Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung in Deutschland durch konsequente Strafverfolgung verhindern

Ausstellung zum Thema Zwangsarbeit: "Die Deutschen, die Zwangsarbeiter und der Krieg" im Hamburger Museum für Arbeit 2016Zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember veröffentlicht die Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel ein Glossar für eine konsequente Strafverfolgung: Ein neues juristisches Glossar der Servicestelle soll dazu beitragen, die Strafverfolgung von Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel zu verbessern. Das Glossar ist einsehbar unter https://www.servicestelle-gegen-zwangsarbeit.de/glossar externer Link und bietet allen Interessierten einen gut handhabbaren Überblick über die Straftatbestände, Opferrechte und Prozeduren. Zwangsarbeit bedeutet eine schwere Verletzung der Menschenwürde und der Menschenrechte. Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel findet in Deutschland tagtäglich statt, unbemerkt von der Gesellschaft. Die Straftatbestände Menschenhandel, Zwangsarbeit und Arbeitsausbeutung führen seit ihrer Einführung in das deutsche Strafrecht ein Schattendasein. Ermittlungsverfahren sind kaum zu verzeichnen, Verurteilungen noch seltener. Die Internationale Arbeitsorganisation ILO schätzte im Jahr 2012, dass in der Europäischen Union etwa 610.000 Menschen von Zwangsarbeit betroffen sind. Das jährliche Bundeslagebild Menschenhandel des Bundeskriminalamts (BKA) dagegen verzeichnet 2018 lediglich 21 Ermittlungsverfahren wegen Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft in Deutschland. Ausbeuterische Arbeitgeber kommen also in der Regel mit dem Profit und ohne Strafe davon. Die Arbeiter*innen bekommen nichts…“ Mitteilung der Servicestelle gegen Arbeitsausbeutung, Zwangsarbeit und Menschenhandel vom 9.12.2019 – siehe dazu weitere Infos:

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=159033
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