Repression gegen antimilitaristisches Adbusting

Dossier

Protest gegen die Bundeswehr-Werbekampagne „Mach was wirklich zählt“„… Das ursprüngliche Werbeplakat hängt noch da, es wurde lediglich ein anderes, leicht verfremdetes, darüber gehängt. Auch der Glaskasten, in den Frida Henkel die Protestkunst geschmuggelt hat, ist noch heile. Trotzdem steht plötzlich in den frühen Morgenstunden die Polizei vor der Tür und durchsucht ihr Elternhaus. (…) Die ursprüngliche Aufschrift »Geht Dienst an der Waffe auch ohne Waffe?« hatte sie durch den Spruch »Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe!« ersetzt, ansonsten glich das Poster optisch dem Original. (…) Der Polizeiliche Staatsschutz beim Landeskriminalamt (LKA), der in der Sache ermittelte, bewertete die pazifistische Intervention als »schweren Diebstahl« und begründete die Hausdurchsuchungen damit, dass das Abusting die Bundeswehr »gar lächerlich« gemacht habe. »Dass ›die Bundeswehr lächerlich machen‹ ein Straftatbestand ist, wäre mir neu«, sagt Frida Henkel. Das sah das Gericht wohl genauso: Ende letzten Jahres wurde das Verfahren gegen sie wegen Geringfügigkeit eingestellt…“ Artikel von Marie Frank vom 29.07.2020 im ND online externer Link („Gefährliche Werbung. Beschwerde gegen Hausdurchsuchung nach Adbusting eines Bundeswehr-Plakats eingereicht“) und weitere Beiträge zum Thema Adbusting:

  • Bundesverfassungsgericht: Hausdurchsuchung wegen Adbusting war überzogen und grundrechtswidrig New
    Die Hausdurchsuchung bei einer Frau wegen eines veränderten Bundeswehr-Plakates war illegal. Nach der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde dürfte es nun schwieriger werden, die Kunst- und Aktionsform des Adbustings mit überzogenen Polizeimaßnahmen zu verfolgen.
    Das Bundesverfassungsgericht hat einer Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung im Zusammenhang mit einer sogenannten „Adbusting-Aktion“ (2 BvR 1749/20 externer Link) entsprochen – und die Hausdurchsuchung als unangemessen und unverhältnismäßig eingestuft. Unter Adbusting versteht man das Verändern von Werbung mit satirischen oder politischen Botschaften, die oftmals den Absichten des ursprünglichen Werbers entgegenstehen. (…) Nun hat Karlsruhe beschlossen, dass die Hausdurchsuchung unverhältnismäßig war. In der Begründung heißt es externer Link, dass die Anordnung der Durchsuchung unangemessen war, da die Schwere des Eingriffs außer Verhältnis zu dem mit ihm verfolgten Zweck stehe (…) Das Gericht wies damit auch zurück, dass das Entfernen eines Werbeplakates einen besonders schweren Fall von Diebstahl darstelle.
    Während das Gericht zwar die Durchsuchung als unverhältnismäßig einstufte, sieht es nicht die Grundrechte auf Kunst- und Meinungsfreiheit der Beschwerdeführerin betroffen. Genau in diesen Grundrechten hatte sich Henkel aber beeinträchtigt gefühlt, weil die Polizei mit derart harten Geschützen auffuhr. Das hatte auch der an der Beschwerde beteiligte Jurist Andreas Fischer-Lescano so gesehen: „Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Artikel 5 Grundgesetz grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt“, hatte er im Verfassungsblog geschrieben externer Link. (…) „Der Beschluss ist eine Ohrfeige für die Berliner Polizei und auch das Berliner Landgericht, er zeigt, wie lächerlich der Verfolgungsrausch der Polizei war.“ Henkel geht davon aus, dass mit dem Beschluss aus Karlsruhe die Aktionsform des Adbustings insgesamt gestärkt werde, aber auch der Polizei Grenzen gesetzt würden beim Vorgehen gegen zivilen Ungehorsam…“ Beitrag von Markus Reuter vom 21.12.2023 in Netzpolitik externer Link
  • Werbung für den Widerstand: Eine Adbusting-Aktion stellt die Bundeswehr-Kampagne auf den Kopf 
    „Kurz blickt sich Toni um, dann steckt er den Sechskantschlüssel in das Schlüsselloch, das sich am unteren Rand des Schaukastens versteckt. Ein geübter Griff und die Glasscheibe lässt sich nach oben klappen. Toni rollt das Coca-Cola-Plakat auf, das die Bushaltestelle am Savignyplatz ziert. Lino reicht ihm das neue Poster. Ankleben, Klappe zu, fertig. In eineinhalb Minuten ist eine Werbung durch eine politische Botschaft ersetzt. Das, was Toni und Lino am frühen Donnerstagmorgen in Charlottenburg machen, nennt sich Adbusting. »Ad« steht dabei für »advertisement«, also Werbung, und »busting« für »hochgehen lassen«. Außenwerbung wird verändert, ersetzt oder imitiert – sei es durch Umbeschriftung und Bemalung von Plakaten oder durch komplett neu designte Werke, die sich an »echten« Kampagnen orientieren. Bei den Postern, die Toni und Lino für ihre Aktion »bundesleer« anbringen, handelt es sich um auf den Kopf gestellte Werbung der Bundeswehr. Das Militär wirbt mit Gesichtern echter Soldat*innen und knackigen Sprüchen, die den Dienst an der Waffe attraktiv machen sollen. Jetzt prangen dort durch angepasste Slogans, Sprechblasen und aufgemalte Details zwar dieselben Menschen, aber mit neuen Aufgaben, die in den Augen der Aktivist*innen sinnvoller sind als der Militärdienst. Toni liegt dieses Thema gerade in Zeiten von Aufrüstung und Militarisierung am Herzen: »Man muss zeigen, dass es nicht die Lösung ist, in Waffen und Kriegsmaschinen zu investieren. Stattdessen kreieren wir ein Gegennarrativ und zeigen Menschen, die sich für eine gute Welt einsetzen.« Aus dem Waffenleitmeister Sebastian H. ist so beispielsweise ein*e Seenotretter*in geworfen, statt des ursprünglichen Slogans »Für sichere Versorgungswege« steht da nun »Für sichere Fluchtwege«, ein Anker-Abzeichen macht den Look perfekt. Dadurch will die Adbusting-Gruppe auf die menschenverachtende Rolle der Bundeswehr aufmerksam machen. »Soldat*innen sollen gewährleisten, dass Produkte aus dem globalen Süden in Deutschland ankommen«, sagt Toni und deutet auf eine abgebildete Ananas im Hintergrund, »und währenddessen sterben Menschen im Mittelmeer«. Der fiktive Sebastian hat sich deshalb entschieden, die Uniform an den Nagel zu hängen und Menschenleben zu retten. (…) Toni, Lino und ihre Mitstreiter*innen hoffen, mit den veränderten Plakaten Menschen zum Nachdenken zu bringen. »Was die 100 Milliarden für Deutschlands Verteidigung und Aufrüstung betrifft, gab es zu wenig Gegenöffentlichkeit«, denkt Toni. Gerade weil sich die Aktion der omnipräsenten Werbetafeln bediene, könnten linke Botschaften so potenziell ein breites Publikum erreichen, ergänzt Lino. Trotzdem sei auch die Verbreitung in sozialen Medien wichtig. Denn nach spätestens einer Woche, wenn die Inhalte der Schaukästen regulär ausgetauscht werden, verschwinden auch die aufwendig dekorierten Plakate…“ Artikel von Nora Noll vom 1. September 2022 in neues Deutschland online externer Link
  • Plakatsatire: Adbusterin klagt in Karlsruhe
    „… «Wir sind Nazinetzwerk, nur größer!» Plakate mit dieser Aufschrift waren in den vergangenen Wochen an mehreren Orten in Berlin zu sehen. Unterschrieben waren sie mit «Ihre Polizei». Doch für den Inhalt waren natürlich nicht die Beamten verantwortlich. Vielmehr haben hier die Adbuster*innen wieder zugeschlagen. So nennt sich eine Kommunikationsguerilla, die sich auf das Verändern von Werbeplakaten spezialisiert hat. Der Pressesprecher der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in Berlin, Benjamin Jendro, twitterte erbost: «Das ist keine Meinungsäußerung, sondern perfide, menschenverachtend und armselig.» Jendro forderte, «das stärkste Mittel des Rechtsstaats gegen eine solche Perversion des Kunsturheberrechts» einzusetzen«. In den vergangenen Jahren sind Polizei und Geheimdienste allerdings schon mit allen Mitteln gegen die Kommunikationsguerilla vorgegangen. Adbusting tauchte unter der Rubrik Linksextremismus im Verfassungsschutzbericht auf und selbst Expert*innen, die auf Terrorismusbekämpfung spezialisiert sind, beschäftigten sich mehrmals mit der Aktionsform. Veränderte Plakate wurden auf DNA-Spuren untersucht und es gab mehrere Hausdurchsuchungen bei vermeintlichen Adbuster*innen. Damit muss sich jetzt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigen. Nachdem eine Frau beim Anbringen eines veränderten Bundeswehrplakats beobachtet wurde, durchsuchte die Polizei drei Wohnungen in Berlin. Dagegen hat die Betroffene Verfassungsbeschwerde eingelegt. »Etwas Papier, Kleister und die Aussage ›Kein Dienst an der Waffe geht ohne Waffe‹ reichen für Polizei und Landgericht also aus, um derart massiv in unsere Privatleben einzudringen«, meint die Betroffene mit dem Alias-Namen Frida Henkel. Unterstützt wird die Klage vom Bremer Verfassungsrechtler Andreas Fischer-Lescano. »Das Vorgehen gegen spezifische Meinungsinhalte wird von Art. 5 GG grundsätzlich untersagt. Es wird Zeit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden diesen Grundsatz auch dann beherzigen, wenn es um Adbusting geht, das sich kritisch mit ihren Praxen und Imagekampagnen auseinandersetzt«, schreibt der Professor für Öffentliches Recht in einem Gutachten…“ Beitrag von Peter Nowak bei neues Deutschland vom 6. Oktober 2020 externer Link
  • Repression gegen Linke: Die Adbuster kleben zurück
    Eine Adbusterin legt Rechtsmittel gegen eine Hausdurchsuchung ein. Sie kritisiert überzogene Strafverfolgung linker Aktionsformen. (…) Tatsächlich reiht sich die Hausdurchsuchung in eine Reihe von Repressionen ein, die sich, vor allem ausgehend von der Berliner Polizei, gegen linke Ad­buster:innen richteten. Vergangenen Herbst war sogar ein Mann erstmals wegen Adbustings (etwa „Nazis essen heimlich Falafel“) angeklagt. Auch wenn das Verfahren eingestellt wurde, war dabei auffällig, wie viel Zeit und Energie die Polizei und Staatsanwaltschaft in die Ermittlungen steckten. Eine parlamentarische Anfrage dazu von Niklas Schrader (Linke) ergab, dass an dem Fall drei Beamte über vier Jahre lang ermittelt hatten. In anderen Fällen wurden DNA-Tests an Postern durchgeführt – auch weitere Hausdurchsuchungen wegen offenkundig harmloser Kommunikationsguerilla-Aktionen hat es im vergangenen Jahr gegeben (taz berichtete externer Link). Die Polizei räumte gleichzeitig auf Linken-Anfrage externer Link ein, dass ähnliche, aber unpolitische Formen der Sachbeschädigung oder des Diebstahls nicht beim für Adbusting zuständigen Staatsschutz landeten, sondern in den zuständigen Polizeiabschnitten ermittelt würden. Ausgehen kann man demnach auch davon, dass linke Kritik auf Werbepostern härter verfolgt wird als jeder Fahrraddiebstahl. Auch zur Solidarisierung mit Betroffenen und um Gegenöffentlichkeit herzustellen, gründete sich nach dem Adbusting-Prozess die „Soli-Gruppe Plakativ“, die seither auf überzogene Repressionen hinweist und zu den Fällen recherchiert. (…)Mittlerweile – und dass ist wohl auch den kritischen Anfragen und Öffentlichkeit für die Fälle zu verdanken – ist Adbusting aus dem kürzlich veröffentlichten Verfassungsschutzbericht 2019 wieder verschwunden. In einem neueren von Plakativ geschilderten Fall von 2020 lehnte die Staatsanwaltschaft dann auch einen Durchsuchungsbeschluss ab. Wenn Henkels Beschwerde nun dennoch zurückgewiesen wird, kann sie noch eine Verfassungsbeschwerde einreichen. Anwalt Fadi El-Ghazi signalisierte bereits, dass er bereit wäre, sie in diesem Fall zu unterstützen. Dass sie damit nicht mal schlechte Chancen hätte, attestiert ihr auch der Staatsrechtler Andreas Fischer-Lescano. Er argumentiert auf seinem Verfassungsblog externer Link dafür, dass Adbustings sogar von der Meinungsfreiheit als Protestform für grundgesetzlich geschützt seien – zumindest solange nichts zerstört oder geklaut wird.“ Artikel von Gareth Joswig vom 29.7.2020 in der taz online externer Link
  • Kritik ist kein Verbrechen
    Adbusting ist zunächst einmal eine Protestform, eine Art politische Kunst. Werbeplakate von Unternehmen, Parteien oder staatlichen Institutionen wie Polizei, Geheimdiensten und Bundeswehr im öffentlichen Raum werden dabei gezielt für politische Botschaften verändert. Diese Aktionen als »staatswohlgefährdend« einzustufen, zeugt von einem mehr als mangelhaften Demokratieverständnis. Denn Kritik, am Staat, am kapitalistischen System, muss immer möglich sein, auch wenn das den betroffenen Institutionen nicht passt. Diese Meinungsfreiheit beschneiden zu wollen, ist sehr viel gefährlicher für unsere Gesellschaft, als jedes politische Plakat dieser Welt…“ Kommentar von Marie Frank vom 29.07.2020 im ND online externer Link
  • Womit sich die staatlichen Truppen in Zeiten der zunehmenden Nazimorde so befassen: Adbusting wird verfolgt…
    Polizeikongress 2018: Protest mit Adbusting am Alex„… Was machen eigentlich die Sicherheitsorgane in Zeiten von rechter Gewalt? Sie widmen sich intensiv dem Adbusting, wie die meist satirische Verfremdung von Werbeplakaten genannt wird. Es gibt natürlich sehr unterschiedliche Gründe, Plakate zu verfremden. Eine Kritik an der Werbung gehört ebenso dazu wie das Lancieren einer politischen Botschaft, die der Aussage des betroffenen Plakates zuwiderläuft. Davon sind besonders häufig Plakate bestimmter in der Öffentlichkeit kritisch gesehener Konzerne, aber auch der Polizei und der Bundeswehr betroffen. Sie werben in der Öffentlichkeit um Mitarbeiter. Eine Bundeswehrwerbung mit der Zielgruppe auf Frauen, die sich dort bewerben sollten, lautete: „Bei uns haben Frauen das letzte Wort: als Chefin“. Unbekannte Adbuster verfremdeten den Text mit dem Halbsatz: „am Grab ihrer Söhne“. Ein anderes Bundeswehrplakat wurde mit dem Satz „Ausbeutung gewaltsam verteidigen: ihre Bundeswehr“ verfremdet. Welch großer Aufwand für die Ermittlung gegen Adbuster betrieben wurde, wird jetzt durch die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsabgeordneten der Linken, Ulla Jelpke, deutlich. Danach haben sich das Bundesamt für Verfassungsschutz und der Militärische Abschirmdienst systematisch mit diesen Adbusting-Aktionen befasst. So listete der MAD seit 2015 dreizehn Fälle von bundeswehrkritischer Plakatverfremdung im ganzen Bundesgebiet auf. Unter der Rubrik „Thema“ wird das Delikt als „Überkleben eines Plakats der Bundeswehr mit einem antimilitaristischen, die Bundeswehr diffamierenden Slogan“ beschrieben. Aus den Antworten auf die Kleine Anfrage wurde auch bekannt, dass sich das länderübergreifende Terrorabwehrzentrum GETZ vier Mal mit der satirischen Plakatverfremdung beschäftigt hat. In diesem Gremium stimmen sich Geheimdienste und Polizei der verschiedenen Bundesländer ab, um Anschläge zu verhindern…“ – aus dem Überblicks – Beitrag „Terrorabwehrzentrum im Einsatz gegen satirisch verfremdete Plakate“ von Peter Nowak am 26. Februar 2020 bei telepolis externer Link über die Ergebnisse der Forderungen nach mehr polizeilichen und geheimdienstlichen Tätigkeiten in Zeiten des Nazi-Terrors… Siehe dazu auch einen Beitrag zur Frage, wie der VS (Auflösen!) seine Prioritäten frech verkündet:

    • „Auf die linke Tour“ von Gareth Joswig am 24. Februar 2020 in der taz online externer Link zur Begründung der polizeilichen Orientierung (im Stil der AfD: Farbe von Links und Morde von Rechts sind gleich viel Terror) unter anderem in den Antworten auf eine Anfrage der Abgeordneten Jelpke: „… Zwar sei Adbusting keine direkte Gewalt, auch seien bei den bekannt gewordenen Taten keine Personen zu Schaden gekommen. Dennoch führe man diese Aktionen unter „gewalt­orientierter Linksextremismus“, „um den thematischen Zusammenhang zwischen Adbusting als strafbarer Aktionsform zur Diskreditierung der Vertreter des Staates durch Linksextremisten und gewaltsamen Ak­tionsformen zu wahren“, wie es heißt. Im Klartext heißt das: Verfassungsschutz und Bundesregierung konstruieren diesen Zusammenhang mit dem gewaltorientierten Linksextremismus einfach. Als Begründung reicht da bereits, dass die geäußerte Kritik „verallgemeinernd“ sei und über „sachliche Kritik“ hinausgehe. Jelpke kommt angesichts dieser Antworten kaum raus aus dem Staunen: „Mit der Einstufung von Adbusting in den Bereich des ‚gewaltorientierten Linksextremismus‘ macht sich der Verfassungsschutz wieder einmal absolut lächerlich – und die Bundesregierung jetzt gleich mit.“...“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=176143
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