Kündigung wegen Kirchenaustritts – der Skandal muss ein Ende haben

Als skandalös bezeichnet die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) das jüngste Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht (2 AZR 579/1 vom 25.4.2013). Das Gericht setze mit seiner Entscheidung die einseitige Rechtsprechung fort, bei der individuellen Freiheitsrechte der Arbeitnehmer/innen niedriger bewertet würden als das Selbstorganisationsrecht der Kirchen. Zudem weite das Bundesarbeitsgericht mit dieser Entscheidung den Bereich „verkündungsnaher Tätigkeiten“ in nicht nachvollziehbarer Weise aus…“ Pressemitteilung der Humanistischen Union vom 26.04.2013 externer Link

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