[Video] Kilometerfresser TV: Berufskraftfahrer und Mindestlohn
Kilometerfresser TVTaxifahrer und LKW-Fahrer sprechen über ihre Arbeitsbedingungen. Bezahlung unterhalb des Mindestlohnes ist die Regel auch bei regulär angestellten Kollegen. Es gibt aber auch viel Schwarzarbeit in der Branche und kaum Kontrollen. Schwarz arbeitende Kollegen verdienen 8 oder 9 Euro. Wenn sie krank sind erhalten sie kein Geld. Viele Kollegen fahren trotzdem jahrelang, weil sie anderswo keine Arbeit finden, entweder weil sie zu alt sind, oder keinen richtigen Schulabschluss haben (oder weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt werden). All dies hat dazu geführt, dass die Reallöhne seit Jahrzehnten sinken und die Arbeitgeber sich die Taschen vollstopfen. Leider gibt es wenig gemeinsame Organisierung in der Branche und einer der Interviewten ruft dazu auf, gemeinsam für Verbesserungen zu kämpfen. „Es geht nicht nur um das individuelle Portemonnaie, es geht auch um unsere gemeinsame Situation.“ (aus dem Video)“ Video bei labournet.tv weiterlesen »
Kilometerfresser TV"Taxifahrer und LKW-Fahrer sprechen über ihre Arbeitsbedingungen. Bezahlung unterhalb des Mindestlohnes ist die Regel auch bei regulär angestellten Kollegen. Es gibt aber auch viel Schwarzarbeit in der Branche und kaum Kontrollen. Schwarz arbeitende Kollegen verdienen 8 oder 9 Euro. Wenn sie krank sind weiterlesen »

Lidl erhöht den Mindestlohn
„Aufs nächste Frühjahr können sich viele Lidl-Mitarbeiter jetzt schon freuen: Es wird mehr Geld geben. Profitieren werden vor allem die Mitarbeiter am unteren Ende der Einkommensskala. (…) Mehr Geld gibt es aber auch für die 3200 Filialleiter und ihre Stellvertreter. Im Schnitt können sie mit 300 bis 400 Euro monatlich mehr rechnen. Von „signifikanten Zahlen“ spricht Dokozic, das Gesamtpaket mache 40 Millionen Euro aus. Die Einkommenserhöhung ist das äußere Signal eines Umbruchs, der bei Lidl eingesetzt hat: Die Filialleiter sollen mehr Verantwortung bekommen. Von „Stärkung der Fläche“ ist bei dem Handelskonzern mit Sitz in Neckarsulm die Rede. Das ruft in Erinnerung, dass „die Fläche“, sprich die Filiale, bei dem Discounter bisher nur ein kleines Rädchen im Getriebe ist. Praktisch alles wird aus der Zentrale geregelt. Sofern etwas regional zu klären ist, etwa Personalfragen, wird das von den bundesweit 39 Zentralgesellschaften erledigt. Klare Anweisungen regeln jeden Handgriff, bis hin zum Putzrhythmus für den Fußboden. Die Logik: Wenn eine gute, sparsame Lösung gefunden wurde, ergibt sich daraus eine riesige Hebelwirkung, weil Lidl allein in Deutschland 3200 Filialen betreibt. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Filialleiter sind bisher entsprechend gering, ganz im Gegensatz zu den oft selbständig agierenden Einzelhändlern unter der Rewe- oder Edeka-Flagge…“ Beitrag von Susanne Preuss vom 25. November 2016 bei der FAZ online weiterlesen »
"Aufs nächste Frühjahr können sich viele Lidl-Mitarbeiter jetzt schon freuen: Es wird mehr Geld geben. Profitieren werden vor allem die Mitarbeiter am unteren Ende der Einkommensskala. (...) Mehr Geld gibt es aber auch für die 3200 Filialleiter und ihre Stellvertreter. Im Schnitt können sie mit 300 bis 400 Euro monatlich weiterlesen »

Ergebnis in Mindestlohn-Tarifrunde Maler und Lackierer: IG BAU setzt gleichen Mindestlohn für Gesellen in Ost und West durch
IG BAU-Tarifrunde 2016 Maler- und LackiererhandwerkDie Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat für die rund 200 000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne durchgesetzt. In der zweiten Verhandlungsrunde einigten sich gestern Abend (für die Red.: 22. November 2016) die IG BAU und der Bundesverband Farbe Gestaltung Bautenschutz auf eine stufenweise Anhebung. Die derzeit noch bestehende Lohnlücke Ost-West im Mindestlohn für Gesellen wird zudem bis zum Jahr 2020 geschlossen. Ungelernte erhalten bereits seit einigen Jahren einen bundeseinheitlichen Mindestlohn. (…) Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. April 2021. Die Erklärungsfrist der Tarifvertragsparteien endet am 9. Dezember 2016…“ Pressemitteilung der IG BAU vom 23.11.2016, darin Details weiterlesen »
IG BAU-Tarifrunde 2016 Maler- und Lackiererhandwerk"Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hat für die rund 200 000 Beschäftigten im Maler- und Lackiererhandwerk höhere Mindestlöhne durchgesetzt. In der zweiten Verhandlungsrunde einigten sich gestern Abend (für die Red.: 22. November 2016) die IG BAU und der weiterlesen »

Los geht`s mit dem erwünschten Wettbewerb: Flüchtlinge und Hartz-IV-Bezieher um Niedriglöhne

Dossier

Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von ToldiLeider lange absehbar und daher schon länger beabsichtigt: Dieses Dossier im LabourNet Germany zum wahren Hintergrund der sog. „Flüchtlingskrise“: Die gewollte Aufpeppung des Arbeitsmarktes, v.a. im Niedriglohnbereich, mit dem ebenso gewollten Druck auf Langzeiterwerblose, die sich es viel zu bequem gemacht haben sollen in „Hartz-IV-System“, der ja allgemein als „Hängematte“ gelten soll… Siehe hier einige Einzelbeiträge aus dem LabourNet Germany – quer durch unsere Rubriken – und neu speziell dazu: Das Märchen von der Konkurrenz: Die Unternehmen brauchen Arbeitskräfte en masse. Deshalb gibt es jetzt das Integrationsgesetz und neue Regeln bei Hartz IV weiterlesen »

Dossier

Wenn sie erst befreit sind, dürfen sie für 5 $ Cent für uns schuften - Bild von ToldiLeider lange absehbar und daher schon länger beabsichtigt: Dieses Dossier im LabourNet Germany zum wahren Hintergrund der sog. "Flüchtlingskrise": Die gewollte Aufpeppung des weiterlesen »

Jobcenter. Bild vom Bremer ErwerbslosenverbandDer Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes Berlin und München haben im Jahr 2014 die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II geprüft. Siehe erwartungsgemäß niederschmetternde Auszüge aus dem Prüfungsergebnis. Und nun stellt der Bundesrechnungshof in seiner abschließenden Mitteilung an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales u.a. fest, dass die Leistungsberechtigten zum Teil über Jahre in geförderten Beschäftigungsverhältnissen verharrten – wir wussten, dass es hierbei nicht um eine Förderung von Langzeitarbeitslosen geht, sondern um deren Streichung aus der Statistik durch Lohnsubventionen aus Steuergeldern sowie um einen Mindestlohnverzicht… weiterlesen »
Jobcenter. Bild vom Bremer Erwerbslosenverband"Der Bundesrechnungshof und die Prüfungsämter des Bundes Berlin und München haben im Jahr 2014 die Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II geprüft. Danach können Arbeitgeber, die langzeitarbeitslose erwerbsfähige Leistungsberechtigte beschäftigen, vom Jobcenter einen Zuschuss von bis weiterlesen »

Ver.di diskriminiert Minijobber bei betrieblicher Altersversorgung
DGB startet Rentenkampagne: Rente muss für Würde reichen!„Sieht ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer vor, dürfen geringfügig Beschäftigte allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden. Dies würde gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßen, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig Beschäftigte nicht anders als Vollzeitbeschäftigte behandelt werden dürfen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 13.01.2016 (AZ: 10 Sa 544/15). Die Klägerin war seit dem 01.11.1991 bei einer Gewerkschaft angestellt. (…) Das LAG gab der Arbeitnehmerin recht und verwies auf die gesetzlichen Bestimmungen. (…) Gegen das LAG-Urteil hat Verdi Revision beim Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eingelegt…“ Rechtsinfo vom 17. November 2016 von und bei RA Thorsten Blaufelder weiterlesen »
DGB startet Rentenkampagne: Rente muss für Würde reichen!"Sieht ein Arbeitgeber eine betriebliche Altersversorgung für die Arbeitnehmer vor, dürfen geringfügig Beschäftigte allein wegen ihrer geringeren Arbeitszeit nicht ausgeschlossen werden. Dies würde gegen das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) verstoßen, wonach Teilzeit- und damit auch geringfügig weiterlesen »

[Buch] Thomas Kuczynski zu Karl Marx: Lohn Preis ProfitLohn, Preis und Profit, 1865 als Vortrag von Marx gehalten, ist eines der in der deutschen Arbeiterbewegung meistgelesenen Werke von Marx gewesen. Die Fragestellung zu Löhnen und Preisen, zum Wert der Ware Arbeitskraft u.a. war für die damalige Arbeiterbewegung von unmittelbarem Interesse. Fragen wie: Führt die Erhöhung von Löhnen zu einer Erhöhung der Preise? Kann überhaupt die Lage der Arbeiterklasse über höhere Löhne verbessert werden? beantwortet Marx grundsätzlich und befürwortet Gewerkschaften als Sammelpunkte des Widerstands gegen die Gewalttaten des Kapitals, die allerdings dann ihre historische Aufgabe verfehlen, wenn sie nicht konkret die endgültige Abschaff ung des Lohnsystems zum Ziel haben. Mit einer Aktualisierung von Thomas Kurczynski.“ Klappentext zum Buch von Thomas Kuczynski (Erschienen Juni 2015, ISBN: 978-3-944233-30-7, ca. 140 Seiten, 9,90 €) – siehe dazu Infos und Leseprobe sowie nun eine Besprechung von Sebastian Gerhardt: Was bringen Streiks? Antworten in und Fragen zu Thomas Kuczynskis Neuausgabe von Karl Marx „Lohn Preis Profit“ weiterlesen »
[Buch] Thomas Kuczynski zu Karl Marx: Lohn Preis Profit"Lohn, Preis und Profit, 1865 als Vortrag von Marx gehalten, ist eines der in der deutschen Arbeiterbewegung meistgelesenen Werke von Marx gewesen. Die Fragestellung zu Löhnen und Preisen, zum Wert der Ware Arbeitskraft u.a. weiterlesen »

Eine der mehreren Hundert Kundgebungen für 15$ in den USA am 15.4.2015Über eine Milliarde Menschen auf der Welt verdienen weniger als einen Dollar pro Stunde. Der Mindestlohn in Bangladesh z.B. liegt aktuell bei ca. 30 Cent. Mit unbezahlten Überstunden liegt er faktisch oft noch deutlich darunter. Das ist würdelos und erzeugt extreme Armut trotz Arbeit. Armut führt zu Flüchtlingsströmen, Umweltzerstörung und spielt Extremisten in die Hände. Die Lösung liegt auf der Hand. Wir brauchen einen globalen Mindestlohn von mindestens einem Dollar pro Stunde. Das klingt wenig, würde aber sofort mehr als eine Milliarde Menschen aus extremer Armut befreien. Die Einführung und Durchsetzung könnte mit der Europäischen Union beginnen…“ Petition bei change.org an das EU-Parlament – wir meinen: Die (defensive) Forderung ist gut, doch wird sie – ebenso wie die aktuellen zu Rente, Gesundheitsversorgung oder Arbeitszeit der DGB-Gewerkschaften – kaum über politische Forderungen oder Petitionen durchzusetzen sein: dafür werden wir schon streiken und kämpfen müssen! weiterlesen »
Eine der mehreren Hundert Kundgebungen für 15$ in den USA am 15.4.2015"Über eine Milliarde Menschen auf der Welt verdienen weniger als einen Dollar pro Stunde. Der Mindestlohn in Bangladesh z.B. liegt aktuell bei ca. 30 Cent. Mit unbezahlten Überstunden liegt er faktisch oft weiterlesen »

„…Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten…“ DGB-Themenbeitrag vom 31. Oktober 2016 mit einer Tabelle, bei welchem Stundenlohn welche monatliche Höchststundenzahl für Minijobs zulässig ist weiterlesen »
"...Da Minijobberinnen und Minijobber höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sinkt für viele bei steigendem Mindestlohn auch die monatliche Arbeitszeit. Das heißt: Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, müssen ab 2017 etwa zwei Stunden weniger arbeiten..." DGB-Themenbeitrag vom 31. Oktober 2016 externer <a href=weiterlesen »

Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, lohnsteuerfreiAusarbeitung eines Vortrags von Rainer Roth in Böblingen am 21.Oktober 2016 auf dem Europakongress des DGB Kreisverbandes Böblingen, der IG Metall Stuttgart, der GEW Böblingen, attac Böblingen und anderen Unterstützern. Der Vortrag beschäftigt sich mit der Frage, wie das soziokulturelle Existenzminimum von Erwerbslosen bzw. Beschäftigten in einem Land zu bestimmen wäre. Dabei gehe ich von Deutschland aus. Die Überlegungen gelten aber auch für andere Länder, ob in Europa oder anderswo. weiterlesen »
Kampagne für einen gesetzlichen Mindestlohn 10 Euro pro Stunde, lohnsteuerfreiAusarbeitung eines Vortrags von Rainer Roth in Böblingen am 21.Oktober 2016  auf dem Europakongress des DGB Kreisverbandes Böblingen, der IG Metall Stuttgart, der weiterlesen »

Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!„Armut verhindert? Ungleichheit verringert? Fehlanzeige! Knapp zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wird sichtbar, wie wenig er verändert hat. Als der Bundestag den Mindestlohn verabschiedete, sparten seine Befürworter nicht mit großen Worten. Es handele sich um einen „Meilenstein in der Arbeits- und Sozialpolitik“, verkündete Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Andere Parlamentarier sprachen von einer „historischen Stunde“ oder vom Mindestlohn als einer „der größten Sozialreformen in der Geschichte der Bundesrepublik“. Heute, knapp zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten, wird immer deutlicher: Der Mindestlohn hat erstaunlich wenig bewirkt. Die großen sozialen Fragen, über die seit Jahren debattiert wird, sind nach der Einführung des Mindestlohns so wenig gelöst wie zuvor. Beispiel Aufstocker: Vor der Einführung des Mindestlohns hieß es, Arbeit müsse zum Leben reichen, es sei ein Skandal, wenn Menschen sich ihr Gehalt noch mit Hartz IV aufstocken lassen müssten. Das sollte der Mindestlohn stoppen. Doch im vergangenen Jahr bezogen 1,13 Millionen Menschen gleichzeitig Lohn und Hartz IV, und damit fast genauso viele wie im Jahr zuvor – 1,18 Millionen. Der Rückgang ist minimal. Beispiel Armut: Vor der Einführung des Mindestlohns galten 15,4 Prozent der Bevölkerung als armutsgefährdet, danach 15,7 Prozent. Es gibt also nun nicht weniger, sondern sogar ein wenig mehr Arme als vorher. Beispiel Ungleichheit: Der sogenannte Gini-Koeffizient ist der international gängigste Maßstab für Ungleichheit.(…) Vor dem Inkrafttreten des Mindestlohns ermittelte das Statistische Bundesamt für Deutschland einen Gini-Koeffizienten von 29 Prozent. Nach Einführung des Mindestlohns liegt dieser Gini-Wert immer noch bei ebenjenen 29 Prozent. Es hat sich nichts geändert…“ Artikel von Kolja Rudzio vom 20. Oktober 2016 bei der Zeit online weiterlesen »
Gewerkschaftslinke zum Mindestlohn: Statt 8,50 für Wenige - 12 Euro für Alle - sofort!"Armut verhindert? Ungleichheit verringert? Fehlanzeige! Knapp zwei Jahre nach seinem Inkrafttreten wird sichtbar, wie wenig er verändert hat. Als der Bundestag den Mindestlohn verabschiedete, sparten seine Befürworter nicht mit großen weiterlesen »

„… Vor nahezu zwölf Jahren haben die Leistungen des Sozialgesetzbuch II – auch SGB II, landläufig bekannt als Hartz IV – die früheren Leistungen der Arbeitslosenhilfe und auch der Sozialhilfe abgelöst. Damit trat das SGB II in die Nachfolge eines doppelten Auftrags einem arbeitsmarktpolitischen und einem sozialpolitischen. Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein klassisches Instrument der Arbeitsförderung, mit dem diese beiden Zieldimensionen gleichermaßen unterstützt werden können. Allerdings kann sie dieses Potenzial bei der aktuellen gesetzlichen Ausgestaltung nur schwerlich ausschöpfen. In diesem Positionspapier werden die möglichen Funktionen von öffentlich geförderter Beschäftigung mit Hilfe einer konzeptionellen Unterscheidung von Ersatz- und Übergangsarbeitsmärkten präzisiert, die darin enthaltenen Potenziale, aber auch die Zielkonflikte herausgearbeitet und ein pragmatischer Umgang damit vorgeschlagen. Vor dem Hintergrund eines gespaltenen Arbeitsmarkts und dem drohenden dauerhaften Ausschluss von Langzeitarbeitslosen wird für eine Weiterentwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung im Sinne eines teilhabeorientierten Instruments der Arbeitsförderung plädiert. Dafür werden als Grundprinzipien die Arbeitsverträglichkeit und Sozialversicherungspflicht, marktnahe Arbeitsfelder, soziale Personalentwicklung, das Ermöglichen von Anschlussperspektiven und die Freiwilligkeit der Teilnahme herausgearbeitet…“ Aus dem Artikel von Regine Geraedts in KammerPosition Nr. 1/2016 vom Oktober 2016 bei der Arbeitnehmerkammer Bremen weiterlesen »
"... Vor nahezu zwölf Jahren haben die Leistungen des Sozialgesetzbuch II – auch SGB II, landläufig bekannt als Hartz IV – die früheren Leistungen der Arbeitslosenhilfe und auch der Sozialhilfe abgelöst. Damit trat das SGB II in die Nachfolge eines doppelten Auftrags einem arbeitsmarktpolitischen und einem sozialpolitischen. Öffentlich geförderte Beschäftigung weiterlesen »

Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober„… Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit – auf diese Forderung werden morgen in den Unternehmen die Frauen aufmerksam machen. Das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist ein erster Erfolg. Wie dringend unterstützende gesetzliche Regelungen gebraucht werden, macht einmal mehr der Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit deutlich: Am 14. Oktober haben Männer bereits so viel verdient, wie Frauen zum Jahresende. Pünktlich zum Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit wird das Gesetz zur Lohngerechtigkeit nicht mehr kommen. Doch vor einigen Tagen hat der Koalitionsausschuss endlich grünes Licht gegeben. Die IG Metall begrüßt, dass sich die Koalition nun auf erste wichtige Eckpunkte geeinigt hat. Der Gesetzentwurf stärkt die Tarifparteien. Denn wo Betriebsräte mitbestimmen und Tarifverträge gelten, gibt es weniger Diskriminierung. Die Gender Pay Gap, die Lücke zwischen den Entgelten von Frauen und Männern, beträgt in Deutschland 21 Prozent. Rein rechnerisch könnten Männer bereits ab Mitte Oktober den Rest des Jahres freimachen, denn dann haben sie so viel verdient, wie Frauen erst am Jahresende. Auf diese Ungerechtigkeit weisen am Tag der betrieblichen Entgeltgerechtigkeit Metallerinnen und Metaller hin. In diesem Jahr fällt der Tag auf den 14. Oktober…“ Stellungnahme der IG Metall vom 13. Oktober 2016 und Beiträge weiterer Gewerkschaften weiterlesen »
Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit 2016 am 14. Oktober "... Gleiches Geld für gleichwertige Arbeit - auf diese Forderung werden morgen in den Unternehmen die Frauen aufmerksam machen. Das geplante Lohngerechtigkeitsgesetz ist ein erster Erfolg. Wie dringend unterstützende gesetzliche Regelungen gebraucht werden, macht einmal weiterlesen »

Gleiches Geld!Bei zwei Drittel aller vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter liegt das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Über alle Anforderungslevel und Berufsgruppen hinweg verdienen sie deutlich weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen und müssen ihr Gehalt häufiger mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung der Bundesagentur für Arbeit hervor. (…) Dies hängt laut Bundesagentur für Arbeit (BA) auch damit zusammen, dass die Beschäftigungsstruktur in der Arbeitnehmerüberlassung eine deutlich andere ist als unter allen Arbeitnehmern. In der Leiharbeit ist gut die Hälfte aller Vollzeitbeschäftigten (ohne Auszubildende) als Helfer beschäftigt und verdient entsprechend wenig. Spezialisten oder Experten arbeiten hingegen vergleichsweise selten als Leiharbeiter. Dennoch lässt sich die ungleichgewichtige Entlohnung auch innerhalb der Anforderungsniveaus beobachten. Unter den als Helfer Beschäftigten verdienen die Leiharbeiter 29 Prozent weniger. Je höher das Anforderungsprofil der Stelle, desto geringer wird allerdings der Verdienstunterschied zwischen Leiharbeitern und allen Beschäftigten. Bei Fachkräften beträgt er 27 Prozent und bei Spezialisten 20 Prozent. Experten liegen über der Beitragsbemessungsgrenze von 5.000 Euro…“ Bericht vom 28. September 2016 bei O-Ton Arbeitsmarkt weiterlesen »
Gleiches Geld!"Bei zwei Drittel aller vollzeitbeschäftigten Leiharbeiter liegt das Einkommen unterhalb der Niedriglohnschwelle. Über alle Anforderungslevel und Berufsgruppen hinweg verdienen sie deutlich weniger als ihre regulär beschäftigten Kollegen und müssen ihr Gehalt häufiger mit Hartz-IV-Leistungen aufstocken. Das geht aus einer aktuellen Veröffentlichung weiterlesen »

FAU-Broschüre: "Ich will mein Geld!" - Tipps und Tricks, um Honorare einzutreibenDas Phänomen »Kapovaz« ist nicht neu, aber es breitet sich aus. Das neckische Akronym steht für »Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit«: Wann immer im Betrieb wenig zu tun ist, werden die betroffenen Kollegen faktisch in den unbezahlten »Urlaub« geschickt. Einer am Montag vom Deutschen Gewerkschaftsbund vorgelegten Untersuchung zufolge befinden sich in der Bundesrepublik bis zu 1,9 Millionen Menschen in solchen Arbeitsverhältnissen. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) war im Mai von mehr als 1,5 Millionen Betroffenen ausgegangen (siehe dazu jW vom 31.5.). DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach sagte am Montag in Berlin, hier werde das unternehmerische Risiko voll auf die Beschäftigten abgewälzt. »Damit muss Schluss sein. Wir wollen, dass das Instrument Arbeit auf Abruf abgeschafft wird.« Tatsächlich ist »Kapovaz« legal…“ Artikel von Jana Frielinghaus in der jW vom 27.09.2016 und der DGB dazu weiterlesen »
FAU-Broschüre: "Ich will mein Geld!" - Tipps und Tricks, um Honorare einzutreiben "Das Phänomen »Kapovaz« ist nicht neu, aber es breitet sich aus. Das neckische Akronym steht für »Kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit«: Wann immer im Betrieb wenig zu tun ist, werden die betroffenen Kollegen weiterlesen »

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