FRIEDEN BEGINNT HIER! Rüstungsexportkontrollgesetz JETZT!!

Dossier

Aktionswoche 21.09.-27.09.2020: FRIEDEN BEGINNT HIER! Rüstungsexportkontrollgesetz JETZT!!Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! veranstaltet vom 21.09. bis 27.09.2020 eine Aktionswoche unter dem Motto „FRIEDEN BEGINNT HIER! Rüstungsexportkontrollgesetz JETZT!! Wir fordern den Stopp deutscher Rüstungsexporte und die Schaffung eines Rüstungssexportkontrollgesetzes. Es ist an der Zeit, der Forderung nach Schaffung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes lautstark Nachdruck zu verleihen. Diesen Herbst wollen wir dazu ein deutliches Zeichen setzen. (…) So rücken wir die tödliche Wirkung der Rüstungsexporte und die Notwendigkeit, diesen mit einem Rüstungsexportkontrollgesetz einen Riegel vorzuschieben, wieder verstärkt in die öffentliche Debatte…“ Aufruf und Infos bei der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! externer Link zur Aktionswoche, siehe weitere Aktionen:

  • DFG-VK fordert scharfes Rüstungsexport-Kontrollgesetz statt eines Rüstungsexport-Förderungsgesetzes und Verbandsklagerecht zur möglichen gerichtlichen Kontrolle New
    „Direkt vor Weihnachten wurden die aktuellen Rüstungsexportzahlen und Empfängerländer deutscher Kriegswaffen und Rüstungsgüter für 2022 bekannt gegeben. Laut Auskunft   des Staatssekretärs Sven Giegold im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beträgt der Anteil der Einzelausfuhrgenehmigungen 2022 unglaublich hohe 8,35 Milliarden Euro. Dies ist der zweithöchste Wert seit Publikation von Rüstungsexportberichten. Schlimmer noch: Mehr als ein Drittel der Kriegswaffen und Rüstungsgüter wurde seitens der Bundesregierung für sogenannte „Drittländer“ genehmigt: neben der Ukraine u.a. auch in die Krisenregion Südkorea und an Singapur, trotz der dortigen schweren Menschenrechtsverletzungen. „Diese Entwicklung ist kein Zufall, sondern eine Vorwegnahme der Stoßrichtung des sich in Arbeit befindlichen neuen ‚Rüstungsexportkontrollgesetzes‘“, kritisiert Jürgen Grässlin, Bundessprecher der DFG-VK. „Hemmungslos hat die Bundesregierung 2022 Rüstungsexporte für die im Jemen kriegführenden Länder Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate und Ägypten genehmigt.“ Saudi-Arabien erhält seither wieder Zulieferungen für Ausrüstung und Bewaffnung sowie Munition für seine Eurofighter und Tornado. Ungeachtet dessen, dass mit genau diesen Kampfflugzeugen in den vergangenen Jahren zivile Ziele im Jemen aus der Luft bombardiert und immens viele Zivilisten ermordet wurden. „Das Morden auch mit deutschen Waffen und Munition kann ungehemmt fortgesetzt werden!“, so Grässlin, der 2022 an allen drei Fachgesprächen auf Einladung des BMWK zum neuen ‚Rüstungsexportkontrollgesetz‘ teilgenommen hat. „Angesichts dieser Exportpraxis wird auch offenbar, weshalb die Ampelkoalition eine demokratische gerichtliche Überprüfung der Exportgenehmigungen scheut wie der Teufel das Weihwasser. Was im Umwelt- und Behindertenrecht längst Standard ist, wird durch das BMWK und die Bundesregierung bei Kriegswaffenexporten aktiv verhindert: die Schaffung eines Verbandsklagerechts, das eine demokratisch notwendige gerichtliche Kontrolle erfolgter Genehmigungen ermöglichen würde.“ Die Rüstungsexportpraxis 2022 – dem Jahr 1 der Ampelkoalition – beweist laut Grässlin: „In keinem anderen Politikbereich wird seitens der Bundesregierung von SPD, GRÜNEN und FDP mehr geheuchelt und geblendet als bei Waffenexporten. Während sie von mehr Restriktionen, Menschenrechten und Kontrolle spricht, genehmigt sie zugleich Kriegswaffentransfers an menschenrechtsverletzende und kriegführende Regierungen. Die Lösung liegt in einem scharfen Rüstungsexport-Kontrollgesetz, statt dem sich abzeichnenden Rüstungsexport-Förderungsgesetz, wie es das BMWK vorgelegt hat und 2023 seitens der Ampelkoalition verabschieden will!“ Pressemitteilung der DFG-VK, Deutsche Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen, vom 27. Dezember 2022 externer Link
  • 28 Organisationen aus der Entwicklungs-, Friedens- und Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfsorganisationen fordern ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz mit Verbandsklagerecht  „Ein breites Bündnis von 28 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert die Mitglieder des Bundessicherheitsrates und die Fraktionsvorsitzenden der Regierungsparteien in einem Offenen Brief dazu auf, ein strenges Rüstungsexportkontrollgesetz mit einem Verbandsklage­recht zu schaffen. Die unterzeichnenden Organisationen dringen darauf, dass das derzeit erarbeitete Rüstungsexportkontrollgesetz dem Zweck dient, das Friedensgebot des Grundgesetzes umzusetzen, Abrüstung zu fördern und menschliches Leid zu vermindern. Dazu muss u.a. die Möglichkeit geschaffen werden, dass für jedes Land und bei Verstoß gegen jedes Kriterium des Gemeinsamen Standpunktes der EU Rüstungsexportgenehmigungen unabhängig von dem konkreten Rüstungsgut abgelehnt werden können. Die vorgesehene Möglichkeit dieses grundsatzbasierten Ansatzes bei Menschenrechtsverletzungen in Drittländern in den Eckpunkten zum Rüstungsexportkontrollgesetz wird entsprechend begrüßt, muss jedoch konsequent ausgeweitet werden. Zudem fordern die unterzeichnenden Organisationen nachdrücklich die Einführung eines Verbandsklagerechts. Rüstungsexportgenehmigungen müssen juristisch daraufhin überprüft werden können, ob sie rechtmäßig im Rahmen des Rüstungsexportkontrollgesetzes erteilt worden sind. Ohne diese Kontrollmöglichkeit ist die Glaubwürdigkeit des Gesetzesvorhabens mehr als fraglich. Darüber hinaus muss in dem Rüstungsexportkontrollgesetz ein Exportverbot von Kleinwaffen und leichten Waffen nach der UN-Definition verankert werden, da die derzeit angewendete EU-Definition von Kleinwaffen den größten Teil der insgesamt exportierten Handfeuerwaffen nicht erfasst. (…) Statt Rüstungsexporten aus europäischen Gemeinschaftsprojekten zuzustimmen, mit denen das humanitäre Völkerrecht verletzt wird, muss den Menschenrechten und dem humanitären Völkerrecht zur Durchsetzung verholfen werden. Rüstungsexportgenehmigungen müssen die Ausnahme und nicht mehr die Regel darstellen und ihre Rechtmäßigkeit muss juristisch überprüft werden können…“ Pressemitteilung vom 14. Dezember 2022 bei der Aktion Aufschrei Stoppt den Waffehandel externer Link
  • 26.2.2021: Aktionstag gegen Waffenhandel in Berlin – für ein Rüstungsexportkontrollgesetz!
    Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! protestiert am Freitag, den 26.2.2021, von 11 bis 13 Uhr vor dem Deutschen Bundestag in Berlin bildgewaltig gegen Waffenexporte. Unter dem Motto „Rüstungsexporte können tödlich sein. Deutschland braucht endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz“ fordern wir einen Stopp der skandalösen Waffenexporte und die Schaffung eines Rüstungsexportkontrollgesetzes, um dem Waffenhandel einen gesetzlichen Riegel vorzuschieben. Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel! hat den 26.2. zum Aktionstag erklärt. Das Datum bezieht sich auf Artikel 26, Absatz 2 Grundgesetz, in den ein grundsätzliches Verbot von Rüstungsexporten aufgenommen werden soll. Das Bild, das wir diesmal auf der Wiese vor dem Deutschen Bundestag gestalten, zeigt unsere Kritik an der Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung und der geltenden Rechtslage, die keine wirksamen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten vorsieht. Die Bundesregierung genehmigt weiterhin Waffenexporte an kriegsführende Länder und an Staaten, die Menschen- und Völkerrecht mit Füßen treten und muss sich nicht dafür rechtfertigen. Unser Motto lautet daher dieses Mal: Rüstungsexporte können tödlich sein. Deutschland braucht endlich ein Rüstungsexportkontrollgesetz…“ Einladung der Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel externer Link zur Mitwirkung an der Kunst- und Protestaktion am 26. Februar 2021 ab 11 Uhr in Berlin
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=177727
nach oben