[BMW] Rassistische und antisemitische Ausfälle des Vorgesetzten: Ehemaliger Zeitarbeiter wehrt sich vor dem Arbeitsgericht in München gegen Kündigung

Der GHB soll durch eine Anzahl wechselnder Leiharbeitsbuden ersetzt werden - Protest„Im August 2018 wurde Ronny F. als Leiharbeiter beim Forschungs- und Innovationszentrum von BMW in München eingesetzt, wo er sich gegen rassistische Sprüche eines Kollegen wehrte. Dann wollte ihn der Auftraggeber nicht mehr haben. Nach nur zwei Wochen in der Probezeit erhielt der Leiharbeiter die fristlose Kündigung. Bis heute ist Ronny F. erwerbslos. Doch er geht mit Hilfe der Gewerkschaft Verdi gerichtlich gegen die Kündigung vor und möchte so die Wiederanstellung erzwingen. Am Freitag befasste sich das Münchner Arbeitsgericht mit dem Fall. Anfangs habe sich Ronny F. rassistische und antisemitische Ausfälle seines Meisters eine Weile angehört. Schließlich war er neu in der Abteilung. Dann sei es ihm aber zuviel geworden. Ronny F. stellte den Mitarbeiter zur Rede und machte sich gegen die Sprüche stark. Der Kollege habe sich jedoch nur noch weiter in seine »Hasstirade« hineingesteigert und ihn ausgelacht. Später sei es auch noch Ronny F. selbst gewesen, der sich rechtfertigen musste. Statt sein Verhalten zu ändern, schwärzte der Meister Ronny F. beim Leiter der Abteilung an, in der beide beschäftigt waren. »Schlag auf Schlag wird er von einem Termin zum anderen zitiert; wie in einem Tribunal muss er sich sogar noch beschimpfen lassen und wird darauf verwiesen, er habe im Betrieb den Mund zu halten«, schreibt Verdi in einem Flugblatt, das zur Solidarität mit Ronny F. aufruft. »Von einem Tag auf den anderen wird Ronny von BMW abgemeldet, und keine 24 Stunden später kündigt ihm die Leiharbeitsfirma«, heißt es weiter in dem Flugblatt der Gewerkschaft. (…) Deshalb stellt sich Verdi hinter den ehemaligen Leiharbeiter: »Ronny hat’s richtig gemacht!« heißt es in dem Solidaritätsaufruf. Gemeinsam gehen sie juristisch gegen die Kündigung vor. Denn beide sehen in dem Rausschmiss eine Sanktion gegen Zivilcourage. (…) Auch die Kammer des Münchner Arbeitsgerichtes sah es grundsätzlich als legitim an, für ein »vernünftiges Betriebsklima« zu sorgen: »Da hat man sicher auch ein Recht als Arbeitnehmer, nicht rassistischen Beleidigungen ausgesetzt zu sein«, sagte die Vorsitzende Richterin am Freitag. Mit einer Entscheidung will sich die Kammer aber noch mindestens eine Woche Zeit lassen. Am kommenden Freitag geht der Prozess weiter. Ob dann eine Entscheidung fällt, ist unklar…“ Beitrag von Sebastian Lipp bei der jungen Welt vom 23. Februar 2019 externer Link und nun das Urteil sowie Revision:

  • Prozess in München: Rassismusvorwurf gegen BMW nicht bestätigt New
    „Einem Leiharbeiter ist in der Probezeit von dem Autohersteller gekündigt worden. Er erhebt Vorwürfe gegen den Konzern, die das Landesarbeitsgericht nicht teilt. Das Landesarbeitsgericht München sieht die Rassismusvorwürfe eines gekündigten Leiharbeiters aus Sachsen gegen BMW nicht bestätigt. Der 39-jährige Ronny F. ist der Überzeugung, dass ihm in der Probezeit gekündigt worden war, weil er bei dem Autobauer gegen rassistische Äußerungen von Kollegen vorgehen wollte. Dagegen erhob er Klage, doch das Landesarbeitsgericht kam zu einem anderen Ergebnis. „Die Beweisaufnahme hat die Behauptungen des Klägers nicht bestätigt“, erklärte das Gericht jetzt. „Nach den Angaben der Zeugen konnten insbesondere auch keine rassistischen Äußerungen festgestellt werden.“ Dementsprechend sah das Gericht auch keinen Fall einer verbotenen Maßregelung durch die Kündigung, diese sei daher wirksam. (…) Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu (Aktenzeichen 7 Sa 186/19).“ Meldung vom 15.09.2020 in der Süddeutschen Zeitung online externer Link
  • Erneuter Gerichtstermin nach Kündigung wegen Kritik an rassistischen Äußerungen bei BMW/ Arbeitsgericht München hatte die Kündigung im März für unwirksam befunden 
    “… »Muss jemand, der weniger als sechs Monate in einem Unternehmen oder ein Leiharbeiter ist, Rassismus dulden? Das ist die entscheidende Frage«, sagt Gewerkschaftssekretärin Hedwig Krimmer von Verdi. Gestellt wird sie am (heutigen) Dienstag vor dem Landesarbeitsgericht in München, das sich mit der Berufung im Fall eines Leiharbeiters aus Sachsen befasst. Der Mann – so befand es die erste Instanz – hatte seinen Job bei der Leiharbeitsfirma Brunel verloren, nachdem er rassistische Äußerungen eines festangestellten Kollegen bei BMW kritisiert hatte. (…) Ob das Landesarbeitsgericht am Dienstag bereits zu einer Entscheidung kommen wird, ist offen. »Ich hoffe inständig, dass es der ersten Instanz folgt«, sagt Krimmer, die auch für den »Arbeitskreis Aktiv gegen Rechts« bei Verdi zuständig ist. Sie betont, wie wichtig dies als Zeichen wäre: »Man redet von Zivilcourage und sagt, jeder soll sie zeigen – und dazu gehört auch, rassistischen Äußerungen zu widersprechen. Und dann muss die Gesellschaft sagen: Wir schützen denjenigen, der hier Zivilcourage zeigt.“ Beitrag von Christof Rührmair vom 29.10.2019 in Neues Deutschland online externer Link

    • Leiharbeiter bei BMW: Gericht will Zeugen zu Kündigung nach Protest gegen Rassismus – Fortsetzung Ende Januar oder im Februar 
      „“Die eine Seite sagt schwarz, die andere weiß. Die Wahrheit kann man im Moment überhaupt nicht prognostizieren“, so fasst Richter Karrasch den ersten Verhandlungstag zusammen. Die Details des Prozesses, bei dem es um die Frage geht: Gab es rassistische Äußerungen, ja oder nein? „Eines brauchen wir auf jeden Fall: die Einvernahme von Zeugen“, betont Wolfgang Karrasch. Der Vorsitzende Richter am bayerischen Landesarbeitsgericht muss über die Rechtmäßigkeit der Kündigung eines sächsischen Leiharbeiters entscheiden, der bei BMW tätig war. (…) Die zweite Instanz wird den Fall nun neu aufrollen, wie am ersten Verhandlungstag am Dienstag klar wurde. Der Grund dafür ist, dass die Leiharbeitsfirma Brunel, die den Mann beschäftigt hatte, inzwischen bestreitet, dass es die rassistischen Äußerungen gab. In der ersten Instanz sei das noch nicht der Fall gewesen, erklärte Karrasch. Damals hatte Brunel nur bestritten, dass der Protest des Leiharbeiters der Grund für die Kündigung gewesen sei. (…) Den Vorschlag des Richters, sich gütlich zu einigen, lehnte der Leiharbeiter am Dienstag rundweg ab. „Es geht um Alltagsrassismus. Als Kind der DDR sehe ich mir das nicht mit an“, betonte er. Er werde sich nicht mit Geld aus der Sache herauskaufen lassen. „Ich möchte ein Zeichen setzen, dass man nicht wegschauen soll“, sagte er nach der Verhandlung. „Denn wer wegschaut, stimmt zu.“ (…) Zunächst dürften nun im weiteren Verlauf der Verhandlung fünf Zeugen gehört werden. Ende Januar oder im Februar könnte es weitergehen. Der Rechtsbeistand des Leiharbeiters, Jens Runge-Yu vom DGB, zeigte sich zuversichtlich: Wenn die Zeugen wahrheitsgemäß aussagten, würden sie den Leiharbeiter bestätigen. Allerdings merkte er auch an: „Zeugen, die Angst um einen Arbeitsplatz haben, sind möglicherweise nicht unbefangen, ob sie frei von der Leber weg den Sachverhalt schildern.“ Es komme immer wieder vor, dass sich Zeugen in solchen Situationen in Erinnerungslücken flüchteten. Der Leiharbeiter schätzte seine Chancen nach der ersten Verhandlung auf 50:50 ein. Im Hinblick auf die Zeugenvernehmungen sagte er: „Man kann nur an die Menschen appellieren, dass sie Charakter haben und bei der Wahrheit bleiben.“…“ Artikel von Christof Rührmair vom 29. Oktober 2019 bei der Automobilwoche online externer Link
    • „… Den Vorschlag, sich gütlich zu einigen, lehnte der Leiharbeiter ab. »Es geht um Alltagsrassismus. Als Kind der DDR sehe ich mir das nicht mit an«, betonte er. Er werde sich nicht mit Geld aus der Sache herauskaufen lassen. »Ich möchte ein Zeichen setzen, dass man nicht wegschauen soll«, sagte er nach der Verhandlung. »Denn wer wegschaut, stimmt zu.«“ aus der dpa-Meldung in der jW vom 30.10.2019 externer Link
  • Kündigung wegen einem Gespräch mit dem Betriebsrat unzulässig 
    Ronny F. hat alles richtig gemacht! Der Leiharbeiter wehrte sich gegen rassistische Sprüche von Kollegen bei BMW in München und ging zum Betriebsrat. Dann wollten BMW und die Leiharbeitsfirma Brunel GmbH ihn loswerden. Das Arbeitsgericht München erklärte seine Kündigung jetzt für ungültig. Im Urteil stellte das Gericht zudem klar: Weder die Leiharbeitsfirma noch BMW haben einen Anspruch darauf zu erfahren, ob, wann und mit welchem Ziel ein Arbeiter den Betriebsrat aufsucht.“ Meldung vom 9.4.2019 bei Arbeitsunrecht externer Link (dort weitere Quellen)
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=144837
nach oben