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Der Kampf der Bauern, die in Uganda von einem deutschen Kaffee-Unternehmen vertrieben wurden, geht weiter – zumal auch vom „Ersatz-Land“ eine Vertreibung folgte…

2001 in Uganda: 4.000 Menschen vertrieben - für deutschen Kaffee„… Über einen fünfjährigen Zeitraum hat die Menschenrechtsorganisation FIAN die menschenrechtlichen Auswirkungen der gewaltsamen und entschädigungslosen Vertreibung zugunsten der Kaweri Coffee Plantation in Uganda untersucht. Ihre Ergebnisse hat sie nun in einer englischsprachigen Studie veröffentlicht. Darin werden massive Verletzungen sozialer, wirtschaftlicher und kultureller Menschenrechte durch Uganda und Deutschland aufgezeigt. Die Klage der Vertriebenen wird am 2. Dezember in Uganda erneut vor Gericht verhandelt.  Die Vertreibung fand im August 2001 statt. Von 2014 bis 2019 hat ein Team von FIAN fünfmal vor Ort recherchiert und Vertriebene und Schulleiter zu den Lebensbedingungen seit der Vertreibung befragt. In der Studie kommen viele Vertriebene zu Wort. Diese berichten über Hunger und Armut, fehlenden Zugang zu Trinkwasser, unzureichende Wohnsituation und Bildungschancen, auseinanderbrechende Familien sowie Gewalt gegen Frauen. „Das Ausmaß von Hunger, Armut und Gewalt infolge dieser Vertreibung ist erschreckend,“ betont Gertrud Falk von FIAN Deutschland, die an der Studie mitgearbeitet hat. „Die Recherche zeigt, dass die Zeit diese Menschenrechtsverletzungen nicht heilt. Im Gegenteil: sie verschärfen sich zunehmend aufgrund des fehlenden Zugangs zu Agrarland und Wasser“...“ – aus der Vorstellung der neue Studie „Anhaltende Menschenrechtsverletzungen infolge der Vertreibung zugunsten der Kaffeeplantage der Neumann Kaffee Gruppe“ am 20. November 2019 bei FIAN externer Link Deutschland, in der eine Art Gesamtbilanz der Vertreibungspolitik von Unternehmen und Regierung gezogen wird. Siehe dazu auch den Link zur besprochenen (englischen) Studie, einen Beitrag über die zweite Vertreibung im Oktober 2018, sowie einen zur gerichtlichen Verfügung vom 02. Dezember 2019:

  • „Uganda: Vertriebene der Kaweri Kaffeeplantage von versprochenem Land vertrieben“ am 05. Dezember 2019 bei FIAN externer Link meldet zur zweiten Vertreibung unter anderem: „… „Ich bin zweimal vertrieben worden, ohne entschädigt zu werden. Mein Leben hat sich dadurch erheblich verschlechtert“, fasst die sechzigjährige Joyce Namakula ihr Schicksal zusammen. Sie wurde 2001 von ugandischen Soldaten von ihrem Land vertriebenen, welches die ugandische Investitionsbehörde seitdem der Kaweri Coffee Plantation Ltd., einem Tochterunternehmen der Hamburger Neumann Kaffee Gruppe, verpachtet. Aus eigener Kraft baute sie mit ihren Kindern eine neue Existenz in der benachbarten Gemarkung auf. Doch 17 Jahre nach der Vertreibung für die Kaweri Plantage wurde sie im Oktober 2018 erneut ohne Entschädigung vertrieben. „Ihre Geschichte verdeutlicht, dass die Mär vom alternativen Land, auf das die Vertriebenen der Kaweri Coffee Plantation angesiedelt worden seien, schlicht falsch ist“, kommentiert FIAN-Referentin Gertrud Falk. „Die Vertriebenen der Kaweri Kaffeeplantage wurden weder umgesiedelt, noch hätten sie auf dem Land Sicherheit vor weiterer Vertreibung gehabt...“
  • „Uganda: Regierung und Neumann Kaffee Gruppe verweigern Entschädigung für Vertriebene“ am 02. Dezember 2019 bei FIAN externer Link zum Gerichtsbeschluss an diesem Tag: „… In der heutigen Gerichtsverhandlung hat der Richter am Hohen Gericht in Kampala/Uganda die Frist noch einmal um zwei Wochen bis zum 16. Dezember verlängert. „Die erneute Verzögerung des Mediationsverfahrens ist ein Skandal“, bewertet FIAN-Referentin Gertrud Falk das Schweigen der Beklagten. Falk ist derzeit vor Ort. „Ein Unternehmen, das sich selbst als weltweit führender Rohkaffee-Dienstleister bezeichnet, verzögert die Entschädigung von Menschen, die unter Hunger und Armut leiden, seitdem sie für die unternehmenseigene Kaffeeplantage vertrieben wurden“. Weder der ugandische noch der deutsche Staat werden ihren menschenrechtlichen Pflichten gerecht: Uganda muss dafür sorgen, dass die Rechte der Betroffenen wiederhergestellt und sie angemessen entschädigt werden. Deutschland muss zum einen das Unternehmen in der Weise regulieren, dass es Wiedergutmachung leistet; zudem muss den Vertriebenen Zugang zum deutschen Justizwesen ermöglicht werden…“
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=158897
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