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Abschiebungen im Niemandsland – EGMR-Verfahren zum span. Grenzzaun

Brutale Push Backs in MelillaDie Grenzzäune an den spanischen Enklaven Ceuta und Melilla stehen seit langem für das Bild der „Festung Europa“. Über die Abschiebepraxis der spanischen und marokkanischen Behörden muss nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entscheiden. Das Urteil könnte zu einem bedeutenden Präzedenzfall über das EU-Grenzregime werden. An der spanisch-marokkanischen Grenze stoßen Flüchtlinge auf eine fast undurchdringliche Wallanlage aus Zäunen, Antikletter-Gittern und Überwachungskameras. Immer wieder finden dort Abschiebungen von Flüchtlingen statt – ohne rechtsstaatliches Verfahren, ohne Prüfung ihrer Asylgründe. „Heiße Abschiebungen“ nennen die spanischen Grenzpolizisten diese Praxis. Denn schaffen es Flüchtlinge dennoch die Zäune zu überqueren, dienen Tore in der Wallanlage dazu die Menschen sofort auf die marokkanische Seite zurückzudrängen. Die rechtliche Fiktion dahinter: Zwar betreten die Flüchtlinge spanisches Territorium, jedoch sei das spanische Flüchtlingsrecht erst anwendbar, wenn die hinter den Zäunen stehenden Polizeiketten überwunden werden. Die spanische Grenze ist in diesem Sinne nicht statisch, sondern dynamisch und hängt von dem Gusto der eingesetzten PolizistInnen ab…“ Beitrag von und bei ProAsyl vom 18. Dezember 2015 externer Link. Aus dem Text:

  • … Diese menschenrechtlich höchst fragwürdige Praxis wurde schon sehr lange durch Menschenrechtsorganisationen kritisiert. Auch PRO ASYL hat im Rahmen seiner Rechtshilfe schon einige Flüchtlinge unterstützt, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen an der spanischen Grenze geworden sind. Dank dem European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), einer juristischen Organisation aus Berlin, wurde nun ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eröffnet (N.D. und N.T. gg Spanien, Az.: 8675/15 und 8697/15). Der spanische Staat muss bis zum 21. Dezember 2015 Stellung nehmen, ob die Abschiebepraxis in Melilla mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Geklagt haben zwei Flüchtlinge aus Mali und der Elfenbeinküste. Sie werfen dem spanischen Staat vor am 13. August 2014 von Melilla nach Marokko abgeschoben worden zu sein…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=90961
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