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Oberste Gerichtshof in Rom entscheidet zugunsten der Distomo-Klägerinnen – Kann Konto der Deutschen Bahn zugunsten von Opfern des NS-Massakers in Distomo gepfändet werden?

AK-Distomo-03„Der Kassationsgerichtshof in Rom hat in einer am 3. September veröffentlichten Entscheidung, auf die der AK Distomo nun aufmerksam macht, indirekt über Entschädigungsforderungen gegen den deutschen Staat für das Massaker im griechischen Distomo verhandelt. Konkret ging es um die Rechtmäßigkeit von Pfändung von Forderungen der Deutschen Bahn an die italienische Bahn. In Distomo haben SS-Männer am 10. Juni 1944 218 Menschen aus der Zivilbevölkerung ermordet, darunter auch Kinder. Die Überlebenden und die Angehörigen der Opfer haben bis heute keine Entschädigung vom deutschen Staat erhalten, obwohl das Landgericht Livadia diesen 1997 zur Zahlung von 28 Millionen Euro plus Zinsen verurteilt hatte. Rechtsanwalt Dr. Lau erklärt nun in einer Pressemitteilung des AK Distomo: „Nunmehr hat der Suprema Corte di Cassazione in Zivilsachen nochmals die Vollstreckbarkeit solcher Urteile bestätigt, so dass die Vollstreckung gegen die Deutsche Bahn fortgesetzt werden kann.“ Wir haben über das Urteil mit Martin Klingner vom AK Distomo gesprochen. Der AK fordert weiterhin: Deutschland muss endlich seine Schulden bezahlen!“ Gespräch mit Martin Klingner vom 13. September 2019 bei Radio Dreyeckland externer Link (Audiolänge: 3:32 Min.), siehe dazu auch die Pressemitteilung des AK-Distomo:

Der oberste Gerichtshof in Rom (Kassationshof) entscheidet zugunsten der  Distomo-Klägerinnen und Kläger. Die Vollstreckung gegen deutsches Vermögen in Italien bleibt weiter möglich.

Am 3. September 2019 wurde die Entscheidung des Kassationshofs in Rom vom 25.6.2019 veröffentlicht, mit der das oberste italienische Gericht
in Zivilsachen erneut eine wichtige Entscheidung für die Angehörigen der Opfer und für die Überlebenden des Distomo-Massakers traf. Es wies eine
Rechtsbeschwerde der Deutsche Bahn AG gegen eine Pfändungsmaßnahme der Klägerinnen und Kläger aus Distomo zurück. Damit bleibt der Rechtsweg für die Zwangsvollstreckung weiterhin offen.

Im Fall Distomo, einer mittelgriechischen Ortschaft, in der deutsche Soldaten am 10. Juni 1944 ein Massaker an der Bevölkerung anrichteten und 218 Menschen ermordeten, steht fest: Deutschland wurde 1997 vom Landgericht Levadia in Griechenland rechtskräftig zu einer Entschädigungszahlung von ca. 28 Mio. Euro verurteilt. Doch Deutschland zahlt bis heute nicht.

Der in Florenz/ Italien ansässige Rechtsanwalt Dr. Joachim Lau ist von den griechischen Klägerinnen und Klägern aus Distomo beauftragt, das griechische Urteil des Landgerichts Levadia (Griechenland) aus dem Jahr 1997 in Italien zu vollstrecken. Der Anwalt hat u.a. ein Konto der
Deutsche Bahn AG erfolgreich gepfändet, um mit diesem Geld die Kläger*innen von Distomo endlich zu entschädigen.

Doch obwohl der Kassationshof bereits mehrfach die Zahlungspflicht Deutschlands bestätigt hat, versucht Berlin, dieses politische Erbe des deutschen Faschismus durch die Erhebung immer neuer Rechtsmittel loszuwerden. In ihrer Rechtsbeschwerde erhob die deutsche Seite den Einwand der Staatenimmunität und erneut wies der Kassationshof diesen mit der Entscheidung vom 25.6.2019 zurück.

Hierzu erklärte Rechtsanwalt Dr. Lau: „Nunmehr hat der Suprema Corte di Cassazione in Zivilsachen nochmals die Vollstreckbarkeit solcher Urteile bestätigt, so dass die Vollstreckung gegen die Deutsche Bahn fortgesetzt werden kann. Alle Urteile sind nicht mehr mit ordentlichen Rechtsmitteln
anfechtbar. Unbeschadet dessen behauptet Deutschland weiterhin – wider besseren Wissens -, dass die Deutsche Bahn nicht für die Schulden
Deutschlands haftet, obwohl in der Verfassung steht, dass die Bahn im Eigentum des deutschen Staates steht. Darüber kann jetzt entschieden werden.“

Nun geht der Fall zurück an das Vollstreckungsgericht in Rom. Sollte dieses den Einwand zurückweisen, die Deutsche Bahn AG hafte nicht für Schulden Deutschlands, müsste die Entschädigungssumme für die Klägerinnen und Kläger aus Distomo ausgezahlt werden.

Das deutsche Vorgehen ist beschämend. Deutschland verweigert den Überlebenden bis heute ihre Rechte. Opfer von Kriegsverbrechen müssen
aber entschädigt werden, die Staatenimmunität kommt in Fällen wie Distomo nicht zum Tragen.

Eine Vertreterin des AK-Distomo wird bei der Gedenkfeier am 14.9.2019 zum 76. Jahrestag des Massakers von Ano Viannos (Kreta) zum Thema der
offenen Entschädigungsfrage sprechen.

Wir fordern weiterhin die sofortige Entschädigung aller NS-Opfer!
Deutschland muss endlich seine Schulden bezahlen!

Hamburg, den 13. September 2019
AK-Distomo

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=154428
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