Streit um Ausnahmen: Union und SPD weichen Mindestlohngesetz auf

Im Streit um den Mindestlohn zeichnet sich ein Kompromiss ab. Vertreter von Union und SPD haben sich auf Ausnahmen geeinigt – etwa für Zeitungsboten, Erntehelfer und Praktikanten. Einigung im Streit um den gesetzlichen Mindestlohn: Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf Änderungen am umstrittenen Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) verständigt, wie am Freitag bekannt wurde…“ Artikel im Spiegel online vom 28.6.2014 externer Link

  • Aus dem Text: „… So wird etwa die Regelung für Saisonarbeiter und Erntehelfer aufgeweicht: Die Arbeitgeber sollen nach Informationen von SPIEGEL ONLINE Kosten für Wohnung und Verpflegung in den Mindestlohn einrechnen dürfen. Außerdem wird die Beschäftigungsdauer von bisher geplanten 50 Tagen auf 70 Tage im Jahr ausgeweitet. Pflichtpraktika sollen hingegen – wie vorher bereits vereinbart – vom Mindestlohn ausgespart bleiben. Zudem dürfen freiwillige Praktika künftig deutlich länger dauern als bislang geplant, ehe 8,50 Euro Stundenlohn fällig werden: Drei Monate anstelle der bisher ausgehandelten sechs Wochen dürfen laut Gesetz ohne Mindestlohn angeboten werden. Außerdem soll es keine Rabatte für Zeitungsverleger bei den Sozialbeiträgen ihrer Zusteller geben. Stattdessen sollen Zeitungsverlage für zwei Jahre eine Ausnahme vom Mindestlohn erhalten: Sie müssen den Mindestlohn erst von 2016 an bezahlen…“
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