Internet- und Telefonanbieter speichern Aufenthaltsort und Internetkennungen tagelang auf Vorrat

Zeig der Vorratsdatenspeicherung die Rote KarteObwohl Gerichte die umstrittene verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesetzt haben, sammeln deutsche Telekommunikationsanbieter trotzdem von jedem Kunden Informationen über ihre Kontakte und Bewegungen, die nicht zur Abrechnung nötig sind. Dies ergibt sich aus einer jetzt, aufgrund der Nachfrage des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung, veröffentlichten Erhebung der Bundesnetzagentur. Die Daten werden auf Anforderung an Strafverfolger und Abmahnkanzleien weiter gegeben. Konkret wird der Aufenthaltsort von Handynutzern (Funkzelle) zu Beginn einer Verbindung, die weltweit einmalige Kennung mobiler Endgeräte (IMEI) und die Internetkennung (IP-Adresse) eine Woche lang gespeichert, ohne dass dies zur Abrechnung nötig ist. Die im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zusammen geschlossenen Bürgerrechtler, Datenschützer und Internetnutzer warnen vor den Konsequenzen dieser „freiwilligen Vorratsdatenspeicherung“ (…) Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verlangt von den Unternehmen, ihre „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ zu stoppen und die Zahl der Auskünfte über ihre Kunden zu veröffentlichen. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung warnt außerdem, die geplante ePrivacy-Verordnung der EU drohe die „freiwillige Vorratsdatenspeicherung“ durch Telekommunikationsanbieter massiv auszuweiten, und verlangt ein klares Verbot allgemeiner und unterschiedsloser Vorratsdatenspeicherungen…“ Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 07.12.2019 externer Link

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