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K., der von »Moslemratten« und »dummen Türkenkindern« gesprochen habe, sei zweifellos rechtsradikal, erklärte der Vorsitzende Richter, Frank Zimmer, in der Urteilsbegründung. Allerdings könne die politische Gesinnung nur dann geahndet werden, wenn sie aus der Tat spräche. Die Forderung nach Verurteilung wegen Beihilfe zum Mord wies der Richter mit dem Argument zurück, man könne auch dem Verkäufer eines Baseballschlägers nicht unterstellen, dass er eine Gewalttat fördern wolle. Den Vorwurf der lückenhaften Ermittlungen wies er vehement zurück. Sowohl der Täter David S. als auch der Angeklagte seien »komplett durchleuchtet« worden. Um einer »Legendenbildung« wie nach dem Oktoberfestattentat 1980 entgegenzuwirken, habe man besonders gründlich ermittelt, so Zimmer. Der Vorwurf der Vertuschung sei ihm deshalb völlig unverständlich. Gleichzeitig räumte er ein, die Sachaufklärung sei insgesamt »mangelhaft«. Nur sei es nicht Aufgabe des Gerichts, Fehler der Ermittlungsbehörden herauszuarbeiten. Dafür wäre ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zuständig“ – aus dem Beitrag „Zweifellos rechtsradikal“ von Christiane Mudra am 20. Januar 2018 in der jungen welt. Vergleiche sind manchmal erhellend – auch über jene, die sie anstellen. Wenn der Richter beispielsweise erklären könnte, wie man mit einer Pistole Baseball spielen soll, wäre sein Vergleich sogar verständlich. Und warum er die Legendenbildung seiner Kollegen um das Oktoberfest-Attentat erwähnt, ist ebenso unklar, wie die geniale Beurteilung mangelhafter Ermittlungen als gründlich. Siehe dazu einen weiteren aktuellen Beitrag
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