KapitalismuskritikEin entwickeltes Verständnis der gesellschaftlichen Entfremdungsverhältnisse und der ihnen zugrunde liegenden Ausbeutungsstrukturen ist für einen kritischen Gegenwartsbegriff von zentraler Bedeutung. Denn nur auf dessen Grundlage kann herausgearbeitet werden, welche überflüssig gewordenen Formen von Herrschaft und individuellen Leids durch die Aufrechterhaltung der herrschenden sozioökonomischen Organisationsformen am Leben erhalten werden. Allerdings hat die Entfremdungstheorie nicht nur in den akademischen Sozialwissenschaften, sondern auch in Teilen der aktuellen Marxismusdiskussion einen schlechten Ruf – und das obwohl sie für eine radikale Kapitalismuskritik von zentraler Bedeutung ist. (…) Ohne die Inbezugsetzung von Entfremdung zu menschlichen Selbstentfaltungspotentialitäten als normativen Horizont wäre nicht begründbar, warum Ausbeutung und Fremdbestimmung, Bedürftigkeit und soziale Bedrückung überwunden werden sollen. Es müsste auch unbegriffen bleiben, warum es Marx nicht mehr um die Fragen bloßer Verteilungsgerechtigkeit geht, sondern darum, die gesellschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit nach den der »menschlichen Natur würdigsten und adäquatesten Bedingungen« zu organisieren. (…) Aktuell nimmt entfremdete Arbeit auch in den IT-dominierten Tätigkeitbereichen zu, wo es sich nach Ansicht des machtkonformen Zeitgeistes eigentlich um Reservate kreativen, eigenverantwortlichen und selbstbestimmten Arbeitens handeln solle. In der Welt zunehmend computergesteuerter und digital vermittelter Reglementierung der Arbeitsabläufe stellt »Kreativarbeit« nur ein »Randphänomen« dar, denn es existiert eine gravierende Tendenz der Ausdehnung von restriktiven Arbeitsverhältnissen (in durchaus »traditionellen« Formen), weil sich »die Schere zwischen jenen, die Systeme erstellen und jenen, die sie nur bedienen« beständig vergrößert. Repräsentativ für die digital überformten Beschäftigungssysteme sind die Höllen der Callcenter oder die Arbeitshetze in den Logistikunternehmen der »Internetökonomie«...“ Artikel von Werner Seppmann in der jungen Welt vom 21.02.2019 weiterlesen »
Kapitalismuskritik"Ein entwickeltes Verständnis der gesellschaftlichen Entfremdungsverhältnisse und der ihnen zugrunde liegenden Ausbeutungsstrukturen ist für einen kritischen Gegenwartsbegriff von zentraler Bedeutung. Denn nur auf dessen Grundlage kann herausgearbeitet werden, welche überflüssig gewordenen Formen von Herrschaft und individuellen Leids durch die Aufrechterhaltung der herrschenden sozioökonomischen weiterlesen »

Chef„… In den meisten Arbeitsverträgen ist die Arbeitspflicht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistung nicht näher festgelegt oder – wo dies doch der Fall sein sollte – mit einem Versetzungsvorbehalt des Arbeitgebers verbunden. Es obliegt dann dem Arbeitgeber, entsprechende Weisungen zu erteilen. Allerdings ist dieses Weisungsrecht nach Paragraf 106 Gewerbeordnung begrenzt. Die nähere Bestimmung muss nach sogenanntem billigen Ermessen erfolgen. Was das im einzelnen heißt, ist ziemlich unbestimmt. Erforderlich ist eine Abwägung der beiderseitigen Interessen. Während nach früherer Rechtsprechung der Arbeitnehmer verpflichtet war, bis zu einer gerichtlichen Klärung auch unbillige Weisungen zu befolgen, ist dies nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Oktober 2017 nicht mehr der Fall (10 AZR 330/16). Es hat entschieden, dass Beschäftigte nicht mehr an Weisungen gebunden sind, welche die Grenzen billigen Ermessens überschreiten. Ein Arbeitnehmer braucht solche Weisungen nicht – auch nicht vorläufig – zu befolgen und riskiert damit auch weder seinen Entgeltanspruch noch sein Arbeitsverhältnis. Im Streitfall trifft den Arbeitgeber die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass sich seine Weisung in den Grenzen billigen Ermessens gehalten hat. (…) Trotz der insgesamt positiv einzuschätzenden Entscheidung, verbleibt das Risiko beim Arbeitnehmer. Stellt sich nämlich im Streitfall vor Gericht heraus, dass die Weisung des Arbeitgebers doch rechtens war, so sind im Verweigerungsfall Vergütungsansprüche entfallen und Sanktionen wie Abmahnung oder Kündigung wirksam. Deshalb sollten Beschäftigte – außer in Fällen ganz klarer oder offensichtlicher Unbilligkeit -Weisungen zunächst befolgen und gegebenenfalls einen Vorbehalt äußern, die Rechtswirksamkeit gerichtlich klären zu lassen…“ Beitrag von Tjark Menssen vom 6. Februar 2019 bei „Recht so!“ von der IG Metall – schön, die eindeutig auf Kapitalinteressen orientierte Rechtsprechung wiederzugegeben. Wann fangen die Gewerkschaften jedoch endlich an, diesen antiquierten § 106 GewerbeO eben genau deshalb in Frage zu stellen? weiterlesen »
Chef"... In den meisten Arbeitsverträgen ist die Arbeitspflicht hinsichtlich Zeit, Ort und Art der Leistung nicht näher festgelegt oder - wo dies doch der Fall sein sollte - mit einem Versetzungsvorbehalt des Arbeitgebers verbunden. Es obliegt dann dem Arbeitgeber, entsprechende Weisungen zu erteilen. Allerdings weiterlesen »

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Die Zweiklassengesellschaft: Vom Wert der unbezahlten Arbeit [Soziologin Lena Hipp fordert ein anderes Arbeitsmodell]
Lunapark21: Unbezahlte Care-Arbeit – ein „öffentliches“ Gut?„Auch Arbeit, die nicht bezahlt wird, ist Arbeit – gerade im Haushalt. Putzen, Kochen, Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen sollten mehr wertgeschätzt werden. (…) Abschätzen lässt sich der Wert der unbezahlten Arbeit aber schon. Die ILO – die Internationale Arbeitsorganisation – beziffert ihren Wert auf fast zehn Prozent des globalen Bruttosozialproduktes. Und das ist noch zu niedrig, denn Daten liegen derzeit für nur zwei Drittel der Weltbevölkerung im erwerbsfähigen Alter vor. (….) In Deutschland, wie andernorts auch, sind es vor allem Frauen, die den Großteil der unbezahlten Arbeit leisten und einen hohen Preis dafür bezahlen. Je mehr sie unbezahlt arbeiten, desto weniger Möglichkeiten haben sie, einer bezahlten Arbeit nachzugehen. Das wiederum bedeutet: kein oder nur ein geringes Einkommen; Beschäftigung unterhalb des Qualifikationsniveaus, wenig Aufstiegschancen, und am Ende des Erwerbslebens lediglich eine kleine Rente. Kurzum: Wer viel gibt, dem wird wenig gegeben. Das ist ungerecht und nicht nachhaltig. (…) Eine Umverteilung von Erwerbsarbeit würde allen helfen. An die Stelle der 40+ Stunden für ihn und der 20 Stunden für sie kann das Modell einer großen Teilzeit für beide treten. 32 Stunden. 80 Prozent der regulären Arbeitszeit für beide – möglichst mit einem Lohnausgleich, wenn die Kinder klein sind oder kranke Eltern zu versorgen sind. Das ist eine Variante, bei der nicht viel verloren, aber viel gewonnen ist. Bei so einem Modell könnte jeder und jede die Frage, „Und, was machen Sie so?“ leicht beantworten – ganz ohne in Verlegenheit zu kommen.“ Ein Standpunkt von Lena Hipp bei Deutschlandfunk Kultur am 22. Januar 2019 (Audiolänge: 4:14 Min., abrufbar bis zum 31. Juli 2019) weiterlesen »
Lunapark21: Unbezahlte Care-Arbeit – ein „öffentliches“ Gut?"Auch Arbeit, die nicht bezahlt wird, ist Arbeit – gerade im Haushalt. Putzen, Kochen, Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen sollten mehr wertgeschätzt werden. (...) Abschätzen lässt sich der Wert der unbezahlten Arbeit aber schon. Die ILO weiterlesen »

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Unbezahlte Care-Arbeit – ein „öffentliches“ Gut?
Lunapark21: Unbezahlte Care-Arbeit – ein „öffentliches“ Gut?Die Größenordnungen, um die es bei der Frage dieses Artikels geht, sollen mit einigen wenigen Daten aus dem zweiten Gleichstellungsbericht dargestellt werden. Mit der Entwicklung des Indexes „Gender-Time-Gap“ stellte der Bericht fest, dass Frauen im Lebensverlauf durchschnittlich etwa 18 Jahre mehr an Gesamtarbeitszeit erbringen als Männer. Ein großer Teil dessen ist unbezahlte Care-Arbeit (Haus- und Sorgearbeit). Diese Ungleichheit spiegelt sich im Index „Gender-Care-Gap“ wider, der ermittelt, dass Frauen im Durchschnitt täglich etwa die Hälfte (52,4 Prozent = 87 Minuten) mehr an Care-Arbeit leisten als Männer. Die Verteilung variiert stark im Lebensverlauf. Der größte Unterschied wurde für das Alter von 34 Jahren ermittelt, wo Frauen täglich 111 Prozent mehr Care-Arbeit (5:18 Std.) leisten als Männer (2:31 Std.). Die Erwerbsarbeitszeit der Frauen ist demgegenüber mit durchschnittlich 16 Wochenstunden erheblich niedriger. Das Beispiel Niedersachsen macht deutlich, woher der „Gender-Lifetime-Earnings-Gap“ kommt. Dort dümpelt die Quote der sozialversicherten Beschäftigung Frauen bei nur 52 Prozent. Etwa die Hälfte davon ist teilzeitbeschäftigt. Hinzu kommen 18,5 Prozent geringfügig entlohnte Beschäftigungen (Minijob). Die von der EU geforderte Erwerbsquote von 70 Prozent wird zwar erfüllt. Der Einkommensunterschied im Lebensverlauf beträgt aufgrund solcher Verteilungen bundesweit im Durchschnitt jedoch 48,8 Prozent. Zusammengefasst bedeuten diese Zahlen: Die Frauen tragen mit ihrer bezahlten und unbezahlten Care-Arbeit erheblich zum Wohlstand des Landes bei. Aber nur ihr kleiner Anteil von einem Drittel an der bezahlten Arbeit spielt bei der Erfassung und Bewertung ihrer Leistung und in den Wohlstandsindizes eine Rolle. Alles was nicht monetär erfasst wird, bleibt außen vor, mit wenigen Ausnahmen in der gesetzlichen Sozialversicherung…“ Artikel von Hannelore Buls vom 24. Januar 2019 bei der Lunapark21 (daher auch die Grafik zum Beitrag!) weiterlesen »
Lunapark21: Unbezahlte Care-Arbeit – ein „öffentliches“ Gut?"Die Größenordnungen, um die es bei der Frage dieses Artikels geht, sollen mit einigen wenigen Daten aus dem zweiten Gleichstellungsbericht dargestellt werden. Mit der Entwicklung des Indexes „Gender-Time-Gap“ stellte der Bericht fest, dass Frauen im Lebensverlauf durchschnittlich weiterlesen »

Chef„„Sie unfähiger Idiot!“, „Du Trottel“: Solche und ähnliche Beschimpfungen muss sich niemand gefallen lassen, auch von seinem Chef oder seiner Chefin nicht. Auch im Unternehmen müssen sich die Menschen an Recht und Gesetz halten – und persönliche Beleidigungen sind ein Straftatbestand (§185 StGB). Der Arbeitgeber hat gegenüber den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sogar eine besondere Fürsorgepflicht. Das heißt: Er muss die Beschäftigten nicht nur entsprechend Recht und Gesetz behandeln, sondern auch auf ihre berechtigten Interessen Rücksicht nehmen und sie vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz schützen. Das gilt auch für psychische Belastungen, die zum Beispiel durch Schikanen entstehen. (…) Je nach Grad der Anfeindungen oder Beleidigungen und ihrer Auswirkungen können sich die Betroffenen auch anders zu Wehr setzen und Strafanzeige erstatten. Grundsätzlich können sie auch auf Schadenerstatz klagen und / oder Schmerzensgeld geltend machen. Das setzt jedoch voraus, dass der (finanziellen) Schaden oder die Schmerzen bewiesen werden können. Deshalb sollten sich Betroffene im Vorfeld von einem Rechtsanwalt oder – für Gewerkschaftsmitglieder – von einem Rechtssekretär der zuständigen Gewerkschaft beraten lassen. Denn: Die Behauptung des Vorgesetzten, er hätte lediglich – in einem etwas rauen Ton – Arbeitsanweisungen erteilt, muss der oder die Beschäftigte widerlegen. Wer seinen Vorgesetzten zu Unrecht einer entsprechenden Schikane beschuldigt, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das LAG Rheinland-Pfalz entschieden. Ein Arbeitnehmer hatte nach einem Streit mit seinem Arbeitgeber Strafanzeige wegen Nötigung, Körperverletzung und Beleidigung gestellt, konnte das aber letztlich nicht begründen. Zudem drohen Strafanzeigen, zum Beispiel wegen Verleumdung…“ Rechtsinformation der DGB Gegenblende vom 16. Januar 2019 aus der Reihe „Darf mein Chef….?“ weiterlesen »
Chef"„Sie unfähiger Idiot!“, „Du Trottel“: Solche und ähnliche Beschimpfungen muss sich niemand gefallen lassen, auch von seinem Chef oder seiner Chefin nicht. Auch im Unternehmen müssen sich die Menschen an Recht und Gesetz halten – und persönliche Beleidigungen sind ein Straftatbestand (§185 StGB). Der weiterlesen »

Arbeitsbedingungen: Stress 4.0 trifft vor allem die Jungen
Immer noch in Japan: Zu Tode arbeiten.... Foto von Coal Miki/Flikr.„… Arbeitnehmer sind heute von vielen elektronischen Helferlein umgeben, seien es PC und Smartphone oder elektronische Kassensysteme. Die Technik nimmt Beschäftigten Arbeit ab, doch sie schafft auch neue Belastungen. Welcher Effekt überwiegt, ist schwer zu sagen. Fest steht aber: Digitalstress setzt den Beschäftigten zu. Das zeigt eine von der Hans-Böckler-Stiftung geförderte Studie der Universität Augsburg. Henner Gimpel, Julia Lanzl, Tobias Manner-Romberg und Niclas Nüske haben dazu über 2600 Arbeitnehmer befragt. (…) Überraschenderweise sind es nicht die älteren Arbeitnehmer, die sich am stärksten unter Druck fühlen, sondern die Altersgruppe der 25- bis 35-Jährigen – von der die Forscher eigentlich erwartet hätten, dass sie die wenigsten Probleme mit der Digitalisierung hat. Insgesamt häufiger digital gestresst als Männer sind die Frauen, die im Schnitt auch an stärker digitalisierten Arbeitsplätzen tätig sind und sich im Umgang damit als kompetenter einstufen, als es Männer im Durchschnitt tun. (…) Die befragten Arbeitnehmer haben zusätzlich zu den Informationen über ihren Arbeitsplatz auch Angaben über ihre Gesundheit gemacht. Die Auswertung der Wissenschaftler offenbart eindeutige Zusammenhänge zwischen dem Digitalstress-Niveau und der Häufigkeit vieler Beschwerden…“ Beitrag aus Böckler Impuls Ausgabe 19/2018, er bezieht sich auf Henner Gimpel u.a.: „Digitaler Stress in Deutschland“, Working Paper der Forschungsförderung der Hans-Böckler-Stiftung Nr. 101 vom November 2018. Siehe dazu: Digital ist auch nicht besser: Auch der digitale Kapitalismus macht krank weiterlesen »
Immer noch in Japan: Zu Tode arbeiten.... Foto von Coal Miki/Flikr."... Arbeitnehmer sind heute von vielen elektronischen Helferlein umgeben, seien es PC und Smartphone oder elektronische Kassensysteme. Die Technik nimmt Beschäftigten Arbeit ab, doch sie schafft auch neue Belastungen. Welcher Effekt überwiegt, ist weiterlesen »

Konkrete Utopien für die Arbeitswelt. Bernd Riexinger über eine Klassenperspektive auf der Höhe der Zeit
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und GewerkschaftsarbeitBereits im September 2017 hat Bernd Riexinger gemeinsam mit Lia Becker im Supplement der Zeitschrift Sozialismus Vorschläge für ein Neues Normalarbeitsverhältnis abgeliefert, die Beachtung verdienen: Deren fünf Säulen sind für die AutorInnen ein Lohn für ein gutes Leben, auch in der Rente; eine planbare Zukunft statt prekärer Arbeit; eine neue Humanisierung der Arbeit statt Stress; eine gerechte Verteilung von Arbeit durch kurze Vollzeit statt Dauerstress und Erwerbslosigkeit sowie ein mehr an Demokratie, konkret: an Wirtschaftsdemokratie. Mit seinem jüngst erschienenen Buch »Neue Klassenpolitik. Solidarität der Vielen statt Herrschaft der Wenigen« unterfüttert Bernd Riexinger einerseits dieses Konzept noch einmal argumentativ und schließt gleichzeitig an die verschiedenen Stränge der umfangreichen Debatte um eine neue Klassenpolitik an und konkretisiert diese – fast unnötig zu betonen, dass dies auch die Kontroversen innerhalb der Partei Die Linke betrifft. Anlässlich einer Buchvorstellung am 5. Dezember 2018 für das Zukunftsforum Gewerkschaften Rhein-Neckar im Mannheimer Gewerkschaftshaus sprach Torsten Bewernitz für den express mit Bernd Riexinger…“ Interview von Torsten Bewernitz mit Bernd Riexinger in express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit 12/2018 weiterlesen »
express, Zeitung für sozialistische Betriebs- und Gewerkschaftsarbeit"Bereits im September 2017 hat Bernd Riexinger gemeinsam mit Lia Becker im Supplement der Zeitschrift Sozialismus Vorschläge für ein Neues Normalarbeitsverhältnis [1] abgeliefert, die Beachtung verdienen: Deren fünf Säulen sind für die AutorInnen ein Lohn für ein weiterlesen »

[DGB] Keine Entwarnung bei prekärer Beschäftigung. Aktuelle Entwicklungen und gewerkschaftliche Forderungen
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld„Niedrige Einkommen, geringer sozialer Schutz und weniger Mitbestimmungsrechte. Das ist noch immer die aktuelle Situation von prekär Beschäftigten. Die Gewerkschaften fordern den Gesetzgeber zum Handeln auf. Leiharbeit muss stärker reguliert und sachgrundlose Befristung abgeschafft werden. (…) Leiharbeit hat sich ursprünglich von einer Ausnahme immer mehr zu einer „normalen“ Beschäftigungsform entwickelt. Deshalb muss sie wieder auf ihre Kernfunktion reduziert werden. Leihbeschäftigte dürfen nicht länger benachteiligt werden. Einkommen, Arbeitsbedingungen und Mitbestimmungsrechte von Leihbeschäftigten müssen sich an denen der normal Beschäftigten orientieren. (…) Werkverträge müssen durch einen Kriterienkatalog besser von Leiharbeit unterschieden werden, um den Missbrauch zu verhindern. Auch Kettenwerkverträge müssen endlich verboten werden. (…) In einer Zeit des Fachkräftemangels sind Minijobs nicht mehr zeitgemäß. Die Politik muss endlich aus dem Minijobsystem aussteigen. Der DGB schlägt dafür Übergangsregeleungen und Begleitregelungen für die Sonderfälle bei der Umsetzung vor. Auf keinen Fall sollten die Einkommensgrenzen weiter angehoben werden. Das gilt auch für die Obergrenze der sogenannten Midijobs… „ Übersicht über alle DGB-Forderungen vom 28. November 2018 mit Link zum Report arbeitsmarkt aktuell 08/2018 – Wenn der DGB nun fordert „Leihbeschäftigte dürfen nicht länger benachteiligt werden“ fragen wir uns, warum der DGB dann bei dieser Benachteilung mitgemacht hat und Abweichungen vom Equal-Pay-Prinzip ohne Not zugelassen hat? weiterlesen »
Niedriglohn: Habe Arbeit, brauche Geld"Niedrige Einkommen, geringer sozialer Schutz und weniger Mitbestimmungsrechte. Das ist noch immer die aktuelle Situation von prekär Beschäftigten. Die Gewerkschaften fordern den Gesetzgeber zum Handeln auf. Leiharbeit muss stärker reguliert und sachgrundlose Befristung abgeschafft werden. (...) Leiharbeit hat sich ursprünglich weiterlesen »

Eine Arbeitswelt für alle: DGB-Vorschläge für einen inklusiven Arbeitsmarkt
Schwerbehinderte sind immer noch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2017 11,7 Prozent der schwerbehinderten Menschen arbeitslos – die allgemeine Arbeitslosenquote lag bei 7,2 Prozent. Der DGB fordert endlich verbindliche Maßnahmen für eine inklusive Arbeitswelt entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention.“ arbeitsmarkt aktuell 09/2018 vom 03.12.2018 zur Studie weiterlesen »
"Schwerbehinderte sind immer noch häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen als Menschen ohne Behinderung. Laut Bundesagentur für Arbeit waren im Jahr 2017 11,7 Prozent der schwerbehinderten Menschen arbeitslos – die allgemeine Arbeitslosenquote lag bei 7,2 Prozent. Der DGB fordert endlich verbindliche Maßnahmen für eine inklusive Arbeitswelt entsprechend der UN-Behindertenrechtskonvention." arbeitsmarkt weiterlesen »

[Kampagne mit Bitte um Unterstützung] Menschenrechte vor Profite – weltweit
ila 400 - Wirtschaft, Handel. MenschenrechteEin Großteil unserer Alltagsprodukte wird hergestellt unter erbärmlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen, begleitet von schweren Umweltzerstörungen, Vertreibungen, offener Gewalt bis hin zu Folter und Mord. Doch während die Profitinteressen großer Konzerne in internationalen Handels- und Investitionsverträgen festgeschrieben werden, haben die Opfer kaum Handhabe. Bei den Vereinten Nationen wird ein Vertrag ausgehandelt, der das ändern soll – doch ausgerechnet Deutschland und die EU mauern. (…) Unsere Forderungen: 1. Menschenrechte müssen unbedingten Vorrang vor Handels- und Investitions-Abkommen erhalten. 2. Deutschland und die EU müssen sich für einen starken UN-Vertrag für menschenrechtliche Pflichten von Unternehmen einsetzen. 3. Deutschland muss ein Gesetz beschließen, das Konzerne im In- und im Ausland auf die bedingungslose Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet und Zuwiderhandlungen unter Strafe stellt…“ Kampagne von medico international und attac vom September 2018 mit der Bitte um Unterstützung durch Unterschrift und Hintergründe bei medico weiterlesen »
ila 400 - Wirtschaft, Handel. Menschenrechte"Ein Großteil unserer Alltagsprodukte wird hergestellt unter erbärmlichen und gefährlichen Arbeitsbedingungen, begleitet von schweren Umweltzerstörungen, Vertreibungen, offener Gewalt bis hin zu Folter und Mord. Doch während die Profitinteressen großer Konzerne in internationalen Handels- und Investitionsverträgen festgeschrieben werden, haben weiterlesen »

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Unternehmensbefragung: Angebote für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege von pflegenden Angehörigen selten in Anspruch genommen
Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...„Rund fünf Millionen pflegende Angehörige gibt es in Deutschland, so schätzen Experten. Viele der Betroffenen sind berufstätig. Damit sich Job und Pflege besser vereinbaren lassen, hat der Gesetzgeber einige Angebote wie „Pflegezeit“ oder „Familien-Pflegezeit“ geschaffen. Doch offenbar werden diese Möglichkeiten von den Arbeitnehmern selten in Anspruch genommen. Das geht aus den Ergebnissen der Studie zur „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“ hervor, die das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP) vorgenommen hat. Dazu wurden Personalentscheider in 401 Unternehmen, die 26 oder mehr Menschen beschäftigen, befragt. Wie das ZQP mitteilt, hat in mehr als jeder zweiten befragten Firma (59 Prozent) noch kein Mitarbeiter eines der gesetzlichen Angebote zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege genutzt. Bei Betrieben mit einer Mitarbeiterzahl zwischen 26 und 49 waren das sogar 71 Prozent. (…) Die ZQP-Studie offenbart auch, dass Arbeitnehmer, die sich als pflegende Angehörige in die Pflicht nehmen, bei den meisten deutschen Unternehmen auf wenig Verständnis stoßen. Danach machten 58 Prozent der mehr als 400 befragten Unternehmen keine betriebsinternen Angebote, um pflegende Mitarbeiter zu entlasten, denen es schwerfällt. Herausforderungen mit Blick auf Beruf und Pflege besser miteinander zu koordinieren. Auch die gezielte Unterstützung von Angestellten, die einen Angehörigen mit Demenz pflegen, ist für 70 Prozent der befragten Firmen kein auch nur halbwegs relevantes Thema. Für 43 Prozent der Unternehmen ist die Umsetzung solcher Angebote generell eher zu aufwändig und andere Fragen sind wichtiger; etwa ein Drittel (34 Prozent) findet entsprechende Maßnahmen zu teue …“ Beitrag vom 24.09.2018 bei der ÄrzteZeitung online  mit dem Link zur Befragung weiterlesen »
Die perfekte Pflegerin hat 10 Hände...„Rund fünf Millionen pflegende Angehörige gibt es in Deutschland, so schätzen Experten. Viele der Betroffenen sind berufstätig. Damit sich Job und Pflege besser vereinbaren lassen, hat der Gesetzgeber einige Angebote wie "Pflegezeit" oder "Familien-Pflegezeit" geschaffen. Doch offenbar werden weiterlesen »

„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“Erleben Beschäftigte ihre Arbeit als sinnstiftend, so wirkt sich das positiv auf ihre Gesundheit aus: Sie fehlen seltener am Arbeitsplatz, haben deutlich weniger arbeitsbedingte gesundheitliche Beschwerden und halten sich im Krankheitsfall häufiger an die ärztlich verordnete Krankschreibung. Zu diesem Ergebnis kommt das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) in einer Repräsentativbefragung von über 2.000 Erwerbstätigen, die exklusiv im Fehlzeiten-Report 2018 mit dem Schwerpunkt „Sinn erleben – Arbeit und Gesundheit“ erschienen ist. Dafür hat das WIdO auch erfragt, was den Menschen am Arbeitsplatz besonders wichtig ist. „Sichere und gesunde Arbeitsbedingungen sowie das Gefühl, etwas Sinnvolles zu tun, sind Beschäftigten deutlich wichtiger als ein hohes Einkommen“, sagt Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO und Mitherausgeber des Fehlzeiten-Reports…“ AOK-Pressemeldung vom 4. September 2018, zu Details siehe den Fehlzeitreport 2018 vom 4. September 2018 weiterlesen »
„Diagnose: Kapitalismus – Therapie: Pause.“"Erleben Beschäftigte ihre Arbeit als sinnstiftend, so wirkt sich das positiv auf ihre Gesundheit aus: Sie fehlen seltener am Arbeitsplatz, haben deutlich weniger arbeitsbedingte gesundheitliche Beschwerden und halten sich im Krankheitsfall häufiger an die ärztlich verordnete Krankschreibung. Zu diesem weiterlesen »

Agil leben im digitalen Kapitalismus: Der neue alte Geist des Kapitalismus
isw-report 106: Digitale Arbeit und Industrie 4.0… In einem Wintersport-Resort im US-Bundesstaat Utah traf im Februar 2001 eine Gruppe von Leuten aus der Softwarebranche zusammen, um nichts weniger als eine Revolution einzuleiten. Ihr „Manifest für Agile Softwareentwicklung“ sollte die Art und Weise, wie Software entwickelt wird, wie IT-Projekte gemanagt und Arbeitsabläufe organisiert, werden von Grund auf verändern. (…) Die Arbeit mit agilen Methoden und Prinzipien hat klassisches Projektmanagement nach dem Wasserfall-Modell zumindest im IT-Sektor weitgehend abgelöst. (…) Selbst der als behäbig verschriene VW-Konzern setzt auf agiles Arbeiten: Eigenständige Teams statt hierarchischer Übersteuerung sind auch beim VW-Konzern en vogue. Das war nicht immer so. Insbesondere unter dem Ex-Chef Martin Winterkorn soll es sehr steile Hierarchien, geradezu Kadavergehorsam gegeben haben, wie sich im Zuge des Dieselskandals und des internen Umgangs damit offenbarte. Am IT-Standort Wolfsburg wird gerade ein auf agiles Arbeiten ausgerichteter Bürokomplex für rund 1.500 Mitarbeiter errichtet. Der Autobauer setzt bei dem campusartigen Gebäude vermehrt auf agile Arbeitsmethoden. „Die Arbeitswelt von morgen erfordert eine Führungs- und Unternehmenskultur, die auf Offenheit, Kreativität, Entscheidungs- und Diskussionsfreude baut“, bekräftigt Karlheinz Blessing, Vorstand für Personal und IT im Volkswagen-Konzern. Führungskräfte können sich auf „eine Definition der Ziele und die Priorisierung übergeordneter Aufgabenblöcke konzentrieren“, während eigenständig organisierte Teams alle Projektteilschritte selbständig bearbeiten. Nicht nur in der IT, auch in anderen Abteilungen des Konzerns halten verstärkt agile Formen der Zusammenarbeit Einzug, etwa in der Forschung und Entwicklung oder beim Vertrieb. (…) Das US-Unternehmen Pivotal unterstützt derweil Volkswagen bei seiner agilen Strategie. Unter einem Pivot (französisch: Angelpunkt), versteht man in der Startup-Szene eine radikale strategische Änderung des Geschäftsmodells. Pivotal hilft VW insbesondere dabei, die digitale Arbeitsumgebung der agilen Teams zu gewährleisten…“ Beitrag von Timo Daum vom 12. August 2018 bei heise online in der Reihe Missing Link weiterlesen »
isw-report 106: Digitale Arbeit und Industrie 4.0"... In einem Wintersport-Resort im US-Bundesstaat Utah traf im Februar 2001 eine Gruppe von Leuten aus der Softwarebranche zusammen, um nichts weniger als eine Revolution einzuleiten. Ihr "Manifest für Agile Softwareentwicklung" sollte die Art und Weise, weiterlesen »

[Aufruf von „Bremen macht Feierabend“] Ohne uns geht nichts
organize!Die Logistikbranche boomt und neue Arbeiter*innen werden in allen Bereichen dringend gesucht. Was sich aber doch nicht ändert, sind die Arbeitsbedingungen und die niedrigen Löhne. Eher im Gegenteil, die Arbeitsbelastung wird immer größer, immer mehr Überstunden müssen geleistet werden. Gesundheitsschutz ist zu einem Fremdwort geworden. Die meisten Kollegen*innen kennen das, 5 Tage in der Woche arbeiten, meistens zusätzlich Samstags raus und wenn es dann noch blöd läuft, geht es Sonntags schon wieder in die Nachtschicht. Die Löhne sind unterstes Niveau. Cliquenwirtschaft ist an der Tagesordnung und wer sich nicht anpasst oder das Tempo nicht mehr halten kann, wird richtig verheizt und kann danach gehen. Bei vielen Unternehmen ist es in Mode gekommen, Arbeiter*innen erst mal über Leiharbeitsunternehmen in die Betriebe zu holen. (…) Das eine sind die Unternehmen und die Gesetze, das andere sind wir. Werden die Unternehmen immer größer und verdienen immer mehr Geld, wird es für uns Arbeiter*innen immer schlechter. Gewerkschaften vertreten in der Regel nur noch kleine Teile der Belegschaft, die Stammbelegschaften der großen Unternehmen und stellen sich schon mal als Sozialpartner hinter die Unternehmen. Für Leiharbeiter und befristete Arbeiter*innen fühlen sie sich nicht verantwortlich, eher im Gegenteil. Da werden die Leiharbeiter*innen und befristet beschäftigten Kollegen*innen schon mal geopfert, um die Position der Stammbelegschaft zu sichern. Aber das alles ist nur möglich, weil wir als Arbeiter*innen verlernt haben, uns dagegen zu wehren, verlernt haben, für bessere Löhne und Respekt zu kämpfen. Alles was sich die Arbeiter*innen bis zum Ende der 80ger Jahre erkämpft haben, ist verschwunden, bzw. geht Stück um Stück verloren. Wir müssen wieder aufstehen und nicht länger unseren Kollegen neben uns als Konkurrenten sehen. (…) Verändern können wir das nur, wenn wir wieder lernen, zusammenzuhalten uns zu organisieren. Wir dürfen einander nicht als Konkurrenten sehen. Wir wollen hier heute die Grundlage dafür schaffen. Wir wollen uns jetzt betriebsübergreifend zusammentun. Dafür brauchen wir möglichst viele Kollegen*innen, die mitmachen. Anlaufpunkte bieten wir, Bremen macht Feierabend und die Stadtteilgewerkschaft Solidarisch in Gröpelingen…“ Aufruf vom 26. Juli 2018 von und bei Bremen macht Feierabend , siehe dazu auch: Revolutionäre Stadtteilarbeit: Drei Initiativen wollen Anwohner_innen über Hilfe bei Alltagsproblemen organisieren weiterlesen »
organize!"Die Logistikbranche boomt und neue Arbeiter*innen werden in allen Bereichen dringend gesucht. Was sich aber doch nicht ändert, sind die Arbeitsbedingungen und die niedrigen Löhne. Eher im Gegenteil, die Arbeitsbelastung wird immer größer, immer mehr Überstunden müssen geleistet werden. Gesundheitsschutz ist zu weiterlesen »

[Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz] Nicht wegschauen. Nicht tolerieren.
#Metoo„… Die große Debatte um #Metoo zeigt: Sexuelle Belästigung im Job tritt in vielen Facetten auf. Und: sie ist kein Randphänomen, sondern zieht sich quer durch alle Berufsgruppen. Schlimmer noch: Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sogar jede/r zweite Beschäftigte bereits sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, unerwünschte Berührungen oder andere Formen sexueller Belästigungen erlebt. Betroffen sind dabei mehrheitlich Frauen. Aber auch Männer sowie trans- und intergeschlechtliche Personen gehören zu den Opfern. Doch leider wird immer noch nur in den seltensten Fällen offen darüber gesprochen. Obwohl viele Frauen mutiger geworden sind und das gesellschaftliche Bewusstsein inzwischen schon spürbar geschärft ist, wird das Thema weiterhin tabuisiert – zum einen, weil es mit Machtfragen und der Sorge um Nachteile am Arbeitsplatz verknüpft ist, zum anderen schlicht aus Unwissenheit über Ansprechpartner und Handlungsoptionen. Damit sich hier endlich etwas ändert, wollen wir ganz konkret aufzeigen, was Sie tun können. Denn die Folgen sind gravierend: Sexuelle Belästigung kann betroffene Beschäftigte demotivieren und krank machen, das Betriebsklima vergiften und die Leistung des Unternehmens beeinträchtigen. Nicht umsonst sind Unternehmen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz vorzugehen (§ 12ff. AGG). Sie müssen Prävention betreiben, ihre Beschäftigten schulen und, wenn nötig, angemessene Maßnahmen gegen belästigende Beschäftigte ergreifen. Dazu gehören Abmahnungen, Umsetzungen, Versetzungen oder sogar die Kündigung…“ ver.di-Themen-Beitrag vom Juli 2018 – sehr wichtig! Etwas kritisch sehen wir die Behandlung der Leistungsverweigerung nach § 14 AGG im Beitrag: Das „sofort“ ist u.E. falsch. weiterlesen »
#Metoo"... Die große Debatte um #Metoo zeigt: Sexuelle Belästigung im Job tritt in vielen Facetten auf. Und: sie ist kein Randphänomen, sondern zieht sich quer durch alle Berufsgruppen. Schlimmer noch: Nach Angaben der Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat sogar jede/r zweite Beschäftigte bereits sexistische Witze, weiterlesen »

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