«Die Menge des Unfugs wächst proportional zur Arbeitszeit» – Warum wir unser Verhältnis zur Arbeit radikal ändern müssen
postmodern times. Grafik der FAU MannheimInterview von Martin Helg mit dem Soziologen Harald Welzer bei der Neuen Züricher Zeitung online vom 6. September 2019: „Herr Welzer, in Ihrem neuen Buch «Alles könnte anders sein» beschreiben Sie einen Moment am Flughafen, wo Ihnen die Laptops und Handys der Wartenden plötzlich als Waffen erscheinen. Harald Welzer: Ich kenne ja noch die Handy-freien Zeiten aus der Vergangenheit, als die Arbeitszeit noch begrenzt war. Heute haben wir in vielen Berufen entgrenzte Arbeitszeiten. Das schlägt sich darin nieder, dass viele ihre Laptops aufklappen oder ihre Arbeit per Smartphone erledigen, egal, wann und wo. Die Struktur der Geräte selbst veranlasst dazu, ständig online und erreichbar zu sein. Und die höhere Verfügbarkeit wird natürlich auch gefordert und vorausgesetzt. Das übt einen unglaublichen Druck auf die Leute aus, sich bereitzuhalten. (…) Sie kommen ja nicht dazu, einen klaren oder neuen Gedanken zu fassen, wenn Sie keine Freiräume haben, wo Sie einmal unstrukturiert ziellos reflektieren können. Es ist ein Irrtum, zu glauben, dass gute Ideen planmässig entwickelbar sind oder dass es dafür bestimmte festgelegte Zeiten gibt, in denen man denkt oder aufhört zu denken. Insofern sind ja gerade die absichtslosen, ziellosen Phasen im Ergebnis viel produktiver als das Weiterlaufen im Rad. (…) Wir optimieren an der Symptomatik rum, ohne die Frage zu stellen: Ist das eigentlich sinnvoll? Trägt das etwas zur gesellschaftlichen Entwicklung im 21.Jahrhundert bei, zur Bewältigung des zentralen Problems einer zunehmend gefährdeten Biosphäre und Ökosphäre? Die Antwort ist: Nein. Genauso ist es mit der Arbeit: Wir haben super Ausgangsbedingungen dafür, unsere Gesellschaft inklusive Wirtschaft besser zu machen, als sie gegenwärtig ist. Doch funktioniert das nicht, indem ich sage, die Zukunft wird genauso wie die Gegenwart – nur optimiert. Wenn ich falsche Entwicklungen habe, hat es wenig Sinn, die falschen Entwicklungen zu verbessern. Oftmals ist ein kompletter Programmwechsel besser als die Optimierung des Programms. Ich muss nicht immer in demselben Modus weiterdenken und Prozesse optimieren und prüfen, ob sie tatsächlich optimiert sind oder nicht und dann nochmals optimieren. Ich kann halt ganz anders denken.“ – Achtung: Der Beitrag erforderte eine – wenn auch kostenlose – Registrierung! weiterlesen »

Individuelle Bedürfnisse, kollektive Aktionen, politische Alternativen – Beiträge zur neuen Arbeitszeitdebatte
IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld„Um das Thema Arbeitszeit ist es in den deutschen Gewerkschaften lange still gewesen. Zwar war in der Krise 2008/09 die vorübergehende und von den Beschäftigten größtenteils selbst finanzierte Arbeitszeitverkürzung von zentraler Bedeutung, um Massenentlassungen bei den Stammbelegschaften weitgehend zu vermeiden – ein offensichtlicher Beleg dafür, dass Arbeitszeitverkürzung Beschäftigung sichert –, doch ging die anschließende Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung: In den folgenden Boomjahren wurden Arbeits- und Betriebsnutzungszeiten ausgeweitet, haben die Unternehmen die Flexibilisierung einseitig zu ihren Gunsten vorangetrieben. Zudem berichten Beschäftigte aller Branchen davon, dass sich Arbeitsintensität und -belastung drastisch erhöht haben. Höchste Zeit also, die Fragen nach der Länge und der Verteilung der Arbeitszeiten wieder anzugehen und eine neue (arbeits-)zeitpolitische Offensive zu starten, für die Richard Detje, Sybille Stamm und Florian Wilde bereits 2014 in der von der Rosa-Luxemburg-Stiftung herausgegebenen Broschüre «Kämpfe um Zeit» plädiert haben. Die Gewerkschaften haben das Thema Arbeitszeit endlich wiederentdeckt und in die tarifpolitischen Auseinandersetzungen getragen, wie die Tarifabschlüsse bei der Bahn, in der Metallindustrie und anderswo dokumentieren. Gleichzeitig arbeiten Unternehmerverbände und (neo-)liberale Politiker*innen unter dem Vorwand der Digitalisierung an der Deregulierung des Arbeitszeitgesetzes. Da die «Kämpfe um Zeit» also wieder entbrannt sind, steht in den Gewerkschaften und in der Linken eine neue Arbeitszeitdebatte an. Diese steckt allerdings noch in den Anfängen. Um sie zu befördern, versammelt die vorliegende Broschüre Beiträge über unterschiedliche Aspekte und aktuelle Entwicklungen…“ Hinweis auf die von Daniel Behruzi und Fanny Zeise herausgegebene Broschüre „Individuelle Bedürfnisse, kollektive Aktionen, politische Alternativen“ vom Juli 2019 bei der Rosa-Luxemburg-Stiftung samt Inhaltsverzeichnis als Materialien Nr. 28 zum Download weiterlesen »
IG Metall: 190 000 Beschäftigte der Metall- und Elektroindustrie, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder Schicht arbeiten, wollen im nächsten Jahr acht zusätzliche freie Tage statt mehr Geld"Um das Thema Arbeitszeit ist es in den deutschen Gewerkschaften lange still gewesen. Zwar war in weiterlesen »

Wie können wir eine gesunde Arbeitswelt schaffen?
postmodern times. Grafik der FAU Mannheim„… Flexibilität muss mit der Belegschaft abgestimmt werden und passgenau auf die Arbeitnehmer zugeschnitten sein. Diese Herangehensweise ist eine notwendige, nicht aber eine ausreichende Bedingung für eine gesunde Arbeitswelt. (…) Flexible Arbeitszeitmodelle erfordern oft mehr Verantwortungsbewusstsein seitens der Mitarbeiter und bedürfen deshalb auch vorbereitender und unterstützender Maßnahmen. Flexible Arbeitszeiten machen aber auch ein effektives Selbstmanagement notwendig, um Berufs- und Privatleben in Einklang miteinander zu bringen. Auch in diesem Fall müssen Mitarbeiter geeignete Werkzeuge an die Hand bekommen, um die Herausforderungen erfolgreich meistern zu können. Diese Betrachtungen zeigen, dass flexible Arbeitszeiten nicht nur eine zeitliche, sondern auch eine methodische Komponente mit sich bringt. Die gesundheitlichen Auswirkungen hängen maßgeblich davon ab, wie mit diesen methodischen Komponenten umgegangen wird. (…) Der 5-Stunden-Tag wird nicht überall umsetzbar sein, jedoch erlaubt er eine andere Perspektive auf das Thema Arbeitszeit. Nicht die Zahl der Arbeitsstunden ist entscheidend, sondern die tatsächliche Leistung. (…) In der Vergangenheit wurde das Gesundheitsmanagement in Betrieben vernachlässigt. Erst in den letzten Jahren hat es wirklich an Bedeutung gewonnen. (…) Unsere moderne Arbeitswelt stellt Arbeitnehmer und Arbeitgeber vor große Herausforderungen. Die beschriebenen Aspekte zeigen auf, dass eine gesunde Arbeitswelt an vielen verschiedenen Stellen geschaffen werden muss. Es ist eine Gestaltungsaufgabe, die eines ganz deutlich macht: Die Arbeit muss den Menschen und ihren Bedürfnissen dienen und nicht umgekehrt. Dieser Leitsatz ist die Bedingung für eine gesunde Arbeitswelt. Denn ohne Gesundheit ist alles nichts.“ Beitrag von Adrian Sonder vom 10. Juli 2019 bei Zukunft der Arbeit weiterlesen »
postmodern times. Grafik der FAU Mannheim"... Flexibilität muss mit der Belegschaft abgestimmt werden und passgenau auf die Arbeitnehmer zugeschnitten sein. Diese Herangehensweise ist eine notwendige, nicht aber eine ausreichende Bedingung für eine gesunde Arbeitswelt. (...) Flexible Arbeitszeitmodelle erfordern oft mehr Verantwortungsbewusstsein seitens der weiterlesen »

[Besoffenes zum Arbeitsrecht] FDP sieht Biergartenkultur in Gefahr und will Arbeitsregeln ändern
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!„Die FDP will mit einer Lockerung der Arbeitszeitregelungen für Gastronomie-Beschäftigte die Biergartenkultur in Deutschland retten. Das geht aus einem Antrag der Bundestagsfraktion hervor, über den das Parlament nach der Sommerpause beraten soll, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Montag) berichtet. Der FDP-Arbeitsmarktpolitiker Jens Beeck sagte mit Blick auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz: „Niemand soll wegen bürokratischer und unflexibler Regelungen vor verschlossenen Biergärten stehen.“ Die Liberalen wollen mit dem Vorstoß eine zu Jahresbeginn in Kraft getretene Verschärfung der Vorschriften zurückdrehen, wie es heißt. Für die sogenannte „Arbeit auf Abruf“ gilt den Angaben zufolge aktuell eine Arbeitszeit von 20 statt bislang 10 Stunden als vereinbart, wenn die wöchentliche Arbeitszeit nicht ausdrücklich festgelegt ist. Bei 9,19 Euro Mindestlohn pro Stunde könne dies zu Problemen führen. „Minijobber und deren Arbeitgeber laufen somit Gefahr, schnell die 450 Euro-Grenze zu übertreten, obwohl ausdrücklich nur eine geringfügige Beschäftigung auf beiden Seiten gewünscht ist“, heißt es demnach im FDP-Antrag. Die Partei fordert eine Anhebung der Grenze für geringfügige Beschäftigung auf 551,40 Euro monatlich. Ferner sollen Sonderregelungen für die Gastronomie gelten, etwa eine Verkürzung der Ankündigungsfrist für „Arbeit auf Abruf“ von vier auf zwei Tage.“ Agenturmeldung vom 30. Juni 2019 bei Handelsblatt online weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Die FDP will mit einer Lockerung der Arbeitszeitregelungen für Gastronomie-Beschäftigte die Biergartenkultur in Deutschland retten. Das geht aus einem Antrag der Bundestagsfraktion hervor, über den das Parlament nach der weiterlesen »

StechuhrVom Arbeitgeber abgezockt: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stralsund wehrte sich ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kürzung seines Lohns wegen fehlender Einsätze: „… Der Kläger arbeitete fast acht Jahre bei einem Arbeitgeber in der Metallbaubranche. Im Arbeitszeitkonto sammelten sich über die Jahre haufenweise Minusstunden an. Und dies obwohl der Kläger während seiner Montageeinsätze ein Höchstmaß an Überstunden machte und teilweise bis 70 Stunden pro Woche arbeitete. (…) Am Ende des Arbeitsverhältnisses im April 2017 stellte der Arbeitgeber dem Kläger wie vermeintlich vereinbart 163 Minusstunden in Rechnung und kürzte den letzten Lohn entsprechend. Gegen den Abzug wehrte sich der Kläger. (…) Mit Hilfe seiner rechtsschutzgewährenden Gewerkschaft und dem DGB Rechtsschutzbüro Stralsund konnte rekonstruiert werden, wie sich das Arbeitszeitkonto entwickelt hätte ohne diese betrieblich veranlassten Minusstunden. Am Ende stand gar ein Stundenplus von 465 Überstunden in drei Jahren(!) zu Buche. Auch dies klagte das IG Metall-Mitglied entsprechend ein. (…) Der Arbeitgeber wollte dies nicht auf sich sitzen lassen und führte an, der Kläger habe immer Montagetätigkeiten gewünscht und nur deswegen seien nicht ständig Einsätze vorhanden gewesen. Weiterhin sei das Arbeitszeitkonto vereinbart worden und damit eine Verrechnung von Plus- und Minusstunden zulässig. (…) Zu Unrecht urteilte das Gericht erster Instanz. Die Vereinbarung über das Arbeitszeitkonto war unwirksam. Damit musste der Arbeitgeber jede geleistete Stunde bezahlen und konnte er betrieblich veranlasste Minusstunden im Gegenzug nicht zum Abzug bringen, denn der Kläger hatte aus dem Arbeitsvertrag einen Beschäftigungsanspruch. In wesentlichen Teilen hielt diese Rechtsprechung dann auch vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern. In seinem Urteil verurteilte das LAG den Beklagten erneut zur Zahlung des einbehaltenen Geldes für die Minusstunden und zu einem großen Teil auch zur Bezahlung der Überstunden. Vom Klageantrag des Klägers wurde nur unwesentlich wegen einiger Unstimmigkeiten im berechneten Stundenumfang abgewichen…“ Mitteilung 13. Juni 2019 von und bei der DGB Rechtsschutz GmbH weiterlesen »
StechuhrVom Arbeitgeber abgezockt: Im Verfahren vor dem Arbeitsgericht Stralsund wehrte sich ein Arbeitnehmer erfolgreich gegen die Kürzung seines Lohns wegen fehlender Einsätze: "... Der Kläger arbeitete fast acht Jahre bei einem Arbeitgeber in der Metallbaubranche. Im Arbeitszeitkonto sammelten sich über die Jahre haufenweise weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Im Vergleich zu anderen Ländern ist Abrufarbeit in Deutschland relativ stark reguliert; nicht zuletzt durch die Anfang 2019 in Kraft getretene Reform des Arbeitszeitgesetzes. In der Praxis bleiben dennoch Schutzlücken bestehen. Neben formellen lassen sich eine Reihe von informellen Varianten von Abrufarbeit identifizieren, an denen die Re-Regulierung vorbeigeht. 2017 waren rund 5,4 Mio. Beschäftigte in formaler Abrufarbeit tätig, davon rund 1,7 Mio. auf der Basis von §12 TzBfG. Hinzu kamen 2,1 Mio. Beschäftigte ohne festgelegte vertragliche Arbeitszeit. Wie viele von ihnen sich informellen Varianten von Abrufarbeit zuordnen lassen, ist schwer zu bestimmen. Formale Abrufarbeit tritt überproportional häufig in Kombination mit Niedriglöhnen und niedrigem Stundenvolumen auf. Das gilt auch für die Gruppe der Beschäftigten ohne vertraglich festgelegte Arbeitszeit. Hier besteht weiterer Forschungsbedarf.“ Zusammenfassung des IAQ-Report 3/2019 von Karen Jaehrling und Thorsten Kalina weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Im Vergleich zu anderen Ländern ist Abrufarbeit in Deutschland relativ stark reguliert; nicht zuletzt durch die Anfang 2019 in Kraft getretene Reform des Arbeitszeitgesetzes. In der Praxis bleiben dennoch weiterlesen »

Große Gender Pay Gaps in einzelnen Berufen hängen stark mit der überproportionalen Entlohnung von langen Arbeitszeiten zusammen
Frauenpower - Gegen LohnungleichheitBerechnungen mit der Verdienststrukturerhebung zeigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap in unterschiedlichen Berufen zwischen minus neun und 27 Prozent variiert: In Berufen, in denen der Lohn mit der Anzahl der Arbeitsstunden überproportional ansteigt, ist die Verdienstlücke zwischen Männern und Frauen größer. Gender Pay Gap ist auch in Berufen, die größtenteils in Privatunternehmen ausgeführt werden oder die einen großen Anteil an Führungskräften haben, signifikant größer. Veränderung in der Arbeitsorganisation und die Förderung von Top-Sharing könnten zu kleineren Verdienstlücken zwischen Männern und Frauen führen. Auch größere Tarifbindung kann zur Reduzierung des Gender Pay Gaps beitragen…“ DIW Wochenbericht 10/2019 von Aline Zucco weiterlesen »
Frauenpower - Gegen Lohnungleichheit"Berechnungen mit der Verdienststrukturerhebung zeigen, dass der bereinigte Gender Pay Gap in unterschiedlichen Berufen zwischen minus neun und 27 Prozent variiert: In Berufen, in denen der Lohn mit der Anzahl der Arbeitsstunden überproportional ansteigt, ist die Verdienstlücke zwischen Männern und weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Seit Jahresbeginn gelten für die Nutzung von Arbeit auf Abruf etwas strengere Regeln. Zumindest auf dem Papier erhalten die so Beschäftigten ein wenig mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. In der Praxis wird jedoch alles beim Alten bleiben, und auch an den Problemen, die diese extreme Beschäftigungsform mit sich bringt, ändert sich dadurch nichts. (…) Seit Jahresbeginn sind die Vorgaben zum flexiblen Arbeitseinsatz leicht verschärft worden. Zwar kann der Arbeitgeber weiterhin den Umfang des wöchentlichen Mindestarbeitsvolumens frei wählen. Tut er das nicht, so gilt jetzt eine Arbeitszeit von 20 statt zuvor zehn Stunden pro Woche als vereinbart. Ist ein wöchentliches Mindestarbeitsvolumen festgeschrieben, so darf der Arbeitgeber seit Jahresanfang maximal 25 Prozent der wöchentlichen Arbeitszeit zusätzlich abrufen. Gilt ein wöchentliches Höchstarbeitsvolumen, so darf nur noch bis zu 20 Prozent davon weniger abgerufen werden. (…) Unverändert blieb die Reglung zur Wochenarbeitszeit, wie auch die obligatorische Vorankündigungsfrist von vier Tagen erhalten blieb – und mit ihr der Druck auf die Beschäftigten, sie mögen angesichts eines plötzlichen und unvorhersehbaren Arbeitsanfalls doch bitte „freiwillig“ kürzerfristig erscheinen. Gleiches gilt im Prinzip auch für den Arbeitsvolumenkorridor. (…) Für den daher größtenteils wohl nur auf dem Papier gewährten Mindestschutz gibt es übrigens, wie schon aus anderen Gesetzeswerken (etwa zur Regulierung der Leiharbeit) bekannt, noch ein perfides Schlupfloch, namens „tarifdispositive Regelung“. Damit ist gemeint, dass per Tarifregelungen von Gesetzesvorschriften abgewichen werden darf. Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber seit dem Jahr 2001 auch bei der Abrufarbeit eingeräumt. Im aktuellen Gesetzestext heißt es ausdrücklich, dass von den oben angeführten Reglungen per Tarifvertrag „zu Ungunsten des Arbeitnehmers“ abgewichen werden kann…“ Beitrag von Markus Krüsemann vom 21.02.2019 bei miese Jobs weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Seit Jahresbeginn gelten für die Nutzung von Arbeit auf Abruf etwas strengere Regeln. Zumindest auf dem Papier erhalten die so Beschäftigten ein wenig mehr Planungs- und Einkommenssicherheit. In der weiterlesen »

»
Österreich »
»
[Nicht nur in Österreich] Selbstgesteuerte Arbeitszeiten – zwischen Zeitsouveränität und Selbstausbeutung
Flexible ArbeitszeitenDie Flexibilisierung der Arbeitszeit ist seit Jahrzehnten ein heißes Eisen der politischen Auseinandersetzung. Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen haben ein Bedürfnis nach flexiblen Arbeitszeiten. Wie viel Mitsprache haben aber unselbstständig Beschäftigte in Österreich bei der Arbeitszeit und was bedeuten selbstgesteuerte Arbeitszeiten in der Praxis? Dort, in der gelebten Arbeitszeitgestaltung, zeigt sich, dass die Mehrheit immer noch nicht autonom ist, und dass wachsende Freiräume zu längeren Arbeitszeiten, aber auch zu mehr Zufriedenheit führen. (…) Generell arbeiten ArbeitnehmerInnen mit selbstgesteuerten Arbeitszeiten durchschnittlich länger. Auffallend ist hierbei, dass ein höherer Grad der Selbststeuerung zwar mit mehr Arbeitsstunden einher­geht, nicht jedoch mit mehr Überstunden. 5,3 Prozent der unselbstständig Vollzeitbeschäftigten haben weder fixe Arbeitszeiten noch irgendeine Form der Zeiterfassung. Hier scheint eine korrekte Bestimmung der Arbeitszeit, geschweige denn eine Überstundenabgrenzung, kaum noch möglich zu sein. Eine automatische Zeiterfassung geht hingegen auch bei selbstgesteuerter Arbeitszeitorganisation mit durchschnittlich kürzeren Arbeitszeiten einher. Gerade für ArbeitnehmerInnen, die keine fix vorgegebenen Arbeitszeiten haben, ist es also umso wichtiger, auf korrekte Erfassung der gearbeiteten Zeiten zu achten. Aufgabe der Interessenvertretung der ArbeitnehmerInnen, aber auch insgesamt aller für den Gesundheitsschutz von ArbeitnehmerInnen verantwortlichen Institutionen, ist es deshalb, ein Bewusstsein für die Gefahren, die mit selbstgesteuerter Arbeitszeit einhergehen, zu schaffen…“ Beitrag von Franz Astleithner und Bettina Stadler vom 3. Dezember 2018 im Arbeit&Wirtschaft-Blog des ÖGB weiterlesen »
Flexible Arbeitszeiten"Die Flexibilisierung der Arbeitszeit ist seit Jahrzehnten ein heißes Eisen der politischen Auseinandersetzung. Sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen haben ein Bedürfnis nach flexiblen Arbeitszeiten. Wie viel Mitsprache haben aber unselbstständig Beschäftigte in Österreich bei der Arbeitszeit und was bedeuten selbstgesteuerte Arbeitszeiten weiterlesen »

ver.di: Überstunden sind kein Hobby… Beschäftigte in Deutschland haben im vergangenen Jahr im Schnitt rund vier Überstunden pro Woche angehäuft. Besonders betroffen waren Fahrer von Lieferwagen und Lkw mit im Schnitt 7,2 Stunden Mehrarbeit, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag berichteten. Sie zitierten aus der jüngsten Arbeitszeitbefragung der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die über mehrere Wochen rund 10.000 Angestellte befragte. Den Ergebnissen zufolge kamen Vollzeitbeschäftigte im Schnitt sogar auf fast fünf Überstunden. (…) Die Experten der BAuA wiesen den Berichten zufolge vor allem auf die Belastungen für Paketzusteller durch den Boom des Onlinehandels hin. »Da die Gruppe im Straßenverkehr mobil beschäftigt ist, können Fehler besonders weitreichende und teilweise tödliche Auswirkungen haben«, heißt es in dem Bericht, aus dem die Funke Zeitungen zitierten. Positiv vermerkten die Autoren, dass es immer mehr Möglichkeiten gebe, die Arbeitszeit flexibel zu gestalten. Insgesamt aber habe sich die Zahl der Überstunden im Vergleich zur ersten Befragung 2015 allerdings kaum verändert…“ Meldung bei neues Deutschland vom 26. Oktober 2018 und dazu die BAuA weiterlesen »
ver.di: Überstunden sind kein Hobby"... Beschäftigte in Deutschland haben im vergangenen Jahr im Schnitt rund vier Überstunden pro Woche angehäuft. Besonders betroffen waren Fahrer von Lieferwagen und Lkw mit im Schnitt 7,2 Stunden Mehrarbeit, wie die Zeitungen der Funke Mediengruppe am Freitag weiterlesen »

postmodern times. Grafik der FAU MannheimDie Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt Arbeitszeit-Alarm: Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren Behörden immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Knapp 15.200 Arbeitszeit-Kontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer im vergangenen Jahr durch – 21 Prozent weniger als im Vorjahr und 41 Prozent weniger als noch im Jahr 2010. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Susanne Ferschl (Linke) hervor, die der NGG exklusiv vorliegt. Danach entdecken die Kontrolleure bei zwei Drittel aller Prüfungen einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Von einer „schockierenden Bilanz“ und einem „Kontroll-Desaster“ spricht die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger. „Wenn ein Betrieb rechnerisch nur alle 230 Jahre mit einer Kontrolle rechnen muss, dann droht das Arbeitszeitgesetz – eines der wichtigsten Schutzgesetze für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland – zum Papiertiger zu werden.“ Die Aufsichtsbehörden der Länder müssten ihr Personal rasch massiv aufstocken, fordert die Gewerkschaft NGG. Laut Bundesarbeitsministerium beschäftigten die Landesbehörden im Jahr 2016 lediglich 2.965 Aufsichtsbeamte „Statt über Experimentierräume beim Arbeitszeitgesetz nachzudenken, sollte die große Koalition sich lieber um eine wirksame Kontrolle kümmern“, so Rosenberger. Eine Aufweichung des Gesetzes, wie sie Arbeitgeberverbände, allen voran der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), fordern, dürfe es unter keinen Umständen geben…“ NGG-Pressemitteilung vom 19. September 2018 weiterlesen »
postmodern times. Grafik der FAU Mannheim"Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt Arbeitszeit-Alarm: Obwohl Schicht-, Nacht- und Wochenendarbeit seit Jahren zunehmen, kontrollieren Behörden immer seltener die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. Knapp 15.200 Arbeitszeit-Kontrollen führten die Arbeitsschutzbehörden der Bundesländer im vergangenen Jahr durch – 21 Prozent weiterlesen »

Dauerlüge Flexibilität – Dr. Rolf Geffken zur Keule Arbeit 4.0 und zur Notwendigkeit der Vollzeitarbeit
postmodern times. Grafik der FAU MannheimAuf der Tagung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg am 15.6.2018 zum Thema „Arbeitszeitrecht“ trat einiges Erhellendes zur Realität unserer „Arbeitszeitwelt“ zu Tage. Fakten, die nicht nur von den Protagonisten der offiziellen Debatte ignoriert werden sondern auch von denen, die meinen, an der „Gestaltung“ von Arbeit 4.0 durch eigene Beiträge mitwirken zu sollen, darunter auch die IG Metall, andere Gewerkschaften aber auch bisweilen naive und am Co-Management interessierte Betriebsräte (…)  Nur all zu schnell haben die Gewerkschaften dies vergessen: Mit dem Arbeitszeitgesetz des Kanzlers Helmut Kohl wurden die 60-Stunden-Woche (bei einem Zeitausgleich innerhalb von 6 Monaten) und damit auch die Arbeitszeitkonten eingeführt. Es kann also nicht darum gehen, das Arbeitszeitgesetz zu „verteidigen“ sondern darum zurückzukehren zu dem in den 1980er Jahren aufgenommenen Kampf um die 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich. Die Forderung muß daher lauten: ZURÜCK ZUR VOLLZEITARBEIT UND ZUM KAMPF UM MASSIVE ARBEITSZEIT-VERKÜRZUNGEN BEI VOLLEM LOHNAUSGLEICH !“ Beitrag von Dr. Rolf Geffken vom 20. Juni 2018 bei Rat & Tat weiterlesen »
postmodern times. Grafik der FAU Mannheim"Auf der Tagung der Deutsch-Japanischen Gesellschaft für Arbeitsrecht an der Bucerius Law School in Hamburg am 15.6.2018 zum Thema „Arbeitszeitrecht“ trat einiges Erhellendes zur Realität unserer „Arbeitszeitwelt“ zu Tage. Fakten, die nicht nur von den Protagonisten der offiziellen weiterlesen »

Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!4,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten auf Abruf. Besonders häufig ist Arbeit auf Abruf unter Minijobbern verbreitet: Hier beträgt der Anteil 12 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg und des Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung Halle (IWH). Arbeit auf Abruf unterscheidet sich von Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst dadurch, dass lediglich die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit vereinbart ist, die Lage der Arbeitszeit jedoch vom Arbeitgeber variabel festgelegt werden kann. Rufbereitschaft wird dagegen zusätzlich zur regulären Arbeit geleistet. Der Arbeitnehmer muss im Bedarfsfall dann innerhalb einer vorab vereinbarten Frist zu seinem Arbeitsplatz kommen. Ein typischer Fall sind Notdienste bei Versorgungsunternehmen. Bereitschaftsdienst wird ebenfalls zusätzlich zur regulären Arbeitszeit geleistet, allerdings muss die Arbeitsaufnahme bei Bedarf häufig unverzüglich stattfinden. Daher wird bei Bereitschaftsdiensten in der Regel ein Aufenthalt im Betrieb vereinbart. Der Arbeitnehmer kann im Bereitschaftsdienst jedoch lesen oder schlafen, solange seine Arbeitskraft nicht in Anspruch genommen wird. Bereitschaftsdienst ist ebenso wie Rufbereitschaft beispielsweise in Krankenhäusern üblich. Insgesamt arbeiten 6 Prozent der Beschäftigten in Tätigkeiten mit Rufbereitschaft und 5,5 Prozent in Tätigkeiten mit Bereitschaftsdienst…“ Presseinformation des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung vom 13.6.2018 weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"4,5 Prozent der Beschäftigten in Deutschland arbeiten auf Abruf. Besonders häufig ist Arbeit auf Abruf unter Minijobbern verbreitet: Hier beträgt der Anteil 12 Prozent. Das zeigt eine aktuelle Studie weiterlesen »

»
Österreich »
»
Die Zeit nach dem Kapitalismus. Wie würden wir unsere Zeit organisieren, wenn wir von den Zwängen des Kapitalismus frei wären?
Paul Lafargue, Recht auf FaulheitIn einer sozialistischen Gesellschaft, schrieb Karl Marx, könnte jeder den Tag nach seinen eigenen Wünschen gestalten: Jagen am Morgen, Angeln am Mittag und Kritisieren nach dem Abendessen. Heute dagegen wirkt es für die meisten schon wie eine post-kapitalistische Utopie, zu schlafen, wenn man müde ist und aufzustehen wenn man sich erholt hat. Vor hundert Jahren wurde in den USA die Sommerzeit eingeführt, eine Erfindung mit dem Ziel die maximale Arbeitskraft aus den Arbeiterinnen herauszuwringen. Wir erlauben uns aus diesem Anlass darüber nachzudenken wie eine Gesellschaft aussehen würde, in der die Zeit für die Arbeiterinnen gemacht würde anstatt für das Kapital. (…) Arbeiterinnen haben blutige Kämpfe darum ausgefochten, welchen Anteil der eigenen Lebenszeit Bosse und Aktionärinnen verlangen dürfen. Wie tagtäglich zu erleben, sind Arbeiterinnen in diesen Kämpfen heute relativ geschwächt (…) Ganz im Gegensatz dazu könnten wir die ungefüllte, langsame Zeit für uns in Anspruch nehmen, sie nutzen, um miteinander in Beziehung zu treten und uns auf eine Art und Weise auszutauschen, die sich nicht auf den Konsum von Waren konzentriert. Wenn wir wirklich weniger arbeiten müssten, hätten wir die Möglichkeit unsere Wochen und Monate völlig anders zu gestalten. Wir könnten unsere freie Zeit vernünftig nutzen, wertschätzen und zugleich sicherstellen, dass alle Menschen ein würdevolles Leben leben, das es ihnen ermöglicht diese Zeit zu genießen. (…) Natürlich wäre in einer post-kapitalistischen Zukunft nicht alles anders. Essen müsste noch immer angebaut, Kinder unterrichtet, Gebäude repariert werden. Es wäre nicht so, dass niemand mehr Verpflichtungen hätte. Der Unterschied wäre, dass wir uns von dem unnachgiebigen Zugriff auf unsere Zeit lösen könnten, den der Zwang zur Gewinnmaximierung fordert. Wir müssten uns mit der Frage befassen, wie wir unsere Zeit zwischen den Bedürfnissen der Gesellschaft und dem Recht auf selbstbestimmtes Leben aufteilen…“ Artikel von Miya Tokumitsu bei Ada, erschien zuerst auf Englisch in Jacobin-Magazine. Übersetzung von Antje Dieterich weiterlesen »
Paul Lafargue, Recht auf Faulheit"In einer sozialistischen Gesellschaft, schrieb Karl Marx, könnte jeder den Tag nach seinen eigenen Wünschen gestalten: Jagen am Morgen, Angeln am Mittag und Kritisieren nach dem Abendessen. Heute dagegen wirkt es für die meisten schon wie eine post-kapitalistische Utopie, weiterlesen »

Unter dem Deckmantel der Gastfreundschaft. Verspätete Gäste, längere Feiern – das Gastgewerbe will solche Unwägbarkeiten der Branche auf seine Beschäftigten abwälzen
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht ähnlich funktioniert: das Gastgewerbe. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga trommelt seit Jahren intensiv für eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes, das, wenn man ihm glaubt, der größte Feind der Gastfreundschaft zu sein scheint. (…) Das Gastgewerbe verdeutlich damit ziemlich genau, worum es bei den andauernden Angriffen auf das Arbeitszeitgesetz eigentlich geht. Schwankende Nachfrage, Veranstaltungen, die länger dauern, launisches Wetter oder andere Unwägbarkeiten fordern die Planung der Betriebsabläufe heraus. Die Risiken dafür will jedoch nicht der Chef, sondern sollen die Beschäftigten tragen. Nichts anderes bedeutet eine Umstellung von täglichen auf wöchentliche Arbeitszeitlimits. (…) Der Koalitionsvertrag kommt mit seiner Öffnungsklausel für das Arbeitszeitgesetz den Forderungen der Arbeitgeber entgegen. Dennoch ist die Dehoga enttäuscht. Denn von den Vorgaben abweichen dürften nur Betriebe mit Tarifvertrag, was zugleich ein Anreiz für Tarifbindung sein soll. Dies sei eine »schallende Ohrfeige für alle kleinen und mittleren Betriebe, die gar keinen Betriebsrat haben«, beklagt Dehoga-Chef Guido Zöllick. Für eine Niedriglohnbranche wie das Gastgewerbe ist ein Tarifvertrag offenbar immer noch schlimmer als das Arbeitszeitgesetz.“ Artikel von Ines Wallrodt im ND online vom 15.03.2018, siehe zum Hintergrund das Dossier: Weißbuch Arbeiten 4.0 des BMAS – Flexibilisierung 4.0? Neuer Angriff auf das Arbeitszeitgesetz weiterlesen »
Kapovaz: Arbeit auf Abruf. Grafik für das LabourNet Germany von Tatjana Sarazhynska - wir danken!"Angeblich stellt die Digitalisierung den 8-Stunden-Tag und die gesetzlichen Ruhezeiten infrage. Im Hintergrund wird die Debatte auf der Arbeitgeberseite jedoch maßgeblich von einer Branche befeuert, die seit Jahrhunderten recht weiterlesen »

nach oben