| Keine Mehrheit für Leiharbeiter-Novelle 
„Ein Vorstoß der SPD-geführten Länder Rheinland- Pfalz und Bremen für eine Gleichstellung von Leiharbeitern mit den Stammbelegschaften hat im Bundesrat nicht die notwendige Unterstützung gefunden. Der Antrag wurde am Freitag abgelehnt…“ Meldung vom 18.09.2009 bei arbeitsrecht.de . Siehe dazu:
- Offener Brief an die Ministerpräsidenten. IG Metall unterstützt Antrag zur Regulierung der Leiharbeit
„In einem Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder wirbt die IG Metall für die Unterstützung eines Entschließungsantrages zur Novellierung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Die Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz wollen mit ihrem Antrag die Leiharbeit neu regulieren…“ Pressemitteilung vom 16.09.2009 
Scholz schreckt Zeitarbeitsbranche auf
„Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) hat mit einem überraschend vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Zeitarbeitsrechts die Branche in Alarmstimmung versetzt. Sie fürchtet neue Regulierungen. Formales Ziel des Entwurfs, der dem Handelsblatt vorliegt, ist es, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz an eine neue EU-Richtlinie anzupassen…“ Artikel von Dietrich Creutzburg im Handelsblatt vom 08.04.2009 . Aus dem Text: „… Konkret geht es dabei um eine Regelung, wonach Zeitarbeitsfirmen zukünftig eine starke Mitverantwortung dafür übernehmen müssen, dass ihre Zeitarbeiter in den Kundenbetrieben Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantinen oder Betriebskindergärten nutzen dürfen. "Kommt der Verleiher dieser Verpflichtung nicht nach, ist ihm die Erteilung oder Verlängerung der Verleiherlaubnis zu versagen", heißt es im Gesetzentwurf. Das würde heißen, dass die Zeitarbeitsfirma geschlossen wird…“
Leiharbeitnehmer oder betriebsbedingte Kündigungen
„Mit der Abschaffung der gewerberechtlichen Schutzvorschriften im AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) durch das „Gesetz über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ – besser bekannt als „Hartz I - IV“ – hat sich der Einsatz von Leiharbeitnehmer/innen (LeihAN) als das entwickelt, was kritische Stimmen vorausgesagt hatten: als Maschine zur Senkung der Personalkosten und Abbau der Stammbelegschaft durch den befürchteten und auch tatsächlich eingetretenen „Drehtüreffekt“. Seitdem wächst der Widerstand in den Gewerkschaften gegen die z.T. unwürdigen Arbeitsbedingungen der LeihAN, aber auch gegen den Abbau der Stammbelegschaften durch den massenhaften Einsatz von LeihAN. Das LAG Hamm hat nun in einer – noch nicht rechtskräftigen Entscheidung – den Ausspruch betriebsbedingter Kündigungen für unzulässig erachtet, solange noch LeihAN auf vergleichbaren Arbeitsplätzen beschäftigt sind. Diese interessante und wichtige Entscheidung kommentieren wir im Mandanteninfo für September 2008…“ Mandanteninfo vom Bell & Windirsch Anwaltsbüro vom 1.9.08 
IAQ-Studie zur Gleichstellung von Zeitarbeitskräften: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?
„Die Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitskräften sollen durch eine Angleichung an die Rechte anderer Beschäftigter verbessert werden, darauf einigte sich nach langem Ringen kürzlich der EU-Sozialministerrat. Deutsche Zeitarbeitskräfte werden nach Einschätzung des Instituts Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen davon voraussichtlich aber kaum profitieren. Denn wie bereits in Deutschland könnten sich die Grundsätze des „Equal Pay“ und „Equal Treatment“ auch auf der europäischen Ebene bei genauerer Betrachtung als Mogelpackung erweisen: Die Mitgliedsstaaten können zulassen, dass in Tarifverträgen andere Regelungen getroffen werden. In Deutschland hat eine solche Ausnahmeklausel dazu geführt, dass es mittlerweile zahlreiche Tarifverträge für die Zeitarbeit gibt. Schätzungsweise 95 Prozent aller Zeitarbeitskräfte werden tariflich entlohnt. Vor allem in den unteren Lohngruppen sind darin sehr niedrige Löhne von 7 Euro, in einigen Fällen sogar nur 4 bis 6 Euro vorgesehen. Dies ist deutlich niedriger als die Höhe der typischen Tariflöhne in Branchen, in denen viele Zeitarbeitskräfte eingesetzt werden…“ IAQ-Pressemeldung vom 24.6.08 . Siehe dazu:
- (Fehl-)Entwicklungen in der Zeitarbeit?
Expertise von Claudia Weinkopf und Achim Vanselow im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung. Bonn: FES. Wiso ( 2008). Aus dem Text: „…Die gewerkschaftliche Neuorientierung im Bereich der Leiharbeit setzt voraus, dass Leiharbeitskräfte in die gewerkschaftlichen und betriebspolitischen Handlungskonzepte einbezogen werden und nicht als „Arbeitnehmer 2. Klasse“ behandelt werden. In der Vergangenheit nutzte mancher Betriebsrat die „Randbelegschaft“ gern, um die eigenen Stammkräfte abzusichern. Dieses enge Solidaritätsverständnis grenzte Leiharbeitskräfte bewusst aus und zielte auf die Verlagerung von Beschäftigungsrisiken von der Kern- auf die Randbelegschaft. Sofern es denn zutrifft, dass der Umgang mit Beschäftigten in nicht-standardisierten Arbeitsverhältnissen eine der gewerkschaftlichen Zukunftsaufgaben darstellt (vgl. Frerichs u.a. 2004), so muss das gewerkschaftliche Solidaritätsverständnis entsprechend modifi ziert werden….“ (S. 31f.)
- Siehe dazu auch: Diskussion > EU > Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik: > EU regelt Arbeitszeit und Leiharbeit
Einstellung von Leiharbeitnehmern – eine Einstellung gemäß § 99 BetrVG
Mandanteninfo vom Bell & Windirsch Anwaltsbüro vom 3.12.07 zu einer fast 20 Jahre alten Entscheidung des BAG, die leider und unverständlicherweise viel zu wenig genutzt wird
Zeitarbeit: EU will Leihkräfte und Angestellte gleichstellen
„Die Europäische Union will die Bedingungen für Zeitarbeiter verbessern. Mitarbeiter auf Zeit sollen Festangestellten bei Lohn und Sozialleistungen gleichgestellt werden. Wegen dieser geplanten Regeln setzt Brüssel Deutschland unter Druck…“ Artikel von Christoph B. Schiltz in Die Welt online vom 16. September 2007 
Petition zur "Arbeitnehmerüberlassung: Zeitliche Begrenzung der Leiharbeit"
-
43.500 unterstützen Leiharbeitspetition
„Insgesamt haben fast 43.500 Unterzeichner die Petition zur Befristung von Leiharbeit der IG Metall Dresden unterstützt. Das heißt, dass es demnächst eine öffentliche Anhörung geben könnte. Zwar liegt die Zahl der Unterstützer mit 43.497 Unterschriften, von denen mehr als 40.000 online abgegeben wurden, knapp unter der Grenze von 50.000. Willi Eisele, Erster Bevollmächtigter in Dresden und Riesa, der die Petition beim Deutschen Bundestag einreichte, ist allerdings überzeugt, dass damit die Chancen gut stehen, dass es zu einer öffentlichen Anhörung kommt „und zwar noch vor dem Gewerkschaftstag“…“ Meldung vom 14.08.07 im Siemens-Dialog 
- Öffentliche Petition an den Bundestag der IG Metall Dresden
- Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Montag, 6. August 2007
Arbeitsmarktpolitik: Verschärfung der gesetzlichen Regeln für Zeitarbeit
„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die gesetzlichen Regeln für Zeitarbeit verschärft werden und Mitarbeiter, die länger als drei – fünf Monate über Zeitarbeit bei einer Firma beschäftigt sind, in ein reguläres Arbeitsverhältnis aufgenommen werden. Des Weiteren sollten die Zeitarbeitslöhne, welche von den Zeitarbeitsfirmen an den Zeitarbeiter gezahlt werden, dem aktuellen jeweiligem Tarif, in welchem der Zeitarbeiter tätig ist, angepasst werden….“ Öffentliche Petition, eingereicht durch Daniel Stein am Mittwoch, 17. Mai 2006, Abschlusstermin für die Mitzeichnung: Donnerstag, 27. Juli 2006
equal pay bleibt!
(juristisch, nicht faktisch!)
Leiharbeiter müssen nach dem Prinzip „gleicher
Lohn für gleiche Arbeit“ grundsätzlich genauso bezahlt
werden wie die Stammbelegschaft in dem Betrieb, an den sie ausgeliehen
wurden. Das ergibt sich aus einem in Karlsruhe veröffentlichten
Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVG). Demnach werden
Verleihunternehmen durch das Gesetz zur Arbeitnehmerüberlassung
vom Dezember 2002 nicht in ihren Grundrechten verletzt. Insgesamt
hatten zehn Firmen und Verbände gegen das im Rahmen des Hartz-Refomkonzepts
beschlossene Gesetz geklagt, weil sie darin eine Verletzung ihrer
Berufs- und Koalitionsfreiheit sehen. Siehe dazu:
- Zur Neuregelung der Arbeitnehmerüberlassung. „Die
Verfassungsbeschwerden (Vb) von acht Verleihunternehmen und zwei
Arbeitgeberverbänden der Leiharbeitsbranche, die sich gegen
§ 3 Abs. 1 Nr. 3, § 9 Nr. 2 und § 10 Abs. 4 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
(AÜG)
wandten, sind von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts
nicht zur Entscheidung angenommen worden. Durch die angegriffenen
Vorschriften werden Grundrechte der Beschwerdeführer (Bf)
nicht verletzt….“ Pressemitteilung
des Bundesverfassungsgericht Nr. 1/2005 vom 5. Januar 2005
- Bundesverfassungsgericht-Beschluss
vom 29. Dezember 2004
- 1 BvR 2283/03, 1 BvR 2504/03 und 1 BvR 2582/03 im Volltext
Gewerbepolitische Forderungen des Bundesverbandes
Zeitarbeit
„Der Anteil der Zeitarbeitnehmer beträgt
rund 1% der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Allerdings
könnten die Zeitarbeitunternehmen viele tausend Mitarbeiter
mehr einstellen, wenn einige Gesetzesbestimmungen praxisgerecht
modernisiert werden….“
Aus dem Wunschzettel
beim BZA  :
„1. Abschaffung des „Equal Treatment“ und
des faktischen Tarifzwangs (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG ) Ziel:
Wiederherstellung der Vertragsfreiheit zwischen Zeitarbeitunternehmen
und Mitarbeiter
2. Erweiterung des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (§ 14
Abs. 1 u. 2 TzBfG)
3. Abschaffung allgemeinverbindlicher Tarifpflicht für die
Zulassung von Zeitarbeit im Bauhauptgewerbe (§ 1 b AÜG)
4. Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung von Mindestentgelten eines
allgemeinverbindlichen, unter das Entsendegesetz fallenden Tarifvertrages
(§ 1 Abs. 2a AEntG)
5. Abschaffung der Personal-Service-Agenturen (PSA) (§ 37c
SGB III) Ziel: Keine subventionierte Konkurrenz zu etablierten Zeitarbeitunternehmen.
6. Kurzarbeitergeld gem. §§ 169 ff SGB III auch für
Zeitarbeitnehmer einführen
7. Keine Wahlberechtigung der Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb
(§ 7 S. 2 BetrVG)…“ Sonst noch Wünsche?
Clement lockert Auskunftspflicht für
Zeitarbeitsunternehmen
"Das Wirtschaftsministerium hat die rechtlichen
Bedingungen für die Zeitarbeitsbranche gelockert. Entleihende
Betriebe müssen ihren Zeit- und Leiharbeitnehmern künftig
keine Auskunft mehr über die Arbeitsbedingungen - etwa die
Entlohnung - der Stammbelegschaft geben, wenn es einen Tarifvertrag
für die Zeitarbeiter gibt. Das geht aus dem Entwurf für
das dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
(Hartz-III-Gesetz) hervor. Es soll am 13. August das Kabinett passieren
und 2004 in Kraft treten. Nach bisherigem Recht sind entleihende
Unternehmen verpflichtet, Beschäftigten, die nur für ein
paar Wochen bei ihnen angestellt sind, genaue Auskunft über
Verdienste, Arbeitszeiten und sonstige Vertragsbedingungen der Stammbelegschaft
zu geben. Die Auskunftspflicht wird vielfach als Einstellungshemmnis
beklagt. 80 Prozent der kleineren Unternehmen hätten die Auskunftsverpflichtung
in Umfragen als Ursache dafür genannt, dass sie keine Zeitarbeitnehmer
mehr einstellen wollten, teilte der Interessenverband Deutscher
Zeitarbeitsunternehmen (IGZ) mit...." Artikel
von Birgit Marschall in FTD vom 5.8.2003 
"Leiharbeitnehmer wählen, aber zählen
nicht"
Pressemitteilung
des Bundesarbeitsgericht Nr. 35/03
vom 16.4.2003 zum BAG Beschluß vom 16. April 2003 - 7 ABR
53/02
EU-Recht
- Stellungnahme der Europäischen Union Unabhängiger
Gewerkschaften (CESI) zum geänderten Vorschlag der Europäischen
Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlamentes
und des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern.
Stellungnahme vom 25. Februar 2003

- Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und
des Rates über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern. EU-Amtsblatt
Nr. C 203 E vom 27/08/2002 S. 0001 - 0005
.
Der vorliegende Richtlinienvorschlag etabliert den allgemeinen
Grundsatz der Nichtdiskriminierung von Leiharbeitnehmern. Diesem
Grundsatz zufolge dürfen Leiharbeitnehmer, was die wesentlichen
Arbeitsbedingungen betrifft, nicht schlechter gestellt sein als
ein vergleichbarer Arbeitnehmer, worunter ein Arbeitnehmer des
entleihenden Unternehmens verstanden wird, der den gleichen oder
einen ähnlichen Arbeitsplatz bekleidet. Aber: Der Richtlinienvorschlag
sieht eine Beschränkung dieses Grundsatzes und zwei Ausnahmemöglichkeiten
vor. Gleichzeitig fordert der Richtlinienvorschlag die Staaten
auf, die eventuell noch bestehenden Einschränkungen und Verbote
in Bezug auf die Leiharbeit regelmäßig zu überprüfen. Absatz 4
gibt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, im Falle von Arbeiten,
deren Ausführung weniger als sechs Wochen in Anspruch nimmt, den
in Absatz 1 genannten Grundsatz der Nichtdiskriminierung nicht
anzuwenden. Insgesamt scheint es ein Versuch von europäischen
Arbeitgeber aus der Branche der Leiharbeit zu sein, um die Leiharbeit
zu fördern und gleicherweise die Arbeitsbedingungen der Leiharbeitnehmern
zu schwächen...
Gleicher Lohn für Zeitarbeit. Europa-Parlament
verabschiedet Leiharbeits-Richtlinie. Rat
entscheidet im Dezember
"Bei seiner Auseinandersetzung mit Union und Arbeitgebern
über die Leiharbeit hat Wirtschaftsminister Wolfgang Clement nun
einen Verbündeten mehr. Gestern verabschiedete das EU-Parlament
eine Richtlinie, die die Diskriminierung von Leiharbeitern verbietet.
Danach sollen Zeitarbeiter nicht schlechter gestellt sein als vergleichbare
Arbeitnehmer. Die Richtlinie sieht ebenso wie Clements Gesetz umfangreiche
Ausnahmeregelungen von dem Nichtdiskriminierungsgrundsatz vor...."
Bericht in der taz vom 22.11.2002 
Was ändert sich bei der Leiharbeit?
Aufstellung von DGB-Bundesvorstand, Abt.
Wirtschafts- und Tarifpolitik vom 15.11.2002  .
Die Ausführungen verdeutlichen die Rolle der Gewerkschaften und
wie wichtig es ist, sie daran zu hindern, Wucherlöhne zu tarifieren!
Rot-Grün gibt bei Leiharbeit nach
"Bei ihrem Gesetzentwurf zur Arbeitsmarktreform
kommt die Bundesregierung den Arbeitgebern bei der Entlohnung von
Leiharbeitern weit entgegen. Bundeswirtschaftsminister Wolfgang
Clement (SPD) hat mit Vertreter der Arbeitgeber und der Gewerkschaften
vereinbart, dass die Bezahlung von Zeitarbeitern nicht per Gesetz,
sondern vorrangig mit Hilfe von Tarifverträgen geregelt werden soll...."
Meldung
der Frankfurter Rundschau vom 13.11.2002 
Leiharbeiterlohn unter Tarif bis zu einem
Jahr möglich
"Leiharbeiter sollen künftig bis zu einem Jahr
unter Tarif bezahlt werden dürfen. Das ist wesentlich länger als
ursprünglich vorgesehen. Leiharbeiter in den geplanten Personal-Service-Agenturen
der Arbeitsämter könnten künftig über die geplante sechswöchige
Einarbeitungszeit hinaus bis zu einem Jahr unter dem orts- und branchenüblichen
Tarif bezahlt werden können, sagte SPD-Fraktionschef Franz Müntefering
am Dienstag in Berlin. Dies habe Wirtschaftsminister Wolfgang Clement
(SPD) mit den Beteiligten verabredet. Clement sagte, für schwer
vermittelbare Arbeitslose seien Abschläge vom Tariflohn von "zehn
Prozent und mehr" möglich...." Meldung
in ftd.de vom 12.11.2002 
Das Günstigkeitsprinzip soll auf den Kopf
gestellt und bürgerliches Recht aufgehoben werden
Informationen zu geplanten
Änderungen im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz von Heinz Klee |