„aufRecht bestehen!“ 2016: Ansprüche verteidigen! Sanktionen abschaffen! Bundesweiter Aktionstag am 10. März 2016

"AufRECHT bestehen - kein Sonderrecht in den Jobcentern"Jetzt gilt es. Das Gesetzgebungsverfahren zur sogenannten „Rechtsvereinfachung“ bei Hartz IV geht im Frühjahr in die entscheidende Phase. Geplant sind viele Veränderungen, darunter auch gravierende Verschlechterungen für Leistungsberechtigte. Was letztendlich vom Bundestag und vom Bundesrat verabschiedet werden wird, das hängt auch von uns ab! Es kommt jetzt darauf an, uns möglichst viel Gehör für unsere Forderungen zu verschaffen. Es kommt jetzt drauf an, gemeinsam mit Sozial- und Wohlfahrtsverbänden sowie den Gewerkschaften möglichst viel Druck gegen drohende Verschlechterungen und für eine Abschaffung beziehungsweise Entschärfung der Sanktionen zu machen. Deshalb rufen wir alle Erwerbslosengruppen auf: Macht mit und beteiligt euch mit einer eigenen Aktivität am bundesweiten, dezentralen Aktionstag am 10. März! …Aufruf zum bundesweiten Aktionstag am 10. März 2016 im Rahmen der Kampagne „aufRecht bestehen“  externer Link . Siehe dazu neu:

  • Das SGB II, die Jobcenter und der Sozialdatenschutz
    Erwerbslose und ihre Familien sind wie kaum eine andere Bevölkerungsgruppe – außer Menschen ohne deutschen Pass – einer umfassenden Überwachung ihrer Verhältnisse ausgesetzt. Das fängt mit den Mitwirkungspflichten im SGB I an und geht weiter mit den im SGB II geregelten Auskunftsrechten der Jobcenter gegenüber anderen Behörden wie z. B. Unfall- oder Rentenversicherungen, Krankenkassen, dem Bundeszentralamt für Steuern, dem Zentralen Fahrzeugregister und dem Melderegister…Redebeitrag von Walter Schmidt (dieDatenschützer Rhein Main) in Frankfurt im Rahmen des bundesweiten Aktionstags AufRecht bestehen am 10. März 2016 externer Link . Weiter heißt es: „… Aus den im SGB normierten weitgehenden Auskunftsverpflichtungen der Betroffenen und den noch weitergehenden Überwachungsrechten der Jobcenter heraus hat sich auf breiter Front eine Praxis durchgesetzt, die rechtswidrig ist und die Menschen vor den Schreibtischen in den Jobcentern in ihren Grundrechten beeinträchtigt. An einem Beispiel will ich das illustrieren: Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales hat im September 2015 ein 11-seitiges Schreiben zum Thema ‚Vollzug des SGB II – Erheben, Verarbeiten und Nutzen von Sozialdaten‘ veröffentlicht. Das umfangreiche Schreiben lässt sich nur so erklären, dass dem Ministerium als Fach- und Rechtsaufsicht über die kommunalen Jobcenter in Bayern eine Vielzahl datenschutzrechtlich fragwürdiger bzw. rechtswidriger Praktiken bekannt geworden sind. In 10 Abschnitten werden Probleme benannt. Das Ministerium erkennt hier offensichtlich Regelungs- und Änderungsbedarf bei scheinbar weit verbreiteten Verhaltensweisen…

  • AufRecht bestehen am 10. März: Kundgebungen und Infostände, Diskussionen und Frühstück – Aktionen in über 30 Städten bundesweit
    Dritter bundesweiter Aktionstag am 10. März 2016: Erwerbslose protestieren gegen geplante Einschnitte: In rund 30 Städten wollen Erwerbslosengruppen am Donnerstag, den 10. März Protestaktionen durchführen. Die Proteste richten sich gegen das 9. Änderungsgesetz des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (Hartz IV), in dem aus Sicht der Erwerbslosengruppen viele und gravierende Verschlechterungen versteckt sind. Aufgerufen zum bundesweiten Aktionstag hat das Bündnis „AufRecht bestehen“, ein Zusammenschluss mehrerer Erwerbslosenverbände*. Am 18. März wird der Bundesrat erstmals über das Gesetzpaket beraten…PM vom Bündnis „AufRecht bestehen“, hier bei Tacheles e.V. vom 9. März 2016 externer Link und weitere Infos. Aus dem Text: „… Das Bündnis „AufRecht bestehen“ nennt drei konkrete Beispiele aus dem Gesetzentwurf, die für Leistungsberechtigte erhebliche Nachteile bringen: So soll in § 34 zusätzlich zu den bestehenden Sanktionen eine neue Strafe eingeführt werden. Leistungsberechtigte, bei denen unterstellt wird, sie würden nicht genug unternehmen, um ihren Leistungsanspruch zu beenden oder zu verringern, sollen die erhaltenen Hartz-IV-Leistungen vollständig ans Jobcenter zurückzahlen müssen. Da diese Rückzahlungspflicht sofort beginnt, sollen die Jobcenter rund 120 € monatlich vom Regelsatz als „Tilgung“ einbehalten können. „Mit dieser willkürlichen, von subjektiven Entscheidungen abhängigen Strafe, wird der Rechtsanspruch auf existenzsichernde Leistungen unterlaufen, da diese ständig unter dem Vorbehalt der Rückforderung stehen“, erläutert Frank Jäger vom Erwerbslosenverein Tacheles e.V. in Wuppertal. Diese neue Strafe kann beispielsweise auch ältere Hartz-IV-Beziehende treffen, die sich dagegen wehren, mit 63 Jahren in eine Rente mit Abschlägen zu wechseln…“  Siehe dazu die Aktionsübersicht bei der Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen externer Link sowie Kampagneninfos auf der Bündnisseite http://www.aufrecht-bestehen.de/ externer Link und im LabourNet das Dossier: Mindestlohn: Statt 8,50-Euro-Mogelpackung zehn Euro brutto lohnsteuerfrei ohne Ausnahmen! mit dem neuen Flugblatt zum Aktionstag
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=92317
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