letzte Änderung am 29. August 2003

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DGB-Spitze: Abmahnungen und Aufgabenentzug als Mittel im gewerkschaftlichen Meinungsstreit


Am Freitag, den 06.08.1999, 11:00 Uhr, fand der Kammertermin in Düsseldorf im Rechtsstreit Kreimer-de Fries ./. Deutscher Gewerkschaftsbund vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf statt. Es war eine Verhandlung über die Klage von Joachim Kreimer-de Fries, Referatsleiter für Europäische Tarifpolitik beim DGB-Bundesvorstand, gegen eine Abmahnung des Geschäftsführenden Bundesvorstandes (GBV) des DGB statt. Siehe

Siehe auch die Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge, Entwurf der EGB, UNICE, CEEP vom 15.1.99 in unserem Schwerpunkt zur europäischen Tarifpolitik unter "Diskussion/Gewerkschaftsstrategien". Die Kritik (Volltext und Synopse) von J. Kreimer-de Fries an diesem Entwurf zu diesen Abmahnungen.

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