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In der Türkei ist die Untersuchungshaft ein Strafmaß geworden

Presse Hinter Gittern - zu den Festnahmen im Sultanat Erdogan im November 2015Die ursprüngliche Funktion der Untersuchungshaft als Baustein eines Strafverfahrens scheint inzwischen kaum mehr eine Rolle zu spielen. Die Staatsanwaltschaften lassen sich mit der Anklageschrift immer länger Zeit oder verzichten ganz darauf, weil sich die Untersuchungshaft so in die Länge ziehen lässt. Dabei können sie sich meist darauf verlassen, dass die türkischen Richter*innen keine Freilassung für Oppositionelle aus der Untersuchungshaft beschließen werden. Falls ein Richter die Untersuchungshaft doch mal aufhebt, wird die Entscheidung, entgegen aller rechtsstaatlichen Prinzipien, mehrheitlich wieder rückgängig gemacht. Zudem wurde Ende August 2017 die maximale Dauer der Untersuchungshaft mit einem Notstandsdekret von fünf auf sieben Jahre ausgedehnt. Damit wird die repressive Nutzung polizeilicher und gerichtlicher Mittel, die sich seit den Prozessen ab 2007 abzeichnete, weiter vorangetrieben“ – aus dem Beitrag „Strafe vor der Strafe“ von Ismail Küpeli am 06. September 2017 bei der RLS externer Link über die Veränderung des Justizwesens der Türkei durch die AKP-Regierung.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=121135
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