Erhöhte Gefahr der Verfolgungsbetreuung & Zwangspsychiatrisierung?!

Dossier

Brisant und offenbar kaum beachtet scheint der „Gesetzentwurf zur Regelung der  betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme“, da sich gerade hiervon Betroffene bei obiger Gesetzesverschärfung schon allein auf Grund der bürokratischen Zugangserschwerung noch schlechter wehren könnten. So heißt es im Gesetzesentwurf: „… Mit dem Entwurf soll eine hinreichend bestimmte Regelung für die Einwilligung des Betreuers in eine Behandlung des Betreuten, die dieser ablehnt, geschaffen werden…“ Siehe dazu:

  • Zwang in der Psychiatrie – Eine Grund- und menschenrechtliche Stellungnahme
    Gutachten externer Link von Prof. Wolf-Dieter Narr, RA Thomas Saschenbrecker, RA Dr. David Schneider-Addae-Mensah, RA Dr. Eckart Wähner bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrie-Erfahrener e.V.
  • Monitoring-Stelle fordert Enquete-Kommission zu Psychiatrie-Reform
    Anlässlich der 2./3. Lesung des Gesetzes zur Wiedereinführung der ärztlichen Zwangsmaßnahme im Betreuungsrecht am 17.01.2013 im Deutschen Bundestag bekräftigt die Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention ihre Kritik an dem Gesetzentwurf. „Es bestehen nach wie vor große Zweifel, ob der Entwurf im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention steht“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle zur UN-Behindertenrechtskonvention. Menschenrechtlich fragwürdig sei, ob eine psychiatrische Behandlung ohne freie Zustimmung der betroffenen Person vorgenommen werden dürfe, so Aichele weiter. Vor dem Hintergrund der aktuellen menschenrechtlichen Diskussion und der Entwicklung des internationalen Rechts gebe es schwerwiegende Bedenken gegen eine solche Regelung. „Mit der Verabschiedung der Gesetzesvorlage verpasst Deutschland eine historische Chance, aus den Erfahrungen einer Psychiatrie ohne Zwang zu lernen und das System der psychiatrischen Versorgung weiterzuentwickeln“, sagte Aichele. Bevor über eine gesetzliche Neuregelung der Zwangsbehandlung nachgedacht werde, seien eine umfassende Überprüfung der Psychiatrie und strukturelle Verbesserungen der psychiatrischen Versorgung auf der Basis der Menschenrechte unabdingbar…“ Pressemitteilung vom 16.01.2013 externer Link bei Deutsches Institut für Menschenrechte. Siehe dazu auch: Stellungnahme der Monitoring-Stelle anlässlich der Öffentlichen Anhörung am 10. Dezember 2012 im Rahmen der 105. Sitzung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages externer Link bei Deutsches Institut für Menschenrechte
  • Psychiatrie als „Polizey-Wissenschaft“
    Die aktuelle Ausgabe des Nachrichtenmagazins Der Spiegel widmet sich dem Thema: Wahnsinn wird normal. Jörg Blech, bekannt als Verfasser der Bücher Die Krankheitserfinder und Gene sind kein Schicksal, blickt voraus auf die demnächst erscheinende neue und damit fünfte Version des DSM – eine gängige Abkürzung für Diagnostic and Statistical Manual of Mental Disorders. Dieses Diagnose-Handbuch existiert seit 1952 und wird von der American Psychiatric Association herausgegeben. Es will und soll weltweit die Kriterien dafür festlegen, wann ein Mensch im psychiatrischen Sinn für gestört zu erklären ist. Der DSM ist so etwas wie diagnostisches Weltgeld. Was der Dollar für die Weltwirtschaft ist – oder sollte man heute besser sagen: war – ist der DSM für die Psychiatrie…“ Artikel von Götz Eisenberg vom 21. Januar 2013 bei den Nachdenkseiten externer Link
  • Was geht es uns an?
    Aus einer Zuschrift an die Redaktion: „Eingedenk der häufigen Traumatisierungen, Burn-Out-Gefahr etc. „Widerständischer“ und eigener Erfahrungen der Häufung von „Psycho“ in Politgruppen sowie andererseits der Pathologisierung auf dem Arbeitsmarkt „Ausgebrannter“ und aus politischen Gründen Gemobbter denke ich, dass Wachsamkeit hier äußerst wichtig ist. „Krankheitsbedingt mangelnde Einsichts- und Einwilligungsfähigkeit“ ist schnell attestiert – willige (oder erpressbare) Ärzte und Gefälligkeitsgutachter finden sich ebenfalls. Prominentestes Bsp.: Fall der 4  psychiatrisch zwangsbegutachteten & zwangspensionierten Steuerfahnder, die (allzu) beharrlich gegen „große Fische“ ermittelt hatten:
    Paranoia-Affäre: Wie der Staat unbequeme Steuerfahnder kaltstellt
    Vier exzellente Ermittler, die am Finanzplatz Frankfurt die Banken das Fürchten lehrten, werden vom Staat für paranoid erklärt. Jetzt klagen sie gegen das Land Hessen. Gutachten, die Capital exklusiv vorliegen, belegen: Die Diagnose ist nicht haltbar. Report einer staatlich inszenierten Zwangspsychiatrisierung…“ Artikel von Matthias Thieme in Capital online vom 23.1.2013 externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=23425
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