»
Italien »
»
»
Italien »
»
»
Italien »
»

Nach 14 Jahren: Polizeigewalt beim G8-Gipfel 2001 in Genua als „Folter“ verurteilt

G8-Gipfel in Genua 2001Der G8-Gipfel der sieben größten Wirtschaftsnationen und Russlands im Juli 2001 in Genua war von Straßenschlachten zwischen Globalisierungsgegnern und Polizisten überschattet worden, bei denen hunderte Menschen verletzt wurden. (…) Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg befasste sich nun mit der Erstürmung einer Schule durch die Polizei in der Nacht nach Gipfelende. (…) Bei dem nächtlichen Einsatz ging die Polizei äußerst brutal vor. Viele Demonstranten mussten sich wegen Augen- und Mundreizungen nach einem immensen Tränengaseinsatz verarzten lassen, Dutzende wurden teils schwer verletzt und mussten aus dem Gebäude getragen werden. Unter anderem schlugen Polizisten auch auf den damals 62-Jährigen mit Schlagstöcken ein, traten ihn und brachen ihm mehrere Knochen. Der Mann leidet noch heute unter den Folgen der Polizeigewalt und verklagte Italien vor dem Straßburger Menschenrechtsgericht. Die Richter urteilten nun, dass der brutale Einsatz der Polizei durch nichts zu rechtfertigen gewesen sei – die Polizisten hätten vielmehr „willkürlich“ zugeschlagen. Der Kläger sei somit Opfer von „Folter“ geworden, das Gericht sprach ihm 45 000 Euro Schmerzensgeld zu…Meldung auf Süddeutsche.de vom 7. April 2015 externer Link. Siehe dazu:

  • Polizei in Italien bestätigt Folter bei G8-Gipfel 2001. Zuvor hatten Behörden Entschädigungszahlungen an Demonstranten wegen Polizeigewalt angekündigt New
    Die Polizei in Italien hat erstmals offiziell eine Mitschuld an der Polizeigewalt gegen Demonstranten am Rande des G8-Gipfels in Genua 2001 eingeräumt. »Ich sage klar und deutlich, dass es Folter gab«, sagte der italienische Polizeichef Franco Gabrielli am Mittwoch der Tageszeitung »La Republicca«. Gabrielli sprach über die damaligen Vorfälle, einen Monat nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Italien zum zweiten Mal wegen des brutalen Vorgehens der Polizisten verurteilt hatte. Seit Anfang Juli gilt Folter in dem Land zudem als Straftatbestand. (…) Im Urteil externer Link heißt es, Beamte hätten systematisch mit Knüppeln auf G8-Gegner eingeschlagen, sie getreten und manche sogar mit Möbeln beworfen. Einige Demonstranten hätten dauerhafte Verletzungen davongetragen. Das Vorgehen sei wahllos und unverhältnismäßig gewesen, da die Polizei nicht mit einer unmittelbaren Gefahr konfrontiert gewesen sei…“ Meldung vom  19.07.2017 beim ND online externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=78280
nach oben