrenzen in großen Sammellagern unterzubringen und einem massiven Abschiebedruck auszusetzen. Lediglich anerkannte Flüchtlinge dürfen diese Großlager verlassen. Die Behauptung, diese Abschiebelager dienten der Beschleunigung der Asylverfahren ist eine beharrliche Täuschung der Öffentlichkeit, in Manching sind 10 % der untergebrachten Flüchtlinge bereits länger als 18 Monate dort…“ Pressemitteilung vom 31.07.2018 von und beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Kein Anker für Schutzsuchende – eine Stellungnahme zu den geplanten AnkER-Zentren
    „… Im Prinzip handelt es sich bei den AnkER-Zentren um nichts anderes als Flüchtlingslager, welche der Registrierung und Verteilung Geflüchteter dienen sollen. Wissenschaftliche Studien weisen schon seit Jahren darauf hin, dass das Leben in derartigen Lagern mit vielfältigen negativen Konsequenzen für die BewohnerInnen verbunden ist. Dies ist auch das Ergebnis einer Studie zu Konflikten in Flüchtlingsunterkünften, welche wir im vergangenen Jahr am Bonn International Center for Conversion erstellten und auf deren Grundlage wir Empfehlungen zur Konfliktprävention gaben. Die Studie beruht auf einer empirischen Forschung in insgesamt 33 Flüchtlingsunterkünften im Land Nordrhein-Westfalen zwischen September 2016 und Mai 2017. (…) Es ist davon auszugehen, dass in den geplanten AnkER-zentren all diese Konflikte und Probleme geballt auftreten werden. In ihnen sollen abgelehnte AsylbewerberInnen bis zu ihrer Ausreise gemeinsam mit Menschen mit guter Bleibeperspektive untergebracht werden. Die Einrichtungen sollen zudem allem Anschein nach eine sehr große Zahl an Menschen- sowie gleichzeitig allein reisende Männer und Familien beherbergen. Insbesondere von gelangweilten und teils frustrierten Gruppen junger Männer, die keine Perspektive in Deutschland haben, geht jedoch potentiell ein hohes Kriminalitäts-und Gewaltrisiko aus, welches nicht nur für die Bewohner der Zentren, sondern auch für das Umfeld zur großen Belastung werden kann. So musste ein Pilotprojekt des Landes NRW zur gemeinsamen Unterbringung ausreisepflichtiger Dublin-Flüchtlinge mit Neuankömmlingen bereits nach kurzer Zeit aufgegeben werden. Zuvor war es zu massiven Beschwerden seitens der Nachbarschaft, aber auch zu mehreren Gewalttaten innerhalb und außerhalb der Unterkunft gekommen. All dies lässt befürchten, dass die geplanten AnkER-Zentren zu einer Brutstätte von Konflikten werden könnten. Dies wäre ein Geschenk an alle politischen Kräfte, welche die Gewalttaten von Zuwanderern für ihre politische Agenda instrumentalisieren, während gleichzeitig die Aufnahme Schutzsuchender in den Augen der Bevölkerung weiter de-legitimiert würde. Aus wissenschaftlicher Sicht ist eine dezentrale Unterbringung Geflüchteter mit guter Betreuung, welche der Autonomie der BewohnerInnen Rechenschaft trägt, eindeutig vorzuziehen.“ Artikel von Tim Röing, Esther Meininghaus und Simone Christ vom 30.07.2018 beim Netzwerk Flüchtlingsforschung externer Link
  • Von 40 geplanten Ankerzentren sind nur acht bestätigt – und kaum ein Bundesland macht mit 
    „… Für die von Bundesinnenminister Horst Seehofer geplanten 40 Anker-Zentren sind derzeit lediglich acht Standorte bestätigt. Sieben davon befinden sich in Bayern, ein weiterer Standort soll Dresden in Sachsen werden. 12 der 16 Bundesländer wollen sich bislang überhaupt nicht an den Plänen beteiligten. Das geht aus einer Recherche von BuzzFeed News Deutschland hervor, für die sämtliche Flüchtlingsräte in Deutschland sowie Sozialministerien, Integrationsministerien und Staatskanzleien der Bundesländer befragt wurden…“ Bericht von Marcus Engert, Pascale Mueller und Juliane Loeffler bei BuzzFeed News vom 13. Juli 2018 externer Link
  • Positionspapier des Paritätischen Gesamtverbandes zu den geplanten AnKER-Zentren 
    Mit großer Sorge betrachtet der Paritätische Gesamtverband die jüngsten Pläne der Bundesregierung zur bundesweiten Etablierung sogenannter Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungszentren (AnKER-Zentren). Laut Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD sollen dort zukünftig alle ankommenden schutzsuchenden Menschen für bis zu 18 Monate – Familien mit minderjährigen Kindern bis zu sechs Monate – untergebracht werden. Eine Vielzahl von Menschen jedoch, nämlich solche mit einer vermeintlich schlechten Bleibeperspektive, sollen bis zum Abschluss ihres Asylverfahrens bzw. bis zu ihrer Ausreise und somit ggf. jahrelang in diesen Einrichtungen verbleiben. Mit der Einführung der AnKER-Zentren sollen Aufnahme, Identifizierung, Abwicklung des Asylverfahrens, Entscheidung und Verteilung auf die Kommunen bzw. Rückführung gebündelt stattfinden. Vorrangiges Ziel sei es, Asylverfahren und Abschiebungen effizienter zu gestalten und zu beschleunigen. Obwohl die Zahl der Asylanträge in Deutschland gegenwärtig stark rückläufig ist und sich die Rahmenbedingungen der Aufnahmepolitik gravierend verschärft haben, wird die Diskussion um Asylverfahren und die Aufnahme Asylsuchender so geführt, als befände man sich noch im Jahr 2015, als ca. 900.000 Asylsuchende aufgenommen wurden. Die aktuellen Planungen um die AnKER-Zentren verfolgen mithin eine Politik der Kontrolle, Abschreckung, Abschottung und Ausgrenzung statt der gebotenen menschenrechtsorientierten und humanen Aufnahmepolitik und Integration…“ Positionspapier von Susann Thiel vom 19.06.2018 beim Paritätischen externer Link
  • Ankerzentren: Eine Metapher täuscht Hoffnung für die Hoffnungslosen vor, verdeckt zugleich latenten Rassismus und gezielte Verelendung 
    „… Die bewusst gewählte Metaphorik (…) – eine sprachliche Mogelei: Sie täuscht nach außen Hoffnung für die Hoffnungslosen vor, verdeckt zugleich latenten Rassismus und eine in Kauf genommene Verelendung der Betroffenen. Von gezielter „Verelendung“ (sic) spricht etwa Werner Schiffauer, Vorsitzender des Rats für Migration, einem bundesweiten Zusammenschluss von Forschern. Vor seiner Emeritierung (2017) war Schiffauer Professor für Vergleichende Kultur- und Sozialanthropologie in Frankfurt/Oder. Im Interview prognostiziert er entsprechend sachlich und nüchtern für die Ankerzentren steigende Depressionen, diffuse Aggression unter den Flüchtlingen und im Endeffekt prekäre Formen von Solidarisierung (wie etwa jüngst in Ellwangen). „Hochgradigen Stress“ würden solche Zentren mit einer angedachten Belegung von bis zu 1.500 Menschen („Massenunterkünfte“) erzeugen, das belegten unterschiedliche Studien am Lehrstuhl für Kulturanthropologie. Die Idee zu Ankerzentren, so Schiffauer, sei denn auch in erster Linie geboren aus Sicherheitsdenken – was fehlt, ist seines Erachtens nach politischer Gestaltungswille. (…)Was Seehofers Ministerium gerade verabreicht, ist viel eher geistiger Fusel, der auf scheinbar angenehme Weise das öffentliche Bewusstsein betäubt. Hier wird also doppelt gelogen, zugleich der latente Rassismus, der mit der von der CSU geforderten Abweisung von Migranten an der Grenze noch offener wurde, samt Abschreckungsgebaren und systematisierter Verelendung übertüncht: „Hoffnung“ für die einen als Falle, in der sozialer Super-Stress lauert und im Zweifel zum Schluss die Abschiebung wartet, für die andern als „süße, einschläfernde Tropfen“ (Heinrich Heine), mit denen wir – als die besser gestellten Sklaven eines aus den Fugen geratenen Kapitals – unsere Gewissensbisse drosseln…“ Beitrag von Arno Kleinebeckel vom 16. Juni 2018 bei Telepolis externer Link
  • Gefahr für Leib und Seele. Frauenrechtler kritisieren Anker-Zentren für weibliche Flüchtlinge 
    Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes warnt vor Unterbringung von Frauen und Mädchen in Anker-Zentren. Erste Berichte würden katastrophale Zustände für Frauen und Mädchen schildern. Nicht einmal Hebammen würden Zugang erhalten. (…) Für geflüchtete Frauen und Mädchen, die meist Traumatisches erlebt hätten, sei eine mehrmonatige Unterbringung in solchen Zentren eine erneute Gefahr für Leib und Seele. Erste Berichte aus Manching im bayerischen Landkreis Pfaffenhofen, in dem ein Anker-Zentrum als Vorbild für andere geplant ist, würden katastrophale Zustände für Frauen und Mädchen schildern. Weder Hebammen, noch Familienberater oder ehrenamtliche Rechtsberater würden Zugang erhalten…“ Meldung vom 14. Juni 2018 beim Migazin externer Link
  • Geplante AnKER-Zentren verletzen elementare Rechte von Minderjährigen 
    Anlässlich des Internationalen Kindertages wenden sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, PRO ASYL sowie Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein, lifeline–Vormundschaftsverein für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und der Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen. Studien von Verbänden und Fachorganisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährdet das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzt elementare Rechte von Minderjährigen. (…) In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. (…) Die Organisationen fordern daher alle Bundesländer auf, es Schleswig-Holstein gleich zu tun, und sich nicht am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren zu beteiligen.“ Gemeinsame Presseerklärung vom 29.05.2018 beim Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein externer Link zum Weltkindertag am 1. Juni 2018
  • Ankerzentren stoppen: Gemeinsame Stellungnahme von 24 Verbänden und Organisationen 
    „24 Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen, darunter auch der Paritätische Gesamtverband, fordern in einem gemeinsamen offenen Brief an die Städte und Gemeinden sowie das Innen- und das Familienministerium, die Rechte und das Wohl von Kindern in der Debatte um die geplanten Ankerzentren zu achten. (…) Der Paritätische Gesamtverband kritisiert die Pläne zu den Ankerzentren scharf und fordert eine grundsätzliche Kurskorrektur. „Die aktuellen Planungen um die AnKER-Zentren verfolgen eine Politik der Abschreckung, Abschottung und Ausgrenzung. Diese zunehmende Abkehr von der Willkommenskultur hat verheerende Folgen nicht nur für die Schutzsuchenden, sondern auch für den gesamtgesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir brauchen eine menschenrechtsorientierte und humane Aufnahmepolitik“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.“ Gemeinsame Pressemeldung vom 26. Mai 2018 beim Paritätischen Gesamtverband externer Link, siehe dazu auch den gemeinsamen Brief „Etablierung von AnKER-Zentren und die Rechte der Kinder“ vom 24 Mai 2018 externer Link
  • Flüchtlinge im Transitzentrum: „Die ersticken uns hier“ 
    „Manching dient als Modell für die geplanten „Ankerzentren“, mit denen Bundesinnenminister Seehofer Abschiebungen beschleunigen will. Bei einem Besuch wird die schlechte Stimmung unter den Flüchtlingen deutlich. Irgendwann schieben die Männer von der Sicherheit dann ein meterhohes Gitter zwischen sich und die Nigerianer. Nur ein Zaun, und nur der Ordnung halber. Für einen Moment wirken die zornigen Gesichter dahinter wie im Käfig. (…) Hier stehen junge Männer und Frauen mit Kinderwagen, sie sind aus Nigeria. „Die ersticken uns hier“, ruft Awo Stanley. „Die halten mich hier seit neun Monaten fest.“ Er habe sich monatelang nach Deutschland durchgeschlagen. Und jetzt? „Das Essen“, sagt er. „Ich habe nie so ein Essen gesehen.“ Dann die Sicherheitsleute, alle arabisch. (…) Unterricht gibt es „derzeit nicht“, sagt Daniel Waidelich, auch keine Deutschkurse. Waidelich ist Sachgebietsleiter der Regierung, und er kämpft etwas, als ein Journalist das Transitzentrum einen „Krisenherd“ nennt. Es gebe Kritik am Essen, ja, sagt der Beamte. Der Brandschutz aber verbiete das Kochen eigener Speisen. „Die Verpflegung wird nach wissenschaftlichen und religiösen Aspekten zusammengestellt.“ Im Übrigen wolle man es den Bewohnern gar nicht zu schön machen. „Es gibt ein klares Signal“, sagt Waidelich. „Es lohnt sich nicht, nach Deutschland zu kommen.“…“ Bericht aus Manching von Constanze von Bullion vom 17. Mai 2018 bei der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Ankerzentren: Bundesländer verweigern Seehofer die Unterstützung 
    Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hat die Einrichtung von Ankerzentren bis August gefordert, doch die meisten Bundesländer haben daran offenbar kein Interesse. Auf Anfrage der ZEIT bestätigte nur der Freistaat Sachsen, sich neben Bayern an der Pilotphase für die neuen Einreise- und Abschiebezentren beteiligen zu wollen. Das Bundesinnenministerium hatte zunächst mitgeteilt, dass auch in Hessen und Nordrhein-Westfalen erste Ankerzentren errichtet würden. Das wiesen die beiden Landesregierungen in der ZEIT jedoch zurück…“ Artikel vom 16.05.2018 bei der Zeit online externer Link
  • Seehofers AnkER-Konzept: Deutschland wiederholt seine Fehler 
    Bundesinnenminister Seehofer will seine AnkERzentren-Pläne offenbar zunächst in fünf Modellzentren umsetzen, später soll es bis zu 40 solcher Einrichtungen bundesweit geben. Von einer unabhängigen Verfahrensberatung ist nicht mehr die Rede, dafür von 48-Stunden-Schnellverfahren. (…) Im Gespräch sind Standorte in Bayern (Bamberg), NRW (Münster), Hessen (Gießen) und Niedersachsen (Fallingbostel und Bramsche), auch Sachsen und Sachsen-Anhalt haben sich um Aufnahme in die Liste der fünf Modellprojekte beworben. Mittelfristiges Ziel des Bundesinnenministeriums (BMI) ist es, 40 AnkER-Zentren bundesweit zu errichten. Damit wird das bayerische Modell einer landesweiten Isolation von Geflüchteten zur staatlichen Norm erhoben. Dem Konzept zufolge sollen die Zentren jeweils 1000 – 1500 Personen aufnehmen können. Voraussetzung sei ein »integriertes Rückführungsmanagement« vor Ort. Durch Chipkarten, über die jedes Verlassen des Lagers registriert werde, soll eine Kontrolle der Geflüchteten erfolgen…“ Beitrag vom 16.05.2018 bei Pro Asyl externer Link
  • Stoppt AnKER-Einrichtungen! Kundgebung am 15.5.2018 in Manching gegen die Abschiebelager in Bayern 
    Für nächste Woche ruft das Bündnis LAGERFREIES BAYERN zu einer Kundgebung in Manching auf. In dem Bündnis vereint sind zahlreiche Organisationen, Initiativen und Parteien. Sie alle kritisieren, dass sich hinter Begriffen wie „Ankunfts- und Rückführungseinrichtungen“, „Transitzentren“ oder „AnKER-Einrichtungen“ in Wirklichkeit Abschiebelager verbergen. Das Ziel dieser Abschiebelager ist es, Geflüchtete möglichst schnell und im Verborgenen abzuschieben und ihnen die Integration in Deutschland zu verwehren. Mitten in Bayern befinden sich in Manching/Ingolstadt, Deggendorf und Regensburg bereits drei dieser Abschiebelager. In Bamberg ist es Teil der Aufnahmeeinrichtung Oberfranken. Diese Lager sind die schlechten Vorbilder für die bundesweit durch die GroKo geplanten „AnKER-Einrichtungen“. Mit der Kundgebung fordern wir die sofortige Schließung der bayerischen Abschiebelager, eine schnelle Verteilung der Geflüchteten auf kleinere Unterkünfte, faire rechtsstaatliche Asylverfahren, eine Verfahrensberatung und einen Rechtsbeistand für alle!Pressemitteilung vom 08.05.18 von und bei Flüchtlingsrat Bayern externer Link zur Kundgebung am 15.5.18 von 11-13 Uhr in Manching
  • „Ausgrenzungsland“. Flüchtlingsräte befürchten Stigmatisierung durch Anker-Zentren 
    Die Kritik an den bundesweit geplanten Anker-Zentren reißen nicht ab. Flüchtlingsräte befürchten systematische Isolation und Stigmatisierung von Geflüchteten sowie „kurze Prozesse“. Deutschland entwickle sich vom Integrations- zum Ausgrenzungsland…“ Beitrag vom 7. Mai 2018 beim Migazin externer Link
  • Stoppt AnKER-Einrichtungen! In allen bayerischen Regierungsbezirken sollen AnKER-Einrichtungen entstehen
    Die große Koalition hat auf Druck der CSU vereinbart, Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen, sogenannte AnKER-Einrichtungen einzurichten. Flüchtlinge sollen dort bis zur Entscheidung ihres Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge untergebracht werden, bei Ablehnung sogar biszu Ausreise oder Abschiebung. Auch Flüchtlinge, die gegen ihre Ablehnung durch das BAMF klagen, und das mit guten Erfolgsaussichten, sollen in diesen Abschiebelagern bleiben. Die kurzzeitige Unterbringung von neu eingereisten Flüchtlingen in großen Aufnahmeeinrichtung ist unvermeidbar. Das Ziel muss jedoch die schnelle Unterbringung in kleinen Unterkünften und Wohnungen sein, denn die Lebensbedingungen in großen Sammellagern sind menschenunwürdig.
    Leben in Abschiebelagern heißt: Hohe Zäune, geschlossene Tore; Überwachung durch Sicherheitsdienste, die nach den Plänen von Bundesinnenminister Seehofer durch die Bundespolizei ersetzt werden sollen; wohnen auf engstem Raum in Mehrbettzimmern; Kantinenessen und weitestgehende Sachleistungsversorgung; rechtswidrige Sozialleistungskürzungen; mangelnde medizinische Versorgung; kaum Zugang zu Beratung und anwaltlicher Vertretung; Residenzpflicht auf Stadt oder Landkreis; Arbeitsverbote; Verstoß gegen das Recht auf Bildung für Kinder, Beschulung auf Minimalniveau in Lagerschulen;  kein Zugang zu Integrationskursen.
    Bayerns Innenminister Herrmann hat nun angekündigt, in allen Regierungsbezirken ein AnKER-Zentrum einrichten zu wollen. Im Gespräch für die neuen Standorte sind Donauwörth, Schweinfurt, Zirndorf. Wir fordern die Schließung der Abschiebelager in Bamberg, Manching/Ingolstadt, Regensburg und Deggendorf und den Verzicht auf weitere! Bayerische Abschiebelager dürfen nicht zum Modell für AnKER-Zentren werden!
    Aufruf beim Bayerischen Flüchtlingsrat externer Link
  • Regierung will Flüchtlinge kasernieren: Das Prinzip Abschreckung 
    Zwanzig Menschen teilen sich ein Bad, die Dusche geht nicht. Es sieht aus wie in einer Ruine. Das ist Bayerns Vorbild für Seehofers „Ankerzentren“. (…) Besuch ist erlaubt. Amos muss ihn durch die Einlasskontrolle begleiten. Zwei Schranken, zwei Wärterhäuschen, ein halbes Dutzend Männer und Frauen in Sicherheitswesten, mit Funkgeräten und Scannern. Sie richten sie auf die Ausweise der Bewohner, schicken sie in einen grauen Metallcontainer, durchsuchen ihre Taschen. Zwei Straßen durchziehen das Gelände. 1.357 Flüchtlinge wohnen hier an diesem Tag, Mitte April. Männer mit gelben Westen von einem privaten Sicherheitsdienst laufen umher, gefolgt von kleinen Gruppen und Familien. Es sind Neuankömmlinge. Jeden Tag weisen die Behörden sie hier ein. Im Eilschritt führen die Wächter sie herum, zwischen Sozialdienst, Hausmeister, Kantine, Krankenstation, Schule, Sozialamt, Bundesagentur für Arbeit, Zentraler Ausländerbehörde, dem Asyl-Bundesamt und der Antragsstelle des Verwaltungsgerichts. Alles, was der Staat für nötig hält, um Asylbewerber abzufertigen, liegt innerhalb der Zäune. Das ist das Prinzip dieses Lagers. (…) Heute kommt fast kein Flüchtling mehr vom Balkan nach Deutschland. Doch die „Einsicht, dass es keinen Sinn macht, nach Deutschland zu kommen“, die möchte die CSU am liebsten in der ganzen Welt verbreiten. Große Lager mit Asyl-Schnellverfahren: Das soll das Kernstück des „Masterplans für Migration“ von Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) werden. Und die bayerischen Transitzentren gelten dafür als Vorbild. (…) Außerhalb der Transitzentren bekommen alleinstehende Asylbewerber regulär 354 Euro Bargeld. Drinnen gibt es, während das Asylverfahren läuft, 100 Euro Taschengeld im Monat, dazu Hygienebedarf und ein Busticket. Nach der Ablehnung wird das Taschengeld von sogenannten Dublin-Fällen – Flüchtlingen, für die eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre – auf null Euro gekürzt. Anfang der vergangenen Woche entschied das Landessozialgericht Bayern allerdings, dass diese Kürzung rechtswidrig sei. Gleichwohl: Auf das absolute Minimum beschränkte Leistungen – auch das ist das Prinzip der Transitzentren…“ Artikel von Christian Jakob vom 30.4.2018 bei der taz online externer Link
  • Geplante Ankerzentren für Flüchtlinge: [selbst!] Bundespolizei gegen Seehofers Lager 
    „… Die Kritik an den von Innenminister Horst Seehofer (CSU) geplanten sogenannten Ankerzentren wächst – und kommt nicht nur von den üblichen Verdächtigen. „Eine jahrelange Kasernierung und Isolation von Schutzsuchenden ist mit uns nicht zu machen“, sagte Jörg Radek, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Bezirk Bundespolizei, am Mittwoch in Berlin. Seine Gewerkschaft steht dabei hinter ihm: Eine Resolution, in der sich aus „grundsätzlichen, verfassungsrechtlichen und sachlichen Erwägungen“ klar gegen die Einrichtung von Ankerzentren ausgesprochen wird, wurde am Mittwoch auf einem Treffen der Bundespolizei in der GdP von einer „überwältigenden Mehrheit“ der Delegierten verabschiedet. (…) „Unsere Kernaufgabe ist der Grenzschutz, den wir momentan kaum wahrnehmen können. Stattdessen sollen wir jetzt in den Ländern diese Lager einrichten – nicht mit uns“, sagte Radek am Mittwoch. Die Bundespolizei müsse für ihre bestehenden Aufgaben gestärkt werden, statt neue hinzu zu bekommen. Radek betonte, er spreche bewusst von „Lagern“, nachdem er sich vor Ort in den Transitzentren ein Bild gemacht habe: „Alles andere wäre verbale Kosmetik.“ Denn es sind nicht nur Fragen der Aufgabenteilung zwischen Landes- und Bundespolizei, die die Ablehnung der GdP begründen. „Es geht bei diesen Lagern einzig und allein um Abschreckung, und wir denken nicht, dass Abschreckung im Bereich des Asylrechts ein Instrument sein sollte“, so Radek…“ Artikel  von Malene Gürgen vom 25. April 2018 bei der taz online externer Link
  • Euphemismus: „AnKER-Zentren“. Eine kritische Reflexion 
    „Die GroKo will geflüchtete Menschen in „AnKER-Zentren“ unterbringen und von dort aus abschieben. ‚Zentren‘ erscheint als Euphemismus. Die Erläuterungen im Koalitionsvertrag erinnern vielmehr an ‚Lager‘. (…) Der Euphemismus „Zentrum“ und das Akronym „AnKER“ verschleiern, dass diese Zentren – so liest es sich im Koalitionsvertrag – einer Kasernierung entsprechen werden. Wenn Menschen gegen ihren Willen systematisch in ihren Freiheitsrechten, ihrer Selbstbestimmung und Mobilität beschränkt, von der Außenwelt abgeschottet und in ihrem Tagesablauf durch die Logik einer Institution bestimmt werden, kann von einem ‚Zentrum‘ nicht die Rede sein. Es handelt sich um ein ‚Lager‘. (…) „AnKER-Zentren“ setzen ein ganz bestimmtes Signal: ein Signal der Abschottung. Sie sind damit Gegenbild zu Kinderrechten, Inklusion und sozialem Zusammenhalt. Statt eines solchen Signals bedürfen wir – unseres Erachtens – einer nachhaltigen Debatte um eine vielfältige Gesellschaft, die Menschen zusammenbringt anstatt sie voneinander zu isolieren. In diese Debatte gilt es, wissenschaftliche Forschungsergebnisse einzubringen, denn gerade die Widersprüchlichkeit des Koalitionsvertrags zeigt wie notwendig wissenschaftliche Analysen und Positionierungen sind.“ Beitrag von Caroline Schmitt vom 18. April 2018 bei MiGAZIN externer Link
  • Warum Ankerzentren eine schlechte Idee sind
    Schon bald will das Bundesinnenministerium (BMI) einen Plan für die Errichtung der sogenannten AnkER (Ankunfts-, Entscheidungs- und Rückführungs)-Zentren vorlegen. Deutlich wird: Den Fokus legt die Regierung vor allem auf das Wort Rückführung. (…) In den neuen Ankerzentren sollen nach dem Willen des Innenministers zunächst alle ankommenden Schutzsuchenden untergebracht werden. Dieses Vorhaben wird gleich mehrere schwerwiegende Folgen haben: Die Isolation in solchen Zentren behindert die Integration derjenigen, die in Deutschland bleiben werden. Flüchtlingen fehlt der Zugang zu Beratungsstrukturen oder Rechtsbeistand – viele von ihnen werden in der Praxis sowohl im Asylverfahren als auch bei drohender Abschiebung ohne Hilfestellung dastehen. Und Großunterkünfte für Flüchtlinge sind stigmatisierende Zeichen der Ausgrenzung, sie werden häufig zum Kristallisationspunkt von Hasskampagnen. Als Vorbild für die Ankerzentren-Pläne gelten die bayerischen Einrichtungen in Manching und Bamberg. In den dortigen »Transitzentren« leben Tausende Flüchtlinge. Dort lassen sich die befürchteten Probleme bereits beobachten, nicht umsonst warnte auch der Bamberger Oberbürgermeister externer Link während der Sondierungsgespräche vor der Einrichtung weiterer Massenunterkünfte. (…) Weiterhin berücksichtigt das Konzept der Bleibeperspektive nicht die Fluchtgründe Einzelner. Es nimmt pauschal an, dass alle Menschen aus Ländern mit einer Gesamtschutzquote (unbereinigt!) von unter 50 Prozent keine positive Bleibeperspektive hätten. Das Beispiel Afghanistan zeigt, wie absurd diese Annahme ist: Rund 47 Prozent der Afghan*innen erhalten Schutz in Deutschland (bereinigte Schutzquote). Viele, deren Antrag abgelehnt wurde, klagen vor Gericht dagegen – und erhielten 2017 in über 60 Prozent der Fälle Recht. Abgeschoben werden zudem aktuell keine Frauen und Kinder, ohnehin beschränkt die Bundesregierung Abschiebungen auf vermeintliche Straftäter, Gefährder und sogenannte Identitätsverweigerer. Obwohl also die große Mehrheit der Afghan*innen auf absehbare Zeit in Deutschland bleibt, haben sie angeblich keine »positive Bleibeperspektive« und werden für Monate oder – da oftmals erst die Gerichte abschließend entscheiden – gar Jahre in Massenunterkünften kaserniert…“ Hintergrund vom 10.04.2018 von und bei Pro Asyl externer Link
  • Mehr Personal für Migrationsamt: Bis zu fünf Pilot-Rückführungszentren für Flüchtlinge geplant 
    „… Der neue Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) hatte bei seinem Antrittsbesuch im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Freitag in Nürnberg viele Ankündigungen im Gepäck – konkrete Zahlen oder Termine gab es kaum. Seehofer kündigte etwa an, dass im Herbst die ersten Pilot-Rückführungszentren für Flüchtlinge an „bis zu fünf“ Standorten bundesweit in Betrieb gehen sollen: „In enger Kooperation mit den Ländern.“ Eine konkrete Standortplanung solle „möglichst bis zur parlamentarischen Sommerpause“ vorliegen. Sein ebenfalls bereits angekündigter „Masterplan für Migration“ soll dann auch fertig sein. Seehofer sagte, man gehe den Weg der Pilot-Zentren, weil es für deren Einrichtung „erst einmal keine Gesetzesänderungen braucht“. Man wolle im Pilotbetrieb austesten, welche Rechtsänderungen überhaupt nötig seien. Man erhoffe sich von den Zentren „eine weitere Verbesserung bei der Dauer und der Qualität der Verfahren“. Ein Asylverfahren dauere derzeit von der Antragsstellung bis zur Entscheidung etwa drei Monate. Würde man erst alle möglichen Rechtsänderungen angehen, würden sich die Zentren „bis zum Sankt-Nimmerleinstag verschieben“. Anker steht laut Seehofer für Ankunft, Entscheidung, Rückführung. (…) Seehofer sagte auch, man werde die Kontrolle beim Thema Migration „und die Akzeptanz der Bevölkerung“ nur dann behalten, wenn neben der Bekämpfung der Fluchtursachen, schnellen Asylverfahren und einer hochwertigen Integration von Schutzberechtigten „auch konsequent zurückgeführt wird“….“ Beitrag von Daniel Staffen-Quandt vom 9. April 2018 bei MiGAZIN externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=130019
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