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Zensur und Verbote gegen kurdische Einrichtungen in der BRD – Geld für Islamisten in Syrien: Die Berliner Waffenbrüder Erdogans in Aktion

Dossier

Turkey up in arms against Erdoğan!Während kurdische Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des »Islamischen Staates« vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Deren Einnahmen würden der PKK zugute kommen, heißt es. Das Vorgehen ist aus mehreren Gründen besorgniserregend. Erstens: Mit einer schwammigen, bisher kaum belegten Begründung werden Verlage verboten. Wenn Polizisten in Deutschland lastwagenweise linke und humanistische Bücher abtransportieren, müssen in Anbetracht der Geschichte die Alarmglocken läuten. Neben Zweig und Dostojewski wurden auch türkische Autoren verlegt, die unter Erdogans Regime verfolgt werden. Die Maßnahme ist ein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Zweitens: Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und Sprache heraus. Durch die Verbote werden die kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten. Solche Verhältnisse kannte man bisher aus der Türkei…“ – aus dem Beitrag „Wer hat Angst vor Büchern?“ von Sebastian Bähr am 12. Februar 2019 in neues Deutschland externer Link, worin abschließend zusammengefasst wird: „… Die Bundesregierung macht sich mit ihrer drakonischen Kriminalisierungsstrategie erneut zum Erfüllungsgehilfen eines brutalen Autokraten“. Siehe dazu fünf weitere aktuelle Beiträge, darunter die Ankündigung einer Klage gegen die Zensoren, einen Bericht über weitere alltägliche Repression gegen kurdische Proteste und einen Beitrag zur Finanzierung der Hilfstruppen Erdogans in Syrien und dazu:

  • Solidarität mit kurdischer Kulturarbeit: Für die Verbreitung der Edition Mezopotamya werden Spenden gebraucht – gegen die willkürlichen Verbote des Innenministeriums New
    Es geht um den von Bundesinnenminister Horst Seehofer verbotenen kurdischen *Mezopotamien Verlag: Am 12. Februar 2019 ist der Verlag, ebenso wie der benachbarte MIR Musikvertrieb verboten worden. Beiden wird unterstellt, Unterorganisationen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) zu sein.
    Der Mezopotamien Verlag hat Bücher in verschiedenen Sprachen zu kurdischer Geschichte, zur kurdischen Frauenbewegung, die Schriften von Abdullah Öcalan sowie Romane, ein Sprachlehr- und ein Wörterbuch, Kinderbücher usw. veröffentlicht. Außerdem hat der Verlag viele Bücher auf türkisch und kurdisch aus anderen Verlagen vertrieben, darunter viele Klassiker der Weltliteratur. Keines der Bücher des Mezopotamien Verlags ist in der Vergangenheit in Deutschland verboten oder auch nur in irgendeiner Weise beanstandet worden. Dennoch wurden sie tonnenweise beschlagnahmt, ebenso die Bücher aus den anderen Verlagen – so dass sie für den Buchhandel und die Leser*innen nicht mehr erreichbar sind. Das werten wir als Zensur durch die Hintertür.
    Die wichtigsten der deutschsprachigen Titel des Mezopotamien Verlags sollen nun als „/*Edition Mezopotamya*/“ von den drei Verlagen Unrast (D), Mandelbaum (A) und Edition 8 (CH) neu aufgelegt und für den Buchhandel bis zur Frankfurter Buchmesse im Oktober 2019 wieder verfügbar gemacht werden
    “ – und unter vielen anderen unterstützt auch die Redaktion LabourNet Germany dieses Projekt. Siehe dazu auch die Erläuterung zum Spenden-Aufruf (samt notwendiger Angaben) und die Liste der Bücher die (je nachAufkommen) wieder heraus gegeben werden sollen: 

    • Spendenkonto:
      Verein z. Förderung kurdischer Kultur e.V. i.Gr.
      IBAN: DE78 4306 0967 1011 1214 00
      Verwendungszweck: Edition Mezopotamya
    • Die Anzahl der tatsächlich wieder aufgelegten Titel wird von der Höhe des zur Verfügung stehenden Betrages abhängig sein. Aus dem Buchverkauf rücklaufendes sowie ggf. überschüssiges Geld soll einem Solidaritätsfonds für die Prozesskosten des Mezopotamien Verlags und des MIR Musikvertriebs zur Verfügung gestellt werden. Denn die beiden Verlage unternehmen selbstverständlich rechtliche Schritte gegen ihr Verbot. Die wieder aufzulegenden deutschsprachigen Titel fügen wir als pdf-Datei im Anhang bei . Eine Gemeinschaftsedition der Verlage edition 8 – Zürich, Mandelbaum Verlag – Wien, Unrast Verlag – Münster
  • Die Bundesregierung begründet Verbote von Verlagen: Kurdische Musik ist Terror 
    „… Mit Verfügung vom 1. Februar hat das Bundesinnenministerium die auf die Verlegung und den Vertrieb von kurdischer Literatur und kurdischer Musik spezialisierten Medieneinrichtungen Mezopotamien-Verlag und MIR-Musik als angebliche Teilorganisationen der PKK verboten. Am 12. Februar wurden daraufhin die Geschäftsräume der beiden Neusser Kunst- und Kulturvertriebe durchsucht und sämtliches Inventar auf Weisung des Bundesinnenministers Horst Seehofer beschlagnahmt. Die kulturpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag Simone Barrientos befragte die Bundesregierung nach dem Verbot der kurdischen Verlagshäuser. Auf fast alle Fragen antwortet die Bundesregierung mit nichtssagenden Floskeln und ausweichend. In einem Punkt wird sie jedoch überraschend klar, indem sie behauptet, MIR-Musik sei von der „PKK-Europaführung“ gegründet worden, um „einen kurdischen Musikmarkt zu entwickeln und diesen im Sinne der PKK nutzbar zu machen.“ Wie auch die Bundesregierung einräumt, wurden bei den Razzien im Februar 50.000 Gegenstände beider Verlage konfisziert. Dabei handelt es sich um den gesamten Bücherbestand, Musik-CDs, Archivmaterial, Instrumente, Geräte aus dem Tonstudio sowie technische Ausrüstungen. Jeglicher Bestand, ob klassische kurdische Musik oder Wörterbücher, wurden als Besitz einer „Teilorganisation der PKK“ beschlagnahmt. Mit diesem Konstrukt kann ein Kochbuch genauso aus dem Verkehr gezogen werden, wie Kindermärchen oder Grammatiken. Solch ein Vorgehen ist bisher vor allem gegen oppositionelle Medien in der Türkei bekannt…“ – aus der Meldung „Förderung kurdischer Kultur als „PKK-Aktivität“ verboten“ am 12. Juni 2019 bei der ANF externer Link, worin auch noch der Vorschlag gemacht wird, als nächstes terroristische Kochbücher zu beschlagnahmen…
  • Verfolgung kurdischer Organisationen in der BRD: Wenn die Polizei allzu eifrig wird… 
    Wie Urteile anderer Gerichte, etwa zu Newroz im letzten Jahr, zeigt auch dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf erneut, wie häufig gegen Kurdinnen und Kurden von Seiten der Polizei rechtswidrig vorgegangen wird. Seien es nun Verbote wie hier in Düsseldorf oder letztes Jahr in Hannover, Auflösungen großer Demos wie in Köln im Januar 2018 oder wiederholte Razzien bei kurdischen Vereinen und zuletzt nun auch noch das Verbot des Mezopotamien-Verlags. Es zeigte sich auch hier in der Verhandlung, dass die Düsseldorfer Polizei selbst unter großem Druck aus der Politik steht, möglichst repressiv gegen Kurdinnen und Kurden vorzugehen. Erfreulicherweise machen die Verwaltungsgerichte bei diesem Spiel in letzter Zeit häufiger nicht mit, sondern betonen, dass Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit auch für ethnische Minderheiten gelten. Es bleibt nun zu hoffen, dass sich auch das Bundesverwaltungsgericht an die Universalität der Grundrechte und der Bedeutung der Kultur von Minderheiten erinnert, wenn es über das Verbot des Mezopotamien-Verlags und damit der Zerstörung des kurdischen Kulturerbes befinden muss…“ aus dem Interview „Findet die Willkür gegenüber Kurden in Deutschland ein Ende?“ am 18. Februar 2019 bei der ANF externer Link, in dem Rechtsanwalt Lukas Theune zu Schlussfolgerungen aus einem Urteil in Düsseldorf zieht wo das Verwaltungsgericht am 6. Februar 2019 festgestellt hat, dass das Verbot einer geplanten kurdischen Versammlung zum Thema „Stoppt den Krieg in Afrin“ rechtswidrig war. Der kurdische Dachverband sei nicht mit der PKK gleichzusetzen und die Düsseldorfer Polizei habe den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht beachtet. Zu den Protesten gegen die Polizeistaatsmaßnahmen gegen kurdische Organisationen ein weiterer aktueller Beitrag:

    • „Kurdische Musiker lassen sich von Seehofer nicht stoppen“ am 17. Februar 2019 beider ANF externer Link berichtet über Reaktionen auf den Zensurterror des Innenministeriums unter anderem folgende Stellungnahme: „Farqîn Azad sieht seit 1993 eine kontinuierliche Repression gegen kurdische Einrichtungen in Deutschland: „Bei allen Verhandlungen mit der Türkei benutzt die Bundesregierung die kurdischen Einrichtungen als Trumpf in der Hand. Kurdische Organisationen und Institutionen werden verboten, kurdische Politiker ins Gefängnis gesteckt. Während die Kurden im Mittleren Osten für die gesamte Menschheit gegen den IS kämpfen, wird ihnen in der Bundesrepublik ein Dolchstoß in den Rücken verpasst. Wer jedoch glaubt, die Entwicklung kurdischer Kultur und Kunst durch Verbote verhindern zu können, der irrt sich. Für die Kurdinnen und Kurden sind ihre eigenen Wohnungen wie Kultur- und Kunsteinrichtungen, sie sprechen ihre Sprache und leben ihre Kultur. Deutschland muss mit der antikurdischen Repression aufhören.“
  • Das Verbot kurdischer Verlage in der BRD und die Angriffe auf die Märsche nach Straßburg: Die Parteinahme für das Erdogan-Regime erfordert immer neue reaktionäre Maßnahmen 
    Mit dem Verbot des langen Marsches in Karlsruhe, haben sich die deutschen Behörden erneut zum Handlanger des türkischen Staates gemacht. Dass der körperliche Übergriff der Polizei auf kurdische Demonstrierende unmittelbar nach der Razzia in zwei kurdischen Verlagen stattfand, bestätigt, dass die deutschen Behörden auf Wunsch Ankaras agieren und die anhaltenden Repressionen gegen die kurdische Bevölkerung in Deutschland systematisch verstärken werden.  Auch die Entscheidung, einen Buchverlag zu verbieten und tausende Bücher zu beschlagnahmen, lässt Erinnerungen an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte wach werden. Die Verlage brachten Bücher über kurdische Geschichte und Sprache heraus und nun werden durch die Verbote die kulturellen Rechte der kurdischen Minderheit in Deutschland mit Füßen getreten. Mit diesem Vorgehen in Deutschland soll nun auch das Grundrecht auf Informations- und Meinungsfreiheit der Kurd*innen beschnitten werden. (…) Während die Bundesregierung weiterhin über Verfassungswidrigkeiten, Flaggen-, Demo- und Parolenverbote diskutiert und Kurdinnen und Kurden politisch verfolgt, wird der IS im Nahen und Mittleren Osten derzeit militärisch vollständig eliminiert. Die Reste der Extremistenmiliz sind nur noch auf einem etwa einen Quadratkilometer großen Gebiet eingeschlossen und werden derzeit bei der Offensive von der kurdisch-angeführten QSD (SDF) scharf ins Visier genommen. Und nun – während kurdische Kämpferinnen und Kämpfer in Syrien gegen das letzte Widerstandsnest des IS vorrücken, hat Innenminister Horst Seehofer kurdische Verlage in Deutschland verboten. Die Bundesregierung stellt somit wieder eindrucksvoll unter Beweis, dass sie ihre Interessenpolitik mit der Türkei über die Grundrechte von in Deutschland lebenden Kurd*innen stellt…“ – aus der Erklärung „Deutsche Repressionsbehörden erweitern Kriminalisierung“ des Studierendenverbandes YXK/JXK externer Link am 14. Februar 2019 bei der ANF dokumentiert. Siehe dazu auch einen weiteren Beitrag über den Angriff auf die Meinungsfreiheit durch das BRD-Innenministerium:

    • „Innenministerium verbietet kurdischen Verlag“ von Elke Dangeleit am 13. Februar 2019 bei telepolis externer Link hebt unter anderem zur verbotenen Verlagstätigkeit hervor: „Der Mezopotamien-Verlag wurde schon vor einem Jahr durchsucht und Bücher beschlagnahmt. Er wurde im Jahr 2000 gegründet und gibt Bücher zu politischer Theorie, zur kurdischen Geschichte und zur jesidischen Religion und Kultur heraus. Aber auch Sprachbücher, Kinderbücher und Romane befinden sich in seinem Sortiment, darunter Bücher von Abdullah Öcalan, Mehmet Uzun, Yaşar Kemal, Orhan Pamuk, Elif Şafak, Aslı Erdoğan, Selahattin Demirtaş und Amin Maalouf in kurdischer, türkischer und deutscher Sprache. Bücher von kurdischen und türkischen Autoren also, die in der Türkei verfolgt werden.  Auch Weltliteratur von Tolstoi, Stefan Zweig, Eduardo Galeano, Jack London, John Steinbeck, Victor Hugo, Dostojewski, Gogol, Chomski und Bookshin wurde beschlagnahmt. Der ebenfalls verbotene Musikverlag Mir Multimedia ist eine der wichtigsten Einrichtungen für kurdische Musik. Rund 500 CDs von vielen kurdischen Musikern und Musikerinnen hat er herausgegeben und Tausende Konzerte organisiert. In 35 Jahren hat der Musikverlag ein Archiv mit 500.000 kurdischen Liedern aufgebaut, die sie weltweit gesammelt hatten und das vor einem Jahr ebenfalls beschlagnahmt worden war. Keines der Bücher und keine der CDs stehen auf einer Indexliste von verbotenen Texten oder Musiktiteln. Das Verbot beruft sich, – ganz in Erdogan-Manier-, auf den Verdacht, der Verlag finanziere die PKK. Was noch zu beweisen ist und eine Beschlagnahmung legaler Bücher nicht rechtfertigt…
  • „Zensor greift durch“ von Nick Brauns am 13. Februar 2019 in der jungen welt externer Link unter anderem zur Verlagstätigkeit, die zur Freude Erdogans – und als Gastgeschenk für seinen Kriegsminister? – unterbunden werden soll: „Es ist das erste Verbot einer mutmaßlich der PKK nahestehenden Organisation in Deutschland, seit im Jahr 2008 das Sendestudio des kurdischen Satellitenfernsehsenders Roj TV in Wuppertal geschlossen wurde. Im Mezopotamien-Verlag sind unter anderem die Gefängnisschriften des seit 20 Jahren in der Türkei inhaftierten PKK-Vordenkers Abdullah Öcalan, die Memoiren der vor sechs Jahren in Paris von einem türkischen Agenten ermordeten PKK-Mitbegründerin Sakine Cansiz sowie Aufzeichnungen von Guerillakämpfern erschienen – aber auch Sprach- und Geschichtsbücher. Der Verlag vertrieb zudem kurdischsprachige Kinderbücher und Klassiker der Weltliteratur in mehreren Sprachen. Bücher aus dem Mezopotamien Verlag wurden regelmäßig in der jungen Welt rezensiert und in der jW-Ladengalerie vorgestellt. Zur Leipziger Buchmesse hatten im vergangenen Jahr über 100 Verlage und Buchhandlungen eine im Börsenblatt des Deutschen Buchhandels veröffentlichte Solidaritätserklärung mit dem Mezopotamien-Verlag unterschrieben. »Seehofer wandelt auf den Spuren des türkischen Despoten Erdogan«, erklärte am Dienstag die innenpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Bundestag, Ulla Jelpke. »Das Verbot des kurdischen Verlages ist ein Akt staatlicher Zensur. Während die Bundesregierung mit Waffenlieferungen an die Türkei auf der einen Seite den Krieg gegen die Kurden anheizt, versucht sie auf der anderen Seite authentische Informationen über den kurdischen Befreiungskampf zu unterdrücken.« Das Verlagsverbot erfolgte wenige Tage vor der Ankunft des türkischen Wehrministers Hulusi Akar, der auf der Gästeliste der »Münchner Sicherheitskonferenz« am kommenden Wochenende steht – und ebenso kurz dem 20. Jahrestag der Gefangennahme des PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan am Freitag…
  • „Durchsuchungen: Mezopotamien Verlag und Mir-Musik verboten“ am 12. Februar 2019 bei der ANF externer Link ist die Meldung über den Willkürakt bei der kurdischen Nachrichtenagentur: „Die Polizei durchsucht seit den frühen Morgenstunden erneut den Mezopotamien Verlag und Mir-Musik. Die Durchsuchungen dauern weiter an. Nach Angaben des Innenministeriums handelt es sich um den Vollzug einer Verbotsverfügung. Das Ministerium erklärte, der Mezopotamien Verlag und MIR-Musik werden damit als „Teilorganisation der 1993 in Deutschland verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) verboten und aufgelöst“. Der Innenminister Seehofer erklärte: „Gerade weil die PKK trotz des Verbots in Deutschland weiterhin aktiv ist, ist es notwendig und geboten, die PKK in ihre Schranken zu weisen und die Einhaltung der Rechtsordnung sicher zu stellen.“…
  • „Festnahmen nach Polizeiangriff auf Jugendmarsch“ am 12. Februar 2019 bei der ANF externer Link ist eine Meldung, aus der mehr als deutlich wird – zum x-ten Male – dass es sich bei der Repression gegen kurdische Kultureinrichtungen keineswegs um einen isolierten Akt, sondern um einen Bestandteil eines grundlegenden Vorgehens handelt: „Der lange Marsch der kurdischen Jugendbewegung von Mannheim nach Straßburg ist in der Nähe von Karlsruhe von der Polizei angegriffen worden. Die Jugendlichen sind am Sonntag in Mannheim aufgebrochen, weil sie gegen die Isolation des PKK-Gründers Abdullah Öcalan protestieren. In Straßburg findet am Samstag eine Großdemonstration statt. Anlass ist die Verschleppung Öcalans in die Türkei vor zwanzig Jahren. Heute wurden die Jugendlichen von der Polizei gestoppt. Als Grund wurden Bilder Abdullah Öcalans sowie Parolen für den kurdischen Vordenker genannt. Die Parole „Bijî Serok Apo“ – Es lebe der Vorsitzende Apo – sei verboten. Es kam zu mehreren Festnahmen, die genaue Anzahl liegt noch nicht vor…“
  • „Klage gegen Verbot kurdischer Einrichtungen angekündigt“ am 12. Februar 2019 ebenfalls bei der ANF externer Link informiert: „Nunmehr wurden die beiden Unternehmen mit der Behauptung verboten, dass sämtliche betriebswirtschaftliche Aktivitäten der PKK zugutekommen würden. Aus der Verbotsverfügung geht allerdings hervor, dass das Innenministerium davon ausgeht, dass die beiden Gesellschaften defizitär gearbeitet hätten. Damit kommen die Gesellschaften als Einnahmequelle der PKK gerade nicht in Betracht. Vorgeworfen wird den Gesellschaften im Wesentlichen, dass über sie legale Periodika verteilt worden wären, die als PKK-Publikationen angesehen werden. Das breite Angebot der Buch- und Musikverlage wird in der Verbotsverfügung ausdrücklich außer Acht gelassen. Rechtsanwalt Dr. Stolle aus Berlin, der die betroffenen Unternehmen vertritt, erklärt dazu: „Mit der Verbotsverfügung sollen wichtige Stimmen der kurdischen Kultur in Deutschland mundtot gemacht werden. Dieses Verbot ist rechtlich nicht haltbar. Wir werden dagegen Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht erheben“. Rechtsanwalt Fresenius aus Frankfurt/Main, der die betroffenen Unternehmen ebenfalls vertritt, erklärt weiter: „Die Zerschlagung jedes oppositionellen Mediums und das Verbot kritischer Kultur durch das Erdoğan-Regime wird vom Bundesministerium des Innern hinsichtlich der kurdischen Kultur auch auf Deutschland ausgeweitet. Erneut unterstützt damit die Bundesregierung die undemokratische Kurdenpolitik der Türkei.“…“
  • „Bundesregierung finanziert türkeitreue Islamisten in Nordsyrien“ von Elke Dangeleit am 11. Februar 2019 bei telepolis externer Link über die andere Seite derselben bundesdeutschen Politik – die Hilfstruppen des demnächst die BRD heimsuchenden Kriegsministers werden versorgt: „Nun steht es schwarz auf weiß: In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Partei Die Linke im Bundestag, die der Redaktion vorliegt, bestätigt die Bundesregierung, dass sie die Syrische Nationale Koalition (ETILAF) finanziert. ETILAF ist ein von Muslimbrüdern dominiertes Bündnis mit Sitz in Istanbul. ETILAF-Milizen wie Liwa al-Tawhid oder Jaish al-Islam arbeiteten immer wieder mit al-Qaida- und al-Nusra-Milizen zusammen. Ihr gehören auch Milizen wie die dschihadistische „Armee des Islam“ (Jaish al-Islam) oder die rechtsextreme türkische Miliz Sultan-Murad-Brigade an. Ganz aktuell sind sie Teil der türkischen Besatzungsmacht im nordsyrischen Kanton Afrin und zwingen dort bspw. die Schulen, in türkischer Sprache zu unterrichten. ETILAF begreift sich als „legitime Vertretung des syrischen Volkes“ und hat den Sturz des syrischen Präsidenten Assad zum Ziel. Auch der Kurdische Nationalrat (ENKS) ist seit 2013 in der Koalition vertreten. Nicht nur ETILAF, auch der ENKS wird von der Bundesregierung finanziert, wie schon eine frühere Kleine Anfrage der Linken zu Tage brachte. Unter dem Deckmäntelchen der Demokratisierung der syrischen Bevölkerung flossen über das sogenannte „Europäische Zentrum für Kurdische Studien“ (EZKS) mehr als 800.000 Euro an den ENKS. Tatsächlich ging es darum, die national-konservative kurdische Opposition gegen die demokratische Partei PYD und den Rat der Demokratischen Föderation Nord- und Ostsyriens zu stärken. Der ENKS sitzt mit ETILAF im Rat von Afrin und ist damit direkt an der Unterdrückung und Vertreibung der Bevölkerung von Afrin beteiligt. Im November vergangenen Jahres verließen 30 Mitglieder den ENKS, als dieser die Plünderung und Vernichtung der Olivenhaine in Afrin durch die Türkei mittrug. Sie kritisierten, der ENKS sei der türkischen Regierung und Barzanis nordirakischer KDP hörig…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144260
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