letzte Änderung am 23. Okt. 2002

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ver.di - Betriebsgruppe Uni Bonn zu Modernisierung des Tarifrechts im öffentlichen Dienst


ver.di - Betriebsgruppe Uni Bonn

Antrag an die Bezirksfachbereichsdelegiertenkonferenz FB 5 und die Bezirksdelegiertenkonferenz

Zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst

Die Bezirksfachbereichsdelegiertenkonferenz FB 5 und die Bezirksdelegiertenkonferenz NRW Süd fordert eine ausführliche Diskussion auf allen Ebenen von ver.di über die künftige Tarifstruktur im Öffentlichen Dienst, wobei die folgenden Punkte berücksichtigt werden sollen:

  1. Bevor Einzelheiten der ver.di-Verhandlungspositionen zur Vereinheitlichung und Modernisierung des Tarifsrechts festgelegt werden oder gar Verhandlungen aufgenommen werden, muss über die grundsätzlichen Zielsetzungen dieser Verhandlungen aus gewerkschaftlicher Sicht auf allen Ebenen diskutiert werden. Dazu sollen unter anderem gehören:
  2. Eine Reform des Tarifrechts darf nicht dazu führen, dass große Teile der neu eingestellten Beschäftigten wesentlich schlechter bezahlt werden und weniger Rechte genießen als die bereits zuvor Beschäftigten. Der jetzt erreichte Standard muss mindestens erhalten werden. Sonst führt dieses gerade zum Gegenteil des angestrebten Ziels: Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit.
  3. Auch die Diskussion über einzelne mögliche Modelle der Reform der Manteltarife muss dann breit geführt werden. Das Modell mit einem übergreifenden Manteltarif und Sparten-/Branchentarifverträgen darf nicht akzeptiert werden (wie es beispielsweise im "Eckpunktepapier" des Landesbezirks NRW geschieht). Hier stellt sich die Frage, was genau der Manteltarif beinhalten soll, was die Sparten-/Branchentarife. Welche Bereiche sollten vom Rahmentarif erfasst werden? Welche Gefahren beinhaltet eine solche Aufteilung, wie z. B. eine Festschreibung relativ niedriger Standards im Mantel, was zwar zu einer rein formalen Sicherung des Flächentarifvertrags führen könnte, aber mit stark abgesenkten tariflichen Festschreibungen, Segmentierung des Tarifbereichs sowie der gewerkschaftlichen Arbeit und damit zu eingeschränkten Möglichkeiten des Arbeitskampfes.
  4. Werden dann in einem weiteren Schritt konkrete Forderungen aufgestellt, sind folgende Gesichtspunkte einzuhalten:
  5. Angesichts dieses Diskussionsbedarfs und der Bedeutung der Tarifumgestaltung ist der Zeitraum für die Diskussion u.a. über das "Eckpunktepapier" über Mitte Oktober hinaus zu verlängern.

Dieser Antrag wird von der BDK an die Landesbezirksdelegiertenkonferenz und den Bundeskongress weitergeleitet. Der Antrag wird sofort an die Landestarifkommission weitergeleitet.


ver.di-Betriebsgruppe Universität Bonn
c/o Albert Flock
Dez. 2.2
Franziskanerstr. 2
53113 Bonn

An den
Bezirksvorstand ver.di NRW Süd
sowie
an die Bundestarifkommission für den Öffentlichen Dienst zur Kenntnis

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Die Vertrauensleute-Versammlung der ver.di-Betriebsgruppe der Universität Bonn hat am 18.4.2002 nach einer ausführlichen Diskussion zu den "100 Punkte zum einheitlichen Tarifrecht im öffentlichen Dienst" und der Beschlussempfehlung der Modernisierungskommission an die Bundestarifkommission für den Öffentlichen Dienst vom 18.03.02 folgende Stellungnahme einstimmig beschlossen:

Die Ergebnisse dieser Diskussion möchten wir Euch hiermit mitteilen und Euch bitten, das Thema im Bezirksvorstand zu behandeln und ggfs. entsprechende Schreiben an die Landes- und Bundesebene weiterzugeben. Außerdem planen wir einen entsprechenden Antrag unserer Betriebsgruppe an die Bezirksdelegiertenkonferenz.

Zum Beschlussempfehlung für die Bundestarifkommission für den Öffentlichen Dienst vom 18.03.02:

In dieser Beschlussvorlage wird festgelegt, dass noch vor der Sommerpause mit Verhandlungen begonnen werden soll. Dieser Terminierung macht eine Diskussion an der Basis rein zeitlich unmöglich. Die in Punkt 5 des Beschlusses angesprochene Weiterführung der Diskussion an der Basis über die 100 Punkte ist angesichts des praktisch unmittelbaren Beginns der Verhandlungen als ein reiner Alibi-Beschluss zu sehen, da es u. E. kaum möglich sein wird, die Diskussionsergebnisse in die laufenden Verhandlungen noch mit einzubringen.

Zu den "100 Punkten zum einheitlichen Tarifrecht im öffentlichen Dienst":

Wir sind der Auffassung, dass diese 100 Punkte in keiner Weise als Grundlage für Tarifverhandlungen geeignet sind. Sie bringen sehr viele Verschlechterung, Vorteile sind kaum zu erkennen. Exemplarisch möchten wir auf einige für unseren Bereich wichtige Punkte hinweisen.

Lohn- und Gehaltskürzungen

Hier sehen die "100 Punkte" etliche Kürzungen vor: Jubiläumszuwendung, Kinderzuschläge, Sterbegeld, vermögenswirksame Leistungen, Übergangsgeld. Nach Punkt 100 sind diese Tarifbestandteile zwar "gleichwertig aufzuwiegen", aber nach allen Erfahrungen wird dies in der Realität nicht der Fall sein. Weiterhin ergibt sich die Streichung des Urlaubsgelds (Festbetrag, höher in den unteren Vergütungsgruppen beim BAT) und dessen Ersatz durch Weihnachtsgeld in der Höhe eines ganzen Monatsgehalts gerade für die unteren Vergütungsgruppen Nachteile und führt also zu einer weiteren Vertiefung des Ungleichgewichts.

Sozialbestandteile

Punkt 11: "Zu bezahlen ist in erster Linie die erbrachte Arbeitsleistung, nicht Lebensalter, Familienalimentation und andere bisherige dem Beamtenrecht entlehnte Bezahlungsgegebenheiten. Andererseits sollen Beschäftigte auch am wirtschaftlichen Erfolg ihrer Unternehmen/Einrichtungen beteiligt werden."

Punkt 59: "Soziale Aufgaben sind Sache des Staates und der Sozialpolitik und nicht Aufgabe der Tarifpolitik."

Punkt 61: "Kinderzuschläge werden nicht mehr vereinbart."

All diese Regelungen beinhalten wesentliche Verschlechterungen für Beschäftigte mit Kindern. Gerade diese Beschäftigten gilt es aber zu stärken. Zudem sind wir der Meinung, dass soziale Aufgaben sehr wohl zum Aufgabenbereich insbesondere (aber nicht nur) der öffentlichen Arbeitgeber gehören. Die Beteiligung am "wirtschaftlichen Erfolg" ist für viele Beschäftigte ohnehin ohne Bedeutung, da viele Behörden – und auch die Universitäten – keine Gewinne erwirtschaften.

Urlaub

Einheitlicher Urlaub von 30 Tagen unter Einbeziehung des AZV-Tages (Punkt 62). Das bedeutet eine Verschlechterung für alle über 40jährigen.

Öffnungsklauseln

Öffnungsklauseln sind für Notlagenvereinbarungen vorgesehen (Punkt 31). Hier ist völlig unklar, was eine "Notlage" ist.

Geschlechtergerechtigkeit

In Punkt 3 wird die "Geschlechtergerechtigkeit" als Ziel angegeben. In Punkt 79 heißt es dann beim Zeitaufstieg aufgrund von Berufserfahrung innerhalb der Vergütungsgruppen: "Entsprechend können weder Wehrdienst noch Elternzeit Berücksichtigung finden." Dies ist eine Verschlechterung, da die bisherigen Lebensalterstufen auch in der Elternzeit weiterlaufen, dies müsste weiterhin abgesichert sein. Weiterhin müsste in diesem Zusammenhang abgesichert werden, dass die Elternzeit und auch eine darauf folgende Sonderurlaubsphase nicht als "Unterbrechungszeit" nach §23a BAT gerechnet wird, wie das auch bisher der Fall ist. Die Mutterschutzfrist muss selbstverständlich wie bisher auf den Zeitaufstieg/Bewährungszeit angerechnet werden.

Veränderungen bei den Lebensalterstufen

Die Abschaffung der Lebensalterstufen (bisher im BAT vorgesehen) (Punkt 100) und die Verlagerung der "Vergütungsverteilung in der Lebenslinie nach vorn" (Punkt 78 und 79) führt zu Nachteilen für "Späteinsteiger".

Reichweite von Schutzregelungen

In Punkt 28 heißt es, die "Reichweite von Schutzregelungen" sei zu diskutieren. Und weiter: "wenn wir von ‚verständigen’ Arbeitgeber – und ‚verständigen’ Arbeitnehmer – ausgehen könnten, wäre viele Regelungen verzichtbar." Hier zeigt die Erfahrung, dass Regelungen im Sinne der Beschäftigten, die nicht ausdrücklich festgelegt sind, immer wieder an der ein oder anderen Stelle zur Disposition gestellt werden. Hier hilft nicht die Vorstellung vom "verständigen Arbeitgeber", sondern nur ausdrückliche Festlegungen.

Mantelzusammenführung BAT/MTArb

Hier heißt es in Punkt 25: "Es macht ... wenig Sinn, sich die Mantelzusammenführung als Aneinanderreihung der jeweils aus gewerkschaftlicher Sicht günstigsten Regelungen vorzustellen. Wir wollen ein stimmiges Gesamtkonzept schaffen."

Ein solches Gesamtkonzept muss aber für die Beschäftigten stimmig sein. Die Erfahrung zeigt, dass solche Zusammenführungen zu einer Angleichungen nach unten führen. Dass muss verhindert werden.

Wir bestreiten nicht, dass eine Modernisierung des Tarifrechts im Öffentlichen Dienst notwendig ist. Dringender Überarbeitungsbedarf besteht u. E. unter anderem in den Bereichen Datenverarbeitung, Meister/Techniker, HochschulsekretärInnen. Hier sollten aber Forderungen aufgestellt werden, die nicht die Kürzungsvorschläge der öffentlichen Arbeitgeber von unserer Seite bereits vorauseilend einbeziehen.

Mit kollegialen Grüßen
Albert Flock

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