Längeres Arbeiten soll sich lohnen: Bundestag beschließt Flexi-Rente

Rente erst ab 67?! Blödsinn!„… Längeres Arbeiten im Alter soll attraktiver werden. Davon sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber profitieren. (…) Der Bundestag verabschiedete am Freitag in Berlin das sogenannte Flexi-Renten-Gesetz. Begleitend solle mit der Neuregelung die Gesundheitsvorsorge der Erwerbstätigen verbessert werden. Künftig wird mit dem Gesetz die Möglichkeit verbessert, ab dem 63. Lebensjahr – also vor Erreichen der Regelaltersgrenze – eine Teilzeitarbeit mit einer Teilrente zu ergänzen. Teilrente und Hinzuverdienst werden flexibel und individuell miteinander kombinierbar. Grundsätzlich können zur vorgezogenen Rente ab 63 jährlich 6.300 Euro ohne Abzüge hinzuverdient werden. Darüberhinausgehende Verdienste werden zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Wer eine vorgezogene Vollrente im Alter bezieht und weiterarbeitet, erhöht dadurch auch den Rentenanspruch. Und um einen Anreiz für eine Beschäftigung nach Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, kann auf die dann bestehende Versicherungsfreiheit verzichtet werden. Die Beschäftigten können so weitere Entgeltpunkte erwerben und ihren Rentenanspruch noch weiter erhöhen. Bei der Gesundheitsvorsorge solle das Prinzip Prävention vor Reha und Reha vor Rente gestärkt werden – unter anderem mit einem individuellen, berufsbezogenen Gesundheitscheck ab dem 45. Lebensjahr…“ Beitrag vom 21. Oktober 2016 bei Legal Tribune online externer Link. Siehe dazu:

 

Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=106062
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