DGB-Spitze: Abmahnungen und Aufgabenentzug als Mittel im
gewerkschaftlichen Meinungsstreik
Am Freitag, den 06.08.1999, 11:00 Uhr, fand der Kammertermin in Düsseldorf
im Rechtsstreit Kreimer-de Fries ./. Deutscher Gewerkschaftsbund vor dem Arbeitsgericht
Düsseldorf statt. Es war eine Verhandlung über die Klage von Joachim Kreimer-de
Fries, Referatsleiter für Europäische Tarifpolitik beim DGB-Bundesvorstand,
gegen eine Abmahnung des Geschäftsführenden Bundesvorstandes (GBV) des DGB statt.
Siehe
- Kammertermin 05. Oktober 1999: Aufgabenentzug
ebenfalls "hinfällig" - stattdessen Maulkorb für tarifpolitische Kritik
- den Bericht vom Kammertermin zur 2. Abmahnung
- und den Hintergrund sowie
- den Kommentar "Nur
linientreue Mitarbeiter erwünscht" in der Soz Nr. 17 vom 19.8.99
- Für interessant in diesem Zusammenhang halten wir auch die die DGB-Broschüre
"Mobbing", speziell
den Abschnitt "Mobbing durch Vorgesetzte"
- Politische Maßregelungen durch EGB- und DGB-Spitze - Fortsetzung des Abmahnungskrieges
durch Vorgesetzten-Mobbing. Ein aktueller Bericht von Pike Hombach
- Inhaltsauszuge der beiden Abmahnungen
- Inhaltsauszüge der Klagen gegen diese Abmahnungen
- Der Schriftsatz der den klagenden DGB-Sekretär
vertretenden Rechtsanwältin
- "Der Fall Kreimer de Fries", Kommentar, erschienen
in express 8/1999
- "Befristete Arbeit, »soziales« Europa und ein Fall politischer Massregelung
in der DGB-Zentrale" von Michael Wendl. Der Text ist ein Vorabdruck aus der Zeitschrift Sozialismus vom Oktober
1999
Siehe auch die Rahmenvereinbarung
über befristete Arbeitsverträge, Entwurf der EGB, UNICE, CEEP vom 15.1.99
in unserem aktuellen Schwerpunkt zur europäischen Tarifpolitik unter "Diskussion/Gewerkschaftsstrategien".
Die Kritik (Volltext und Synopse)
von J. Kreimer-de Fries an diesem Entwurf zu diesen Abmahnungen. Weitere Informationen
folgen!