(20) Jahre nach Lübecker Brandanschlag 1996: Die Vergangenheit ist nie vergangen

Dossier

Rassistischer Mord in Lübeck – Tat und Ermittlungsfehler endlich aufklären!… Am 18. Januar 1996 spielten sich in Lübeck in den Morgenstunden grauenhafte Szenen ab. Zehn Menschen sterben in einer brennenden Flüchtlingsunterkunft, 38 werden zum Teil schwer verletzt. Die Menschen verbrennen oder sterben beim Sprung aus dem Fenster. Wenig später werden drei junge deutsche Männer aus Grevesmühlen, die sich in der Nähe aufhielten, festgenommen. Alle drei haben zumindest zeitweise der rechten Szene angehört. Ebenfalls ein deutlicher Ermittlungsansatz: Alle drei hatten durch Feuer versengte Haare und Augenbrauen. Grevesmühlen ist für die rechte Szene kein unbeschriebenes Blatt, dort gibt es aktive Strukturen wie Wehrsportgruppen und Ableger der Hammerskins. 1996 ist ein Jahr der Radikalisierung der rechten Szene, auch die später zum sogenannten „Nationalsozialistischen Untergrund“ (NSU) zählenden Neonazis Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe beginnen in dieser Zeit, mit Bombenattrappen zu hantieren. (…) Doch was dann geschieht, erinnert an die Struktur des Staatsversagens in Sachen NSU – zum Teil bis in die Details. Die kruden Erklärungen der Tatverdächtigungen werden hingenommen, vermeintliche Alibis tauchen auf: Freilassung. Stattdessen wird nunmehr ein im Haus wohnender Libanese, der beim Brand selbst Verletzungen erlitten hat, verdächtigt. Er soll die Tat angeblich auf dem Weg ins Krankenhaus einem Sanitäter gestanden haben. Und nun geschieht, was sich in Deutschland auch später wiederholt: Strafverfolger und auch Journalisten richten ihren Blick auf das Umfeld der Flüchtlinge…Beitrag von und bei Pro Asyl vom 15. Januar 2016 externer Link. Wir erinnern an und begrüßen neue Initiativen:

  • [Erinnerungswoche ab 12. Januar 2022] 26 Jahre – Gedenken & Anklagen: Rassistischer Brandanschlag Hafenstraße 1996 in Lübeck New
    Vor 26 Jahren wurden bei einem rassistischen Brandanschlag auf die Geflüchtetenunterkunft in der Lübecker Hafenstraße zehn Menschen ermordet, 38 weitere wurden – zum Teil schwer – verletzt. Sehr viele Indizien deuten auf einen rassistischen Hintergrund der Tat, sogar auf konkrete Täter aus der Neonaziszene hin. Dennoch wurden bis auf den heutigen Tag weder Täter zur Verantwortung gezogen noch der Ermittlungsskandal aufgeklärt.
    Die Ereignisse der Nacht vom 18. Januar 1996 sind Teil unserer Geschichte.  Eine Geschichte des Verlustes geliebter Menschen, von Verletzungen, von Angst, Traumatisierung, der Betroffenheit, des Nicht-Glaubenkönnens und des Widersprechens. Eine Geschichte des Gedenkens und des Anklagens.
    Und so klagen wir auch in diesem Jahr an, dass die Täter bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Unsere Forderung nach der Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses, um die Tat und die Ereignisse der Nacht des 18. Januars 1996 neu aufzuarbeiten, zu bewerten und in die Untersuchungen ein rassistisches Tatmotiv einzubeziehen, bleibt weiterhin laut.
    In Zeiten der globalen Krisen, wird es umso wichtiger solidarisch und gemeinsam füreinander einzustehen. (…) In diesem Jahr möchten wir gemeinsam mit euch demonstrieren wir treffen uns am 15. Januar um 14 Uhr auf dem Rathausmarkt. Das Gedenken findet am 18. Januar um 18h am Gedenkort statt.
    Zudem planen wir weitere Formate, die jedoch aufgrund der pandemischen Lage erst im Laufe des Jahres stattfinden sollen, um auf den Brandanschlag und unserer Forderung nach Aufklärung aufmerksam machen sollen.
    Lasst uns gemeinsam ein Zeichen setzen und werdet mit uns aktiv. Nehmt Teil an den Veranstaltungen, unterschreibt die Petition, verteilt unser Infomaterial oder setzt eigene Aktionen in die Tat um…“ Aus dem Aufruf auf der Aktionsseite Hafenstraße’96 externer Link, dort auch alle Termine externer Link
  • 25 Jahre Hafenstraße ’96 – Kommt nach der Erinnerungswoche endlich die Aufarbeitung? Onlinepetition und weitere Forderungen dafür 
    Vor 25 Jahren starben bei einem Brandanschlag auf das Flüchtlingsheim in der Lübecker Hafenstraße 10 Menschen, 38 weitere wurden – zum Teil schwer – verletzt. Sehr viele Indizien deuten auf einen rassistischen Hintergrund der Tat, sogar auf konkrete Täter hin. Dennoch wurden bis auf den heutigen Tag weder Täter zur Verantwortung gezogen noch der Ermittlungsskandal aufgeklärt. Wir fordern Sie auf, sich für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses einzusetzen, um die Tat und die Ereignisse der Nacht des 18. Januars 1996 neu aufzuarbeiten, zu bewerten und in die Untersuchungen ein rassistisches Tatmotiv einzubeziehen. Mord verjährt nicht!…“ Online-Petition bei Campact externer Link für die Einrichtung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag von Schleswig-Holstein: „Rassistischer Mord in Lübeck – Tat und Ermittlungsfehler endlich aufklären!“ und umfangreiche Begründung dazu bei der Initiative Hafenstraße’96 externer Link. Siehe auch einige Beiträge dazu:

    • Mit Blindheit nicht zu erklären. Bei den Ermittlungen nach dem Lübecker Anschlag wurde Offensichtliches ignoriert, sagt Gabriele Heinecke
      „[Diejenigen, die für den Tod von zehn Menschen vor 25 Jahren in Lübeck verantwortlich sind, wurden nie vor Gericht gestellt. Warum war gerade dieser Fall ein besonders einschneidendes Erlebnis in Ihrer langen Tätigkeit als Strafverteidigerin?] Der Brand in der Hafenstraße in Lübeck war in vielerlei Hinsicht erschütternd. Da war der Bewohner, der am 19. Januar 1996 von einer Reise nach Lübeck zurückkehrte und dessen sechsköpfige Familie ausgelöscht war. Seine Frau hatte vor ihrem Tod noch einen Notruf abgesetzt und gerufen, die Nazis kämen ins Haus. Eine Bewohnerin sprang mit ihrer kleinen Tochter aus Angst vor den Flammen in den Tod. Da war der 17-Jährige, der, vom Feuer im Schlaf überrascht, nicht rechtzeitig das Haus verlassen konnte. Und eine Leiche im hölzernen Vorbau des Hauses, der Körper verkohlt und verkocht, mit einem Draht umwunden. Dazu 38 traumatisierte und zum Teil schwer verletzte Menschen. Ein solches apokalyptisches Szenario ist auch in dem juristischen Versuch der Aufarbeitung schwer zu ertragen. (…) Zurückhaltend gesagt war und bin ich ungehalten über die einseitigen und schlampigen Ermittlungen, die stets nur unter dem Gesichtspunkt der Belastung des Hausbewohners Safwan E. geführt worden sind. [Hat der oft gehörte Vorwurf, dass Strafverfolger auf dem rechten Auge blind sind, auch bei dieser Tat seine Berechtigung?] Von Blindheit kann man im Fall der Hafenstraße nicht sprechen. Die Strafverfolgungsbehörden haben die rechtsradikalen Jugendlichen aus Grevesmühlen vor dem Haus angetroffen, sie haben die typischen Brandlegerspuren am Kopf, im Gesicht und an den Händen gesehen. Einer der vier, »Klein Adolf«, hatte die Tat sogar angekündigt. Er und weitere aus der Vierergruppe haben qualifizierte Geständnisse abgelegt. Mit Blindheit ist das nicht zu erklären. (…) Die Haltung der Staatsanwaltschaft, dass der Brand durch einen Bewohner gelegt worden sein müsse, das Konstruieren eines nicht vorhandenen Alibis für die Grevesmühlener Verdächtigen, die hektische Aktivität von LKA und Staatsanwaltschaft, wenn mal wieder einer der vier Verdächtigen ein Geständnis abgelegt hatte, haben gezeigt, dass diese rechten jungen Männer unter dem besonderen Schutz der Strafverfolgungsbehörden gestanden haben. Von »Pannen« würde ich bei der Spurensicherung daher nicht sprechen. Es war eine selektive, ergebnisgeleitete Tatortarbeit gegen Safwan E. So wurde die Anklage unter anderem darauf gestützt, dass Safwan E. anlässlich eines Besuchs seiner Familie in der Justizvollzugsanstalt gesagt habe »Oh Gott, vergib mir«. Die Übersetzung aus dem Arabischen hatte ein Dolmetscher des Bundeskriminalamts vorgenommen. Im Verlauf des Verfahrens konnte aufgeklärt werden, dass das Knarren einer Tür im Hintergrund als Geständnis »übersetzt« worden war. (…) Die Forderung nach einem Untersuchungsausschuss gibt es schon länger. In größerem Rahmen ist sie im Januar 2012 anlässlich einer Veranstaltung mit dem Rechtsextremismusforscher Prof. Dr. Fabian Virchow, dem ehemaligen Lübecker Bürgermeister Michael Bouteiller und mir im Lübecker Rathaus erhoben worden. Die damals verabschiedete Resolution, in der die Einberufung eines Untersuchungsausschusses unter Beachtung der Erkenntnisse über den NSU gefordert wurde, ist leider ohne Konsequenzen geblieben…“ Interview von Dieter Hanisch vom 17.01.2021 im ND online externer Link
    • Brandanschlag in Lübeck 1996: Hoyerswerda, Solingen, Lübeck!
      Am 18. Januar 1996 starben zehn Menschen bei einem Anschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Lübeck. Bis heute ist er juristisch nicht aufgeklärt. Ein Ort, zwei Versuche, das Geschehen präsent zu halten: Die Straßenecke mit einem Gedenkstein und einer Gedenkplatte an der Ecke Hafenstraße 52/Kon­stinstraße dürfte nicht nur im Winter und zu Coronazeiten trostlos wirken. Hier, am Rande der Lübecker Innenstadt im Hafenindustriegebiet, kommt einfach kaum jemand vorbei. Vor 25 Jahren, am 18. Januar 1996, starben in einer Flüchtlingsunterkunft an dieser Straßenecke zehn Menschen durch einen Brandanschlag. Die beiden Denkmäler stehen für die bis heute politisch nicht abgeschlossene Einordnung wie auch für das Fehlen strafrechtlicher Aufarbeitung des Geschehens. Auf dem 2000 erreichten Gedenkstein wird an den Brandanschlag zwar erinnert, aber erst die 2015 zusätzlich gelegte Gedenkplatte, angestoßen vom Lübecker Flüchtlingsforum, ordnet den Anschlag auch als einen rassistischen ein. Vielleicht ist gerade diese Ambivalenz einer der Gründe, warum der Brandanschlag im bundesweiten öffentlichen Gedächtnis kaum verankert ist…“ Artikel von Andreas Speit vom 18.1.2021 in der taz online externer Link
    • Lübecker Brandanschlag: 10 vertuschte Nazimorde
      Dass die deutsche Justiz rechte Straftäter oft mit Samthandschuhen anfasst, auch gern laufen lässt oder ihre politische Motivation leugnet, ist eine traurige Tatsache. Manchmal verstößt sie dabei Hand in Hand mit der Polizei so massiv gegen alle Grundsätze einer sauberen Ermittlungsarbeit und auch gegen jede Logik, dass man sich als Beobachter nur noch die Haare raufen kann. Ein solcher Fall ist der Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft an der Lübecker Hafenstraße in der Nacht zum 18. Januar 1996, der sich an diesem Montag zum 25. Mal jährt – ein trauriger Höhepunkt rechter Gewalt in den 90ern und ein bleibender Justizskandal. Zehn Menschen starben damals in den Flammen, sie kamen aus Zaire, Angola, Togo und dem Libanon. Es gab 39 Verletzte. Die mutmaßlichen Täter, drei Neonazis aus dem mecklenburgischen Städtchen Grevesmühlen in der Nähe von Lübeck, wurden den Ermittler*innen quasi auf dem Silbertablett serviert, aber sie durften es nicht gewesen sein. Stattdessen schob man die Tat einem Hausbewohner in die Schuhe. In der Chronik rechtsterroristischer Anschläge in der BRD gibt es wohl kaum einen anderen Fall, in dem so viel auf die Täterschaft von Neonazis hindeutete – und so wenig getan wurde, um sie zur Rechenschaft zu ziehen. (…) Über die zehn Menschen, die bei dem Brand starben, heißt es auf der Homepage der Initiative Hafenstraße ’96, die zum 25. Jahrestag des Anschlags eine Erinnerungswoche organisierte, sie seien nach Deutschland gekommen, „um ein sicheres Zuhause zu finden“ – und weiter: „Sie kamen als Geflüchtete nach Deutschland und wurden von deutschen Täter*innen ermordet.“ Tatsächlich gibt es wenig Zweifel an der Täterschaft der drei Neonazis Maik W., Dirk T. und René B., die am Morgen nach dem Anschlag in Grevesmühlen festgenommen wurden. (…)Bisher hat die Justiz alle Versuche, das Verfahren neu aufzurollen, zunichte gemacht. Darum setzt die Initiative Hafenstraße ’96 ihre Hoffnungen auf eine Online-Petition, die zu Beginn der Erinnerungswoche gestartet wurde (hafenstrasse96.org). Mit dieser Petition soll versucht werden, einen Untersuchungsausschuss im schleswig-holsteinischen Landtag zur Aufklärung des Lübecker Brandanschlags zu erwirken. Die Petition wird von der Hamburger Anwältin Gabriele Heinecke unterstützt, die Verteidigerin von Safwan Eid war. Gegenüber junge Welt sagte sie, die überlebenden Hausbewohner und die Öffentlichkeit hätten „einen Anspruch auf Verfolgung der wirklich Tatverdächtigen“. Die Vorgänge, die zur „Vertuschung zugunsten der rechtsradikalen Beschuldigten“ geführt hätten, müssten offengelegt werden. Die Staatsanwaltschaft Lübeck habe bewiesen, dass von ihrer Seite ein Bemühen um Aufklärung nicht zu erwarten sei. Nur ein „mit allen prozessualen Rechten ausgestatteter Untersuchungsausschuss“ könne Licht ins Dunkel bringen. Mord verjährt bekanntlich nicht.“ Artikel von Kristian Stemmler vom 18. Januar 2021 im Lower Class Magazin externer Link
    • Aufarbeitung des Justizskandals gefordert: Lübecker Initiative verlangt Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses
      Die Parallelen zu den einseitigen Ermittlungen nach den Morden des rechtsterroristischen NSU, die sich ausschließlich auf das familiäre Umfeld der Opfer konzentrierten, sind frappierend: Nach dem Brandanschlag auf eine Unterkunft für Geflüchtete in Lübeck vor 25 Jahren trachtete die Staatsanwaltschaft danach, einem Bewohner des Brandhauses, dem jungen Libanesen Safwan E., das Verbrechen anzuhängen. Dabei waren die Hinweise auf die vier Neonazis Maik W., Dirk T., René B. und Heiko P. aus dem mecklenburgischen Grevesmühlen offensichtlich, zwei von ihnen bezichtigten sich selbst der Tat. Doch zu einem Prozess gegen sie kam es nie. Die Lübecker Initiative »Hafenstraße ’96« veranstaltet auch zu diesem 25. Jahrestag des rassistischen Anschlags eine Gedenkwoche – und fordert in einer vergangenen Montag gestarteten Onlinepetition an den Landtag von Schleswig-Holstein die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses, der das dubiose Vorgehen der Ermittlungsbehörden damals aufklären soll. Er solle dazu beitragen, dass die Opfer ebensowenig in Vergessenheit geraten wie der Justizskandal. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft hätten »viele Fragen« aufgeworfen, heißt es in der Petition: »Beweismittel verschwanden, Aussagen wurden verfälscht, eine Leiche wurde zur Einäscherung freigegeben, obwohl noch keine Todesursache ermittelt war. Auffällig ist die Einseitigkeit der ›Pannen‹: Polizei und Staatsanwaltschaft ignorierten Spuren, die in Richtung Nazis deuteten.« Zu den Erstunterzeichnern der Eingabe gehören neben der Hamburger Rechtsanwältin Gabriele Heinecke, die Safwan E. in den beiden Prozessen verteidigt hatte, der ehemalige Lübecker Michael Bouteiller und die Journalistin Beate Klarsfeld und mehrere Wissenschaftler…“ Artikel von Jana Frielinghaus vom 17.01.2021 im ND online externer Link
  • 25 Jahre – Erinnerungswoche 11. bis zum 18. Januar 2021: Hafenstraße’96 – Gedenken & Anklagen
    Vor 25 Jahren brannte in den frühen Morgenstunden des 18. Januar 1996 das Asylbewerber*innenheim in der Hafenstraße 52 in Lübeck
    Sieben Kinder und drei Erwachsene kommen hierbei ums Leben. 38 Menschen wurden verletzt. Die Ursache war ein rassistischer Brandanschlag – ein trauriger Anlass, der es verdient auf eine besondere Art und Weise erinnert zu werden.
    Seit 25 Jahren gilt der Brand als unaufgeklärter Brandanschlag mit der bisher höchsten Opferzahl in Deutschland – alles deutet darauf hin, dass die Täter*innen vier Neonazis waren, die in der Nacht durch Lübeck fuhren und das Haus in Brand setzten. Die Gruppe männlicher Neonazis aus Grevesmühlen wurde am Tatort kontrolliert und zunächst auch vernommen. Einer dieser Männer gestand später u.a. gegenüber einem Journalisten. Es ist keiner der Neonazis angeklagt und verurteilt worden. Zuletzt wurde im Jahr 2000 versucht die vier Neonazis anzuklagen – ohne Erfolg. Bis heute ist das rassistische Tatmotiv nicht von der Lübecker Staatsanwaltschaft in Erwägung gezogen und zur Anklage zugelassen worden. Die Tat sowie die Brandursache bleiben bis heute unaufgeklärt.
    25 Jahre ist es her, dass ein Bewohner beschuldigt und angeklagt wurde
    Am 19. Januar wird der Bewohner des Hauses Safwan Eid, zusammen mit seinem Bruder verhaftet. Der aus dem Libanon stammende Mann wird, aufgrund einer ominösen Zeugenaussage beschuldigt, dass Asylbeweber*innenheim, in dem er seit Jahren mit seiner Familie lebte, angezündet zu haben. Nach einem langen Prozess wird er durch einen Freispruch aufgrund von Mangeln an Beweisen freigesprochen. Insgesamt wurde er zweimal unschuldig angeklagt und inhaftiert. Das Anklagen von Familienangehörigen und Betroffenen, die selbst rassistischer Taten zum Opfer fielen, findet hier einen Anfang. Eine Täter-Opfer-Umkehr, die sich z.Bsp. auch bei den Taten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) zeigte und als falsch erwies.25 Jahre rechte Gewalt und ein Klima voll Hass…“ Aufruf auf der Aktionsseite hafenstrasse96.org externer Link

    • Erinnerungswoche 11. bis zum 18. Januar 2021:
      Vor 25 Jahren brannte in den frühen Morgenstunden des 18. Januar 1996 die Geflüchtetenunterkunft in der Hafenstraße 52 in Lübeck. Sieben Kinder und drei Erwachsene kommen hierbei ums Leben. 38 Menschen wurden verletzt. Die Ursache war ein rassistischer Brandanschlag – ein trauriger Anlass, der es verdient auf eine besondere Art und Weise erinnert zu werden…“ Siehe Termine auf der Aktionsseite externer Link
  • „Nicht erst seit den NSU-Morden: Staat und Nazis Hand in Hand–Der Brandanschlag der Nazis in Lübeck 1996″
    Flugblatt Nr.30 der GewerkschafterInnen und Antifa gemeinsam gegen Dummheit und Reaktion im Vorfeld des NSU-Prozesses in München
  • Siehe die Aktionsseite Hafenstraße96 externer Link und die Initiative auf Twitter externer Link sowie #HafenstraßenMordUnvergessen
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=91881
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