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Calais: Teilräumung des „Jungle“-Camps von Migranten am Ärmelkanal ist im Gange

Bericht von Bernard Schmid, Stand: Nachmittag des 1. März 16, Fortsetzung folgt

Calais: Teilräumung des „Jungle“-Camps von Migranten am ÄrmelkanalAm heutigen Dienstag wird in London dagegen demonstriert, in Paris und im westfranzösischen Nantes, am morgigen Mittwoch in Genf (vgl. https://www.facebook.com/events/1565841643742923/ externer Link und http://paris-luttes.info/calais-brule-liberte-pour-les-4963?lang=fr externer Link sowie https://nantes.indymedia.org/events/33507 externer Link; und für Genf: https://calaismigrantsolidarity.files.wordpress.com/2016/03/evacuation-calais2.pdf externer Link pdf). Am gestrigen Montag, den 29. Februar 16 begann die Räumung der Südhälfte des als „Jungle“ bezeichneten, selbstverwalteten Migranten-Camps in der Nähe von Calais am Ärmelkanal. Dazu rückten am Montag über 40 Busse der französischen Bereitsschaftspolizei CRS mit Wasserwerfen an, in ihrem Tross kamen zwanzig Bauarbeiter für Abrisstätigkeiten. (Vgl. dazu auch folgendes Video: https://www.youtube.com/watch?v=U0IlwRkvQoE&feature=youtu.be externer Link )

Bei Redaktionsschluss am Dienstag Nachmittag ist die Räumung, die über mehrere Tage hinweg angesetzt zu sein scheint, noch nicht abgeschlossen. Am Montag Nachmittag gegen 17 Uhr kam es zu ersten stärkeren Zusammenstößen: Rund 400 CRS-Einsatzbeamten standen ungefähr doppelt so viele Migranten in dem Camp sowie einige ehrenamtliche Helfer/innen entgegen. Vorwiegend afghanische Migranten setzten einige zeltförmige oder aus Holz erreichtete Behelfsbehausungen in dem Camp in Brand, um das weitere Vorrücken der Räumtruppen aufzuhalten. Die französische Staatsmacht, die am Montag eine Aktivistin aus den Reihen der „No Borders“ festnahm, beschuldigt vor allem „britische Aktivist/inn/en“, angeblich „zur Gewalt aufzustacheln“. (Vgl. etwa http://www.lemonde.fr/police-justice/article/2016/02/29/migrants-le-demantelement-partiel-de-la-jungle-de-calais-a-debute_4873661_1653578.html externer Link)

Auf die Idee, gegen die Zerstörung ihrer Notsiedlung zu protestieren, kamen die Migranten jedoch völlig von alleine. So lange diese Menschen ihr eigentliches Ziel – auf die britischen Inseln zu kommen – nicht erreichen, bleibt ihnen als Alternative nur, entweder in die vom Staat bereit gestellten Lgerstrukturen einzuziehen (vgl. unten im letzten Abschnitt), was vielen als größeres Übel erscheint, oder aber sich über kleine „wilde“ Camps im Umland zu zerstreuen. Also an ungeschützten und verstreuten Orten zu leben, wie dies vor wenigen Jahren in der Umgegend von Calais noch der Fall war, bevor der „Jungle“ entstand.

Calais: Teilräumung des „Jungle“-Camps von Migranten am Ärmelkanal In der nun geräumten Südhälfte des Camps lebten bis vor kuzem noch 3.500 Menschen, laut Angaben von Solidaritätsinitiativen und NGOs, die über genaue Schätzungen verfügten und die Personen einzeln kannten. Hingegen behaupten die Behörden, dort hätten nur 800 bis maximal 1.000 Migranten gewohnt. Dafür hat die französische Staatsmacht auch eine offizielle Zählung vor Ort vorgenommen. Allerdings tauchten die Beamten in jenen Morgenstunden auf, in denen viele Migranten aus dem Camp verzweifelt versuchen, in das Calaiser Hafengebiet oder in den naheliegenden „Eurotunnel“ – den unterirdischen Eisenbahntunnel zwischen der französischen und der englischen Seite des Ärmelkanals – einzudringen oder aber auf LKWs zu gelangen, und die Überfahrt auf die britische Seite zu versuchen. Die angeblichen alternativen Staatsmacht wurde durch die NGOs auch darauf hingewiesen, stellte sich jedoch taub. Ihre Unterbringungs-„Angebote“ (neben allen anderen Unzulänglichkeiten, die ihnen anhaften, vgl. unten) sind also von vornherein auf eine viel zu geringe Anzahl von Menschen ausgelegt.

Das zuständige Verwaltungsgericht in der nordfranzösischen Regionalhauptstadt Lille hatte zu dieser Räumung (ebenso wie zur behördlichen Zählweise) am vergangenen Donnerstag, den 25. Januar 16 am Nachmittag seine Zustimmung erteilt: Die geplante Evakuierung der Südhälfte der „Jungle“-Siedlung sei rechtmäßig. Nun können die Kläger – mehrere Migranten sowie fünf französische NGOs – noch vor den Conseil d’Etat ziehen, also das oberste Verwaltungsgericht in Frankreich. Dies wurde auch angekündigt. Aber eine Klage dort besitzt keine aufschiebende Wirkung, hätte also eine Räumung noch vor dem höchstrichterlichen Entscheid auf keinen Fall verhindern können.

Calais: Teilräumung des „Jungle“-Camps von Migranten am Ärmelkanal Alain Juppé, der derzeit als einer der aussichtsreichsten Anwärter auf die Präsidentschaftskandidatur der französischen Konservativen für die Wahl 2017 gilt, besuchte am 27. Januar 16 die Örtlichkeiten in Calais. In der regionalen Presse erklärte er, er sei gekommen, um seine Parteifreundin, die Calaiser Bürgermeisterin Nathalie Bouchart zu unterstützen. Diese forderte seit Oktober vorigen Jahres zum wiederholten Male, zuletzt am 03. Februar, den Einsatz der Armee in Calais: Polizei und Gendarmerie würden der Lage nicht langer Herr. Juppé, der eher als Mann des moderaten Flügels der bürgerlichen Rechten gilt, wiegelte verbal ein wenig ab: Ja, die Armee könne „unterstützend eingreifen“, aber, fügte er hinzu, „ich glaube, dies ist nicht vorrangig ihre Rolle.“

Juppé regte an, auch die britischen Behörden müssten „ihren Teil an Verantwortung“ übernehmen. Etwa, indem britische Beamte vor Ort in Calais überprüften, wer im Vereinigten Königreich aufnahmeberechtigt sei, um diese Menschen über den Ärmelkanal hinüber zu lassen. Dabei bezieht der frühere Premier- und Außenminister sich wohl auch auf ein britisches Gerichtsurteil vom 21. Januar d.J., das es erstmals vier bis dahin im Flüchtlingscamp von Calais festsitzenden unbegleiteten Minderjährigen erlaubte, zu ihren in England lebenden Familien einzureisen. Juppé schlug jedoch wesentlich grundsätzlicher vor, ähnlich wie es in den kürzlich in Griechenland und Italien eröffneten hot-spots der EU und ihrer Grenschutzagentur Frontex geplant ist, vorgelagerte Entscheidungen zur Einreiseerlaubnis und –verweigerung zu treffen. In diesem Falle sollen also britische Behörden die Flüchtlinge auf französischem Boden dahingehend sortieren, wer später in ihr Land darf und wer nicht. Daneben spricht Juppé sich dafür aus, in viel höherer Zahl als bisher Abschiebungen von „nicht asylberechtigten“ Migranten durchzuführen und „Rücknahmeverpflichtungen“ von Herkunfts- oder Drittländern geltend zu machen.

Von der Aussicht, in Calais auf Vertreter der britischen Migrationsbehörden zu treffen, nicht verschreckt zeigt sich Ende vergangener Woche Abu Awar. Der weißbärtige Mann ist ein bidoun („ohne“), ein staatenloser Araber aus Kuwait, und wohnt derzeit im „Jungle“ von Calais. Wie zahlreiche Familien in der Region wurde auch die seine bei der Unabhängigkeit des Kleinstaats am Golf von der britischen Kolonialmacht, 1961, nicht als Staatsbürger akzeptiert. Als die Grenzen mit dem Reißbrett gezogen wurden, lebte seine Familie wie viele andere beiderseits der Linie. Heute sind die bidoun in den Golfmonarchien weitgehend rechtlos. Ein Teil seiner Angehörigen sitzt im Gefängnis. Abu Awar rechnet vor, die Reise bis nach Europa habe ihn 5.000 Euro gekostet, die Weiterreise bis nach Calais nochmals 1.500 Euro. Nun glaubt er, wenn die britischen Behörden erst einmal Kenntnis von seiner Situation hätten, sei die Sache für ihn geregelt: Den bidoun aus der britischen Ex-Kolonie ein spezieller Schutzstatus zuerkannt – wenn sie es denn einmal bis auf englischen Boden geschafft haben. Abu Awar hat aber auch bereits zwei erwachsene Kinder in Großbritannien leben. Nicht alle im Camp rechnen sich so vergleichsweise gute Chancen aus wie Abu Awar.

Britischer Abstimmungskampf, britische „Verantwortung“ und Calais

Während ein Franzose wie Alain Juppé gerne das aus dem Jahr 2003 stammende „Abkommen von Le Touquet“ neuverhandeln möchte, das Frankreich zur Übernahme vorgelagerter Grenzkontrollen und Einreisekontrollen für Großbritannien verpflichtet – um mehr „Verantwortung“ für die Migranten auch von den Briten einzufordern -, spricht auch der britische Premier David Cameron derzeit viel von Calais. Und von Frankreich. Allerdings im umgekehrten Sinne: Er thematisiert die sich am Ärmelkanal aufstauenden Migranten, um im beginnenden Abstimmungswahlkampf dafür zu werben, dass die britischen Stimmbürger am 23. Juni 2016 für einen Verbleib in der EU stimmen. Würde das Vereinigte Königreich nämlich die Union verlassen, also für einen Brexit stimmen, „dann sähen französische Politiker sich nicht mehr an das Abkommen von Le Touquet gebunden, mit dem sie anerkannten, dass unsere Grenze auf ihrer Seite des Ärmelkanals liegt“. Dies erklärte Cameron etwa am 08. Februar dieses Jahres. Um seine Landsleute dazu zu veranlassen, in der EU bleiben zu wollen, fügte Cameron hinzu: „Wir dürfen ihnen keinen Vorwand dazu liefern!“, denn sonst kämen „Tausende von Migranten in einer Nacht, um Asyl in Kent zu beantragen.“

Wir treffen Patrick in einem NGO-Lokal. Er ist im Hauptberuf Richter und Mitglied einer progressiven Justizgewerkschaft (SM / Syndicat de la magistrature), ehrenamtlich engagiert er sich für Flüchtlinge. Er nahm in Lille am Prozess vor dem Verwaltungsgericht teil und unterstützte die fünf NGOs – wie Car4Calais, L’Auberge des migrants und Help Refugees -, die gegen die bevorstehende Räumung des „Jungle“ klagten.

Gericht genehmigt Räumung

Ihre Verwaltungsklage ging verloren. Die französische Staatsmacht berief sich vor dem Gericht darauf, die Lage vor Ort sei unhaltbar geworden, führe zu Übergriffen und Gewalt. Dabei führte das Innenministerium die in den letzten Wochen tatsächlich zunehmenden rassistischen Gewaltakte auf die – so ihre Darstellung – Anspanung und Verzweiflung von Anwohnern, Polizisten und Migranten gleichermaßen zurück. Anlässlich einer Solidaritätsdemonstration von 3.000 Menschen in Calais am vorletzten Samstag in Januar war tatsächlich die Stimmung im hafennahen Stadtteil von heftigen verbalen Ausbrüchen mancher Anwohner geprägt. (Wir berichteten) Ein 21jähriger, der zuvor schon wegen rechtsextremer Aktivitäten bekannt war, holte gar beim Vorbeiziehen der Demonstration ein Jagdgewehr aus dem Haus, während ein Kumpan vor seinem Hauseingang mit einem Schlagstock herumzuprügeln begann. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eröffnet. In der Woche zuvor wurden junge Afghanen nächstens mit Eisenstangen verletzt.

Das Gericht nahm dieses Anwachsen von Spannungen und Gewalt zum Anlass, die Räumung der Südhälfte des Camps zu genehmigen. Also des Teils, der am nächsten an den Zufahrtsstraßen zum Hafen und zur Stadt und in Sichtweise einiger Häuser in den Außenbezirken liegt.

Dennoch sieht Patrick dadurch den Kampf um die Solidarität mit den Migranten noch nicht verloren. Gericht und Staatsvertreter seien durch das offensive Auftreten der NGOs mit ihrer Klage gezwungen worden, ihrerseits ihre Sorge für die humanitäre Situation der Migranten herauszustreichen. So wurden einige Örtlichkeiten im Camp ausdrücklich von der bevorstehenden Räumung ausgenommen. Solche, die als lieux de vie („Lebensorte“) bezeichnen werden: Gotteshäuser, Künstlerwerkstätten oder die Schule im Camp, an der Französisch und Englisch unterrichtet wird, oder das von den NGOs eingerichtete Zentrum für Rechtsberatung.

Noch im Januar d.J., als die Bagger einen 200 Meter breiten Teilstreifen einfach ohne richterliche Genehmigung geräumt hatten, um den „Jungle“ zur Straße hin zu begrenzen, wurden auch eine Kirche und eine Moschee im Camp einfach plattgewalzt. Dies führte zu Negativschlagzeilen. Sogar eine rechtsextreme Webseite, die der „Beobachtungsstelle für Christenfeindlichkeit“ (Observatoire de la christianophobe), empörte sich über den Angriff auf die Kirche der Migranten, ohne freilich die Moschee zu erwähnen, während muslimische Medien wiederum hauptsächlich von der Moschee sprachen. Nach wie vor steht aber die relativ große äthiopisch-eritreeische Kirche im Camp. Diese dürfte nun, ebenso wie Sozialeinrichtungen, verschont blieiben. Unterdessen begannen einige Migranten, die Worte Lieux de vie auf ihre Zelte zu pinseln, unter der Hoffnung, diese mögen so ebenso verschont blieben.

Vor allem aber glaubt Patrick, die Staatsmacht müsse nun wohl etwas stärker auf die Lage etwa der unbegleiteten Minderjährigen im Camp achten. In der Vergangenheit war sie dazu gezwungn worden, humanitäre Mindestbedingungen dort gewährleisten. Noch bis im Herbst 2015 hatten die Behörden dies strikt verweigert, da der „Jungle“ um Himmels willen nicht auf Dauer bleiben solle. Doch nachdem die französische Republik am 02. November, auf Betreiben von NGOs hin, vom Verwaltungsgericht Lille wegen Verletzung der Menschenwürde verurteilt wurde, hatte er immerhin Duschwagen und Toilettenhäuschen aufstellen müssen.

Vom Staat bereitgestellte „Alternativen“

Ansonsten behauptet die Staatsmacht nun, eine menschenwürdige Alternative gefunden zu haben. Einen Teil der bisher in Zelten lebenden Migranten will sie in Container stecken, die im Nordteil des Camps aufgestellt worden sind. Die ausgesprochen zynisch klingenden Berechnungen, wonach zwölf Erwachsene, aber „48 Minderjährige“ in eine Containereinheit passen sollen, riefen bei den NGOs helle Empörung hervor. Ebenso wie eine jüngst öffentlich gewordene Studie der Architekturschule im Pariser Stadtteil Belleville: Diese weist detailliert nach, dass die Containersiedlung ohne jegliche Sicherheitsuntersuchung etwa im Hinblick auf den Brandschutz entworfen und errichtet wurde, also hohe Risiken birgt. (VgL. https://www.dropbox.com/s/zyb272dhrb8osav/Plan%20Guide%20-%20Architecture%20et%20Réduction%20du%20Risque.pdf?dl=0 externer Link)

Vor allem aber sind die Containerdörfer mit moderner Technologie augestattet, die eine Erkennung der Bewohner durch die Handfläche oder den Fingerabdruck – und Unterstützer tunlichst draußen halten sollen. Viele Migranten wollen aus diesen Gründen nicht in die, wenig human wirkenden Container. Ihnen bietet der französische Staat nun noch eine andere Antwort an: Für eine Hôchstdauer von drei Monaten sollen sie in so genannten „Atempausezentren“ (centres de répit) oder „Aufnahme- und Orientierungszentren“ (CAO) unterkommen. Dort soll ihnen die Wahl zwischen einem Asylantrag in Frankreich oder „freiwilliger Ausreise“ schmackhaft gemacht werden, die Sache mit England sollen sie sich hingegen lieber aus dem Kopf schlagen.

Mehrere Hundert Menschen gingen auf solche Angebote ein, Anfang Februar 16 zogen etwa Migranten aus Calais in ein solches Zentrum im südfranzösischen Bezirk Lozère. Doch die CAO erweisen sich für jene als Falle, die einen Fingerabdruck in einem EU-Mitgliedsstaat bei der Durchreise hinterließen und aufgrund des Dublin-Abkommens dorthin zurückgeschickt werden sollen. Sudanesen, die über die italienischen Mittelmeerinseln in die EU einreisten, wurden etwa im Raum Toulouse in einem CAO identifiziert und unter Hausarrest gestellt. Die NGOs geben an, 54 % der Menschen in den CAOs seien aber in einer solchen juristischen Situation. Ihnen droht also die Abschiebung. Verteilt auf verschiedenste Winkel Frankreichs, so ist zu befürchten, werden sie dagegen weniger Schutz finden als umgeben von Unterstützerinnen, NGO-Aktivisten und anderen Migranten in Calais.

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=94241
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