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Urteil gegen Teilzeitzwang
Betriebsrat des Paketdienstleisters UPS zwingt Unternehmen dazu, Beschäftigten mehr Schichten anzubieten. LAG-Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen haben. Artikel von Daniel Behruzi in der jungen Welt vom 03.05.2013
Aus dem Text: „Erzwungene Teilzeitarbeit ist für die Beschäftigten vieler Branchen ein gravierendes Problem. So auch beim Paketzusteller United Parcel Service (UPS). Der Betriebsrat des UPS-Standorts Stuttgart-Ditzingen hat nun ein Urteil erstritten, das die Möglichkeiten von Belegschaftsvertretern in dieser Frage verbessert. Das Gremium hatte seine Zustimmung zu Neueinstellungen mit der Begründung verweigert, zunächst müßten Teilzeitbeschäftigte weitere Schichten übernehmen können. Der Versuch des UPS-Managements, die Zustimmung per Gerichtsbeschluß zu ersetzen, scheiterte in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg…“
Siehe dazu:
- Betriebsrat – Zustimmungsverweigerung – Einstellung – Ein- und Zweischicht Arbeitsplätze – Verlängerung der Arbeitszeit
Das Urteil vom LArbG Baden-Württemberg: Beschluß vom 21.3.2013, 6 TaBV 9/12