EuGH: Abgelehnte Asylbewerber dürfen bei Einspruch nicht abgeschoben werden

Stop the EU war against migrants (oplatz.net)Abgelehnte Asylbewerber haben das Recht, solange in einem EU-Staat zu bleiben, bis ein Gericht endgültig über ihren Status entschieden hat. Das urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg (Rechtssache C-181/16). Asylsuchende hätten das Recht, gegen einen abgelehnten Antrag auf internationalen Schutz rechtliche Schritte einzulegen und währenddessen im Land zu bleiben, entschieden die Richter. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union müssten für die Zeit, in der ein Widerspruch verhandelt werde, einen „wirksamen Rechtsbehelf“ mit aufschiebender Wirkung gewähren. Für die Praxis bedeutet das, dass Asylbewerberinnen und -bewerber nicht abgeschoben oder in Abschiebehaft genommen werden dürfen, während ihr Fall noch nicht final entschieden ist. Auch die Frist für eine freiwillige Ausreise dürfe zu dieser Zeit noch nicht beginnen, urteilten die Richter. Der oder die Schutzsuchende behalte in dieser Zeit seinen Status als Person, die internationalen Schutz beantragt habe…“ Meldung vom 19. Juni 2018 bei der Zeit online externer Link

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