Das „Rentenpaket“ der Bundesregierung

Dossier

Das "Rentenpaket" der BundesregierungAm 1. Juli kommt das neue Rentenpaket. Es passt das Rentensystem an die Lebenswirklichkeit der Menschen an und beseitigt Gerechtigkeitslücken. Die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor die wichtigste Säule der Alterssicherung. Das Vertrauen in die Rente ist auf Dauer nur gesichert, wenn es bei der Rente für alle Generationen verlässlich und gerecht zugeht. Das Rentenpaket tritt am 1. Juli 2014 in Kraft – was steckt drin?...“ Siehe die Sonderseite des Bundesarbeitsministeriums “ Das Rentenpaket“ externer Link und hier dazu:

  • Ein „Rentenpaket“ macht noch lange keinen Frühling New
    „Seit gut 20 Jahren bedeuten „Reformen“ in der Rentenpolitik stets Leistungseinschnitte. Nun liegt ein „Rentenpaket“ der großen Koalition vor, das Leistungsverbesserungen vorsieht – und auch gleich so heißt: „Gesetz über Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung“ (kurz: RV-Leistungsverbesserungsgesetz). Einiges an diesem Rentenpaket ist dringend nötig und doch nicht genug. Einiges ist gut und manches schwierig bis bedenklich…Artikel von Ingo Schäfer auf annotazioni vom 9. September 2014 externer Link
  • Renten im freien Fall
    Die SPD hat ihr Ziel aufgegeben, für eine zukunftssichere Altersversorgung zu streiten. Die Zeche zahlen die Jüngeren und viele Frauen…“ Kommentar von Ursula Engelen-Kefer in der taz online vom 1.6.2014 externer Link
  • Leitartikel zur Rentenreform: Paradox verteilte Lasten
    Die Rentenreform ist unfair, sie hat riesige Streuverluste und verhöhnt die demografischen Herausforderungen. Mit dem sozialpolitischen Anspruch der Koalition hat sie nichts zu tun…“ Artikel von Karl Doemens in der FR online vom 22. Mai 2014 externer Link
  • Weniger Lebensarbeitszeit und ein bisschen mehr Geld für ein paar Ausnahmefälle? Eine absolut unmögliche Rentenreform
    „„Eine schreiende Ungerechtigkeit“, „katastrophal“, „eine gefährliche Geisterfahrt“, ein „Mühlstein“ um den Hals des Standorts, „fahrlässig“, „schlichtweg Wahnsinn“, „Note: ungenügend (6)“ – kaum liegen die „GroKo-Rentenpläne“ auf dem Tisch, schon rollt in der Republik eine „Wutwelle“ heran. Die Aufregung entzündet sich vor allem an der „Rente mit 63“: Ein „sozialpolitischer Amoklauf“ sei das, „Betrug an der jungen Generation“ bzw. eine „Verschwörung“ gegen sie. Altkanzler Schröder wirft seinen sozialdemokratischen Erben vor, ein „völlig falsches Signal“ zu senden, während der Vater der Rente mit 67, Franz Müntefering, die neue Reform schlicht für „bizarr“ und „systemfremd“ hält. Die Vizefraktionschefin der Grünen wirft Arbeitsministerin Nahles eine „Spaltung der Gesellschaft“ vor; Bild fürchtet eine „Spaltung der Nation“ und die SZ einen „Verlust an Glaubwürdigkeit in Europa“. EU-Wirtschaftskommissar Olli Rehn erwägt sogar ein Verfahren gegen Deutschland… Gestandene Demokraten aller Couleur sind sich da einig: Bei so viel Unvernunft und „politischer Realitätsverweigerung“ kann es sich nur um „Wahlgeschenke“ handeln, um die verwerfliche Bedienung der jeweiligen „Wählerklientel“ und den anrüchigen Versuch, das eigene „soziale Profil“ zu schärfen…“ Artikel in GEGENSTANDPUNKT 2-14 externer Link
  • Einigung auf Rente mit 63: Zeiten von ALG I werden berücksichtigt, Hartz IV allerdings nicht / Bundestag soll Gesetzpaket am Freitag beschließen
    Nach wochenlangem Streit haben sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen von Union und SPD auf einen Renten-Kompromiss geeinigt. Laut schriftlich festgehaltenen Ergebnissen sollen bei der abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne zeitliche Befristung anerkannt werden. Um eine vor allem von Unionspolitikern befürchtete »Welle von Frühverrentungen« zu verhindern, bei denen Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit 61 Jahren in die Arbeitslosigkeit schicken, wird dem Kompromiss zufolge ein »rollierender Stichtag« eingeführt. Damit werden die letzten zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem Renteneintritt mit 63 nicht anerkannt. Die Anrechnung betrifft allerdings nur den Bezug von Arbeitslosengeld I; Zeiten, in denen Hartz-IV-Leistungen bezogen wurde, sind ausgenommen…“ Artikel im ND online vom 19.05.2014 externer Link. Siehe dazu:

    • Gastbeitrag zur Rente: Kein Schutz vor Altersarmut
      Die große Koalition verspielt die Reserven der Rentenversicherung. Die Risiken, in Altersarmut zu rutschen, nehmen zu. Das Wachstum des Niedriglohnsektors und vor allem die Absenkung des Rentenniveaus werden die Zahl der armen Rentnerinnen und Rentner ansteigen lassen…“ Artikel von Markus Kurth in der FR online vom 20. Mai 2014 externer Link. Aus dem Text: „… Das Versprechen, ein sinkendes gesetzliches Rentenniveau über betriebliche und private Vorsorge auszugleichen, ist bislang gerade für die mittleren und kleineren Einkommen nicht eingelöst. Die Risiken, in Altersarmut zu rutschen, nehmen zukünftig deutlich zu. Das Wachstum des Niedriglohnsektors, die stärkere Verbreitung atypischer Beschäftigungsverhältnisse und vor allem die Absenkung des Rentenniveaus werden die Zahl der armen Rentnerinnen und Rentner ansteigen lassen, wenn keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden…“
    • Einigung beim Rentenpaket. Text der Einigung im Portal Sozialpolitik externer Link
    • Rente mit 63: Unverschuldete Arbeitslosigkeit muss generell berücksichtigt werden
      Zum Kompromiss der Regierungsfraktionen zur geplanten abschlagsfreien Rente ab 63 sagte Annelie Buntenbach, DGB-Vorstandsmitglied, am Montag in Berlin: „Wir begrüßen, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit bei der Rente ab 63 ohne zeitliche Beschränkung berücksichtigt werden sollen. Dies ist ein wichtiger sozialer Fortschritt auch für die jungen Generationen. Der geplante ‚rollierende Stichtag‘ ist überflüssig, darf aber keinesfalls zu neuen Ungerechtigkeiten führen. Es muss unmissverständlich klargestellt werden, dass alle, die in den letzten zwei Jahren vor der Rente ab 63 unverschuldet arbeitslos werden, dafür nicht bestraft werden. Zeiten der Arbeitslosigkeit gehören generell bei der Rente mit 63 berücksichtigt, wenn Beschäftigte gekündigt werden…“ DGB-Pressemitteilung vom 19.05.2014 externer Link
  • Protokoll der öffentlichen Anhörung zum Renten-Paket im Dossier „RV-Leistungsverbesserungsgesetz“ des Portals Sozialpolitik externer Link, dort alle Entwürfe und Hintergründe
  • Rente: Gerechtigkeitslücken schließen
    „Als „ersten und wichtigen Schritt in die richtige Richtung“ hat DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach das Rentenpaket der Bundesregierung gewertet. Auf dem rentenpolitischen Hearing des DGB begrüßte sie die Leistungsverbesserungen für Beschäftigte mit 45 Versicherungsjahren und bei der Erwerbsminderungsrente sowie die bessere Anrechnung von Erziehungszeiten von Müttern – die jedoch aus Steuermitteln finanziert werden müssen…Artikel beim DGB vom 15.04.2014 externer Link
  • Ostereier statt Anerkennung
    Arbeitsministerin stellt »Rentenpaket« der Bundesregierung beim DGB vor. Aufregung um die Reform ist übertrieben: Die »abschlagsfreie Rente mit 63« nutzt nur wenigen. Artikel von Sebastian Carlens in der jungen Welt vom 16.04.2014 externer Link Aus dem Text: „(…) Den Hauptbeweis für die Harmlosigkeit ihrer Pläne lieferte Ministerin Nahles dann selbst: Es seien ja sowieso nur wenige Menschen, die in den Genuß der abschlagsfreien Rente bei 45 Beitragsjahren kämen – schließlich gilt die Regelung ausschließlich für diejenigen, die zwischen dem 1. Juli 1951 und Silvester 1952 geboren worden sind. Viel Wind um fast nichts also. Dieses Paket ist nur ein Päckchen.“…
Kurzlink: https://www.labournet.de/?p=56339
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