Erklärung hessischer Betriebsräte vom 20.3.01 aus Anlaß der
Tagung hessischer Unternehmerverbände in Frankfurt
Von der Modernisierung der Betriebsverfassung zu Mitbestimmung und Demokratie
!
Wir treten ein für die Reform der Betriebsverfassung, für Mitbestimmung
und mehr demokratische Rechte. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf
bleibt jedoch weit hinter dem Notwendigen zurück. Er beinhaltet lediglich
eine Teil-Modernisierung. Er ist kein gesellschaftliches Reformprojekt, sondern
ein Dokument der Mutlosigkeit. Trotzdem laufen Standortfetischisten, ewig gestrige
Ideologen und notorische Bedenkenträger aus Wirtschaft und Teilen der Politik
Sturm dagegen. Eine auch nur hauchdünne Erweiterung der Möglichkeiten
von Betriebsräten und Beschäftigten nennen sie unbezahlbar und eine
unzumutbare Einschränkung Unternehmerischer Verfügungsgewalt. "Alle
Organisationen der Wirtschaft stemmen sich mit ganzer Kraft gegen ein solches
Gesetzesvorhaben", heißt es in einem Rundschreiben hessischer Arbeitgeberverbände.
Wir stellen fest:
- Es ist zutreffend und gewollt: Betriebsverfassung, Grundgesetz und Gewerkschaftsrechte
beinhalten Einschränkungen unternehmerischer Verfügungsgewalt und
des Direktionsrechtes. Aus gutem Grund: Gewerkschaften und Betriebsräte
sind Teil des demokratischen Gemeinwesens. Sie schützen Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zumindest teilweise vor unternehmerischer Willkür und
den Folgen wirtschaftlicher Fehlentwicklungen. Aus vielen Erfahrungen wissen
wir um die Bedeutung dieser Rechte für die Einzelnen.
- Das bestehende Betriebsverfassungsgesetz ist nicht nur in die Jahre gekommen,
sondern sicherte den abhängig Beschäftigten in seiner Grundkonzeption
zu keiner Zeit tatsächliche Mitbestimmungsmöglichkeiten über
betriebliche und wirtschaftliche Fragen. Daran ändert auch die von der
Bundesregierung beschlossene Kabinettsvorlage nichts.
- Die demagogische Kritik der Arbeitgeberverbände an einer vermeintlichen
"Ausweitung der Mitbestimmung" ist rein taktischer Natur: Ihr "Herr im Haus-Standpunkt"
kennt keine demokratische Struktur. Sie wollen Verschlechterungen und den
Abbau von Rechten. Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern interessiert
sie nur, wenn es effizienzsteigernd ist und die Wettbewerbsfähigkeit
verbessert.
Das Betriebsverfassungsgesetz erneuern und mehr Demokratie wagen
Wir fordern die Arbeitgeberverbände auf, die Blockade des Gesetzgebungsverfahrens
und die Diffamierung von Betriebsräten zu unterlassen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, Mut zu echten Reformen zu beweisen und
den Novellierungsvorschlag weiterzuentwickeln.
- Alle Arbeitnehmer müssen durch einen Betriebsrat vertreten werden können.
Der Arbeitnehmerbegriff muss daher alle abhängigen Beschäftigungsformen
einschließen (neben Leiharbeitnehmern z.B. auch Scheinselbständige)
- Es muss ein Betriebsbegriff definiert werden, der von den tatsächlichen
Arbeitszusammenhängen ausgeht und die willkürliche Aufspaltung eines
Betriebes durch Änderung der Unternehmensform ausschließt
- Wir brauchen mehr Mitbestimmungsrechte bei Beschäftigungssicherung,
Qualifizierung, bei der arbeitsorganisatorischen Gestaltung, wie auch bei
der Kontrolle und dem Schutz vor Befristungen
- Arbeitnehmer brauchen ein Recht auf Leistungsverweigerung, wenn der Arbeitgeber
gegen gesetzliche oder tarifvertragliche Pflichten verstößt, oder
wenn eine unmittelbare Gefahr für Gesundheit oder Leben besteht (§75)
- Auch kleinere Betriebe brauchen handlungsfähige Betriebsräte.
Hierfür brauchen wir das vereinfachte Wahlverfahren, die gleichen Informations-
und Mitwirkungsrechte wie in größeren Betrieben und die Möglichkeit
von Teilfreistellungen.
- Arbeitnehmer und Bewerber, die an der Vorbereitung von Betriebsratswahlen
beteiligt waren, brauchen einen Schutz vor Kündigungen (§103)
- Alle Betriebsräte brauchen Informationsrechte über wirtschaftliche
Angelegenheiten, die Übergabe der Gewinn- und Verlustrechnung, der Bilanz
etc. (§106)
- Wir benötigen bessere Bedingungen hinsichtlich der Durchsetzbarkeit
von Mitbestimmungsrechten, die erleichterte und beschleunigte Einschaltung
von Sachverständigen
- Wir brauchen die generelle Einrichtung von Konzernbetriebräten. Wirtschaftsausschüsse
sind zu bilden.
- Maßnahmen des Arbeitgebers, die ein Recht des Betriebsrates verletzen,
müssen unwirksam sein (§74)
Wir stehen zu unseren Tarifverträgen und zur Tarifautonomie. Betriebsräte
und Beschäftigte brauchen verbindliche und überbetriebliche Regelungen
zum Schutz vor Unterbietungskonkurrenz und Erpressungsdruck nicht nur in Krisenzeiten.
Einklagbare, nicht abdingbare und gleiche Mindestbedingungen zu schaffen, das
ist der Sinn von Tarifverträgen. Wir wenden uns daher entschieden gegen
das Verlangen nach einer Umdeutung des Günstigkeitsprinzips und der Abschaffung
des Tarifvorbehalts.
Dem Dogma, nach dem Konkurrenz und die Logik der Gewinnmaximierung die Prinzipien
sind, nach denen die gesamte Gesellschaft zu funktionieren hat, folgen wir nicht.
Gerade angesichts von Globalisierung und zunehmender Konkurrenz brauchen wir
mehr, nicht weniger Mitbestimmung. Der alleinige Bezug der Mitbestimmungsdiskussion
auf die jeweils miteinander konkurrierenden Einzelbetriebe und deren betriebswirtschaftliche
Rationalität erschwert eine konsequente Vertretung von Arbeitnehmerinteressen.
An weiter reichende Vorstellung von überbetrieblicher Mitbestimmung wird
in der aktuellen Auseinandersetzung kaum mehr gedacht.
Die Demokratisierung der Wirtschaft ist kein Tabu sondern eine Notwendigkeit.
Sie beinhaltet die demokratische und gleichberechtigte Teilhabe aller Arbeitenden,
ihrer Betriebsräte und Gewerkschaften an Entscheidungen.
Die Novellierung des Betriebsverfassungsgesetzes kann also nur ein erster Schritt
sein. Die Anpassung des Gesetzes an sich ändernde Bedingungen ist das Mindeste.
Darüber hinaus fordern wir Schritte einzuleiten im Sinne echter demokratischer
Reformen.
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