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Updated: 18.12.2012 15:51
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Die Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB IIDie Erfahrungen der Betroffenen mit der Umsetzung und den Auswirkungen des SGB II.

Eine Studie im Auftrag des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

von Anne Ames *

Von Ende März bis Ende September 2006 habe ich im Auftrag des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) eine Fragebogenerhebung bei Bezieher/-inne/-n von Arbeitslosengeld II (ALG II) durchgeführt.

Ziel der Erhebung war es, die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II), also der gesetzlichen Grundlage für die Gewährung des ALG II, und die Auswirkungen des neuen Gesetzes aus der Sicht und im Erleben der Betroffenen zu erkunden.

Konkret geht es in den teils geschlossenen, teils offenen Fragen um

  • die Erfahrungen der Betroffenen mit der Leistungsgewährung, der Beratung und der beruflichen Förderung durch die zuständigen Behörden,
  • ihre Erfahrungen mit Arbeitsgelegenheiten (den so genannten Ein-Euro-Jobs) und Trainingsmaßnahmen sowie um
  • die subjektiv wahrgenommenen Auswirkungen der Angewiesenheit auf Arbeitslosengeld II auf die Lebenslagen und die sozialen Beziehungen der Betroffenen.

Wegen der knappen Ressourcen, die für die Studie zur Verfügung standen, wurden nur Betroffene zur Teilnahme aufgefordert, die in Hessen und in den angrenzenden, zur EKHN gehörenden Regionen von Rheinland-Pfalz leben. 386 ALG-II-Betroffene haben im Erhebungszeitraum den umfangreichen Fragebogen, der über diverse Beratungs- und andere Anlaufstellen für Erwerbslose verteilt wurde und im Internet zugänglich war, ausgefüllt. 285 von ihnen leben in der Region, in der die EKHN ihren Wirkungskreis hat. Die Angaben dieser 285 Befragungsteilnehmer/-innen wurden erfasst und ausgewertet.

Dass wir die Antworten der anderen 101 Befragungsteilnehmer/-innen nicht berücksichtigen konnten, bedauern wir sehr. Wir hoffen, dass unsere Erhebung in anderen Teilen Deutschlands Nachahmung findet. Dies würde nicht nur dem Wunsch der ALG-II-Betroffenen, ihre Erfahrungen mit der neuen "Grundsicherung für Arbeitsuchende" in die öffentliche Diskussion einzubringen, entgegenkommen. Darüber hinaus böten vergleichbare Erhebungen die Chance, unsere Ergebnisse zu ergänzen, zu vertiefen oder zu relativieren. Eine Nachfolge-Untersuchung für Nordrhein-Westfalen gibt es bereits. Sie wird im Auftrag des Ev. Industrie- und Sozialpfarramtes in Gelsenkirchen durchgeführt. Nähere Informationen stehen unter www.harte-zeiten-umfrage.de.

Die Befragungsteilnehmer/-innen

Zu den 285 Befragten gehören nahezu ebenso viele Frauen wie Männer. Ihr Durchschnittsalter liegt bei 42 Jahren. Die jüngsten Teilnehmer sind 19, der älteste ist 63 Jahre alt.

49 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen leben allein. 17 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen sind alleinerziehend. 13 Prozent leben mit einem oder einer (Ehe-) Partner/-in zusammen, jedoch ohne Kinder. Mit einem oder einer (Ehe-) Partner/-in und Kindern im gemeinsamen Haushalt leben zehn Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen. Die übrigen elf Prozent leben noch im elterlichen Haushalt, in einer Wohngemeinschaft oder mit anderen Angehörigen zusammen. 77 Befragungsteilnehmer/-innen leben mit insgesamt 159 Kindern zusammen.

Damit unterscheiden sich die Befragungsteilnehmer/-innen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung nach Geschlecht, Alter und nach Größe der Bedarfsgemeinschaften nicht wesentlich von der Gesamtheit der ALG-II-Bezieher/-innen in der Bundesrepublik. Dagegen sind die Betroffenen ohne deutsche Staatsangehörigkeit stark unterrepräsentiert. Um sie zu erreichen und zur Teilnahme an der Befragung zu motivieren, hätte es offenbar anderer Zugangswege bedurft.

Knapp 32 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. 55 Prozent haben eine Lehre im dualen Bildungssystem oder eine berufsbildende Fachschule absolviert. Ein Teil von ihnen verfügt über beide Abschlüsse. 13 Prozent haben einen Hochschulabschluss.

Während von den unter 25-jährigen Befragungsteilnehmer/-innen 82 Prozent und von den 25- bis 34-Jährigen 47 Prozent keine abgeschlossene Ausbildung haben, haben in den anderen Altersgruppen nur deutlich niedrigere Anteile keine Ausbildung. Bei den 45- bis 54-Jährigen liegt dieser Anteil nur bei 18 Prozent. Gleichzeitig verfügen von den Befragungsteilnehmer/-innen, die dieser Altersgruppe angehören, mehr als 20 Prozent über einen Hochschulabschluss. Das Fehlen beruflicher Qualifikation ist demnach kein typisches Merkmal der älteren, wohl aber der jungen und jüngeren Befragungsteilnehmer/-innen.

Eine Hälfte der Befragten ist seit weniger als 2 ¾ Jahren ohne Erwerbsarbeit; bei der anderen Hälfte dauert die Erwerbslosigkeit schon länger. Die Bandbreite der Dauer der Erwerbslosigkeit ist außerordentlich groß. Hierin drückt sich die Heterogenität der Bezieher/-innen von Arbeitslosengeld II hinsichtlich ihrer Biografie, ihres Lebenszuschnittes und der Bedeutung von Berufs- und Erwerbsarbeit in ihrem bisherigen Leben aus.

Diese Heterogenität spiegelt sich auch in den Arten von Einkommen, mit denen die Befragungsteilnehmer/-innen ihren Lebensunterhalt hauptsächlich bestritten haben, bevor sie zu ALG-II-Bezieher/-inne/-n wurden. Knapp 30,5 Prozent lebten zuletzt von Arbeitslosenhilfe. Einige wenige von ihnen erhielten zusätzlich ergänzende Sozialhilfe. 26 Prozent bekamen zuletzt Arbeitslosengeld, 15 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen erhielten die frühere Sozialhilfe. 13,7 Prozent lebten zuletzt von Lohn oder Gehalt. Die übrigen Befragungsteilnehmer/-innen bestritten ihren Lebensunterhalt mit Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, privaten Unterhaltsleistungen, Ausbildungsförderung oder anderen Einkommensquellen.

Erleben der Erwerbslosigkeit und Arbeitssuche

83 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen erleben die Arbeitslosigkeit ausschließlich als Belastung. Sie können ihr weder positive Aspekte abgewinnen, noch sehen sie sich bei der Bewältigung durch positive Begleitumstände entlastet oder unterstützt. Die meisten leiden in mehrerer Hinsicht unter der Arbeitslosigkeit und ihren Folgen. 90 Prozent leiden unter der materiellen Not, 71,5 Prozent vermissen es, ihre Fähigkeiten einsetzen zu können, 58,3 Prozent vermissen die beruflich vermittelten sozialen Kontakte. 37,9 Prozent nennen weitere durch die Arbeitslosigkeit bedingte Belastungen. Soziale Isolation oder Ausgrenzung, Verlust des gesellschaftlichen Ansehens und politische Diffamierung, Verlust der Lebensfreude und Depressivität, Zukunftsangst, Existenzangst und Perspektivlosigkeit, Fremdbestimmung, Kontrolle und Druck durch die ALG-II-Behörden sind die am häufigsten genannten "sonstigen" Belastungen.

41,3 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen haben angegeben, intensiv aktiv arbeitsuchend zu sein. 29,3 bezeichneten ihre Arbeitsuchaktivitäten als mäßig, 15,5 Prozent waren zum Befragungszeitpunkt nicht arbeitsuchend, sehen darin aber keine Festlegung für die Zukunft, 13,8 haben angegeben, "nicht mehr" arbeitsuchend zu sein.

Die Befragungsteilnehmer/-innen, die angegeben haben, keine Erwerbsarbeit mehr zu suchen, sind im Durchschnitt 53 Jahre alt, also deutlich älter als die Gesamtheit der Teilnehmer/-innen. Sie begründen ihr Verhalten damit, keine Hoffnung mehr auf eine Arbeitsstelle zu haben, krank zu sein, keine Absagen mehr ertragen zu können oder damit, dass sie als über 58-Jährige mit dem Arbeitsamt beziehungsweise der ALG-II-Behörde den Bezug von Arbeitslosengeld unter erleichterten Bedingungen vereinbart hätten. Mehr als die Hälfte derjenigen, die nicht mehr aktiv arbeitsuchend sind, würden sich durchaus Unterstützung bei der Arbeitsuche durch die ALG-II-Behörde wünschen, wenn eine solche denn möglich wäre.

Die Befragungsteilnehmer/-innen, die angegeben haben, zur Zeit keine Erwerbsarbeit zu suchen, sind mit 38 Jahren im Durchschnitt jünger als die Gesamtheit der Befragten. Zwar begründen auch von ihnen einige ihr derzeitiges Verhalten damit, keine Hoffnung mehr auf eine Arbeitsstelle zu haben oder keine Absagen mehr ertragen zu können. Überwiegend nennen sie jedoch andere Gründe: betreuungsbedürftige Kinder, Krankheit/Rehabilitation, Ein-Euro-Job und Kursteilnahme. Von denjenigen, die vorübergehend nicht arbeitssuchend sind, wünschen sich lediglich drei Frauen mit mehreren betreuungsbedürftigen Kindern keine Unterstützung der ALG-II-Behörde bei der Arbeitsuche.

Materielle Grundsicherung

Um festzustellen, dass das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld, das für die nicht erwerbsfähigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften gezahlt wird, für ein halbwegs sozial integriertes Leben nicht ausreichen, bedarf es keiner Befragung der Betroffenen. Hierzu genügt es, die Zusammensetzung des Regelsatzes und die Höhe der einzelnen Positionen zu kennen.

Die Frage nach den Einschränkungen oder Verzichten, die für sie am schlimmsten sind, beantworteten viele Befragungsteilnehmer/-innen mit dem Hinweis, dass es an allem fehle, also nicht einzelne Entbehrungen hervorgehoben werden könnten. Diejenigen, die doch eine Rangordnung versuchten, haben am häufigsten den Verzicht auf Urlaub, Ausflüge und Erholung genannt. Bereits an zweiter Stelle steht jedoch die Ernährung. Offenbar sparen sich viele Betroffene die Ausgaben für Dinge, die im Regelsatz nicht vorgesehen sind - etwa eine Monatskarte für den Stadtverkehr, das Abonnement einer Tageszeitung, Geburtstags- oder Weihnachtsgeschenke - buchstäblich vom Munde ab.

An dritter Stelle der am stärksten gespürten Einschränkungen und Verzichte steht die kaum mehr mögliche Pflege sozialer Kontakte, Fahrten zu Freunden und Angehörigen, der Besuch von Kino, Theater oder Konzerten. Diejenigen, die Kinder haben, leiden vor allem unter den Entbehrungen, die sie ihren Kindern zumuten müssen.

18 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen zahlen Teile der Kosten ihrer Wohnung aus der unzureichenden Regelleistung, weil ihre Wohnkosten die so genannten angemessenen Kosten übersteigen. Weitere 17 Prozent bekamen eine Aufforderung, die Kosten ihrer Unterkunft zu senken. Sie sind also bereits umgezogen oder zwangsweise auf Wohnungssuche, oder sie sehen einer baldigen faktischen Regelsatzkürzung entgegen. Bis auf ganz wenige Ausnahmen wohnen die Betroffenen bereits in durchaus bescheidenen Verhältnissen.

Den Anspruch, materielle Grundsicherung zu sein, erfüllen die Leistungen nach dem SGB II in vielen Fällen auch deshalb nicht, weil sie nicht regelmäßig, nicht rechtzeitig und/oder nicht im rechtmäßigen Umfang gewährt werden. Die Unsicherheit der Betroffenen beginnt schon damit, dass viele die komplexen und hochdifferenzierten Bestimmungen für die Leistungsgewährung nicht kennen und verstehen und damit nicht wissen, was ihnen zusteht. 22 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen haben angegeben, den (letzten) ALG-II-Bescheid, den sie bekommen haben, nicht verstanden zu haben. Weitere 13 Prozent haben angegeben, den Bescheid erst verstanden zu haben, nachdem er ihnen von Dritten erklärt worden ist. Aber auch von den 61 Prozent, die ihrer Angabe nach den Bescheid verstanden haben, sagen 29 Prozent, sie wüssten nicht, ob der Bescheid den gesetzlichen Bestimmungen gemäß korrekt ist. Insgesamt leben 36 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen mit dieser Unsicherheit bezüglich der Korrektheit ihrer Bescheide. 23 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen glauben explizit nicht, dass der (letzte) Bescheid korrekt ist. In den meisten Streitfällen geht es um Fragen der Kosten der Unterkunft und Heizung, um Umzugsaufforderungen, um die Übernahme von Umzugskosten sowie um Fragen der Einkommensbereinigung und -anrechung.

Nur zwölf Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen beurteilen die persönliche Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen in den Leistungsabteilungen der Behörden als gut. 38 Prozent beurteilen die persönliche Erreichbarkeit als eindeutig schlecht. Die anderen Befragungsteilnehmer/-innen beurteilen die Erreichbarkeit als wechselhaft oder haben damit keine Erfahrung. Die telefonische Erreichbarkeit der Mitarbeiter/-innen in den Leistungsabteilungen wird von 47 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen als eindeutig schlecht beurteilt.

ARGE-Klient/-innen schätzen durchschnittlich die persönliche Erreichbarkeit der für sie zuständigen Leistungsabteilungen etwas besser, deren telefonische Erreichbarkeit jedoch deutlich schlechter ein als Klient/-inn/-en in Optionskommunen.

Ebenso problematisch und verunsichernd wie die Erreichbarkeit der Leistungsabteilungen sind für viele Klienten die Auskünfte, die sie bekommen, falls sie jemanden erreichen. Nur 16 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen haben den Eindruck, klare Auskünfte zu bekommen, wenn sie Fragen zu ihren Anträgen oder Leistungsbescheiden haben. 35 Prozent sind mit den Auskünften manchmal oder teilweise zufrieden. 39 Prozent sind mit den Auskünften eindeutig unzufrieden. Hinsichtlich der Klarheit der Auskünfte, die sie erteilen, schneiden die ARGEn durchschnittlich im Urteil der Befragungsteilnehmer/-innen deutlich besser ab als die Optionskommunen.

Nur die Hälfte der Befragungsteilnehmer/-innen kennen irgendeine Art von Beratungsstelle, an die sie sich wenden können, wenn sie Fragen zum oder Probleme mit dem Arbeitslosengeld II haben.

Berufliche Förderung: Wünsche und Wirklichkeit

Hartz IV wurde nicht nur mit dem Versprechen, Grundsicherung für Arbeitssuchende zu sein, eingeführt. Mindestens ebenso vehement wurde angekündigt, dass die berufliche Förderung aller Arbeitsuchenden und ihre Integration in den Arbeitsmarkt intensiviert und optimiert würden. So sehr die Ankündigung die Wünsche der Erwerbslosen trifft, so sehr erleben sie sich doch auch in dieser Hinsicht enttäuscht und im Stich gelassen.

Lediglich 9 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen wünschen sich keine Unterstützung bei der Arbeitsuche durch die für sie zuständige ALG-II-Behörde. Etwas mehr als die Hälfte dieser kleinen Gruppe hat auch bei der Frage nach den eigenen Arbeitsuchaktivitäten angegeben, aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen nicht mehr arbeitsuchend zu sein. Die anderen dieser Befragungsteilnehmer/-innen sind aktiv arbeitsuchend, erwarten hierbei aber keine Unterstützung von der Behörde.

90 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen würden sich behördliche Unterstützung bei der Arbeitsuche beziehungsweise bei der Entwicklung und Realisierung beruflicher Perspektiven wünschen. Von dieser großen Gruppe wünschen sich 68 Prozent passende Stellenangebote, 53 Prozent wünschen sich eine eingehende Beratung zu ihren beruflichen Möglichkeiten, 23 Prozent wünschen sich eine Zusatzqualifikation, 20 Prozent wünschen sich eine Ausbildung oder Umschulung und 13 Prozent haben (außerdem) andere Wünsche. Dabei geht es überwiegend um die Arbeitsweise der Behördenmitarbeiter und deren Einstellungen den Arbeitsuchenden gegenüber. Vermisst wird ernsthaftes Bemühen, den Arbeitslosen zu helfen, und dass ihre Interessen, Vorstellungen und Initiativen ernst genommen und unterstützt werden.

Knapp 65 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen hatten bereits persönlichen Kontakt mit ihrem für die Arbeitsvermittlung und/oder berufliche Förderung zuständigen Ansprechpartner in der Behörde. Neun Prozent hatten bis zum Befragungszeitpunkt nur telefonischen und/oder schriftlichen Kontakt zu diesem Ansprechpartner oder dieser Ansprechpartnerin. 19 Prozent hatten noch keinen Kontakt. Sechs Prozent hatten zwar schon persönlichen Kontakt, allerdings mit unterschiedlichen Personen. Sie wissen nicht, wer wirklich ihr Ansprechpartner ist, wenn es um Fragen der Arbeitsvermittlung oder beruflichen Förderung geht.

75 Prozent derjenigen, die noch keinen Kontakt hatten, würden sich ein eingehendes Gespräch mit einem für sie zuständigen Ansprechpartner wünschen.

Von denjenigen, die bereits ein Gespräch mit ihrem oder ihrer persönlichen Ansprechpartner/-in hatten, beurteilen 52 Prozent die Gesprächsatmosphäre als freundlich, nur 14 Prozent empfanden die Atmosphäre eindeutig unfreundlich. Es haben sich jedoch nur 36 Prozent der Betroffenen in dem (letzten) Gespräch mit ihren eigenen Anliegen ernst genommen gefühlt. 25 Prozent hatten dieses Gefühl eindeutig nicht. Zu ihren Fragen hatten nur 33 Prozent der Betroffenen Auskünfte bekommen, die sie als klar empfanden. 21 Prozent hatten keine für sie klaren Auskünfte bekommen. Die jeweils zum Hundert fehlenden Prozentpunkte entfallen auf Befragungsteilnehmer/-innen, die die Gespräche hinsichtlich der genannten Kriterien zumindest teilweise befriedigend erlebten oder sich zu einer Auskunft hierzu nicht in der Lage sahen.

Befragungsteilnehmer/-innen, die in Optionskommunen leben, beurteilen die Gespräche mit ihrem für die Arbeitsvermittlung und berufliche Förderung zuständigen Ansprechpartner durchschnittlich negativer als Befragungsteilnehmer/-innen, für die eine ARGE zuständig ist. Am stärksten ist der Unterschied hinsichtlich der Erfahrung, mit den eigenen Anliegen von den Ansprechpartnern ernst genommen zu werden. Immerhin knapp 40 Prozent der 191 ARGE-Klienten fühlten sich mit ihrem oder ihren Anliegen ernst genommen. Von den 94 Optionskommune-Klienten erlebten dies nur knapp 29 Prozent. 19 Prozent der ARGE-Klienten fühlten sich eindeutig nicht ernst genommen. Von den Optionskommune-Klienten waren es 36 Prozent.

Mit knapp 30 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen waren so genannte Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen worden. In nur 16 Prozent dieser Eingliederungsvereinbarungen sehen die Betroffenen auch ihre eigenen Wünsche berücksichtigt. In kaum einer Eingliederungsvereinbarung ist mehr oder Spezifischeres geregelt, als dass die Arbeitsuchenden zur Arbeitssuche verpflichtet sind. In etlichen Fällen ist diese Verpflichtung allerdings dadurch präzisiert, dass angegeben ist, wie viele Bewerbungen innerhalb welchen Zeitraums nachzuweisen sind. Die Selbstverpflichtung der Behörden beschränkt sich dagegen in den meisten Fällen darauf, Stellenangebote zu unterbreiten, sofern welche vorhanden wären, und/oder Bewerbungskosten zu erstatten.

Ein-Euro-Jobs

Ein knappes Drittel der Befragungsteilnehmer/-innen arbeitete zum Befragungszeitpunkt in einem Ein-Euro-Job, hatte einen solchen Job bereits beendet oder war kurz davor, einen solchen Job anzutreten. Damit sind Ein-Euro-Jobs auch bei den Teilnehmer/-innen an dieser Studie - ebenso wie bei allen ALG-II-Betroffenen - die am häufigsten gewährte Eingliederungsmaßnahme.

63 Prozent der Ein-Euro-Jobber/-innen hatten von sich aus Interesse für einen solchen Job bekundet, 28 Prozent war der Job vom Amt zugewiesen worden, aber die Betroffenen waren mit der Zuweisung einverstanden. Neun Prozent wurde der Job zugewiesen, ohne dass sie damit einverstanden waren. 74 Prozent der Ein-Euro-Jobber/-innen hatten sich für einen solchen Job beworben oder waren mit der Zuweisung einverstanden, weil die Aufwandsentschädigung ein kleines Zusatzeinkommen bietet. 62 Prozent haben ihre Meldung oder ihr Einverständnis damit begründet, eine sinnvolle Aufgabe haben zu wollen. 48 Prozent hofften, auf eine reguläre Arbeitsstelle übernommen zu werden.

Bei der Frage "Haben Sie den Eindruck, dass der Ein-Euro-Job Ihnen für die berufliche Zukunft nützt?" unterschieden sich die Antworten der Befragungsteilnehmer/-innen, die zum Befragungszeitpunkt noch beziehungsweise zum Teil wohl auch erst seit kurzer Zeit im Ein-Euro-Job tätig waren, erheblich von den Antworten derjenigen, die den Job bereits beendet hatten.

Von denjenigen, die einen Ein-Euro-Job ausübten, als sie den Fragebogen ausfüllten, hofften oder glaubten 41 Prozent, dass er ihnen beruflich nützen wird, 32 Prozent bezweifelten einen solchen Nutzen, 27 Prozent wollten weder Hoffnung noch Zweifel ausdrücken. Von denjenigen, die den Job bereits beendet hatten, bejahten bloß zehn Prozent dessen Nutzen, 54 Prozent glaubten nicht, dass der Job ihnen beruflich nützt, wobei das "Glauben" dieser Befragungsteilnehmer/-innen bereits erfahrungsgestützt ist.

Trainingsmaßnahmen

Knapp 26 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen haben, seit sie ALG II beziehen, an einer Trainingsmaßnahme oder an einer Weiterbildung teilgenommen. Dabei handelte es sich nur in acht Fällen um berufliche Weiterbildungen mit fachspezifischen Inhalten. Überwiegend ging es um so genannte Bewerbungstrainings oder um Bewerbungstrainings in Kombination mit der Vermittlung von EDV-Kenntnissen.

Zu den 73 Teilnehmer/-innen an einer Trainings- oder Weiterbildungsmaßnahme gehören nur zwölf der 65 Befragungsteilnehmer/-innen, die sich eine Zusatzqualifikation wünschen. Von diesen zwölf konnten nur drei an einer Maßnahme teilnehmen, die inhaltlich ihren Qualifikationswünschen entsprach. Die Qualifikationswünsche der Betroffenen und die Qualifikations- oder Trainings"angebote" der Behörden gehen also weithin aneinander vorbei.

Belastung sozialer Beziehungen

Die Armut, der erzwungene Verzicht auf Lebens- und Verhaltensweisen, die in unserer Gesellschaft normal sind, und die fehlende Aussicht auf eine Änderung dieser Lebenssituation belasten und beeinträchtigen auch die sozialen Beziehungen der Menschen, die auf Arbeitslosengeld II angewiesen sind.

Acht Befragungsteilnehmer/-innen haben die Frage nach der Belastung ihres Familienlebens und/oder sonstiger sozialer Beziehungen nicht beantwortet. 36 haben angegeben, keine solchen Belastungen wahrzunehmen. Die anderen 241 Befragungsteilnehmer/-innen erleben ihre sozialen Beziehungen als belastet, die meisten von ihnen in mehrfacher Hinsicht.

60 Prozent der allein erziehenden Befragungsteilnehmer/-innen und die Hälfte derjenigen, die mit Partner/-in und Kindern zusammen leben, haben angegeben, dass es zwischen ihnen und den Kindern Streit wegen Geldsorgen gibt. Während von denjenigen Befragungsteilnehmer/-innen, die ausschließlich Kinder unter sieben Jahren haben, "nur" 33 Prozent angeben, dass es zwischen ihnen und ihren Kindern zu Streit wegen Geldsorgen käme, machen diese Angabe 66 Prozent derjenigen, die (auch oder ausschließlich) Kinder über 14 Jahren haben.

Noch mehr Befragungsteilnehmer/-innen, als Streit mit den Kindern wegen der Geldnot erleben, leiden darunter, dass sie ihren Kindern kein besseres Leben bieten können. 90 Prozent der Alleinerziehenden und 79 Prozent derjenigen, die mit Kind/ern und Partner/-in zusammen leben, haben angegeben, durch solche Schuldgefühle belastet zu sein.

Armut belastet nicht nur Eltern-Kind-Beziehungen, sondern auch Partnerschaften. 68 Prozent aller Befragungsteilnehmer/-innen, die mit einem Partner oder einer Partnerin und Kindern zusammenleben, und ein noch etwas höherer Anteil derer, die mit Partner/-in, aber ohne Kinder im gemeinsamen Haushalt wohnen, haben angegeben, dass es zwischen den Partnern Spannungen oder Streit wegen Geldsorgen gibt. Bis auf eine Ausnahme kennen alle mit Partner/-in und Kindern zusammenlebenden Befragungsteilnehmer/-innen, die Streit mit den Kindern wegen Geldsorgen erleben, auch solchen Streit mit der Partnerin oder dem Partner.

59 Prozent der Befragungsteilnehmer/-innen, die in einer Partnerschaft leben, leiden darunter, dem Partner beziehungsweise der Partnerin kein besseres Leben bieten zu können.

Nicht nur die Beziehungen zu Partner/-innen und Kindern, sondern auch die Beziehungen zu Freunden und Bekannten sowie zu Eltern und Geschwistern sind durch die Arbeitslosigkeit und die Geldnot belastet, häufig gestört. Dabei haben solche Beziehungen insbesondere für Alleinstehende - aber nicht nur für sie - eine hohe Bedeutung.

47 Prozent der Alleinerziehenden, die Hälfte der mit Partner/-in und Kindern zusammen lebenden Befragungsteilnehmer/-innen, 53 Prozent derjenigen, die mit Partner/-in, aber ohne Kinder leben, und nahezu 70 Prozent der allein Lebenden haben angegeben, dass sich infolge der Arbeitslosigkeit und/oder der Geldnot ihre Beziehungen zu Freunden und Bekannten verschlechtert haben.

30 Prozent der alleinstehenden, 24 Prozent der alleinerziehenden und 44 Prozent der in Partnerschaft, aber ohne Kinder lebenden Befragungsteilnehmer/-innen erleben ihre Beziehungen zu Eltern und Geschwistern durch die Arbeitslosigkeit und die Geldnot beeinträchtigt.

Von Arbeitslosengeld II leben zu müssen, treibt viele Betroffene in soziale Isolation und Einsamkeit. Zusätzlich dazu, dass mit Arbeitslosigkeit an sich schon der Verlust beruflicher Kontakte und die Kränkung des Selbstwertgefühls einhergehen, fehlen dem/der ALG-II-Bezieher/-in auch die finanziellen Möglichkeiten, unter Menschen zu gehen und mit ihnen gemeinsam etwas zu unternehmen. Viele Betroffene befürchten oder erleben darüber hinaus, dass ihre erwerbstätigen Freunde und Bekannte das negative Bild teilen, das Politiker und Medien von Erwerbslosen zeichnen. Die hoch problematischen sozialen Beziehungen der Betroffenen sind nicht eine unter anderen Folgen von Erwerbslosigkeit und Verwiesenheit auf Arbeitslosengeld II. Vielmehr sind sie Ergebnis des Zusammenwirkens und der gegenseitigen Verstärkung von materieller Not, dem Verlust des Selbstwertgefühls und der beruflichen Perspektivlosigkeit.

Es handelt sich dabei um einen Ausschnitt aus der Studie. Siehe dazu auch:

  • Ausgewählte Ergebnisse externer Link beim Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung der EKHN
  • Der ausführliche Ergebnisbericht kann bei Marion Schick (m.schick@zgv.info) bestellt werden. Er kostet 8 Euro. Für Menschen mit geringem Einkommem 4 Euro.
  • "Ich hab's mir nicht ausgesucht". Ergebnisbericht einer Studie zu den Auswirkungen von Hartz IV auf die Betroffenen
    "Von Ende März bis Ende September 2006 hat die Sozialwissenschaftlerin Anne Ames im Auftrag des Zentrums Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV) der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau eine Fragebogenerhebung bei Bezieherinnen und Beziehern von Arbeitslosengeld II (ALG II) durchgeführt. Ziel der Erhebung war es, die Umsetzung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und deren Auswirkungen aus der Sicht und dem Erleben der Betroffenen zu erkunden." Interview mit Anne Ames von Jens Wernicke in telepolis vom 07.08.2007 externer Link

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