Der Arbeitsmarkt ruft: Vorboten eines drastischen Wandels

Auf den ersten Blick könnte es nach sozialen Wohltaten für Hartz IV – EmpfängerInnen und MigrantInnen aussehen. Doch die Erklärung für manche Veränderung ist vorrangig in der sich abzeichnenden Mangelsituation von qualifizierter Arbeitskraft in den Fabriken, Supermärkten und Pflegeheimen begründet. Der Staat kommt mit neuen Schritten dem steigenden Bedarf der Unternehmen nach, dies ist eben sein Job als juristischer und finanzieller Gestalter der „Arbeitsmarktpolitik“…“ Artikel von Herbert Thomsen vom 17.4.2015 beim Bremer Erwerbslosenverband externer Link

  • Aus dem Text: „…Die Reform des Asylbewerberleistungsgesetz zum 1. März 2015 enthält eine interessante Veränderung. ZuwanderInnen die einen Aufenthaltstitel nach §25 Abs. 4 a und Abs. 4b sowie §25 Abs. 5 besitzen, dies sind überwiegend Menschen nach längerem Aufenthalt, sollen zukünftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt werden, wenn sie denn keine anderen Einkünfte haben, sondern nach dem SGB II(Hartz IV). Die das Geld nach dem AsylblG auszahlenden kommunalen Sozialämter verfügen über keine Arbeitsvermittlung. Bewerbungszwang, eine Verpflichtung sich bei einem bestimmten Unternehmen vorzustellen oder gar Finanzmittel für Maßnahmen und Weiterbildungen gewähren und Sanktionen bei Arbeitsverweigerung verhängen, dies können nur die Jobcenter leisten. Der Staat sichert sich mit diesem „Ämterwechsel“ den Zugriff auf die Arbeitskraft von ca. 200 000 tausend Menschen. In die gleiche Richtung zielen die Veränderungen im Recht der Arbeitserlaubnisse. Gibt es jetzt noch den gestaffelten Zugang zum Arbeitsmarkt, so soll zukünftig nach wenigen Monaten allen Flüchtlingen jegliche Erlaubnisbeschränkung entfallen. Auch die Abschaffung der Residenzpflicht trägt der Notwendigkeit der flexiblen, an jedem Ort in Deutschland verfügbaren Arbeitskraft Rechnung. (…) In den Flüchtlingslagern des Libanon und Irak/Kurdistan werden Kontingentflüchtlinge aus Syrien schon jetzt nach Nützlichkeit aussortiert. Die ÄrztIn darf kommen, der Olivenbauer muss bleiben. Auch auf die verbleibenden arbeitsfähigen Inländer im Hartz IV Bezug wird der Druck steigen. Den Mangel an Jobs werden sie nicht mehr anführen können, um die mickrigen Hartz IV Staatszuschüsse zu rechtfertigen. Wenn Bosch schon 70igjährige Rentner an die Werkbänke zurückholt um die nationale, steuergenerierende Produktion sicherzustellen, wird aus dem „faulen Hartzer“ schnell ein Abtrünniger, der sich seiner nationalen Aufgabe, der Erfüllung der Arbeitspflicht entziehen will. Die „Gefahr“ besteht zukünftig nicht mehr in Arbeitslosigkeit sondern in der 45 Stunden Woche, der Arbeit bis 75 und dem Karoschi Tod. Die Unterordnung jeglichen kulturellen Bedürfnissen unter die kapitalistische Verwertungslogik, sowohl als KonsumentIn aber vor allem als Arbeitskraft wird neue, bisher nur aus Geschichtsbüchern bekannte Orgien feiern. AktivistInnen in sozialen Bewegungen ist dringend angeraten, ihre Standortbestimmung zu überdenken…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=79692
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