NSU-Ausschuss betreibt Geheimnishuberei: Das Bundestagsgremium anonymisiert Zeugen – im Interesse des Verfassungsschutzes

In Gedenken an die OPfer des NSU - Wandbildaktion vom Bündnis gegen Rassismus am 8. Februar 2016 in Berlin (Umbruch Bildarchiv)

Am 8. September setzt der NSU-Untersuchungsausschuss des Bundestages nach zweimonatiger Sommerpause seine Arbeit fort. Doch irgendetwas muss in dieser Zeit passiert sein. Bisher war die Öffentlichkeit informiert worden, was für Zeugen vernommen werden sollten. Doch diesmal werden nur die Initialen von fünf Zeugen mitgeteilt: Dr. C.P., A.S., R.K., R.G., G.B.. Um wen es sich handelt und wozu die Zeugen befragt werden wollen, bleibt der Phantasie des Betrachters überlassen. Transparenz sieht anders aus. Von der Pressestelle des Bundestages erfährt man zwar fünf vollständige Namen, – Carsten Proff, Aline Schnalke, Richard Kaldrack, Rüdiger Grasser, Günter Borstner – aber ebenfalls nicht ihren Verantwortungsbereich oder ihre berufliche Herkunft…Beitrag von Thomas Moser bei telepolis vom 6.9.2016 externer Link. Siehe dazu:

  • Im zweiten Teil des Beitrags externer Link heißt es unter anderem: „… Der Bundestagsbeauftragte Jerzy Montag, der die Vorgänge im BfV untersuchen sollte, hat jetzt seinen zweiten, überarbeiteten Bericht fertiggestellt, der wie der erste als geheim eingestuft ist. Erneut kommt Montag zu der Einschätzung, V-Mann „Corelli“ habe „keinen Kontakt zum NSU“ gehabt. Wenn Montag aber erneut bekennt, er gehe davon aus, dass ihm „das BfV nicht alle Informationen vorgelegt“ habe, entwertet er damit gleichzeitig sein eigenes Urteil. Der Bundestag lässt sich fortgesetzt von einer Behörde vorführen. Um diese Hintergründe und Zusammenhänge geht es bei der kommenden Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (PUA) am 8. September im Deutschen Bundestag, und die Frage ist, warum der NSU-Ausschuss unter Leitung des CDU-Abgeordneten Clemens Binninger das nicht transparent machen will. Vielleicht deshalb, weil, wie jetzt erst zu erfahren war, die Geheimdienstvertreter in nicht-öffentlicher Sitzung befragt werden sollen. Lediglich bei den ersten beiden Zeugen sind Zuschauer und Presse zugelassen…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=104088
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