Polizei muss Arbeit der Medien am Tagebau Hambach gewährleisten
Presseschild 2017Nachdem an diesem Wochenende ein freier Fotograf und Mitglied der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di von der Polizei aufgegriffen wurde, der dokumentierte, wie Braunkohlegegner einen Bagger im Tagebau Hambach besetzten, fordert die dju in ver.di den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW), Herbert Reul und die Einsatzkräfte vor Ort auf, Journalistinnen und Journalisten bei ihrer Arbeit zu unterstützen und eine freie Berichterstattung zu ermöglichen. Obwohl der Fotojournalist sich mit dem bundeseinheitlichen Presseausweis ausweisen konnte, wurde er etwa zehn Stunden lang festgehalten. Seine Kamera und Speichermedien wurden ihm abgenommen. „Es ist nicht zu rechtfertigen, dass die Polizei einen Kollegen, der, wie die Einsatzkräfte auch, seine Arbeit macht, über viele Stunden festhält und ihm seine Arbeitsmittel abnimmt“, erklärt Christof Büttner, Landesgeschäftsführer der dju NRW in ver.di. „Artikel 5 des Grundgesetzes gilt auch im Hambacher Forst. Es ist Aufgabe der Polizei, das Grundrecht auf Presse- und Informationsfreiheit durchzusetzen, nicht, es zu behindern. Wir fordern die Polizei auf, die Kamera mitsamt den Speichermedien zurückzugeben und den Vorfall lückenlos aufzuklären.“…“ Dju-Pressemitteilung vom 28.10.2018, siehe auch: Pressefreiheit bei Demonstrationen: Presseakkreditierung sticht Hausfrieden? / Hambach: Polizei setzt bento-Mitarbeiter 10 Stunden fest – hier erzählt er, was ihm passiert ist weiterlesen »
Presseschild 2017"Nachdem an diesem Wochenende ein freier Fotograf und Mitglied der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di von der Polizei aufgegriffen wurde, der dokumentierte, wie Braunkohlegegner einen Bagger im Tagebau Hambach besetzten, fordert die dju in ver.di den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen weiterlesen »

Kongress am 2./3. November 2017 in Berlin: Digitaler Kapitalismus – Revolution oder Hype?Karl Polanyis Arbeiten stoßen auf wachsendes Interesse. Zu Recht. Denn Polanyis Analyse der Großen Transformation gehört nicht nur zu den Klassikern der Wirtschaftsgeschichte. Sie enthält auch ein erstaunliches Anregungspotenzial für die Analyse der Umbrüche im Gegenwartskapitalismus. Das gilt nicht zuletzt für die vieldiskutierte Digitalisierung. (…) Die sozialwissenschaftliche Forschung hat vielfach Analogien zwischen Polanyis Analyse und der Entwicklung des Gegenwartskapitalismus diagnostiziert. Auch im Übergang vom Wohlfahrtsstaats- zum Finanzmarktkapitalismus wird eine Entbettung kapitalistischer Märkte aus staatlichen Regulierungen beobachtet. (…) Und jetzt auch noch die Digitalisierung. Sie befördert einen neuen Ökonomisierungs- und Rationalisierungsschub in der Gesellschaft. Dieser Schub treibt einen doppelten Strukturwandel an: die Transformation der Arbeit im Sinne einer umfassenden Restrukturierung von Arbeitsabläufen und Arbeitsorganisation und zugleich die Transformation des Settings sozialer Regulation, also von Schutzrechten, auf dem der erreichte Grad an Dekommodifizierung der Arbeit im Wohlfahrtsstaat beruhte. (…) Fragen dieser Art sind von hoher demokratiepolitischer Bedeutung. Sie stellen sich jedoch nicht nur den Gewerkschaften. Eine Polanyi’sche Gegenbewegung muss von breiten gesellschaftlichen Allianzen getragen werden. Dazu gehören politische Akteure und die kritische Wissenschaft. Ohne Einflussnahme auf den Lauf der Dinge dürfte eine humane und gesellschaftsverträgliche Digitalisierung im heutigen Kapitalismus eine schöne, aber ferne Vision bleiben. Auch das lässt sich von Polanyi lernen.“ Kommentar von Hans-Jürgen Urban vom 31. Oktober 2018 beim A&W Blog , dieser Beitrag erschien in ähnlicher Form in der Falter-Beilage Nr. 43a/18 „Transformation des Kapitalismus? Karl Polanyi – Wiederentdeckung eines Ökonomen“ weiterlesen »
Kongress am 2./3. November 2017 in Berlin: Digitaler Kapitalismus – Revolution oder Hype?"Karl Polanyis Arbeiten stoßen auf wachsendes Interesse. Zu Recht. Denn Polanyis Analyse der Großen Transformation gehört nicht nur zu den Klassikern der Wirtschaftsgeschichte. Sie enthält auch ein erstaunliches Anregungspotenzial für die weiterlesen »

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Eine Woche lang Jagd auf alles Kurdische. In Erdogans Partnerstaat von München bis Berlin
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bundesland Bayern verfolgt die kurdische Befreiungsbewegung und die mit ihr solidarischen Menschen besonders hartnäckig. Nun legt die bayerische Justiz eine umfangreiche Anklageschrift gegen den Kommunikationswissenschaftler und Aktivisten Kerem Schamberger vor, der immer wieder öffentlich seine Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf zeigt. In der Anklageschrift wird Schamberger unter anderem vorgeworfen: In fünf Fällen auf Facebook Symbole der Frauenverteidigungs- und der Volksverteidigungseinheiten (YPJ/YPG) sowie der Partei der Demokratischen Einheit (PYD) veröffentlicht zu haben. Außerdem in vier Fällen das Tragen von YPG/YPJ-Fahnen auf Demonstrationen, bei den Protesten gegen die „Sicherheitskonferenz“ im Bayerischen Hof im Februar 2018 wurde Schamberger dabei kurzfristig in Gewahrsam genommen. (…) Kerem Schamberger und sein Anwalt gehen davon aus, dass keiner der angezeigten Fälle auch nur einen Straftatbestand erfüllt. In anderen Bundesländern wären die verschiedenen Fälle wohl gar nicht erst angezeigt worden, bzw. vor Gericht gekommen…“ – aus dem Beitrag „Repression wegen Solidarität mit der kurdischen Befreiungsbewegung“ am 29. Oktober 2018 bei Perspektive Online zur Anklageerhebung gegen Karem Schamberger – dennoch nur eine der zahlreichen antikurdischen Aktivitäten der bundesdeutschen Behörden in dieser Aktionswoche, in der ihr Partner Erdogan wieder mal Bomben werfen lässt. Siehe zur antikurdischen Kampfwoche der bundesdeutschen Behörden zwischen Bayern und Preußen zwei weitere aktuelle Beiträge weiterlesen »
Es ist Zeit zu handeln: Solidarität mit dem kurdischen RojavaDas Bundesland Bayern verfolgt die kurdische Befreiungsbewegung und die mit ihr solidarischen Menschen besonders hartnäckig. Nun legt die bayerische Justiz eine umfangreiche Anklageschrift gegen den Kommunikationswissenschaftler und Aktivisten Kerem Schamberger vor, der immer weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Bernd Drücke, seit 20 Jahren Redakteur der Graswurzelrevolution, hat am 27. September 2018 in einem Small Talk mit Markus Ströhlein bei der Jungle World 2018/39 über die Kampagne der AfD gegen die »Graswurzelrevolution« gesprochen: „… Wir haben in der Septemberausgabe der Graswurzelrevolution unter dem Titel »Björn Höckes faschistischer Fluss. Der völkische Machiavellismus des AfD-Politikers« einen Artikel des Soziologen Andreas Kemper veröffentlicht . Der Autor hat Höckes neues Buch analysiert und aufgezeigt, dass Höcke nationalsozialistische Ansichten vertritt. Der thüringische Verfassungsschutzpräsident Stephan Kramer hat in einer auch von den »Tagesthemen« gezeigten Pressekonferenz eine Passage aus diesem Text zitiert und sich mit Bezug auf Kempers Argumente für eine Beobachtung der AfD ausgesprochen. AfD- und Nazikreise haben daraufhin auf verschiedenen Websites eine Kampagne gegen Andreas Kemper und das »linke Schmierblatt« Graswurzelrevolution losgetreten. (…) Es gibt eine Broschüre mit dem Titel »Extremistische Bestrebungen im Internet« vom Bundesamt für Verfassungsschutz. Auf der Titelseite wird rechts ein Bildschirm gezeigt, auf dem die Graswurzelrevolution zu sehen ist. Links ist eine Naziseite mit Hakenkreuzfahne zu sehen – eine wirklich sehr plumpe Gleichsetzung von Nazis und gewaltfreien Anarchisten. Die Extremismusthese, derer sich die Verfassungsschutzämter seit Jahren bedienen, ist ein Skandal. Ein Skandal ist auch, dass unsere Monatszeitung, die in der Tradition von Martin Luther King und Mahatma Gandhi steht und für eine gewaltfreie, herrschaftslose Gesellschaft eintritt, seit Jahrzehnten vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dazu sollte sich Herr Kramer vielleicht auch noch äußern. Am allerbesten wäre es jedoch ohnehin, den Verfassungsschutz aufzulösen.“ Siehe dazu: „Ich liebe dieses ‚linksextreme Schmierblatt‘!“ Die Kampagne von AfD, BILD und Neonazis gegen die Graswurzelrevolution läuft ins Leere weiterlesen »

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Nicht nur Geschäftspartner Erdogans: Prozesse, Verfahren und Abschiebungen für Erdogan-Kritiker sind Alltag der politischen Partnerschaft – nicht nur beim Journalisten Adil Yigit
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans BeitragDer türkische Regierungskritiker und Journalist Adil Yigit wird Ende Januar aus Deutschland ausgewiesen. Er habe den Bescheid am Freitag bekommen, sagte Yigit (60). Seit mehr als 35 Jahren lebt er in Deutschland. Jetzt soll der Hamburger Journalist und Erdoğan-Kritiker Adil Yiğit abgeschoben werden – in seine türkische Heimat. Am Freitag erreichte Yiğit die Nachricht, dass der Antrag auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis abgelehnt wird und er Deutschland bis zum 22. Januar verlassen muss. Andernfalls würde er auf eigene Kosten abgeschoben werden, heißt es in dem Bescheid, der der taz vorliegt. Die Mitteilung sei für ihn überraschend gekommen, sagt Yiğit. Zwar teilte ihm die Ausländerbehörde im November mit, dass beabsichtigt sei, den Antragt auf Aufenthaltserlaubnis abzulehnen, noch vor Kurzem hätte ihm die Behörde aber in einem Gespräch signalisiert, eine Regelung finden zu wollen. „Der rot-grüne Senat sollte sich schämen“, sagt er. Yiğit vermutet politische Gründe hinter der Ablehnung. Die Behörde erklärt, dass Yiğit die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis nicht erfülle. Denn er lebe weder mit seinen Kindern zusammen noch gehe er einer Beschäftigung nach. Zwei seiner Kinder leben zur Zeit mit ihrer Mutter im Ausland. Als Journalist findet er nach eigenen Angaben keinen Job…“ – aus dem Beitrag „Erdoğan-Gegner soll in die Türkei zurück“ von Marthe Ruddat am 28. Oktober 2018 in der taz über die geplante Abschiebung des Mannes, der mit seinem T-Shirt von einer Pressekonferenz beim Erdogan-Besuch  entfernt wurde (ohne dass irgendein Journalist dagegen protestiert hätte, siehe unser Dossier zum Besuch)… Siehe dazu auch zwei Beiträge zu Prozessen und Verfahren, die in Erdogans Sinne inszeniert werden weiterlesen »
Der DIRTY DEAL: Merkels Pakt und Erdogans BeitragDer türkische Regierungskritiker und Journalist Adil Yigit wird Ende Januar aus Deutschland ausgewiesen. Er habe den Bescheid am Freitag bekommen, sagte Yigit (60). Seit mehr als 35 Jahren lebt er in Deutschland. Jetzt soll der weiterlesen »

Eine neue Initiative im Web: Polizeiaufmärsche veröffentlichen auf „Cop-Map“Die Cop-Map soll eine Antwort auf die aktuelle Ausweitung der Polizeirechte in Deutschland und insbesondere das Konzept der „droheden Gefahr“ sein: „Mit dem im PAG zentralen Konzept der „drohenden Gefahr“ wurde eine schwammige Eingriffsschwelle für präventive Maßnahmen geschaffen, die Grundrechte Unschuldiger und Unbescholtener massiv einschränken. Musste zuvor eine konkrete Gefahr vorliegen, um Freiheitsrechte zu verletzen, genügt nun dazu eine potenzielle Gefahr – wann diese besteht und entsprechend eingegriffen wird, liegt im subjektiven Ermessen der Polizist*innen.“, so die MacherInnen auf der Website. Auf der Online-Karte Cop-Map.com kann die Anwesenheit der Polizei in der Stadt einfach und anonym gemeldet und dokumentiert werden. “So kann man gemeinsam und solidarisch dieser drohenden Gefahr gegenübertreten. Je mehr Menschen mitmachen, desto akkurater sind die Angaben über die Polizeipräsenz…“ – aus der Vorstellung der neuen Webseite in dem Beitrag „„Cop-Map“ Online – Meldeplattform für Polizeikontrollen und Überwachung“ am 24. Oktober 2018 bei Perspektive Online – einer von vielen Beiträgen, die die neue Seite ausführlich vorstellten. Siehe dazu den Link auf die Seite – eine Kooperation der Polizeiklasse München und dem Peng! Kollektiv weiterlesen »
Eine neue Initiative im Web: Polizeiaufmärsche veröffentlichen auf „Cop-Map“Die Cop-Map soll eine Antwort auf die aktuelle Ausweitung der Polizeirechte in Deutschland und insbesondere das Konzept der „droheden Gefahr“ sein: „Mit dem im PAG zentralen Konzept der „drohenden Gefahr“ wurde eine schwammige Eingriffsschwelle für weiterlesen »

Gegen VideoüberwachungZwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht. Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem Streit über Fotos eines Demonstrationszuges klar, die die Polizei Essen während einer Kundgebung eines linken Bündnisses im Mai gemacht und auf Facebook und Twitter veröffentlicht hatte. Zwei Teilnehmer hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren – wenn auch in größerer Gruppe. Schon dass die Polizei bei der Demo für die Demonstranten wahrnehmbar fotografiert hatte, sei rechtswidrig, urteilten die Richter. Es dürfe bei Kundgebungen erst gar nicht der Eindruck von staatlicher Überwachung entstehen. (…)Daran ändere auch eine Weste mit der Aufschrift „Social-Media-Team“ nichts, wie der Klägeranwalt Jasper Prigge auf Twitter schreibt. Das Gericht habe zudem auf Verfahren in Asylsachen hingewiesen, in denen Betroffene in ihren Herkunftsstaaten eine polizeiliche Registrierung der Teilnahme an Versammlungen befürchten müssten. Dem stehe die Versammlungsfreiheit entgegen…“ Meldung vom 23.10.2018 bei heise news weiterlesen »
Gegen Videoüberwachung"Zwei Teilnehmer einer Demo hatten dagegen geklagt, dass sie abgelichtet worden waren. Vor Gericht bekamen sie nun Recht. Die Polizei darf bei Demonstrationen nicht zum Zweck der Öffentlichkeitsarbeit Fotos von Teilnehmern machen. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Dienstag in einem weiterlesen »

Freiheit für alle ATIK AktivistInnen und politischen Gefangenen! (Juni 2016)Am heutigen Tag wurde ein weiterer Haftbefehl gegen einen der Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess außer Vollzug gesetzt; Erhan Aktürk wurde daraufhin frei gelassen! Wir freuen uns über Erhan Aktürks Freilassung nach mehr als 3 ½ Jahren Untersuchungshaft. Die Untersuchungshaft wurde in der Anfangszeit unter Isolationshaftbedingungen durchgeführt, die nach den Kriterien von amnesty international (ai) als bedenklich im Sinne des Art. 3 EMRK zu beurteilen sind. Erhan Aktürk wurde in einen völlig geräumten Zellentrakt, mit eigenem Zugang zu einer Fläche, die zum „Hofgang“ genutzt wurde, inhaftiert. In diesem Trakt – für derartige Unterbringungen von Gefangenen wird die Bezeichnung „toter Trakt“ verwendet – war er für 23 Stunden in der Zelle eingeschlossen und von allen sozialen Kontakten abgesondert. Diese konkrete Art der Gestaltung der U-Haft kann als „Isolationsfolter“ bezeichnet werden. Mit der Entlassung von Erhan Aktürk befinden sich nun sieben der zehn Angeklagten in Freiheit. Immer noch inhaftiert sind Müslüm Elma, Deniz Pektas und Seyit Ali Ugur. Mit der heutigen Freilassung kommt der Senat einer immer wieder gestellten Forderung der Verteidigung, die Haftbefehle aufzuheben, zum Teil nach. Den Angeklagten wird die Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung gem. § 129b StGB vorgeworfen. Sie sollen Mitglieder im Auslandskomitee der Kommunistischen Partei der Türkei/Marxisten-Leninisten (TKP/ML) gewesen sein. Konkrete Straftaten in Deutschland werden weder den Angeklagten noch der Organisation vorgeworfen. Das Verfahren wurde und wird von vielen Seiten kritisiert und als “Auftragsarbeit für Erdogan” bewertet. Die heutige Freilassung ist ein Erfolg der Verteidigung, die seit Beginn der Hauptverhandlung die erhobenen Vorwürfe und die Art und Weise der Ermittlungen angreift…“  aus der Pressemitteilung „Münchner TKP/ML Prozess: Erhan Aktürk ist frei!“ der Verteidigung am 18. Oktober 2018 bei der Roten Hilfe dokumentiert weiterlesen »
Freiheit für alle ATIK AktivistInnen und politischen Gefangenen! (Juni 2016)Am heutigen Tag wurde ein weiterer Haftbefehl gegen einen der Angeklagten im Münchner Kommunistenprozess außer Vollzug gesetzt; Erhan Aktürk wurde daraufhin frei gelassen! Wir freuen uns über Erhan Aktürks Freilassung nach mehr als weiterlesen »

Ein-Übungsplatz Fußball: Geschäftsinteressen und Polizeistaat
Bengalo-Fraktion im LabourNet Germany „»Jeder Verletzte ist einer zu viel«, sagte Heike Schultz, als sie die Auswertung der vergangenen Spielzeit präsentierte. Diesen Satz würden wohl die meisten unterschreiben. Ihre wichtigste Botschaft aber ist, wohlwollend formuliert, zweifelhaft: »Gewalt im Fußball bleibt ein großes Problem.« Eine schnelle, oberflächliche Analyse des ZIS-Jahresberichts führt zu folgender Zahl: 0,0058 Prozent. Sie bemisst den Anteil verletzter Personen gemessen an den Zuschauerzahlen in den ersten drei Ligen. Eine Zahl, die viele Volksfest-Veranstalter oder Klub-Betreiber als Erfolg verbuchen würden. Trotz 1161 Straftaten, darunter 49 Fälle von schwerer Körperverletzung, während 18 Tagen Münchner Oktoberfest im Jahr 2017 attestierte die Polizei: »Eine friedliche Wiesn«. Im Fußball ist das anders. Weil die Interessen andere sind. Deren Umsetzung wirkt tief in die Gesellschaft…“ – aus dem Beitrag „Verlogener Kampf“ von Alexander Ludewig am 20. Oktober 2018 in neues deutschland, ein lesenswerter Beitrag zu den all (sams-?) täglichen Großmanövern der Polizei, empfohlen von der Bengalo-Fraktion im LabourNet Germany (weltweit normal, hierzulande verboten…). Siehe dazu auch eine ältere Schwerpunkt-Ausgabe von 11 Freunde weiterlesen »
Bengalo-Fraktion im LabourNet Germany „»Jeder Verletzte ist einer zu viel«, sagte Heike Schultz, als sie die Auswertung der vergangenen Spielzeit präsentierte. Diesen Satz würden wohl die meisten unterschreiben. Ihre wichtigste Botschaft aber ist, wohlwollend formuliert, zweifelhaft: »Gewalt im Fußball bleibt ein großes Problem.« weiterlesen »

Kurdische Fraueneinheiten, die wesentlich zum Sieg über die Isisbande beigetragen habenIm Sommer 2017 hatte Edith Grube auf Facebook zwei Beiträge des Münchner Kommunikationswissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger geteilt. In beiden Fällen waren Fahnen der YPG beziehungsweise der YPJ zu sehen. Dafür hat die Münchner Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl über insgesamt 2.250 Euro (70 Tagessätze zu je 30 Euro plus Gebühren) gegen Grube ausgestellt. Die Behörde geht davon aus, dass es sich um Symbole einer verbotenen Organisation handelt. Deren öffentliche Verwendung sei daher nach dem Vereinsgesetz verboten. YPG und YPJ sind allerdings in Deutschland gar nicht verboten. Nach Auffassung der Münchner Strafverfolgungsbehörde fallen deren Symbole jedoch unter das Verbot der seit 1993 verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK), die sie »usurpiert« habe. Rechtsanwalt Mathes Breuer geht dagegen davon aus, dass Symbole wie das der YPG nicht so einfach der PKK zugerechnet werden können. »Zumindest ist die Frage ungeklärt«, sagte der Münchner Jurist am Mittwoch vor Gericht. Bundesweit werde das Zeigen von Fahnen wie der der YPG »völlig unterschiedlich gehandhabt«. Während der Freistaat Bayern versuche, durchzugreifen, gingen Gerichte in anderen Bundesländern davon aus, dass die Verwendung des Symbols nicht strafbar sei. Eine endgültige Entscheidung dazu sei aber bislang noch nirgendwo gefallen…“ aus dem Bericht „Auftakt bayerischer Prozessserie“ von Sebastian Lipp am 18. Oktober 2018 in der jungen welt über den Prozess gegen Edith Grube, der erste einer anstehenden Reihe. Siehe dazu auch eine Meldung (des eigentlichen „Übeltäters“)  zum Urteil des Amtsgerichts weiterlesen »
Kurdische Fraueneinheiten, die wesentlich zum Sieg über die Isisbande beigetragen habenIm Sommer 2017 hatte Edith Grube auf Facebook zwei Beiträge des Münchner Kommunikationswissenschaftlers und Aktivisten Kerem Schamberger geteilt. In beiden Fällen waren Fahnen der YPG beziehungsweise der YPJ zu sehen. Dafür hat weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!12 Tote und Dutzende zum Teil Schwerverletzte sind das Resultat des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember 2016. Man muss daran erinnern angesichts der befremdlichen Auseinandersetzungen in und um die Untersuchungsausschüsse der Parlamente, hinter denen zu verschwinden droht, worum es eigentlich geht. Hauptfiguren sind im Bundestagsausschuss seit einigen Wochen bezeichnenderweise Beamte des Verfassungsschutzes. Gleichzeitig gab es im U-Ausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin Hinweise auf einen weiteren Informanten einer Sicherheitsbehörde im Umfeld von Anis Amri. Damit hätte sich die Zahl identifizierter V-Leute mittlerweile auf sechs erhöht. Hinter dem angeblichen „Einzeltäter“ vom Breitscheidplatz wird in Umrissen ein größeres Szenario sichtbar. Eine dieser amtlichen Hauptfiguren im Amri-Ausschuss des Bundestages ist Eva Maria H. Mit Beginn der Sitzungen im März 2018 saß die Oberregierungsrätin als Vertreterin des Bundesinnenministeriums (BMI) in der Runde. Neben den Abgeordneten haben auch Vertreter der Bundesregierung, der Sicherheitsbehörden und der Länder dort einen festen Platz. Und zwar auch in nicht-öffentlichen und internen Sitzungen des Parlamentsgremiums. Hinterfragt wird diese Praxis bisher nicht. Ein festgeschriebenes Recht der Exekutivorgane ist sie aber nicht. Eva Maria H. firmierte als Vertreterin des BMI. Sie war davor aber beim Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) tätig und hatte dort als Leiterin eines Referates zum Bereich „islamistischer Terrorismus“ mindestens mit dem Kontaktumfeld Amris zu tun. Das weiß der Ausschuss allerdings erst seit Anfang Oktober. Bisher war ihm lediglich mitgeteilt worden, Frau H. habe erst nach dem Anschlag mit dem Fall Amri zu tun gehabt…“ – aus dem Beitrag „Amri: Wenn der Verfassungsschutz einen Untersuchungsausschuss „unterwandert““ von Thomas Moser am 15. Oktober 2018 bei telepolis über die jüngste bekannt gewordene Frechheit der aufzulösenden Vereinigung und ihrer Schutzmacht. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!12 Tote und Dutzende zum Teil Schwerverletzte sind das Resultat des Anschlages auf den Weihnachtsmarkt in Berlin im Dezember 2016. Man muss daran erinnern angesichts der befremdlichen Auseinandersetzungen in und um die Untersuchungsausschüsse der Parlamente, hinter denen zu verschwinden droht, worum weiterlesen »

Coesfeld: Privater Sicherheitsdienst verletzt Gewaltmonopol und bekommt Rückendeckung
get out of controlIn Coesfeld/NRW ist ein privater Sicherheitsdienst (Citystreife) gegen einen Hundehalter übergriffig geworden. Eine Stadtsprecherin verteidigt das rechtswidrige Vorgehen der städtischen Citystreife mit abenteuerlichen Begründungen, welche an Recht und Gesetz völlig vorbeigehen. Dieser Fall ist auch ein Beleg dafür, dass “public private security“ (Sicherheitsfirmen im städtischen Auftrag) eine Eigendynamik entwickelt, welche häufig zu lasten von Grund- und Bürgerrechten geht…“ Kommentar von Ralf Hering vom 16.10.2018 – wir danken! weiterlesen »
get out of control"In Coesfeld/NRW ist ein privater Sicherheitsdienst (Citystreife) gegen einen Hundehalter übergriffig geworden. Eine Stadtsprecherin verteidigt das rechtswidrige Vorgehen der städtischen Citystreife mit abenteuerlichen Begründungen, welche an Recht und Gesetz völlig vorbeigehen. Dieser Fall ist auch ein Beleg dafür, dass “public weiterlesen »

Verfassungsschutz auflösen!Die Personalie Maaßen und sein skandalöses Wirken lenken tatsächlich davon ab, dass es letztlich um tieferliegende strukturelle Probleme geht, die durch einen bloßen Wechsel an der BfV-Spitze keinesfalls gelöst werden. Die politischen Konsequenzen müssten also wesentlich weiter gehen – nämlich an die Substanz eines Inlandsgeheimdienstes, der unter dem euphemistischen Tarnnamen »Verfassungsschutz« firmiert. Statt aber ernsthafte Konsequenzen aus den zahllosen Skandalen zu ziehen, werden im Zuge eines ausufernden Antiterrorkampfs die VS-Behörden weiter personell, finanziell und technologisch aufgerüstet und tauglich für Massenüberwachung gemacht – anstatt sie endlich rechtsstaatlich wirksam zu zähmen und die Bevölkerung vor deren Machenschaften zu schützen. Es war gerade BfV-Präsident Maaßen, der für den finanziellen und personellen Ausbau des Bundesamtes sorgte – und für 2019 sogar fast eine Verdoppelung des Haushalts fordert und bis 2021 eine Verdoppelung des Personals. Auch gesetzliche VS-Aufgaben und -Befugnisse sind in seiner Ära gehörig erweitert worden. Inzwischen darf sich der VS sogar ganz legal krimineller V-Leute bedienen und diese gegen Ermittlungen der Polizei abschirmen – ein rechtsstaatswidriger Freibrief für kriminelles Handeln in staatlicher Mission…“ – aus dem Gespräch „»Verfassungsschutz in unverdienten Ruhestand!«“ von Markus Bernhardt mit Rolf Gössner am 13. Oktober 2018 in der jungen welt, in dem Gössner ein Plädoyer hält zur Beendigung der Tätigkeit dieser dubiosen Vereinigung, aber auch zu weiteren aktuellen Entwicklung – Stichwort etwa „Prognosepolizei“ – lesenswertes beiträgt… weiterlesen »
Verfassungsschutz auflösen!Die Personalie Maaßen und sein skandalöses Wirken lenken tatsächlich davon ab, dass es letztlich um tieferliegende strukturelle Probleme geht, die durch einen bloßen Wechsel an der BfV-Spitze keinesfalls gelöst werden. Die politischen Konsequenzen müssten also wesentlich weiter gehen – nämlich an weiterlesen »

Non-Citizen Demonstration - No Nation! No Border! Ich rebelliere, deswegen existiere ichZu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu haben. Am 2. April 2016 hatten AktivistInnen aus Deutschland und der Schweiz im Rahmen der No Border Action Days kurzzeitig die A 5 kurz vor dem Grenzübertritt Basel blockiert. Neben Protestierenden auf der Autobahn hatten sich zwei Personen auch mit Transparent von einer Brücke abgeseilt. Der Angeklagten war nun vorgeworfen worden, dadurch dass sie neben dem Seil gestanden habe, habe sie dabei geholfen, die Autos zum Anhalten zu nötigen. In der ersten Instanz war sie vom Amtsgericht Lörrach zu 20 Tagessätzen wegen Beihilfe zu versuchter Nötigung verurteilt worden. In einer mittaglichen Prozesspause, noch vor der Urteilsverkündigung“ sprach Radio Dreyeckland am 11. Oktober 2018 mit der angeklagten Aktivistin und ihrem als Pflichtverteidiger beigeordneten Anwalt Lukas Theune (Audiolänge: 8:05 Min.) weiterlesen »
Non-Citizen Demonstration - No Nation! No Border! Ich rebelliere, deswegen existiere ich"Zu einer Strafe von 35 Tagessätzen wurde eine Aktivistin an diesem Donnerstag den 11. Oktober 2018 vor dem Freiburger Landgericht verurteilt. Ihr wurde vorgeworfen psychische Beihilfe zur vollendeten Nötigung geleistet zu weiterlesen »

Stoppt PolizeigewaltWenige Tage nach den tödlichen Schüssen eines Polizeibeamten auf einen Obdachlosen in Bad Oldesloe gibt es in Schleswig-Holstein eine heftige Diskussion über die Ausstattung der Polizei mit Elektropistolen. Dafür müsste das Land aber sein Polizeigesetz ändern. Am vergangenen Sonntag ist bei einem Polizeieinsatz ein 21-Jähriger nach zwei Schüssen aus kurzer Distanz in den Oberkörper verblutet. Die Polizei war von Passanten gerufen worden, als der stadtbekannte drogensüchtige und psychisch kranke Mann mit einem Messer gesehen wurde. Nach Polizeiangaben hat das Opfer nicht auf die Forderung reagiert, das Messer abzulegen. Als er sich auch nach einem Warnschuss und dem Einsatz von Pfefferspray aggressiv auf einen der Beamten zubewegte, habe dieser mit seiner Dienstwaffe auf den Mann gezielt und geschossen. Ob es sich um Notwehr handelte, wie es in der Polizeidarstellung heißt, untersucht die Lübecker Staatsanwaltschaft. Diese prüft auch, ob sich die Einsatzbeamten vor Ort womöglich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar gemacht haben…“ – aus dem Beitrag „Ein Toter und der Ruf nach Elektropistolen“ von Dieter Hanisch am 12. Oktober 2018 in neues deutschland, worin auch noch erwähnt wird, dass Taser auch lebensgefährlich sind… (kann mal in den USA nachgefragt werden). Zu den Todesschüssen vom 07. Oktober 2018 drei weitere Beiträge – über unterschiedliche Konsequenzen von Bevölkerung, Staatsanwaltschaft und Polizei weiterlesen »
Stoppt PolizeigewaltWenige Tage nach den tödlichen Schüssen eines Polizeibeamten auf einen Obdachlosen in Bad Oldesloe gibt es in Schleswig-Holstein eine heftige Diskussion über die Ausstattung der Polizei mit Elektropistolen. Dafür müsste das Land aber sein Polizeigesetz ändern. Am vergangenen Sonntag ist bei weiterlesen »

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