Leiharbeit: Was heißt hier schon „vorübergehend“?
Quelle: DGB-klartext 36/2012 vom 26.10.2012
„Selbst nach vier Jahren in Leiharbeit haben die Betroffenen keinen Anspruch auf eine feste Stelle, entschied jüngst das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg. Dabei sollte Leiharbeit ursprünglich nur Auftragsspitzen überbrücken. Der klartext.“