Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG)

PersonalratswahlenDas Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Mitbestimmung der Beschäftigten unter anderem in den Behörden und Verwaltungen des Bundes, bei der Bundesagentur für Arbeit, der Deutschen Rentenversicherung und einer größeren Zahl von Krankenkassen sowie in Teilen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Die letzten größeren Änderungen stammen aus den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Die Reform des Betriebsverfassungsgesetzes 2001 wurde nicht nachvollzogen. Nun soll es reformiert werden: Referentenentwurf zum Bundespersonalvertretungsgesetz-Novellierungsgesetz vom 16.07.2020 externer Link beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (und das bisher geltende externer Link). Siehe dazu:

  • ver.di fordert mehr Reformwillen in der Personalvertretung – Klare Absage an Eingriffe in die Mitbestimmung New
    „Keinen großen Wurf sieht die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) in der geplanten Novelle des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG). Anlässlich der heute gemeinsam mit dem DGB abgegebenen Stellungnahme kritisierte ver.di-Vize Christine Behle: „Der Gesetzentwurf bleibt weit hinter den Anforderungen an eine moderne und wirkungsvolle Mitbestimmung im öffentlichen Dienst zurück. Sie sollte sich stattdessen auch in den Behörden und Verwaltungen des Bundes am Betriebsverfassungsgesetz orientieren.“ Anders als in der Privatwirtschaft könne beispielsweise die Mitbestimmung nicht durch Tarifvertrag ausgestaltet werden. Die Zuständigkeiten der Personalräte seien begrenzt und es bedürfe umfassender Initiativrechte. „Digitalisierung, Zentralisierung und der Umbau ganzer Behörden fordern die Personalräte massiv heraus. Veränderungen können aber nur mit den Beschäftigten gelingen. Sie sind die Expertinnen und Experten dafür, wie Verwaltung gut funktionieren kann“, erläuterte Behle. Besondere Kritik äußerte ver.di an geplanten Einschnitten in die Mitbestimmung: „Können sich Dienststelle und Personalrat nicht einigen, entscheidet eine Einigungsstelle. Viele ihrer Entscheidungen sollen künftig nur noch empfehlenden Charakter haben. Das gilt insbesondere für Digitalisierungsprozesse. Damit werden die Beschäftigten von der Gestaltung der Arbeitswelt zunehmend ausgeschlossen“, so Behle. (…) Behle kritisierte zudem den im BPersVG bestehenden und auch im Referentenentwurf vorgesehenen expliziten Ausschluss arbeitnehmerähnlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Mitbestimmung. Dies führe dazu, dass diese Beschäftigten anders als ihre festangestellten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb keine wirksame Interessenvertretung hätten. „Im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, wo die Zahl der arbeitnehmerähnlichen Beschäftigten besonders hoch ist, besteht deshalb ein erhebliches Demokratiedefizit.“…“ ver.di-Pressemitteilung vom 7. August 2020 externer Link
  • Siehe in Mitbestimmung im öffentlichen Dienst: Personalratswahlen 2020 weitere Informationen zur Reform
  • Siehe auch das Dossier des DGB: Personalvertretungsrecht – Mitbestimmung im öffentlichen Dienst externer Link
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=176565
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