»Kann Gewerkschaft Sünde sein?«: Tarifrunde Diakonie 2009 
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"Gott kann man nicht bestreiken!"
Das Bielefelder Arbeitsgericht hat am 3.3. einer Klage mehrerer Ev. Landeskirchen, Diakonischer Werke und Ev. Unternehmen stattgegeben, die verdi Streikaufrufe in diesem Bereich untersagt. Die katholische und die evangelische Kirche beschäftigen in ihren Wohlfahrstverbänden Caritas und Diakonie ca. 1,2 Millionen Arbeitnehmer. Über die Hintergründe und Auswirkungen des Prozesses sprach für ND Stefan Konrad mit dem Linken-Europaabgeordneten Jürgen Klute, der als Prozessbeobachter in Bielefeld war. Jürgen Klute ist evangelischer Pfarrer und verdi-Mitglied. Das Interview erschien zuerst in gekürzter Form im Neuen Deutschland vom 12.03.2010
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Kirchenrecht bricht Streikrecht: Arbeitsgericht Bielefeld untersagt ver.di Arbeitsniederlegungen bei der Diakonie
„Gott kann man nicht bestreiken.« So titelte am Mittwoch die Evangelische Landeskirche von Westfalen in einer Mitteilung. Zuvor hatte das Bielefelder Arbeitsgericht einer Klage mehrerer kirchlicher Träger stattgegeben, die ver.di Streikaufrufe in ihren Einrichtungen untersagen lassen wollten. Die Richter stellten in ihrem Urteil das für Kirchen geltende Sonderrecht über das aus der Koalitionsfreiheit im Grundgesetz abgeleitete Streikrecht. Ver.di kündigte sofort an, in die nächste Instanz zu gehen. Notfalls will die Gewerkschaft den Konflikt bis zum Bundesverfassungsgericht tragen...“ Artikel von Herbert Wulff in der jungen Welt vom 04.03.2010 
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ver.di bedauert Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bedauert die Entscheidung des Arbeitsgerichts Bielefeld zur Rechtmäßigkeit von Streiks in kirchlichen Einrichtungen: „Wir hätten uns in der ersten Instanz ein anderes Urteil gewünscht. Aber endgültig entschieden ist nichts. Die weiteren Instanzen stehen erst noch bevor“, sagte ver.di-Bundesvorstandsmitglied Ellen Paschke. ver.di werde gegen das Urteil Berufung einlegen...“ Pressemitteilung von ver.di vom 03.03.2010 
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"Gott kann man nicht bestreiken" - Kirche und Diakonie siegen vor dem Arbeitsgericht
„...Barenhoff begrüßt die richterliche Entscheidung: „Gott kann man nicht bestreiken. Das ist unser Leitgedanke - und der ist heute vor Gericht bestätigt worden.“ Das Urteil des Arbeitsgerichts Bielefeld ist zwar noch nicht rechtskräftig. Aber für Landeskirchenrat Henning Juhl ist klar: „Wir sind zuversichtlich, dass auch weitere Instanzen Streiks und Streikaufrufe in kirchlichen Einrichtungen nicht zulassen werden.“...“ Mitteilung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 03.03.2010 
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Erstmals vor Gericht: Das Streikrecht im kirchlichen Dienst
Die Kirchen halten Streik für ein erlaubtes Mittel in der Wirtschaft, in ihrem eigenen Bereich aber sollen weiterhin andere Regeln gelten. Darum gibt es für die Angestellten der beiden großen Kirchen den sogenannten "Dritten Weg" der Tariffindung - gegen den sich nun Widerstand regt. Beitrag von Christoph Fleischmann im Deutschlandfunk vom 01.03.2010 
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Streit um Zugangsrecht geht weiter
„Am 04. März 2010 findet um 14.00 Uhr vor dem Arbeitsgericht Heilbronn – Kammer Crailsheim erneut ein Kammertermin zur Klärung der Frage des Zugangsrechts der Gewerkschaft ver.di zum Diakonie Klinikum Schwäbisch Hall statt. Zum Sachverhalt: Die Gewerkschaft ver.di versucht seit 2007 – zunächst gütlich – im Diakonie Klinikum Schwäbisch Hall das grundgesetzlich garantierte Zugangs-recht und die Anbringung einer Informationstafel (Schwarzes Brett) für die ver.di-Mitglieder zu erreichen. Die Leitung der Klinik und der Vorstand des Diakoniewerks lehnen dies mit Hinweis auf die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts ab.Da der Fall von grundsätzlicher Bedeutung ist, geht ver.di davon aus, dass eine höchstrichterliche Entscheidung erst vor dem Bundesverfassungsgericht getroffen wird. Brisanz hat der Fall auch deshalb, da am 03.03.2010 vor dem Arbeitsgericht Bielefeld eine erstinstanzliche Entscheidung zu treffen ist, ob in kirchlichen Einrichtungen grundsätzlich Streiks zulässig sind. Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht in Crailsheim, Friedrichstr. 16, 74564 Crailsheim, findet um 14.00 Uhr statt, das Urteil wird gegen 16.00 Uhr erwartet...“Auszug aus einer Pressemiteilung von ver.di vom 02.03.2010
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Achtung: Grundrecht auf Streik in Gefahr! Bethel verklagt die Gewerkschaft ver.di
„Kommt zu dem Prozeß am 3. März! Stärkt der Gewerkschaft und den Betheler Beschäftigten den Rücken! Eine Reihe von diakonischen Arbeitgebern, diakonischen Werken und evangelischen Landeskirchen, darunter auch als größte Einrichtung die Bodelschwinghsche Stiftung Bethel in Bielefeld, haben vor dem Arbeitsgericht Bielefeld Klage gegen die Gewerkschaft ver.di erhoben. Die Arbeitgeber wollen der Gewerkschaft und den Beschäftigten in ihren Einrichtungen das vom Grundgesetz garantierte Streichrecht verbieten lassen. Arbeitsgerichtsprozeß am 3. März 2010 12:00 Uhr, Amtsgericht Bielefeld, Gerichtsstraße 6, 33602 Bielefeld, Saal 4089...“ Hintergrundbericht auf Die Linke – KV Bielefeld vom 26. Februar 2010 
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Kammertermin vor dem Arbeitsgericht Bielefeld am 3. März 2010 (Streikrecht in der Diakonie)
„Bekanntlich haben einige diakonische Arbeitgeber, diakonische Werke und Landeskirchen Klage gegen ver.di vor dem Arbeitsgericht Bielefeld erhoben mit dem Ziel, uns Arbeitskämpfe in diakonischen Einrichtungen verbieten zu lassen. Mittlerweile steht der Ort des Kammertermins vor dem Arbeitsgericht Bielefeld fest: Die Verhandlung wird am 3. März 2010 um 12:00 Uhr in Saal 4089 des Amtsgerichts Bielefeld stattfinden. Die Adresse lautet: Amtsgericht Bielefeld; Gerichtsstraße 6; 33602 Bielefeld. Wir sind mittlerweile mit der "Prozessberichterstattung" auch auf Facebook zu finden" Mail an die Redaktion des LabourNet vom 23.02.2010
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ver.di-Streik zeigt Wirkung: Diakonische Arbeitgeber zahlen mehr
„Am 19.11.2009 beschloss die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werkes der EKD (ARK DW EKD) eine Lohnerhöhung. Dabei handelt es sich um den Abschluss der Lohnrunde 2008. Es ist die erste Erhöhung der Lohntabellen seit 2004. Nach dem misslungenen Schlichtungsvorschlag im Sommer 2008, der von vielen Mitarbeitervertretungen abgelehnt wurde, gab es Stillstand. Um auch für Beschäftigte der Diakonie Arbeitsbedingungen auf Branchenniveau zu erreichen, hat ver.di daraufhin die diakonischen Arbeitgeber zum Abschluss eines Tarifvertrags aufgefordert. Weil andere Maßnahmen nicht mehr geholfen haben, setzte ver.di das Mittel des Arbeitskampfs ein - im Oktober 2008, dann stärker im Mai 2009 und September 2009. Dadurch sind die Lohnerhöhungen bei den Arbeitgebern zum TOP-Thema aufgerückt. Die Lohnerhöhung besteht aus drei Komponenten: einem Sockelbetrag nach dem Vorbild des ver.di-Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst 2008, der vor allem die unteren Lohngruppen begünstigt, sowie zwei Lohnsteigerungen von 4 % (1.7.2009) und 1,5 % (1.3.2010, in Krankenhäusern schon am 1.12.2009)." Weitere Informationen und ein erster Tarifvergleich sind dem Flugblatt zu entnehmen 
Gnade vor Recht
„Das Grundgesetz gilt nicht für alle. Denn die beiden großen Kirchen genießen Sonderrechte. Etwa das Recht, ihren Angestellten das von der Verfassung garantierte Streikrecht oder das Recht auf Betriebsräte zu verwehren. Die Kirchen sind nach dem Staat der größte Arbeitgeber in Deutschland. Ihre Sonderrechte finden mittlerweile aber auch andere Arbeitgeber attraktiv...“ Artikel von Ron Steinke in der Jungle-World vom 26.11.2009 . Wir danken der Redaktion der Jungle-World für die Freigabe der Titelseite!
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»Es geht nicht um Kapital und Arbeit«
Das Diakonische Werk der Evangelischen Kirche und ihr katholisches Gegenstück Caritas beschäftigen zusammen rund eine Million Mitarbeiter. Über deren arbeitsrechtliche Sonderstellung sprach die Jungle World mit Wolfgang Teske, dem Vizepräsidenten des Diakonischen Werks, in der Ausgabe vom 26.11.2009. Das Interview führte Daniel Steinmaier 
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Streiks in der ev. Kirche: Keine Einigung bei Güteverhandlung: „Wer Löhne senkt, kann sich nicht zur streikfreien Zone erklären“
"In der gerichtlichen Auseinandersetzung um die Zulässigkeit von Streiks in Einrichtungen des Diakonischen Werks ist die Güteverhandlung vor dem Bielefelder Arbeitsgericht heute ohne Ergebnis geblieben. Beide Seiten beharrten auf ihren Standpunkten. Das Gericht muss jetzt in einem Kammertermin entscheiden, ob Gewerkschaften in kirchlichen Unternehmen zu Streiks aufrufen dürfen... „Pressemitteilung von ver.di vom 02.11.2009 
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Die Mitarbeitenden und das Arbeitsrecht
„Viele von Ihnen werden sich an die letzte Diakonische Konferenz in Hamburg und an den Demonstrationsaufruf von ver.di an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Diakonie erinnern. Damit ist eine der wichtigsten Fragen angesprochen, für die wir dringend eine gute Lösung finden müssen. Die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Kommission der AVR-Anwender sind nach dem Schlichtungsspruch im Sommer 2008 nicht mehr zusammengekommen, weil die Dienstnehmerseite meint, die Verhandlungen nicht auf Augenhöhe zu erleben. ver.di hatte jetzt im September 2009 in Bethel und Bremen zu Streiks aufgerufen, diesem Aufruf sind allerdings nur wenige Dienstnehmer gefolgt. Dennoch erfahre ich in Gesprächen und Diskussionen in diakonischen Einrichtungen immer wieder, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der einen Seite ihrer Aufgabe sehr motiviert nachgehen, zugleich aber das Gefühl haben, in ihrer Arbeit nicht entsprechend gewürdigt zu werden. Dabei geht es nicht nur um Geld, sondern um intransparente und unverständliche Entscheidungen über Löhne und Unternehmensstrukturen. (…) Ich halte diese Situation im Moment für gefährlich. Erstens, weil sie in ihrer Komplexität einer breiteren Öffentlichkeit kaum transparent vermittelbar und dazu angetan ist, das Image von Diakonie und Kirche nachhaltig zu schädigen. Zweitens, weil sich die Rechtssprechung in der Praxis einer sich verändernden Gesellschaft ebenfalls verändern kann. (…) Und drittens kann ein dauernder Abriss eines Gesprächfadens zwischen Diakonie und Kirche auf der einen Seite und einer bedeutenden Gewerkschaft auf der anderen Seite weder im Interesse von Diakonie und Kirche noch im Interesse der Gewerkschaften liegen…“ Auszug aus dem Bericht des Vorstandes des Diakonischen Werkes der EKD durch Präsident Kottnik in Diakonie Texte 14.2009. Der gesamte Test als Download bei Diakonie-Texte 
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Erklärung von Mitgliedern Arbeitsrechtlicher Kommissionen in der Diakonie
„Auf ihrer Tagung in Göttingen am 29.10.09 verabschiedeten die anwesenden ver.di-Mitglieder aus Arbeitsrechtlichen Kommissionen die beigefügte Erklärung. Die Arbeitnehmerseite innerhalb der Arbeitsrechtlichen Kommissionen sieht auf Dauer keine Möglichkeiten mehr, durch Gespräche und Argumente ihre Positionen wirksam vertreten und durchsetzen zu können. „Als Akteure im System des Dritten Wegs begrüßen wir es, dass die Gewerkschaft ver.di nun begonnen hat, das von der Verfassung geschützte Recht – die Arbeitsniederlegung – einzusetzen, um eine Gleichgewichtigkeit mit den organisierten Arbeitgebern zu erreichen . Das ist legitim und notwendig. Nur damit ist die Parität gewahrt zwischen dem diakonischen Arbeitgeberverband und der diakonischen Arbeitnehmerschaft.“…“ Siehe dazu die „Erklärung von Mitgliedern Arbeitsrechtlicher Kommissionen in der Diakonie“ bei ver.di vom 29.10.2009
- Himmlisches Streikverbot
„...Ob die Wahl des „dritten Weges“, bei dem die Arbeitsbedingungen in Kommissionen und nicht durch Tarifverhandlungen festgelegt werden, das Grundrecht auf Streik ausschließt, ist eine noch nicht geklärte verfassungsrechtliche Frage. Vom ehemaligen Verfassungsrichter Kühling wurde sie in einem Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft Verdi verneint. Unter Rechtsgelehrten ist die Frage umstritten. Umso erstaunlicher ist es, wenn in Hessen und Nassau Beschäftigten kürzlich mit Abmahnung und Kündigung für den Fall der Streikteilnahme gedroht wurde. Falls die angeblich eindeutige Rechtslage von den Gerichten anders gesehen wird, müsste sich der zweitgrößte Arbeitgeber dieses Landes den Vorwurf gefallen lassen, systematisch im eigenen Interesse Grundrechte der Beschäftigten verletzt zu haben.“ Artikel von Olaf Deinert in der FAZ vom 15. Oktober 2009 
- Endet bald das Privileg? Arbeit für Gotteslohn
„Unter dem Deckmantel christlicher Nächstenliebe und unter Ausnutzung kirchlichen Sonderrechts betreiben evangelische Einrichtungen seit Jahren massives Lohndumping. Bis zu 13 Prozent Nettoeinbußen mussten Beschäftigte in den letzten Jahren hinnehmen. Zuletzt gab es was vor vier Jahren. Dass sie sich die Bezahlung nach Gutsherrenart nicht mehr bieten lassen, liegt auch an der Mobilisierung von ver.di. Gemeinsam stellt mach sich quer – trotz unchristlicher Drohungen der Führungsriege. Und mit jedem Kampf der Beschäftigten geht auch ein Stück antiquiertes Privileg dem Ende entgegen…“ Artikel von Hans-Dieter Hey in der NRhZ-Online - Neue Rheinische Zeitung vom 07.10.2009 . Aus dem Text: „…Nach Auskunft der Gewerkschaft ist die Bezahlung evangelischer Beschäftigter, beispielsweise von Krankenpflegern und –schwestern nach 10 Jahren Berufserfahrung um mehr als 131 Euro, von AlternpflegerInnen mehr als 152 Euro im Monat niedriger. Noch drastischer wird das ungleiche Einkommensniveau für gleiche Arbeit in der Kirche Hessen-Nassau. Krankenschwestern und -Pfleger verdienen dort 10 Prozent, Sozialpädagogen 16 Prozent, Ärztinnen und Ärzte um 6 Prozent und Erzieherinnen um 5 Prozent und eine Hauswirtschafterin 13 Prozent weniger als in vergleichbaren Tarifen. Selbst eine Reinigungskraft verdient 20 Prozent weniger als nach dem gültigen Gebäudereinigertarif. Damit gerät auch der katholische Caritas unter den Druck des evangelischen Lohndumpings, denn „selbst die AVR-Caritas liegt auf dem TVöD-Niveau“ des öffentlichen Dienstes, so die Gewerkschaft ver.di. ..“
- Arbeitgeber Kirche: Angestellte in Gottes Hand
„Zusammen sind die Kirchen nach dem Staat der zweitgrößte Arbeitgeber in Deutschland, doch Mitarbeiter in Diözesen und Diakonie haben weniger Rechte als Kollegen in anderen Wirtschaftszweigen. Ein uneheliches Kind kann leicht zum Kündigungsgrund werden…“ Artikel von Achim Killer in Spiegel online vom 23.9.09 
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Kirchen Grundrecht auf Streik muss auch für Diakonie-Beschäftigte gelten
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die Klagen mehrerer diakonischer Arbeitgeber gegen den Streikaufruf in einzelnen Einrichtungen scharf kritisiert. „Einige Arbeitgeber nehmen die verfassungsrechtliche Sonderstellung der Kirchen zum Anlass, um ihren Beschäftigten das grundgesetzlich garantierte Recht auf Streik vorzuenthalten…“ verdi-Pressemitteilung vom 18.09.2009 . Siehe dazu:
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Kirche klagt gegen Verdi-Streikdrohungen
„Der Streit zwischen Verdi und Kirche sowie Diakonie eskaliert: Die Evangelische Kirche von Westfalen hat vor dem Bielefelder Arbeitsgericht Klage gegen die Streikandrohungen erhoben. Grund: Die Gewerkschaft unterlaufe das kirchliche Arbeitsrecht. »Wir wollen eine grundsätzliche Klärung, dass Arbeitskampfmaßnahmen in Kirche und Diakonie rechtswidrig sind«, begründet Andreas Duderstedt vom Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld den Gang vor Gericht. Die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe (RWL) als größter diakonischer Landesverband in Deutschland, schloss sich der Klage ebenso an wie die Landeskirche Hannover und ihr Diakonisches Werk. (…) Der Bielefelder Gewerkschaftssekretär Wolfgang Vater reagierte auf das angestrebte Gerichtsurteil gelassen: »Unsere Vorbereitungen gehen so lange weiter wie das Arbeitsgericht nicht reagiert«. Verdi werde noch mehr Mitarbeiter der Diakonie und des EvKB für den Streik nächste Woche mobilisieren. Wenn das Gericht die Arbeitskampfmaßnahme verbiete, »dann planen wir andere Aktionen«…“ Artikel im Westfalen-Blatt vom 18.09.2009 
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ver.di wird Diakonie erneut bestreiken
„Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) wird erneut diakonische Einrichtungen bestreiken. Einen entsprechenden Streikaufruf für die Zeit vom 22. bis zum 25. September 2009 haben die Teilnehmer einer ver.di-Aktionskonferenz beschlossen. Bereits im Mai hatten 250 Beschäftigte aus verschiedenen diakonischen Einrichtungen in drei Bundesländern die Arbeit niedergelegt. Die diakonischen Arbeitgeber halten Tarifverträge und Streiks in ihrem Bereich nach eigenem Bekunden für unzulässig, haben bislang aber trotz anderslautender Ankündigungen keinerlei arbeitsrechtliche Sanktionen gegen Streikende eingeleitet…“ Meldung vom 10.07.2009 
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Billiglöhne und Streikverbot: Christen als Arbeitgeber
„Diakonische Einrichtungen wollen sich nach Einschätzung der Gewerkschaft verdi durch Billiglöhne Wettbewerbsvorteile verschaffen, verweigern ihren Mitarbeitern zudem auch das Grundrecht auf Streik. Anfang Mai gingen trotzdem mehrere Hundert Diakonie-Angestellte in Bielefeld auf die Straße, um für eine Tariferhöhung wie im öffentlichen Dienst zu kämpfen. In einigen Diakonie-Einrichtungen legten Mitarbeiter die Arbeit nieder. Die diakonischen Arbeitgeber drohen in solchen Fällen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen, bis hin zur Kündigung...“ Beitrag von Gregor Witt beim Magazin frontal 21 vom 19.05.2009 . Dort auch als Video.
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Zitate zu Streiks bei »Dienstgemeinschaften«
Zitate aus Schreiben des Diakonie-Bundesverbandes an die Diakonischen Werke der Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland, die Fachverbände und die Freikirchen sowie an ver.di-Chef ver.di Frank Bsirske
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Nach Warnstreik: Friedenshort kündigt arbeitsrechtliche Konsequenzen an
„Am Donnerstag kündigte die Geschäftsleitung arbeitsrechtliche Konsequenzen an. In welcher Form dies geschehen soll, ist noch nicht entschieden. Bei anderen kirchlichen Einrichtungen in Lüdenscheid und Bielefeld, deren Mitarbeiter ebenfalls beteiligt waren, erfolgten inzwischen Abmahnungen…“ Artikel auf DerWesten vom 07.05.2009 
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Streik- und Aktionswoche 4. bis 8. Mai 2009
„In 8 Diakoniebetrieben in NRW, Baden-Württemberg und Niedersachsen haben in dieser Woche 250 Kolleginnen und Kollegen z. T. ganztägig gestreikt – in der Altenhilfe, in Werkstätten für behinderte Menschen, in Wohn- und Bildungseinrichtungen, in der Jugendhilfe und im Krankenhaus. Das ist in dieser Breite neu. Den Arbeitgebern ist es nicht mehr gelungen, mit Drohbriefen die Arbeitsniederlegungen so klein zu halten, dass sie ignoriert werden können. Das Medieninteresse war groß. Die diakonischen Arbeitgeber waren in hellem Aufruhr. Doch sie trauten sich nicht vors Arbeitsgericht. Offenbar ist ihnen das Risiko zu groß, dass ein Gericht offiziell grünes Licht für Streiks in kirchlichen Einrichtungen gibt. Die Kolleginnen und Kollegen haben die Tür zu weiteren Arbeitsniederlegungen weit aufgestoßen. Bundesweit gingen rund 2.000 Kolleginnen und Kollegen auf Demonstrationen und Kundgebungen mit den gleichen Forderungen auf die Straße…“ Die Berichte der Warnstreiks aus den einzelnen Betrieben auf der ver.di-Sonderseite 
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Streik in der Diakonie: Verdi kontra Kirche
„Der Tarifstreit zwischen der Gewerkschaft und dem evangelischen Wohlfahrtsverband eskaliert. Diakonie-Beschäftigte streiken für mehr Lohn - und Verdi hofft, den arbeitsrechtlichen Sonderstatus der Kirchen zu knacken…“ Artikel von Kai Beller in der FTD vom 06.05.2009 
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Streik- und Aktionswoche in der Diakonie - Bsirske: Beschäftigte kämpfen um Tarifvertrag
„Anlässlich der Streik- und Aktionswoche in Betrieben des Diakonischen Werks der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) den Arbeitgeber aufgefordert, sich an den Verhandlungstisch zu setzen: „Die Beschäftigten haben seit 2004 keine Erhöhung mehr erhalten und fordern Löhne, wie sie auch anderswo in der Branche bezahlt werden. Das will ver.di in einem Tarifvertrag durchsetzen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske auf einer Streikversammlung am Mittwoch in Bielefeld…“ Pressemitteilung von ver.di vom 06.05.2009 
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Tarifverhandlungen im »Dienst der Nächstenliebe«
Zitate aus Scheiben des Landeskirchenamtes Bielefeld, der Evangelischen Kirche im Rheinland, der Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe an den ver.di Bundesvorstand sowie an die Mitarbeitervertretungen. Die Schreiben liegen der Redaktion des LabourNet vor. Darin als Highlights: „Arbeitskampfmaßnahmen, damit Streiks und Aussperrungen, sind in Kirche und Diakonie unzulässig. Tarifverhandlungen widersprechen dem „Dritten Weg“, der dem verfassungsrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrecht der Kirchen folgt. Seinen eigentlichen Grund hat dies im Dienst der Nächstenliebe.“ Sowie „…Die von Ihnen geplante Vorgehensweise in Umgehung der Ihnen bekannten zuständigen kirchlichen Gremien steht in der Gefahr, zu einer Belastung des Verhältnisses zwischen Kirche, Diakonie und Ihrem Haus in anderen gesellschaftlichen Fragen zu werden…“
- Die Diakonie steht auf - Kundgebung am 6. Mai 2009 in Bielefeld
„…Anstatt sich für eine faire Bezahlung einzusetzen verhindern die kirchlichen Arbeitgeber in den Arbeitsrechtlichen Kommissionen die Lohnerhöhungen, die in anderen Branchen und im öffentlichen Dienst schon längst gezahlt werden. Zur Erinnerung: Für die Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes der EKD gab es die letzte Lohnerhöhung im Juli 2004. In 2007 ist das Entgelt sogar im Rahmen der „Novellierung“ noch weiter abgesenkt worden, viele Kolleginnen und Kollegen bekommen heute noch eine Ausgleichszahlung (Besitzstand). Weitere Verschlechterungen können wir uns nicht leisten – ES REICHT! Wir brauchen eine kräftige Einkommensverbesserung! Wir brauchen endlich einen Tarifvertrag! Wir sind mehr wert! Kommt zur Kundgebung in die selbst ernannte „Hauptstadt der Diakonie“! Kundgebung am Mittwoch, den 6. Mai 2009, 12 bis 13 Uhr u.a. mit dem ver.di-Vorsitzenden Frank Bsirske vor dem Johanneswerk, Bielefeld-Schildesche“ Der Kundgebungsflyer bei ver.di NRW Siehe dazu auch:
- Streiks beim Diakonischen Werk: ver.di will Tarifvertrag durchsetzen
„Streikaktionen für einen Tarifvertrag beim Diakonischen Werk hat die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) für Dienstag und Mittwoch (5.und 6. Mai) in Nordrhein-Westfalen angekündigt. Arbeitsniederlegungen gibt es in Lüdenscheid, Freudenberg und Bielefeld, darüber hinaus auch in Hannover und Mosbach. Damit reagieren die Beschäftigten darauf, dass es seit 2004 keine Lohnerhöhungen mehr gegeben hat. ver.di will Arbeitsbedingungen auf dem Niveau der Branche, orientiert am Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), durchsetzen…“ Presseerklärung von ver.di-NRW vom 04.05.2009 
- Gemeinsam für Tarifverträge – Mitarbeitervertretungen und ver.di
„Die Krise des 3. Weges wurde oft diskutiert – heute ist sie offensichtlicher denn je. Arbeitgeber der Diakonie und Caritas nutzen die Gunst der Stunde der Finanzkrise, um Lohnerhöhungen zu verweigern oder die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern. Lohnerhöhungen können nur noch durchgesetzt werden, wenn sich die Beschäftigten vehement und letztlich mit Teilnahme an Streiks für ihre Forderungen einsetzen. Das ist aber nur möglich mit der Gewerkschaft und mit dem Ziel von tarifvertraglichen Regelungen. Welche Rolle haben Mitarbeitervertretungen im Kampf um einen Tarifvertrag? ver.di ist der Frage nachgegangen und hat dazu im April 2009 eine Broschüre herausgegeben.“ Die Broschüre zum Download bei ver.di 
Lohndumping für den kirchlichen Auftrag
Ein Interview von Annette Jensen mit Dr. Wolfgang Teske,Vizepräsident des Diakonischen Werks Deutschland, in ver.di Publik 04/2008 . Aus dem Text: „ver.di PUBLIK: Die Kirchen haben eine eigene Arbeitsgesetzgebung und Streiks sind verboten. Halten Sie das für noch zeitgemäß? Wolfgang Teske: Die Dienstgemeinschaft und darauf aufbauend der Dritte Weg sind zeitgemäßer denn je. Sie ermöglichen einen Interessenausgleich, bei dem Streik und Aussperrung ausgeschlossen sind. Damit ist auch in Situationen, in denen sich Dienstgeber und -nehmer nicht einig sind, eine umfassende Versorgung der Kranken, Alten und Behinderten gewährleistet - und für die ist die Diakonie ja schließlich da…“
Kapitalistische Diakonie
„Die Namen sind wohlklingend: "Bolero", "Auxilia", "Parat" oder "Dia Logistik". Es sind Leiharbeitsfirmen, mit denen gemeinnützige Unternehmen aus dem diakonischen Bereich ihre Lohnkosten um zehn Prozent und mehr drücken. Jetzt hat die Mitarbeitervertretung der Bremer Stiftung "Friedehorst" sich mit einer Petition an den Bundestag gewand und um Abhilfe gebeten…“ Artikel von Klaus Wolschner in der taz-Bremen vom 08.02.2008. Siehe dazu auch:
- Kirchliche Sozialwerke am Scheideweg: McPflege auf evangelisch?
Jeder, der Familienangehörigen in Pflegeeinrichtungen unterbringen muss, stöhnt über die hohen Kosten. "McPflege" findet in der Realität statt, nur sagt es niemand so offen, weil das pietätslos wäre. Kommentar Klaus Wolschner in der taz-Bremen vom 08.02.2008 
Synode lässt sich von Diakonie-Demo nicht beirren
„Unbeeindruckt von massiven Protesten gegen Lohndumping hat die württembergische Synode ein neues Arbeitsrecht für rund 40.000 Beschäftigte in der Diakonie verabschiedet. Damit soll die Wettbewerbsfähigkeit gestärkt werden. Mit großer Mehrheit beschloss das Kirchenparlament am 16. März, dass Diakonie-Einrichtungen vom allgemeinen kirchlichen Tarifvertrag in Württemberg abweichen und den durchschnittlich sechs Prozent geringeren Tarif des Diakonischen Werks der EKD anwenden dürfen…“ Die Evangelische Nachrichtenagentur idea in einer PM vom 17.03.2007 
Stuttgart: 4000 Teilnehmer bei Großdemo der Diakoniebeschäftigten
„Erstmals in der Nachkriegsgeschichte rief die Gewerkschaft ver.di Beschäftigte der Diakonie zu einem ganztägigen Warnstreik am heutigen Freitag, dem 16. März 2007 auf. In acht Einrichtungen der Diakonie in der Region Stuttgart sollte gestreikt werden. Zeitgleich rief die AGMAV (Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen) Württemberg zu einer Großdemonstration in Stuttgart auf. Es wurden mehrere tausend Beschäftigte zur Demonstration und Kundgebung erwartet…“ Bericht nach einer Pressemitteilung ver.di Bezirk Stuttgart mit Fotos von Roland Hägele auf der Seite von Thomas Trueten.
Hessen: Diakonie gegen Gewerkschaftsarbeit - Verdi kritisiert internes Papier der evangelischen Einrichtung / Musterklagen gegen Lohnsenkungen geplant
„In einem internen Papier spricht sich der Personalvorstand der Diakonie in Hessen und Nassau dafür aus, Mitgliedern der Mitarbeitervertretung die Gewerkschaftsarbeit teilweise zu verbieten. Verdi sieht eine "neue Qualität der Auseinandersetzung"…“ Artikel von Eske Hicken in der Frankfurter Rundschau vom 08.11.2005 . Siehe dazu auch:
Diakonie zieht Papier zur Gewerkschaftstätigkeit von Mitarbeitern zurück
„Das Diakonische Werk in Hessen und Nassau (DWHN) hat ein Papier zur Gewerkschaftstätigkeit von Mitarbeitervertretern komplett zurückgezogen. Er bedaure sehr, dass es durch dessen Verbreitung zu Missverständnissen und Auseinandersetzungen gekommen sei, erklärte der DWHN-Vorstand am 9. November…“ epd-Meldung vom 9.11.05 
»Mitarbeiter mußten in die Kirche eintreten«
Caritas und Diakonie bekommen nur 1,8 Prozent ihrer Gelder von den Kirchen. Die restlichen 44 Milliarden Euro berappt der Steuerzahler. Ein Gespräch mit Carsten Frerk, freier Autor. Er hat jetzt das Buch »Caritas und Diakonie in Deutschland« veröffentlicht und nennt darin erstmals exakte Zahlen und Details zur Finanzierung dieser beiden christlichen Wohlfahrtskonzerne. Interview von Peter Wolter in junge Welt vom 22.06.2005 
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