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[Pro Asyl] In Syrien gibt es weder Schutz und Sicherheit noch dauerhaften Frieden

Dossier

[Petition] Keine Abschiebung nach Syrien!„Immer wieder kocht die öffentliche Debatte darüber hoch, ob der Krieg in Syrien nicht längst vorbei und das Land sicher genug für Abschiebungen ist. Ist es nicht. Jegliche Debatten über Rückkehr führen an der lebensgefährlichen Realität in Syrien vorbei. (…) Fakt ist, dass nahezu alle syrischen Flüchtlinge (99,8 %) vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Schutz zugesprochen bekommen (…) Die enorm hohe Schutzquote spricht auch im achten Jahr des blutigen Syrien-Konflikts Bände. (…) Ein ähnliches Bild gibt es auch bei den Widerrufsverfahren  (…) Massive Kampfhandlungen finden in Syrien weiterhin statt. Die sich zunehmend verbreitende Auffassung, der Krieg sei fast zu Ende, ist falsch…“ Beitrag vom 25. September 2019 von und bei Pro Asyl externer Link – siehe immer noch dazu:

  • Unzumutbar: Geflüchtete aus Syrien müssen mit Passgebühren Verfolgerstaaten finanzieren – kein weiterer Euro für die Assad-Folterdiktatur New
    • PRO ASYL zum Jahrestag der syrischen Revolution: Kein weiterer Euro für die Assad-Folterdiktatur
      „Zum Jahrestag der syrischen Revolution veröffentlicht PRO ASYL heute ein Gutachten über die Zumutungen bei der Passbeschaffung für Syrer*innen und fordert zugleich den sofortigen Stopp der Finanzierung des Assad-Folterregimes durch die deutsche Passbeschaffungspflicht. (…) Aufgrund der anhaltenden Repressionen gegen die eigene Zivilbevölkerung hat die Europäische Union Syrien umfangreiche Sanktionen auferlegt, um dem Regime die Finanzierung seiner diktatorischen Machenschaften zu erschweren. Gleichzeitig werden Syrer*innen sowie auch Geflüchtete aus anderen Staaten, die vor den Regimen ihrer Heimat geflohen sind, jedoch regelmäßig von deutschen Ausländerbehörden dazu gezwungen, ihren Verfolgerstaat durch horrende Passgebühren zu unterstützen – selbst wenn dieser Staat für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist. Vor allem verlangen die Behörden einen Pass zum Beispiel vor der Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis oder für die Einbürgerung. Auch zur Identitätsklärung wird zuallererst ein Pass verlangt, bevor andere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden. (…) „Die bittere Realität: Mit der Passbeschaffungspflicht spielt Deutschland eine tragende Rolle bei der Finanzierung des brutalen Assad-Regimes und damit bei den Gräueltaten, die es verübt. Hunderttausende Syrer*innen in Deutschland werden von deutschen Behörden genötigt, im Rahmen der Passbeschaffungspflicht hohe Summen an genau das Regime zu zahlen, vor dem sie geflohen sind und das auch mit diesem Geld seine Verbrechen finanziert. Deshalb müssen syrische Geflüchtete davon befreit werden, die Pässe in der syrischen Botschaft beschaffen zu müssen”, sagt Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von PRO ASYL. Über diese willkürlich steigenden Passgebühren hat das Assad-Regime allein seit 2022 über 200 Millionen Euro eingenommen. PRO ASYL unterstützt einen Syrer in seinem Rechtsstreit mit der Ausländerbehörde, die ihn in die Botschaft zwingen möchte…“ Pressemitteilung vom 15. März 2024 von Pro Asyl externer Link, siehe dazu auch:
    • Unzumutbar: Geflüchtete müssen mit Passgebühren Verfolgerstaaten finanzieren
      „Geflüchtete werden von Behörden oft aufgefordert, bei der Botschaft ihres Herkunftslandes einen Pass zu beschaffen, selbst wenn der Staat für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist und hohe Passgebühren nimmt. Im Auftrag von PRO ASYL hat Fachanwalt Dr. Matthias Lehnert untersucht, was für Passbeschaffung und Identitätsklärung zumutbar ist. (…) Dr. Matthias Lehnert stellt in dem Gutachten heraus, dass sich die gesetzlichen Pflichten, einen Pass zu besitzen oder zu beschaffen, siehe §3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 60b AufenthG, nicht allein auf die Menschen ohne Pass beziehen, sondern auch auf die Behörden. Sie müssen etwa Hinweise geben und unter Umständen einen Passersatz oder Ausweisersatz ausstellen, mit denen ebenfalls die Passpflicht erfüllt wird, siehe §§5–7 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) und § 48 Abs. 4 AufenthG. (…) Der Gutachter macht (…) Konstellationen ausfindig, in denen grundsätzlich – und nicht nur durch individuelle Umstände – davon auszugehen ist, dass die Passbeschaffung unzumutbar ist: Demnach ist Menschen, denen gravierende Menschenrechtsverletzungen durch staatliche Behörden drohen, die Passbeschaffung bei diesem Staat prinzipiell unzumutbar. (…) Dass die Passbeschaffung wegen hoher Gebühren unzumutbar ist, wird von den Ausländerbehörden meist nicht akzeptiert. (…) Nach einer Schätzung der Kampagne DefundAssad fließen pro Tag durch die Passausstellung im Ausland 274.000 Euro an den syrischen Staat. (…) Von hohen Zahlungen sind auch Eritreer*innen betroffen. (…) Zudem tragen die Einnahmen erheblich zum eritreischen Staatshaushalt und damit auch zu den vom Regime verübten Verbrechen bei: zwei Gründe, wieso die Zahlung unzumutbar ist. (…) PRO ASYL fordert, die Ergebnisse des Gutachtens umzusetzen: – Anerkannten Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten, denen staatliche Menschenrechtsverletzungen drohen, ist eine Kontaktaufnahme mit den Behörden des Herkunftsstaates per se unzumutbar – auch im Rahmen der Einbürgerung. – Alle subsidiär Geschützten, denen ein ernsthafter Schaden von ihrem Herkunftsstaat droht, müssen von deutschen Behörden Reiseausweise für Ausländer bekommen. – Werden bei der Passbeschaffung unangemessen hohe Zahlungen von einem Staat erhoben, der Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen verübt, ist davon auszugehen, dass die Einnahmen diese Verbrechen mitfinanzieren. Syrer*innen und Eritreer*innen müssen allein daher Reiseausweise für Ausländer erhalten. – Antragsteller*innen müssen bei der Beantragung von Reiseausweisen für Ausländer nur ihre individuellen Gründe vortragen. Gründe, die die Passbeschaffung im Herkunftsland allgemein betreffen, müssen von Behörden und Gerichten aufgeklärt werden. – Die Identitätsklärung im Aufenthaltsrecht bedarf einer gesetzlichen Regelung, die vorgibt, welche Beweismittel und welche grundrechtlichen Belange berücksichtigt werden müssen. Nötig ist eine gesetzliche Grundlage für die Versicherung an Eides statt als Möglichkeit der Identitätsklärung bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln und der Einbürgerung.“ Pressemitteilung vom 15. März 2024 von und bei Pro Asyl externer Link
    • Das Gutachten von Dr. Matthias Lehnert vom März 2024 ist als 46-seitige Langfassung externer Link   und als 6-seitige Kurzfassung externer Link verfügbar
  • Krieg in Syrien: Tote nach Beschuss von Flüchtlingscamps – wahrscheinlich mit international geächteter Streumunition
    Truppen des syrischen Machthabers Baschar al-Assad haben in der Region Idlib Flüchtlingscamps mit Raketen beschossen – wahrscheinlich mit international geächteter Streumunition. Mindestens neun Menschen sterben, darunter zwei Kinder. Im Norden Syriens sind mindestens neun Menschen bei Bombardierungen getötet worden, darunter zwei Kinder. Etwa 70 weitere Menschen seien bei Artilleriebeschuss durch syrische Regierungstruppen verletzt worden, teilten die Syrische Beobachtungsstelle für Menschenrechte und die Rettungsorganisation Weißhelme übereinstimmend mit. Die Angriffe trafen demnach mehrere Flüchtlingscamps in der Region Idlib. Russische Kampfflugzeuge sollen ebenfalls Stellungen bombardiert haben. Die Nachrichtenagentur AFP berichtet aus einem Lager von zerstörten und ausgebrannten Zelten, Blutflecken und Raketentrümmern. Opfer seien in ein nahe gelegenes Krankenhaus verbracht worden. (…) Bei den Bombardierungen soll auch international geächtete Streumuniton eingesetzt worden sein – viele kleinere Sprengsätze, die in Behältern aus Flugzeugen und Raketenwerfern abgeschossen werden…“ Meldung vom 06.11.2022 bei tagesschau.de externer Link
  • „Freiwillige Rückführungen“ aus der Türkei: Neues Gaza in Nordsyrien?
    „… Die Türkei will sich der syrischen Geflüchteten entledigen. Präsident Recep Tayyip Erdogan kündigte Anfang Mai an, eine Million syrische Geflüchtete in eigens dafür angelegte „Siedlungen“ in Nordsyrien rückzuführen. Damit setzt Erdogan den Bevölkerungsaustausch und die Vollendung des „arabischen Gürtels“ des Assad-Regimes der 1960er-Jahre fort. Bis zum Beginn des syrischen Bürgerkrieges lebten in Nordsyrien entlang der türkischen Grenze kurdische, jesidische und assyrische Familien friedlich mit arabischen Familien zusammen. Im nordwestlichen Kanton Afrin lebten bis zum Einmarsch der türkischen Armee 2018 mehrheitlich Kurdinnen und Kurden verschiedener Konfessionen. Richtung Nordosten waren einige Regionen eher arabisch oder assyrisch geprägt. In dieser wirtschaftlich unterentwickelten, multiethnischen und multireligiösen Region entstand in den Wirren des Bürgerkriegs seit 2012 eine demokratische Autonomieverwaltung, die sich neben der Gleichberechtigung der Geschlechter auch ein friedliches Zusammenleben aller Ethnien und Religionen zum Ziel gesetzt hat. Anfangs war dieses ehrgeizige Projekt von Kurden dominiert, die mit Unterstützung der Anti-IS-Koalition seit Ende 2014 die Terrormiliz „Islamischer Staat“ erfolgreich aus der Region verdrängen konnten. Zehntausende junge Kurden der Selbstverteidigungseinheiten YPG und Kurdinnen der YPJ verloren dabei ihr Leben, zehntausende sind kriegsversehrt. (…) Die Türkei unterstützte die Dschihadisten mit Waffen, Logistik und ließ deren Verletzte in ihren Krankenhäusern behandeln. Nach Afrin 2018, besetzte die Türkei 2019 die nordöstlichen Regionen Serêkaniyê (Ras al Ain) und Girê Spî (Tall Abyad) mit ihrer islamistischen Söldnerarmee SNA (Syrische Nationale Armee) und errichtete eine Terrorherrschaft, in der Vertreibung, Mord, Folter, Entführungen und Vergewaltigungen an der Stammbevölkerung an der Tagesordnung sind. In diesen drei völkerrechtswidrig besetzten Gebieten baut die Türkei gerade mit Hilfe von Geldern aus Kuwait und Katar riesige „Siedlungen“ für syrische Geflüchtete aus der Türkei. (…) Im nordwestlichen Afrin sind mittlerweile Tausende Unterkünfte errichtet worden, in denen Menschen aus vielen Städten Syriens untergebracht werden sollen, die vor Assads Militär und Geheimdienst geflüchtet sind. Dafür wurden jesidische Dörfer zerstört, Friedhöfe dem Erdboden gleichgemacht und an der Stelle der ezidischen Gebetsstätten und Heiligtümern Moscheen gebaut. Man muss kein Experte sein, um zu erkennen, dass es sich hierbei um eine gezielte demografische Veränderung handelt, die auf der Vertreibung der Stammbevölkerung beruht. (…) Wichtig zu wissen: Die demokratische Zivilgesellschaft in der Türkei interessiert den Westen nur peripher. Die Türkei ignoriert ihre Verpflichtungen aus der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) konsequent. Die Türkei ist zudem im vergangenen Jahr aus der Istanbul-Konvention ausgestiegen.  (…) Eine internationale Anerkennung der Selbstverwaltung ist längst überfällig, viele deutsche NGOs stehen im Bereich der humanitären Hilfe, mit Aufbauprojekten im Gesundheits-, Bildungs- und Umweltbereich in den Startlöchern. Allein, es fehlt ihnen an Fördergeldern durch die Bundesregierung.“ Beitrag von Elke Dangeleit vom 23. Mai 2022 bei Telepolis externer Link
  • „Ethnische Säuberungen“. „Türkei begeht Völkerrechtsbruch“: Westen schweigt zu Menschenrechtsverletzungen in Afrin
    Nach der Besatzung von Afrin wurden viele Kurden aus der Stadt vertrieben. Experten sprechen von „ethnischen Säuberungen“ und der Westen schweigt.
    Afrin – Die Türkei hält Teile in Nordsyrien unter ihrer Kontrolle. Eines davon ist die Stadt Afrin, die 2018 von türkischen Soldaten und mit ihnen verbündeten syrischen Dschihadisten erobert wurde. Damals war die Stadt fast vollständig kurdisch geprägt. Nach Angaben von Kamal Sido, Nahostreferent bei der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV), bestand Afrin vor dem türkischen Einmarsch zu 96 Prozent aus Kurden. (…) Kritik an den ethnischen Säuberungen in Afrin kommt auch von der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM). „Das, was dort geschieht ist eine ethnische Säuberung. Und der Westen schweigt dazu,“ kritisiert der Vorstandssprecher der IGFM, Martin Lesenthin, im Gespräch mit uns. Der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan drohe dem Westen mit Millionen Flüchtlingen im eigenen Land, die nach Europa wollten. Zudem könne Erdogan mit seinem Veto für einen Nato-Beitritt Schwedens und Finnlands auch Zugeständnisse erzwingen, so auch das Schweigen für Menschenrechtsverbrechen in Afrin…“ Artikel von Erkan Pehlivan vom 24.05.2022 in der FR online externer Link

  • Keine Zusammenarbeit mit Diktator und Kriegsverbrecher Assad! Keine Abschiebungen nach Syrien! Menschenrechtsorganisationen fordern Abschiebestopp nach Syrien
    Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen fordern in einem gemeinsamen Aufruf ein Abschiebestopp nach Syrien. Das Land sei nicht sicher. Mit den Abschiebungen würden zudem die Beziehungen zum Assad-Regime normalisiert. Zehn Jahre nach Beginn des blutigen Konflikfts in Syrien fordern Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen ein Ende der Abschiebungen in das Land. In einem gemeinsamen Aufruf externer Link, der am Sonntag in Berlin veröffentlicht wurde, verweisen die neun unterzeichnenden Organisationen darauf, dass Syrien für Rückkehrer nicht sicher ist. Zu den Unterzeichnern gehören unter anderem Pro Asyl, Sea-Watch, Medico International, Adopt a Revolution und die Kampagne #SyriaNotSafe. Mit seiner gewaltsamen Reaktion auf friedliche Proteste trage das Regime von Machthaber Baschar al-Assad die Hauptverantwortung für mehr als 500.000 Tote, rund 100.000 „Verschwundene“, zehntausende zu Tode Gefolterte und die Vertreibung von über elf Millionen Menschen, heißt es in dem Aufruf…“ Meldung vom 16.03.2021 beim Migazin externer Link, siehe zum Hintergrund auch:
  • Das Versagen: 10 Jahre Flucht aus Syrien
    „Vor 10 Jahren begann der Aufstand in Syrien, der zum verheerenden Bürgerkrieg wurde. Ein Rückblick zeigt, wie die internationale Gemeinschaft die syrischen Flüchtlinge im Stich ließ – auch Deutschland. Mit dem Auslaufen des Abschiebungsstopps wird jetzt sogar die Annäherung an Assad geprobt. (…) Die Bilanz nach 10 Jahren ist desaströs: Laut dem UNHCR sind 5,6 Millionen Menschen aus Syrien geflohen – primär in die Nachbarländer Libanon, Türkei und Jordanien -, weitere 6,6 Millionen Menschen sind innerhalb Syriens vertrieben. Unter Machthaber Baschar al-Assad wurden unvorstellbare Kriegsverbrechen begangen, die syrischen Geheimdienste betreiben ein brutales Foltersystem. Mindestens 500.000 Menschen starben durch den Krieg, 200.000 Menschen wurden inhaftiert, viele davon in Assads Gefängnissen gefoltert, Zehntausende ermordet. 10 Jahre Bürgerkrieg heißt auch, dass seit 10 Jahren syrische Flüchtlinge Schutz in anderen Ländern finden müssen. (…) 10 Jahre nach Beginn des Konfliktes droht die internationale Gemeinschaft, und auch spezifisch europäische Länder, syrische Flüchtlinge erneut im Stich zu lassen. Aktuell herrsche die schwerste humanitäre Krise in all den Jahren in Syrien, so der Präsident des Syrisch-Arabischen Roten Halbmondes. UNO-Generalsekretär Guterres beschreibt die Situation in Syrien als „lebendigen Albtraum„. Baschar al-Assad regiert weiterhin mit brutaler Hand das Land, in den Gefängnissen wird weiterhin gefoltert. Trotzdem wollen Länder wie Deutschland wieder nach Syrien abschieben und streben hierfür auch diplomatische Beziehungen mit dem Assad-Regime an. (…) Zwei Jahre lang wurde also Tausenden Menschen verwehrt, ihre Familienangehörigen sicher und legal nach Deutschland zu bringen. In vielen Fällen mussten die Ehepartner:innen und Kinder im Herkunftsland, zum Teil im Bürgerkrieg, oder in Flüchtlingslagern in Nachbarländern ausharren. Oder sie machten sich selbst auf den lebensgefährlichen Weg nach Europa, blieben zum Teil in den Elendslagern auf den griechischen Inseln hängen. Alle Hoffnung galt dem 18. März 2018, ab dem die Regelung auslaufen und ihr Recht auf Familiennachzug wiederhergestellt sein sollte. Doch stattdessen einigten sich CDU/CSU und SPD nach einem öffentlichen Streit in ihrem Koalitionsvertrag darauf, den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten dauerhaft einzuschränken. Mit dem Familiennachzugsneuregelungsgesetz, das am 1. August 2018 in Kraft trat, wurde § 36a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeführt, der ein Kontingent von maximal 1.000 Visa pro Monat für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten vorsieht. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Familiennachzug schließt das Gesetz nun ausdrücklich aus. Der Nachzug wird vielmehr nur aus humanitären Gründen im Einzelfall gewährt…“ Beitrag von Wiebke Judith 15. März 2021 bei MiGAZIN externer Link
  • 10 Jahre Flucht aus Syrien: Vom Willkommen zur Abschottung in Deutschland und Europa
    Nachdem syrische Flüchtlinge jahrelang in den Erstaufnahmeländern im Stich gelassen wurden, kam es 2015 zu einer großen Fluchtbewegung nach Europa. Auf die Willkommenskultur folgten viele Restriktionen. Mit dem Auslaufen des Abschiebungsstopps wird jetzt die Annäherung an Assad geprobt. (…) Zwar gab es gerade für syrische Flüchtlinge zu Beginn viel Solidarität, doch wurde gleichzeitig an der Abschottung und der Unterbindung von Flucht gearbeitet. Maßnahmen wie der EU-Türkei Deal zielten explizit auf Syrer*innen ab. Während für manche europäische Länder wie Deutschland ein sicherer Zufluchtsort wurde, verzweifelten andere an bürokratischen Hürden für den Familiennachzug.  Obwohl Assad weiterhin an der Macht ist, wollen Länder wie Deutschland jetzt auch wieder nach Syrien abschieben und streben hierfür sogar diplomatische Beziehungen mit dem Assad-Regime an. (…)10 Jahre nach Beginn des Bürgerkrieges und etwas über fünf Jahre nach der großen Fluchtbewegung wollen viele europäische Länder anscheinend das Thema syrische Flüchtlinge für sich abhaken. Der Bürgerkrieg sei weitestgehend vorbei, die Sicherheitslage vor Ort besser, so heißt es in immer mehr Hauptstädten. Das lässt außer Acht, dass mit Assad weiterhin der gleiche Diktator an der Macht ist, der Menschen willkürlich inhaftieren und foltern lässt. Eine sichere Rückkehr kann niemandem garantiert werden. Auch ist die humanitäre Lage in Syrien sehr schlecht, mehr als 90% der Bevölkerung leben nach Schätzungen unter der Armutsgrenze, mehr als zwölf Millionen Menschen hätten keinen regelmäßigen Zugang zu ausreichend Nahrung. Abschiebungen nach Syrien sind völkerrechtswidrig, sie verstoßen gegen das Verbot von Folter und anderer unmenschlicher Behandlung (Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention)...“ Rückblick auf 10 Jahre Krieg und Flucht am 14.03.2021 bei Pro Asyl externer Link
  • Bundesinnenminister Seehofer will zu Jahresbeginn nach Syrien abschieben  Ab 2021 sind Abschiebungen nach Syrien möglich. Innenminister Seehofer will die Regelung umgehend anwenden. In einem Interview warnte er davor, Kriminellen einen »Freibrief« für Straftaten zu geben.  Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) will sofort nach dem Jahreswechsel Abschiebungen nach Syrien durchsetzen. »Mit dem Präsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge ist besprochen, dass wir ab 1. Januar 2021 jeden einzelnen Fall genau prüfen und versuchen, eine Abschiebung zu ermöglichen«, sagte Seehofer der »Bild am Sonntag«. (…) Es gebe Fälle, in denen eine Abschiebung möglich sei, sagte Seehofer. »Dass das ein schwerer und langer Weg ist, weiß ich auch.« Aus Sicht von Seehofer werden Straftäter abgeschreckt, wenn ihnen die Abschiebung droht. »Tun wir das aber nicht, bedeutet es doch, dass man sich in Deutschland alles erlauben kann – vom Ladendiebstahl bis zum Totschlag«, sagte Seehofer. »Man muss jedenfalls nie damit rechnen, abgeschoben zu werden.« Einen solchen »Freibrief« dürfe es in einem Rechtsstaat nicht geben. »Eines muss doch ganz klar sein: Wer schwer straffällig wird oder unsere Verfassung mit Füßen tritt, muss unser Land wieder verlassen«, sagte Seehofer…“ Meldung vom 27.12.2020 im Spiegel online externer Link
  • PRO ASYL zum Auslaufen des Abschiebestopps nach Syrien: menschenrechtlicher Dammbruch, um die Union für Rechtspopulisten wählbar zu machen
    Empört reagiert die Menschenrechtsorganisation PRO ASYL auf die Weigerung der Unionsinnenminister den Abschiebestopp nach Syrien zu verlängern. „Das ist ein menschenrechtlicher Dammbruch mit fatalen Folgen für die deutsche Außen- und die Innenpolitik. Ein Folterregime wird nun salonfähig gemacht, denn ohne diplomatische Beziehungen sind Abschiebungen unmöglich. Das Verhalten der Innenminister der Union ist eine Schande für den Rechtsstaat und von der Sache her unverantwortlich. Unionsinnenminister zielen darauf, die Union für Rechtspopulisten wählbar zu machen“, reagiert Günter Burkhardt, Geschäftsführer von RO ASYL. Das Folterverbot der Europäischen Menschenrechtskonvention gilt absolut: niemand darf deshalb nach Syrien abgeschoben werden. PRO ASYL fordert die einzelnen Bundesländer auf, umgehend einen Abschiebestopp nach Syrien in eigener Verantwortung zu erlassen. Syrien unter Assad ist und bleibt ein Folterstaat, eine Rückkehr in Sicherheit ist nicht möglich. Für Rückkehrer würde selbst bei einem Ende des Bürgerkrieges unter der Herrschaft von Assad eine unkalkulierbare Gefahr, gefoltert und schwersten Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt zu werden, fortbestehen…“ Pressemitteilung vom 11.12.2020 bei Pro Asyl externer Link, siehe zum Hintergrund:

    • Kein Kompromiss der Innenminister: Syrien-Abschiebestopp läuft aus
      Syrische Migranten können ab 2021 wieder in ihre Heimat geschickt werden. Da sich die Innenminister von Bund und Ländern nicht einigen konnten, läuft der Abschiebestopp aus. Betroffen ist aber nur eine kleine Gruppe von Flüchtlingen. Es war eines der zentralen Themen auf der Konferenz der Innenminister von Bund und Ländern: der Abschiebestopp nach Syrien. Seit 2012 dürfen syrische Flüchtlinge nicht mehr aus Deutschland in das Bürgerkriegsland abgeschoben werden. Doch zum Jahresende läuft diese Regelung aus, da sich die Minister von SPD- und der unionsgeführten Länder auf keinen Kompromiss einigen konnten. Das berichtete die Nachrichtenagentur dpa unter Berufung auf mehrere Teilnehmer der Konferenz. Es ist nicht das erste Mal, dass über den Abschiebestopp debattiert wird. Die Fronten waren dabei immer gleich: Die SPD will ihn beibehalten, die Union will ihn abschaffen. Zuletzt hatte sich auch Bundesinnenminister Horst Seehofer zum wiederholten Mal gegen die Regelung ausgesprochen…“ Meldung vom 10.12.2020 bei tagesschau.de externer Link
  • Abschieben nach Syrien? Eine beschämende Debatte 
    „… Alle Jahre wieder kommt das Christuskind. Und alle sechs Monate ist Innenministerkonferenz. Mittlerweile ist es zum Ritual geworden, dass Unionspolitiker dies zum Anlass nehmen, ein Ende des Abschiebestopps für syrische Geflüchtete zu fordern. Allerdings ist es in den letzten Jahren nicht nur bei Parolen geblieben. Der Schutzstatus von Flüchtlingen aus Syrien wurde immer weiter aufgeweicht, der Abschiebestopp zuletzt jeweils nur für sechs Monate von Konferenz zu Konferenz der Innenminister verlängert. Das BAMF wurde zwischenzeitlich angewiesen, Asylanträge syrischer Flüchtlinge nicht mehr zu bearbeiten und nur noch Abschiebeverbote zu gewähren. Nun prescht Bundesinnenminister Seehofer vor und fordert erneut die Abschiebung von Straftätern und sogenannten „Gefährdern“ nach Syrien. Dass die Bundesrepublik nicht vor Abschiebungen in Länder zurückschreckt, die nicht sicher sind, zeigt seit Jahren das Beispiel Afghanistan. Syrien hat darüber hinaus eine ganz eigene Brisanz, die in der Lage im Land selbst begründet ist und die auch innerhalb des deutschen Regierungsapparats zu Kontroversen führt. Zuallererst ist es aber wichtig festzuhalten, dass Syrien schlicht nicht sicher ist. Immer wieder wird zwar auf den Rückgang der Kämpfe in weiten Teilen des Landes verwiesen, was stimmt. Wer so argumentiert, blendet aber die politische Situation in Syrien aus und verschweigt gleichzeitig, dass im Norden des Landes – auch militärisch – noch nichts entschieden ist. Zum einen hält die Türkei weite Gebiete im syrisch-türkischen Grenzgebiet völkerrechtswidrig besetzt, zum anderen hegt sie nach wie vor Invasionspläne für die kurdischen Gebiete im Nordosten des Landes. In Idlib droht zudem eine neue Offensive russischer und syrischer Truppen, während gleichzeitig pro-türkische, oft dschihadistische Milizen die Grenzregion kontrollieren. Dass nun Bundestagsabgeordnete aus der Unions-Fraktion Rückführungen ausgerechnet in die von der Türkei besetzten Gebiete im Norden des Landes fordern, ist ein Skandal im Skandal. Die türkische Besatzung stellt einen Völkerrechtsbruch dar und die Gebiete sind keineswegs sicher. Gerade hier treiben islamistische Söldner ihr Unwesen gegenüber Minderheiten, insbesondere den Kurdinnen und Kurden. Ausgerechnet hierher sollen Menschen aus Deutschland abgeschoben werden? Um die Lage noch zu verkomplizieren: Die kurdischen Kräfte halten in Nordostsyrien Tausende ehemalige IS-Kombattanten in Gefangenschaft, darunter 400 Schwerstverbrecher aus Deutschland. Mehrmals wurde die Bundesregierung aufgefordert, deutsche Islamisten zurück zu holen, bisher folgenlos. (…) Syrien wird also weiterhin ein Ort kriegerischer Auseinandersetzungen bleiben, von den regelmäßigen Luftschlägen der israelischen Luftwaffe auf pro-iranische Verbände im ganzen Land ganz zu schweigen. Hinzu kommt das Repressionsregime der syrischen Diktatur unter Machthaber Assad, das geschätzt 150.000 Menschen aus politischen Gründen inhaftiert, tausendfach getötet hat oder verschwinden ließ. (…) Bereits jetzt kursieren in Berlin Szenarien und Papiere, die eine mögliche Beteiligung der EU am Wiederaufbau im zerstörten Syrien skizzieren. Zuerst Abschiebungen, dann Wiederaufbau, dann Rückkehr syrischer Flüchtlinge in eine der verbrecherischsten Diktaturen dieser Welt: Noch nie war dieses Szenario näher als jetzt…“ Beitrag von Till Küster vom 8. Dezember 2020 bei medico international externer Link
  • Appelle an die Innenminister*innen-Konferenz (u.a. Abschiebungen stoppen!) 
    Vor der bevorstehenden Konferenz der Innenminister*innen (IMK) vom 09. bis 11. Dezember appelliert PRO ASYL, in Zeiten einer Pandemie generell auf Abschiebung zu verzichten. Dem Appell haben sich mehrere Wohlfahrtsverbände auf Landesebene, Landesflüchtlingsräte und viele weitere Organisationen angeschlossen. Im Appell heißt es: »Zahlreiche Herkunftsländer von Asylsuchenden haben marode Gesundheitssysteme und sind nicht in der Lage, an dem Virus Erkrankte zu versorgen. Auch Staaten mit einem relativ gut aufgestellten Gesundheitssystem kommen an ihre Kapazitätsgrenze. Die Zahl der Corona-Infizierten steigt weltweit dramatisch, ganz zu schweigen von der rasant steigenden Zahl der Toten. Dennoch werden Menschen in Länder abgeschoben, in denen sich die Pandemie katastrophal auswirken könnte oder es bereits tut. Das Risiko für ihre Gesundheit und körperliche Unversehrtheit ist immens«. Abschiebungen während der Pandemie sind generell unverantwortlich, gefährden Menschenleben und sind angesichts der Situation in Deutschland und der Situation in den Staaten, in die abgeschoben wird, nicht zu verantworten. Die Organisationen fordern einen generellen Abschiebungsstopp bis mindestens April 2021. (…) PRO ASYL kritisiert aufs schärfste die Eröffnung der Debatte um Abschiebungen nach Syrien. Niemand darf der Folter unterworfen werden. Angesichts des 70-jährigen Jubiläums der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) erwarten wir von den Innenminister*innen von Bund und Ländern ein offensives Eintreten für die Menschenrechte. Es ist eine gefährliche Verschiebung des Diskurses in der Öffentlichkeit, wenn Innenminister Seehofer und andere nun Abschiebungen in den Folterstaat wollen. Das Folterverbot der EMRK gilt absolut. Rechtstaatliche Grundlagen dürfen nicht eingerissen werden. PRO ASYL hat sich einem breiten Bündnis angeschlossen, das gegen Abschiebungen nach Syrien appelliert. (…) PRO ASYL hat sich an die Innenminister*innen von Bund und Länder gewandt und appelliert eindringlich, den für den Mitte Dezember geplanten Abschiebeflug nach Afghanistan zu stoppen. In der Stellungnahme von PRO ASYL an die IMK heißt es: »Abschiebungen nach Afghanistan sind auf Grund der katastrophalen Sicherheitslage – aber gerade auch angesichts der grassierenden Corona-Pandemie – unverantwortlich. Seit der letzten Sammelabschiebung am 11. März 2020 waren in Folge der Corona-Pandemie Abschiebungen auf Bitten der afghanischen Regierung ausgesetzt. Dabei muss es angesichts der beschriebenen Situation bleiben.«…“ Pro Asyl-Pressemitteilung vom 07.12.2020 externer Link und der Appell externer Link mit allen unterzeichnenden Organisationen, siehe auch die Forderungen von PRO ASYL externer Link zur Innenminister*innenkonferenz
  • [RAV zur IMK] Jede Abschiebung nach Syrien verletzt die Menschenrechte – Abschiebungen in einen Folterstaat und Kooperationen mit dem Assad-Regime sind indiskutabel 
    Der RAV fordert anlässlich der Konferenz der Innenminister in dieser Woche, den Abschiebungsstopp nach Syrien zu verlängern. Abschiebungen in einen Folterstaat sind indiskutabel, Syrien ist für keinen Menschen sicher. In Syrien ist weiterhin ein brutales und verbrecherisches Regime an der Macht: Jegliche oppositionelle Handlung oder auch nur der Verdacht, gegen die Regierung zu sein, wird von Assad und seinem Regime sofort gewaltsam unterdrückt und verfolgt. Zigtausende Menschen sind und werden weiter inhaftiert und gefoltert. Dem Verdacht, das Regime zu bekämpfen, können alle Menschen in allen Teilen des Landes ausgeliefert sein. Insbesondere diejenigen, die in das Land zurückkehren, sind bedroht, als Regimegegner*innen angesehen zu werden und im Gefängnis zu landen. Hinzu kommt eine katastrophale humanitäre Situation und ein durch den Krieg verwüstetes Land, in dem mehr als sechs Millionen Binnenvertriebene leben. Die allgegenwärtige existenzielle Gefahrenlage wird von internationalen, staatlichen wie nichtstaatlichen, Organisationen, einschließlich des UN-Flüchtlingshilfswerks UNHCR einhellig bestätigt. (…) Auch der Bundesinnenminister hat keine anderen Erkenntnisse, will aber nun im Zusammenspiel mit seinen Innenministerkollegen der Länder aus CDU und CSU den Abschiebungsstopp nach Syrien beenden: »Der Innenminister hat noch nicht einmal schlechte, er hat schlicht gar keine Argumente. Abschiebungen nach Syrien würden gegen die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention verstoßen«, sagt der Berliner Rechtsanwalt Dr. Matthias Lehnert, Mitglied im erweiterten Vorstand des RAV. Nach Syrien abzuschieben ist aber –  abgesehen davon, dass es rechtswidrig wäre – auch politisch keine kluge Antwort auf Straftaten mit mutmaßlich islamistischen Motiven. Islamistische Gefahren dürfen nicht dazu instrumentalisiert werden, Menschenrechte einzuschränken und auszuhöhlen. (…)Wir fordern die Innenminister des Bundes und der Länder auf, sich an der Situation in Syrien anstatt an rechten Forderungen zu orientieren, die Menschenrechte zum Maßstab zu nehmen anstatt sie zu relativieren. Der Abschiebungstopp nach Syrien muss verlängert werden. Syrien ist nicht sicher – Menschenrechte sind nicht verhandelbar.“ RAV-Pressemitteilung vom 7.12.2020 externer Link
  • Seehofer fordert völkerrechtswidrige Abschiebungen nach Syrien 
    PRO ASYL zur Meldung, dass der Bundesinnenminister bei der kommenden Innenministerkonferenz vom 9.–11. Dezember 2020 eine Lockerung des Abschiebungsverbots erwirken will: »Die neue Lageeinschätzung des Auswärtigen Amts zu Syrien liegt noch nicht einmal vor, aber Innenminister Seehofer hat sich schon festgelegt, dass es eine Abschwächung des Abschiebungsverbots geben soll. Das zeigt deutlich, dass es Herrn Seehofer nicht um die fatale Menschenrechtslage vor Ort geht, sondern um ein politisches Signal nach Rechts. Angesichts von Foltergefängnissen, willkürlicher Verfolgung und Kriegsverbrechen gegen die Zivilbevölkerung ist klar, Abschiebungen sind und bleiben völkerrechtswidrig«, so Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Der Abschiebungsstopp nach Syrien wurde zuletzt bei der Innenministerkonferenz vom 17.–19. Juni 2020 bis Ende des Jahres verlängert, womit er bei der kommenden Tagung erneut zur Debatte steht. Syrien ist ein Folterstaat und Syrien ist eine Diktatur, das Regime handelt willkürlich und Verfolgung kann jede*n treffen. Deswegen kommen Abschiebungen in das Land rechtlich nicht in Frage, wie auch der UNHCR-Direktor für den Nahen Osten im Interview mit der Welt betonte (30.10.2020)…“ Pro Asyl-Pressemitteilung vom 27.11.2020 externer Link
  • Flüchtlingspolitik: EU boykottiert Syrien 
    Als 2015 Hunderttausende aus Syrien nach Deutschland flüchteten, sah es nach einer kurzfristigen Nothilfe aus. Fünf Jahre später ist diese Hoffnung verflogen. Die EU schneidet Machthaber Assad und boykottiert eine Konferenz für die Flüchtlinge. Die Konferenz war von Syrien und Russland organisiert worden, die Uno ist als Beobachter geladen. Das Hauptthema soll der Wiederaufbau und die Rückkehr der Flüchtlinge sein, die zu einem Großteil in Deutschland leben. Da könnte man wenigstens als Beobachter teilnehmen, sollte man meinen. Gerade der deutsche EU-Vorsitz sollte doch ein Interesse an der Rückkehr syrischer Flüchtlinge in ihre Heimat haben. Doch weit gefehlt! Die EU boykottiert das Treffen – weil es von Assad veranstaltet wird und noch kein echter Friede herrscht. Auch den Wiederaufbau will man nicht unterstützen, solange Assad an der Macht ist. Krieg gibt es allerdings fast nur noch in den türkisch besetzten Zonen – gegen die Kurden. Doch dagegen unternimmt die EU nichts. Und für die Rückkehr der Flüchtlinge tut man auch nichts…“ Beitrag vom 11. November 2020 von Eric Bonse auf LostinEU externer Link
  • Flüchtlingsräte und Petition: Keine Abschiebung nach Syrien!

    • Flüchtlingsräte: Keine Abschiebungen nach Syrien
      „Flüchtlingsorganisationen kritisieren Diskussionen über Ende des Abschiebestopp nach Syrien. Sie werfen Innenministern politischen Missbrauch des Mordfalls in Dresden vor. Das Gerede über angeblich sichere Gebiete in Syrien sei „fahrlässig und menschengefährdend“. Abschiebungen nach Syrien sollten nach Ansicht der Landesflüchtlingsräte in Deutschland und der Organisation „Pro Asyl“ weiterhin verboten bleiben. Einer „Instrumentalisierung vermuteter islamistischer Gewalt zur Demontage des Flüchtlingsschutzes“ sei eine klare Absage zu erteilen, erklärten die Flüchtlingsräte am Montag. Nach dem tödlichen Anschlag in Dresden mit einem mutmaßlich islamistischen Hintergrund hatten einige Innenminister gefordert, sogenannte Gefährder nach Syrien abzuschieben. „Unser tiefstes Beileid gilt den Angehörigen des Opfers“, sagte Kai Weber vom Flüchtlingsrat Niedersachsen in Hannover. „Der verletzten Person wünschen wir eine schnelle Genesung.“ Allerdings sei statt politischen Missbrauchs der Opfer durch einige Innenminister ein rechtsstaatliches Strafverfahren notwendig. Hasskriminalität schlage oft willkürlich zu und müsse strafrechtlich verfolgt werden. Die Abschiebung mutmaßlicher Gefährderinnen und Gefährder nach Syrien sei aber eine „Nebelkerze“ und trage nicht zur Sicherheit bei – weder in der Bundesrepublik noch anderenorts…“ Meldung vom 27. Oktober 2020 von und bei MiGAZIN externer Link, siehe dazu:
    • [Petition] Keine Abschiebung nach Syrien!
      „Auf der Innenministerkonferenz wird in Kürze über Abschiebungen nach Syrien entschieden. Doch Syrien unter Assad ist und bleibt ein Folterstaat – Syrien ist nicht sicher! Der syrische Menschenrechtsanwalt Anwar al Bunni wendet sich daher mit einer Petition an die Innenminister: »Verlängern Sie den Abschiebungsstopp nach Syrien!« Unterstützen Sie die Petition mit Ihrer Unterschrift! (…) Als Syrer weiß ich: Selbst wenn der Krieg in Syrien hier gerade weniger wahrgenommen wird, ist er noch lange nicht vorbei. Das Assad-Regime will wieder alle Teile des Landes kontrollieren, koste es, was es wolle. Dafür setzt es auf militärische Gewalt gegen die Zivilbevölkerung: Bei seinen Offensiven hat das Regime Massenvernichtungswaffen wie Giftgas verwendet. Es bombardiert bewusst zivile Ziele wie Krankenhäuser, Schulen, Märkte oder Flüchtlingslager. Assad hat bewiesen, dass er für den Erhalt seiner Diktatur bereit ist, hunderttausende Menschenleben zu opfern. Ohne zu zögern wird er Rückkehrer festnehmen und foltern lassen – oder sie in den Militärdienst zwingen, damit sie an seinem Krieg teilnehmen. Als Menschenrechtsanwalt weiß ich: Selbst ohne Krieg ist in Syrien niemand sicher! Es gibt keinen Rechtsstaat, Menschen werden willkürlich festgenommen, gefoltert, hingerichtet. Ich selbst saß jahrelang im Gefängnis und habe das menschenunwürdige Handeln des Assad-Regimes am eigenen Leib erfahren. (…) Als Mensch weiß ich: In einer Diktatur, die Menschen willkürlich inhaftiert, foltert und tötet, gibt es nirgends und für niemanden Sicherheit. Abschiebungen nach Syrien sind nicht zu rechtfertigen. Deshalb fordern auch die Vereinten Nationen: Niemand darf gegen seinen Willen in den Folterstaat Syrien zurückgeschickt werden. Dieses Prinzip dürfen die Innenminister nicht aufweichen! Bitte unterstützen Sie meine Forderung – vielen Dank!“ Petition von Anwar al Bunni vom 26. Oktober 2020 bei syria-not-safe.org externer Link und dort auch: Verbrecher nach Syrien abschieben? Die wichtigsten Argumente externer Link
  • Syrien: Lage in den Flüchtlingscamps spitzt sich zu
    „… Am Sonntagabend berichtete das ARD Magazin Weltspiegel, dass immer mehr Familien aus Nordost-Syrien in den Nordirak fliehen. Die Lage in den Flüchtlingscamps dort spitzt sich zu. Der Journalist und Caritas-Helfer Jan Jessen berichtet vor Ort für den Deutschlandfunk aus einem der Flüchtlingscamps im Nordirak. Er sagt auch, dass die nordirakische Bevölkerung empört und entsetzt ist, „dass der Westen die syrischen Kurdinnen und Kurden und ihre Verbündeten dermaßen im Stich lässt und alleine lässt und dass jetzt sozusagen da jetzt auch ethnische Säuberungen im Grunde genommen vonstattengehen, gegen die der Westen nichts tut“. Zwischen 200.000 und 400.000 Menschen seien auf der Flucht. Viele wollen in die irakisch-kurdische Autonomieregion, wo allerdings immer noch mehr als eine Million Flüchtlinge leben, die vor dem IS geflohen waren. In der Autonomen Region Kurdistan leben gerade einmal 6 Millionen Menschen. Kommen noch einmal Hunderttausende hinzu, wird die kleine Region extrem belastet. Ähnlich ist es im Libanon und in Jordanien, in denen relativ sehr viel mehr Flüchtlinge leben als in der Türkei, die dafür sehr viel stärker Druck auf die EU ausübt und mit den Flüchtlingen die Invasion rechtfertigt, um dorthin nicht nur syrische Flüchtlinge abzuschieben, sondern auch die ansässigen Kurden zu vertreiben und islamistische Provinzen wie in Afrin einzurichten. Die türkische „Umsiedlungspolitik“ wird von der sogenannten Syrischen Nationalen Armee (SNA) unter türkischer Kontrolle auf brutale Weise exekutiert. Foxnews berichtet, dass die von der Türkei finanzierten Dschihadistenmilizen die Dörfer in der besetzten Region zwischen Serekaniye und Gire Spi Haus für Haus durchkämmen, plündern und kurdische Familien töten. Der deutsche Arzt Michael Wilk, der sich zur Zeit mit einer internationalen Ärztedelegation in der Region aufhält, berichtet von fortlaufenden Angriffen der türkischen Armee und ihrer verbündeten Dschihadisten. Von Waffenruhe sei hier nichts zu merken. (…) Nach der UNHCR sind bislang mehr als 10.000 Syrer in den Irak, in die Autonome Region Kurdistan, geflüchtet. In der Nacht zum Freitag waren alleine 900 Flüchtlinge im Camp Bardarash in Duhok in 45 Bussen angekommen. Die Zahl der hier Untergebrachten ist damit auf fast 10.000 angewachsen. Das Camp kann 11.000 Flüchtlinge aufnehmen. 75 Prozent der Flüchtlinge aus dem Nordosten Syriens sind Frauen und Kinder, es seien auch unbegleitete Kinder darunter. In der Provinz Dohuk leben bereits 230.000 Flüchtlinge. In Nordsyrien wurden bislang mindestens 180.000 Menschen vertrieben, meist Frauen und Kinder. 75.000 Flüchtlinge wurden in Syrien in Gemeinden, Schulen oder Camps untergebracht. In der Stadt Hassake leben so Tausende in überfüllten Schulen, so dass weder die Kinder der Flüchtlinge noch die der Stadtbewohner Unterricht haben.“ Bericht von Elke Dangeleit und Florian Rötzer vom 28. Oktober 2019 bei Telepolis externer Link
  • Siehe auch vom November 2018: Härtere Regeln für Geflüchtete: Innenministerium will Zahl der Abschiebungen erhöhen – auch nach Syrien?
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=154978
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