Krankenversicherungspflicht und Beitragsschulden

Dossier

Petition „Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige”Beitragsschulden bei Krankenkassen und damit verbunden lediglich eine Notversorgung (auch bei Beitragszahlung) sind eine Folge der Krankenversicherungspflicht, aber auch von Wucherzinsen und zu hohen Beitragsbemessungen für kleine Selbständige. Siehe zu diesem Problem in unserem Dossier die [Petition] Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständigean die wir erinnern und ausdrücklich um Mitzeichnung bitten (ohne gleichzeitig Petitionen als alleiniges Kampfmittel darstellen zu wollen) sowie weitere:

  • Schulden bei der Krankenkasse – Trotz Hartz IV bereinigen! / Schulden bei der Krankenkasse: Bin ich trotzdem versichert? New
    • Schulden bei der Krankenkasse – Trotz Hartz IV bereinigen!
      „Die Versicherungsbeiträge der Krankenkassen werden für Hartz IV Bezieher durch das Jobcenter übernommen. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Leistungsbezieher durch die Zeit vor dem Bezug von Sozialleistungen Schulden bei den Krankenkassen angehäuft haben. Es ist aber möglich, auch dann einen Weg aus der Schuldenfalle zu schaffen. (…) Mit Hilfe der Beitragserhebungsgrundsätze (BErhGs) der Krankenkassen können Maßnahmen zur Abhilfe eingeleitet werden. Diese lauten: – Stundung nach §3ff BErhGs – Niederschlagung nach §6ff BErhGs – Erlass nach §9 BerhGs – Vergleich nach §10 BerhGs – Stundung und Niederschlagung – ein Ausweg aus der Schuldenfalle (…) Wird der offene Betrag gestundet, bedeutet dies, dass die Rückzahlung hinausgezögert wird. So kann die Krankenkasse die Rückzahlung nicht sofort verlangen. Allerdings ist eine Stundung auch mit Nachteilen behaftet. Bei eine Stundung fallen nämlich Zinsen an. Zum anderen muss der Schuldner eine Sicherheit vorweisen oder einen Bürgen benennen, der eine Bürgschaft übernimmt. Daher passt eine Stundung nicht für jeden Schuldner. (…) Ist eine Stundung also nicht möglich und besteht für die Krankenkasse in naher Zukunft keine Möglichkeit der Einziehung der offenen Beträge, kann eine Niederschlagung in Frage kommen. In diesem Falle verzichtet die Krankenkasse auf die Verfolgung der Ansprüche, bis der Schuldner wieder in der finanziellen Lage ist, die Schulden abzutragen. Ein solcher Vorgang kann entweder zeitlich begrenzt oder auch unbegrenzt erfolgen. Bei geringen Beitragsschulden, die lediglich 4 Prozent der Monatsbeiträge ausmachen, kann von einer Verfolgung sogar ganz abgesehen werden. Um in Verhandlung mit der Krankenkasse zu treten, sollten Betroffene eine Schuldnerberatung in Anspruch nehmen. Die öffentlichen Schuldnerberater wissen aus der Praxis sehr genau, welche Weg für den Betroffenen am besten ist und wie hoch die Erfolgsaussichten im Einzelnen sind.“ Beitrag von Sebastian Bertram vom 6. Oktober 2021 bei gegen-hartz.de externer Link
    • Schulden bei der Krankenkasse: Bin ich trotzdem versichert?
      „… In der Regel hat eine Person nur dann bei der Krankenkasse Schulden, wenn sie selbstständig oder privat versichert ist und die Beiträge aufgrund eines zu geringen Einkommens nicht bezahlen kann. Sie sind schlicht zahlungsunfähig. (…) Schulden bei der Krankenkasse können (…) Hartz-4-Empfänger nicht haben. Sie werden nämlich bei der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Die Beiträge werden hier direkt vom Leistungsträger, also dem Jobcenter, an die jeweilige Krankenkasse gezahlt. (…) Versicherte, die ihre Schulden bei der Krankenkasse regelmäßig per Ratenzahlung abzahlen, können wieder alle Leistungen in Anspruch nehmen und damit auch wie gewohnt zum Arzt gehen. Das Ruhen der Leistungen endet in diesem Fall und auch dann, wenn der Versicherte hilfebedürftig wird. Darüber hinaus ist ein Arztbesuch trotz Schulden bei der Krankenkasse auch in Notfällen möglich, insbesondere für die Behandlung von akuten Erkrankungen und Schmerzen, Untersuchungen zur frühzeitigen Erkennung z. B. von Krebserkrankungen, erforderliche Leistungen während der Schwangerschaft und Mutterschaft (…) Stellen die Schulden bei der Krankenkasse eine unzumutbare Härte für einen Selbstständigen oder Geringverdiener dar, kann dieser beim Jobcenter bzw. Grundsicherungsträger einen Zuschuss beantragen. (…) In § 25 Viertes Sozialgesetzbuch (SGB IV) wird Folgendes zur Verjährung von nicht gezahlten Beiträgen geregelt: Ansprüche auf Beiträge verjähren in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Ansprüche auf vorsätzlich vorenthaltene Beiträge verjähren in dreißig Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind. Wenn aber die Krankenkasse die Beiträge bereits per Bescheid festgesetzt und der Versicherte hiergegen keine Rechtsmittel eingelegt hat, ist dieser bestandskräftig und berechtigen die Krankenkasse dazu, die Zwangsvollstreckung einzuleiten. Sie muss sich hierfür nicht erst an ein Zivilgericht wenden. Der Beitragsbescheid gilt als Vollstreckungstitel über die Schulden bei der Krankenkasse.“ Rechtshinweise vom 2. August 2021 von und bei Privatinsolvenz.net externer Link
  • Ohne Versorgung. Künstlersozialkasse verwehrt rund 2.000 Künstlern und Publizisten Arztbehandlungen und Medikamente 
    Post verheißt manchmal nichts Gutes: »Sehr geehrter Herr Meyer*, Ihr Beitragskonto weist einen Gesamtrückstand von 388,42 EUR aus. Wir fordern Sie auf, Ihren Zahlungsrückstand sofort zu begleichen. Sollte Ihr Beitragskonto noch am 24.09.2020 einen Beitragsrückstand aufweisen, wird die Künstlersozialkasse das Ruhen der Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung feststellen.« So oder ähnlich steht es in 6.244 sogenannter »Ruhensmahnungen«, die Künstler und Publizisten in den ersten sieben Monaten der Coronakrise von März bis September erhielten. Absender: Die Künstlersozialkasse (KSK) in Wilhelmshaven. In 1.990 Fällen machte die KSK ihre Drohung wahr und sprach – inmitten der Coronapandemie – das »Ruhen« der Krankenversicherung aus. Die genannten Zahlen dürften inzwischen noch höher sein, denn diese Praxis wird nach Auskunft der Künstlersozialkasse fortgesetzt. Die Folgen sind gravierend: Wegfall des Anspruchs auf Leistungen aus der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Ein Ruhensbescheid führt automatisch zur Deaktivierung der Gesundheitskarte durch den Versicherungsträger. Statt dessen erhalten die Betroffenen ein weiteres Schreiben: Daraus geht lapidar das Ruhen ihres Krankenversicherungsschutzes hervor. Lediglich in Notfällen, bei Schmerzen oder bei Schwangerschaft übernehmen die Kassen weiterhin die Kosten. Zumindest theoretisch. Doch im Alltag werden Menschen ohne Gesundheitskarte in vielen Fällen von Ärzten abgewiesen – selbst bei lebensbedrohlichen Erkrankungen (…) Nicht genug also, dass die knapp 200.000 über die KSK versicherten Musiker, Kunstmaler, Sänger, Grafiker, Journalisten, Schriftsteller oder Übersetzer aufgrund der Coronakrise um ihre Existenz fürchten müssen – auch ihr Krankenversicherungsschutz ist zunehmend in Gefahr. (…) Dabei geht es nicht nur um Künstler: Allein drei gesetzliche Krankenversicherungen melden aktuell zusammen mehr als 100.000 »ruhende« Versicherungsverträge. Die betreffenden Kassen DAK, IKK-classic und KKH repräsentieren jedoch nur 10,6 Millionen von insgesamt 73,36 Millionen gesetzlich Krankenversicherten hierzulande. Dabei zeichnet sich ein Anteil von etwa einem Prozent Ruhensverfügungen am aktuellen Versichertenbestand ab. Sollte sich dieser »Trend« bestätigen, wäre mit bis zu 730.000 »ruhenden« Krankenversicherungen allein bei den gesetzlichen Krankenkassen zu rechnen. Hinzu kommen die »Notfalltarife« bei den privaten Krankenversicherungen, die erfahrungsgemäß einen besonders hohen Anteil an Selbstständigen haben – viele von ihnen befinden sich durch Corona ohnehin in finanziellen Notlagen…“ Artikel von Uwe Herzog in der jungen Welt vom 17.11.2020 externer Link
  • PKV-Notlagentarif: Selbst Minimalversorgung nicht gewährleistet? 
    Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung sorgt derzeit für Ärger. Der Grund: Die privaten Krankenversicherer dürfen erbrachte Leistungen gegen Beitragsschulden aufrechnen, wenn ein Betroffener zum Arzt muss oder medizinisch behandelt wird. Damit wird das ganze Konstrukt ad absurdum geführt, bemängelt die Linke im Bundestag: im Grunde bedeute das eine Leistungsverweigerung der Versicherer, weil den Betroffenen oft nichts anderes übrig bleibe, als die Arztrechnung aus eigener Tasche zu zahlen. Der Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung wurde eigentlich geschaffen, um Menschen mit Beitragsschulden zu helfen. Wer in Beitragsrückstand gerät und diesen nach zweimaliger Mahnung des Versicherers nicht innerhalb einer Frist begleicht, landet zwangsweise im Notlagentarif. Der Versicherte hat darin nur Anspruch auf geringe Leistungen, nämlich bei akuten Erkrankungen und Schmerzen sowie Frauen bei Schwangerschaft. Doch ob der Notlagentarif tatsächlich geeignet ist, den betroffenen Menschen wenigstens ein Mindestmaß an Gesundheitsversorgung zu gewährleisten, daran meldet nun die Linke im Bundestag Zweifel an. Und richtet eine entsprechende kleine Anfrage an die Bundesregierung. Grund ist ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) von 2018. Demnach dürfen Versicherer erbrachte Leistungen bei der Notversorgung gegen Beitragsschulden aufrechnen (…) Erschwerend komme hinzu, dass die privaten Krankenversicherer erst nach Vorlage eines ärztlichen Berichtes Auskunft darüber geben, ob sie die Kosten übernehmen oder nicht: für die Patienten ein zusätzlicher Unsicherheitsfaktor. (…) Aber auch das zuständige Bundesgesundheitsministerium muss indirekt einräumen, dass die Praxis zwar rechtens ist – aber nicht im Sinne des Gesetzgebers. „Im Rahmen aktueller Gesetzesvorhaben prüft die Bundesregierung derzeit einen möglichen gesetzlichen Anpassungsbedarf mit Blick auf die Aufrechnungspraxis im Notlagentarif“, heißt es in der Antwort.“ Meldung vom 14.10.2020 beim Versicherungsboten online externer Link
  • Selbstzahler sammelten 10,3 Milliarden Euro Schulden bei Krankenkassen an 
    „… In den letzten fünf Jahren sind die Schulden geradezu explodiert: Im Januar 2014 haben sie noch bei 2,77 Milliarden Euro gelegen: Sie haben sich vervierfacht. Das geht aus einem aktuellen „Faktenblatt Beitragsrückstände“ des GKV-Spitzenverbandes hervor. (…) Die Gründe für die Beitragsschulden der Krankenkassen sind komplex — und resultieren nicht allein daraus, dass Versicherte mit den Beiträgen überfordert sind. (…) Oft sind das Selbstständige, die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil allein stemmen müssen. Die Krankenkassen fordern von ihnen einen Mindestbeitrag, der sich an einem fiktiven Gewinn orientiert. Viele können diesen nicht annähernd erzielen. (…) Hier hat der Gesetzgeber bereits eingegriffen und mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz die Kleinunternehmerinnen und -unternehmer tatsächlich entlastet. War bisher der 40. Teil der Bezugsgröße Basis für den Kassenbeitrag, so ist es seit Anfang 2019 der 90. Teil. Die Bemessungsgrenze sank von 2.283,75 Euro in 2018 auf nun 1.038,33 monatlich. (…) Eine [weitere] wesentliche Ursache seien gesetzliche Vorgaben zur sogenannten obligatorischen Anschlussversicherung nach dem Sozialgesetzbuch (§ 188 Abs. 4 SGB V). Und diese Regeln könnten dazu beigetragen haben, dass sich hinter vielen Beitragsschuldnern auch Karteileichen verbergen (…) Auch mit Blick auf die Anschlussversicherung hat der Gesetzgeber eingegriffen. Mit dem GKV-Versichertenentlastungsgesetz wurde die Rechtslage mit Wirkung ab dem 15. Dezember 2018 geändert: Freiwillige Mitgliedschaften gelten nun als beendet, wenn die zuvor versicherten Mitglieder unauffindbar werden. Die „ungeklärten passiven“ Mitgliedschaftsverhältnisse müssen bis zum 15. Juni 2019 bereinigt werden. Nur wenn der Aufenthaltsort bekannt ist, bleibt das Mitglied weiterhin versichert…“ Infos von Mirko Wenig vom 8. August 2019 bei Versicherungsbote externer Link
  • Beitragsschulden im Krankenkassenrecht
    Fachaufsatz von Claudia Mehlhorn externer Link aktualisiert aufgrund verschiedenster wichtiger Änderungen ab 2019 am 27.04.2019 bei Tacheles
  • Erfolg! Die Mindestbemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige wurde halbiert! 
    „Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer, wir haben es tatsächlich geschafft. Wie bereits im Oktober berichtet, ist der Bundestag unserer Petitions-Forderung nachgekommen und hat die Mindestbemessungsgrenze für die Krankenkassenbeiträge für Selbstständige halbiert. Die neue Mindestbemessungsgrenze gilt ab diesem Monat. Das ist unser gemeinsamer Erfolg und zeigt, dass es sich lohnt für Gerechtigkeit zu kämpfen. Als ich am 15. Mai 2017 diese Petition gestartet hatte, konnte ich nur hoffen, dass wir es schaffen und nun ist die Änderung tatsächlich in Kraft getreten! Dafür möchte ich Euch allen ganz herzlich danken!…“ Nachricht von Andreas Müller vom 25. Januar 2019 bei Change.org externer Link zu der von ihm gestarteten Petition
  • GKV-Versichertenentlastungsgesetz: Maßnahmen zur Reduzierung der Beitragsschulden 
    In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages begrüßten die geladenen Gesundheitsexpert*innen in weiten Teilen den von der BR  vorgelegten Gesetzentwurf. Mit dem Versichertenentlastungsgesetz (VEG) soll in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ab 2019 die vollständige paritätische Finanzierung wieder eingeführt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch eine Entlastung kleiner Selbstständiger vor, die sich in der GKV versichern wollen. Der monatliche Mindestbeitrag für Selbstständige soll ab 2019 auf rund 171 Euro halbiert werden. Zugleich sollen die Krankenkassen dazu verpflichtet werden, ,,passive“ Mitgliedschaften zu beenden, um eine weitere Anhäufung von Beitragsschulden zu verhindern. Diese Regelung soll rückwirkend gelten und den „überproportionale(n) Anstieg der Beitragsrückstände bei den Krankenkassen (bei freiwillig Versicherten im Dezember 2017 insgesamt 6,3 Milliarden Euro; monatlich etwa 120 Millionen Euro mehr)“ reduzieren helfen (GKV-VEG-Entwurfsbegründung, S. 20). Zudem wird eine Pflicht der Krankenkassen eingeführt, bei Beitragsrückständen frühzeitig auf mögliche Sozialleistungsansprüche hinzuweisen (§ 16 Absatz 3b SGB V n.F.) und die Möglichkeit der rückwirkenden Änderung der Beitragsfestsetzung wird erweitert (§ 240 Absatz 1 SGB V n.F.).“ Info aus dem Thomé Newsletter 38/2018 vom 20.10.2018. Siehe dazu:

  • Sinkende Krankenkassenbeiträge für Solo-Selbständige machen Altersvorsorge möglich
    „Als „bedeutende Entlastung für hunderttausende Selbstständige mit geringen Einkommen“ hat der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke das heute im Bundestag beschlossene GKV-Entlastungsgesetz bezeichnet. „Die Neuregelung der Mindestbeiträge Selbstständiger bei gesetzlichen Krankenkassen sorgt dafür, dass sich viele von ihnen die im Koalitionsvertrag angekündigte Altersvorsorgepflicht überhaupt leisten können. Das schafft mehr Gerechtigkeit im System“, so Werneke. (…) Konkret senkt das Gesetz den Mindestbeitrag Selbstständiger für die Kranken- und Pflegeversicherung von derzeit rund 400 Euro pro Monat auf zukünftig knapp unter 200 Euro. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende erklärte, man müsse nun auch an die nächsten Schritte denken, die von der Mehrzahl der Experten sowie der ver.di-Expertin und dem DGB am 8. Oktober im Gesundheitsausschuss vorgeschlagen wurden. „Die volle Gleichstellung von abhängigen und selbstständigen Tätigen bei der Beitragsbemessung bleibt unser Ziel“. ver.di fordert zudem seit langem, die unmittelbare oder mittelbare Beteiligung von Auftraggebern an den Sozialversicherungskosten sicherzustellen.“ ver.di-Pressemitteilung vom 18. Oktober 2018 externer Link
  • [Petition] Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige  
    Wie geringverdienende Selbständige von den Krankenkassen gnadenlos abkassiert werden. Die Agenda 2010, von Politikern einiger Parteien als ein Erfolg gefeiert und gerade im Wahljahr 2017 permanent als Maßnahme gelobt für die Senkung der Arbeitslosigkeit im Land und für Wohlstand („es ging den Menschen in Deutschland nie so gut wie heute“), hat neben zahlreichen Zeitarbeitsfirmen und prekären Beschäftigungsverhältnissen viele sogenannte Solo-Selbständige, das sind Selbständige ohne Angestellte, hervorgebracht. (…) Viele von diesen mehr oder weniger freiwilligen Selbständigen, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, zahlen immens hohe Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Hat der oder die Selbständige nur ein niedriges Einkommen, werden ihm/ihr dennoch Einnahmen von mindestens 2231,25 € unterstellt. Dann zahlt ein(e) Selbständige(r) ohne Kinder ca. 410,– € an die Krankenkasse. Der gleiche Betrag ist aber auch fällig, wenn durchschnittlich viel weniger, bspw. nur 1200,– € im Monat, verdient wurden. (…) „Ich fordere den Bundestag auf zu beschließen, dass der Krankenkassenbeitrag an die gesetzlichen Krankenkassen für Selbstständige unter Wegfall der Mindestbemessungsgrenze nach dem tatsächlichen Gewinn ermittelt wird, wobei zukünftig die Frage nach der Bedarfsgemeinschaft und die Vermögensabfrage entfällt. Nur wenn das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt wird, gibt es gerechte Beiträge.“ „Des Weiteren fordere ich eine Rückzahlung zu viel gezahlter Beiträge an die Krankenkasse…“ Petition von Andreas Müller bei change.org externer Link – mit weiteren Hintergründen – an Bundestag, Spitzenverband Bund der Krankenversicherten und Bundesgesundheitsministerium – an die wir erinnern und ausdrücklich um Mitzeichnung bitten (ohne gleichzeitig Petitionen als alleiniges Kampfmittel darstellen zu wollen)!

    • Update zur Petition „Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige”: 150.000 Unterschriften bis zur 1. Lesung im Bundestag / Flyer zur Petition 
      Es ist immer noch parlamentarische Sommerpause in Berlin … politischer Stillstand, während VIELE 100.000 Selbständige niedrige Einkommen haben und die Krankenkassen weiterhin Monat für Monat überproportional hohe Beiträge von ihnen fordern … die Zeit zieht sich wie Kaugummi, bis das Versichertenentlastungsgesetz endlich im Bundestag diskutiert und beschlossen wird und eine Senkung der Mindestbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Selbständige dann endlich (erst) am 1.1.2019 in Kraft treten soll. (…) Die Rentenversicherungspflicht für Selbständige ist im Koalitionsvertrag vereinbart … dann müsste es aber eine viel größere Entlastung bei den Beiträgen an die Krankenkasse geben, damit ‚kleine‘ Selbständige das leisten können. Ansonsten werden Selbständige mit niedrigen Einkommen weiter in die Knie und zur Geschäftsaufgabe gezwungen! Hier braucht es eine ähnliche Lösung wie für selbständige Künstler- und Publizisten, die einen ähnlichen Schutz der gesetzl. Sozialversicherung genießen wie Arbeitnehmer*innen. Es bedarf dringend einer Sonderregelung!...“ Update zur Petition von Andreas Müller vom 14. Aug. 2018 externer Link und ein neuer Flyer zur Petition externer Link
  • Krankenversicherung als Armutsrisiko 
    „Selbständige, die mit ihrem Verdienst gerade mal so über die Runden kommen, können die monatlichen Mindestbeiträge häufig nicht zahlen. Denn die Höhe der Beiträge wird unabhängig von ihrem Einkommen berechnet. Wann ist eine Lösung in Sicht? (…) Teilweise gehen über 50 Prozent des Einkommens an Krankenkasse. Auch das neue Entlastungsgesetz ab 2019 bringt vielen keine Lösung. Gewerkschaften fordern Bürgerversicherung…“ Bericht von Ingo Blank bei Plusminus vom 30. Mai 2018 externer Link (Videolänge: ca. 6 Min., in der ARD-Mediathek verfügbar bis zum 30. Mai 2019)
  • Auf Kosten der Krankenkasse. Für Selbstständige mit geringem Einkommen wird die Krankenkasse günstiger 
    Die Solidargemeinschaft der Beitragszahler subventioniert damit eine Selbstständigkeit, die nicht zum Leben reicht. Die für Selbstständige wichtige Information steht im Koalitionsvertrag von Union und SPD in Zeile 4784: „Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2283,75 auf 1150 Euro nahezu halbieren.“ Was für Außenstehende kryptisch klingt, ist für die Betroffenen eine sehr gute Nachricht. Das Vorhaben der großen Koalition ist allerdings für die gesetzliche Krankenversicherung problematisch. (…) Eine Absenkung des unrealistisch hohen Beitragssatzes war auch die Forderung der gesetzlichen Krankenkassen. Da die Solo-Selbstständigen die hohen Beiträge häufig gar nicht zahlen können, laufen schließlich immense Schulden bei den Kassen auf. Der Spitzenverband der Kassen und die Union plädierten für eine generelle Absenkung auf die Mindestbemessung für Existenzgründer (1522,50 Euro), die SPD wollte sogar eine Reduzierung auf 850 Euro. Der nun vereinbarte Betrag von 1150 Euro liegt dazwischen und folgt offenbar nur der einfachen Logik eines politischen Kompromisses. Das ist ein Problem: Krankenkassen weisen berechtigterweise darauf hin, dass der neue Wert sogar unter dem derzeitigen Mindestlohn liegt, der bei einem Stundenlohn von 8,84 Euro ein monatliches Einkommen von etwa 1500 Euro ergibt. Damit ist diese Absenkung im Grunde eine Subventionierung einer Selbstständigkeit, die nicht zum Leben reicht, durch die Solidargemeinschaft der Beitragszahler…“ Artikel von Timot Szent-Ivanyi vom 27.3.2018 bei der FR online externer Link
  • Selbstständige sammeln Milliardenschulden bei Krankenkassen an – neue Bemessungsgrundlage? 
    Freiberufler, die nur ein kleines Einkommen haben, sind mit den Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung oft völlig überfordert. Im Jahr 2017 summierten sich die Beitragsrückstände der Selbstzahler in der GKV auf 6,15 Milliarden Euro – in den letzten Jahren sind die Beitragsschulden nahezu explodiert. Die Große Koalition will das nun die Situation für Selbstständige und Existenzgründer erleichtern. (…) Die Bundesregierung will die Situation dieser Menschen wenigstens etwas verbessern. „Um kleine Selbstständige zu entlasten, werden wir die Bemessungsgrundlage für die Mindestkrankenversicherungsbeiträge von heute 2.283,73 Euro auf 1.150 nahezu halbieren“, heißt es im vorläufigen Koalitionsvertrag. Zugleich drohen Selbstständigen neue finanzielle Hürden. Denn die GroKo plant auch eine Altersvorsorgepflicht für Freiberufler, auch wenn Details hierzu noch nicht bekannt sind. Damit drohten kleinen Selbstständigen künftig eine Abgabenlast für Pflege, Gesundheit und Rente von bis zu 60 Prozent ihres Einkommens…“ Meldung vom 27.02.2018 bei Versicherungsbote externer Link
  • [Solo-Selbstständige] Mindestbeitrag frisst Einkommen auf
    „… Das Problem der Selbstständigen in Sachen Krankenversicherung muss dringend gelöst werden. Egal ob privat oder gesetzlich versichert: Insbesondere gering verdienende Selbstständige sind durch hohe Krankenkassen-Beiträge bis zur Existenzbedrohung belastet. ver.di als „die Vertretung der Solo-Selbstständigen“, wie es ver.di-Chef Frank Bsirske betont hat, verfügt über ein eigenes Selbstständigen-Referat in der Gewerkschaftszentrale und entsprechende ehrenamtliche Gremien. Diese fordern seit langer Zeit eine Auftraggeber-Abgabe. Das bedeutet: Wer Solo-Selbstständigen einen Auftrag erteilt, muss neben dem Honorar einen Prozentsatz für die Sozialversicherungskosten drauflegen. Dieses Geld könnte – ähnlich wie bei Angestellten – die Krankenversicherung der Selbstständigen mitfinanzieren. Doch ver.di fordert eigentlich mehr als das, was im GroKo-Papier steht: eine Bürgerversicherung nämlich, stellt Referatsleiterin Veronika Mirschel klar. Aber zunächst „erwarte ich, dass eine mögliche Koalition aus SPD und Union genau das macht, was in den Sondierungs-Ergebnissen steht“. Die Mindest-Kassenbeiträge senken: Ein erster Schritt also auf dem Weg zur Umsetzung des ver.di-Wunschs, an dessen Ende sich die Beiträge von (Solo-)Selbstständigen an deren realem Erwerbseinkommen orientieren. Tatsächlich aber passierte zum Jahreswechsel das, was in jedem Jahr geschieht: „Die Mindestbemessungsgrenze wurde angehoben. Und damit steigt mein monatlicher Beitrag erneut – obwohl mein Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt.“ Das sagt Andreas Müller aus Saarbrücken, selbstständiger Blumenhändler und Initiator der Petition „Gerechte Krankenkassenbeiträge für geringverdienende Selbständige“…“ Beitrag von Heinz Wraneschitz vom 2. Februar 2018 bei ver.di Menschen machen Medien externer Link
  • Praxis ohne Grenzen: Wenn Selbstständige ohne Krankenversicherung zum Arzt müssen
    Versorgung auch ohne Krankenversicherung: Die Praxen ohne Grenzen werden in Deutschland sehr unterschiedlich besucht, auch von verarmten Selbstständigen. Der Allgemeinarzt Dr. Uwe Denker fordert, die Praxen sollten politischer werden – zum Wohle der Patienten. (…) Von einem besonders tragischen Fall berichteten die Ärzte aus der Rendsburger Praxis ohne Grenzen: Dort war ein Patient erschienen, der sich wegen des fehlenden Versicherungsschutzes zu spät in ärztliche Obhut begeben hatte. Trotz sofortiger stationärer Aufnahme starb der Patient nur einen Tag später.Um solche Fälle zu vermeiden, wollen Denker und die Mitstreiter aus den anderen Praxen ihr Angebot verstärkt bekannt machen. (…) Fest steht für Denker, dass der Bedarf vorhanden ist – ihn erreichen mittlerweile Hilferufe aus der ganzen Welt. Geholfen werden kann aber nur Menschen, die vor Ort erscheinen. Dabei legt Allgemeinmediziner Denker Wert darauf, dass niemand seinen Bedarf belegen muss: „Wir helfen jedem, der kommt. Ich will auf keinen Fall Papiere kontrollieren.“ Die Erfahrung in Bad Segeberg habe gezeigt, dass das kostenlose Angebot nicht ausgenutzt werde. Genauso wichtig für ihn: Finanzielle Unterstützung ist geboten – darf aber nicht zu einem formellen Hindernis werden. Von der Politik erwartet er, dass diese Anforderung erfüllt wird. Noch wichtiger wäre ihm aber, dass die Bedingungen im Krankenversicherungsschutz so gestaltet werden, dass die Praxen ohne Grenzen gar nicht mehr benötigt werden.“ Beitrag von Dirk Schnack vom 7. November 2017 bei der Ärzte Zeitung online externer Link
  • Milliarden Schulden: Wer bei der Krankenkasse in der Kreide steht
    „6,8 Milliarden Euro: Diesen Schuldenberg schieben die gesetzlichen Krankenkassen vor sich her. Und die Politik schaut zu. 6,8 Milliarden Euro, für die alle Versicherten am Ende geradestehen. „Plusminus“ trifft in Berlin Ann Marini, die Sprecherin des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenkassen. Woher kommt dieses Milliarden-Loch? Selbst Ann Marini kann diese Frage nicht beantworten. Sie vermutet, es seien hauptsächlich die Selbstständigen. (…) Der Sozialwissenschaftler Professor Stefan Sell schlägt Alarm – die Regelung für Selbständige müsse weg: »Wir haben seit vielen Jahren eine sehr große Schicht an Selbständigen, die finanziell enorm unter Druck stehen. Sie haben Einnahmen im Monat von 800 oder 900 Euro. Davon sollen sie dann die hohen Krankenkassenbeiträge zahlen.« (…) Die Betriebskrankenkassen „vermuten“ es seien die „obligatorisch Anschlussversicherten“. Der AOK Bundesverband nennt beispielhaft „Saisonarbeiter“ oder „ins Ausland unbekannt verzogene Personen“. (…) Die Erntehelfer, zumeist aus Osteuropa, arbeiten im Sommer und Herbst für wenige Wochen in Deutschland. Leiharbeiter helfen bei Amazon im Weihnachtsgeschäft aus. Für alle gilt: Sie bleiben obligatorisch in der gesetzlichen Krankenversicherung, auch wenn sie Deutschland längst wieder verlassen haben. Die Saisonarbeiter werden sogar mit dem Höchstbeitrag eingestuft. Zurück in ihrer Heimat zahlen sie selbstverständlich keine Beiträge in die Krankenversicherung. 2014 wurde die Gruppe der obligatorisch Anschlussversicherten per Gesetz eingeführt. Just seitdem explodieren die Schulden der Kassen. (…) Das Milliardenloch von 6,8 Milliarden Euro sind ausstehende Zahlungen von Selbständigen, die mit Höchstbeiträgen geschröpft werden und Schulden von Zwangsversicherten, die nur als Karteileichen existieren. Ein Irrsinn, für den gesetzlich Versicherte mit höheren Zusatzbeiträgen zahlen.“ Beitrag von Moritz Zimmermann bei Plusminus vom 6. September 2017 externer Link (Länge: ca. 6:30 Min., abrufbar bis zum 6. September 2018)
  • Krankenkassen-Schuldner: Immer öfter klingelt der Gerichtsvollzieher
    „Die Gerichtsvollzieher haben immer häufiger einen Termin bei säumigen Krankenkassen-Beitragszahlern. Allein bei der AOK Plus in Sachsen und Thüringen stieg die Zahl der Schuldner im letzen Jahr um 10 000 auf jetzt 80 000 Versicherte. Bundesweit summieren sich die Außenstände bereits auf rund 6 Milliarden Euro. (…) Die Ursachen seien vielfältig, betont Florian Lanz, Sprecher des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). „Beitragsausfälle aufgrund von Verbraucherinsolvenzen, finanzielle Instabilität bei freiwillig versicherten Selbstständigen, Zahlungsunfähigkeit bei weitgehender Einkommens- und Vermögenslosigkeit“, so Lanz. Laut AOK Plus treten solche Situationen vor allem dann auf, wenn im Versicherungsverlauf eines Mitglieds bestehende Versicherungslücken rückwirkend geschlossen werden. Die hierfür fälligen Beiträge können meist nicht durch das Mitglied entrichtet werden. Davon seien viele Selbstständige und freiwillig Versicherte betroffen…“ Beitrag von Roland Herold vom 19. Mai 2017 bei der Leipziger Volkszeitung online externer Link
  • Neue Beitragsregelung schafft Härten für gesetzlich krankenversicherte Selbstständige
    „Knapp 2,2 Millionen Selbstständige sind Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung. Für viele wird die Neuregelung der Beitragsfestsetzung erhebliche finanzielle Nachteile bringen. Denn ab 2018 werden ihre Krankenkassenbeiträge nur noch vorläufig festgesetzt und später anhand des Steuerbescheids endgültig berechnet. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen führen. Die Neuregelung verbirgt sich hinter dem scheinbar harmlosen Titel Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG). Vom kommenden Jahr an sollen die Beiträge Selbstständiger zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung stärker an die Einkommensentwicklung angepasst werden. Das ist die Idee hinter Artikel 1 Nr. 16b des HHVG. Und es könnte eine gute Nachricht sein, wären da nicht die hohen Mindestbeiträge. Vor allem für Teilzeit-Selbstständige mit geringem Einkommen entstehen untragbare Risiken…“ Beitrag von Wolf Szameit vom 4. Mai 2017 beim VGSD externer Link (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e.V.)
  • GKV-Beiträge der Solo-Selbstständigen: Koalition gegen rasche Reform
    „Die große Koalition hat rasche Entlastungen zu Gunsten von Solo-Selbstständigen in der GKV abgelehnt. Die Links-Fraktion hatte vorgeschlagen, die Mindestbeitragsbemessung bei Selbstständigen auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro zu senken. Bisher wird vom Gesetzgeber fiktiv ein Mindesteinkommen von rund 2178 Euro unterstellt. Am Donnerstag sprach sich der Bundestag mit den Stimmen von Union und SPD gegen diesen Antrag aus, die Grünen enthielten sich. Hintergrund der Initiative sind die rasant auf zuletzt rund 6,1 Milliarden Euro gestiegenen GKV-Beitragsschulden. Reiner Meier (CSU) nannte es „richtig und gerecht“, dass man von einem typisierten Einkommen bei Selbstständigen ausgehe. Eine Neuregelung für diese Gruppe müsse im Kontext der gesamten Beitragsstruktur in der GKV erfolgen, forderte er…“ Meldung vom 3. April 2017 bei der Ärzte Zeitung online externer Link
  • Krankenkasse: So vermeiden Solo-Selbstständige hohe Beiträge
    „Solo-Selbstständige müssen im Schnitt 46,5 Prozent ihrer Einkünfte an die Krankenkasse zahlen. Das ist für viele zu viel. Doch es gibt eine Härtefallregel. test.de sagt, wie diese funktioniert – und was geringverdienende Selbstständige sonst noch tun können, um ihre Kassenbeiträge zu reduzieren. (…) Im Durchschnitt verdienen gesetzlich versicherte Solo-Selbstständige 787 Euro im Monat. Doch ihr Beitrag bemisst sich nach einem fiktiven Monatseinkommen von 2 231,25 Euro. Sie müssen also rund 350 Euro Krankenkassenbeitrag zahlen mit Anspruch auf Krankengeld, hinzu kommt noch die Pflegeversicherung. Das ist zu viel. (…) In Härtefällen können Solo-Selbstständige eine niedrigere „Mindestbemessungsgrenze“ beantragen. Sie müssen dann sonstige Einkünfte und ihr Vermögen sowie das ihres Partners oder ihrer Partnerin offenlegen. Doch selbst dann liegt der Beitrag noch bei rund 234 Euro. (…) Wenn Ihre Tätigkeit nur ganz wenig einbringt und Sie weniger als 30 Stunden in der Woche damit beschäftigt sind, sind Sie vielleicht gar nicht haupt­beruflich selbst­ständig. Lassen Sie das von der Krankenkasse prüfen! Dann könnten Sie sich für rund 150 Euro im Monat freiwil­lig gesetzlich versichern oder beim ebenfalls gesetzlich versicherten Ehepartner in die beitrags­freie Familien­versicherung. Ihre monatlichen Gesamt­einkünfte dürfen aber dann nicht höher als 425 Euro sein…“ Information vom 4. März 2017 von und bei der Stiftung Warentest test.de externer Link
  • Bundesrat sucht Lösung: Drei Bundesländer wollen erreichen, dass Solo-Selbstständige ihre Kassenbeiträge auch schultern können.
    „Der Bundesrat berät am Freitag über Maßnahmen gegen die Beitragsschulden in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Diskutiert wird eine Neuregelung für die Beitragsbemessung bei sogenannten Solo-Selbstständigen ohne Angestellte. Die Bundesratsinitiative aus Thüringen zielt darauf, dass die Beitragsberechnung für Selbstständige in der GKV an die von Arbeitnehmern angeglichen werden soll. Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen den Antrag. (…) „Solo-Selbstständige haben bei der gesetzlichen Krankenversicherung im Vergleich zu ihrem erzielten Einkommen eine zu hohe Beitragslast zu schultern“, so die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). (…) Die Links-Fraktion im Bundestag sieht ebenfalls Handlungsbedarf. Gesundheitsexpertin Kathrin Vogler fordert, die Mindestbeitragsbemessung für freiwillig Versicherte vorerst auf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 Euro abzusenken.“ Meldung vom 13. Februar 2017 von und bei der ÄrzteZeitung online externer Link
  • Solo-Selbständige in der Krankenversicherung: „Die Beitragslast ist zu hoch“
    „Immer mehr kleine Selbständige schaffen es nicht mehr, ihre Krankenkassenbeiträge zu bezahlen. Das liegt daran, dass ihnen ein Mindesteinkommen unterstellt wird, das sie oft gar nicht haben. Sie arbeiten als Paketauslieferer Unternehmensberater und Kosmetikerin, sind Kioskbesitzer, Hausmeister, Boutiquenbetreiber. Die Altersvorsorge sparen sie sich, wenn es nicht reicht. Aber an einer Krankenversicherung kommen auch sogenannte Solo-Selbständige nicht vorbei. Ein Problem, denn für viele ist dieser Posten selbst in gesetzlichen Kassen finanziell kaum noch zu stemmen. Die Beiträge fressen auch in gesetzlichen Kassen inzwischen oft die Hälfte der gesamten Einnahmen. (…) Das Problem der Solo-Selbständigen mit den Kassenbeiträgen rührt vor allem aus zwei Umständen. Zum einen fehlt ihnen die Arbeitgeberbeteiligung, sie müssen den Krankenversicherungsbeitrag komplett aus eigener Tasche zahlen. Zum andern schert sich die Sozialversicherung nicht groß um ihr Einkommen. Zur Beitragsberechnung wird ihnen einfach ein monatliches Mindesteinkommen unterstellt, von dem viele Kleinunternehmer nur träumen können. (…) Denkbar sei es dagegen, die Auftraggeber in einigen Branchen an den Sozialversicherungskosten für Solo-Selbständige zu beteiligen. Vorbild dafür könne die Künstlersozialversicherung sein, bei der sich Medienanstalten und Verlage an den Pflichtbeiträgen freischaffender Künstler und Publizisten beteiligen. Hinzu kommt ein staatlicher Zuschuss…“ Beitrag von Rainer Woratschka vom 8. Februar 2017 beim Tagesspiegel online externer Link. Wir erinnern in diesem Zusammenhang an unseren Ansatz von bereits 2004: „Künstlersozialkasse – ein Modell zur Absicherung der Prekarität?“ im LabourNet-Archiv
  • Beitragsschulden bei den Kassen sprengen Sechs-Milliarden-Grenze
    „Die Beitragsschulden von freiwillig Krankenversicherten in der GKV explodieren. Ende vergangenen Jahres standen die GKV-Mitglieder mit sechs Milliarden Euro in der Kreide. Die Zunahme der Beitragsschulden ist enorm: Sie entspricht binnen Jahresfrist einer Zunahme von 1,5 Milliarden Euro. Anfang 2016 schuldeten die freiwillig Versicherten den gesetzlichen Kassen noch 4,48 Milliarden Euro. (…) Damit sich das Beitragsschuldengesetz der Koalition, das im August 2013 in Kraft getreten ist, als weitgehend wirkungslos erwiesen. Bis dahin hatten die Säumniszuschläge der Kassen nach der Vorgabe des Gesetzgebers 60 Prozent pro Jahr betragen. Seitdem ist der Zuschlag auf ein Monat pro Jahr reduziert worden. Doch insbesondere unter den Solo-Selbständigen ohne eigene Angestellte wächst offenbar die Gruppe, die ihre Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr zahlen können. Am Freitag wird der Bundesrat über eine Entschließung abstimmen, mit der der Bundestag gedrängt werden soll, noch vor der Bundestagswahl das Problem anzugehen.“ Mitteilung vom 7. Februar 2017 bei der Ärzte Zeitung online externer Link
  • Eigentlich darf es die doch gar nicht mehr geben. Menschen ohne Krankenversicherungsschutz
    „… Aber in den Jahren nach dieser gesetzgeberischen Klarstellung wurde immer wieder über Menschen berichtet, die keinen Versicherungsschutz hatten. Irgendetwas scheint also nicht so funktioniert zu haben, wie man sich das gedacht hat mit der Versicherungspflicht. Und dass es sich dabei teilweise um ein systematisches Problem handelt, das sich selbst verstärkt, hat dann auch der Gesetzgeber erkannt: Es gab Menschen, die deshalb ihren Versicherungsschutz verloren hatten, weil sie Beitragsschulden aufgehäuft hatten, die – verstärkt durch die Säumniszuschläge – beständig größer (und für viele Betroffene immer unbezahlbarer) wurden. Deshalb wollte man einen Schnitt machen, sozusagen bei Null starten und die Altfälle „bereinigen“ – mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung vom 15.7.2013. Ausstehende Beiträge konnten erlassen werden, der Säumniszuschlag wurde gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte eingeführt. (…) Jetzt müsste also alles in Ordnung sein. Dann wird man aber mit solchen Meldungen konfrontiert, die es eigentlich nicht geben dürfte: »Trotz Versicherungspflicht haben in Deutschland weiterhin rund 80.000 Menschen keine Krankenversicherung. Das entspricht rund 0,1 Prozent der Bevölkerung, wie das Statistische Bundesamt berichtet«, so der Artikel Wie viele Deutsche sind nicht krankenversichert? vom 4. Oktober 2016. Die Zahlen beziehen sich auf das Jahr 2015. Angaben zum Krankenversicherungsschutz in der Bevölkerung werden nur alle vier Jahre erhoben. (…) Mit Blick auf die vom Statistischen Bundesamt für 2015 gemeldete und bereits zitierte Zahl von rund 80.000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz wird darauf hingewiesen, dass Experten schätzen, dass die „wahre“ Zahl der Nicht-Versicherten „mindestens viermal so hoch“ sei, damit würden wir uns in einer Größenordnung von 320.000 Betroffenen bewegen, also der Einwohnerschaft einer Großstadt. Bei einer Erkrankung stehen sie ohne Hilfe da. (…) Das abschließende Fazit des Politikmagazins: »Die Politik drängt immer mehr Bürger in Notfallpraxen – finanziert aus Spenden – mit Ärzten, die kostenlos arbeiten. Ein Armutszeugnis für den deutschen Sozialstaat.«“ Artikel vom 18. Januar 2017 von und bei Stefan Sell externer Link
  • 4,48 Milliarden Euro Rückstände: Immer mehr säumige Kassenpatienten
    „…Die Beitragsschulden der rund 70 Millionen gesetzlich Versicherten steigen von Jahr zu Jahr. Aktuell liegen sie bei 4,48 Milliarden Euro, wie eine Aufstellung des Spitzenverbandes der Krankenkassen zeigt. 2011 lagen die Beitragsschulden noch bei gut einer Milliarde Euro, 2014 waren es 2,77 Milliarden und 2015 dann 3,24 Milliarden Euro. Den Krankenkassen etwas schuldig bleiben können nur die sogenannten Selbstzahler, die nicht fest angestellt sind. Bei abhängig Beschäftigten überweist der Arbeitgeber seinen Anteil und den Anteil des Arbeitnehmers an die Krankenkassen. So sind es häufig Solo-Selbstständige mit kleinen Einkommen oder Personen, die durchs soziale Netz gefallen und auch nicht über Hartz-IV-Bezug versichert sind, die den Kassen die Beiträge schuldig bleiben. (…) Die Krankenkassen müssen die säumigen Versicherten behalten. Seit 2007 gilt in Deutschland eine Pflicht zur Krankenversicherung. Ein Beitragsschuldengesetz sorgte im Jahr 2013 dafür, dass den Pflichtversicherten, die sich zu spät bei den Kassen gemeldet hatten, ausstehende Beiträge erlassen wurden. Zudem wurden die Säumniszuschläge von fünf auf ein Prozent reduziert. Ohne dieses Gesetz wären die Beitragsschulden bei den gesetzlichen Kassen heute noch deutlich höher. (…) Beim GKV-Spitzenverband sieht man die Politik in der Pflicht. „Es gibt keine Lösung für jemanden, der nicht zahlen kann“, sagte eine Sprecherin des Verbandes. Wenn der Staat eine Versicherungspflicht einführe, müsse er auch mit Steuergeld jenen helfen, die nicht zahlen können…“ Exklusivbeitrag von Jan Drebes und Eva Quadbeck vom 4. Juli 2016 bei RP Online externer Link
  • Krankenversicherung wird zum Luxus für Solo-Selbstständige
    „Solo-Selbstständige Berufstätige können ihren Beitrag für Axa, Allianz oder AOK, DAK & Co kaum stemmen. Gesetzlich oder privat krankenversichert macht vor allem für alleintätige Selbstständige kaum einen wirtschaftlichen Unterschied, wenn es ums bezahlen des Beitrags geht. Auf 4,5 Milliarden Euro summieren sich derzeit die Beitragsrückstände der Selbstständigen allein bei den gesetzlichen Kassen…“ Eine Analyse vom 10. Mai 2016 beim Versicherungsbote externer Link
  • Beitragsschulden in der GKV explodieren: 4,5 Milliarden Euro!
    „Die Höhe der Beitragsschulden in der Krankenversicherung ist seit 2015 dramatisch gestiegen. Vor allem viele Kleinstunternehmen kapitulieren vor der Beitragslast. Das Beitragsschuldengesetz der Koalition war weiße Salbe. (…) Bereits Mitte 2013 haben Verbände gewarnt, insbesondere Selbstständige würden kaum vom Beitragsschuldengesetz profitieren. Eine aktuelle Studie des Wissenschaftlichen Instituts (WIdO) der AOK bestätigt, dass den hohen Schulden ein strukturelles Problem zugrunde liegt…“ Artikel von Susanne Werner vom 3. Mai 2016 bei der ÄrzteZeitung online externer Link
  • Krankenversicherung: Die Schutzlosen
    Trotz gesetzlicher Pflicht leben Hunderttausende Menschen in Deutschland ohne Krankenversicherung. Die aktuelle Flüchtlingskrise verschärft das Problem. Artikel von Lukas Koschnitzke vom 6. Oktober 2015 in der Zeit online externer Link. Aus dem Text: „… Denn wer mit seinen Beiträgen erst mal mehr als zwei Monate im Hintertreffen ist, gerät rasch in eine Art Teufelskreis: Erst müssen die aufgelaufenen Rückstände – plus Strafzinsen – bezahlt werden, ehe die Versicherung wieder für Arztbesuche und Medikamente aufkommt. Auf dem Papier bleiben die Betroffenen zwar stets Mitglied ihrer Krankenkasse. Bei Nicht-Zahlern verfällt jedoch der Versicherungsschutz – egal, ob der Säumige privat oder gesetzlich versichert ist. (…) Die Rückkehr in die Krankenkasse, deren reguläre Sätze schon nicht finanzierbar waren, wird mit jedem Monat teurer. Hatte ein Selbstständiger beispielsweise Anfang 2009 zum letzten Mal den Beitrag an seine gesetzliche Kasse überwiesen, waren zwölf Monate später bereits über 3.500 Euro Nachzahlung fällig. Blieben die Beiträge weiterhin aus, addierten sich seine Schulden bis Ende 2014 auf knapp 30.000 Euro. Ein Berg, der erst abgetragen werden muss, ehe an erneuten Versicherungsschutz zu denken ist. In der privaten Krankenversicherung hat die Politik bereits reagiert. (…) Wie viele unversicherte Menschen tatsächlich in Deutschland leben, ist nicht bekannt: Weder Bundesregierung noch Krankenkassen führen dazu eine Statistik, die letzte offizielle Zahl stammt aus den Daten des Mikrozensus 2011. Demnach waren damals 137.000 Deutsche ohne Krankenversicherung. Aber: „Die Dunkelziffer liegt wohl beim Doppelten bis Dreifachen, hinzu kommen die Illegalen, die in der Statistik nicht erfasst werden“, sagt Jürgen Wasem. Der Gesundheitsökonom der Universität Duisburg-Essen hatte das Problem der Unversicherten bereits 2005 in einer Studie für die Hans-Böckler-Stiftung untersucht. (…) Alle derzeitigen Schuldner sollten, ohne große bürokratische Hindernisse, ihr Beitragskonto einmalig auf null stellen können. Entweder können die Betroffenen ihre Beiträge fortan wieder selbst zahlen – oder das Amt greift ihnen unter die Arme. Denn noch scheitert die Wiederaufnahme ins System häufig an den alten Schulden und dem resultierenden Papierkrieg mit den Kassen…“
  • Sozialverbände: Schuldenerlass für Nichtversicherte verlängern
    Es ist ein Angebot, aber ein zeitlich begrenztes. Wer nicht krankenversichert ist und diesen Zustand bis zum 31. Dezember 2013 beendet, dem bleiben größere Beitragsnachzahlungen erspart. Doch offenbar hat sich die Offerte nicht wirklich herumgesprochen. Noch immer, so schätzen die großen Sozialverbände, seien in Deutschland mehr als 100 000 Menschen ohne Krankenversicherungsschutz. Den seit August geltenden Schuldenerlass hätten bisher nur „wenige tausend“ in Anspruch genommen. Gemeinsam appellieren daher nun VdK, Paritätischer Gesamtverband und Volkssolidarität an alle Betroffenen, das Zeitfenster noch zu nutzen – und an die Politik, ihr Angebot zu entfristen…“ Artikel von Rainer Woratschka im Tagesspiegel online vom 7.12.2013 externer Link
  • Kassen erlassen Mitgliedern Teil der Schulden
    Aufräumen bei den privaten Krankenkassen: Sie bieten gut 144.000 säumigen Mitgliedern einen beispiellosen Schuldenerlass. Auch für Menschen ohne jede Krankenversicherung gibt es ein Angebot…“ Artikel von Berrit Gräber in der Welt online vom 21.10.2013 externer Link
  • Erlass und Ermäßigung von Beitragsschulden – Einheitliche Grundsätze regeln die Einzelheiten
    Der GKV-Spitzenverband hat am 4. September 2013 „Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden“ beschlossen, die nun durch das Bundesgesundheitsministerium genehmigt wurden. Anlass ist das seit August 2013 geltende so genannte Beitragsschuldengesetz, das für einzelne Versichertengruppen den Erlass bzw. die Ermäßigung von Beitragsschulden und Säumniszuschlägen vorsieht und dem GKV-Spitzenverband die nähere Ausgestaltung überträgt…“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes vom 18.09.2013 externer Link und „Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden“ – der Erlass externer Link
  • Schuldenschnitt bei Krankenkassen. Neues Gesetz eröffnet säumigen Zahlern und Nichtversicherten Chance auf Mitgliedschaft ohne finanziellen Ruin
    Ab Donnerstag können sich Menschen ohne Krankenversicherung wieder in einer Kasse anmelden, ohne den finanziellen Ruin infolge von Beitragsnachzahlungen befürchten zu müssen. Rechtzeitig vor der Wahl trat das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderungen bei Beitragsschulden in Kraft…“ Artikel von Silvia Ottow in Neues Deutschland vom 01.08.2013 externer Link
  • Bundestag beschließt Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV
    Am 14. Juni 2013 hat der Bundestag das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der GKV“ verabschiedet,  siehe die Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums vom 14.6.2013 externer Link

    • Siehe auch das Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung externer Link
    • Die wichtigsten Regelungen darin:
      a) Bei Beitragsschulden gilt anstelle des bisherigen Säumniszuschlags in Höhe von monatlich 5 %  künftig nur noch der reguläre Säumniszuschlag von 1 %  des rückständigen Betrags [Aufhebung der Sonderbestimmung in  § 24 Abs. 1a SGB VI].
      b) Für nachrangig versicherungspflichtige Mitglieder (also Versicherte nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V), deren Mitgliedschaft bereits festgestellt worden ist bzw. die sich noch bis zum Stichtag 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sollen diejenigen  Beitragsschulden erlassen werden, die in der Zeit zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind. [§ 256a – neu  SGB V; hier Abs. 2]
      c)  In der privaten Krankenversicherung wird ein Notlagentarif eingeführt. Beitragsschuldner in der PKV werden nach Durchführung eines gesetzlich festgelegten Mahnverfahrens in diesen Notlagentarif überführt; in dessen Rahmen (nur noch) die Kosten für ein medizinischen Notversorgung übernommen werden. Der bisheriger Versicherungsvertrag ruht währenddessen.  [Änderung des § 193 Versicherungsvertragsgesetz  und  § 12h neu Versicherungsaufsichtsgesetz].
    • Das Gesetz tritt am ersten Tag des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.  Das wird voraussichtlich der 1.8.2013 sein, da das Gesetz bisher noch nicht im Bundesgesetzblatt „verkündet“ worden ist.
  • Säumige Beitragszahler: Schuldenerlass für Krankenversicherte
    Hunderttausende Krankenkassenmitglieder, vorwiegend Selbständige, können ihre Beiträge nicht zahlen und haben einen Schuldenberg in Milliardenhöhe angehäuft. Die Reduzierung der Zinsen für säumige Beitragszahler soll nun auch rückwirkend gelten…“ Artikel in der FAZ online vom 26.05.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Im Zentrum steht die Regelung, nach der alle Kassenbeiträge seit Beginn der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht im April 2007 nachgezahlt werden müssen, egal wann das Mitglied sich angemeldet hat. Das summiert sich im Einzelfall schnell auf Zehntausende Euro. Die dadurch entstanden Schulden und die Strafzinsen von bis zu 5 Prozent im Monat darauf, sollen nun „vollständig, rückwirkend“ erlassen werden. Den Bürgern, die sich aus Angst vor hohen Nachzahlungen rechtswidrig bisher nicht krankenversichert haben, will die Koalition zudem eine Brücke bauen: Sie sollen von der Nachzahlung befreit werden, wenn sie sich bis Ende Dezember versichern. Laut Statistischem Bundesamt sind 137.000 Menschen rechtswidrig nicht versichert. Schon heute haben die Kassen die Möglichkeit, Beitragsschulden zu stunden und zu erlassen. Allerdings ist das an Bedingungen geknüpft, die die Koalition entschärfen will. So soll aus der „Kann“-Regelung eine „Soll“-Vorschrift werden. Ähnlich soll das für die Pflegeversicherung gelten, die ebenfalls auf hohen Beitragsforderungen sitzt…“
  • Kabinett beschließt Gesetzentwurf: Mehr Schutz vor sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung
    Das Kabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“ beschlossen. Durch das Gesetz werden Probleme gelöst, die mit der Einführung der Versicherungspflicht für Personen ohne anderweitige Absicherung im Krankheitsfall durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ab dem Jahr 2007 für vorher nicht versicherte Personen in der gesetzlichen und in der privaten Krankenversicherung entstanden sind…“ Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums vom 10. April 2013 externer Link. Siehe dazu:

    • Entwurf eines Gesetzes zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung externer Link
    • Gesetzentwurf zur Entlastung überschuldeter Krankenversicherter. Regierung senkt Strafen für Nichtversicherte
      Artikel von Silvia Ottow in ND vom 11.04.2013 externer Link. Aus dem Text: „… Wer bereits hohe Schulden bei seiner Krankenversicherung hat, kann nur auf Kulanz seiner Kasse hoffen. Wird der Kabinettsbeschluss Gesetz, gilt die Zinsabsenkung lediglich für künftige Fälle. (…) Allerdings werden die Pläne von den Oppositionsparteien, Verbraucherschützern und Verbänden überwiegend kritisch gesehen. Adolf Bauer vom Sozialverband Deutschland vermisst eine Neuregelung für bereits angefallene Zuschläge. Martina Bunge von der LINKEN im Bundestag ärgert die Bevorzugung privat Versicherter: »Während aber ein PKV-Versicherter im Notlagentarif künftig ca. 100 Euro monatlich schuldig bleibt, sind dies beim GKV-Versicherten fast 300 Euro.«…“
  • Krankenversicherung: Schuldenfalle wird beseitigt
    Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, sollen künftig vor Überschuldung geschützt werden. Das Kabinett hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Der Säumniszuschlag soll gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte eingeführt werden…” Meldung der Bundesregierung vom 10. April 2013 externer Link
    Diese Schuldenfalle ist allerdings erst dann beseitigt, wenn die Beitragsbemessung geändert (nicht als Notlagentarif nur in der PKV) wird und zusammen mit dem neuen Zinssatz rückwirkend angewandt wird!
  • Neues Gesetz: Bahr gegen Zinswucher der Krankenkassen
    Gesundheitsminister Daniel Bahr will einen Notlagentarif für überschuldete Versicherte schaffen. Die Zinsen der gesetzlichen Kassen konnten bisher bis zu 60 Prozent pro Jahr betragen.
    Die Bundesregierung will Hunderttausenden säumigen Beitragszahlern in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung aus der Schuldenfalle helfen. In der gesetzlichen Krankenversicherung sollen Wucherzinsen von bis zu 60 Prozent im Jahr abgeschafft werden. Für Privatversicherte soll ein preiswerter Notlagentarif eingeführt werden, der nach Branchenschätzungen nicht mehr als 100 Euro im Monat kosten wird. Das geht aus einem dieser Zeitung vorliegenden Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums hervor, der derzeit in den Ressorts abgestimmt wird und noch vor der Wahl im September verabschiedet werden sollArtikel von Andreas Mihm in der FAZ online vom 03.03.2013 externer Link
  • Beitragsschulden bei Krankenkassen: „60 Prozent im Jahr, das ist Wucher“
    Die gesetzlichen Kassen haben Rückstände von 571 Millionen Euro. CDU-Gesundheitspolitiker Jens Spahn will die hohen Zinsen für Beitragsschulden abschaffen…“ epd-Beitrag in der taz online vom 21.10.2012 zum Artikel externer Link
  • Gesetzliche Krankenkassen: Immer mehr Versicherte können Beiträge nicht zahlen
    Die Zahl derer, die ihre Krankenversicherung nicht bezahlen können, steigt drastisch. Schon jetzt schulden gesetzlich Versicherte in Deutschland ihren Krankenkassen 1,67 Milliarden Euro…“ Artikel von Rainer Woratschka im Tagesspiegel vom 21.08.2012 externer Link. Aus dem Text: „… Wer nicht zahlt oder nicht zahlen kann, hat ein finanzielles Problem, das sich exponenziell vergrößert. Denn die Kassen sind verpflichtet, ab dem zweiten Monat des Rückstands monatlich fünf Prozent Säumniszuschlag zu erheben. Mit der Frage, ob diese fünf Prozent angemessen sind, beschäftigt sich derzeit das Bundessozialgericht – deshalb will sich der GKV- Spitzenverband dazu nicht äußern. Hinter vorgehaltener Hand spricht aber auch mancher Kassenfunktionär von verordnetem Wucher, durch den man die Betroffenen noch tiefer in die Schuldenspirale treibe. Und die Logik, dass säumige Unternehmen nur einen Zuschlag von einem Prozent zahlen müssen, erschließt sich auch nicht allen. Doch immerhin: Medizinisch versorgt werden auch Beitragsschuldner. Das Niveau der ihnen zugestandenen Notfallversorgung freilich ist niedrig, es orientiert sich am Ayslbewerberleistungsgesetz. Vorgesehen ist nur eine medizinische Versorgung in Notfällen, bei Schmerzen und in allen Fällen rund um Schwangerschaft und Geburt. (…)
    Auf Betreiben des Verbandes prüft das Gesundheitsministerium daher schon seit geraumer Zeit, ob man nicht einen sogenannten Nichtzahlertarif anbieten sollte. Darunter ist nicht etwa die Einladung zu verstehen, künftig fürs Versichertsein gar nichts mehr zu bezahlen. Vielmehr geht es um die möglichst günstige Absicherung einer Notversorgung für besonders klamme Versicherte. Zur Debatte steht ein Monatsbeitrag von rund 100 Euro. (…) Regelungsbedarf sehen Politiker allerdings auch in der GKV. Es sei „nicht in unserem Interesse, dass man Kioskbesitzer und andere Kleinunternehmer in Zahlungsprobleme treibt“, sagt der CDU-Sozialpolitiker Jens Spahn. Er fordert, den Mindestbeitrag für gering verdienende Selbständige zu senken. Derzeit beträgt dieser, basierend auf einem unterstellten Einkommen von 1969 Euro, 293 Euro im Monat. Da viele, zumindest zeitweise, weniger verdienten, sei diese fiktive Bemessung zu hoch angesetzt, meint Spahn
    …“ Siehe dazu auch:
  • Krankes deutsches Krankenversicherungssystem oder: Der Grund, warum viele Selbständige in Zahlungsnot geraten
    „Diese Art Mitteilung ist in letzter Zeit häufiger zu lesen, Grund genug, ihr einmal auf den Grund zu gehen: “Immer mehr Deutsche schulden Kassenbeiträge“, heißt es in einer Überschrift des Spiegel heute. Und: “Oftmals zahlen jedoch Selbständige, Arbeitslose und verarmte Personen ihre Beiträge nicht.”…“ Artikel von und bei Thorsten Hild vom 21. August 2012 externer Link. Aus dem Text: „… Dass gerade Selbständige – ich rede hier von “kleinen Selbständigen” – oftmals ihre Kassenbeiträge nicht zahlen liegt in meinen Augen an der so genannten Mindestbeitragsbemessungsgrenze, die neben ihrer wirklichkeitsfernen Höhe noch dazu auf eine generell schreiende Ungerechtigkeit bzw. Ungleichbehandlung im Gesundheitswesen verweist. (…) Für Selbständige gilt wiederum eine gesetzlich festgelegte Mindestbeitragsbemessungsgrenze. Sie beträgt aktuell (2012) monatlich 1968,75 Euro. Der Gesetzgeber geht also tatsächlich davon aus, dass jeder Selbständige jeden Monat ein Einkommen von nicht weniger als 1968,75 Euro verdient. Das ist natürlich völlig irre! Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) verdienen rund 30 Prozent der Selbständigen weniger als 1100 Euro…“
  • Privatproblem. Wenn Geld für die Krankenversicherung fehlt
    „Für ihre private Krankenversicherung muss Pia T. (Name geändert) Schulden machen. Nach dem Studium hat die 27-Jährige noch keinen Job. Sie hat Hartz IV beantragt. Früher hätte sie als Hilfsbedürftige in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln können. Seit dem 1. Januar geht das nicht mehr. Pia T. kommt aus der privaten Versicherung nicht heraus – und kann sie nicht bezahlen. „Ich habe jetzt einen Privatkredit aufgenommen“, sagt sie. Die Regelung, die Pia T. zu schaffen macht, ist Teil der Gesundheitsreform: Seit dem Jahreswechsel herrscht allgemeine Krankenversicherungspflicht – auch für Menschen, die nur Zugang zur privaten Krankenversicherung (PKV) haben. Seitdem gibt es auch den Basistarif, in den die Privaten jeden möglichen Kunden aufnehmen müssen. Zeitgleich wurde neuen Hartz-IV-Empfängern der Weg in die gesetzlichen Kassen versperrt. Eine Entscheidung für die private Versicherung sei eine „Lebensentscheidung“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium dazu…Artikel von Katja Schmidt in Frankfurter Rundschau vom 24.02.2009 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=12990
nach oben